{"id":1535,"date":"2021-03-02T17:50:47","date_gmt":"2021-03-02T15:50:47","guid":{"rendered":"http:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=1535"},"modified":"2025-03-19T23:19:49","modified_gmt":"2025-03-19T21:19:49","slug":"der-kampf-ums-recht-bachmann","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=1535","title":{"rendered":"Kampf ums Recht Bachmann"},"content":{"rendered":"<div class=\"wp-block-image\">\n<figure class=\"alignright size-full\"><a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/03\/s-3.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"90\" height=\"126\" src=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/03\/s-3.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-3562\"\/><\/a><\/figure>\n<\/div>\n\n\n<p class=\"has-medium-font-size wp-block-paragraph\"><a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=1273\"><strong>Weiterlesen<\/strong><\/a>  \u00a9 ProLitter<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pl01.owen.prolitteris.ch\/na\/plzm.3b37f744-8853-4c28-9f1c-00c70cc7789c\" width=\"1\" height=\"1\">is, Susanne Bachmann<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><strong>Susanne Bachmann<\/strong><\/h1>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><strong>Kampf um Teilhabe: Geschlechtsspezifische Implikationen der schweizerischen Gesetzgebung im Bereich der Integration von Zugewanderten<\/strong><\/h1>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Zusammenfassung<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Integration soll nach geltendem Recht die Partizipation von Eingewanderten an zen\u00adtralen gesellschaftlichen Ressourcen erm\u00f6glichen. Inwiefern ber\u00fccksichtigt die aktu\u00adelle Integrationspolitik in der Schweiz genderspezifische Gegebenheiten? Der Beitrag arbeitet exemplarisch geschlechtsspezifische Implikationen einzelner Gesetzesformu\u00adlierungen heraus und analysiert die Geschlechterkonstruktionen, die in Programmen und Ma\u00dfnahmen zur Integration von Ausl\u00e4nderInnen eingelagert sind.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Hierf\u00fcr werden mit einem diskursanalytischen Ansatz die normativen Vorstellungen und Zuschreibungen von Geschlechterrollen in verschiedenen Schweizer Richtlinien und Gesetzestexten auf Bundesebene untersucht und in Relation zur Umsetzung gestellt. Es zeigt sich, dass die integrationspolitischen Vorgaben und Ma\u00dfnahmen teilweise von stereotypen Geschlechtervorstellungen geleitet sind und traditionelle Rollenbilder von M\u00e4nnern und Frauen reproduzieren.<a href=\"#sdfootnote1sym\"><sup>1<\/sup><\/a><\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Struggle For Participation: Gender Specific Implications of the Swiss legislation on the Integration of Migrants<\/h1>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Summary<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In accordance with the existing legislation integration should guarantee immigrants access to essential social resources. The question remains however in how far the current integration politics practised in Switzerland consider gender-specific conditions. This papers examines gender-specific implications of the formulation of particular laws in an exemplary manner. It further seeks to examine the construction of gender prevalent in programs and measures concerned with the integration of foreigners.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">With the use of discourse analysis, the normative images and assignments of gender roles in various Swiss guidelines and federal laws are examined and set in relation to their implementation. The findings suggest that the guidelines of integration politics as well as measures are partly influenced by stereotypical gender roles and thereby reproducing the traditional role models assigned to men and women.