{"id":1444,"date":"2021-02-26T19:44:40","date_gmt":"2021-02-26T17:44:40","guid":{"rendered":"http:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=1444"},"modified":"2021-03-11T19:04:28","modified_gmt":"2021-03-11T17:04:28","slug":"interdisziplinaere-rechtsforschung-lottenbach","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=1444","title":{"rendered":"Interdisziplin\u00e4re Rechtsforschung &#8211; Lottenbach Luzern"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"has-medium-font-size wp-block-paragraph\"><a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=1302\"><strong>Weiterlesen<\/strong><\/a><\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>Samantha Lottenbach<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Legitimit\u00e4tsdefizit des Gewaltmonopols? Die Problematik des staatlichen Zwangshandelns am Beispiel der Massenfestnahme vom 1. Dezember 2007 in Luzern<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Zusammenfassung<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Empirische Grundlage dieser Studie bildete die am 1. Dezember 2007 im Luzerner \u201eV\u00f6gelig\u00e4rtli\u201c von der Stadtpolizei Luzern durchgef\u00fchrte Aktion gegen 245 Teilneh\u00admende einer nicht bewilligten Demonstration. W\u00e4hrend der Einsatz aus rechtlicher Perspektive vertretbar und rechtens gewesen sein soll, stellt sich die Frage, welchen Ein\u00addruck die Behandlung bei den Betroffenen hinterlie\u00df. Folgt man einer straf\u00adzwecktheoretischen \u00dcberlegung, so h\u00e4tte die Verhaftung und der Arrest bei den Be\u00adtroffenen ihr Unrechtsbewusstsein hinsichtlich ihres Vergehens sch\u00e4rfen und sie k\u00fcnftig von \u00e4hnlichen Handlungen abhalten m\u00fcssen. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Ergebnisse der empirischen Analyse von 29 Ged\u00e4chtnisprotokollen und f\u00fcnf halbstandardisierten Interviews mit Betroffenen zeigen jedoch, dass diese Pr\u00e4ventionsabsicht hinter dem staatlichen Zwangshandeln nicht wie intendiert realisiert werden konnte. Vielmehr wurde der von der Sicherheitsdirektion angeordnete Polizeieinsatz als <em>illegitim<\/em> empfunden, was sich negativ auf die Haltung der Betroffenen gegen\u00fcber den staatlichen Beh\u00f6rden auswirkte. Die pers\u00f6nlichen Konsequenzen, die die Betroffenen aus den Ereignissen zogen, fallen individuell sehr unterschiedlich aus: Sie reichen von Ank\u00fcndigungen eines verst\u00e4rkten Widerstandes \u00fcber Ohnmacht und Frustration bis hin zu Resignati\u00adon und R\u00fcckzug.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Legitimacy deficit of the state monopoly on violence? The problematic nature of coercive state actions using the example of the mass arest in Lucerne on 1<sup>st<\/sup> December 2007<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Summary<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">This empirical study was based on a police operation against 245 demonstrators tak\u00ading part in an unauthorized demonstration in Lucerne, Switzerland on 1<sup>st<\/sup> December, 2007. Although the police operation ought to have been legally justifiable, the ques\u00adtion of what impression the treatment left on the demonstrators remains. According to a theory of deterrence of punishment, the arrest, and subsequent custody of demonstrators, should have fostered a sense of wrong-doing thus deterring them from similar future actions.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">The result of this study \u2013 which was based on 29 personal accounts, and five semi-standardised interviews with the demonstrators involved, indicate that the deterrence intended by this officially-ordered act was not successful. Those involved considered the police operation to be illegitimate, which resulted in a negative attitude towards public authorities. Experiences reported differ from individual to individual; ranging from resistance and helplessness, to resignation and retraction.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\"><strong>1. Einleitung<\/strong><\/h5>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Dezember 2007 wurde durch die Luzerner Polizei unter enormem Personaleinsatz eine nicht bewilligte Versammlung aufgel\u00f6st. Die Polizei nahm kurzum 245 Perso\u00adnen fest, was dem Total der eingekesselten Versammlung entspricht, und stellte sie f\u00fcr 6-8 Stunden in der Zivilschutzanlage \u201eSonnenberg\u201c unter Arrest. Ein Akt, der f\u00fcr Schlagzeilen sorgte und Fragen nach der Rechtfertigung und der Legitimit\u00e4t eines solchen Ein\u00adsatzes laut werden lie\u00df.<strong><a href=\"#sdfootnote1sym\"><sup>1<\/sup><\/a><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Staatliches Zwangshandeln muss legal und legitim sein. Dies bedeutet einerseits, dass die Handlungen \u00fcber Gesetze begr\u00fcndet und in ihrer Art und in ihrem Ausma\u00df begrenzt sein m\u00fcssen. Andererseits ist der Staat aber auch auf die Befolgung der von ihm gesetzten Regeln und Normen angewiesen. Legitimit\u00e4t stellt f\u00fcr die staatlichen Autorit\u00e4ten somit einen Balanceakt dar: Ein Balanceakt einerseits zwischen Akten der sozialen Kontrolle und Machtdemonstration und andererseits einer gewissen Sen\u00adsibilit\u00e4t gegen\u00fcber dem Empfinden der Bev\u00f6lkerung. \u201eLegal authorities\u201c, so Tyler (1990: 71) \u201emust restrict activities of those over whom they exercise power, but at the same time their effectiveness depends ultimately on their ability to secure volun\u00adtary public compliance with their directives.\u201c <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dieser zweite Aspekt, die \u201epublic com\u00adpliance\u201c von Regeln und Gesetzen, soll im Folgenden analysiert werden. Die Daten\u00adbasis f\u00fcr diese empirische Studie entstand im Kontext des oben genannten Er\u00adeignisses in Luzern. Die untersuchte Forschungshypothese lautete: Das als illegitim empfundene staatliche Gewalthandeln f\u00fchrt nicht wie beabsichtigt zu einer Vermin\u00adderung individueller Gewalt<em>bereitschaft<\/em>, sondern zu einer Versch\u00e4rfung des Pro\u00adblems. Nach einer kurzen (2) theoretischen Grundlegung des Problems wird (3) die verwendete Datenbasis sowie das Untersuchungsdesign dargelegt. Anschlie\u00dfend werden (4) die Ergebnisse der empirischen Studie vorgestellt und (5) ein Fazit gezogen.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\"><strong>2. Die Legitimit\u00e4t des staatlichen Zwangshandelns: Rechtens und richtig<\/strong><\/h5>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Legalit\u00e4t respektive Legitimit\u00e4t des Polizeieinsatzes vom 1. Dezember 2007 kann systematisch betrachtet auf zwei Ebenen begr\u00fcndet werden: Auf der operativen Ebene wird die Rechtfertigung des Polizeieinsatzes in der rechtlichen Erm\u00e4chtigung gesehen (2.1). Auf der theoretischen, zweckorientierten Ebene findet ein derartiger Eingriff seine Legitimation in pr\u00e4ventionstheoretischen \u00dcberlegungen (2.2). In der subjektiven Dimension stellt sich jedoch die Frage, wie die Betroffenen diese zwei Ebenen wahrgenommen haben (2.3 und insbesondere 4).