{"id":1530,"date":"2021-03-02T17:36:08","date_gmt":"2021-03-02T15:36:08","guid":{"rendered":"http:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=1530"},"modified":"2021-12-30T01:18:09","modified_gmt":"2021-12-29T23:18:09","slug":"interdisziplinaere-rechtsforschung-anne-kersten","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=1530","title":{"rendered":"Kampf ums Recht  Kersten"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"has-medium-font-size wp-block-paragraph\"><a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=1535\"><strong>Weiterlesen<\/strong><\/a><\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Anne Kersten<\/h1>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Geschlecht im \u00f6ffentlichen Opferhilfe-Diskurs der Schweiz<\/h1>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Zusammenfassung<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das schweizerische Opferhilfegesetz garantiert Opfern von Straftaten Unterst\u00fctzung. Es richtet sich an beide Geschlechter, wird jedoch seit seiner Inkraftsetzung (1993) vorwiegend von Frauen und M\u00e4dchen in Anspruch genommen. Die diskursanalyti\u00adsche Untersuchung der medialen und politischen Debatten w\u00e4hrend Entstehung und Umsetzung des Opferhilfegesetzes (1978-2006) zeigt, dass die Opfer zuerst (1978-1984) als um ihre Rechte k\u00e4mpfende Menschen ohne besonderes Geschlecht be\u00adschrieben werden. Mit Verantwortungs\u00fcbernahme des Staates f\u00fcr die Opferhilfe im Dezember 1984 wird in den Opferbeschreibungen dann die Hilfsbed\u00fcrftigkeit der Opfer betont, welche gleichzeitig haupts\u00e4chlich als weiblich dargestellt werden. In die Umsetzung der geschlechtsneutralen Opferhilfe-Gesetzesnorm sind also Mecha\u00adnismen eingelagert, welche die Opferhilfe vorwiegend als eine Unterst\u00fctzung f\u00fcr weibliche Verbrechensopfer konstruieren.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><strong>Gender in the Public Discourse Concerning Support to Victims of Crime in Switzerland<\/strong><\/h1>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Summary<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">The Swiss Law concerning support for victims of crime clearly pledges assistance to victims of crime. It is directed towards both sexes but since its inception in 1993 has been used primarily by women and girls. A discourse-analytical analysis of the medi\u00adal and political debates during the inception and implementation of the victims supp\u00adort bill (1978-2006) however shows that at the early stages (1978-1984) the victims are described primarily as individuals seeking justice without particular focus on their biological sex. However, when in December 1984 the State took over responsibility for victims support, the victims\u2019 descriptions focus on their need for help but they are also listed primarily as female. Within the implementation of the (gender-)neutral Victims Support Law we nevertheless find devices which construct victims support primarily as a support for female victims of crime.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">1. Einleitung<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Opfer von Straftaten<sup><a href=\"#sdfootnote1sym\"><sup>1<\/sup><\/a><\/sup> finden seit Mitte des letzten Jahrhunderts vermehrt Beachtung in Rechtsprechung und Wissenschaft. In vielen Staaten werden Initiativen, Ma\u00dfnah\u00admen und Programme zur Unterst\u00fctzung der Opfer ins Leben gerufen.<sup><a href=\"#sdfootnote2sym\"><sup>2<\/sup><\/a><\/sup> So tritt 1993 in der Schweiz das Opferhilfegesetz (OHG) in Kraft. Dieses Gesetz sichert Personen, die durch eine Straftat in ihrer physischen, psychischen oder sexuellen Integrit\u00e4t be\u00adeintr\u00e4chtigt sind, unentgeltliche Beratung und Unterst\u00fctzung zu (Opferhilfegesetz 1993, Art. 1). Die Hilfe gliedert sich in drei Bereiche: (1) Beratung durch staatlich anerkannte Opferberatungsstellen und bei Bedarf hinzugezogenen Fachleuten; (2) Schutz und Besserstellung der Opfer im Strafverfahren; (3) unter bestimmten Voraus\u00adsetzungen durch den Staat zu leistende, finanzielle Entsch\u00e4digung und Genugtuung an die Opfer (f\u00fcr eine ausf\u00fchrliche Darstellung der Leistungen nach OHG siehe Kers\u00adten 2012). Mittlerweile existieren schweizweit \u00fcber 50 Opferberatungsstellen. Die Anzahl der Beratungen hat sich von 1993 bis 2008 mehr als verzehnfacht. Dabei sind relativ konstant 75 Prozent der beratenen Personen M\u00e4dchen und Frauen.<sup><a href=\"#sdfootnote3sym\"><sup>3<\/sup><\/a><\/sup> Die Aus\u00adrichtung der schweizerischen Opferhilfe auf weibliche Gewaltbetroffene erstaunt vor dem Hintergrund ebenfalls hoher m\u00e4nnlicher Opferzahlen. Laut polizeilicher Krimi\u00adnalit\u00e4tsstatistik der Schweiz liegt der Anteil m\u00e4nnlicher, durch Straftaten gesch\u00e4dig\u00adter Personen in den Jahren 2009-2010 bei durchschnittlich 52 Prozent.<sup><a href=\"#sdfootnote4sym\"><sup>4<\/sup><\/a><\/sup> Und auch Dunkelfeldforschungen weisen f\u00fcr die Schweiz in den letzten zehn Jahren \u00e4hnlich hohe Anteile m\u00e4nnlicher wie weiblicher Gewaltopfer aus (vgl. Killias et al. 2007; Killias et al. 2011). Jungen und M\u00e4nner in der Schweiz sind also in gleichem Umfang wie M\u00e4dchen und Frauen interpersoneller Gewalt ausgesetzt. Trotzdem erscheinen sie nur in eingeschr\u00e4nktem Ausma\u00df als unterst\u00fctzungsberechtigte Opfer im Sinne des OHG.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der vorliegende Beitrag geht m\u00f6glichen Hintergr\u00fcnden f\u00fcr die geringe Sichtbarkeit m\u00e4nnlicher Opfer in der schweizerischen Opferhilfe nach.<a href=\"#sdfootnote5sym\"><sup>5<\/sup><\/a> Das Opferhilfegesetz be\u00adstimmt geschlechtsneutrale Opfer von Straftaten zu den Nutzniessenden der staatli\u00adchen Opferhilfe, ganz im Sinne des Anspruchs an die Objektivit\u00e4t, Neutralit\u00e4t und Rechtsgleichheit, welche Rechtsnormen in modernen Gesellschaften zu garantieren haben (vgl. Temme et al. 2010). Forschungen zeigen jedoch, dass die Geschlechts\u00adneutralit\u00e4t von Rechtsnormen infrage gestellt werden muss (siehe zum Beispiel Holz\u00adleithner 2002, 2010; Temme et al. 2010). Es wird demnach angenommen, dass auch in die Entwicklung und Umsetzung der geschlechtsneutralen Opferhilfe-Gesetzes\u00adnorm Bedingungen, Mechanismen und Logiken eingelagert sind, welche die Opfer\u00adhilfe als eine Hilfe vorwiegend f\u00fcr weibliche Verbrechensopfer umgrenzen. Der Schwerpunkt der nachfolgenden Ausf\u00fchrungen liegt auf den politischen und media\u00adlen Diskussionen rund um Entstehung und Umsetzung der Opferhilfe. Die Leitfrage ist, ob, wann und inwiefern diese Debatten geschlechterspezifisch strukturiert sind. Nachfolgend wird zuerst der theoretische und methodische Rahmen (Kapitel 2) skizziert. Daran anschlie\u00dfend werden in Kapitel 3 die wichtigsten Ergebnisse heraus\u00adgearbeitet und in Kapitel 4 folgt ein kurzes Fazit.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">2. Theoretischer und methodischer Rahmen<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der theoretische Rahmen der nachfolgenden empirischen Analyse gr\u00fcndet auf eine konstruktivistische und geschlechtersensible Sichtweise der Opfer-Werdung (vgl. Kirchhoff 2010; Strobl 2010). Opfer-Werdung als konstruktivistischer Prozess hat das Widerfahren einer gewaltf\u00f6rmigen Handlung zum Ausgangspunkt. So h\u00e4lt Kirch\u00adhoff (2010, 113) fest: \u201eA victim is an individual or a group forced to cope with important (at least) potentially uprooting events that can be actuated against him or her by other humans.\u201c Das Erleben einer gewaltf\u00f6rmigen Handlung allein macht je\u00addoch aus einem Menschen \u2013 ob Frau oder Mann, M\u00e4dchen oder Junge \u2013 noch kein Opfer. Die Betroffenen m\u00fcssen sich zum einen selbst als Opfer wahrnehmen. Zum anderen \u2013 und darauf fokussiert der vorliegende Beitrag \u2013 m\u00fcssen die relevanten An\u00adderen respektive die Gesellschaft die Versehrtheit und Hilfsbed\u00fcrftigkeit der Gewalt betroffenen Menschen anerkennen. Kirchhoff (2010, 113) f\u00fchrt dazu aus: \u201eFinally, the victimization must be socially recognized. It is not enough that someone claims victim status without societal approval.