{"id":147,"date":"2010-04-23T22:29:22","date_gmt":"2010-04-23T20:29:22","guid":{"rendered":"http:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=147"},"modified":"2022-01-10T00:41:11","modified_gmt":"2022-01-09T22:41:11","slug":"interdisziplinare-rechtsforschung-2","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=147","title":{"rendered":"Interdisziplin\u00e4re Rechtsforschung"},"content":{"rendered":"\n<div class=\"wp-block-image\"><figure class=\"alignleft\"><a href=\"\/bild\/9783907230213_.jpg\"><img decoding=\"async\" src=\"\/bild\/9783907230213.jpg\" alt=\"beschreibung\" title=\"titel\"\/><\/a><\/figure><\/div>\n\n\n\n<p>Beitr\u00e4ge von 23 AutorInnen des 1. Kongresses der deutschsprachigen rechtssoziologischen Gesellschaften &#8222;Wie wirkt Recht?&#8220; im Herbst 2008 in Luzern.<\/p>\n\n\n\n<p>280 S. &#8211; 21,0 x 14,5 cm, Preis Fr. 65.- Eur 43,70<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=1298\"><strong>Weiterlesen  <\/strong><\/a>\u00a9 ProLitter<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pl01.owen.prolitteris.ch\/na\/plzm.78207218-13e8-4e86-8e2a-324ed709ad7e\" width=\"1\" height=\"1\">is, Josef Estermann<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=449\" data-type=\"URL\"><strong>Mehr lesen: Rechtssoziologie<\/strong><\/a><\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Thomas_Raiser\">Zu den AutorInnen auf Wikipedia<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=8\">Bestellen per Mail an Orlux Verlag<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>INHALTSVERZEICHNIS<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\"><em>Josef Estermann<\/em><br>Einleitung und Vorwort: Interdisziplin\u00e4re Rechtsforschung zwischen Rechtswirklichkeit, Rechtsanalyse und Rechtsgestaltung. Beitr\u00e4ge zum Kongress \u201eWie wirkt Recht?\u201c \u2013 Foreword: Interdisciplinary law research &nbsp;&nbsp; &nbsp; 5<br><em>Ahmed Abd-Elsalam<\/em><br>Stammesrecht in traditionellen intratribalen Beziehungs- und Machtverh\u00e4ltnissen am Beispiel arabischer St\u00e4mme in Nordkurdufan, Sudan \u2013 Beobachtungen aus dem Feld \u2013 Tribal law and traditional intra-tribal relationships      13                                                             &nbsp;&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=1448\"><strong>Diesen Text lesen<\/strong><\/a> <br><em>Anja Titze<\/em><br>Die Durchsetzung von Frauenrechten in einem guatemaltekischen Friedensgericht \u2013 The assertion of women\u2019s rights in a Guatemalan peace court&nbsp;&nbsp;&nbsp; 27<br><em>Lars Ostermeier<\/em><br>Staatsaufbau verstehen: Die Polizeireform in Afghanistan aus der Perspektive einer Ethnografie der Staatlichkeit \u2013 Understanding state building&nbsp;&nbsp;&nbsp; 42<br><em>M\u00f3nika Sajg\u00e1l<\/em><br>Soziale Positionierung und Handlungsm\u00f6glichkeiten im vorgerichtlichen Ermittlungsverfahren \u2013 Social positioning and its action possibilities&nbsp;&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;&nbsp; 57<br><em>Michael Jasch<\/em><br>Das Strafrecht im Wohnzimmer: Zur Entwicklung symbolischer Strafgesetze \u2013 Symbolic penal laws and the citizens private life&nbsp;&nbsp;&nbsp; 82<br><em>Arthur Kreuzer<\/em> und <em>Tillmann Bartsch<br><\/em>\u00dcber Risiken und Nebenwirkungen vorschneller Gesetze zur Sicherungsverwahrung \u2013 eine rechtliche und empirische \u00dcberpr\u00fcfung mit Vorschl\u00e4gen zu einer Neukonzeption \u2013 Risks and side effects of rash and populist legislation&nbsp;&nbsp;&nbsp; 99<br><em>Samantha Lottenbach<\/em>                                                                   <a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=1444\"><strong>Diesen Text lesen<\/strong><\/a> <br>Legitimit\u00e4tsdefizit des Gewaltmonopols? Die Problematik des staatlichen Zwangshandelns am Beispiel der Massenfestnahme vom 1. Dezember 2007 in <strong>Luzern <\/strong>\u2013 Legitimacy deficit of the    state monopoly on violence?&nbsp;&nbsp;&nbsp; 115<br><em>Karl-Ludwig Kunz<\/em>                                                                              <a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=1302\"><strong>Diesen Text lesen<\/strong><\/a> <br>Zu den Problemen der Wirksamkeitserwartung von Recht                                                                                                               <br>&#8211; The expectancy of efficacy of law challenged&nbsp;&nbsp;&nbsp; 130<br><em>Reiner Koll<\/em><br>Wirklichkeit der Rechtssoziologie \u2013 Zwischen Affirmation und Reflexion<br>Reality of the sociology of law \u2013 between affirmation and reflection&nbsp;&nbsp;&nbsp; 139<br><em>Julia