<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\"><strong>2.1 Staatliches Zwangshandeln: Erm\u00e4chtigung durch Gesetz und im Rahmen des Rechts<\/strong><\/h5>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Max Weber nennt jene menschliche Gesellschaft Staat, \u201ewelche innerhalb eines be\u00adstimmten Gebietes (\u2026) das Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit f\u00fcr sich (mit Erfolg) beansprucht.\u201c (Weber 1972: 822,; vgl. ders.: 29f.) So gesehen ist das Gewaltmonopol kein Attribut politischer Herrschaft, sondern das Attribut einer be\u00adstimmten Staatsform. Weber charakterisiert das Monopol der legitimen physischen Gewaltsamkeit als herausragendes, geradezu definierendes Merkmal des modernen Staates.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Staatliche Gewalt wird, um legitim zu wer\u00adden, vorg\u00e4ngig politisch kaserniert. Sie darf nur innerhalb bestimmter gesetzlicher Grenzen ausge\u00fcbt werden, ihr Einsatz muss rechtlich und tats\u00e4chlich kalkulierbar bleiben. Gleichzeitig m\u00fcssen die Mittel und Ma\u00dfnahmen der staatlichen Gewalt selbstverst\u00e4ndlich geeig\u00adnet sein, um die be\u00adabsichtigten Ziele erreichen zu k\u00f6nnen. Legitimes staatliches Zwangshandeln wird durch Gesetze erm\u00f6glicht und gleichzeitig auch durch Gesetze beschr\u00e4nkt. Diese Grunds\u00e4tze rechts\u00adstaatlichen Handelns sind in der Verfassung verankert und werden in spezielleren Gesetzen durch die Formulierung von Bedingungen, unter denen der Staat zum Mit\u00adtel der Gewalt greifen darf, konkretisiert. Die Vorkehrungen der Ver\u00adfassung setzen das Gewaltmonopol voraus und versuchen es gleichzeitig auf der Aus\u00fcbungsebene zu z\u00e4hmen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das staatliche Monopol auf legale Gewaltanwendung (Weber 1972) ist kein Selbst\u00adzweck. Es ist eine zivilisatorische Entwicklung, dessen Zielsetzung die Friedens\u00adstaatlichkeit ist (Starck 1995), also die Garantie einer weitgehend friedlichen Sozial\u00adordnung.<a href=\"#sdfootnote2sym\"><sup>2<\/sup><\/a> Der Einsatz des Zwangsmittels zur Aufrechterhaltung einer rechtlichen Ordnung birgt den Anspruch in sich, ein legitimes Zwangsmittel zu sein, welches auf legitime Art und Weise zur Anwendung kommt. Das Mono\u00adpol auf legale Gewaltan\u00adwendung hat also zwei Dimensionen: Eine der Legalit\u00e4t und eine der Legitimit\u00e4t. Legitimit\u00e4t bezieht das staat\u00adliche Gewaltmonopol aus seiner funktionalen Bedeu\u00adtung: Indem das organisierte Gemeinwesen Staat rechtm\u00e4\u00dfige Gewaltaus\u00fcbung bei sich konzentriert, sollen gesellschaftliche Gewaltereignisse mi\u00adnimiert werden. In die\u00adser \u201eFriedensfunktion des Staates\u201c (Starck 1995: 231) ist sozu\u00adsagen die \u00e4u\u00dfere Dimension des Monopols legiti\u00admen staatlichen Gewalthandelns zu sehen. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die nach innen gerichtete Dimension der Legitimit\u00e4tserzeugung ist die Ein\u00adbettung des staatli\u00adchen Gewaltmonopols in Legali\u00adt\u00e4t. Obschon Legalit\u00e4t auch die Dimension der Legi\u00adtimit\u00e4t speist, stellt sie \u201enur\u201c <em>eine<\/em> notwendige Bedingung f\u00fcr legitimes staatliches Gewalthandeln dar. Erst aus der \u2013 erfolgreich umgesetzten \u2013 Friedensfunktion bezieht staatliches Gewalthandeln seine hinreichende Legitimit\u00e4ts\u00adbedingung<a href=\"#sdfootnote3sym\"><sup>3<\/sup><\/a>. Das Mittel der Gewalt\u00adanwendung kann somit nur als rechtens bezeich\u00adnet werden, wenn es legal und le\u00adgitim ist. Diese Funktionsbe\u00adstimmung hat Folgen f\u00fcr die Instrumentie\u00adrung und den Einsatz der legal autorisierten, beim Staat konzen\u00adtrierten Gewalt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wie aus der Pressemitteilung der Stadt Luzern vom 30. November 2007 hervorgeht, war die Stadtpolizei im Vorfeld \u00fcber den Demonstrationsaufruf der \u201eAktion Frei\u00adraum\u201c, Organisatorin der Kundgebung, informiert und stand in Kontakt mit den Veran\u00adstaltern. Diese zeigten sich jedoch nicht kooperativ und lehnten die angebotene Ver\u00adschiebung der Kundgebung auf ein sp\u00e4teres Datum ab. Vor diesem Hintergrund rechtfertigte der Stabschef der Stadtpolizei Luzern den Einsatz des Polizeiaufgebots folgenderma\u00dfen: \u201eDie Veranstalter hatten kommuniziert, dass \u00fcber 500 Teilnehmen\u00adde kommen. Die Polizei sch\u00e4tzt insgesamt 800 Teilnehmende und Sympathisanten, davon traf sich ein Teil im V\u00f6gelig\u00e4rtli. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Veranstalter hatten der Polizei mehrfach angek\u00fcndigt, man k\u00f6nne bei einer Aufl\u00f6sung \u2018nicht daf\u00fcr garantieren, dass Einge\u00adkesselte und au\u00dfenstehende Sympathisanten friedlich bleiben\u2019\u201c. Operativ gesehen er\u00adachtete die Sicherheitsdirektion der Stadt Luzern den Einsatz im Vorfeld als sicher\u00adheitspolitisch notwendig und gerechtfertigt. Die Ank\u00fcndigung, dass sich rund 500 zum Teil gewaltbereite Personen zu einer nicht bewilligten Demonstration im V\u00f6ge\u00adlig\u00e4rtli versammeln w\u00fcrden, reiche als Grundlage, um eine Polizeiaktion im stattge\u00adfundenen Ausma\u00df rechtlich zu legitimieren. Zudem wurden, so der Stabschef der Stadtpolizei Luzern, w\u00e4hrend des Einsatzes die rechtlichen Rahmenbedingungen ein\u00adgehalten: \u201eDer Einsatz und das Polizeiaufgebot waren aus unserer Sicht angemessen. (\u2026) Trotz schwieriger Umst\u00e4nde dauerte der Polizeigewahrsam maximal 11 Stun\u00adden. Damit wurden die gesetzlichen M\u00f6glichkeiten von 24 Stunden deutlich unter\u00adschritten.\u201c<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\"><strong>2.2 Staatliches Zwangshandeln: Der fremde Zweck<\/strong><\/h5>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die \u00f6ffentliche Gewalt wird dem Staat, so etwa Grimm (2006), nicht als Selbstzweck einger\u00e4umt, sondern sie muss im Interesse des Gemeinwohls stehen. \u201eDaraus zieht sie ihre Legitimit\u00e4t (\u2026). Da die Staatsgewalt ihren Zweck nicht in sich tr\u00e4gt, sondern au\u00dferhalb ihrer selbst in dem jeweils n\u00e4her zu bestimmenden Gemeinwohl findet, ist sie freilich auch legitimationsbed\u00fcrftig.\u201c (Grimm 2006: 19)<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Somit muss nebst der rechtsstaatlichen Rechtfertigung des Einsatzes \u2013 einer Erm\u00e4ch\u00adtigung durch Gesetz und einer Ausf\u00fchrung im Rahmen des Gesetzes \u2013 die Festnahme und Arrestierung von 245 Personen auch einen Zweck erf\u00fcllen, der diese Handlung in den Dienst des Gemeinwohls stellt. In rechtstheoretischer Perspektive kann diese Rechtfertigung in einer Pr\u00e4ventionsabsicht gefunden werden. Der Zweck von Sank\u00adtionen besteht \u2013 folgt man den Ans\u00e4tzen der relativen Strafzwecktheorien \u2013 in der Absicht, potentielle Delinquenten von (weiteren) Normbr\u00fcchen abzuhalten und so k\u00fcnftige Straftaten zu verhindern. \u00dcber diese <em>Generalpr\u00e4vention<\/em> sollen alle Rechts\u00adadressaten erreicht werden, w\u00e4hrend die <em>Spezialpr\u00e4vention<\/em> gezielt Individuen adres\u00adsiert.