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Einf\u00fchrung<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bis in die 1980er Jahre herrschte allgemein die Annahme vor, dass vor allem M\u00e4nner migrieren, Frauen wurden nur als mitreisende Ehefrauen thematisiert (Morokvasic 1984; Kofman 1999; Lutz und Huth-Hildebrandt 1998; Erel et al. 2003). Inzwischen sind Frauen sowohl in \u00f6ffentlichen Debatten als auch in der Wissenschaft st\u00e4rker als eigenst\u00e4ndige Akteurinnen im Feld der Migration sichtbar, es gibt eine F\u00fclle an For\u00adschungen, die sich mit unterschiedlichen Fragestellungen rund um Migration und Geschlecht befassen.<a href=\"#sdfootnote2sym\"><sup>2<\/sup><\/a> Bis heute h\u00e4lt sich allerdings ein defizit\u00e4res Bild von der armen, ungebildeten und unterdr\u00fcckten Migrantin, das auch in Einwanderungsgesetz\u00adgebung und Migrationspolitik Eingang gefunden hat und dadurch reproduziert wird (Prodolliet 1999:96; Ria\u00f1o 2005; Ria\u00f1o et al. 2006). Diese Zuschreibung spiegelt nicht zuletzt die untergeordnete berufliche und gesellschaftliche Position vieler Migrantinnen und die oftmals eingeschr\u00e4nkten Existenz- und Verdienstm\u00f6glichkei\u00adten, die Migrantinnen offen stehen: Statistische Erhebungen zeigen deutlich, dass ein\u00adgewanderte Frauen gegen\u00fcber Schweizerinnen und Schweizern, aber auch gegen\u00fcber eingewanderten M\u00e4nnern mehrheitlich niedrigere L\u00f6hne, eine schlechtere berufliche Stellung, h\u00e4ufiger prek\u00e4re Arbeitsverh\u00e4ltnisse und eine h\u00f6here Erwerbslosen- und Armutsrate aufweisen (vgl. z.B. BFM 2007a; BFS 2008).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Strukturen internationaler und geschlechtsspezifscher Arbeitsteilung sind hierbei auf komplexe Weise mit der Geschlechterordnung verbunden. Durch die vermehrte Erwerbst\u00e4tigkeit von Frauen bildet sich eine neue ethnische Arbeitsteilung zwischen Frauen unterschiedlicher Herkunft heraus, die auf einem globalen vergeschlechtlich\u00adten und ethnisierten Markt f\u00fcr Haus- und Pflegearbeiten beruht (vgl. Franck und Spe\u00adhar 2010; Lutz 2007; Wichterich 1998; Klingebiel und Randeria 1998). Migrantinnen \u00fcbernehmen dabei auch in der Schweiz zunehmend Haus-, Pflege- und Betreuungsar\u00adbeiten, wobei ethnisierte Zuschreibungen sie als besonders geeignet f\u00fcr diese Arbei\u00adten qualifizieren (Prodolliet 1999). Die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Migran\u00adtinnen h\u00e4ngen dabei wesentlich von der geltenden Einwanderungsgesetzgebung und der arbeitsrechtlichen Situation ab, wie etwa Bridget Andersons umfassende Studie zu Migrantinnen in der bezahlten Hausarbeit zeigt (2006).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nur wenige Studien befassen sich allerdings mit der Konzeption von Geschlecht in der Migrationsgesetzgebung der Schweiz. So zeigen Ria\u00f1o und Wastl-Walter (2006a), dass Geschlechterrepr\u00e4sentationen im staatlichen Migrations- bzw. Integrati\u00adonsdiskurs und die zugrunde liegenden Vorstellungen \u00fcber Geschlechterrollen wesentlich den Handlungsspielraum von MigrantInnen in Bezug auf ihre Integrati\u00adonschancen beeinflussen. Eine weitere Studie untersucht die legislativen Rahmenbe\u00addingungen zur Integration aus einer Geschlechterperspektive (Ria\u00f1o und Wastl-Walter 2006b; Sch\u00e4r und Bachmann 2006; Bachmann 2006). Diese Studien sind allerdings inzwischen