H\u00e4nni                                                                                              <\/em><a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=1308\"><strong>Diesen Text lesen<\/strong><\/a><br>Rechtsgef\u00fchl als intuitive Kompetenz  &#8211;  The sense of justice as an intuitive skill&nbsp;&nbsp;&nbsp; 160<br><em>Regina Ammicht-Quinn<\/em> und <em>Ari Ofengenden<\/em><br>\u201eNaked Machines\u201c: Wirkung und Wirkungslosigkeit von Ethik und Recht im Angesicht neuer Techniken \u2013 (In)effectiveness of ethics and law in the face of new technologies&nbsp;&nbsp;&nbsp; 171<br><em>Josef Estermann<\/em>                                                                                    <a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=1298\"><strong>Diesen Text lesen<\/strong><\/a><br>Quod non est in actis non est in mundo. Standards und Modi der Sachverhaltsfeststellung in gerichtlichen Verfahren \u2013 Standards and modes of the construction of judicial facts&nbsp;&nbsp;&nbsp; 180<br><em>Fritz Dolder<\/em> und <em>Mauro Buser<\/em>                                                       <a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=1429\"><strong>Diesen Text lesen<\/strong><\/a> <br>Zitieren geht \u00fcber Studieren \u2013 Empirische Wanderungen im Grenzgebiet zwischen Rechtslehre und Rechtsprechung \u2013 The function of citation of legal literature in judicial decisions&nbsp;&nbsp;&nbsp; 193<br><em>Peter Thiery<\/em>, <em>Jenniver Sehring<\/em> und <em>Wolfgang Muno<\/em><br>Wie misst man Recht? \u2013 M\u00f6glichkeiten und Grenzen der Messung von Rechtsstaatlichkeit \u2013 How to measure law?&nbsp;&nbsp;&nbsp; 211<br><em>Aleksandra Endemann<\/em> und <em>Florian Schramm<\/em><br>Der deutsche K\u00fcndigungsschutz: Die Perspektive der Personalverantwortlichen \u2013 The German dismissal protection law&nbsp;&nbsp;&nbsp; 231<br><em>Thomas Raiser                                                                                         <\/em><a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=1604\"><strong>Diesen Text lesen<\/strong><\/a><br>Soziologie des Vertrags und des Vertragsrechts zu Beginn des 21. Jahrhunderts \u2013 Sociological contracts and contractual rights&nbsp;&nbsp;&nbsp; 254<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\"><em>Biografische Angaben zu den Autorinnen und Autoren, Kontaktadressen<\/em><br><em>Authors: biography and addresses<\/em> 274<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Josef Estermann<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Einleitung und Vorwort:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Interdisziplin\u00e4re Rechtsforschung zwischen Rechtswirklichkeit, Rechtsanalyse und Rechtsgestaltung. Beitr\u00e4ge zum Kongress \u201eWie wirkt Recht?\u201c Luzern, 2008<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>1. Die Geschichte: \u201eWie wirkt Recht?\u201c Luzern, 2008<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Idee zu einem l\u00e4nder\u00fcbergreifenden deutschsprachigen, rechtssoziologischen, transdisziplin\u00e4ren Kongress entstand im Jahre 2006, als sich Rechtssoziologinnen, Rechtssoziologen, Rechtswirklichkeitsforscherinnen und -forscher aus verschiede\u00adnen L\u00e4ndern in Berlin zu einem Gedankenaustausch trafen. Die Problemlage war bestimmt durch die Dichotomie Rechtswissenschaft \u2013 Soziologie, die nicht zuletzt einer noch aus den Siebziger Jahren stammenden Abwehrhaltung der Rechtswissen\u00adschaft gegen\u00fcber der vermeintlich \u201erevolution\u00e4ren\u201c Soziologie geschuldet war, sowie dem Widerstand der Soziologie gegen eine bef\u00fcrchtete Vereinnahmung durch die Rechtswissenschaft und deren Beschr\u00e4nkung auf eine Hilfswissenschaft, <em>sociolo\u00adgia ancilla iuris<\/em> also.<a href=\"#sdfootnote1sym\"><sup>1<\/sup><\/a> <\/p>\n\n\n\n<p>Da diese Dichotomie in \u00d6sterreich und in der Schweiz \u2013 wohl auch mangels gen\u00fcgender Anzahl beteiligter Personen \u2013 im Gegensatz zu Deutsch\u00adland<a href=\"#sdfootnote2sym\"><sup>2<\/sup><\/a> zu keinen institutionellen Abgrenzungen gef\u00fchrt hat, erkannten wir die Chance, auf dem Weg eines gemeinsamen Kongresses zu mehr Inter- und Trans\u00addisziplinarit\u00e4t im Bereich der Rechtssoziologie beitragen zu k\u00f6nnen. Es ging darum, die Rechtsso\u00adziologie nach ihren im deutschen Sprach\u00adraum durchaus erfolgreichen Zeiten vom ausgehenden 19. Jahrhundert bis zur Macht\u00fcbergabe an die Nationalsozialisten und wieder in den Siebziger und fr\u00fchen Achtziger Jahren des vergangenen Jahrhun\u00adderts unter dem Begriff der Rechtswirk\u00adlichkeitsforschung wiederzubeleben. Ent\u00adsprechend bot sich die Schweiz im \u201eKrie\u00adge\u201c zwischen Juristinnen, Juristen, Soziologinnen und Soziologen sozusagen als historisch neutraler Boden f\u00fcr die Veran\u00adstaltung an und tats\u00e4chlich stie\u00dfen wir in der Folge auf gro\u00dfe Resonanz in den meisten benachbarten Diszi\u00adplinen wie der Rechtsethnologie, der Rechtspsychologie oder der Rechtsphi\u00adlosophie.