Gesundheitsberufe Pflegevorsorge für die Älteren

Anton Amann, Josef Estermann

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Abstract

Gegenstand des Beitrags ist die gesellschaftliche Entwicklung und Perspektive der Pflege von älteren Personen. Dabei wird nicht in erster Linie berufs- oder professionssoziologisch argumentiert, sondern auf Basis einer die Sozialpolitik und die Soziale Arbeit einschließenden Gesamtsicht des Feldes der Pflegevor­sorge, welches interprofessionell bzw. interdisziplinär strukturiert ist.

1. Einführung

Das Ziel unseres Beitrages ist die Analyse der Entwicklung und des Status der mobilen, stationären und teilstationären Betreuung und Pflege für ältere Men­schen. Wir berühren die Themen der Pflege in Spitälern sowie die Betreuung von Menschen mit Behinderungen nicht. Es geht um die Thematisierung einer theo­retischen und strukturellen Unterbestimmtheit der Pflegevorsorge, die sich aus verschiedenen Bedingungen ergibt wie z. B. zu wenig reflektierten neuen Her­ausforderungen, entstanden aus einer enormen Veränderung von Bedürfnislagen der Klientel, unterschiedlich weit fortgeschrittenen Verberuflichungs- und Pro­fessionalisierungsprozessen in den verschiedenen Subfeldern der Pflege, oder aus der Entwicklung einer „gemischten Wohlfahrtsproduktion“ (Kaufmann 1997) und ihren Folgen für die Angebotsstrukturen. Es wird daher eine Perspektive an­gelegt, die das System der Sozialpolitik im Auge hat, innerhalb dessen die Pfle­gevorsorge einen bestimmten Platz einnimmt. Unter Pflegevorsorge verstehen wir die gesetzlich geregelte und institutionell organisierte Gesamtheit an Ange­botsformen für betreuungs- und pflegebedürftige Ältere, die sich in den europäi­schen Wohlfahrtsstaaten herausgebildet hat und von unterschiedlichen Berufs­gruppen realisiert wird. Den Begriff Pflegevorsorge verwenden wir als General­begriff, auch wenn er sonst, wie z. B. in Deutschland, eher mit Blick auf die Versicherungsstrategien innerhalb des Systems der Sozialen Sicherheit eingesetzt wird. Notwendigerweise kommen dabei verschiedene Felder in den Blick, in denen ganz verschiedene Gruppen, von pflegerischen Hilfsberufen bis zu medi­zinischen Spezialprofessionen, institutionell vertreten sind.1 Im Anschluss an die Überlegungen zur Unterbestimmtheit der Pflegevorsorge stellen wir einen Vor­schlag zur Diskussion, auf welche Weise die genannte theoretische und struktu­relle Unterbestimmtheit und der Status ungleich weit fortgeschrittener Professio­nalisierung bzw. Verberuflichung verändert werden könnten.

2. Pflege und Betreuung unter neuen Entwicklungsbedingungen

2.1 Allgemeine Ausgangslage

Die demokratischen politischen Systeme der europäischen Gesellschaften haben sich in den letzten Jahrzehnten aufgrund der verschiedensten rechtlichen Rege­lungen dazu entschieden und sich damit auch verpflichtet, eine menschenwürdi­ge und für alle zugängliche Versorgung und Pflege mit zeitgemäßen sozia­len und medizinischen Einrichtungen auf einem ebenfalls zeitgemäßen Qualitäts­niveau zu schaffen (Amann 1998: 137). Dieser Selbstverpflichtung nachzukom­men, wird als Kern einer auf Integration und sozialen Frieden bedachten Sozial­politik angesehen. Obwohl Leistungsumfang und Leistungsniveau vieler Bereiche gekürzt und beschnitten worden sind, dürfte diese Selbstverpflichtung als Prinzip weiterhin Gültigkeit behalten. Obwohl – nach einem Wort C. Offes – der Wohl­fahrtsstaat als die „wichtigste Friedensformel fortgeschrittener kapitalistischer Demokratien“ gelten muss, ist dieser inzwischen selbst zum Gegenstand heftiger Kritik und fundamentalen Zweifels geworden. Dabei ist bisher der Wohl­fahrtsstaat nicht als Konstruktion selbst in Frage gestellt, sondern hauptsächlich aus neoliberaler Perspektive als (zu) große Belastung für die Wirtschaft kritisiert worden – übrigens in völliger Verkennung der Tatsache, dass eine kapitalistische Wirtschaft ohne diese Staatsfunktion wahrscheinlich gar nicht funktionieren könnte (Polanyi 1978).

Die Staaten stehen vor der Notwendigkeit, wegen Knappheitsbedingungen von der versprochenen Zielerfüllung laufend abweichen zu müssen, dies aber nur soweit tun zu können, wie die Akzeptanz des Volkes reicht. Es geht um die para­doxe Situation, dass ein System, das „Wohlfahrt“ schafft oder schaffen will, zugleich um seine Legitimität bangen muss (Amann 1998: 138). Der in ihren Absichten durchaus großzügigen wohlfahrtsstaatlichen Programmatik stehen zur Erfüllung immer mehr und immer größere Hindernisse entgegen. Analysen der Versorgungssysteme lassen Defizite zutage treten, die sofort beseitigt werden sollten; sie lassen aber auch in der Zukunft erheblich wachsende Zusatzbedarfe absehen, die schrittweise immer weitere und neue Anstrengungen erfordern wer­den, um mindestens das bisher erreichte Versorgungsniveau halten zu können.

Nun sind nicht wenige Länder in einer Situation, in der Mittel im Sozialbe­reich gekürzt werden, und in der sich wegen wachsender Ungleichheit erhebliche Unzufriedenheit bemerkbar macht. Kürzung von Arbeitslosengeld und Sozialhil­feleistungen, zeitliche Limitation der Notstandshilfe, Abbau der Rehabilitations­leistungen und der Kurkostenerstattungen durch die Krankenversicherungen, rigidere Auslegung der Gesetze zur Beurteilung von Krankheit und Gebrechen, Kürzung der Pensionen etc. zählen in vielen Ländern zu den Abbaustrategien. Solchen Entwicklungen muss, darin sind sich viele einig, gezielt gegengesteuert werden. Die Problematik liegt allerdings darin, dass alle auftauchenden Fragen geradezu magisch unter die Perspektive fiskalischer Betrachtung rücken, wäh­rend sie angemessenerweise zugleich auch aus jener eines gewaltigen strukturel­len Wandels zu betrachten wären, der überkommene soziale und kulturelle Struk­turen auf entscheidende Weise verändert und nach ganz neuen, auch außerhalb der bisherigen wohlfahrtsstaatlichen Programmatik liegenden Lösungen verlangt.