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Generalpr\u00e4vention<\/em><sup><a href=\"#sdfootnote4sym\"><sup>4<\/sup><\/a><\/sup> bedeutet soviel wie \u201eVorbeugen gegen\u00fcber der Allgemeinheit\u201c. Sie richtet sich nicht an den einzelnen T\u00e4ter, sondern an s\u00e4mtliche Rechtsadressaten als potentielle Normbrecher (vgl. Jakobs 1991: 13; Roxin 2006: 6). So wird ange\u00adnommen, dass die der Norm angegliederte Sanktionsdrohung zusammenh\u00e4ngend mit der tats\u00e4chlichen Exekution der Strafe im Bedarfsfall entweder eine normstabilisie\u00adrende Best\u00e4rkung des Rechtsbewusstseins der Adressaten bewirkt (positive General\u00adpr\u00e4vention),<sup><a href=\"#sdfootnote5sym\"><sup>5<\/sup><\/a><\/sup> oder aber abschreckend auf potentielle Delinquenten wirkt (negative Generalpr\u00e4vention).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die <em>Spezialpr\u00e4vention<\/em> bezieht sich hingegen nicht auf die gesamte Rechtsgemein\u00adschaft, sondern auf den einzelnen Delinquenten. Somit soll die Verhinderung von normabweichendem Verhalten durch Einflussnahme auf den einzelnen T\u00e4ter erzielt werden. Es geht also um ein \u201eVorbeugen im Einzelfall\u201c.<sup><a href=\"#sdfootnote6sym\"><sup>6<\/sup><\/a><\/sup> W\u00e4hrend die positive Spe\u00adzialpr\u00e4vention versucht, durch Therapie, Behandlung oder Erziehung die Adressaten zu einem bestimmten Verhalten zu motivieren und so die Wiedereingliederung von Delinquenten in die Gesellschaft zu f\u00f6rdern, liegt der Zweck einer negativ-spezial\u00adpr\u00e4ventiven Behandlung darin, das k\u00fcnftige T\u00e4terverhalten durch Abschreckung (im konkreten Fall also: Festnahme, Arrest, Verh\u00f6r etc.) zu modifizieren oder die Delin\u00adquenten gar \u201eunsch\u00e4dlich\u201c zu machen, indem sie aus dem Verkehr gezogen werden<sup><a href=\"#sdfootnote7sym\"><sup>7<\/sup><\/a><\/sup>. In jedem Fall soll die betreffende Person k\u00fcnftig davon abgehalten werden, neuerlich Normen zu brechen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Sowohl im Fall der Generalpr\u00e4vention als auch der Spezialpr\u00e4vention lautet die Bot\u00adschaft: Normabweichendes Verhalten lohnt sich nicht. Diese Botschaft wird im Falle der Spezialpr\u00e4vention an bestimmte Personen adressiert. Durch die Verhaftung sol\u00adlen die Beteiligten die Erfahrung machen, dass Normverst\u00f6\u00dfe sich nicht lohnen und entsprechend von k\u00fcnftigen Regelverst\u00f6\u00dfen abgehalten werden. Ob die Adressierung jedoch erfolgreich sein wird, bleibt (zun\u00e4chst) offen. F\u00fcr den Fall in Luzern wird die\u00adser Frage im Kapitel 4.2 nachgegangen.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\"><strong>2.3 <\/strong>S<strong>taatliches Zwangshandeln: Das subjektive Erleben<\/strong><\/h5>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">W\u00e4hrend in den zwei vorangegangenen Unterkapiteln eine rechtstheoretische Per\u00adspektive auf das staatliche Zwangshandeln respektive auf die Begr\u00fcndung des legiti\u00admen Gewaltmonopols eingenommen wurde, soll hier die subjektiv gepr\u00e4gte Perspek\u00adtive der Beteiligten ins Blickfeld genommen werden: Ihre Haltungen und damit zusammenh\u00e4ngend der Einfluss bestimmter Erfahrungen auf diese Haltungen (Tyler 1990, 95ff.). Vor diesem Hintergrund sollen die normativen Erwartungen und Ent\u00adt\u00e4uschungen der von der Polizeima\u00dfnahme betroffenen Personen im Zentrum stehen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Recht formuliert normative Standards, deren Verbindlichkeit und Durchsetzung die Rechtsadressaten erwarten d\u00fcrfen. Nebst rechtlichen Normen dienen auch soziale Normen und psychische Strategien als Orientierung f\u00fcr bestimmte Erwartungen. So geht beispielsweise Luhmanns zentrale These bez\u00fcglich der Stabilit\u00e4t und der \u201eOrd\u00adnung\u201c sozialer Interaktionen und sozialer Systeme davon aus, dass eine stabile Ord\u00adnung sich nicht in erster Linie auf das Verhalten gr\u00fcndet, sondern sich vielmehr auf stabile Verhaltenserwartungen (Erwartungserwartungen) bezieht: \u201eDenn Sicher\u00adheit im Erwarten von Erwartungen, sei sie mit Hilfe psychischer Strategien, sei sie mit Hilfe sozialer Normen erreicht, ist eine unentbehrliche Grundlage aller Interak\u00adtion und sehr viel bedeutsamer als die Sicherheit der Erf\u00fcllung von Erwartungen.\u201c (Luhmann 1972: 39)<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Erwartungserwartungen k\u00f6nnen aber aus verschiedenen Gr\u00fcnden oder Anl\u00e4ssen ent\u00adt\u00e4uscht werden oder scheitern. Diesem Risiko entgegenzuwirken dient das Rechts\u00adsystem in seiner Funktion, Erwartungsstabilit\u00e4t zu generieren. Auf die G\u00fcltigkeit von rechtlichen Normierungen, insbesondere wenn sie mit Sanktionsdrohungen verbun\u00adden sind, darf man sich verlassen \u2013 auch wenn t\u00e4glich gegen genau diese Art von Normen versto\u00dfen wird (Normen als kontrafaktisch stabilisierte Verhaltenserwartun\u00adgen, Luhmann 1987: 43, Estermann 2002<a href=\"#sdfootnote8sym\"><sup>8<\/sup><\/a>). Die Durch\u00adsetzung von Gesetzen und somit die Ahndung von Gesetzesbr\u00fcchen k\u00f6nnte als <em>conditio sine qua non<\/em> angesehen werden, um \u00fcberhaupt bei der Bev\u00f6lkerung Folgebereitschaft oder Normtreue zu generieren. Denn der demokratische Rechtsstaat, so Freiburghaus et al. (2005: 42) \u201ekann zwar von einer generellen Folgebereitschaft der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger aus\u00adgehen; diese bleibt allerdings nur garantiert, wenn diejenigen, die die Gesetze bre\u00adchen, verfolgt und bestraft werden.\u201c Dieser Aussage zufolge wohnen sowohl der P\u00f6\u00adnalisierung als auch der Strafverfolgung und -vollstreckung <em>insgesamt<\/em> generalpr\u00e4\u00adventive Zwecke inne.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Au\u00dfer Acht bleiben hierbei kontraproduktive Auswirkungen \u2013 sei es auch nur punk\u00adtuelles Scheitern bzw. die Empfindung des Scheiterns der Selbstbindung des staatli\u00adchen Gewaltmonopols \u2013 auf subjektive Dispositionen und normative Erwartungen von Beteiligten und Betroffenen. Im Folgenden soll speziell der Frage nachgegangen werden, welche Auswirkungen staatliches Gewalthandeln auf die subjektive Bewer\u00adtung der Legitimit\u00e4t des staatlichen Gewaltmonopols hat.