<\/p>\n\n\n\n<p>Organisatorisch wurde dieser erste Kongress der deutschsprachigen wissenschaftli\u00adchen rechtssoziologischen Gesellschaften von f\u00fcnf Fachorganisationen aus den drei vorwiegend deutschsprachigen L\u00e4ndern ausgerichtet<a href=\"#sdfootnote3sym\"><sup>3<\/sup><\/a>. In der Planungsphase hofften wir noch auf etwa 30 Vortr\u00e4ge an zwei Kongresstagen. Bald jedoch, ein knappes Jahr vor der Veranstaltung war abzusehen, dass das Interesse bedeutend gr\u00f6\u00dfer war und sowohl Budget wie auch Infrastruktur aufgestockt werden mussten. Schlie\u00dflich ver\u00adsammelten sich im September 2008 an vier Tagen etwa 250 Teilnehmende in Luzern bei einem Angebot von insgesamt gut 170 wissenschaftlichen Vortr\u00e4gen in Luzern.<a href=\"#sdfootnote4sym\"><sup>4<\/sup><\/a> Es war unseres Wissens der gr\u00f6\u00dfte wissenschaftliche rechtssoziologische Kongress deutscher Sprache, der je stattfand. Dies lag auch daran, dass wir ein F\u00f6rderprogramm mit verbilligten Teilnahmebeitr\u00e4gen f\u00fcr Nachwuchsforscher und -forscherinnen auflegten und diese \u00fcber viele Kan\u00e4le besonders animierten, Vortragsvorschl\u00e4ge (neudeutsch: papers) einzureichen.<\/p>\n\n\n\n<p>Angesichts dieses qualitativen und quantitativen Erfolgs beschloss die Programmko\u00admission, vier Publikationsgef\u00e4\u00dfe f\u00fcr ausgew\u00e4hlte Ergebnisse des Kongresses \u201eWie wirkt Recht?\u201c zu verwenden. Die Zusammenfassung der Ergebnisse in lediglich einem Band kam aufgrund der Anzahl und des Umfangs der eingereichten ver\u00f6ffent\u00adlichungsw\u00fcrdigen Beitr\u00e4ge nicht in Frage. Alle eingereichten Beitr\u00e4ge durchliefen einen wissenschaftlichen Re\u00adviewprozess.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Zeitschrift f\u00fcr Rechtssoziologie (30, 2009, Heft 1) ver\u00f6ffentlicht drei Kongress\u00adbeitr\u00e4ge zur Rechtswirkung von den Autoren <em>Reinhard Damm<\/em> (Geltung privater Re\u00adgeln), <em>Armin H\u00f6land<\/em> (Rechtsprechung) und <em>Gerhard Struck<\/em> (Vertragsrecht).<\/p>\n\n\n\n<p>Das \u00f6sterreichische IRKS ver\u00f6ffentlicht im Jahre 2009 den Band \u201eCitizen by Proxy und Individualrechte\u201c (hg. von <em>Reinhard Kreissl<\/em>), welcher die Referate von zwei Sessionen des Kongresses enth\u00e4lt, n\u00e4mlich \u201eCitizen by Proxy \u2013 Entwicklungstenden\u00adzen der rechtlichen Stellvertretung\u201c<a href=\"#sdfootnote5sym\"><sup>5<\/sup><\/a> und \u201eRekonstruktion der Individualrechte\u201c, wel\u00adche sich mit dem Rechtssubjekt als rechtstheoretischer Zentralkategorie besch\u00e4f\u00adtigt.<a href=\"#sdfootnote6sym\"><sup>6<\/sup><\/a><\/p>\n\n\n\n<p>In der Schweiz erscheint ebenfalls im Jahre 2009 der hier vorliegende Band. Er bringt in erster Linie Texte zur empirischen Rechtsforschung, der Rechtswirklich\u00adkeitsforschung im engeren Sinne, ohne jedoch auf ausgew\u00e4hlte rechtstheoretische und soziologische Beitr\u00e4ge zu verzichten.<\/p>\n\n\n\n<p>Schlie\u00dflich erscheint in Deutschland im n\u00e4chsten Jahr (2010) ein letzter Band (hg. von <em>Cottier\/Estermann\/Wrase<\/em>), der neben Beitr\u00e4gen von bekannten und namhaften Autorinnen und Autoren wie unter anderen <em>Rottleuthner<\/em>, <em>Baer<\/em>, <em>Lucke<\/em>, <em>R\u00f6hl<\/em> oder <em>Blankenburg<\/em> auch solche von Nachwuchsforscherinnen und -forschern enth\u00e4lt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2. Dieser Band: Interdisziplin\u00e4re Rechtsforschung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der vorliegende Band enth\u00e4lt eine Auswahl von 17 Texten aus den gut 170 Kon\u00adgressbeitr\u00e4gen und spricht mehrere Schwerpunkte der interdisziplin\u00e4ren Rechtsfor\u00adschung an. Die Breite der hier abgehandelten inhaltlichen Thematiken entspricht der Breite der gesellschaftlichen Felder, welche von Recht ber\u00fchrt sind und innerhalb deren Recht wirkt, und zwar nicht nur als selbstreferentielles Subsystem.<\/p>\n\n\n\n<p>Die einleitenden vier Beitr\u00e4ge verbinden rechtsethnologische und rechtssoziologi\u00adsche Ans\u00e4tze.