\u201c Dar\u00fcber hinaus ist der legitime Opferstatus in jeder Gesellschaft einem kontinuierlichen Konstruktions- und Dekonstruktionspro\u00adzess unterworfen (Fattah 2010, 49). So werden zum Beispiel Frauen und Kinder, die von h\u00e4uslicher Gewalt betroffen sind, bis in die 1970er Jahre nicht als Opfer von Ge\u00adwalt respektive Straftaten wahrgenommen und anerkannt, w\u00e4hrend das heutzutage in vielen Gesellschaften der Fall ist (vgl. WHO 2002; Egger et al. 2008; GiG-net 2008). Der komplexe und auch umk\u00e4mpfte gesellschaftliche Konstruktions- und Anerken\u00adnungsprozess des Opferstatus wird bestimmt sowohl von historisch-strukturellen Be\u00addingungen und institutionellen Gegebenheiten als auch von kulturel\u00adlen Praktiken und Vorstellungen. Letztere beinhalten Vorstellungen von Weiblich\u00adkeit(en) und M\u00e4nn\u00adlichkeit(en) und dem Verh\u00e4ltnis der Geschlechter.<sup><a href=\"#sdfootnote6sym\"><sup>6<\/sup><\/a><\/sup> Die Entstehung der schweizeri\u00adschen Opferhilfe im Zust\u00e4ndigkeitsbereich des Staates stellt einen ge\u00adsellschaftlichen Konstruktions- und Anerkennungsprozess dar wie oben beschrieben. Inwiefern ge\u00adschlechterkulturelle Leitbilder in diesem Prozess mitbestimmend sind, wird im Fol\u00adgenden erarbeitetet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Mittelpunkt der Analyse stehen die medialen und politischen Debatten rund um Entstehung und Umsetzung des Opferhilfegesetzes. Diese Debatten werden im Fol\u00adgenden als \u00f6ffentlicher Opferhilfe-Diskurs bezeichnet. Das methodische Vorgehen ist diskursanalytisch ausgerichtet (vgl. J\u00e4ger 2009; Foucault 2010; Keller 2011). Als Diskurs wird eine verfestigte \u2013 bestimmten Mustern folgende \u2013 Redeweise und Aus\u00adsagepraxis in einem umgrenzten thematischen oder institutionellen Bereich verstan\u00adden. Ausschlaggebend ist die Annahme, dass singul\u00e4re Aussagen einzelner AkteurIn\u00adnen (in Raum und Zeit) in ihrer Gesamtheit bestimmten Regeln und Mustern folgen, die es herauszufinden gilt. Die Regeln und Muster beziehen sich darauf, \u201e<em>wer wie wo<\/em> und f\u00fcr <em>wen<\/em> ein Aussage produziert [wird]\u201c (Keller 2011, 99). Die Art und Weise also, wie \u00fcber was in bestimmten thematisch (oder auch institutionell) abgrenzbaren Bereichen \u2013 hier jetzt der thematische Bereich der Opferhilfe \u2013 geredet wird, produ\u00adziert ganz spezifische Deutungszusammenh\u00e4nge. Diese Deutungszusammenh\u00e4nge k\u00f6nnen die Wahrnehmung dessen, was \u201awirklich\u2018 ist, wesentlich beeinflussen und mit-konstituieren.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In die Untersuchung einbezogen wurden alle Artikel zur Opferhilfe der gr\u00f6\u00dferen Schweizer Tages- und Wochenzeitungen zwischen September 1978 und Ende 2006.<sup><a href=\"#sdfootnote7sym\"><sup>7<\/sup><\/a><\/sup> Zus\u00e4tzlich wurden alle Beitr\u00e4ge des \u201aSchweizerischen Beobachters\u2018<sup><a href=\"#sdfootnote8sym\"><sup>8<\/sup><\/a><\/sup> \u00fcber die Opfer\u00adhilfe ber\u00fccksichtigt. Dar\u00fcber hinaus wurden die politischen Dokumente zur Opferhil\u00adfe und die schriftlichen Dokumentationen von Parlamentsdebatten, Kommissionssit\u00adzungen und Vernehmlassungsverfahren zur Volksinitiative (1984), zum Gesetzesent\u00adwurf (1993) und zur Totalrevision des Gesetzes (2007) analysiert.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">3. Der \u00f6ffentliche Opferhilfe-Diskurs in der Schweiz<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Herbst 1978 lanciert die Zeitschrift \u201aDer Schweizerische Beobachter\u2018 eine Volks\u00adinitiative<sup><a href=\"#sdfootnote9sym\"><sup>9<\/sup><\/a><\/sup> zur Entsch\u00e4digung der Opfer von Gewaltverbrechen (Beobachter 1978b). Die InitiantInnen fordern, dass die Bundesverfassung um folgenden Artikel erg\u00e4nzt wird: \u201eDer Bund erl\u00e4sst ein Gesetz, das die Voraussetzungen regelt, unter denen der Staat die Opfer von vors\u00e4tzlichen Straftaten gegen Leib und Leben angemessen ent\u00adsch\u00e4digt\u201c (Beobachter 1979c). Ein Jahr sp\u00e4ter wird die Initiative mit weit mehr als der erforderlichen Anzahl Unterschriften eingereicht. 1983 legt der Bundesrat einen Gegenvorschlag zur Beobachter-Initiative vor, der inhaltlich etwas anders ausgerich\u00adtet ist. Dieser Gegenvorschlag wird in der Volksabstimmung im Dezember 1984 mit \u00fcberw\u00e4ltigendem Mehr angenommen. In der Folge wird das Opferhilfegesetz (OHG) \u2013 ein Bundesgesetz \u2013 ausgearbeitet und tritt im Januar 1993 in Kraft. Verschiedene Entwicklungen bei der Umsetzung des Opferhilfegesetzes f\u00fchren schon nach 10 Jah\u00adren zu seiner Totalrevision, welche seit Januar 2009 rechtskr\u00e4ftig ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Innerhalb dieses geschichtlichen Rahmens des \u00f6ffentlichen Opferhilfe-Diskurses ist in einer diskursanalytischen Perspektive vor allem ein Ereignis wichtig: die Volksab\u00adstimmung zur Opferhilfe. Im Folgenden wird gezeigt, dass sich die Art und Weise, wie \u00fcber die Hilfe f\u00fcr Verbrechensopfer geredet wird, vor und nach diesem Ereignis wesentlich voneinander unterscheiden.<sup><a href=\"#sdfootnote10sym\"><sup>10<\/sup><\/a><\/sup> Deswegen werden zwei Phasen des \u00f6ffentli\u00adchen Opferhilfe-Diskurses unterschieden und ihre verschiedenartige Ausformung her\u00adausgearbeitet.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>3.1 Die erste Phase des \u00f6ffentlichen Opferhilfe-Diskurses von 1978 bis 1984<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In den ersten gut sechs Jahren von der Lancierung der Beobachter-Initiative Ende September 1978 bis zur erfolgreichen Volksabstimmung Anfang Dezember 1984 konzentriert sich der \u00f6ffentliche Opferhilfe-Diskurs gr\u00f6\u00dftenteils auf die Reichweite der Schutzaufgabe respektive der Verantwortung des Staates f\u00fcr die Sicherheit seiner B\u00fcrgerInnen. Die leidvolle und unhaltbare Situation der Verbrechensopfer in der Ge\u00adsellschaft wird dabei innerhalb der verschiedenen Argumentationsstr\u00e4nge nicht ange\u00adzweifelt. Es geht vielmehr um die Frage der Zust\u00e4ndigkeit\/Verantwortung f\u00fcr dieses Problem und seine L\u00f6sung. Im Argumentationsstrang <em>Staatsversagen <\/em>(in der Verbre\u00adchensbek\u00e4mpfung)<em> \u2013 <\/em>unter anderem die Position der InitiantInnen der Volks\u00adinitiative \u2013 wird der Staat als zust\u00e4ndige Instanz sowohl f\u00fcr die Vergeltung jeglicher begange\u00adner Verbrechen als auch f\u00fcr den Schutz seiner B\u00fcrgerInnen im Verbrechens\u00adbereich hervorgehoben. Interessant ist, dass die staatliche Schutzaufgabe nicht im Hinblick auf den Schutz <em>vor<\/em> Verbrechen konstruiert wird, sondern im Hinblick auf den Schutz der <em>durch<\/em> Verbrechen hervorgerufenen vor allem wirtschaftlichen Beeintr\u00e4chtigun\u00adgen der Opfer. Das staatliche Versagen wird abgeleitet aus der Gegen\u00fcber\u00adstellung des staatlichen Engagements f\u00fcr eine menschenw\u00fcrdige Behandlung der T\u00e4terInnen (we\u00adder dieses noch das Funktionieren der Strafjustiz werden infrage gestellt) und der durch fehlendes finanzielles, staatliches Engagement verursachten menschenunw\u00fcrdi\u00adgen Situation der Opfer (auch unter Bezugnahme auf schon beste\u00adhende gesetzliche Regelungen in anderen L\u00e4ndern). Wie im \u201aSchweizerischen Beob\u00adachter\u2018 festgehalten:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u201eDer Staat wendet Millionen von Franken auf, um einen Strafvollzug zu gew\u00e4hrleis\u00adten der (&#8230;) den straff\u00e4llig gewordenen auf den Wiedereintritt in die Gesellschaft vor\u00adbereiten will. Dass der gleiche Staat bis auf den heutigen Tag kein Erbarmen mit den Opfern hat und nicht verpflichtet werden kann (&#8230;) angemessene Genugtuungs- und Schadensersatzzahlungen zu leisten, ist ein Mangel (&#8230;)\u201c (Beobachter 1979c).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Begr\u00fcndet wird das eingeforderte staatliche Engagement mit der Schutzaufgabe des Staates, seiner damit verbundenen Verpflichtung gegen\u00fcber den Verbrechensopfern und dem daraus mehr oder weniger ableitbaren Recht der Opfer auf angemessene (nicht vollst\u00e4ndige) staatliche Entsch\u00e4digung (zum Beispiel Neue Z\u00fcrcher Zeitung 1978; Rohr 1980). Der mit dieser Argumentation verbundene L\u00f6sungsansatz konzen\u00adtriert sich auf die durch den Bund zu leistende \u201eangemessene materielle Sicherstel\u00adlung der Opfer von Verbrechen\u201c (Beobachter 1978b).