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\"><strong>3. Datenbasis und Untersuchungsdesign<\/strong><\/h5>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Grundlage f\u00fcr die Einsch\u00e4tzung, ob und wie das staatliche Zwangshandeln das Ver\u00adhalten der Beteiligten beeinflusste, bilden 29 Ged\u00e4chtnisprotokolle. Sie wurden mit Bekanntwerden der Existenz einer Sammelstelle f\u00fcr Protokolle aus jeweils eigenem Antrieb unmit\u00adtelbar nach dem Ereignis verfasst. Ziel der Protokolle war es, den Ab\u00adlauf der Ge\u00adschehnisse genau wiederzugeben, um so eine m\u00f6glichst situationsgetreue Dokumen\u00adtation verf\u00fcgbar zu machen. Um Ans\u00e4tze konkreter Einstellungs- oder Ver\u00adhaltens\u00e4nderungen der Beteiligten evaluieren zu k\u00f6nnen, wurde acht Monate nach dem Ereignis mit f\u00fcnf der Beteiligen ein halbstandardisiertes Interview durchgef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In der ersten Phase der Dokumentenanalyse wurden anhand der qualitativen Metho\u00adde der objektiven Hermeneutik nach Oevermann (1986; auch Wernet 2000) Katego\u00adrien herausgearbeitet, die Aufschluss geben \u00fcber die von den Beteiligten subjektiv zuge\u00admessene Bedeutung der Ereignisse vom Dezember 2007. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden methodisch kontrollierte Fallrekonstruktionen erarbeitet, die die Erschlie\u00dfung der Deutung der sozialen Wirklichkeit der Festgenommenen erm\u00f6g\u00adlichten. Ziel dieser Protokollanalyse war es, aus den subjekti\u00adven Bedeutungsexplika\u00adtionen induktiv Kategorien zu bilden, die Aufschluss \u00fcber die Ef\u00adfekte der erlebten Ma\u00dfnahmen bei den Beteiligten geben k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In den vertiefenden Interviews berichteten die Befragten erneut \u00fcber ihre Erlebnisse vom Dezember 2007. Es ging darum, die in der Dokumentenanalyse erarbeiteten Ka\u00adtegorien zu verdichten. Eine geeignete qualitative Zugangsweise bildeten halbstandi\u00adsierte Interviews, die eine Rekonstruktion der subjektiven Ansichten und Theorien der Befragten erm\u00f6glichten. Die anhand der Methode der objektiven Hermeneutik in\u00adduktiv erarbeiteten Kategorien lieferten die Grundlage f\u00fcr die Ausarbeitung des In\u00adterview-Leitfadens. Durch den Leitfaden wurden die Befragten angehalten, dar\u00ad\u00fcber Auskunft zu geben, welche Effekte die Wahrnehmung von Polizei und von staatli\u00adcher Autorit\u00e4t bei ihnen ausgel\u00f6st habe. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Interview-Leitfaden fokussierte zudem auf die sich aus der Dokumentenanalyse ergebenden zentralen Aspekte und beleuch\u00adtete diese aus verschiedenen Perspektiven. So konnte das Datenmaterial insbesonde\u00adre hin\u00adsichtlich des Legitimit\u00e4tsempfindens der Betroffenen und ihrer Handlungs- und Hal\u00adtungseinsch\u00e4tzung verdichtet werden. Zus\u00e4tzlich wurden die Interviewten expli\u00adzit danach gefragt, wie sie die gemachten Erfahrungen im Nachhinein einsch\u00e4tzten und ob sie an sich selbst konkrete Ver\u00e4nderungen in den eigenen Ansichten und kon\u00adkrete Verhal\u00adtens\u00e4nderungen beobachteten, die in direkter Beziehung zu den Erleb\u00adnissen des Dezembers 2007 st\u00fcnden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei der Datenerhebung diente der Interviewleitfaden als Orientierungshilfe. Den Be\u00adfragten wurde viel Raum gelassen, sich zu Gegenst\u00e4nden zu \u00e4u\u00dfern, die ihnen beson\u00adders wichtig erschienen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zum Zeitpunkt der Befragung lag das Ereignis rund acht Monate zur\u00fcck. Die zwi\u00adschen 30 und 40 Minuten dauernden Interviews wurden von Angesicht zu Angesicht gef\u00fchrt und mit einem Voicerecorder aufgezeichnet. Anschlie\u00dfend wurden die Auf\u00adzeichnungen gegl\u00e4ttet transkribiert: F\u00fcllw\u00f6rter und abgebrochene S\u00e4tze wurden aus\u00adgemerzt. Zudem wurden s\u00e4mtliche Aussagen von der Mundart in die Schriftsprache \u00fcbersetzt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Aus den Transkripten der Interviews wurden induktiv Kategorien entwickelt, welche im Abgleich mit den Ergebnissen der Protokollanalyse zu einem Kategoriensystem geordnet wurden. Auf dieser Grundlage wurden die Daten aus den Interviews und den Dokumenten codiert und in eine fall- und variablenspezifische Matrix eingeord\u00adnet. Bei den anschlie\u00dfenden fallvergleichenden Analysen wurden fallorientierte und variablenorientierte Strategien verkn\u00fcpft und die einzelnen F\u00e4lle so auf bestimmte idealtypische Muster hin verdichtet. Diese Rekonstruktion der Deutung der sozialen Wirklichkeit der Betroffenen ergab insbesondere in den Kategorien Legitimit\u00e4tsemp\u00adfindung und Pr\u00e4ventivwirkung relevante Hinweise auf eine Handlungsver\u00e4nderung oder zumindest eine Ver\u00e4nderung in ihrer Grundhaltung. Die Ergebnisse der Unter\u00adsuchung beider Kategorien werden im folgenden Kapitel dargestellt.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\"><strong>4. Ergebnisse der empirischen Analyse<\/strong><\/h5>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Betroffenen berichteten (4.1) aus ihrer subjektiven Perspektive \u00fcber ihr Legiti\u00admit\u00e4tsempfinden sowie (4.2) \u00fcber ihre Wahrnehmung der staatlichen Pr\u00e4ventionsab\u00adsicht und \u00fcber die Auswirkungen der Erlebnisse auf ihr Verhalten. F\u00fcnf der Betroffe\u00adnen evaluieren zudem in den acht Monate sp\u00e4ter durchgef\u00fchrten Interviews ihre unmittelbar nach dem Ereignis in den Ged\u00e4chtnisprotokollen festgehaltenen Ein\u00adsch\u00e4tzungen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In der folgenden Darstellung werden Aussagen, die aus den Ged\u00e4chtnisprotokollen stammen mit einem \u201aG\u2018, jene aus den Interviews mit einem \u201aI\u2018 gekennzeichnet. Die daran anschlie\u00dfende Nummer verweist jeweils auf das konkrete Ged\u00e4chtnisprotokoll beziehungsweise Interview.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\"><strong>4.1 Legitimit\u00e4tsempfinden: Erwartungen und entt\u00e4uschte Erwartungen<\/strong><\/h5>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wie bereits erw\u00e4hnt, basiert die empirische Untersuchung auf Ged\u00e4chtnisprotokol\u00adlen, die somit die subjektiv gepr\u00e4gten Wahrnehmungen dieser Personengruppe wieder\u00adgeben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Hier geht es (noch) nicht um Verhalten, sondern um Erwartungen und Haltungen. Damit zusammenh\u00e4ngend spielt der Einfluss von gewissen Erfahrun\u00adgen auf die Hal\u00adtung eine wichtige Rolle. Es stellt sich die Frage, ob das Handeln der Polizei (als der exponierte Teil des staatlichen Gewaltapparates) als legitim (oder: erwartungskon\u00adform) <em>empfunden <\/em>wird. Handelt die Polizei in den Augen der Betroffe\u00adnen erwar\u00adtungskonform?<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Legitimit\u00e4tsempfinden h\u00e4ngt \u2013 so geht es aus den Protokollen hervor \u2013 stark damit zusammen, ob das Vorgehen der Polizei in der entsprechenden Situation <em>sub\u00adjektiv<\/em> als legal und der Situation angemessen empfunden wird: das Erlebte muss mit den eigenen Erwartungen \u00fcbereinstimmen. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die h\u00e4ufig artikulierte \u00dcberraschung \u00fcber den Aufmarsch einer Armada von Polizisten in Kampfmontur sowie die Einkesse\u00adlung und konsequente Festnahme restlos aller Anwesenden \u2013 ohne R\u00fccksicht auf die Friedfertigkeit der Versammelten \u2013 l\u00e4sst deutlich werden, wie stark das Erlebte von der Erwartung der Betroffenen abwich. Es entsprach nicht dem, was sie als \u201eder Situation ange\u00adpasst\u201c und entsprechend als \u201elegitim\u201c empfunden h\u00e4tten. \u201eIch verstehe es,\u201c so eine Betroffene \u201edass die Polizei gegen eine unbewilligte Demonstration irgendwie vor\u00adgehen muss, aber es ist eine Frage der Art und Weise, <em>wie<\/em> sie vorging! Sie h\u00e4tte vor allem den Unbeteiligten die M\u00f6glichkeit geben m\u00fcssen, sich raus halten zu k\u00f6n\u00adnen \u2026\u201c (G6) Ein gro\u00dfer Teil der Aussagen aus den Ged\u00e4chtnisprotokollen zeigt denn auch, dass in den Augen der Betroffenen die Polizei eine ihrer Pflichten verletzte, als sie ohne Vorwarnung und ohne den Beteiligten eine M\u00f6glichkeit zum R\u00fcck\u00adzug zu gew\u00e4hren, anfing, die Versammelten einzukesseln und festzunehmen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Beteiligten stellen also an die Polizei den Anspruch, ihre Macht im Rahmen des Legalen situationsangepasst auszu\u00fcben. Was die Beteiligten als \u201elegal\u201c betrachten und somit als legitim akzeptieren, weicht von den formaljuristischen Legalit\u00e4tsinter\u00adpretationen ab. Was in der Situation \u201everh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig\u201c ist, wird von Personen, die nach eigenem Empfinden friedlich im Stadtpark Kaffee trinken, anders eingesch\u00e4tzt als von einer Einsatzleitung, die gegen vermeintlich linksradikale Demonstrations\u00adteilnehmer einen Einsatz plant. Entsprechend schildert ein anderer Teilnehmer die Situation: \u201eDieses wie aus dem Nichts aufgetauchte Polizeiaufgebot hab ich dann noch nicht gro\u00df ernst genommen. Dachte die kontrollieren meine Personalien und dann ist gut. Schlie\u00dflich hab ich ja nichts getan, habe mich nur in einem \u00f6ffentlichen Stadtpark aufgehalten und einen Kaffee aus einem Plastikbecher getrunken. Ich war noch immer am Reden (\u2026) als pl\u00f6tzlich mehrere H\u00e4nde mich aus der Menge zerrten und meine H\u00e4nde hinter dem R\u00fccken zusammen banden.\u201c (G9)<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wie sich zeigt, ist vor allem die \u00dcberraschung, das hei\u00dft die Diskrepanz zwischen Erwartung und tats\u00e4chlich Erlebtem, ein Indiz daf\u00fcr, dass das Vorgehen der Polizei nicht als \u201eim Rahmen des \u00dcblichen\u201c empfunden wird und daher als unrechtm\u00e4\u00dfig oder illegitim angesehen wird \u2013 sei dies im Hinblick auf Ausma\u00df und Intensit\u00e4t der eingesetzten Mittel oder auf das allgemeine Vorgehen. Eine offizielle Handlung muss als legal <em>empfunden<\/em> werden, um Akzeptanz und Unterst\u00fctzung zu erfahren. Im vorliegenden Fall klaffen die Erwartungen und die Geschehnisse weit auseinander, was dazu f\u00fchrte, dass das Vorgehen der Polizei respektive der Einsatz\u00adleitung als \u201ewillk\u00fcrlich\u201c, \u201eSchikane\u201c und somit als illegitim betrachtet wurde.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die zweite zentrale Kategorie der Analyse umfasst Aussagen dar\u00fcber, inwiefern die Beteiligten dem Vorgehen der Polizei einen Sinn zuschrieben, respektive welcher Zweck ihrer Meinung nach die harsche Vorgehensweise hatte und welchen Einfluss das Erlebte auf ihre eigene Haltung zeitigte.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\"><strong>4.2 Pr\u00e4ventivwirkungen und Verhaltensmodifikation<\/strong><\/h5>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Aus den Protokollen konnten hinsichtlich einer allf\u00e4lligen Pr\u00e4ventivwirkung der Po\u00adlizeiaktion zu folgenden Bereichen Aussagen extrahiert werden: Ein erster Aspekt gibt \u00fcber die <em>Wahrnehmung einer Pr\u00e4ventionsabsicht<\/em> Auskunft. Zweitens wurden die Daten dahingehend untersucht, welche <em>Konsequenzen<\/em> die Betroffenen unmittel\u00adbar nach dem Erlebnis f\u00fcr sich zogen: Welche Selbsteinsch\u00e4tzung hinsichtlich ihres k\u00fcnftigen Verhaltens halten sie in den Ged\u00e4chtnisprotokollen fest? Insbesondere die Daten aus den anschlie\u00dfend durchgef\u00fchrten Interviews geben drittens dar\u00fcber Auf\u00adschluss, inwiefern die <em>Umsetzung der erwarteten Verhaltens\u00e4nderungen <\/em>erfolgte<em>.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Ged\u00e4chtnisprotokolle zeigen, dass die <em>Wahrnehmung einer Pr\u00e4ventionsabsicht <\/em>bei den Betroffenen sehr unterschiedlich ausfiel. Dass hinter der Polizeiaktion ein bestimmter Zweck stehe und dieser Zweck eine Bedeutung haben solle, das wurde von den meisten der Betroffenen unterstellt. Worin jedoch dieser Zweck bestanden haben soll, konnten die Beteiligten nicht benennen. Einige sahen sich als \u00dcbungsma\u00adterial f\u00fcr die Polizei missbraucht: \u201eWarum probieren sie so etwas immer an der lin\u00adken Szene aus? Ich denke ein solches Vorgehen hat R\u00fcckhalt in der Bev\u00f6lke\u00adrung \u201amit denen kann man\u2019s ja machen\u2019.\u201c (I5) Andere werten die Aktion als eine konkrete \u00dcbung f\u00fcr die im Sommer 2008 stattfindende Fu\u00dfball-Europameisterschaft und wie\u00adder andere sehen die Ereignisse als einen Akt reiner Schikane an.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Jedoch tritt aus einigen der Protokolle ein negativ-spezialpr\u00e4ventiver Aspekt hervor. Unter Bezug auf ihre Beobachtung, dass eher unbeteiligt aussehende Personen und junge Frauen besonders nachdr\u00fccklich behandelt worden seien, schildert eine der Festgenommenen ihren Eindruck folgenderma\u00dfen: \u201eEs sollte quasi die Botschaft ver\u00admittelt werden, dass sie so was am besten nie wieder tun.\u201c (G3) Auch die Aussage eines anderen Beteiligten weist darauf hin, dass die Aktion abschreckend wirken sollte: \u201eDas Schlimmste also war, dass wir die ganze Nacht gewartet haben, unwis\u00adsend auf was, wie lange, und was sie mit uns noch machen werden. \u00dcber gar nichts wurde informiert. Die ganze Schikane und Abschreckung war echt schockierend.\u201c (G15)<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Wirkung, die diese abschreckende Behandlung respektive die Demonstration staatlicher Macht auf die Betroffenen hatte, scheint jedoch anders auszufallen als intendiert: Anstatt durch die erfahrene polizeiliche Ma\u00dfnahme \u201eRespekt\u201c vor staat\u00adlich normierten Handlungsvorschriften zu internalisieren, regt sich vielmehr Unver\u00adst\u00e4ndnis, Hohn oder gar Hass gegen\u00fcber den Ordnungsh\u00fctern und den staatlichen Autorit\u00e4ten. \u201eHier [im Sonnenberg] wurde dann alles, was nicht niet- und nagelfest war, von den W\u00e4nden gerissen und den Polizisten im Gang als Geschenk \u00fcber\u00adgeben.