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ahmed Abd-Elsalam<\/strong> beschreibt die aktuelle Praxis traditioneller Verfahren zur Mediation und Rechtsprechung in einer tribalen Gemeinschaft im <strong>Sudan<\/strong> und ihre aktuelle Funktionalit\u00e4t nicht nur f\u00fcr die effiziente Konfliktbeilegung, sondern auch f\u00fcr die Aufrechterhaltung der tribalen Machtstrukturen. Diese Verfahren nehmen sich bez\u00fcglich der Bedeutung der Mediation aus europ\u00e4ischer Sicht erstaunlich modern aus, leiden aber am Fehlen einer Gewaltenteilung und eines ordentlichen Instanzenzugs. Jedenfalls haben sie Jahrhunderte der Kolonisation und der modernen Staatenbildung \u00fcberdauert und scheinen durchaus konsensf\u00e4hig und -bildend zu sein.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Anja Titze<\/strong> besch\u00e4ftigt sich mit der Menschenrechtslage im bis vor kurzem noch b\u00fcr\u00adgerkriegsgesch\u00fcttelten <strong>Guatemala<\/strong>. Sie zeigt, dass nach der Einstellung von Kriegs\u00adhandlungen die Errichtung von handlungsf\u00e4higen Gerichten friedenstiftend wirken kann und tats\u00e4chlich einen Beitrag zur Verbesserung der Menschenrechtssituation leistet, in diesem Falle besonders f\u00fcr Frauen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Lars Ostermeier<\/strong> untersucht die Praxis der intervenierenden westlichen M\u00e4chte bei dem Staatsaufbau in <strong>Afghanistan<\/strong> und deren Konsequenzen. Unter anderen hat dort die Bundesrepublik Deutschland die Aufgabe \u00fcbernommen, lokale Polizeikr\u00e4fte aus\u00adzubilden. Mit der Blitzkarriere des Begriffes <em>failed states<\/em> seit 9\/11 haben Versuche der (Re-)Konstruktion solcher Staaten eine neue Chance bekommen. Ostermeier weist auf konzeptionelle Schw\u00e4chen dieser Versuche hin und deutet Alternativen an.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>M\u00f3nika Sajg\u00e1l<\/strong> verwendet die linguistische Gespr\u00e4chsanalyse, um die kommunikati\u00adve Ebene der sozialen Positionierung w\u00e4hrend einer polizeilichen Vernehmung in <strong>Ungarn<\/strong> zu beschreiben. Sie geht der Fra\u00adge nach, welche Auswirkung soziale Posi\u00adtionierung auf die Etablierung, Modifizierung und Eliminierung bestimmter Sachver\u00adhalte hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Es folgen drei Beitr\u00e4ge zu einem Thema, welches in der empirisch orientierten Rechts\u00adsoziologie schon immer eine bedeutende Rolle spielte \u2013 dem Strafrecht und der Strafverfolgung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Michael Jasch<\/strong> reflektiert <strong>symbolische Strafgesetze<\/strong> aus einer in der Hauptsache ju\u00adristischen Perspektive. Die Beispiele der Diskurse \u00fcber die strafrechtliche Normie\u00adrung von Stalking, Zwangsheirat oder Z\u00fcchtigungsrecht gegen\u00fcber Kindern illustrie\u00adren, dass es um tendenziell nicht durchsetzbare oder nicht strafbewehrte Normen oder bereits p\u00f6nalisierte Verhaltensweisen geht. Symbolische Strafgesetzgebung birgt die Gefahr, dass die Idee des Kernstrafrechts Schaden nimmt.<a href=\"#sdfootnote7sym\"><sup>7<\/sup><\/a> Strafrecht wird politisch eingesetzt, um eine \u2013 empirisch unbewiesene und zweifelhafte \u2013 pr\u00e4ventive Wirkung zu entfalten, so beispielsweise auch in der nicht weiter erw\u00e4hnten Drogen\u00adgesetzgebung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Arthur Kreuzer<\/strong> und <strong>Tillmann Bartsch<\/strong> analysieren die Auswirkungen von neuen Gesetzen zur <strong>Sicherungsverwahrung<\/strong> von Straft\u00e4tern und Straft\u00e4terinnen in <strong>Deutschland<\/strong>. Sie werfen dem Gesetzgeber mangelnde Reflexion der Konse\u00adquenzen von neu in Kraft gesetzten Normen vor. Neben die von Jasch beschriebenen \u201esymbo\u00adlischen\u201c Normen treten hier die \u201epopulistischen\u201c Normen, bei deren Verab\u00adschiedung der Gesetzgeber, auch unter der wieder hoff\u00e4hig gewordenen Begrifflichkeit des Feindstrafrechts, dem perzipierten Druck einer vermeintlich punitiven \u00d6ffentlichkeit nachgibt, was zu unbedachten Wirkungen infolge hektischer Gesetzgebung f\u00fchrt. Die Konsequenzen, n\u00e4mlich diejenige der Geriatrisierung der Strafanstalten, wie sie bereits in den Vereinigten Staaten zu beobachten ist und diejenige der Hintanstellung des Resozialisierungsgedankens, bleiben in aller Regel au\u00dferhalb des Reflexionsho\u00adrizontes des \u00f6ffentlichen Diskurses.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Samantha Lottenbach<\/strong> besch\u00e4ftigt sich empirisch mit der Fragestellung der perzi\u00adpierten <strong>Legitimit\u00e4t staatlichen Gewalthandelns<\/strong> am Beispiel einer Massenverhaf\u00adtung in <strong>Luzern<\/strong> im Jahre 2007. Was f\u00fcr Konsequenzen hat staatliches Gewalthan\u00addeln, welches von den Betroffenen als nicht legitim oder als \u00fcberbordend und \u00fcber\u00adm\u00e4\u00dfig empfunden wird? F\u00fchrt es zu Resignation oder zu verst\u00e4rktem Widerstand? Wie steht es mit der Adressabilit\u00e4t repressiver Ma\u00dfnahmen?