Ganze Regionen in europäischen Ländern sehen sich diesen Veränderungen gegenüber, die einerseits zur Auflösung alter, z. T. jahrzehntelang funktionieren­der sozialer Netze und andererseits zur unausweichlichen Notwendigkeit führen, völlig neuen, aber sinnvollen Ersatz oder passende Ergänzungen zu schaffen. Sinkende Kinderzahlen und Alterungsprozess, Rückgang der bäuerlichen Bevöl­kerung, Pendlerprobleme, Zunahme der intergenerationellen Mobilität, Zunahme der (älteren) Ein- und Zweipersonenhaushalte bei gleichzeitig rapidem Rückgang der Großhaushalte, Arbeitslosigkeit und Produktivitätseinbrüche – diese und ähn­liche Entwicklungen bedeuten, dass traditionelle Strukturen der Unterstützung, Hilfe und sozialen Integration verschwinden bzw. in ihrer Leistungsfähigkeit abnehmen werden (Amann 1998: 139).

Es wäre fatal, unter dem Druck der knappen Mittel sich nun verstärkt darauf zu verlassen, dass „die Familie“ und „die Nachbarschaft“ weiterhin die Bedürf­nisse so abfangen können, wie sie es bisher getan haben. Es braucht vielmehr eine gezielte und energische Ergänzung und Unterstützung der familialen und nachbarschaftlichen Netze, wenn sie in Zukunft die Rolle weiter spielen können sollen, die ihnen aus bestätigter Gewohnheit zugedacht wird. Es bedarf auch einer Umorientierung im institutionellen Gefüge der professionellen Rekrutie­rung und der ihr zugrunde liegenden Wissenskontexte, aus denen heraus Ausbil­dungs- und Allokationsstrategien zu entwickeln sind. Es wäre aber auch fatal, die Möglichkeiten der Bewältigung all der absehbaren Probleme und Belastungen nur unter fiskalischen Gesichtspunkten zu betrachten, wie es häufig geschieht. Neben den traditionellen Säulen der familialen und nachbarschaftlichen Hilfe und der staatlichen Versorgung und Pflege wird es gemischter, womöglich aber auch ganz neuer, oder zumindest ungewohnter, Formen und Wege der Bewälti­gung der Problemlagen bedürfen.

Jedenfalls müsste einmal der gesamte normative Hintergrund, gewissermaßen das System der Grundsätze der Sozialpolitik überdacht werden. Es wären dann, in Kontrast zu jetzigen Organisationsformen und Einrichtungen, ergänzende oder überhaupt neue Wege und Möglichkeiten zu formulieren. Die Gesundheits- und Sozialpolitik ist in den letzten Jahren zunehmend unter systemgefährdende Belastungen geraten. Die Finanzierbarkeit der Maßnahmen scheint ihre Grenzen erreicht zu haben, aber es entstehen immer wieder neue Ansprüche und Proble­me. Mit Einzelsparmaßnahmen an Einzelposten ist das Problem nicht zu bewälti­gen. Neue und umfassende Änderungen sind notwendig. In einer Welt der Zif­fern, Regeln und Programme bedarf das Humane besonderer Aufmerksamkeit (Amann 1998: 139).

Es existieren aber auch Bereiche, in denen Soziale Arbeit und der „Versor­gungsstaat“ einen Zuwachs erfahren. Ein Beispiel dafür ist der stetige Anstieg der Zahl der vormundschaftlichen Maßnahmen, welcher sich nicht ausschließlich durch die demografischen Gegebenheiten erklärt. In den vergangenen zehn Jah­ren wurden in Deutschland, Österreich und der Schweiz die gesetzlichen Bestim­mungen geändert. Dabei wurden die alten, als paternalistisch und unzeitgemäß wahrgenommenen Normen und Begriffe gestrichen und der Gedanke der Hilfe und Unterstützung in den Vordergrund gerückt (anstatt Vormundschaft: in Öster­reich Sachwalterschaft, in Deutschland Rechtliche Betreuung, in der Schweiz Allgemeine Beistandschaft). Die Verrechtlichung führt tendenziell zu einem erhöhten Arbeitsaufwand und zu neuen Stellen für Sozialarbeiter und Juristinnen, allerdings nicht im Bereich der physischen Pflege und Versorgung, sondern im Bereich der Verwaltung und der Betreuung des Citizen by Proxy. Diese Bereiche sind insgesamt viel weniger von dem erwähnten Abbau betroffen (vgl. Kreissl u.a. 2009, Pilgram 2009).

Wir gehen bei unseren Überlegungen von einigen der bekannten Defizitbefun­de in der Pflegevorsorge aus: Es gebe, heißt es, einen quantitativen und qualitati­ven Personalmangel, die Pflegearbeit sei zu stark vom medizinisch-naturwissen­schaftlichen Code – krank/nicht krank – geprägt, und die Soziale Arbeit habe sich bisher zu wenig für Alters- und Altersbetreuungsfragen geöffnet. Doch allein darauf sind die Problemlagen nicht beschränkt. Lange Zeit hat sich die Pflege im Halbschatten der Medizin bewegt (Schroeter 2006: 69), doch inzwi­schen drängt sie zunehmend ins Licht einer neuen Konstellation. Die fortschrei­tende demografische Alterung zieht einen steigenden Bedarf an sozialen Diens­ten und Spezialeinrichtungen im stationären Bereich für die Älteren nach sich, die steigende Langlebigkeit und die zahlenmäßige Zunahme der Hochaltrigen bedeutet auch eine Zunahme der chronischen und gerontopsychiatrischen Erkrankungen, die direkt auf das Feld der Pflegevorsorge durchschlagen. Im Zentrum stehen gegenwärtig demenzielle Veränderungen (vor allem vom Typ Alzheimer), auf die hier aber nicht eigens eingegangen wird. Vor zehn Jahren schon wurde der „Vierte Bericht zur Lage der älteren Generation in Deutsch­land“ zum Schwerpunktthema der Hochaltrigkeit vorgelegt (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2002) und auch an Spezialpublikatio­nen mangelt es nicht (als Beispiel: Aldebert 2006). Konnte lange und weithin da­von ausgegangen werden, dass die Orientierungslinie Krankheit/Gesundheit (bzw. Krankheit/nicht-Krankheit) hieß und die daraus abgeleitete kausale Krank­heitsbeseitigung den unmittelbaren Handlungserfolg darstellte, so stellt sich heu­te die Situation anders dar: Im Vordergrund steht die Restitution noch vorhande­ner Gesundheitsressourcen mit den entsprechenden präventiven, aktivierenden und rehabilitativen Maßnahmen (Schroeter 2006: 70) – rehabilitatio ad optimum wird also die Devise lauten müssen. Mit einiger Sicherheit ist zu erwarten, dass sich aus diesen Gründen Pflege und Betreuung in Zukunft verschiedene Perspek­tiven werden offen halten müssen.

