François-Xavier Schweyer
Die französischen KrankenhausdirektorInnen im Spannungsfeld von Pflege, Management und Normen1
Abstract
Die Profession der KrankenhausdirektorInnen ist in Frankreich in den 1960er-Jahren entstanden. Sie übte einen entscheidenden Einfluss auf die Entwicklungen des Krankenhaussystems und die Veränderungen des medizinischen Felds aus, indem sie ein Wertesystem vertrat, das auf der sozialen Gleichheit im Zugang zur medizinischen Betreuung beruhte. Das neue öffentliche Management verstärkt die externe Kontrolle über die Profession im Wandel. Es ist hierbei jedoch nicht von einer „Deprofessionalisierung“ der KrankenhausdirektorInnen zu sprechen, sondern vielmehr von Anpassungsstrategien, die auf verschiedenen Lernprozessen und auf der Beeinflussung ihres Umfelds basieren.
1. Einleitung
Bei der Untersuchung der Gesundheitsberufe im Wandel spielen die Umstrukturierungen der Berufspraxis sowie die Veränderungen der einzelnen Berufsbilder eine zentrale Rolle. Die in der Gesundheitssoziologie lange vorherrschende Auffassung des Professionsbegriffs wurde in jüngerer Zeit insbesondere in Frankreich wichtigen theoretischen Neuerungen unterzogen (siehe etwa Champy 2009, Demazière/Gadéa 2009, Tripier/Boussard 2011). Will die Gesundheitssoziologie zeitgenössische Entwicklungen untersuchen, so können über die bloße Medizinsoziologie hinaus etwa die Organisations- oder Politische Soziologie wertvolle Beiträge liefern. Die AkteurInnen der Gesundheitsprofessionen sind in der Tat mit stetig wachsenden Anforderungen konfrontiert, die ihnen zunehmende technische, qualitative und sicherheitstechnische Leistungen abverlangen und so die Zusammenarbeit der verschiedenen Berufsfelder von Medizin, Technik und Verwaltung nötig machen. Das Einbetten der medizinischen Leistungen in ein rationalisiertes Arbeitsmanagement führt zur Neudefinierung der Arbeitsteilung und zum Entstehen neuer Berufsbilder, die Perspektiven für zahlreiche professionelle Personen im Gesundheitsbereich bieten.
Meine bisherigen Forschungsarbeiten konzentrierten sich im Wesentlichen auf die Zusammenhänge zwischen den dem Berufsfeld immanenten Prozessen und der staatlichen Gesundheitspolitik. Die Untersuchung von verschiedenen Professionen des Gesundheitswesens (AllgemeinmedizinerInnen, KrankenhausdirektorInnen, Hebammen, Krankenschwestern und -pfleger, medizinische FachingenieurInnen etc.) hat hierbei gezeigt, dass sich deren Arbeit im Spannungsfeld von Pflege, Organisation und Normen verändert. Dieser Wandel soll hier am Beispiel der KrankenhausdirektorInnen in Frankreich beschrieben werden.
Die 3.500 französischen KrankenhausdirektorInnen sind mehrheitlich in den 960 öffentlichen Krankenhäusern tätig, darunter 31 Universitätskliniken und 90 psychiatrische Klinken. Der Beamtenstatus der KrankenhausdirektorInnen kann nur über eine staatliche Zulassungsprüfung erlangt werden. Die Privatkliniken (davon 734 gemeinnützige und 1.051 erwerbswirtschaftliche) werden von ÄrztInnen geleitet, die sich von ManagerInnen beraten lassen. Die öffentlichen Krankenhäuser stellen zwar nur ein Drittel aller Einrichtungen, aber zwei Drittel der 427.000 Betten und der 60.500 ambulanten Plätze. Die medizinische Elite Frankreichs ist in den öffentlichen Universitätskliniken tätig.2 Die öffentlichen Krankenhäuser bieten der gesamten Bevölkerung Zugang zur medizinischen Betreuung, sowohl geografisch (Streuung über das gesamte Gebiet) als auch finanziell gesehen (Betreuung der prekarisierten Bevölkerungsschichten). Die KrankenhausdirektorInnen arbeiten Hand in Hand mit den ÄrztInnen, den Gesundheitsberufen, der Gesundheitsverwaltung, den Patientenvereinigungen und den Medien.
Zunächst möchte ich auf die Rolle der KrankenhausdirektorInnen bei den Veränderungen des zeitgenössischen Krankenhaussystems eingehen. Im Anschluss soll die Analyse der Entstehungsprozesse dieser Profession den Wandel der „medizinischen Welt“, nach Nicolas Dodier (2003), veranschaulichen. Dodier beschreibt letztere sowohl als ein professionelles Bezugssystem, das über die reine Medizin hinausgreift, als auch als Raum der politischen Arbeit der verschiedenen Akteure, um neue Machtverteilungen zu problematisieren und zu definieren. Schließlich soll anhand der Auswirkungen der aktuellen Reformen in den öffentlichen Krankenhäusern die These der „Deprofessionalisierung“ hinterfragt werden.