<\/p>\n\n\n\n<p>Vier weitere Beitr\u00e4ge sind in erster Linie rechtstheoretisch ausgerichtet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Karl Ludwig Kunz<\/strong> diskutiert die aktuellen Entwicklungen der Rechtswirklichkeits\u00adforschung und warnt vor der Degradierung der Rechtssoziologie zur <em>ancilla juris<\/em>. Diese Diskussion wird auch im folgenden Band der Kongressver\u00f6ffentlichungen (hg. von Cottier\/Estermann\/Wrase, 2010) aufgenommen. Kunz steht auf dem Boden der Systemtheorie und bestreitet eine empirisch belegbare <strong>Wirkung des Rechts<\/strong> auf die Gesellschaft. Insbesondere kritisiert er die Annahme einer Kausalbeziehung, welche das Recht als urs\u00e4chlichen Ausl\u00f6ser bestimmter gesellschaftlicher Prozesse postu\u00adliert. Gleichwohl lehnt er eine empirische Vorgehensweise bei der Analyse des gesellschaftswissenschaftlichen Gegenstandes \u201eRecht und Rechtswirkung\u201c nicht von vornherein ab und kriti\u00adsiert den aktuellen Stand der deutschen Systemtheorie.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Reiner Koll<\/strong> warnt vor Tendenzen der Rechtssoziologie, sich auf eine <strong>technokrati\u00adsche Vollzugswissenschaft<\/strong> zu beschr\u00e4nken. Dies sei umso wahrscheinlicher, je mehr \u2013 unter den Schlagworten Globalisierung und Entterritorialisierung von Recht \u2013 die demokratisch fundierte Rechtsordnung untergraben zu werden droht und die rechtliche Garantiefunktion des Staates entf\u00e4llt. Am Beispiel von <em>Cross-Border-Leasing<\/em> gibt er einen Hinweis auf das Wirken der <em>global law class<\/em>.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Julia H\u00e4nni<\/strong> nimmt eine alte, seit den sp\u00e4ten Achtziger Jahren verk\u00fcmmerte Diskus\u00adsion wieder auf, n\u00e4mlich die \u00fcber das Rechtsgef\u00fchl. Neben dem positiven Recht, der Sachverhaltsfestlegung und den beide bestimmenden gesellschaftlichen Verh\u00e4ltnis\u00adsen ist das <strong>Rechtsgef\u00fchl<\/strong> ohne Zweifel forensisch entscheidungsrelevant und bez\u00fcg\u00adlich Akzeptanz und Legitimation von Urteilen und juristischen Institutionen zen\u00adtral. Nur ist es theoretisch und empirisch schwer fassbar. Konsequenterweise geht H\u00e4nni das Problem in erster Linie mit einem philosophischen Blick an und fasst das Rechts\u00adgef\u00fchl als emotionale Kompetenz.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Regina Ammicht Quinn<\/strong> und <strong>Ari Ofengenden<\/strong> analysieren <strong>\u00dcberwachungsmaschi\u00adnen<\/strong> von denjenigen in Charly Chaplins \u201emodern times\u201c bis zu den heute entwickel\u00adten Terahertz-Detektionssystemen, welche den einzelnen Menschen in seiner vollen Nacktheit \u2013 dem Kernbereich seiner Intimit\u00e4t \u2013 in der \u00d6ffentlichkeit sichtbar und zum Objekt eines herrschaftlichen Zugriffs machen k\u00f6nnen. Die Verschiebung von der \u00dcberwa\u00adchung der Funktionalit\u00e4t des Menschen im Produktionsbereich hin zu seiner virtuel\u00adlen Gef\u00e4hrlichkeit f\u00fcr Staat und Mitmenschen, bringt legale und ethi\u00adsche Konse\u00adquenzen mit sich, welche nicht mehr nur isoliert betrachtet werden k\u00f6n\u00adnen. Neue Formen der Verbindung zwischen Ethik und Recht sind in der Lage aufzu\u00adzeigen, dass nicht nur der Kaiser keine Kleider an hat, sondern nie\u00admand von uns.<\/p>\n\n\n\n<p>Die folgenden drei Beitr\u00e4ge vertreten den empirischen Schwerpunkt der Rechtswirk\u00adlichkeitsforschung, wobei auch der erste Aufsatz des folgenden Schwerpunktes hier hinzuzurechnen ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Josef Estermann<\/strong> wendet sich der Sachverhaltsfeststellung in forensischen Verfah\u00adren zu. Es zeigt sich, dass in der Forensik das positive Recht in der Perzeption der beteiligten professionellen Juristinnen und Juristen nicht <em>die<\/em> zentrale Rolle bei der Entscheidfindung spielt, sondern in erster Linie die <strong>Erfassung des Sachverhalts<\/strong> und in zweiter Linie die ge\u00adrichtsorganisatorischen und prozessualen Gegebenheiten. Der qualitativ untersuchten Schweizer Praxis fehlt eine einheitliche Regelung der Protokollierung von Aussa\u00adgen. Aber selbst fehlende Regelungen f\u00fchren nicht zu einem Legitimit\u00e4tsdefizit.