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Argumentationsstrang <em>Selbstverantwortung<\/em> wird dagegen die generelle Verant\u00adwortung des Staates\/Bundes f\u00fcr von Einzelpersonen begangene Verbrechen zur\u00fcck\u00adgewiesen. So sei zum Beispiel der Staat als derartiger \u201eGarant des pers\u00f6nlichen Gl\u00fccks\u201c eine \u201eUtopie\u201c, die den Staatsaufgaben zuwiderlaufe (Coutau 1984). Und auch der Bundesrat (1983, 889) h\u00e4lt fest: \u201eEbenso verwerfen wir die Idee, dass der Staat verpflichtet ist, sich der Opfer strafbarer Handlungen anzunehmen, weil er das Strafverfolgungsmonopol beansprucht und die Selbstjustiz verbietet.\u201c Trotzdem wer\u00adden die leidvolle, unhaltbare Situation der Verbrechensopfer und L\u00fccken in ihrer Un\u00adterst\u00fctzung nicht infrage gestellt, sondern auf Einzelf\u00e4lle reduziert. Schon beste\u00adhende Schadensersatzanspr\u00fcche in Straf- und Zivilverfahren werden hervorgehoben und die Notwendigkeit gesetzlicher L\u00f6sungen angezweifelt (zum Beispiel Neue Z\u00fcr\u00adcher Zei\u00adtung 1978, 1979). Als zust\u00e4ndig werden die Kantone respektive private Organisatio\u00adnen angesehen und nicht der Bund. In der radikalen Variante dieses Argumentati\u00adonsstrangs, die in den Diskussionen allerdings marginal ist, wird staatliches Engage\u00adment f\u00fcr Verbrechensopfer vollst\u00e4ndig abgelehnt, weil dadurch Ungerechtigkeiten (und rechtliche Ungleichheiten) gegen\u00fcber Opfern anderer Ungl\u00fccksf\u00e4lle mit ebenso leidvollen Lebenssituationen geschaffen werden (zum Beispiel Tages-Anzeiger 1980). In der weniger radikalen Variante wird allf\u00e4lliges staatliches Engagement, wie auch immer es aussehen mag, begr\u00fcndet mit \u201e(&#8230;) der Sorge um soziale Gerechtigkeit und Billigkeit. Mit dieser Geste dr\u00fcckt die Gemeinschaft ihre Solidarit\u00e4t mit den von schwerem Leid gepr\u00fcften Menschen aus\u201c (Bundesrat 1983, 889).<sup><a href=\"#sdfootnote11sym\"><sup>11<\/sup><\/a><\/sup> Die vor diesem Hintergrund entworfenen L\u00f6sungsans\u00e4tze r\u00fccken die \u201emoralische Hilfe\u201c (zum Bei\u00adspiel Bundesrat 1983, 870; Neue Z\u00fcrcher Zeitung 1983) im Sinne von Beratung und damit verbundener moralischer Unterst\u00fctzung in den Vordergrund, ohne abzuerken\u00adnen, dass in Einzelf\u00e4llen auch die materielle Sicherstellung der Opfer subsidi\u00e4r not\u00adwendig werden k\u00f6nnte. Die Reichweite dieser freiwilligen, staatlichen, finanziellen Leistungen gibt jedoch Anlass zu Diskussionen. Zum einen wird diskutiert, ob finan\u00adzielle Hilfe nur \u201emittellosen Opfern\u201c, solchen in \u201ewirtschaftlichen Schwierigkeiten\u201c oder in \u201eernsthaften wirtschaftlichen Schwierigkeiten\u201c zugute kommen soll (zum Beispiel Bundesrat 1983; Neue Z\u00fcrcher Zeitung 1983; Bundesversammlung 1984). Zum anderen existieren unterschiedliche Meinungen dar\u00fcber, ob die Hilfe f\u00fcr Men\u00adschen schweizerischer Staatsb\u00fcrgerschaft oder auch f\u00fcr Ausl\u00e4nderInnen gelten soll (zum Beispiel Brenzikofer 1979).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im damaligen Opferhilfe-Diskurs werden T\u00e4terInnen und Opfer in ihrer Situation vorwiegend durch Beispielgeschichten beschrieben, die zum gro\u00dfen Teil vom \u201aSchweizerischen Beobachter\u2018<sup><a href=\"#sdfootnote12sym\"><sup>12<\/sup><\/a><\/sup> ausgef\u00fchrt und von anderen Zeitungen respektive in politischen Debatten aufgegriffen werden. Die Beschreibungen der T\u00e4terInnen sind in den oben skizzierten Argumentationsstr\u00e4ngen \u00e4hnlich. Die T\u00e4terInnen in den Bei\u00adspielgeschichten sind fast ausschlie\u00dflich m\u00e4nnlich, worauf aber nicht Bezug genom\u00admen wird. Interessant erscheint, dass hier (vorab geschlechtslose) Menschen entwor\u00adfen werden, die als \u201echarakterlose \u00dcbelt\u00e4ter\u201c (Beobachter 1979b), \u201eTunichtgut[e]\u201c (Beobachter 1979c), \u201ekalt, unbeherrscht, gierig\u201c (Beobachter 1978a, 15-16) und in ihrer eigenen, schicksalhaften Tragik beschrieben werden (zum Beispiel Beobachter 1979d, 1980a). Dar\u00fcber hinaus wird betont, dass die T\u00e4terInnen keine finanzielle Entsch\u00e4digung an die Opfer leisten k\u00f6nnen, weil sie oft mittellos sind und sich mit ih\u00adrem geringen Verdienst im Gef\u00e4ngnis auf die Zeit nach ihrer Entlassung vorberei\u00adten m\u00fcssen (zum Beispiel Beobachter 1979e; Neue Z\u00fcrcher Zeitung 1979). Die T\u00e4terIn\u00adnen k\u00f6nnen also aufgrund ihres Charakters und ihrer eigenen finanziell prek\u00e4ren Si\u00adtuation nicht zur Verantwortung gezogen werden. Mit dieser Beschreibung verbun\u00adden ist die wiederholt betonte Schicksalshaftigkeit\/Machtlosigkeit, der die Menschen angesichts drohender Verbrechen ausgesetzt sind. \u201eJeder [kann] jederzeit unschuldi\u00adges Opfer der Kriminalit\u00e4t anderer werden (&#8230;)\u201c (Beobachter 1978c) aufgrund der \u201eUnberechenbarkeit der Mitmenschen\u201c (Beobachter 1979a). Gerade diese Machtlo\u00adsigkeit gegen\u00fcber Verbrechen und die Unm\u00f6glichkeit der Verantwortungs\u00fcbernahme durch die T\u00e4terInnen erfordern staatliches (oder auch privates) Engagement zum Schutz der Verbrechensopfer. Dabei werden dem Staat Regressanspr\u00fcche gegen\u00fcber der T\u00e4terschaft zugestanden, falls letztere \u2013 wider Erwarten \u2013 doch zahlungsf\u00e4hig ist oder werden sollte (zum Beispiel Beobachter 1979d).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei der Konstruktion der Opfer zeigen sich gegen Ende der ersten Diskurs-Phase fei\u00adne Unterschiede zwischen den beiden Argumentationsstr\u00e4ngen. Vorab wird von allen Beteiligten die Unschuld der Opfer betont, sie werden als \u201eunschuldige Opfer\u201c (Neue Z\u00fcrcher Zeitung 1978), als \u201ev\u00f6llig unschuldig\u201c (Beobachter 1978c) oder auch als \u201efriedlich und nichtsahnend\u201c (Beobachter 1979b) beschrieben. Im Argumentations\u00adstrang <em>Staatsversagen<\/em> \u2013 in abgeschw\u00e4chter Form auch im Argumentationsstrang <em>Selbstverantwortung<\/em> \u2013 wird dar\u00fcber hinaus betont, dass die Opfer allein einen \u201eerm\u00fc\u00addenden, hoffnungslosen Kampf\u201c (Beobachter 1978c) um ihre Wiedergutmachungsan\u00adspr\u00fcche gegen\u00fcber der T\u00e4terschaft f\u00fchren m\u00fcssen, ein Kampf, der in \u201eerniedrigende Papieranspr\u00fcche\u201c (Beobachter 1979a) und \u201edem\u00fctigendes Betteln um Wiedergutma\u00adchung\u201c (Beobachter 1979e) m\u00fcndet. K\u00f6rperlich oftmals bleibend gesch\u00e4digt werden die Opfer in diesem Kampf von Staat und Gesellschaft im Stich gelassen und bleiben deswegen \u201edurch jahrelange Rechtsh\u00e4ndel mit ihnen [den T\u00e4tern] verkettet\u201c (Beob\u00adachter 1980a). Diese Situation der Opfer nach dem Verbrechen f\u00fchrt dazu, dass \u201ezum k\u00f6rperlichen Schaden [durch das Verbrechen] der seelische dazu [kommt]\u201c (Beob\u00adachter 1978c). W\u00e4hrend also die erlittene Straftat zu einem k\u00f6rperlichen Schaden der Opfer f\u00fchrt, gr\u00fcndet die psychische respektive seelische Beeintr\u00e4chtigung in dem mangelnden Engagement des Staates und wird von den Opfern erst nach der Straftat erfahren. Die Opfer in den Beispielgeschichten sind zu 60% weiblich und zu 40% m\u00e4nnlich. Wie bei den T\u00e4terInnen wird jedoch auf das Geschlecht der Opfer nicht n\u00e4\u00adher eingegangen, es handelt sich vorab auch hier um geschlechtslose Wesen. Opfer im Kindesalter fehlen vollst\u00e4ndig und die Straftaten betreffen weder h\u00e4usliche Ge\u00adwalt noch wird die besondere Verletzlichkeit von Frauen gegen\u00fcber sexueller Gewalt\/Vergewaltigung hervorgehoben. Eine etwas andere Beschreibung der Opfer-Situation zeichnet sich im Argumentationsstrang <em>Selbstverantwortung<\/em> ab und wird vor allem verst\u00e4rkt durch den Gegenvorschlag des Bundesrates (siehe Kapitel 3.2). Mit der Betonung der moralischen und nicht der finanziellen Hilfe, die aus Solidarit\u00e4t und nicht aufgrund eines rechtlichen Anspruches geleistet wird, ist eine Beschreibung der Opfer verbunden, die weniger die k\u00f6rperliche Beeintr\u00e4chtigung durch die erlitte\u00adne Straftat, sondern vor allem die dadurch zugef\u00fcgte psychische Beeintr\u00e4chtigung der Opfer hervorhebt. So wird zum Beispiel im \u201aTagesanzeiger\u2018 (Stahlberger 1982) ein Verbrechensopfer zitiert: \u201eNach einer solchen Tat ist man nicht mehr der gleiche Mensch wie vorher. Unsere ganze Familie ist seither psychisch krank.