2. Die Rolle der KrankenhausdirektorInnen im Modernisierungsprozess des Krankenhauses
Kann man im Fall der KrankenhausdirektorInnen wirklich von einem Gesundheitsberuf sprechen? Gewiss handelt es sich hier nicht um einen Pflegeberuf, sondern um Management und Organisation der medizinischen Betreuung. Die Entwicklungen des Krankenhauses gehen nicht allein auf die MedizinerInnen zurück, sondern auf eine politische Mobilisierung der Krankenhausakteure, die durch das Entstehen neuer Berufsfelder noch weiter gefördert wurde. Die KrankenhausdirektorInnen spielten in Frankreich eine wichtige Rolle bei der Modernisierung und Medikalisierung des öffentlichen Krankenhaussystems, insbesondere von 1950 bis 1980: zunächst durch das Anheuern von ÄrztInnen, deren Interesse an der Arbeit im Krankenhaus durch attraktive Arbeitsbedingungen geweckt werden musste (die Vollzeitbeschäftigung im Krankenhaus wurde in Frankreich für die ÄrztInnen der Universitätskliniken erst 1958, für KrankenhausärztInnen 1964 eingeführt). Dann veranlassten sie die Ausbildung von paramedizinischem Personal, welches vorher nur in kleiner Zahl und schlecht ausgebildet zur Verfügung stand. Der offizielle Status, der 1955 dem Personal der öffentlichen Krankenhäuser verliehen wurde, machte eine entsprechende Qualifikation zur unumgänglichen Zulassungsbedingung. Doch nun stellte sich das insbesondere bei den Krankenschwestern und -pflegern bekannte Dilemma zwischen einer massiven Einstellungspolitik und einer profunden Ausbildung des Personals. Die KrankenhausdirektorInnen engagierten sich hierbei umfassend für den Aufbau paramedizinischer Ausbildungsstätten und für die Ausbildung des Personals und insbesondere der leitenden Krankenschwestern und -pfleger, denen sie die notwendigen organisatorischen Verantwortlichkeiten zudachten (Schweyer 2000).
Doch die KrankenhausdirektorInnen übten nicht nur einen organisatorischen oder verwaltungstechnischen Einfluss aus, sie trugen auch aktiv zum Wandel der Normen der Krankenhausarbeit bei. Lange Zeit waren KrankenhausärztInnen in der Tat selbständig tätige ÄrztInnen, die in ihrer Praxis einen privaten Patientenstamm behandelten und im Krankenhaus die Ärmsten der Bevölkerung versorgten. Bis 1941 waren öffentliche Krankenhäuser den Armen vorbehalten, während die gehobeneren Schichten in Privatkliniken versorgt wurden. Nachdem die öffentlichen Krankenhäuser allen Gesellschaftsschichten zugänglich gemacht worden waren (per Gesetz von 1941, das sich im Alltag jedoch nur sehr zögerlich im Laufe der 50er-Jahre durchsetzte), mussten sich die Normen der medizinischen Arbeit der neuen Lage anpassen. Dies warf zwei Probleme auf. Zum einen bestand weiterhin die Unterscheidung zwischen reichen Kranken in der Klinik und armen Kranken im Krankenhaus, wenn ein und derselbe Arzt (oder Ärztin) in beiden Strukturen praktizierte. Zum anderen waren die Behandlungsnormen in den öffentlichen Krankenhäusern weniger auf den Respekt der Kranken ausgerichtet. Die sukzessive Verbesserung der Umstände zog sich lange hin und ging nicht ohne Konflikte vonstatten. Hierbei vermittelten die KrankenhausdirektorInnen zwischen der öffentlichen Meinung, die eine bessere Behandlung der Kranken einforderte (Pressemeinungen, Skandale), und den ÄrztInnen. Sie verordneten etwa bestimmten ChirurgInnen die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen zur Anästhesie im Operationssaal und rekrutierten Pflegepersonal nach reinen Kompetenzkriterien statt nach dem von einigen ÄrztInnen angewandten Prinzip der Kooptation und Günstlingswirtschaft. In den meisten Krankenhäusern fiel den DirektorInnen auch eine politische Rolle zu. Die Neuorientierung der öffentlichen Krankenhäuser vom Hospiz zur medizinischen Behandlungsstätte wurde als Konkurrenz für die Privatkliniken und als Verstoß gegen die bestehende Ordnung aufgefasst. Die KrankenhausdirektorInnen, die den republikanischen Wert der Gleichheit im Zugang zu einer qualitativ hochwertigen medizinischen Betreuung vertraten, wirkten in diesem Sinne als MoralunternehmerInnen (Schweyer 2006). Die Festlegung neuer Krankenhausrichtlinien und die Verbreitung progressistischer Wertvorstellungen (gleicher Zugang für alle) trugen dazu bei, dass sich der medizinische Professionalismus veränderte und sich einem organizational professionalism (Evetts 2003) annäherte. In gewisser Weise haben die KrankenhausdirektorInnen auf die teilweise Einbindung der medizinischen Profession in den Sozialstaat hingewirkt und somit auf den Wandel der professionellen Legitimitätsformen (was noch heute von den freiberuflich praktizierenden ÄrztInnen abgelehnt wird).