2.2 Verberuflichung und Professionalisierung – Prämissen

Die Startmaschine für die ganze Betrachtung heißt Differenzierung des Feldes der Pflegevorsorge. Der Begriff aus dem Leistungssport ist angemessen, denn tatsächlich dreht es sich in den letzten Jahren um ein Rennen, in dem ständig neue Tätigkeitsfelder entworfen, neue Ausbildungsgänge und Spezialqualifika­tionen etabliert und Abgrenzungsstrategien zwischen Subfeldern entwickelt wer­den, wobei der ganze Prozess zuweilen höchst wirr und schillernd anmutet. In vielen Fällen ist dieses verwirrende Bild einfach der Tatsache geschuldet, dass ungeheurer Handlungsdruck besteht, aber aus Mangel an übergreifenden Rege­lungen Einzelaktivitäten ohne gegenseitige Abstimmung gesetzt werden (müs­sen). Wenn ein Tätigkeitsfeld eine bestimmte Form der Praxis bedeutet, zu der ein Zugang nur über Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Erfahrung in spe­zieller Kombination möglich ist, und die Tätigkeit selbst auf Gelderwerb und Dauer gerichtet ist, so wird von einem Beruf gesprochen werden können (vgl. Blaschke, Stegmann 1989: 65). Berufliche Qualifikationen sind jedoch noch kei­ne Garantie für Professionalität. Berufe können als eine besondere Form von Arbeit verstanden werden, Professionen aber als eine besondere Form von Beru­fen. Worin liegt der entscheidende Unterschied? Wir greifen hier einige Bestim­mungsstücke heraus, ohne auf eine Übersicht über die unterschiedlichen theoreti­schen Ansätze einzugehen. In der Literatur zur Berufssoziologie werden mit eini­ger Übereinstimmung seit Jahrzehnten solche Berufsgruppen als Professionen geführt, denen besondere Merkmale zukommen wie Verbandsbildung, professio­nelle Selbstkontrolle, Spezialwissen, ausgeprägte Sozialorientierung etc. Die jeweiligen Zuordnungen sind aber nie einheitlich gewesen, H. A. Hesse hat das in seinem Standardwerk schon vor langer Zeit angemerkt (Hesse 1972). Gegen­über und zusätzlich zu älteren Merkmalszuweisungen wie Kollektivorientierung (Parsons 1954), Wissenssystematik und Sozialorientierung (Hartmann 1972), oder Zentralwertorientierung (Rüschemeyer 1972), sind in jüngerer Zeit etwas geänderte Kennungen in den Vordergrund getreten wie z. B. Berufsorganisation mit entsprechender Autonomie für die Kontrolle über die eigene Arbeit (Daheim 1992). Ein relativ neues Argument ist, dass professionelles Handeln sowohl in der Wissenschaft als auch in der Alltagspraxis verankert sei und damit unmittel­bar in die Lebenswelt der Klienten einwirke (Dewe 1992). Nicht jedes wissen­schaftlich begründete berufliche Handeln aber ist professionelles Handeln; erst, wenn zur wissenschaftlich fundierten Kompetenz noch eine therapeutische Kom­petenz des Fallverstehens (Oevermann 1996) als eine spezifische Form des Fremdverstehens nach A. Schütz (1974) hinzukommt, übernehmen Professionen gewissermaßen eine Vermittlungsfunktion zwischen allgemeiner Theorie und konkreter Lebenspraxis (Schroeter 2006: 51).2

Wenn wir nun diese Überlegungen auf das Feld der Pflegevorsorge direkt anwen­den wollen, müssen wir zuerst die einschlägigen Merkmale für eine Pro­fession benennen und dann die Entscheidung fällen, wie weit sie empirisch zutreffen. Professionen können als eine besondere Form von Berufen definiert werden, wenn sie

1. allgemeinen gesellschaftlichen Werten verpflichtet sind und diesen Wer­ten zentral entsprechende Leistungen erbringen,

2. über ein systematisches und institutionalisiertes Wissen verfügen,

3. in einer fallorientierten Deutung wissenschaftliches Expertentum mit alltäglicher Praxis verbinden und

4. organisatorisch bzw. institutionell gestützt, ihre beruflichen Leistungen selbst standardisieren, kontrollieren und beurteilen und sowohl über Klienten- als auch Organisationsautonomie verfügen (Schroeter 2006: 59).

Die erste Prämisse trifft auf das Feld der Pflegevorsorge ohne Zweifel zu; allerdings dürfte das pflegerische Paradigma (Person-, Umwelt-, Gesundheit- und Pflegeorientierung) noch einer Stütze durch eine allgemein anerkannte und verbindlich kodifizierte Pflegeethik bedürfen (Remmers 2000). Gemäß der zwei­ten Prämisse hat sich pflegerisches Wissen in den letzten Jahren erheblich ausge­weitet, teilweise befindet es sich in einem Prozess der Akademisierung. Die dritte Prämisse ist wahrscheinlich weniger erfüllt. Es geht ja nicht nur um spezia­lisiertes Expertentum, sondern vor allem auch darum, dass ein durch Wissen­schaft und Forschung fundiertes Theorie- und Problemlösungswissen mit einer fallverstehenden therapeutischen Kompetenz verbunden wird. Die vierte Prämis­se dürfte am wenigsten zutreffen, denn eine alle Betreuungs- und Pflegeberufe übergreifende Berufsorganisation mit Klienten- und Organisationsautonomie existiert in der Pflegevorsorge in keinem europäischen Land. Ein Feld umfasst verschiedene Berufe. Nötig wäre also eine berufsübergreifende Organisation in der Pflegevorsorge, sozusagen eine trans- und interdisziplinäre Organisation.