\u201c Gerade dieser psychische Schaden wird in den Argumentationen als Grund daf\u00fcr angegeben, dass die Opfer vor allem moralische und nicht finanzielle Unterst\u00fctzung ben\u00f6tigten. Dieses Argumentationsmuster ist jedoch in der ersten Diskursphase auf keinen Fall dominant, sondern zeichnet sich erst gegen Ende ab.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der durch die Beobachter-Initiative angesto\u00dfene Opferhilfe-Diskurs in der Schweiz entwirft also in seiner ersten Phase das Bild eines von Unverantwortlichkeit respekti\u00adve \u00dcberverantwortung gepr\u00e4gten Staates und von damit verbundenen mehr oder we\u00adniger skandal\u00f6sen L\u00fccken und L\u00f6sungsvorschl\u00e4gen im Hinblick auf die Situation der Verbrechensopfer. Letztere werden als geschlechtslose, handlungsm\u00e4chtige Men\u00adschen beschrieben, welche vom Staat im Stich gelassen f\u00fcr ihre Anspr\u00fcche und Rech\u00adte k\u00e4mpfen m\u00fcssen. Der \u201aSchweizerische Beobachter\u2018 (respektive die RedaktorInnen, welche Mitglied im Initiativkomitee sind) tritt als alleinige Organisation und kollekti\u00adver Akteur f\u00fcr Verbrechensopfer auf (Beobachter 1979a, 1980b), was zwar kritisiert wird (Neue Z\u00fcrcher Zeitung 1979), was jedoch innerhalb dieses \u00f6ffentlichen Diskur\u00adses keine anderen anerkannten SprecherInnen f\u00fcr Verbrechensopfer auf den Plan ruft. Vereinzelt werden andere Organisationen genannt, die entweder keinen besonderen Bedarf f\u00fcr den Ausbau der Hilfe an Verbrechensopfer feststellen oder aber einen der\u00adartigen Ausbau pr\u00fcfen. Die Argumentationsmuster und Diskussionen sind weder ge\u00adschlechterspezifisch strukturiert, noch gibt es gegens\u00e4tzliche Positionen und K\u00e4mp\u00adfe darum, was f\u00fcr wen getan werden muss. Das setzt sich fort bis in die Volksabstim\u00admung: Die Vorlage wird von allen Parteien und Verb\u00e4nden zur Annahme empfohlen und von den Stimmb\u00fcrgerInnen in allen Kantonen mit \u00fcberw\u00e4ltigendem Mehr ange\u00adnommen (Dubach 2010).<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">3.2 Die zweite Phase des \u00f6ffentlichen Opferhilfe-Diskurses von 1985 bis in die Gegenwart<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Unterschied zur ersten Phase lassen sich in der zweiten Phase des \u00f6ffentlichen Opferhilfe-Diskurses keine gegens\u00e4tzlichen Argumentationsstr\u00e4nge herausarbeiten. Angesprochen werden viele verschiedene Themen, die zu vier gro\u00dfen Themenkom\u00adplexen zusammengeschlossen werden k\u00f6nnen: (1) Ausgestaltung und Unklarheiten des Opferhilfegesetzes; (2) Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen und die Bem\u00fchungen der Kantone bei der Umsetzung der Opferhilfe; (3) finanzielle Belas\u00adtung der Kantone durch die Opferhilfe und (4) der sehr gro\u00dfe Themenkomplex der praktischen Hilfe f\u00fcr Opfer, die durch die Beratungsstellen geleistet wird. F\u00fcr die in diesem Beitrag im Vordergrund stehende Frage danach, ob, wann und inwiefern die Debatten geschlechterspezifisch strukturiert sind, ist eine ausf\u00fchrliche Beschreibung der Themenkomplexe nicht notwendig. Es ziehen sich durch alle Themenkomplexe verschiedene, als wichtig erachtete Argumentationsmuster<sup><a href=\"#sdfootnote13sym\"><sup>13<\/sup><\/a><\/sup>, die im Folgenden nach\u00adgezeichnet werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit der Annahme des vom Bundesrat erarbeiteten Gegenvorschlags zur Beobachter-Initiative in der Volksabstimmung im Dezember 1984 setzen sich bestimmte, im vor\u00adherigen Kapitel schon teilweise angedeutete Argumentationsmuster durch. Es geht nicht mehr darum, wer zust\u00e4ndig sein soll f\u00fcr die Probleml\u00f6sung, denn mit der er\u00adfolgreichen Volksabstimmung wird der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen als Verantwortlicher definiert. Auch die grunds\u00e4tzliche Ausrichtung der Hilfeleistung ist festgelegt. Im Vordergrund steht nun die Eingrenzung derjenigen Personengrup\u00adpe(n), f\u00fcr welche die staatliche Hilfe konzipiert werden soll, und daran anschlie\u00dfend, wie diese Hilfe im Detail auszusehen hat. Dazu der Bundesrat (1983, 891):<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u201eSehr oft f\u00fchrt die strafbare Handlung beim Opfer zu einem psychischen Schock. (&#8230;) Um sein inneres Gleichgewicht wiederzufinden, braucht das Opfer nicht nur Geld, sondern auch und vor allem psychologische Unterst\u00fctzung, eine Vertrauensperson, die es beraten, ihm Selbstvertrauen wiedergeben kann, ihm hilft, sich wieder in die Gesellschaft zu integrieren.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">K\u00fcrzer und pr\u00e4gnanter dr\u00fcckt es Nationalrat Theo Fischer in der Nationalratsdebatte im Vorfeld der Volksabstimmung aus: \u201eDie psychisch oft schwer gesch\u00e4digten Opfer bed\u00fcrfen der Betreuung\u201c (Bundesversammlung 1984, 8). Den Ausgangspunkt f\u00fcr die Bestimmung des Anspruchs auf die staatliche Opferhilfe bilden nun nicht mehr der hoffnungslose <em>Kampf<\/em> der oftmals k\u00f6rperlich gesch\u00e4digten Opfer und ihr mehr oder weniger verbindliches <em>Recht<\/em> auf angemessene, staatliche Entsch\u00e4digung (erste Dis\u00adkursphase). Vielmehr ist die m\u00f6gliche <em>Hilfsbed\u00fcrftigkeit<\/em> von Opfern, die vor allem aus dem durch das Verbrechen zugef\u00fcgten psychischen Schaden erw\u00e4chst, bestim\u00admend. Diese Hilfsbed\u00fcrftigkeit ben\u00f6tigt in erster Linie eine moralische Unterst\u00fct\u00adzung, die als freiwillige staatliche Verpflichtung geleistet wird (und erst in zwei\u00adter Linie und nur unter gewissen Voraussetzungen eine angemessene finanzielle Ent\u00adsch\u00e4digung). Die Beeintr\u00e4chtigung wird vorderhand gemessen an der Art der Straftat. Hier ist unter anderem die Rede davon, dass Opfer von <em>schweren<\/em> Straftaten, wie Ver\u00adgewaltigung, Mord, Geiselnahme, Kindsentf\u00fchrung oder Drohung \u00f6ffentliche Hilfe erhalten sollen (zum Beispiel Berner Zeitung 1986; Basler Zeitung 1990). Die Hilfe wird also nicht an alle Verbrechensopfer geleistet (wie das in den Forderungen der ersten Diskursphase noch vertreten wird), sondern nur an diejenigen, die aufgrund der Straftat hilfsbed\u00fcrftig sind.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Opferhilfe-Diskurs erh\u00e4lt vor dem Hintergrund der Opfer-Kategorisierung auf der Basis von Beeintr\u00e4chtigung und Hilfsbed\u00fcrftigkeit eine eindeutig geschlechter\u00adspezifische Ausrichtung. Dabei k\u00f6nnen drei Argumentationsmuster unterschieden werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>3.3 Das Argumentationsmuster <\/strong><em><strong>Ver-Weiblichung durch Exemplifizierung<\/strong><\/em><\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In einem ersten Muster der Ver-Weiblichung durch Exemplifizierung folgen der geschlechtsneutralen allgemeinen Thematisierung der Hilfe f\u00fcr Opfer jeweils konkre\u00adtisierende Ausf\u00fchrungen, in welchen auf weibliche Opfer Bezug genommen wird, h\u00e4ufig auf vergewaltigte Frauen. Eingeleitet werden die erl\u00e4uternden Ausf\u00fchrungen meist mit den W\u00f6rtern \u201azum Beispiel\u2018 respektive \u201abeispielsweise\u2018 oder \u201avor allem\u2018. So wird in der Zeitung \u201aWir Br\u00fcckenbauer\u2018 (Schl\u00e4nni 1991), unter dem Titel \u201eOpfer erhalten Hilfe\u201c ausgef\u00fchrt, \u201edass vor allem Frauen unter den Folgen einer Vergewal\u00adtigung die schwersten k\u00f6rperlichen und seelischen Sch\u00e4den davontragen.\u201c Und in den \u201aSchaffhauser Nachrichten\u2018 (1992) wird betont, dass der Kanton Schaffhausen eine Opferhilfeanlaufstelle f\u00fcr Frauen, eine f\u00fcr Kinder\/Jugendliche und eine f\u00fcr M\u00e4nner geschaffen bzw. anerkannt hat, um einige S\u00e4tze sp\u00e4ter auszuf\u00fchren, dass dem Regie\u00adrungsrat klar sei, \u201edass der gr\u00f6\u00dfte Teil der Opferhilfe f\u00fcr Frauen wird verwendet wer\u00adden m\u00fcssen.