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fritz Dolder<\/strong> und <strong>Mauro Buser<\/strong> unterziehen die Zitierpraxis der Rechtssprechung des <strong>Schweiz<\/strong>erischen Bundesgerichts einer statistischen Analyse. In ihrem kritischen Beitrag k\u00f6nnen sie zeigen, dass den Kommentaren nahezu Gesetzesgewicht zu\u00adkommt und dass die Kommentatoren zu Lasten anderer Autoren die gro\u00dfe Masse der Zitate beherr\u00adschen. Sie diagnostizieren einen <strong>organisierten Konformismus<\/strong>, der das untersuchte Rechtssystem beherrsche und liefern ein hervorragendes Beispiel f\u00fcr die Erkl\u00e4rungs\u00adkraft solcher in der Rechtssoziologie leider selten verwendeter numeri\u00adscher Verfah\u00adren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Peter Thiery<\/strong>, <strong>Jenniver Sehring<\/strong> und <strong>Wolfgang Muno<\/strong> nehmen, wesentlich aufbau\u00adend auf die Arbeiten von Hans-Joachim Lauth, die verschiedenen Indices zur Beur\u00adteilung der \u201e<strong>rule of law<\/strong>\u201c ebenfalls mit Hilfe numerischer Verfahren unter die Lupe. Schon der Umstand, dass \u201e<strong>Rechtsstaat<\/strong>\u201c und \u201erule of law\u201c beileibe nicht das selbe bezeichnen, zeigt die Bedeutung der hinter diesen Begriffen, hinter \u201egood gover\u00adnance\u201c oder \u201eDemokratie\u201c stehenden Staats- und Rechtskonzepte. Die meisten Indi\u00adces f\u00fchren diese Konzepte nicht explizit aus und f\u00fchren so zu beliebigen und nicht vergleichbaren Werten. Diesen Werten wird aber im politischen Diskurs kontrafak\u00adtisch ein gro\u00dfer Wahrheitswert zugemessen. Trotzdem halten es die Autoren f\u00fcr m\u00f6glich, \u201eRechtsstaat\u00adlichkeit\u201c bzw. \u201erule of law\u201c und deren Ursachen und Wirkun\u00adgen mittels quantitativer Verfahren ad\u00e4quat zu messen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die letzten zwei Beitr\u00e4ge widmen sich dem Thema \u201eVertrag\u201c, der eine ebenfalls em\u00adpirisch vorgehend der Wirkung von arbeitsvertragsrechtlichen Regelungen, der ande\u00adre erstellt eine allgemeine soziologische Typologie des Vertragsrechts.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Aleksandra Endemann<\/strong> und <strong>Florian Schramm<\/strong> besch\u00e4ftigen sich mit dem Einfluss der <strong>K\u00fcndigungsschutzgesetzgebung<\/strong> auf die Faktizit\u00e4t der Arbeitsverh\u00e4ltnisse in <strong>Deutschland<\/strong>. Dabei stellen sie in \u00dcbereinstimmung mit vielen anderen empirischen Arbei\u00adten die relativ eingeschr\u00e4nkte Bedeutung des positiven Rechts, hier der K\u00fcndi\u00adgungsschutznormen, f\u00fcr die Einstellung von Personal durch die Personalverantwort\u00adlichen fest. Dieses Ergebnis steht \u2013 wie bei vielen empirischen Untersuchungen \u2013 im Gegensatz zur allgemein (politisch und medial) zugeschriebenen bedeutenden Real\u00adwirkung der diesbez\u00fcglichen Normen. Interessant ist auch die hier vertretene Ein\u00adsch\u00e4tzung, dass das Arbeitsverh\u00e4ltnis als \u201epsychologischer Vertrag\u201c durch einen institutionellen Vertrag und eine informelle auf Vertrauen beruhende Vereinbarung bestimmt werde.<\/p>\n\n\n\n<p>Den Abschluss bildet <strong>Thomas Raiser<\/strong>s Analyse moderner Entwicklungen des <strong>Ver\u00adtragsrechts <\/strong>aus einer gesellschaftswissenschaftlichen Perspektive. Mit der Entwick\u00adlung moderner komplexer Produktionsverh\u00e4ltnisse haben sich Vertragskon\u00adstrukte entwickelt, die nicht mehr in erster Linie durch das \u00fcberkommene Ideal der Vertrags\u00adfreiheit des ausgehenden 19. Jahrhunderts bestimmt werden k\u00f6nnen. Die Vertrags\u00adfreiheit wird zunehmend eingeschr\u00e4nkt, es entstehen Vertragskomplexe mit mehreren agierenden und abh\u00e4ngigen Beteiligten. Zudem gewinnt eine nicht mehr staatsgebun\u00addene <em>lex mercatoria<\/em> gegen\u00fcber dem staatlichen Privatrecht, auch dem staatlichen internatio\u00adnalen Privatrecht mit seinen Verweisungsnormen an Bedeutung. Ob die mit <em>arbitra\u00adtion<\/em> besch\u00e4ftigten internationalen Juristinnen und Juristen oder ein wie auch immer gearteter <em>ordre public transnational<\/em> sich durchsetzen wird, ist offen und Gegenstand des k\u00fcnftigen Kampfes um\u2019s Recht. Jedenfalls gibt es im Bereich des Vertragsrechts und des Privatrechts \u00fcberhaupt f\u00fcr die empirisch orientierte Rechts\u00adwirklichkeitsforschung bedeutend mehr zu sch\u00fcrfen als was sie bis anhin an\u2019s Licht der Reflexion gebracht hat.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3. Die Zukunft: \u201eDer Kampf um<\/strong><strong>\u2019<\/strong><strong>s Recht\u201c Wien, 2011<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Programmkommission des Kongresses \u201eWie wirkt Recht?