Der Weg zur „Profession“ ist weit, weshalb wir, vor allem im Sinne der dritten Prämisse, für eine grundlagentheoretische Reorientierung plädieren. Mithin stellt sich die Frage, ob „Professionalisierung“ im Feld der Pflegevorsorge überhaupt eine wirklich zutreffende und zielführende analytische Kategorie sein kann. Eine grundlagentheoretische Reorientierung kann dann einen Prozess in der Praxis initiieren, wenn sich die Gesundheitsberufe unter Einschluss der Sozialen Arbeit als Einheit im Sinne eines Feldes verstehen.

3. Der Kontext der Pflegevorsorge – Einige Vorklärungen

Wie schon erwähnt, verstehen wir unter Pflegevorsorge die Gesamtheit der insti­tutionalisierten Angebotsstrukturen, die sich in den europäischen Wohlfahrtsstaa­ten im Rahmen ihrer sachlichen Organisationsprogramme für die Betreuung und Pflege älterer Menschen herausgebildet haben. Das gängige Konzept der Profes­sionalisierung umfasst zunehmend auch das, es sei nochmals hervorgehoben, was meistens Akademisierung genannt wird. Damit ist auf der einen Seite die Etablierung von Ausbildung auf tertiärem Niveau gemeint, auf der anderen Seite aber auch, dass das Berufswissen akademisch wird und dass die Tätigkeit einer Profession erforschbar und wissenschaftlich erfassbar wird.

Nun wird es notwendig, die relevanten Tätigkeitsfelder grob zu umreißen, die in der Pflegevorsorge einen Professionalisierungsprozess erleben (oder eventuell erleben werden). Zu ihnen zählen, gewissermaßen im Kernbereich, die medizi­nisch-pflegerischen Berufe, dann die psycho-sozial ausgerichteten Berufe der sozialen Dienste sowie die hauswirtschaftlichen Dienste, und schließlich, im eher noch peripheren Bereich, die Soziale Arbeit. Das strukturelle Moment liegt vor allem in den disziplininternen Autonomisierungsbestrebungen. In einer noch gro­ben Vorüberlegung zählen wir alle beruflichen Tätigkeiten in der Pflegevorsorge zur Praktischen Sozialpolitik. Mit dieser Setzung erfolgt notwendigerweise ein Perspektivenwechsel von den handelnden Personen im Feld der Pflegevorsorge zu den Gestaltungs-, Steuerungs- und Kontrollfunktionen der Sozialpolitik. Um einige Hinweise struktureller Art zu geben: Die von den Handelnden im Feld Pflegevorsorge gelieferten Problemdefinitionen und Handlungsansprüche, die Eingang in Gesetzesmaterien finden, werden dadurch ebenso autorisiert und zu Steuerungsinstrumenten der Sozialpolitik wie die über Gesetz und Verordnung anerkannten Ausbildungen, Zertifizierungen und Beschäftigungsvoraussetzun­gen, die ja häufig im Feld selbst vorher thematisiert werden. Es ließen sich noch viele Beispiele der Verflechtung zwischen dem Feld Pflegevorsorge und der So­zialpolitik nennen, wir gehen hier von der These aus, dass jede Professionalisie­rungsdebatte über die Pflegevorsorge ohne Bezug zur Sozialpolitik einseitig bleibt. Umgekehrt kann die „Professionalisierungsfrage“ selbstverständlich nicht nur auf eine sozialpolitische Frage reduziert werden. Der analytische Ausschluss des Sozialpolitischen führt jedoch notwendigerweise zu einem Ausschluss der Betrachtung des Gebrauchswertes der Arbeitsleistung der Pflegevorsorge für die Bedürftigen zu Gunsten einer bloßen Betrachtung des Tauschwertes dieser Ar­beit. Er führt zu einer wahrscheinlich fruchtlosen, von den Statusinteressen bestehender und entstehender Berufsverbänden geprägten Debatte.

Unsere Überlegungen werden wir anhand von vier Thesen und einer Schluss­diskussion darzustellen versuchen. Der Angelpunkt ist die Koppelung grund­lagentheoretischer Konzepte in den pflegenden Berufen und die Öffnung der Sozialen Arbeit für das Alter.

4. Die Thesen

These 1:

Eine historische Analyse der Praktischen Sozialpolitik zeigt uns, dass seit mehr als einhundert Jahren Pflege und Soziale Arbeit, diese einen spezifischen Ent­wicklungsweg genommen haben, auf dem sich neben anderen Formen der Verge­sellschaftung der Pflege auch die „Professionalisierung“ als Reaktion auf sozial­politische Aufgaben ausgebildet hat. Die konkrete Ausgestaltung ist so erfolgt, dass in Hinsicht auf die gestellten Aufgaben Tätigkeitsziele ausformuliert worden sind, zu deren Erreichung vor allem Wissen eingesetzt wird, das in praktischer Absicht die Tätigkeit anleitet, also spezifische Interventionsformen gebiert (zur detaillierten Begründung s. Amann 2000).

Das heißt also: Die Praktische Sozialpolitik in ihren Segmenten der Pflege und der Sozialen Arbeit ist der gezielte Eingriff des Staates und privater Institu­tionen über die beruflich (und, wenn man will, professionell) Handelnden in die Lebenslagen bzw. Lebensverhältnisse von Menschen, die unter erschwerten Bedingungen leben (Amann 1983). Die Eingriffe beziehen sich auf die Produkti­on und die Reproduktion in ihren materiellen, sozialen und kulturellen Dimen­sionen im Falle von körperlichen, seelisch-geistigen und materiellen Defiziten. Sie betreffen wegen der strukturellen Fremdbestimmtheit der Eingriffe auch die Autonomie und Eigenkompetenz der Adressaten von fürsorgerischen Maßnah­men. Die Ziele und auch Folgen der Eingriffe betreffen immer die Gestaltung der Lebenslagen von Gruppen oder einzelnen Menschen (Amann 2010: 142). Zu­nächst sind die Lebenslagen selbst einer wissenschaftlichen Betrachtung zu un­terziehen, etwa mittels Versuchen, die Lebensqualität unter erschwerten Bedin­gungen zu messen, wie dies z. B. in Studien über die Lebensqualität von Bewoh­nerinnen und Bewohnern von Pflegeheimen geschieht (Estermann/Kneubühler 2006, 2008).