Diese normativen Änderungen kommen aus wenigstens zwei Gründen nur selten zur Sprache. Zum einen ist die öffentliche Interessenvertretung der KrankenhausärztInnen sehr gespalten, was zur Folge hat, dass die in der französischen Ärzteschaft immer noch sehr präsente Identität der selbständigen ÄrztInnen (Hassenteufel 1997) als körperschaftsbestimmender symbolischer Zusammenhalt bestehen bleibt und im öffentlichen Diskurs dominiert. Die vielfachen Anpassungen, Kompromisse und Abänderungen jedoch, die die Arbeit auf dem Terrain erforderlich macht, werden verschwiegen und nicht öffentlich thematisiert. Zum anderen betreffen diese normativen Änderungen Tätigkeitsbereiche, die nicht der klassischen Vorstellung von der professionellen Arbeit entweder als „angewandte Wissenschaft“ oder als Bestandteil einer spezifischen Profession bzw. ihres Kompetenzbereichs (jurisdiction nach Abbott 1988) entsprechen. So wurden die ÄrztInnen von den KrankenhausdirektorInnen etwa dabei unterstützt und manchmal dazu gezwungen, Tätigkeiten aus dem Bereich des Managements auszuüben und an der Koordinationsarbeit zur Planung der langfristigen Betreuung der Kranken mitzuwirken (Strauss 1992).
3. Die Gründung einer neuen Profession
Die Untersuchung der sozioprofessionellen Gruppe der KrankenhausdirektorInnen zeigt, dass der Staat die Grundlagen für die Entstehung einer neuen Profession geschaffen hat, die sich mit Claude Dubar und Pierre Tripier (1998) als profession statutaire definieren lässt. Diese typisch französische Form der strukturellen und normativen Ordnung der Beruflichkeit entspricht dem „staatlichen Korporatismus“, den D. Segrestin (1985) anhand von vier Regulierungsprinzipien definiert: Festlegung von Regeln der Zulassung und der Sicherung von Stelle und Karriere; soziale Integration des Berufsstands durch die Ideologie der „Gemeinnützigkeit“; Institutionalisierung der öffentlichen Interessenvertretung und der professionellen Netzwerke; Tendenz zur Ausweitung der Handlungsbereiche. Dieses Modell steht unter staatlicher Kontrolle und gehorcht somit nicht dem Prinzip der Berufsautonomie. Die KrankenhausdirektorInnen haben ihr Handlungskompetenzmonopol und ihre Legitimität auf ihren Status, nicht auf ein spezifisches Expertenwissen gegründet.
3.1 Der Entstehungsprozess der Profession
Der Verlauf der Entstehung dieser Profession kann im Sinne von Andrew Abbott (1988) narrativ dargelegt werden. Die Funktion der KrankenhausdirektorInnen wurde 1941 mit dem Gesetz geschaffen, das das öffentliche Krankenhaus allen Gesellschaftsschichten zugänglich machte. Das Hospiz war bis dahin nur den Armen zugedacht und unterstand der kommunalen Verwaltung. Diese neue Funktion der KrankenhausdirektorInnen reflektiert die „Rückwendung zum Staat“ im Bereich der Gesundheitsfragen.3 So wurden die ersten DirektorInnen von den örtlichen Präfekturen4 unter den erfahrenen BeamtInnen ausgewählt und nach und nach aus dem Pool der jungen HochschulabsolventInnen (oft Jura) ernannt. Diese neuen VerwalterInnen der Krankenhäuser erlangten lokale Entscheidungsmacht mithilfe von drei staatlichen Maßnahmen: 1) Der Kontenrahmen von 1953 ermöglichte es ihnen, sich von der traditionellen Buchführung der Notabeln und lokalen VolksvertreterInnen (BürgermeisterInnen) zu emanzipieren; 2) die Direktive von 1955 stellte das Krankenhauspersonal unter staatliche Verantwortlichkeit und verpflichtete zur Einstellung von qualifiziertem Personal; 3) die nullprozentigen Darlehen der staatlichen Krankenversicherung boten den Krankenhäusern den nötigen finanziellen Handlungsspielraum, um moderne Gebäude zu errichten und die Krankenhäuser mit medizinischen Gerätschaften auszustatten. Die KrankenhausdirektorInnen haben so ein neues Berufsbild und ein spezifisches Handwerkszeug (Verwaltungsregeln, technische Normen etc.) entwickelt.