\u201c, Luzern 2008, hat sich entschlossen, im Jahre 2011 eine Fortsetzungsveranstaltung in Wien zu organi\u00adsieren<a href=\"#sdfootnote8sym\"><sup>8<\/sup><\/a>. So nimmt sich die interdisziplin\u00e4re Rechtswirklichkeitsfor\u00adschung zum zwei\u00adten Mal die Peripherie des deutschen Sprachraums f\u00fcr die Wieder\u00adbelebung der deutschsprachigen Rechtssoziologie zum Ausgangspunkt. In der Programmkommis\u00adsion sind die selben Organisationen vertreten, die bereits den Luzerner Kongress \u201eWie wirkt Recht?\u201c ausgerichtet haben, n\u00e4mlich das Forschungskomitee Rechtsso\u00adziologie und Rechtswirklichkeitsforschung der Schweizeri\u00adschen Gesellschaft f\u00fcr Soziologie, die Sektion Rechtssoziologie der Deutschen Ge\u00adsellschaft f\u00fcr Soziologie, die deutsche Vereinigung f\u00fcr Rechtssoziologie, der Berli\u00adner Arbeitskreis Rechts\u00adwirklichkeit und nun federf\u00fchrend das Institut f\u00fcr Rechts- und Kriminalsoziologie Wien. Diese Organisationen treten als Veranstalter auf und haben Finanzierungsbei\u00adtr\u00e4ge zugesagt.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Wiener Kongress ist die konsequente Fortsetzung der Bem\u00fchungen um eine Neubegr\u00fcndung der Rechtswirklichkeitsforschung als theoriegeleitete Gesellschafts\u00adwissenschaft, welche die Jurisprudenz und das Wesen normativer Strukturen zum Gegenstand hat und in der empirischen Forschung verankert ist. Das hei\u00dft, dass diese Rechtswirklichkeitsforschung sich weder mit der Rolle der <em>ancilla juris<\/em> bescheidet noch sich streng soziologisch jeden Werturteils \u00fcber die Normen und deren gesell\u00adschaftliche Implementation durch den Herrschaftsstab im Weberschen Sinne ent\u00adschl\u00e4gt. Dazu bedarf es einer kritischen Reflexion der disziplin\u00e4ren Grundlagen der Soziologie und der Jurisprudenz gleicherma\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Kongress Wien 2011 nimmt sich Titel und Inhalt von Jherings ber\u00fchmter und grundlegender Schrift \u201eDer Kampf um\u2019s Recht\u201c als Thema und Inspiration.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Bedeutung des kampfbegr\u00fcndenden Interesses f\u00fcr das Recht betonte lange vor Rawls bereits Aristoteles mit seinem praktischen Syllogismus. Das Interesse von In\u00addividuen oder Gruppen oder Klassen am Recht ist, neben der Frage nach der Rechts\u00adwirkung, der Bedeutung von Rechtsnormen \u00fcberhaupt, gerade das eminent Sozial\u00adwissenschaftliche am Recht. Nicht zuf\u00e4lligerweise entwickelte Jhering seinen Ge\u00addanken prominent im ausgehenden 19. Jahrhundert, in einer Zeit, als sich monar\u00adchisch verfasste Feudalstrukturen, das B\u00fcrgertum und die Arbeiterklasse den ideolo\u00adgischen und milit\u00e4rischen Kampf um Recht und Staat am offensichtlichsten lieferten. In den seit den Neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts wieder st\u00e4rker hege\u00admonial verfassten Herrschaftsstrukturen stellt sich dieser Kampf nicht mehr so offen\u00adsichtlich dar, er verschwindet sozusagen hinter dem Schleier des rechtsdogmatischen oder des religi\u00f6sen Diskurses oder steht im Schatten eines durch Macht legitimierten hegemonialen Konsenses. <\/p>\n\n\n\n<p>Es erscheint nun nichts geeigneter als eine mit theoriege\u00adleiteter empirischer Soziologie verkn\u00fcpfte Interessenjurisprudenz, um diesen Schlei\u00ader zu l\u00fcften und die Schattenbereiche des hegemonialen Diskurses auszuleuchten. Den Wirkm\u00e4chten der Auseinandersetzung um Recht werden wir uns inter- und transdisziplin\u00e4r und mit einem Schwerpunkt auf empirische Forschung im Herbst 2011 in Wien widmen, vorausschauend auf eine mindestens so gro\u00dfe Beteiligung wie 2008 in Luzern.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Literaturverzeichnis<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Boulanger, Christian et al. (Hg.) (2008) Wie wirkt Recht? Interdisziplin\u00e4re Rechts\u00adforschung zwischen Rechtswirklichkeit, Rechtsanalyse und Rechtsgestaltung. 1. Kon\u00adgress der deutschsprachigen Rechtssoziologie-Vereinigungen, 4.-6. September 2008, Beckenried.<\/p>\n\n\n\n<p>Jhering, Rudolf von (1872) Der Kampf um\u2019s Recht, Wien.<\/p>\n\n\n\n<p>Kreissl, Reinhard (Hg.) (2009) Citizen by Proxy und Individualrechte. \u00dcber das Rechtssubjekt und seine Stellvertreter (= Bd 3 Schriften zur Rechts- und Kriminalso\u00adziologie, IRKS, Wien), M\u00fcnster.<\/p>\n\n\n\n<p>Rasehorn, Theo (2001) Die Sektion Rechtssoziologie ist kein Max-Planck-Institut! Gesellschafts- und forschungspolitische Anmerkungen, Zeitschrift f\u00fcr Rechtssozio\u00adlogie 22, Heft 2, 281-291.<\/p>\n\n\n\n<p>Rawls, John (1979) Eine Theorie der Gerechtigkeit (orig. A Theory of Justice, 1971), Frankfurt\/M.