These 2:

Die gegenwärtige Kritik in der Pflegevorsorge ist explizit: Es zeige sich, so heißt es, dass im Verhältnis zum Betreuungsbedarf einerseits gewaltige personel­le Defizite und andererseits qualitative Passungsungenauigkeiten zwischen Leis­tungsanforderung und Leistungserbringung bestünden. Der so genannte Perso­nalmangel äußere sich primär als Mangel an praktisch pflegenden Personen, die funktionalen Defizite äußerten sich in nicht passungsgenauem Wissen. Außer­dem habe sich die Soziale Arbeit gegenüber dem Thema Alter bisher nicht ent­scheidend geöffnet. Dabei spielten vor allem die inhaltlich und berufsständisch motivierten Abgrenzungen zwischen den einzelnen Berufsfeldern eine wesentli­che Rolle, die im Laufe der Zeit spezifische Undurchlässigkeiten und Abschot­tungen selbst innerhalb der Berufsfelder geschaffen hätten. Diese Einschätzung teilen wir.

Der „Professionalisierungsprozess“ in der Pflegevorsorge der letzten Jahre hat es also nur unvollständig geschafft, an den Tätigkeiten der Pflegevorsorge Inter­essierte zu rekrutieren, und er hat es auch nur unvollständig geschafft, die Defini­tion und die Vermittlung des notwendigen beruflichen Wissens den sich ändern­den Anforderungen in den unterschiedlichen Praxisfeldern anzupassen. Dabei sind vor allem die Diversität der Praxisfelder und die rapiden Veränderungen des Älterwerdens selbst von Bedeutung. Im Bereich rechtlicher Maßnahmen hinge­gen (Beistandschaften, Sachwalterschaften, Vermögens- und Finanzverwaltung. in der alten Begrifflichkeit die mit dem Entzug bürgerlicher Rechte und Kompe­tenzen verbundene Vormundschaft) geht die Professionalisierung inzwischen mit einer erfolgreichen Rekrutierung von Sozialer Arbeit und juristischer Fachkom­petenz einher (Fuchs, 2010).

These 3:

Wir haben eingangs erwähnt, dass zu den Kernberufsfeldern die medizinisch-pflegerischen und die psycho-sozialen Tätigkeiten der Sozialdienste sowie die hauswirtschaftlichen Dienste zählen, jene der Sozialen Arbeit sich aber an der Peripherie der Pflegevorsorge befänden. Die Soziale Arbeit in ihrem Professiona­lisierungsprozess hat sich, obwohl sie sich auf die gesamte Lebensspanne bezieht, der Arbeit mit älteren Menschen bisher nicht in dem Maße geöffnet, wie das für andere Zielgruppen der Fall gewesen ist. Vor allem ist keine systemati­sche Erschließung des Alters über die Zugrundelegung sozialpädagogischer Erkenntnisinteressen und Konzepte erfolgt. Im institutionellen Bereich der Pfle­gevorsorge selbst ist aber bisher auch kein Sogeffekt in Richtung Sozialer Arbeit entstanden. Dabei hätten die verschiedenen Felder begründungstheoretisch viele Argumente gemeinsam, die ihnen die Pflegevorsorge als gemeinsamen Gegen­stand definieren könnten. Tatsächlich haben die entsprechenden Felder in ihren wissenschaftlichen Begründungszusammenhängen inhaltliche und methodische Abgrenzungslogiken gegeneinander entwickelt. Diese Entwicklung betrifft gera­de die Berufe und Professionen, deren Charakteristikum ja darin besteht, dass sie sich im Prozess gegenseitig abschotten und nach Monopolisierung ihrer Zustän­digkeiten trachten. Demgegenüber bleibt die Sinnhaftigkeit einer gemeinsamen Gegenstandsdefinition in der Pflegevorsorge im Sinne der zweiten und dritten Prämisse (Kap. 2.2) aufrecht.

These 4:

Gegenwärtig scheint es so zu sein, dass beide Felder, die Pflegeberufe und die Soziale Arbeit, sich auf ihrem Professionalisierungsweg zu akademisieren versu­chen, was neben anderen Strategien eine Chance bieten kann, sich auf die Gemeinsamkeiten in einer möglichen Begründungslogik zu besinnen. Systemati­sches und institutionalisiertes Wissen wird letztlich über Wissenschaft und For­schung produziert, wobei sich Forschung verlässlich auch auf das Feld selbst richten muss, das der Akademisierung unterliegt. Wir richten unser Augenmerk auf die Frage, von welchen Bezugspunkten aus ein gemeinsamer Gegenstandsbe­reich zu finden wäre.

Im Begründungszusammenhang ist das Konzept der Lebensweltorientierung, abgeleitet aus der dritten Prämisse, sowohl für die Soziale Arbeit als auch für die Pflegeberufe ein theoretisch vielfach argumentierter Ausgangspunkt. Das Kon­zept der Lebensweltorientierung bietet überzeugende Anschlussmöglichkeiten an weitere Konzepte, die ebenfalls für beide Felder enorme Bedeutung haben. Auf der einen Seite ist es das Konzept der Lebenslage, auf der anderen Seite das der Lebensbewältigung. In der Lebenslage sehen wir die Möglichkeit, den Bezug Gesellschaft–Individu­um von der Strukturseite her zu fassen, ohne das Individu­um aus den Augen zu verlieren; in der Lebensbewältigung sehen wir die Mög­lichkeit, den Bezug Indi­viduum–Gesellschaft vom Individuum her zu fassen, ohne die Strukturen aus dem Auge zu verlieren. Die differentia specifica für die Zielgruppen der Pflege­vorsorge liegt in der Kennzeichnung: unter erschwerten Bedingungen.

5. Mögliche Hindernisse durch die Ökonomisierung

Es ist üblich geworden, von einem Pflegemarkt zu sprechen bzw. von einem Markt der Dienste für Ältere. Schon Ende der 1990er Jahre konnte gesagt wer­den, dass dieser Markt ein größeres Wachstum erzielt habe als manch klassischer Industriezweig (Schroeter und Prahl 1999: 50). Allerdings hat dieser Markt eine besondere Form. Die einzelnen Pflege- und Betreuungsdienste involvieren einen zunehmend größeren Anteil am Arbeitskräftepotenzial und am Sozialprodukt, die Verteilung erfolgt aber nicht über den „freien Markt“, sondern unter der Regie von sozialpolitischen Regulierungen. Andererseits unterliegen die Dienste dem Uno-Actu-Prinzip, indem Produktion und Konsumtion zusammenfallen. Soziale Dienstleistungen können weder beliebig standardisiert, noch auf Vorrat produ­ziert werden (Amann, Ehgartner, Felder 2010). Trotzdem scheint uns, dass auch dieser ganze Bereich dem Einfluss einer Entwicklung unterliegt, die wir hier kurz skizzieren wollen. Damit führen wir nicht vom Thema weg, sondern wollen eine Hintergrundproblematik benennen, die allzu oft eben nur im Hintergrund belassen wird.