\u201c (G3) Die Protokolle zeigen, dass Variablen wie \u201eZweifel an den F\u00e4hig\u00adkeiten der Polizei\u201c, \u201eZweifel am Sinn und Zweck des Einsatzes\u201c, sowie die mangel\u00adhafte Informationspolitik w\u00e4hrend der Festnahme und des Arrests stark dazu beitru\u00adgen, dass die Beteiligten das Fehlverhalten nicht bei sich selbst, sondern bei der Poli\u00adzei oder vielmehr bei der Sicherheitsdirektion der Stadt Luzern sahen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die an der Aktion beteiligten Polizisten und insbesondere auch die im Sonnenberg eingesetzten Zivilsch\u00fctzer wurden denn auch von mehreren der Betroffenen als \u201ewil\u00adlenlose Figuren\u201c respektive als \u201eHandlanger\u201c bezeichnet. Entsprechend lassen die Aussagen der Betroffenen darauf schlie\u00dfen, dass das Resultat der Individualbehand\u00adlung nicht wie intendiert \u201eEinsicht in das eigene Fehlverhalten\u201c, sondern Unverst\u00e4nd\u00adnis, Wut und Frustration war. Wie aus den Protokollen hervor geht, richteten sich diese negativen Empfindungen jedoch nicht in erster Linie gegen die Polizisten, son\u00addern gegen die K\u00f6pfe der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde. \u201eMeine Rechte wurden mit F\u00fc\u00dfen getreten \u2013 grundlos! Der Rechtsstaat wurde in der Stadt Luzern scheinbar abge\u00adschafft! Die beiden SP-Sicherheitsverantwortlichen<a href=\"#sdfootnote9sym\"><sup>9<\/sup><\/a> (\u2026) sowie die Komman\u00addant[en] der Stadt- und Kantonspolizei sollten nach diesem Skandal ihren R\u00fccktritt einrei\u00adchen!\u201c (G9)<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Generell geht aus den Protokollen hervor: Die Behandlung durch die Polizei l\u00f6st bei den Betroffenen entweder das Gef\u00fchl des \u201eAusgeliefert-Seins\u201c und, damit einherge\u00adhend, der Ohnmacht aus oder verst\u00e4rkt in ihnen den Wunsch nach aktivem Wider\u00adstand. Was diese neue Wahrnehmung der Polizei und der staatlichen Autorit\u00e4ten f\u00fcr das tats\u00e4chliche k\u00fcnftige Verhalten der Betroffenen bedeutet, dar\u00fcber k\u00f6nnen die Protokolle keine Auskunft geben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Aus den Texten ist weiter ersichtlich, dass die Ereignisse in Luzern die Beteiligten motivierten, \u00fcber den Staat und seine Funktion nachzudenken. Es bleibt offen, wel\u00adche <em>Konsequenzen<\/em> diese Reflexion auf das Verhalten des Einzelnen nach sich ziehen werden. Aus den Protokollen sind drei kurzfristige Strategien zu erkennen: Einige der Betroffenen sprechen von einer Radikalisierung ihrer eigenen Einstellung und k\u00fcndigen verst\u00e4rkten Widerstand an: \u201eF\u00fcr uns stellt sich nun die Frage wie man da\u00adgegen Widerstand leisten will. K\u00f6nnte man sich einen solchen Samstag einfach mal zur Normalit\u00e4t machen (\u2026).\u201c (G3) Eine zweite Gruppe spricht davon, durch die Er\u00adlebnisse sensibler daf\u00fcr geworden zu sein, welche Konsequenzen die eigenen Hand\u00adlungen haben k\u00f6nnen. Diese Sensibilisierung geht mit einer kritischeren Ein\u00adstellung sowohl gegen\u00fcber dem Staatsapparat als auch gegen\u00fcber der pers\u00f6nlichen Inkauf\u00adnahme von rechtswidrigem Verhalten einher. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">So \u00e4u\u00dfert sich eine der Beteilig\u00adten im Nachhinein, sie nehme zwar noch immer an Demonstrationen teil, informiere sich aber besser \u00fcber den konkreten Anlass. Eine dritte Gruppe berichtet von einem Gef\u00fchl der Ohnmacht und des Ausgeliefert-Seins. So berichtet ein Betroffe\u00adner, die k\u00f6rperlichen Schmerzen, die er aufgrund der Fesselung mit Kabelbindern davontrug, seien nichts im Vergleich mit den \u201eseelischen Verletzungen, [den] Dem\u00fcti\u00adgungen und [den] erlebten Ohnmachtsgef\u00fchle[n], als v\u00f6llig unbeteiligte Person derart unmenschlich behandelt worden zu sein!\u201c (G27) Eine andere Person berichtet davon, kurz nach dem Erlebnis \u201ewirklich geschockt\u201c gewesen und Selbstzweifeln verfallen zu sein: \u201eDas Verh\u00f6r hat mich kurzfristig total ver\u00e4ngstigt. Ich fragte mich wirklich, ob ich \u00fcberhaupt noch Primarlehrerin sein k\u00f6nne, oder ob ich k\u00fcndigen m\u00fcsse. Sp\u00e4ter aber habe ich eingesehen, dass ich Beruf und Privates trennen kann. Es besteht kein Inter\u00adessenkonflikt.\u201c (I2)<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wie sich in den sp\u00e4ter durchgef\u00fchrten Interviews zeigte, relativieren sich diese Stra\u00adtegien im Laufe der Zeit. Die <em>Umsetzung der erwarteten Verhaltens\u00e4nderungen <\/em>respektive der angek\u00fcndigten Konsequenzen wird aufgeschoben, das Erlebnis ver\u00adliert an Bedrohlichkeit und somit an Wirkungskraft. Nach acht Monaten Abstand zu den Ereignissen f\u00e4llt die Beurteilung des Erlebten durch einzelne Betroffene sachli\u00adcher aus. \u201eDer Abstand f\u00fchrt dazu, dass ich weniger emotional bin. Kurz nach dem Ereignis war ich sehr \u201eh\u00e4ssig\u201c und total emotional. Ich war w\u00fctend auf die Polizis\u00adten. Das kommt jetzt nicht mehr so r\u00fcber \u2013 obwohl, wenn man dar\u00fcber spricht, dann kommt es wieder hoch.\u201c (I1)<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Es k\u00f6nnen nun explizit zwei Ebenen unterschieden werden: Einerseits beziehen sich die Aussagen auf Einstellungs\u00e4nderungen, andererseits auf Handlungsver\u00e4nderun\u00adgen, die sich in konkreten Akten manifestieren.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">S\u00e4mtliche Interviewten berichteten von einer Haltungs- oder Stimmungs\u00e4nderung. Man ist kritischer gegen\u00fcber der Polizei, zeigt Entt\u00e4uschung gegen\u00fcber den \u201eOffizi\u00adellen\u201c, aber ist auch vorsichtiger in den eigenen Handlungen. \u201eIch bin kritischer gegen die Medien geworden. Und auch gegen die Polizei (\u2026). Auch informiere ich mich besser.\u201c (I1)<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Was die Verhaltensmodifikation anbelangt, so kann von keinem eindeutigen Resultat gesprochen werden. Einerseits berichten die Interviewten dar\u00fcber, dass sich f\u00fcr sie au\u00dfer dem bereits genannten Stimmungswechsel langfristig eigentlich nichts ge\u00e4n\u00addert habe. Es resultierten eine kritischere oder auch resigniertere Grundstimmung, jedoch keine \u00c4nderung in den konkreten Aktivit\u00e4ten. \u201eAber es gab keine Ver\u00e4nde\u00adrungen in meiner politischen Sichtweise. Ich bin immer noch interessiert \u2013 aber nicht mehr oder weniger aktiv als zuvor.\u201c (I2) Zudem zeigt sich, dass nebst der zeitlichen Distanz zu den Geschehnis\u00adsen auch der Alltag dazu beitr\u00e4gt, die kurz nach dem Ereignis gezogenen Konse\u00adquenzen und Vors\u00e4tze in den Hintergrund treten zu lassen: \u201eIch habe mir vorgenom\u00admen, mehr politisch aktiv zu sein \u2013 daraus wurde nichts. Ich bin ja jetzt Mutter.