\u201c In den politischen Debatten findet sich dieses Muster in gleicher Weise. So f\u00fchrt zum Beispiel Bundesrat Blocher im Nationalrat im Rahmen der Totalrevisi\u00adon aus: \u201eErstens ist es sehr schwierig, eine solche Straftat [im Ausland] nur schon glaubhaft zu beweisen \u2013 denken Sie an Vergewaltigungen usw. \u2013, zweitens ist es nicht Sache des Kantones, zu bezahlen (&#8230;)\u201c (Bundesversammlung 2007, 1084). Und etwas sp\u00e4ter in der gleichen Debatte stellt Nationalr\u00e4tin Vreni Hubmann fest, dass die Beratung der Opfer von Menschenhandel komplex sei. Dann f\u00fchrt sie erl\u00e4uternd aus, dass es sich dabei um Ausl\u00e4nderinnen, oft \u201eblutjunge Frauen\u201c, handle und schlie\u00dft mit dem Beispiel einer 14-j\u00e4hrigen Albanerin ab (Bundesversammlung 2007, 1091). Dieses Muster der Ver-Weiblichung durch Exemplifizierung findet sich an zahlrei\u00adchen Stellen im \u00f6ffentlichen Opferhilfe-Diskurs der zweiten Phase. Auf den \u201aersten allgemeinen Blick\u2018 f\u00fcr alle Betroffenen geltende Aussagen beziehen sich in ihrer Ex\u00ademplifizierung also ausschlie\u00dflich respektive vorab auf Frauen. Erkl\u00e4rende Ausf\u00fch\u00adrungen daf\u00fcr, warum gerade Frauen Opfer sind und Hilfe n\u00f6tig haben, fehlen fast vollst\u00e4ndig. Das wiederholte Fehlen derartiger erkl\u00e4render Erl\u00e4uterungen begr\u00fcndet eine Wahrnehmung, in der \u201adie Dinge\u2018 aus sich selbst heraus verst\u00e4ndlich erscheinen. Denn nur was von vornherein klar ist, bedarf keiner weiteren erkl\u00e4renden Ausf\u00fchrun\u00adgen. Das Fehlen jeglicher Erkl\u00e4rungen f\u00fcr die beispielhafte Bezugnahme auf weibli\u00adche Opfer l\u00e4sst also das Opfer-Sein als quasi-nat\u00fcrliche und selbst-verst\u00e4ndliche Eigenschaft des Frau-Seins erscheinen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>3.4 Das Argumentationsmuster <\/strong><em><strong>Spezifizierung<\/strong><\/em><\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das zweite Argumentationsmuster derSpezifizierungist dem ersten \u00e4hnlich, hat je\u00addoch einen anderen thematischen Aufh\u00e4nger. Die staatliche Opferhilfe wird in der zweiten Diskursphase von Beginn an entworfen als eine detailliert beschriebene und stark gewichtete frauenspezifische Hilfe und eine weniger gut ausgef\u00fchrte und nicht so stark gewichtete frauenunspezifische Hilfe (in den neueren Debatten kommt auch noch eine spezifische Hilfe f\u00fcr Kinder und Jugendliche hinzu). In zahlreichen Arti\u00adkeln und in den politischen Debatten werden nun \u2013 im Unterschied zur ersten Diskur\u00adsphase, in welcher viele dieser Beratungsstellen bereits existierten<sup><a href=\"#sdfootnote14sym\"><sup>14<\/sup><\/a><\/sup> \u2013 ver\u00adschiedene schon bestehende oder in Gr\u00fcndung begriffene Beratungsstellen genannt, die sich um Opfer von Verbrechen k\u00fcmmern (wollen). Interessanterweise handelt es sich dabei schwergewichtig um frauenspezifische Angebote.<sup><a href=\"#sdfootnote15sym\"><sup>15<\/sup><\/a><\/sup> Diese Angebote respektive ihre Vertreterinnen erscheinen nun also im \u00f6ffentlichen Opferhilfe-Diskurs als legitime Sprecherinnen und Akteurinnen f\u00fcr (weibliche) Verbrechensopfer.<sup><a href=\"#sdfootnote16sym\"><sup>16<\/sup><\/a><\/sup> So wird schon in der Botschaft des Bundesrates (1983, 891, 901) auf bestehende, meist private Bera\u00adtungsangebote hingewiesen mit Verweis auf den Bericht \u201eGewalt gegen Frauen in der Schweiz\u201c (Eidgen\u00f6ssische Kommission f\u00fcr Frauenfragen 1982). In diesem Bericht werden ausschlie\u00dflich frauenspezifische Angebote aufgef\u00fchrt. \u00c4hnliches findet sich auch in der Botschaft des Bundesrates zur Totalrevision (2005, 7241), in der zum Beispiel festgestellt wird: \u201eIn bestimmten Punkten verbessert das neue Opferhilfege\u00adsetz die Situation der Opfer: Verl\u00e4ngerung der Verwirkfrist, bessere Unterst\u00fctzung von Kantonen mit einer ausgebauten Opferhilfe-Infrastruktur (z.B. mit spezialisierten Zentren f\u00fcr Frauen) (&#8230;).\u201c Im \u201aSchweizerischen Beobachter\u2018 (1994) wiederum wird darauf hingewiesen, dass die von der Opferhilfeorganisation \u201aWeisser Ring\u2018 vernach\u00adl\u00e4ssigten Aufgaben zum Beispiel von Frauenorganisationen \u00fcbernommen werden k\u00f6nnen. Weiter wird in zahlreichen Artikeln die staatliche Anerkennung verschiede\u00adner Beratungsstellen als offizielle Opferberatungsstellen thematisiert, darunter eine Vielzahl frauenspezifischer Beratungsstellen oder es wird festgestellt, dass gerade spezifische Angebote f\u00fcr Frauen (und Kinder) fehlen respektive geschaffen werden (zum Beispiel Meier 1998; Burkhardt Rohrer 1999). In diesem Zusammen\u00adhang wird nun schwergewichtig auch h\u00e4usliche Gewalt gegen Frauen und Kinder nicht nur als gesellschaftliches Problem eingef\u00fchrt, sondern auch als in den Zust\u00e4n\u00addigkeitsbereich der Opferhilfe fallend (zum Beispiel Aargauer Tagblatt 1995; Tala\u00admona 2002). Durch das Muster der Spezifizierung erscheint die Opferhilfe als eine Hilfe in erster Linie f\u00fcr Frauen, welche wiederum Unterst\u00fctzung ben\u00f6tigen, die nur von spezifi\u00adschen Beratungsstellen geleistet werden kann.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>3.5 Das Argumentationsmuster <\/strong><em><strong>Zirkelschluss<\/strong><\/em><\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Erstaunlicherweise werden in den Diskussionen kaum je wissenschaftliche Ergebnis\u00adse zur Gewaltbetroffenheit verschiedener Gruppen in der Gesellschaft angesprochen. Argumentationen werden zwar an wenigen Stellen mit Hinweis auf wissenschaftliche Belege untermauert, jedoch ohne Bezugnahme auf konkrete Ergebnisse. Es etabliert sich vielmehr ein drittes Muster des Zirkelschlusses, in welchem die Opferhilfe(zah\u00adlen) selbst als Beleg f\u00fcr die gesellschaftliche Realit\u00e4t der Gewaltbetroffenheit genom\u00admen wird. Dieses Muster kann folgenderma\u00dfen zusammengefasst werden: Weil so viele Frauen in der Opferhilfe Unterst\u00fctzung suchen und erhalten, sind Frauen in der Gesellschaft besonders h\u00e4ufig und schwer von Gewalttaten betroffen (gilt auch vice versa). Dazu wird zum Beispiel in der \u201aBasler Zeitung\u2018 (1996) angef\u00fchrt: \u201eDa Frauen in einem h\u00f6heren Ma\u00df als M\u00e4nner Opfer von Gewalttaten werden, sei auch der Bei\u00adtrag der Kantone an das Nottelefon h\u00f6her (&#8230;).\u201c \u00c4hnlich hei\u00dft es auch in den \u201aSchaff\u00adhauser Nachrichten\u2018 (1998), nachdem zuerst die Zunahme der Opferberatungsf\u00e4lle (vor allem weibliche Opfer betreffend) beschrieben wurde: \u201eAm h\u00e4ufigsten sind Frauen Opfer von Straftaten. Noch h\u00e4ufiger als M\u00e4nner sind Kinder von Straftaten betroffen. Ein trauriges Kapitel.\u201c Das Argumentationsmuster des Zirkelschlusses fin\u00addet sich nicht nur in zahlreichen Zeitungsartikeln sondern auch in den politischen De\u00adbatten. So wird zum Beispiel im Vernehmlassungsverfahren zur Totalrevision des OHG das Fehlen von Bestimmungen thematisiert, \u201edie der Tatsache Rechnung tra\u00adgen, dass es sich bei den Opfern von Straftaten mehrheitlich um Frauen handelt\u201c (BJ 2003, 7).<sup><a href=\"#sdfootnote17sym\"><sup>17<\/sup><\/a><\/sup><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">3.6 Die Thematisierung m\u00e4nnlicher Opfer<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">M\u00e4nnliche Opfer als eigene Anspruchsgruppe im Sinne des Opferhilfegesetzes wer\u00adden in den politischen und medialen Diskussionen kaum je thematisiert. Das trifft auf die politischen Debatten in noch gr\u00f6\u00dferem Ausma\u00df zu und ist in den erst wenige Jah\u00adre zur\u00fcckliegenden Er\u00f6rterungen zur Totalrevision genauso der Fall wie in den schon \u00e4lteren zur Volksinitiative und zum ersten Entwurf des OHG. Die W\u00f6rter \u201am\u00e4nnlich\u2018, \u201aMann\u2018, \u201aM\u00e4nner\u2018 werden in den untersuchten politischen Dokumenten kaum in Zu\u00adsammenhang mit der Opferhilfe oder dem Opfer-Sein genannt. So h\u00e4lt der Bun\u00addesrat in der Botschaft zur Totalrevision fest (2005, 7241): \u201eDie Opferhilfe wurde bisher mehrheitlich von Frauen beansprucht (&#8230;). Dies wird sich mit der Revision kaum \u00e4n\u00addern.\u201c In den Printmedien sind Thematisierungen m\u00e4nnlicher Opfer als spe\u00adzifische Anspruchsgruppe des OHG vereinzelt zu finden. In der \u201aNeuen Z\u00fcrcher Zei\u00adtung\u2018 (1999) wird zum Beispiel Bezug genommen auf die T\u00e4tigkeit einer Beratungs\u00adstelle f\u00fcr m\u00e4nnliche Opfer sexueller Gewalt und an zwei Stellen werden die notwen\u00addigen jedoch bisher fehlenden Angebote f\u00fcr m\u00e4nnliche Opfer angesprochen (Baum\u00adgartner 1993; Neue Z\u00fcrcher Zeitung 1994). Die gesellschaftliche Zust\u00e4ndigkeit auch f\u00fcr m\u00e4nnliche Gewaltopfer, die hier zumindest angedeutet wird, erfolgt jedoch nicht mit R\u00fcckgriff auf das Leiden und die Bed\u00fcrftigkeit m\u00e4nnlicher Opfer, sondern viel\u00admehr unter Betonung ihrer potentiellen T\u00e4terschaft. Die Forderung nach Beratungsangebo\u00adten f\u00fcr m\u00e4nnliche Gewaltopfer stelle ein wichtiges Pr\u00e4ventionsangebot im Bereich Gewalt dar und es wird davor gewarnt, dass m\u00e4nnliche Opfer, denen nicht geholfen w\u00fcrde, zu T\u00e4tern werden k\u00f6nnten. In einer Diskurs-Logik jedoch, welcher die Schutz- und Hilfsbed\u00fcrftigkeit der leidenden Opfer als Ausgangspunkt ihres legiti\u00admen Opferstatus innewohnt, kann von einer potentiellen T\u00e4terschaft keine An\u00adspruchsberechtigung im Sinne des OHG abgeleitet werden. Derartige Thematisierun\u00adgen bleiben denn auch vereinzelt und isoliert und finden keine Resonanz im Opferhil\u00adfe-Diskurs.