Die soziale Logik der leitenden Begriffe einer Epoche ist durch die gesell­schaftliche Praxis bestimmt. Das gilt auch für Pflege und Sozialarbeit. Eine Geschichte des Helfens z. B. könnte zeigen, dass die soziale Motivierung und zu­gleich Verankerung helfenden Handelns – idealtypisch argumentiert – sich vom einfachen Gesetz absoluter Gegenseitigkeit in weniger entwickelten Gesellschaf­ten, über religiös-ethisch begründete Pflichten in traditionalen Gesellschaften, bis zum rechtlich verankerten und geldwirtschaftlich administrierten Dienstleis­tungssystem in modernen Gesellschaften entwickelt hat. Diese Entwicklungslinie macht zugleich anschaulich, dass die Logik des Helfens vom ethischen zum pla­nologischen Prinzip gewandert ist.

In archaischen Gesellschaften ist Hilfe existenziell verankert, sie gilt als Gabe, für die eine Gegengabe erwartet werden kann, und zwar aufgrund des Prinzips absoluter Gegenseitigkeit. Die Dankespflicht ist unspezifisch, sie kann jede Form und oft unverhältnismäßige Größe annehmen. Die Geschichte des persischen Feldherrn, der in stürmischer Nacht von einem Hirten einen Mantel erhielt, und nach errungenem Sieg und großer Beute sich mit der Forderung des Hirten nach einer ganzen Insel als Gegengabe konfrontiert sah, ist bekannt. Hilfe und Gegen­gabe aber erfolgt nach Maßgabe des „Überflusses“ an Mitteln, Zeit und Energie. Auch für das Almosenwesen sagte Thomas von Aquin, dass beim Empfänger extrema necessitas (außerordentliche Bedürftigkeit) und beim Geber superfluum (Überfluss) die Voraussetzungen des Helfens seien.

In Hochkulturen verschwindet diese absolute Gegenseitigkeit des Helfens. An ihre Stelle tritt eine Umwegmotivation, vermittelt auf religiöser Basis; Freigebig­keit wird zur Tugend des Gebens von oben nach unten, und schließlich überneh­men Professionen das Helfen, das Geld wird zum universalen Hilfsmittel. Die Geschichte des Almosens birgt bereits den Gedanken des Erkaufens jenseitiger Belohnung durch diesseitiges Geben, das sich im monetären Transfer erschöpft. Es entsteht eine ganz eigene Konstellation: Im extremen Fall entschwindet der Arme als berechtigtes Subjekt, als Zielpunkt des Interesses vollständig. Das Motiv, der „Wert“ des Helfens liegt in der Bedeutung der Hilfe für den, der sie leistet. Die ungemeine Steigerung des Wertes des Gebens wird durch das (von Luther falsch übersetzte) Bibelwort herbeigeführt, dass eher ein Kamel durch das Nadelöhr als ein Reicher ins Himmelreich eingehe.

In modernen Gesellschaften entwickeln sich spezialisierte Organisationen, Leistungssysteme, für höchst unterschiedliche Risiken. Nun stellt sich die Frage, in welchem Rahmen ein solches Leistungssystem zu verankern ist. In modernen Gesellschaften ist Hilfe in nie zuvor erreichter Weise eine zuverlässig erwartbare Leistung, gleichsam Sicherheitshorizont des täglichen Lebens auf unbegrenzte Zeit in den sachlichen Grenzen der materiellen, organisatorischen und rechtli­chen Gegebenheiten. Zuverlässig erwartbare Leistungen, Sicherheit im Sozial- und Gesundheitsbereich und Organisationsprogramme (Luhmann 1973), alle unter der Perspektive des Helfens, haben in modernen Gesellschaften ihren Ort im Rahmen des Sozialstaats. Expertensysteme, die im Zusammenhang mit Hel­fen interessieren, sind im Sozialstaat verankerte Systeme. Innerhalb der Exper­tensysteme des Helfens ist der Bedürftige aber nicht mehr ausschließliches Ziel des Handelns. Ebenso bedeutsam ist der Selbstschutz der Gesellschaft durch organisiertes professionelles Helfen, die Gesellschaft hat in der Form der helfen­den Institutionen auch ein Interesse an sich selbst. Dies betrifft nicht nur die Pfle­gevorsorge, sondern sämtliche Strukturen der Sozialen Sicherung, ihre Verrecht­lichung und deren Anpassung an die sich verändernde Gesellschaft.

Das individuelle Handeln bleibt nun, bei aller Plastizität und Variationsbreite, die ja auch die interindividuellen Unterschiede bedingt, immer an die Rationali­tät der Institutionen gebunden. Im Falle der archaischen Gesellschaften ist diese Rationalität jene der Vergemeinschaftung in kleinen Gruppen, in der die Traditi­on bestimmt, worin der Erfolg des Handelns bestehen kann bzw. muss; es gibt für den einzelnen keine wie immer geartete völlige Unabhängigkeit vom kollek­tiven Bewusstsein. In den traditionalen Gesellschaften – insbesondere vom Typus der europäischen feudalen – trat an die Stelle der Vergemeinschaftung durch Gegenseitigkeit ein komplexes System religiös-ethischer und politisch-praktischer Imperative. Hier bestimmte die Philosophie im Verein mit einem reli­giös durchdrungenen Wertesystem das „richtige“ Handeln. In modernen Gesell­schaften ist schließlich als Steuerungsinstrument für das individuelle Handeln an die Stelle der Gegenseitigkeit und an die Stelle eines normativen Systems religi­ös-philosophischer Herkunft das Prinzip des universellen Tausches getreten, in dem richtiges Handeln vor allem materiell, technisch und taktisch erfolgreiches Handeln ist. Nicht umsonst bemisst sich die „Richtigkeit“ pflegerischer Leistung an als notwendig erachteten Tätigkeiten, die in Minutenquanten definiert und monetär abgegolten werden. Deren qualitativ bestimmter Gebrauchswert ver­schwindet hinter dem quantitativ bestimmten Tauschwert (vgl. MEW 1961: 99f).