Obwohl die DirektorInnen innerhalb ihrer Einrichtungen oft isoliert arbeiteten, formierten sie nach und nach eine berufsständische Gruppe. Verschiedene Elemente kamen hierbei zum Tragen. Zunächst entstand das Gefühl, mit vergleichbaren Mitteln zu arbeiten, da die modernisierten Krankenhäuser einander mehr und mehr glichen. Hinzu kam die gemeinsame Ausbildung an einer spezialisierten Fachhochschule. Die Ausbildung, die nach der Zulassungsprüfung erfolgt, wurde 1958 obligatorisch (ein Jahr schulische Ausbildung, gefolgt von zwei Assistenzjahren im Krankenhaus). Diese Hochschule verlieh den jungen DirektorInnen professionelle Identität und ein Gefühl der Zugehörigkeit zu einer Zunft, das durch einen neu entstandenen Interessenverband verstärkt wurde (das Syndicat national des cadres hospitaliers SNCH). Die DirektorInnen setzten sich tatkräftig für eine massive Einstellungspolitik ein, um ihren Berufsstand zu vergrößern (zwischen 1960 und 1990 stieg die Zahl der DirektorInnen von 1.000 auf 4.000). Sie organisierten die Schließung ihres Arbeitsmarkts durch die zentrale Zulassungsprüfung und profilierten sich als dominierende Körperschaft der Krankenhausverwaltung, indem sie sich mittels eines lokal geführten Managements der leitenden Positionen ihrer Einrichtung (PflegedienstleiterInnen, medizinische FachingenieurInnen, sogenannte cadres de santé, leitende Angestellte der Gesundheitsberufe) die Autorität über die Karriereentwicklungen des Personals sicherten. Bis zu den 80er-Jahren definierten sich die KrankenhausdirektorInnen als LokalunternehmerInnen im Öffentlichen Dienst und bildeten zumeist ein Bündnis mit der Ärzteschaft, um eine gewisse Entscheidungsfreiheit gegenüber den staatlichen Stellen behaupten zu können. In den 90er-Jahren passten sie sich der rapide ansteigenden Regulierung durch den Staat an, indem sie ihre strategischen Kompetenzen ausweiteten und ihre Handlungsmacht gegenüber der Ärzteschaft vergrößerten. 1991 verlieh ihnen ein Gesetz das Entscheidungsmonopol über die Einstellungspolitik, die Strategie der Pflegeangebote usw.
3.2 Eine Profession à la française
Die Entstehung und Entwicklung des Berufsstands der KrankenhausdirektorInnen bietet ein gutes Beispiel für das Professionsmodell à la française im Gesundheitswesen. Der Staat spielt hier eine entscheidende Rolle: Er delegiert die Verwaltung des öffentlichen Handelns an kompetente Berufsstände, die über Expertenwissen oder Handlungsmethoden verfügen, mit denen sie auf jedes große gesellschaftliche Problem reagieren können (Jobert 1990: 159). Die Profession der KrankenhausdirektoInnen veranschaulicht ebenso die konstitutive Rolle, die das republikanische Korporationssystem im französischen Sozialstaat spielt. Meine Herangehensweise ähnelt der Politischen Professionssoziologie Andrew Abbotts, und das Konzept der „verbundenen Ökologien“ (linked ecologies) könnte hier zur Erklärung der Bündnisstrategien der KrankenhausdirektorInnen herangezogen werden, die diese mit dem Ziel, ihren Handlungsraum zu sichern, teils mit der Ärzteschaft, teils mit der Politik, teils mit leitenden Angestellten oder FachingenieurInnen entwickeln. So wussten die KrankenhausdirektorInnen beispielsweise stets von der Schaffung neuer Berufsbilder in ihrem Umfeld zu profitieren. In dieser Hinsicht bieten die PflegedienstleiterInnen (infirmiers généraux, seit 2002 directeurs des soins), deren Funktion 1975 festgeschrieben wurde, ein interessantes Beispiel (Schweyer 1993). Hierbei handelt es sich um ein Zugeständnis des damaligen Gesundheitsministers an die protestierenden Krankenschwestern und -pfleger, das diesen ein eigenes „professionelles Gebiet“ zuerkannte (die Krankenpflege) und mit der Einführung einer leitenden Instanz (Pflegedienstleitung) neue Karriereaussichten innerhalb des öffentlichen Krankenhauses schuf (Acker 1995). Die KrankenhausdirektorInnen sprachen sich zwar gegen die Einrichtung einer leitenden Position innerhalb des Berufsstands der Krankenschwestern und -pfleger aus, da sie befürchteten, die Kontrolle über die Pflegeteams zu verlieren. Doch förderten sie andererseits die Verteilung verwaltungstechnischer Tätigkeiten und werteten Aufgabe und Praxis der „geschäftsführenden Rationalisierung“, also den „organisationellen Professionalismus“, auf. Somit haben die KrankenhausdirektorInnen aktiv zur Umgestaltung des Berufsbilds der Krankenschwester bzw. des Krankenpflegers beigetragen – oder zumindest an der Festigung einer neuen Form des Professionalismus mitgewirkt, die Planungs- und Verwaltungskompetenzen mit einschließt (Chéronnet/Gadéa 2009).