\u201c (I1)<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Jedenfalls hinterlie\u00df der Eindruck, den die Ma\u00dfnahmen vom Dezember 2007 in indi\u00advidueller Weise bei den Beteiligten bewirkten, mit Sicherheit Spuren. Entsprechend kann man in spezialpr\u00e4ventiver Perspektive sagen: Die \u201eBehandlung\u201c kam an, die Adressierung war erfolgreich. Jedoch ist fraglich, ob der \u201eErfolg\u201c nicht Einstellungs\u00adver\u00e4nderungen provozierte, die in die \u201efalsche Richtung\u201c gehen beziehungsweise durch die Instanzen nicht angestrebt waren: So wurde das Miss\u00adtrauen gegen\u00fcber den Beh\u00f6rden gesteigert, zum Teil ist sogar ein verst\u00e4rkter Aktio\u00adnismus feststellbar. So zeigte sich etwa die Organisatorin der unbewilligten De\u00admonstration, die \u201eAktion Frei\u00adraum\u201c, im Anschluss an die Geschehnisse vom 1. De\u00adzember 2007 sehr aktiv.<sup><a href=\"#sdfootnote10sym\"><sup>10<\/sup><\/a><\/sup> Gleichzeitig berichteten einige der Betroffenen, nach dem Ereignis \u201evorsichtiger\u201c ge\u00adworden zu sein. Mit anderen Worten: Eine Botschaft kommt an \u2013 doch zu welcher Deutung die Pr\u00e4ventionsbestrebungen bei den einzel\u00adnen Betroffe\u00adnen f\u00fchren, ist schwer kontrollierbar.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Somit kann weder die These, dass die Intervention zu einer Radikalisierung (Misser\u00adfolg der Pr\u00e4vention) noch die Gegenthese, dass sie zu einem R\u00fcckzug (Erfolg) auf der Verhaltensebene gef\u00fchrt habe, durch das analysierte Material falsifiziert werden.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\"><strong>5. Fazit<\/strong><\/h5>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Abschlie\u00dfend kann festgehalten werden, dass die durch die Betroffenen perzipierte Herr\u00adschaftslegitimit\u00e4t aufgrund der Erlebnisse eine kritische Reflexion erfuhr. Wie die ausgewerteten Ged\u00e4chtnisprotokolle zeigen, empfanden die Beteiligten die Be\u00adhandlung durch die Beh\u00f6rden als illegitim und bezogen auf den Anlass als unange\u00admessen: Gehegte Erwartungen und die tats\u00e4chlichen Erfahrungen klafften auseinan\u00adder, was zu einem Gef\u00fchl des Missbrauchs durch die Beh\u00f6rden f\u00fchrte. Dies wieder\u00adum l\u00f6ste eine Ver\u00e4nderung der Haltung gegen\u00fcber den staatlichen Beh\u00f6rden aus. In diesem Stim\u00admungswechsel hinsichtlich der Bereitschaft, die staatliche Autorit\u00e4t zu respek\u00adtieren, d\u00fcrfte eine Problematik des Erfolges von pr\u00e4ventiven Ma\u00dfnahmen angelegt sein; denn es darf angenommen werden, dass der oben genannte Aspekt der empfun\u00addenen \u2013 oder eben nicht empfundenen \u2013 Legitimit\u00e4t staatlichen Zwangshan\u00addelns eine wich\u00adtige Rolle spielt. Wie soll eine Behandlung, die weder Akzeptanz noch Unter\u00adst\u00fctzung erf\u00e4hrt \u2013 ja nicht einmal verstanden wird \u2013 die erw\u00fcnschten (positiven) Wir\u00adkungen zeitigen?<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">So gesehen kann nicht von einem generellen Legitimit\u00e4tsdefizit des Gewaltmonopols gesprochen werden, sondern eher von einem Sensibilit\u00e4tsdefizit der Beh\u00f6rden im Hinblick auf den Einsatz von staatlichen Zwangsmitteln. Auch wenn der Legalit\u00e4ts\u00adgrund des staatlichen Zwangshandelns gegeben sein mag \u2013 schlie\u00dflich wurde gem\u00e4\u00df Stabschef der Stadtpolizei das rechtlich M\u00f6gliche nicht ausgesch\u00f6pft \u2013 so k\u00f6nnen die angewendeten legalen Mittel doch in einem frappanten Widerspruch zum Legitimi\u00adt\u00e4tsempfinden der Betroffenen stehen. Und dies kann, wie die Ergebnisse der empiri\u00adschen Studie zeigten, kontraproduktiv wirken.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Es konnte zudem belegt werden, dass hinsichtlich der Pr\u00e4ventionsabsichten staatli\u00adcher Ma\u00dfnahmen allgemein die Kontrollierbarkeit von verhaltensmodifizieren\u00adden Interventionen problematisch ist. Generalpr\u00e4ventiv gestaltet sich die Adressierbar\u00adkeit als schwierig, da sie blind s\u00e4mtliche Normadressaten ansprechen soll. Zudem verf\u00fcgt sie \u00fcber keine Interventionstechnologien, die das \u201eAnkommen\u201c der Kommu\u00adnikation wahrscheinlich machen. Generalpr\u00e4ventive Wirksamkeitsunterstellungen vertrauen blind entweder auf den normativen Eindruck der sanktionsbeschwerten Normdrohung oder auf den \u2013 wie hier am Beispiel besprochen wurde \u2013 Eindruck, den eine staatliche Machtdemonstration zeitigt. Die generalpr\u00e4ventiv gerechtfertigten Ma\u00dfnahmen versetzen die betroffenen Personen in den Status von Objekten und anti\u00adzipieren eine Wirksamkeit \u2013 ohne diese unterstellte Wirksamkeit tats\u00e4chlich kontrol\u00adlieren zu k\u00f6nnen. Denn m\u00f6glicherweise verfehlen die generalpr\u00e4ventiven Absichten bei den Adressaten nicht nur ihre Wirkung, unter Umst\u00e4nden verkehren sie sie gar in ihr Gegenteil.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Spezialpr\u00e4ventive Ma\u00dfnahmen basieren hingegen auf einer direkten Adressabilit\u00e4t. Die Intervention l\u00e4uft \u00fcber eine Interaktionssituation und erreicht so konkrete soziale Adressaten. Das bietet Gelegenheit zu zielgerichteter, professioneller Pr\u00e4vention im Sinne einer auf Interaktion basierenden Intervention. Bei der Spezialpr\u00e4vention k\u00f6n\u00adnen konkrete soziale Adressaten und somit konkrete Ursachen oder \u2013 besser ausge\u00addr\u00fcckt \u2013 Probleme behandelt werden. Dabei zeigt jedoch das Beispiel vom 1. Dezember 2007, wie schwierig es ist sicherzustellen, dass solche Ma\u00dfnahmen zielge\u00adrichtete Wirkungen entfalten und die gew\u00fcnschten Effekte hervorrufen.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\"><strong>Literaturverzeichnis<\/strong><\/h5>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Estermann, Josef (2002): Organisierte Kriminalit\u00e4t in der Schweiz, Luzern.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Freiburghaus, Dieter\/ Buchli, Felix\/ Honegger, Edith (2005) Das Duopol der legiti\u00admen Gewalt im schweizerischen Bundesstaat: zwei Fallstudien zu Armee und Poli\u00adzei, IDHEAP, Institut de Hautes Etudes en Administration Publique; Swiss Forum for Migration and Population Studies Chavannes-pr\u00e8s-Renens.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Grasberger, Ulrike (1998) \u201cThree Strikes and You are Out\u201d. Zu neuen Strafzumes\u00adsungsgrunds\u00e4tzen bei Wiederholungst\u00e4tern. Zeitschrift f\u00fcr die gesamte Strafrechts\u00adwissenschaft (ZStW), Bd. 110: 796ff.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Grimm, Dieter (2006) Das staatliche Gewaltmonopol, in: Anders, Freia\/ Gilcher-Holtey, Ingrid (Hrsg.), Herausforderungen des staatlichen Gewaltmonopols. Recht und politisch motivierte Gewalt am Ende des 20. Jahrhunderts. Frankfurt, New York: 18-38.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Jakobs, G\u00fcnther (1989) \u00dcber die Behandlung von Wollensfehlern und von Wissens\u00adfehlern. Zeitschrift f\u00fcr die gesamte Strafrechtswissenschaft (ZStW): Bd. 101: 516ff.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Jakobs, G\u00fcnther(1991) Strafrecht Allgemeiner Teil. Die Grundlagen und die Zu\u00adrechnungslehre. Lehrbuch. 