Die Veränderungen in den Werten des helfenden Handelns verweisen noch auf ein Weiteres, das für unser Thema bedeutsam ist. Um handeln zu können, muss man, wie V. Flusser (1998) sagt, voraussetzen, dass die Welt nicht so ist, wie sie sein soll, und dass man sie ändern kann. Die Ontologie befasst sich mit der Fra­ge, wie die Welt ist; die Deontologie beschäftigt sich damit, wie die Welt sein soll; die Methodologie schließlich sucht nach Regeln, wie die Welt verändert werden kann. Diese drei Weisen eines Verhältnisses zur Welt bezeichnen gleich­zeitig so etwas wie eine geschichtliche Stufenfolge, in der sich diese Dreiteilung entfaltet hat. In der Antike und im Mittelalter betonte der Mensch das Sein-Sol­len der Welt: ethisch, religiös, politisch; in der Neuzeit betonte er die Entdeckung des Seins der Welt: wissenschaftlich, experimentell, theoretisch; in der Gegen­wart aber betont er die Methode: das Verhältnis zur Welt ist technisch, funktio­nal, strategisch, effizient.

In dieser Entwicklung hat der Mensch das Wozu? – die Werte – vom Warum? – den Gegebenheiten – getrennt. Das Dilemma, in das er damit geraten ist, hat unwiderruflichen Charakter: Das Interesse hat sich auf die Methodologie verla­gert, die Frage nach den Werten ist „metaphysisch“ im abwertenden Sinn, in Umkehrung der Begriffsbedeutung ist nun wertvoll, was effizient ist: Je besser (effizienter) eine Methode, desto „wertvoller“ ist sie. Ist Erfolg Selbstzweck und äußerster Wert?

Ethik und sittliche Werte sind weithin beliebig geworden. Das schwierige Ver­hältnis zwischen Gleichheit und Gerechtigkeit hat die Menschen in Europa seit der frühen Antike in Atem gehalten. Kern der Gerechtigkeitsvorstellungen war über Jahrhunderte eine religiös gestützte, kollektive Moral, die absichtsvolle Benachteiligung einzelner Gruppen zugunsten anderer ausschloss. Diese kollek­tive Moral kannte in allen Gesellschaften das Gebot, für die Bedürftigen zu sor­gen. Der Prozess der Säkularisierung und das Heraufkommen der wissenschaft­lich-technischen Zivilisation haben an diesem altehrwürdigen Konsens zu min­destens zwei fundamentalen Veränderungen geführt. Zum einen begann eine individualistische und damit höchst variable Moral, Oberhand über die kollektive zu gewinnen, zum anderen wurde das ökonomische Postulat des Nutzens bzw. des Profits selbst zu einer moralischen Prämisse. Am Beispiel des menschlichen Alterns begegnen uns heute die Begleiterscheinungen dieses Wandels auf Schritt und Tritt. Die Folge ist eine endemische Konzentration der Diskurse der Öffent­lichkeit auf Nutzen, Kosten und Finanzierbarkeit. Probleme der Zukunft werden aber nicht nur in monetären Größen bestimmt werden können. Im Gesundheits- und Sozialbereich wird zunehmend das Erkennen und Anerkennen sozialer und kultureller sowie politischer Beiträge gesellschaftlicher Gruppen zur Entwick­lung des Ganzen, auch durch die Älteren, die Arbeitslosen, die Menschen mit Behinderungen, die „Ausländer“, eine humanitäre und zugleich gesellschaftlich erfolgreiche Strategie der Gestaltung der Verhältnisse kennzeichnen müssen.

Wir leben in einem Zeitalter gefährlicher Täuschungen. Das Diktat der Öko­nomie und die Heilslehre des Profits durchziehen die gesamte Zivilisation mit der unbedingten Forderung nach messbarem Nutzen jedweder Lebenstätigkeit. Einer gigantischen Invasion gleich hat die Forderung nach wirtschaftlicher Ver­wertbarkeit aller Entäußerungen der Menschen unser ganzes Weltbild koloniali­siert. Im Zentrum steht die Verwertung der Arbeitskraft um jeden Preis und also zu immer schlechteren Preisen. Wer nicht produziert, ist draußen. In subtiler Weise äußert sich das Prinzip selbst in den gängigen kurativen und rehabilitati­ven Programmen. Immer noch hat in der Finanzierungslogik die Wiederherstel­lung der beschädigten Gesundheit zum Zweck der Wiedereingliederung in die Erwerbsarbeit oberste Priorität, während um Prävention und allgemeine Rehabi­litation, insbesondere die geriatrische, gekämpft werden muss.

Dem Gedanken, dass die ökonomische Produktion einen gewissen Vorrang habe, kann leicht nachgefolgt werden. Bei ihm stehen zu bleiben, zeugt von hal­bierter Vernunft. Dass Menschen arbeitsam, fleißig, pünktlich und diszipliniert sind, dass sie konsumieren auf Teufel komm ´raus und sich notorisch in die Kon­kurrenz um äußeres Ansehen stürzen, hat mit Erziehung und Kultur zu tun. Sol­che Charakterzüge und Haltungen bringt die Wirtschaft nicht hervor, sie ist auf jene angewiesen. Sind sie aber vorhanden, so verstärkt sie diese. Dass die Alten, gar die Hilfebedürftigen, in diesem Spiel in einer verhältnismäßig schlechten Lage sind, hat seinen Grund auch in einer Sichtweise, die alles, selbst Soziales und Kultur, nur in Geldrechung aufgehen lässt. Dass die Alten zur Weiterexistenz der Gesellschaft dauernd beitragen, selbst wenn sie in Pflegebetten liegen, ist eine fremde Vorstellung geworden. Schon Mitte der Neunzigerjahre des vorigen Jahrhunderts boten die Ambulanten Dienste in Österreich Arbeitsmöglichkeiten im Ausmaß von 6.700 Vollzeitstellen. Kostenwahrheit in der Diskussion über die finanziellen Belastungen im Gesundheitssystem, zeitgemäße Vorstellungen über Produktivität und Nutzen nicht bezahlter gesellschaftlicher Arbeit, die sich von den Leitideen der Nutzenfunktion industrieller Arbeit lösen und den Logiken einer Dienstleistungsgesellschaft angepasst werden, aufklärende Ideen über ein soziales Nationalprodukt, über die desintegrativen Effekte einer kurzfristiger Interessenpolitik böten zumindest Reflexionshilfen für die Probleme, die ein ökonomistisches Weltverständnis schafft (Amann 2006).