Auch das Beispiel der Einstellungspolitik der medizinischen FachingenieurInnen (ingénieurs hospitaliers) ist aufschlussreich. Die Modernisierung der Krankenhäuser und der technischen Geräteschaften machte die Entstehung „neuer“ technischer Berufe, wie etwa des ingénieur hospitalier, notwendig. Die KrankenhausdirektorInnen versuchten, eine technische leitende Position einzurichten, die der ihren unterstellt sein sollte, um eine direkte Führungskonkurrenz zu vermeiden. In diesem Sinne wurden zum einen die IngenieurInnen aus weniger renommierten Hochschulen angeworben und oft KandidatInnen mit begrenzten Ambitionen ausgewählt, denen dann Stellen als TechnikerInnen zugewiesen wurde; zum anderen machten die Marktentwicklungen die Einstellung bestimmter IngenieurInnen (InformatikerInnen) außerhalb der berufsständischen Regeln erforderlich. Dies mag zur Erklärung der Tatsache beitragen, dass diese FachingenieurInnen sich nicht als eigene „Profession“ und somit als „dritten Weg“ zwischen medizinischem Bereich und Verwaltung organisiert haben (diese Idee wurde, wenn auch ohne Erfolg, in den Vereinigten Staaten der 70er-Jahre verfolgt), sondern dass sie sich innerhalb einzelner Berufe zusammengeschlossen haben. Des Weiteren ist der Berufsstand der FachingenieurInnen in Frankreich stark weiblich dominiert, und obwohl die gesetzliche Gleichstellung zwischen Männern und Frauen in den öffentlichen Krankenhäusern gewährt ist, kommt auch hier das Phänomen der gläsernen Decke zum Tragen und nur selten erlangt eine Frau eine Führungsposition. Einige IngenieurInnen können Mitglied des Direktionskomitees sein, doch bleibt ihnen die Einrichtungsleitung versperrt, es sei denn, sie qualifizieren sich im Vorfeld als KrankenhausdirektorInnen (Metzger/ Schweyer 2006).
4. Führen die aktuellen Reformen zu einer Deprofessionalisierung?
Im Laufe der letzten vierzig Jahre haben die KrankenhausdirektorInnen einen einflussreichen Berufsstand gebildet, der ihnen nun, mittels einer verstärkten Vertretung ihrer Interessen, einen vorteilhaften Status und symbolische Anerkennung in Form des Zugangs zu einem hohen öffentlichen Amt bietet. Der Prozess ihrer Professionalisierung entsprach der sukzessiven Integration eines technischen Berufsbilds in die Verwaltungssysteme.5 Doch gerade als die Handlungsmacht der Körperschaft der KrankenhausdirektorInnen schließlich allgemein anerkannt wurde, wurde das korporative System der Professionen angegriffen. Die französische Staatsreform wird seit den 80er-Jahren umgesetzt (Bezes 2009) und tritt seit 2007, nach einer Wendung zum Neoliberalismus, verstärkt in Kraft. Das Land scheint einer Art De-Legitimierung der klassischen Formen des kollektiven Handelns der Professionellen beizuwohnen.
4.1 Schwächung der traditionellen Regulierungsformen
Als die KrankenhausdirektorInnen 2005 einen prestigeträchtigen und vorteilhaften Status erlangten, der dem eines hohen öffentlichen Amts in nichts nachsteht, haben sie diesen jedoch mit dem teilweisen Verlust ihrer professionellen Unabhängigkeit bezahlt: Die DirektorInnen der 200 größten Krankenhäuser unterstehen von nun an unmittelbar der Regierung, und ihre Stellen stehen auch anderen Professionellen offen (nach dem System der emplois fonctionnels). Die Befähigung zur bis dahin real funktionierenden, wenn auch paritätisch ausgehandelten Selbstregulierung der Körperschaft wird dadurch gemindert. Generell wandeln sich die Beziehungen zwischen Staat und Professionen, und das französische Korporationsmodell als System der gemeinsamen Regulierung wird abgeschwächt. E. Freidson (2001) hat dieses Phänomen der professionellen „deregulation“ untersucht, das sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene zu beobachten ist. Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil im Fall Burbaud6 das Handlungskompetenzmonopol der französischen KrankenhausdirektorInnen für hinfällig erklärt. Auf anderer Ebene hat die Gesundheitsreform die Handlungsautonomie der DirektorInnen eingeschränkt, die staatlichen Behörden der Agences régionales de santé steuern die Strategie der Krankenhäuser seit 2010, und die Qualität der Pflegeleistungen wird von den zuständigen Gesundheitsämtern evaluiert. Allgemein ist festzustellen, dass die Handlungsautonomie der KrankenhausdirektorInnen, wie auch die der ÄrztInnen, mehr und mehr krankenhausfernen betriebswirtschaftlichen Normen unterworfen wird und die Veränderungen der Gesundheitspolitik auch das Handlungsrepertoire der KrankenhausdirektorInnen umgestalten. Mit einiger Verspätung zu den angelsächsischen Ländern setzen sich auch in Frankreich die Regeln des New Public Management durch und treffen insbesondere die Akteure des Gesundheitswesens, deren Tätigkeiten von öffentlichen Geldern abhängig sind. Die Gesundheitsberufe (im weitesten Sinne) müssen Rechenschaft über ihre Aktivitäten ablegen (accountability), ihre Arbeit wird von Verwaltungsstellen evaluiert, die gleichzeitig eine gewisse Kontrollfunktion ausüben, indem sie den Ausübenden oft vertraglich festgelegte Prioritäten und Ziele setzen. So kommt man nicht umhin festzustellen, dass die Neuorganisierung des Staatsapparats eine erhöhte Kontrolle der Verwaltung über die professionelle Arbeit mit sich bringt. Auch ist zu beobachten, dass sich die Tendenz verstärkt, Tätigkeiten über ihre Organisation und typischen Arbeitssituationen zu definieren. Das Konzept des „Metiers“ soll diese Entwicklung zur Spezialisierung und Individualisierung der Tätigkeiten rechtfertigen. Verschiedene Berufsgruppen (etwa Krankenschwestern und -pfleger sowie auf Krankenhaushygiene spezialisierte ÄrztInnen) können so das gleiche Metier ausüben, mit demselben „Stellen- und Anforderungsprofil“. Andererseits müssen die Professionellen in ihrer Arbeit die mit dem zuständigen regionalen Gesundheitsamt vertraglich festgesetzten Ziele erreichen, was wiederum die professionelle Autonomie einschränkt und die Ausübenden unter starken Leistungsdruck setzt (Boussard/Demazière/Milburn 2010). Ist hier von einer Deprofessionalisierung zu sprechen? Im Fall der leitenden Krankenschwestern und -pfleger identifizieren Isabelle Féroni und Anémone Kober-Smith (2005) eine solche anhand des Autonomieverlusts und der ständigen Bedrohung der berufsständischen Einheit durch die Koexistenz von medizinischem Fachwissen und Managementkompetenzen. In seinem kürzlich erschienenen Buch zum New Public Management im Krankenhaus bezeichnet Nicolas Belorgey die KrankenhausdirektorInnen als Mittelspersonen zwischen Obrigkeit und Pflegenden und reduziert ihre Aufgabe damit auf eine reine Vermittlerfunktion.
4.2 Strategie und Widerstand der KrankenhausdirektorInnen
Diese Deprofessionalisierungsthese scheint mir jedoch die aktuellen berufsständischen Umbrüche nur ungenügend zu erfassen. Für den Fall der DirektorInnen ist meines Erachtens vielmehr die These aufzustellen, dass die Reformen ihre Legitimität und Macht noch vergrößern. Das Beispiel der Schaffung des Profils des Attaché d’administration hospitalière, einer höheren verwaltungstechnischen Position, im Jahre 2002 macht deutlich, dass die DirektorInnen in der Tat keine passiven Rädchen im Getriebe der staatlichen Gesundheitspolitik sind. Im Rahmen der Staatsreform wollte die öffentliche Verwaltung die Mobilität ihrer BeamtInnen innerhalb des Staatsapparats fördern.7 Im Staatsdienst und im Öffentlichen Dienst auf territorialer Ebene waren solche „Attachés“ üblich, nicht jedoch im Öffentlichen Dienst im Krankenhaus. Die Strategie der DirektorInnen bestand nun darin, die Reform zweckzuentfremden und diese neu entstandene Position zur Honorierung lokaler leitender Verwaltungsangestellter kurz vor der Rente zu nutzen. Damit bewirkten sie, dass die bestehende Krankenhauskultur und das interne Aufstiegssystem bewahrt blieben und zogen somit schlussendlich einen großen lokalen Nutzen aus einer Reform, die die Förderung von präzis umschriebenen und für allen Personen zugänglichen „Metiers“ zum Ziel hatte. Dieses erste Beispiel zeigt, dass die Mitglieder einer Profession durchaus in der Lage sind, externen Weisungen verschiedene Formen des Widerstands und der Umfunktionierung entgegenzusetzen, mit denen sie selbst zur aktuellen Umgestaltung ihrer Profession beitragen.