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">4. Fazit<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Durch die drei skizzierten Argumentationsmuster der Exemplifizierung, der Spezifi\u00adzierung und des Zirkelschlusses, welche in der zweiten Phase des \u00f6ffentlichen Opfer\u00adhilfe-Diskurses die Art und Weise der Thematisierungen bestimmen, konstituiert sich eine \u201a(Opferhilfe-)Wirklichkeit\u2018, in der Frauen diejenige Opfergruppe sind, f\u00fcr wel\u00adche die staatliche Opferhilfe haupts\u00e4chlich zust\u00e4ndig ist und das in einer gesellschaft\u00adlichen Wirklichkeit, in der Frauen in gro\u00dfem und schwerem Ausma\u00df von Gewalt be\u00adtroffen sind. Den dominanten Mustern entsprechend sind die Opfer in den angef\u00fchr\u00adten Beispielgeschichten zu rund 75 Prozent weiblich und werden beschrieben als von den Verbrechen seelisch und k\u00f6rperlich stark beeintr\u00e4chtigte (weibliche) Men\u00adschen, die \u2013 oftmals \u00fcber lange Zeit \u2013 zwischenmenschliche Unterst\u00fctzung ben\u00f6tigen. Ge\u00adgenl\u00e4ufige Wirklichkeiten, welche M\u00e4nner ebenfalls in hohem Ma\u00df als Gewaltop\u00adfer und in den Zust\u00e4ndigkeitsbereich der Opferhilfe fallend ausweisen, finden keinen Eingang in den Opferhilfe-Diskurs. Der derart strukturierte Diskurs entfaltet eine be\u00adtr\u00e4chtliche Wirkungsmacht, korrespondiert er doch nicht nur mit der hohen Inan\u00adspruchnahme der Opferhilfe durch weibliche gewaltbetroffene Menschen (75%), son\u00addern spiegelt sich auch im sehr ungleichen Verh\u00e4ltnis schweizweit bestehender, spe\u00adzifischer Opferhilfeberatungsstellen f\u00fcr Frauen\/M\u00e4dchen (14) und f\u00fcr M\u00e4nner\/Jungen (2) wieder (SODK 2011).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die eingangs aufgeworfene Leitfrage, ob, wann und inwiefern die politischen und medialen Debatten rund um Entstehung und Umsetzung der staatlichen Opferhilfe in der Schweiz geschlechterspezifisch strukturiert sind, kann abschlie\u00dfend folgenderma\u00ad\u00dfen beantwortet werden. Sowohl die medialen als auch die politischen Debatten sind geschlechterspezifisch strukturiert, jedoch nicht von Beginn an. Vor der Volksabstim\u00admung zur Opferhilfe im Dezember 1984 werden die Opfer als f\u00fcr ihre Rechte k\u00e4mp\u00adfende Menschen ohne besonderes Geschlecht beschrieben, welche von Staat und Ge\u00adsellschaft in ihrem Kampf im Stich gelassen werden. Nach der Volksabstimmung ste\u00adhen dagegen Opfer-Beschreibungen im Vordergrund, welche die psychische Beein\u00adtr\u00e4chtigung und Hilfsbed\u00fcrftigkeit der Gewalt betroffenen Menschen hervorhe\u00adben, die nun vorwiegend weiblich erscheinen. Dabei konstituiert sich durch drei spezifi\u00adsche Argumentationsmuster eine \u201aOpferhilfe-Wirklichkeit\u2018, in der Frauen in besonde\u00adrem Ma\u00df von Gewalt und Verbrechen betroffen sind und die Hauptan\u00adspruchsgruppe der staatlichen Opferhilfe bilden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Literaturverzeichnis<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Aargauer Tagblatt (1995): Grenzen in der Arbeit mit Gewaltopfern. Fachleute und Amtsstellen w\u00fcnschen eine Anlauf- und Beratungsstelle zur Koordination. 25.02.1995.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Basler Zeitung (1990): Gewaltverbrechen: Entwurf zu einem Opferhilfegesetz kommt. 05.01.1990.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Basler Zeitung (1996): Opferhilfe-Beratungsstelle kommt zur Tele-Hilfe. 31.01.1996.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Baumgartner, Franco (1993): Opferhilfe muss Tabu knacken. 24.09.1993.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Beobachter (1978a): Verbrechensbek\u00e4mpfung und Beobachter-Leser. Der Schweize\u00adrische Beobachter. 30.08.1978.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Beobachter (1978b): Wiedergutmachung: F\u00fcr die Opfer von Verbrechen. Der Schweizerische Beobachter. 30.09.1978.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Beobachter (1978c): Opfer von Terror und Verbrechen. Der Schweizerische Beob\u00adachter. 14.10.1978.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Beobachter (1979a): Die Initiative rollt! F\u00fcr die Opfer von Verbrechen. Der Schwei\u00adzerische Beobachter. 15.05.1979.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Beobachter (1979b): Sadistenstreich. Der Schweizerische Beobachter. 15.06.1979.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Beobachter (1979c): Wenn das Schicksal zuschl\u00e4gt. Der Schweizerische Beobachter. 15.08.1979.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Beobachter (1979d): Totschlagversuch. Opfer in Not. Der Schweizerische Beobach\u00adter. 30.11.1979.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Beobachter (1979e): Beobachter-Initiative f\u00fcr die Opfer von Gewaltverbrechen. Ach\u00adtung: Unterschriftensammler gesucht! Der Schweizerische Beobachter. 30.11.1979.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Beobachter (1980a): Verbrechen: Exempel f\u00fcr das k\u00fcnftige Gesetz. Der Schweizeri\u00adsche Beobachter. 30.09.1980.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Beobachter (1980b): 31.12.1980. Beobachter-Standpunkt. Aktenzeichen XY&#8230;unge\u00adl\u00f6st. Der Schweizerische Beobachter. 30.09.1980.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Beobachter (1994): Wenn es die Kantone nicht schaffen, muss der Bund ran. Der Schweizerische Beobachter. 28.10.1994.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Berner Zeitung (1986): Hilfe f\u00fcr die Opfer von Gewaltverbrechen l\u00e4uft kaum vor 1986 an. Gesetzesarbeiten werden nicht als dringlich eingestuft \u2013 Initianten sind un\u00adzufrieden mit dem langsamen Tempo. 12.05.1986.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">BJ, Bundesamt f\u00fcr Justiz (2003): Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zum Vorentwurf der Expertenkommission zur Totalrevision des Bundesgesetzes \u00fcber die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetz, OHG). Bern: Bundesamt f\u00fcr Justiz, http:\/\/www.ejpd.admin.ch\/content\/dam\/data\/gesellschaft\/gesetzgebung\/opferhilfe_to\u00adtalrevision\/ve-ber-d.pdf (23.05.2011).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Brenzikofer, Paul (1979): So den Opfern von Verbrechen helfen. Basler Zeitung. 28.07.1979.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bundesrat (1983): Botschaft zur Volksinitiative \u201ezur Entsch\u00e4digung der Opfer von Gewaltverbrechen\u201c vom 6. Juli 1983. BBl 1983 III, 869ff.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bundesrat (2005): Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes \u00fcber die Hilfe an Opfer von Straftaten vom 9. November 2005. BBl 2005, 7165ff.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bundesversammlung (1984): Entsch\u00e4digung der Opfer von Gewaltverbrechen. Volksinitiative. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Verhandlungen des Na\u00adtionalrates und des St\u00e4nderates (83.059).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bundesversammlung (2007): Totalrevision des Opferhilfegesetzes. Amtliches Bulle\u00adtin der Bundesversammlung. Verhandlungen des Nationalrates und des St\u00e4nderates (05.078), http:\/\/www.parlament.ch\/ab\/frameset\/d\/index.htm, (30.11.2011).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Burkhardt Rohrer, Doris (1999): Viele Frauen suchten Zuflucht. Thurgauer Schutzan\u00adgebot der Opferhilfe st\u00f6sst auf grosse Nachfrage. St. Galler Tagblatt. 25.03.1999.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Coutau, Gilbert (1984): Die Kantone als Opfer eines Vergehens gegen den F\u00f6deralis\u00admus. Neue Z\u00fcrcher Zeitung. 27.11.1984.