6. Schlussdiskussion

Wir schicken voraus, dass wir unter den seit den späten 1990er Jahren diskutier­ten konzeptuellen Strängen für die helfenden Berufe den der Sozialpolitik bevor­zugen. Aus dieser Sicht zählen die Tätigkeitsfelder der Pflegevorsorge zur Prak­tischen Sozialpolitik, das gilt dann auch für die Soziale Arbeit (Amann, Brand­stetter, Vyslouzil 2010: 18). Heute dominieren in der Ausbildung für die Soziale Arbeit, vor allem als eine Folge des Bologna-Prozesses, eine Ökonomisierung und Psychologisierung der einst aussichtsreichen Konzeptologien (Merten 2008; Fürst 2010), was zu einer spezifischen Einschränkung des Erkenntnisgegenstan­des führen kann.

In der Ausbildung im Pflegebereich ist es zwar in den letzten Jahren zu einer verstärkten Berücksichtigung psycho-sozialer Inhalte gekommen, auch geriatri­scher selbstverständlich, doch weit weniger als in der Sozialen Arbeit gilt dort die Grundstrategie der Lebensweltorientierung. Die Leitstrategie ist nach wie vor naturwissenschaftlich-medizinisch orientiert.

Es geht daher um eine Reorientierung im Konzeptediskurs. Unser Vorschlag zielt einerseits auf eine stärkere Öffnung der Sozialen Arbeit für das Alter und seine Fragen, andererseits auf eine stärkere Annäherung zwischen Pflegeberufen und Sozialer Arbeit auf Grundlage ihrer theoretischen Grundstrategien.

Systematisch macht es Sinn, den Gegenstandsbereich der Pflegevorsorge (1) über das Konzept der Lebenslage (Amann 1983) zu bestimmen. Sie fungiert als die sozialstrukturelle Einbettung für die (2) Lebensbewältigung (Schweppe 2010: 59). Wie schon angemerkt, spielt die Bestimmung „unter erschwerten Bedingun­gen“ eine wesentliche Rolle. Sie lässt sich über die Pflegeanforderun­gen der älte­ren Menschen eingrenzen. Hier besteht der Nachholbedarf der Sozia­len Arbeit. Lebensbewältigung bedeutet dann die Aufrechterhaltung bzw. Wie­derherstellung von Handlungsfähigkeit und sozialer Integration in den verschie­denen Lebens­phasen (Bönisch, Schröer, Thiersch 2005). Mit der Rückbindung an die (3) Bio­graphie wird dadurch zugleich ein dynamisches Moment gewon­nen. Sowohl in der Pflegearbeit als auch in der Sozialen Arbeit ist der biographi­sche Zugang ein wichtiges Element. Als Brückenkonzept zwischen Struktur und Individuum lässt sich schließlich das der (4) sozialen Netzwerke hereinholen, und zwar im Sinn des Unterstützungsnetzwerks, das seinerseits wieder eine gewisse Attraktivität für die Pflegewissenschaft unter der Perspektive des (5) public health haben könnte (Otto 2010: 479).

Wiewohl diese Überlegungen hier sehr knapp ausfallen müssen, hoffen wir, dass eines klar geworden ist: Eine gemeinsame konzeptuelle Umorientierung in der Begründung des beruflichen Wissens, und zwar unter strikter Berücksichti­gung des Fallverstehens als Leitprinzip in der theoretischen Grundlegung, könnte für die pflegenden Berufe, die sozialen Dienste und die Soziale Arbeit eine gemeinsame strategische Perspektive eröffnen, die allen Feldern einer gezielten Qualitätsverbesserung zugunsten der Pflegevorsorge dienen würde. Dabei müs­sen auch die Auswirkungen der Verrechtlichung von Versorgung, Betreuung und Pflege einer kritischen Betrachtung unterzogen werden.

Eine gemeinsame Konzeptualisierung hätte allerdings folgendes zu berück­sichtigen: Weder einzelne Methodenprogramme, nicht so genannte quantitative und nicht so genannte qualitative, noch einzelne Theorieprogramme können der Beantwortung der Frage dienen, wie in wissenschaftlicher Erkenntnis gemeinsa­me Programme zustande kommen. Es geht vielmehr um das Problem, wie Gegenstand, Wahrnehmung und Erkenntnis überhaupt zusammenhängen. Schon (und gerade) auf dieser fundamentalen Ebene gibt es in den Sozialwissenschaf­ten konkurrierende, ja höchst widersprüchliche Auffassungen. Auch ist der Tatsa­che Rechnung zu tragen, dass so manche „Grundlagen“ aus anderen Wissen­schaften bzw. aus der Philosophie stammen und in den Sozialwissenschaften Adaptierungen erfahren haben. Dass über die Voraussetzungen für die Möglich­keiten des Erkennens und der Erkenntnis radikal unterschiedliche Auffassungen bestehen, ist eine der Grundeinsichten, die es zu verstehen gilt. Die erkenntnis­theoretische Bestimmung des Gegenstandsbereichs ist ein allen weiteren Schrit­ten vorgelagertes Programm. Neben den erkenntnistheoretischen Grundlagen ist auch den „methodologischen“ Programmen Rechnung zu tragen, die „hinter“ den Theorien stehen.

Es ist offensichtlich, dass alle Wissenschaften den Zweck verfolgen, begrün­dete Aussagen über ihren Gegenstand zu machen. Als Begründung gilt aber nicht jede Art und jeder Inhalt von Aussagen; so werden dogmatische, ideologische, mystische und andere nicht rationale Aussagen ausgeschlossen. Worin liegen dann die Beurteilungskriterien für „Wissenschaftlichkeit“?

Unser Vorschlag einer gemeinsamen Konzeptualisierung auf der Linie: Prakti­sche Sozialpolitik, Lebensweltorientierung, Lebensbewältigung, Lebenslage, Biographie und Soziale Netzwerke muss auf der Ebene der Wissenschaftstheori­en beginnen und Schritt für Schritt über diese Felder die Methodologien und For­schungsmethoden bestimmen.

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Fussnoten

1 Den Feldbegriff verwenden wir in der Fassung, wie sie von Schroeter (2006) für die Pflege Älterer entwickelt worden ist.

2 Diese Überlegungen rechtfertigen es, dass wir in unserem theoretischen Begründungsver­such weiter unten der Lebensweltorientierung zentrale Bedeutung beimessen.


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