Die Restrukturierung der Krankenhäuser bietet hierfür ein zweites Beispiel. Wie die Ergebnisse eines Forschungsprogramms zeigen, wurden die offiziell gesetzten Ziele einer Neuordnung des Pflegeangebots nicht erreicht. Der Gesundheitsminister warf den KrankenhausdirektorInnen ihre „Ablehnung jeglicher Veränderung“ vor, doch bei genauerer Betrachtung treten durchaus Veränderungen zutage: Die KrankenhausdirektorInnen hatten eine pragmatische, der aktuellen Lage angepasste Strategie der Umgestaltung der Krankenhäuser angewandt (Mossé/Paradeise 2003)8, ohne hierbei die offiziellen Ziele umzusetzen, die ihnen ungeeignet schienen; sie nutzten also ihre Handlungsautonomie, um als ineffizient erachtete Ziele und Kontrollnormen zu umgehen. Die Effizienz der staatlichen Kontrolle und Regulierung hängt also in weiten Teilen davon ab, wie und in welchem Ausmaß die Normen von den lokalen AkteurInnen angenommen und in der Organisation der Arbeitspraxis umgesetzt werden. Jean-Daniel Reynaud unterstreicht, dass die Legitimität des kollektiven Handelns dadurch bedingt ist, wie sinnvoll die konkreten Verfahren der Maßnahmen sind. Hierbei können die AkteurInnen diese Verfahren je nach Ausprägung ihrer Fähigkeit, Deutungsspielräume für sich zu nutzen und kollektiv zu lernen, ihren eigenen Vorstellungen anpassen. Das neue öffentliche Management stellt also die in der Vergangenheit entstandenen Professionsmodelle auf die Probe, wenn auch noch nicht zu bestimmen ist, ob es diese vollständig abschafft – zu komplex sind die Wechselbeziehungen in der Arbeit und zu vielschichtig die professionellen Tätigkeiten. Innerhalb der Einrichtungen verleihen die alltäglichen Interaktionen mit der Ärzteschaft den DirektorInnen eine gewisse Macht, und ihre Fähigkeit, auf diversen Tätigkeitsfeldern zu arbeiten, begründet ihren Expertenstatus. Die Reformen mögen also zwar eine gewisse Form des autonomiebasierten Professionalismus schwächen, doch die Profession der KrankenhausdirektorInnenen hat in keinster Weise ihre gesellschaftliche Legitimität eingebüßt.
4.3 Dynamik und Lernprozesse der Profession
Die aktuellen Umwälzungen stellen die normative Auffassung von Professionalisierung infrage. So legt die Studie von Johnson, Larkin und Saks (1995) anschaulich die Verhandlungen zwischen Staat und Gesundheitsberufen und die damit verbundenen Machtspiele dar. Auf mikrosoziologischer Ebene macht auch meine Untersuchung zu den im Krankenhaus tätigen FachingenieurInnen deutlich, dass zum Verständnis der professionellen Autonomie (die sich hier nicht nur auf die Selbstkontrolle der großen Professionen beschränkt) die interrelationalen Netzwerke innerhalb der Akteursgruppe mit einbezogen werden müssen. Im Rahmen dieses Forschungsprojekts analysierte ich die Tätigkeiten der FachingenieurInnen bei der Betreuung der krankenhaustechnischen Ausstattung und ihrer Bedienung (Schweyer/Metzger 2005), das heißt, der gesamten biomedizinischen Geräteschaft (vom Scanner zur Spritze über den Sauger und den Dialyseapparat), des nötigen technischen Umfelds sowie des Personals, das die Apparate steuert. Die fehlende technische Ausbildung der meisten ÄrztInnen erklärt die schwierige Integration der biomedizinischen FachingenieurInnen in die Krankenhäuser. Viele ÄrztInnen hatten keine klaren Vorstellungen von dem realen Nutzen von FachingenieurInnen für sie; nur wenige hatten ein Bedürfnis nach technischer oder methodischer Unterstützung. Die KrankenhausdirektorInnen hingegen pochten schon sehr früh auf das nötige Know-how für die Bedienung der technologischen Innovationen sowie auf die Eingrenzung der entsprechenden Kosten. In der Untersuchung konnte ich drei Figurationstypen des technischen Systems – verstanden als vorübergehend stabiles Ensemble an Beziehungen zwischen Professionellen mit dem gemeinsamen Ziel, die verschiedenen Dimensionen der technischen Objekte zu beherrschen – herausbilden. Es handelt sich hier um Figurationen im Sinne von Norbert Elias, also um lokale Lösungsansätze der AkteurInnen, um das bestehende System unter Beachtung der vorhandenen Einschränkungen und Anforderungen relativ effizient zu machen. Diese Figurationen habe ich anhand dreier Elemente herausgearbeitet: die kulturelle Nähe bzw. Distanz zwischen verschiedenen Berufsständen, die Ausprägung ihrer Zusammenarbeit bzw. ihres Konkurrenzverhältnisses im Beherrschen einer der Dimensionen der angewandten Technologie (Bildgebung, Biologie etc.) sowie das Ausmaß der organisationellen Interdependenz zwischen den Berufsständen. In diesem Sinne determinieren weder die Eigenschaften der technischen Geräteschaft noch die verschiedenen Strategien der einzelnen Berufsstände oder die fachlichen Unterschiede die Figurationen der technischen Systeme, sondern vielmehr die Prozesse des kollektiven Lernens.