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dubach, Roswitha (2010): Besserer Schutz der Opfer von Gewaltverbrechen wird kaum bestritten, in: Handbuch der eidgen\u00f6ssischen Volksabstimmungen 1848 bis 2007, hrsg. von Wolf Linder, Christian Bolliger und Yvan Rielle. Bern: Haupt Ver\u00adlag: 424-425.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Egger, Theres und Marianne Sch\u00e4r Moser (2008): Gewalt in Paarbeziehungen. Ursa\u00adchen und in der Schweiz getroffene Massnahmen. Bern: EBG, Eidgen\u00f6ssisches B\u00fcro f\u00fcr die Gleichstellung von Frau und Mann.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eidgen\u00f6ssische Kommission f\u00fcr Frauenfragen (1982): Gewalt an Frauen in der Schweiz. Bern: Eidgen\u00f6ssiche Kommission f\u00fcr Frauenfragen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Fattah, Ezzat A. (2010): The Evolution of a Young, Promising Discipline. Sixty Years of Victimology, a Retrospective and Prospective Look. S. 43-94 in Internatio\u00adnal Handbook of Victimology, hrsg. von Shlomo Giora Shoham, Paul Knepper und Martin Kett. Boca Raton: CRC Press.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Foucault, Michel (2010): Die Ordnung des Diskurses. Frankfurt\/M.: Fischer, 11.A.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">GiG-net (Hg.) (2008): Gewalt im Geschlechterverh\u00e4ltnis. Erkenntnisse und Konse\u00adquenzen f\u00fcr Politik, Wissenschaft und soziale Praxis. Opladen: Barbara Budrich.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Holzleithner, Elisabeth (2002): Recht, Macht, Geschlecht : legal gender studies : eine Einf\u00fchrung. Wien: WUV.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Holzleithner, Elisabeth (2010): Emanzipatorisches Recht. \u00dcber Chancen und Gren\u00adzen rechtlicher Gleichstellung. juridikum,1\/2010: 6-14.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">J\u00e4ger, Siegfried (2009): Kritische Diskursanalyse: eine Einf\u00fchrung (5., \u00fcberarb. u. erw. Aufl. ed.). M\u00fcnster: Unrast.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Keller, Reiner (2011): Diskursforschung. Eine Einf\u00fchrung f\u00fcr Sozialwissenschaftle\u00adrInnen (4. Auflage ed.). Wiesbaden: VS Verlag.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Kersten, Anne (2012): Die Opferhilfe in der Schweiz, in: Delinquenz und Bestrafung. Diskurse, Institutionen und Strukturen, hrsg. Monica Budowski, Michael Nollert und Chris Young. Z\u00fcrich: Seismo Verlag: 129-157.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Killias, Martin, Sandrine Haymoz und Philippe Lamon (2007): Swiss crime survey : die Kriminalit\u00e4t in der Schweiz im Lichte der Opferbefragung von 1985 bis 2005. Bern: St\u00e4mpfli.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Killias, Martin, Silvia Staubli, Lorenz Biberstein, Matthias B\u00e4nziger und Sandro Ia\u00addanza (2011): Studie zur Kriminalit\u00e4t und Opfererfahrungen der Schweizer Bev\u00f6lke\u00adrung. Analysen im Rahmen der schweizerischen Opferbefragung 2011, Kriminologi\u00adsches Institut, Universit\u00e4t Z\u00fcrich.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Kirchhoff, Gerd Ferdinand (2010): History and a Theoretical Structure of Victimolo\u00adgy, in: International Handbook of Victimology, hrsg. von Shlomo Giora Shoham, Paul Knepper und Martin Kett. Boca Raton: CRC Press: 95-123.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Meier, Katrin (1998): Hilfe f\u00fcr vergewaltigte Frauen. Kanton St. Gallen und beide Appenzell schliessen Gesetzesl\u00fccke in der Opferhilfe<em>.<\/em> 04.03.1998.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Neue Z\u00fcrcher Zeitung (1978): Hilfe f\u00fcr Opfer von Gewaltverbrechen? Diskussion um die Bevorschussung von Schadensersatzleistungen<em>.<\/em> 20.11.1978.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Neue Z\u00fcrcher Zeitung (1979): Sonderhilfe f\u00fcr Opfer von Verbrechen? Die Schweiz (noch) ohne Entsch\u00e4digungsgesetz und \u201eWeissen Ring\u201c<em>.<\/em> 20.10.1979.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Neue Z\u00fcrcher Zeitung (1983): Entsch\u00e4digung der Opfer von Gewaltverbrechen. Ge\u00adgenvorschlag zu einer Volksinitiative<em>.<\/em> 07.07.1983.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Neue Z\u00fcrcher Zeitung (1994): Erfahrungen mit der Hilfe an Opfer sexueller Gewalt. Z\u00fcrcher Stadtrat beantragt Verl\u00e4ngerung der Pilotphase bis 1997<em>.<\/em> 03.10.1994.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Neue Z\u00fcrcher Zeitung (1999): Knaben und M\u00e4nner sind nicht nur T\u00e4ter. Beratungs\u00adstelle f\u00fcr m\u00e4nnliche Opfer sexueller Gewalt<em>.<\/em> 04.09.1999.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Opferhilfegesetz (1993): SR 312.5. Bern.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Pfau-Effinger, Birgit (1998): Gender Cultures and the Gender Arrangement \u2013 A Theoretical Framework for Cross-National Gender Research. Innovation: The Euro\u00adpean Journal of Social Sciences, 11\/2: 147-166.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Pfau-Effinger, Birgit (2010): Housework in Cultural and Institutional Contexts. S. 125-147. in Dividing the domestic: Men, Women and Housework in Cross-National Perspective, hrsg. von Judy Treas und Sonja Drobni\u010d. Stanford: Stanford University Press.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Rohr, Markus (1980): Hilfe f\u00fcr Opfer von Gewaltverbrechen<em>. <\/em>Luzerner Tagblatt. 05.03.1980.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Schaffhauser Nachrichten (1992): Opferhilfe: Strukturen stehen bereit<em>.<\/em> 28.12.1992.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Schaffhauser Nachrichten (1998): Opferhilfe dreimal so teuer. 11.02.1998.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Schl\u00e4nni, Bruno (1991): Opfer erhalten nun Hilfe. Wir Br\u00fcckenbauer. 26.06.1991.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">SODK, Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (2011): Adressen der Opferhilfe-Beratungsstellen. Aktualisiert am 08.02.2011, <a href=\"http:\/\/www.sodk.ch\/fachbereiche\/familien-generationen-gesellschaft\/opferhilfe\/wwwopferhilfe-schweizch\/opferhilfe-beratungsstellen.html\">http:\/\/www. sodk.ch\/fachbereiche\/familien-generationen-gesellschaft\/opferhilfe\/ wwwopferhilfe-schweizch\/opferhilfe-beratungsstellen.html<\/a> (10.02.2011).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Stahlberger, Peter (1982): \u201eDem T\u00e4ter wird geholfen \u2013 mir als Opfer nicht\u201c. Tagesan\u00adzeiger. 22.11.1982.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Strobl, Rainer (2010): Becoming a Victim, in: International Handbook of Victimo\u00adlogy, hrsg. von Shlomo Giora Shoham, Paul Knepper und Martin Kett. Boca Raton: CRC Press: 3-25.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Tages-Anzeiger (1980): Entsch\u00e4digungen f\u00fcr Gewaltverbrechen-Opfer. Tages-Anzei\u00adger. 19.09.1980.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Talamona, Bettina (2002): Was passiert eigentlich mit Opfern? H\u00e4uslicher Gewalt. Die \u201aNotfallkarte\u2018 als Reaktion auf eine sp\u00fcrbare Informationsl\u00fccke. Aargauer Zei\u00adtung. 29.10.2002.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Temme, Gaby und Christine K\u00fcnzel (2010): Hat Strafrecht ein Geschlecht? Einlei\u00adtung, in: Hat Strafrecht ein Geschlecht? Zur Deutung und Bedeutung der Kategorie Geschlecht in strafrechtlichen Diskursen vom 18. Jahrhundert bis heute, hrsg. von Gaby Temme und Christine K\u00fcnzel. Bielefeld: transcript: 7-26.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">WHO, World Health Organization (2002): World report on violence and health. Genf: World Health Organization, whqlibdoc.who.int\/hq\/2002\/9241545615.pdf (02.02.2010).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Windlin, Franziska (2005): Grundfragen staatlicher Opferentsch\u00e4digung. Entsch\u00e4di\u00adgung und Genugtuung nach Opferhilfegesetz (OHG) im Spiegel sozialstaatlicher, kri\u00adminalpolitischer und haftungsrelevanter Begr\u00fcndungsans\u00e4tze. Bern: St\u00e4mpfli Verlag.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"#sdfootnote1anc\">1<\/a>Im vorliegenden Artikel werden die Begriffe Opfer, Opfer von Straftaten, Opfer von Gewalt, Opfer von Verbrechen und Verbrechensopfer synonym verwendet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"#sdfootnote2anc\">2<\/a>F\u00fcr eine ausf\u00fchrliche Beschreibung dieser wissenschaftlichen und gesellschaftspolitischen Ent\u00adwicklungen siehe zum Beispiel Fattah (2010) oder Kirchhoff (2010).