<\/p>\n\n\n\n<p>Sancti Thomae de Aquino Summa Theologiae, http:\/\/www.corpusthomisticum.org, Zugriff vom 01.08.2009.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"#sdfootnote1anc\">1<\/a> Hierzu programmatisch Theo Rasehorn: Die Sektion Rechtssoziologie ist kein Max-Planck-Institut! Gesellschafts- und forschungspolitische Anmerkungen, Zeitschrift f\u00fcr Rechtssoziologie 22 (2001), Heft 2, S. 281-291.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"#sdfootnote2anc\">2<\/a> Bis heute existieren in Deutschland die Vereinigung f\u00fcr Rechtssoziologie als eher durch Inhaber von Lehrst\u00fchlen an juristischen Fakult\u00e4ten bestimmte Organisation und die Sektion Rechtsso\u00adziologie der DGS als eher professionell-soziologische Organisation.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"#sdfootnote3anc\">3<\/a> Forschungskomitee Rechtssoziologie und Rechtswirklichkeitsforschung der Schweizerischen Gesellschaft f\u00fcr Soziologie, Sektion Rechtssoziologie der Deutschen Gesellschaft f\u00fcr Soziolo\u00adgie, Vereinigung f\u00fcr Rechtssoziologie, Berliner Arbeitskreis Rechtswirklichkeit, Institut f\u00fcr Rechts- und Kriminalsoziologie Wien.Finanziell unterst\u00fctzt wurde der Kongress unter anderen von Ministerien der beteiligten L\u00e4nder sowie nationalen Forschungsf\u00f6rderungsinstitutionen (SNF und DFG).<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"#sdfootnote4anc\">4<\/a> S\u00e4mtliche Abstracts sind ver\u00f6ffentlicht in: Boulanger et al. (Hg.): Wie wirkt Recht? Interdiszi\u00adplin\u00e4re Rechtsforschung zwischen Rechtswirklichkeit, Rechtsanalyse und Rechtsgestaltung. 1. Kongress der deutschsprachigen Rechtssoziologie-Vereinigungen, 4.-6. September 2008, Beckenried: 2008.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"#sdfootnote5anc\">5<\/a> Mit den Autorinnen und Autoren <em>Arno Pilgram, Dietrich Engels <\/em>und<em> Regine K\u00f6ller, Christa Pelikan, Knut Papendorf.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"#sdfootnote6anc\">6<\/a> Mit den Autorinnen und Autoren <em>Urs Marti, Juliane Ottmann, Malte B\u00fcchs <\/em>und<em> Stefan Krauth, Olaf Deutschbein <\/em>und<em> Sabine Frerichs<\/em>.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"#sdfootnote7anc\">7<\/a> Nicht zu vergessen die bew\u00e4hrte Maxime des Thomas von Aquin: \u201eEt ideo lege humana non prohibentur omnia vitia, a quibus virtuosi abstinent; sed solum graviora, a quibus possibile est maiorem partem multitudinis abstinere; et praecipue quae sunt in nocumentum aliorum, sine quorum prohibitione societas humana conservari non posset, sicut prohibentur lege humana homicidia et furta et huiusmodi.\u201c Sancti Thomae de Aquino Summa Theologiae, quaest. XCVI, art. II, http:\/\/www.corpusthomisticum.org\/sth2095.html.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"#sdfootnote8anc\">8<\/a> Vorgesehener Veranstaltungsort ist das Juridicum der Universit\u00e4t Wien, im Zeitraum vom 1. bis 3. September 2011. Die lokale Federf\u00fchrung liegt beim Institut f\u00fcr Rechts- und Kriminalsoziolo\u00adgie in Wien (IRKS). <br>Hier ProLitter<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pl01.owen.prolitteris.ch\/na\/plzm.78207218-13e8-4e86-8e2a-324ed709ad7e\" width=\"1\" height=\"1\" border=\"0\">is<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=1339\"><strong>Mehr lesen: Einleitung von Raffaela Christina de Vries<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Beitr\u00e4ge von 23 AutorInnen des 1. Kongresses der deutschsprachigen rechtssoziologischen Gesellschaften &#8222;Wie wirkt Recht?&#8220; im Herbst 2008 in Luzern. 280 S. &#8211; 21,0 x 14,5 cm, Preis Fr. 65.- Eur 43,70 Weiterlesen \u00a9 ProLitteris, Josef Estermann Mehr lesen: Rechtssoziologie Zu den AutorInnen auf Wikipedia Bestellen per Mail an Orlux Verlag INHALTSVERZEICHNIS Josef EstermannEinleitung und Vorwort: &hellip; <a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=147\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Interdisziplin\u00e4re Rechtsforschung<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":25,"menu_order":3,"comment_status":"open","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-147","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/147","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=147"}],"version-history":[{"count":47,"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/147\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2178,"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/147\/revisions\/2178"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/25"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=147"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}