Das Konzept des kollektiven Lernens wurde von J.-D. Reynaud (1993) im Rahmen seiner These eingeführt, dass „individuelle Lernprozesse nur dann zielführend sein können, wenn sie miteinander verbunden sind. Die meisten Regeln machen nur dann Sinn, wenn es gemeinsame Regeln sind. Die Entscheidungen zur Annahme dieser Regeln müssen in gegenseitiger Abhängigkeit zueinander getroffen werden.“ Die DirektorInnen, ÄrztInnen, IngenieurInnen und PflegedienstleiterInnen sind alle mehr oder weniger Teil dieses kollektiven Lernprozesses, der einiges Konfliktpotential birgt. Die selbst initiierten Umgestaltungen der Organisationen haben nicht immer automatisch auch eine Weiterentwicklung der Kompetenzen zur Folge, da einzelne Elemente der alten Regulierungsform (Werte, Normen, Interessen, Kenntnisse etc.) dem entgegenstehen können. Die professionelle Legitimität der DirektorInnen hängt in Teilen von der Qualität der jeweiligen Regulierungsformen der einzelnen Kollektive ab, welcher damit eine entscheidende Rolle zukommt. Diese Untersuchung hat gezeigt, dass die Professionellen innerhalb komplexer Handlungssysteme die Macht miteinander teilen müssen. Auch hat sie verdeutlicht, dass mit der zunehmenden Komplexität der Arbeitsteilung immer neue Handlungssituationen im Arbeitsalltag der Professionellen entstehen. Auf dem Gebiet der krankenhaustechnischen Ausstattung beschreiben die drei Figurationstypen einen weit gefassten Raum an möglichen Situationen, in denen die technischen oder juristischen Kompetenzen eines einzigen Berufsstands nicht ausreichen, um die auftretenden Probleme zu lösen. Die Realität dieser vielschichtigen Handlungsräume bringt die Professionen ins Wanken und macht neue Kompetenzen, insbesondere Schnittstellen- und Teamarbeitskompetenzen, notwendig.
5. Schlussfolgerungen
Die hier dargestellte Analyse schreibt sich in den spezifischen nationalen Kontext Frankreichs ein, dessen Gesundheitssystem in vielerlei Hinsicht hybrid ist. Die Untersuchung zu den KrankenhausdirektorInnen beleuchtet die Umgestaltung der gesundheitlichen Arbeit, die mehr und mehr vom Staat aufgefangen und somit dessen Kontrollverfahren unterworfen wird. Ebenso veranschaulicht sie die sowohl zahlenmäßige als auch inhaltliche Diversifizierung der Gesundheitsberufe und zeigt die Einflüsse der technischen Entwicklungen und des Staats in diesem Wandel. Des Weiteren habe ich verdeutlicht, weshalb eher von professionellen Umgestaltungen als von Deprofessionalisierung zu sprechen ist. Ohne die Schwierigkeiten zu vernachlässigen, denen zahlreiche Professionelle des Gesundheitswesens ausgesetzt sind, oder die Herausforderung zu unterschätzen, die diese Umbrüche der Arbeitsbedingungen, der öffentlichen Anerkennung oder auch des Verhältnisses zum beruflichen Umfeld für sie bedeuten, ist doch festzustellen, dass den Gesundheitsprofessionen in Frankreich ihr hoher Bekanntheitsgrad und ihre anerkannten Diplome zugute kommen, deren gesellschaftlicher Stellenwert dank eines gut geschützten Arbeitsmarkts ungebrochen ist. Die Ärzteschaft bewahrt hierbei eine unangefochtene politische und ökonomische Einflussmacht, während das neue öffentliche Management umstritten ist. Die Untersuchung der Gesundheitsberufe im Wandel birgt noch viele mögliche Ansätze zur weiteren Forschung; so wäre es etwa aufschlussreich, das Thema ihrer gesellschaftlichen Glaubwürdigkeit, also ihrer Legitimität (Le Bihanic/Vion 2008), weiter zu vertiefen.
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Schweyer, François-Xavier (2006): Une profession de l’État providence, les directeurs d’hôpital, in: Revue européenne de sciences sociales, XLIV/135, S. 45-60.
Strauss, Anselm (1992): La trame de la négociation. Sociologie qualitative et interactionniste, L’Harmattan: Paris.
1 Übersetzung aus dem Französischen durch Sara Iglesias.
2Michel Arliaud (1987) spricht vom Krankenhauszentrismus der MedizinerInnen.
3 Die Verstaatlichung der Krankenhäuser durch die Französische Revolution 1793 war ein Misserfolg. Von 1796 bis 1941 waren die Kommunen mit der Verwaltung der Krankenhäuser betraut. In diesem Sinne lässt sich hier von einer Rückkehr des Staates sprechen.
4 Ein für das Departement verantwortlicher Regierungsvertreter.
5 Ihre Funktion reflektiert die entscheidende Rolle, die der Staat im Krankenhausbetrieb spielt.
6 Isabel Burbaud ist eine portugiesische Krankenhausdirektorin, der man 1993 verweigert hat, ihren Beruf in Frankreich auszuüben, und die vor den Europäischen Gerichtshof zog. Ein Urteil von 2003 gab ihr Recht. Sie wurde 2010 zur Krankenhausdirektorin ernannt.
7 BeamtInnen sind in Frankreich entweder im Staatsdienst (Fonction publique d’État, zentral) angestellt, im Öffentlichen Dienst auf territorialer Ebene (Fonction publique territoriale, in den Regionen, Departements und Kommunen) oder im Öffentlichen Dienst im Krankenhaus.
8 P. Mossé et al. (2009) führen diese Schlussfolgerung weiter aus. ProLitteris