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"#sdfootnote3anc\">3<\/a>Bundesamt f\u00fcr Statistik (Schweiz), Statistik der Opferhilfe, Stand der Datenbank: 11.06.2009.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"#sdfootnote4anc\">4<\/a>Bundesamt f\u00fcr Statistik (Schweiz), Polizeiliche Kriminalit\u00e4tsstatistik (PKS), Stand der Daten\u00adbank: 11.02.2011, nur Straftatenkatalog analog zur Opferhilfe einbezogen. Schweizweit verein\u00adheitlichte Daten der PKS, welche einen Vergleich mit der Opferhilfe \u00fcber alle opferhilferelevan\u00adten Straftaten hinweg erm\u00f6glichen, existieren erst seit 2009.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"#sdfootnote5anc\">5<\/a>Dieser Artikel wurde im Rahmen des vom Schweizerischen Nationalfonds finanzierten For\u00adschungsprojekts (Nr: PDFMP1_127306) geschrieben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"#sdfootnote6anc\">6<\/a>F\u00fcr eine ausf\u00fchrliche Auseinandersetzung zur wechselseitigen Verschr\u00e4nktheit institutionell-struktureller Bedingungen und geschlechterkultureller Leitbilder bei der Entwicklung sozialpoli\u00adtischer Bereiche in modernen Wohlfahrtsstaaten siehe Pfau-Effinger (1998, 2010).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"#sdfootnote7anc\">7<\/a>Die Zeitungsartikelsammlung wurde vom schweizerischen Sozialarchiv in Z\u00fcrich zusammenge\u00adstellt (Dossier-Nummer: 23.3*12 ZA). Dabei wurden die \u00fcberregionalen Leitmedien \u2013 wie NZZ, Tagesanzeiger, Blick, Weltwoche, WOZ \u2013 und auch aus allen Schweizer Kantonen mindestens je eine Zeitung einbezogen. Gleiche Beitr\u00e4ge, die mehrmals in unterschiedlichen Zeitungen er\u00adschienen, wurden nur einmal in die Sammlung aufgenommen (F\u00e4ssler, Barbara, Schweizeri\u00adsches Sozialarchiv Z\u00fcrich: Pers\u00f6nliche Mitteilung, 18. April 2011). Der zeitliche Rahmen der Analyse beginnt mit der Initiierung der \u201aBeobachter-Initiative\u2018 (siehe Kapitel 3). Da es bei der Untersuchung zu einer S\u00e4ttigung des Materials kam, also in den neueren Artikeln kaum neue Aspekte auftauchten, wurde die Analyse nach Diskussion der Totalrevision mit dem Jahr 2006 abgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"#sdfootnote8anc\">8<\/a>\u201aDer Schweizerische Beobachter\u2018 ist eine Konsumenten- und Beratungszeitschrift, die sich vor allem mit rechtlichen Themen aus dem Alltag befasst. Er erscheint alle zwei Wochen und hat aktuell eine Auflage von 300&#8217;000 Exemplaren.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"#sdfootnote9anc\">9<\/a>In der Schweiz existiert auf Bundesebene die M\u00f6glichkeit der Verfassungsinitiative, durch wel\u00adche \u00c4nderungen\/Erg\u00e4nzungen der Bundesverfassung verlangt werden k\u00f6nnen, wie das mit der Beobachter-Initiative der Fall war. Dazu sind 100\u2019000 Unterschriften von Schweizer Stimmb\u00fcr\u00adgerInnen notwendig. Die verlangten \u00c4nderungen und\/oder von der Bundesregierung (in der Schweiz Bundesrat genannt) erarbeitete Gegenvorschl\u00e4ge werden dann dem Volk zur Abstim\u00admung gebracht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"#sdfootnote10anc\">10<\/a>Die Volksabstimmung zur Opferhilfe stellt also ein sogenannt diskursives Ereignis dar (J\u00e4ger 2009, 190-191), welches den \u00f6ffentlichen Opferhilfe-Diskurs in seiner Entwicklung markiert und strukturiert.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"#sdfootnote11anc\">11<\/a>Windlin (2005) setzt sich aus juristischer Perspektive und ohne Einbezug der sozialen Kategorie Geschlecht mit Begr\u00fcndungsans\u00e4tzen f\u00fcr die staatliche Opferentsch\u00e4digung in der Schweiz und im europ\u00e4ischen Vergleich auseinander. Sie unterscheidet den sozialstaatlichen Begr\u00fcndungsan\u00adsatz (korrespondiert mit der Hilfe aufgrund von Solidarit\u00e4t und Billigkeit), den haftungsrechtli\u00adchen Begr\u00fcndungsansatz (korrespondiert mit der staatlichen Pflicht zu respektive dem Recht der Opfer auf staatliche Entsch\u00e4digung) und den kriminalpolitischen Begr\u00fcndungsansatz, der in den untersuchten Dokumenten auch vereinzelt beschrieben wird. Zum Beispiel wird im Beobachter (1979a) angef\u00fchrt, dass die Bev\u00f6lkerung eher bereit sei, bei der Verbrechensbek\u00e4mpfung durch pers\u00f6nlichen Einsatz mitzuhelfen, wenn der dadurch m\u00f6glicherweise erlittene finanzielle Scha\u00adden durch den Staat abgegolten w\u00fcrde.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"#sdfootnote12anc\">12<\/a>Das erkl\u00e4rt sich wohl daraus, dass der \u201aSchweizerische Beobachter\u2018 als Konsumentenzeitschrift einen Beratungsdienst f\u00fchrt, in welchem auch Verbrechensopfer beraten und unterst\u00fctzt werden. Viele der ausgef\u00fchrten Beispielgeschichten stammen \u2013 anonymisiert \u2013 aus dieser Beratungst\u00e4\u00adtigkeit (siehe dazu auch Beobachter 1978a).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"#sdfootnote13anc\">13<\/a>Im Gegensatz zur ersten Diskursphase ist hier nicht von Argumentationsstr\u00e4ngen sondern von Argumentationsmustern die Rede. Damit soll verdeutlicht werden, dass diese Muster nicht so sehr mehrere thematische Aspekte unter sich vereinen, sondern vielmehr die Art und Weise ein\u00adzelner Thematisierungen im Vordergrund steht. Diese Art und Weise der Thematisierung findet sich in allen Themenkomplexen der zweiten Diskursphase, jeweils in unterschiedlicher H\u00e4ufig\u00adkeit.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"#sdfootnote14anc\">14<\/a>Zum Beispiel existiert der Verein zum Schutz misshandelter Frauen Z\u00fcrich schon 1977, die Bas\u00adler Frauenzentrale und die Frauenzentrale Luzern 1978, das Frauenhaus Z\u00fcrich 1979, das Frau\u00adenhaus Bern und die Arbeitsgruppe misshandelte Frauen Aargau 1980 (Eidgen\u00f6ssische Kom\u00admission f\u00fcr Frauenfragen 1982, 6-9).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"#sdfootnote15anc\">15<\/a>Wenn hier von frauenspezifischen Angeboten die Rede ist, sind damit vor allem diejenigen meist privaten Fraueninitiativen und -organisationen gemeint, welche im Bereich der h\u00e4uslichen und sexuellen Gewalt an Frauen t\u00e4tig sind.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"#sdfootnote16anc\">16<\/a>Zu Beginn der zweiten Diskursphase wird auch die Organisation \u201aWeisser Ring\u2018 als legitime Sprecherin f\u00fcr Verbrechensopfer eingef\u00fchrt. Durch einen Skandal um verschleppte Akten und Spendengelder verschwindet diese Organisation jedoch Anfang der 1990er Jahre vollst\u00e4ndig aus den Debatten, sodass sie hier nicht weiter erw\u00e4hnt wird.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"#sdfootnote17anc\">17<\/a>Ins Vernehmlassungsverfahren eingebracht von der Eidgen\u00f6ssischen Kommission f\u00fcr Frauen\u00adfragen, dem schweizerischen Verband f\u00fcr Frauenrechte, dem schweizerischen katholischen Frauenbund und der Schweizerischen Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (BJ 2003, 7). Z\u00e4hlmarke der ProLitter<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pl01.owen.prolitteris.ch\/na\/plzm.66d49bb0-22b0-4c04-913d-918e9e0cd3cc\" width=\"1\" height=\"1\">is<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Weiterlesen Anne Kersten Geschlecht im \u00f6ffentlichen Opferhilfe-Diskurs der Schweiz Zusammenfassung Das schweizerische Opferhilfegesetz garantiert Opfern von Straftaten Unterst\u00fctzung. Es richtet sich an beide Geschlechter, wird jedoch seit seiner Inkraftsetzung (1993) vorwiegend von Frauen und M\u00e4dchen in Anspruch genommen. Die diskursanalyti\u00adsche Untersuchung der medialen und politischen Debatten w\u00e4hrend Entstehung und Umsetzung des Opferhilfegesetzes (1978-2006) zeigt, dass &hellip; <a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=1530\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Kampf ums Recht  Kersten<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":449,"menu_order":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-1530","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/1530","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1530"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/1530\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1719,"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/1530\/revisions\/1719"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/449"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1530"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}