2. Aufl., Berlin und andere.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Jakobs, G\u00fcnther (1995) Das Strafrecht zwischen Funktionalismus und \u201ealteurop\u00e4i\u00adschem\u201c Prinzip. Oder: Verabschiedung des \u201ealteurop\u00e4ischen\u201c Strafrechts? Zeitschrift f\u00fcr die gesamte Strafrechtswissenschaft (ZStW), Bd. 107: 843ff.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Liszt, Franz von (1883) Der Zweckgedanke im Strafrecht. Zeitschrift f\u00fcr die gesamte Strafrechtswissenschaft (ZStW), Bd. 3: 1ff.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Luhmann, Niklas (1972) Funktionen und Folgen formaler Organisation, Berlin.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Luhmann, Niklas(1987) Rechtssoziologie. 3. Aufl., Opladen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Oevermann, Ulrich (1986) Kontroversen \u00fcber sinnverstehende Soziologie. Einige wiederkehrende Probleme und Missverst\u00e4ndnisse in der Rezeption der ,objektiven Hermeneutik\u2019, in: Aufenanger, Stefan\/ Lenssen, Margit (Hrsg.), Handlung und Sinn\u00adstruktur: Bedeutung und Anwendung der objektiven Hermeneutik, M\u00fcnchen: 19ff.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Roxin, Claus (2006) Der Allgemeine Teil des materiellen Strafrechts, in: Roxin, Claus et al. (Hrsg.) Einf\u00fchrung in das Straf- und Strafprozessrecht. 5. Aufl., Heidel\u00adberg: 1ff.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Starck, Christian (1995) Frieden als Staatsziel, in: ders., Der demokratische Verfas\u00adsungsstaat : Gestalt, Grundlagen, Gef\u00e4hrdungen. T\u00fcbingen: 231ff.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Stratenwerth, G\u00fcnter (1996) Die Straftat. Bd. 1. Schweizerisches Strafrecht. Allge\u00admeiner Teil. 2. Aufl., Bern.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Tyler, Tom (1990) Why People Obey the Law, New Haven, London.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Weber, Max (1972) Wirtschaft und Gesellschaft, Studienausgabe der 5. Aufl., T\u00fcbin\u00adgen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wernet, Andreas (2000) Einf\u00fchrung in die Interpretationstechnik der objektiven Her\u00admeneutik, Opladen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zimring, Franklin\/ Hawkings, Gordon (1995) Incapacitation. Penal confinement and the restraint of crime, New York und andere.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"#sdfootnote1anc\">1<\/a>Diese empirische Studie wurde in Zusammenarbeit mit Josef Estermann, Freie Universit\u00e4t Ber\u00adlin, entwickelt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"#sdfootnote2anc\">2<\/a>\u201ePrivate Gewalt\u201c wird durch das Monopol legaler Staatsgewalt nicht aus der Welt geschafft. Auch ist nicht jede \u201eprivate Gewalt\u201c von vornherein illegal, man denke etwa an Notwehr und Nothilfe.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"#sdfootnote3anc\">3<\/a>Es ist nicht zu erwarten, dass diese \u00dcberlegungen sich eins zu eins im Alltagsbewusstsein wie\u00adder finden lassen, sie lassen sich aber \u00fcber \u201eUmwege\u201c erschlie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"#sdfootnote4anc\">4<\/a>Die generalpr\u00e4ventive Lehre ist in Deutschland vor allem durch Anselm von Feuerbach (1775-1833) gepr\u00e4gt worden (Stratenwerth 1996: 42ff.).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"#sdfootnote5anc\">5<\/a>Gem\u00e4\u00df Jakobs besteht denn auch die Aufgabe der Strafe (als Bestandteil der Strafnorm, quasi als ihre symbolische Exekution) in der Erhaltung der Normgeltung und erf\u00fcllt so gesehen die Funktion der positiven Generalpr\u00e4vention (Jakobs 1989: 516; ders. 1995: 844f.): Durch Strafe wird symbolisch gezeigt, dass die Norm auch k\u00fcnftig gilt. Das Vertrauen der \u201eRechtsgenossen\u201c in die Norm soll gest\u00e4rkt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"#sdfootnote6anc\">6<\/a>Eine Forderung, die auf das Gedankengut des Kriminalpolitikers Franz von Liszt zur\u00fcckgeht und vor allem in den siebziger Jahren eine Renaissance erlebte. Liszt lehrte, die Straft\u00e4ter je nach Typen unterschiedlich zu behandeln und forderte entsprechend eine Dreigliederung der Strafzwecke innerhalb der Spezialpr\u00e4vention: a) Besserung der Besserungsf\u00e4higen und Besse\u00adrungsbed\u00fcrftigen; b) Abschreckung der nicht Besserungsbed\u00fcrftigen; c) Unsch\u00e4dlichmachung der nicht Besserungsf\u00e4higen (Liszt 1883).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"#sdfootnote7anc\">7<\/a>Als Beispiel kann hier die \u201eIncapacitation\u201c genannt werden. Mit diesem aus dem Amerikani\u00adschen stammenden Begriff wird eine \u201eSicherung durch Freiheitsentzug\u201c bezeichnet. Damit ist die Neutralisierung des von einer Person ausgehenden Gef\u00e4hrdungspotentials angesprochen, in\u00addem diese Person inhaftiert wird (u.a. Zimring\/Hawkings 1995; Grasberger 1998).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"#sdfootnote8anc\">8<\/a>Estermanns Analyse von Strafverfahren zei\u00adgt, dass, mindestens im Bereich der sogenannten organisierten Kriminalit\u00e4t, die Institutionen so\u00adzialer Kontrolle auch ohne eine nennenswerte Anzahl von Verurteilungen organisierte Kriminalit\u00e4t als wirksam bek\u00e4mpfbar einsch\u00e4tzen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"#sdfootnote9anc\">9<\/a>SP: Sozialdemokratische Partei, beide zur Zeit der Ereignisse zust\u00e4ndigen Regierungsmitglieder, sowohl die Sicher\u00adheitsdirektorin der Stadt Luzern als auch die Justiz- und Polizeidirektorin des Kantons Luzern sind Mitglieder dieser Partei.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"#sdfootnote10anc\">10<\/a>Eine m\u00f6gliche Interpretation w\u00e4re, dass bereits organisierte und engagierte Personen engagiert bleiben \u2013 ihre T\u00e4tigkeit jedoch durch entsprechende Erfahrungen mehr Nachdr\u00fccklichkeit erh\u00e4lt (eventuell verst\u00e4rkt durch die mediale Aufmerksamkeit). ProLitter<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pl01.owen.prolitteris.ch\/na\/plzm.3004f10e-a92f-46a9-bedd-61a5bdc3f2a9\" width=\"1\" height=\"1\">is<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=449\"><strong>Weiterlesen<\/strong><\/a><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=147\"><strong>Zur\u00fcck zur \u00dcbersicht<\/strong><\/a><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Luzern\">https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Luzern<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Weiterlesen Samantha Lottenbach Legitimit\u00e4tsdefizit des Gewaltmonopols? Die Problematik des staatlichen Zwangshandelns am Beispiel der Massenfestnahme vom 1. Dezember 2007 in Luzern Zusammenfassung Empirische Grundlage dieser Studie bildete die am 1. Dezember 2007 im Luzerner \u201eV\u00f6gelig\u00e4rtli\u201c von der Stadtpolizei Luzern durchgef\u00fchrte Aktion gegen 245 Teilneh\u00admende einer nicht bewilligten Demonstration. 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