veraltet, da die rechtlichen Regelungen grundlegend revidiert wurden. Ein j\u00fcngerer Beitrag zeigt, dass die Schweizer Migrationsgesetzgebung tra\u00additionelle Geschlechterrollen reproduziert, etwa Vorstellungen von der Rolle des Mannes als Ern\u00e4hrer und der Frau als Hausfrau und Mutter (Ria\u00f1o 2010). F\u00fcr die aktuell geltenden rechtlichen Regelungen im Bereich Integration fehlt eine detaillierte Analyse aus einer Geschlechterperspektive bislang. Der vorliegende Beitrag will diese L\u00fccken schlie\u00dfen, indem er an die genannten Vorarbeiten ankn\u00fcpft und neueste Gesetzes\u00e4nderungen mit einarbeitet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Beitrag wirft ein Schlaglicht auf die aktuelle Gesetzgebung und Umsetzungspra\u00adxis im Bereich der Integration von Zugewanderten und fragt danach, wie Geschlecht im schweizerischen Staatsdiskurs auf Bundesebene repr\u00e4sentiert wird. Konkret wer\u00adden legislative Texte auf die darin enthaltenen Geschlechtervorstellungen analysiert. Mit Geschlechtervorstellungen sind Bilder, Normen und Zuschreibungen zu M\u00e4nn\u00adlichkeit und Weiblichkeit und zu den Beziehungen zwischen den Geschlechtern gemeint. Ich gehe davon aus, dass diese Repr\u00e4sentationen und Darstellungen von Geschlecht eng mit Fragen von Familie und Beruf verkn\u00fcpft sind, etwa mit der Ver\u00adeinbarkeit und Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit, mit der biographischen Karriere- oder Familienorientierung oder mit der Zuordnung der Geschlechter auf bestimmte Arbeiten. Der Begriff Staatsdiskurs bezieht sich auf die Darstellungen nationaler Identit\u00e4t und B\u00fcrgerInnenschaft in offiziellen Dokumenten, Beh\u00f6rdenbe\u00adrichten, Legislation und anderen Dokumenten und Formen der Repr\u00e4sentation (McDowell 2003:364; in R\u00fcckgriff auf Yuval-Davis 1997). Subjekte werden durch staatliche Diskurse<a href=\"#sdfootnote3sym\"><sup>3<\/sup><\/a> sozial konstruiert und hierarchisch positioniert, daher spielt der Staatsdiskurs bei der diskursiven Konstruktion des Anderen (\u201eOthering\u201c, Spivak 1985:134f.) und bei der Produktion von Ungleichheit eine zentrale Rolle. Die Doku\u00admentation impliziter geschlechtsbezogener Bilder, Normen und Zuschreibungen in Rechtstexten kann das Verst\u00e4ndnis davon verbessern, wie Geschlechterungleichhei\u00adten beim Zugang zu Rechten und damit geschlechtsspezifische Handlungsm\u00f6glich\u00adkeiten durch rechtliche Regelungen reproduziert werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zun\u00e4chst stellt sich die Frage, welcher Rationalit\u00e4t die staatliche Integrationspolitik folgt und wie diese Logik im Verh\u00e4ltnis zur Geschlechterordnung steht. Wie wird in den offiziellen Texten zu Integration \u00fcber Frauen und M\u00e4nner \u201egesprochen\u201c? Welche Geschlechtervorstellungen werden dadurch im Staatsdiskurs deutlich? Und welche Bez\u00fcge lassen sich schlie\u00dflich zur Umsetzungsebene herstellen, also den konkreten Programmen zur Integrationsf\u00f6rderung in den Kantonen? Hierbei fokussiert der Bei\u00adtrag vor allem den Bereich Erwerbsarbeit, da dies eine wesentliche Dimension sozia\u00adler und wirtschaftlicher Teilhabe darstellt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Grundlage zur Beantwortung der skizzierten Fragen bilden Analysen derjenigen legislativen Texte, in denen Ziele und Inhalte der Integrationspolitik der Schweiz auf Bundesebene festgelegt sind, namentlich das Ausl\u00e4ndergesetz AuG<a href=\"#sdfootnote4sym\"><sup>4<\/sup><\/a>, die Integrations\u00adverordnung VintA<a href=\"#sdfootnote5sym\"><sup>5<\/sup><\/a>, die dazugeh\u00f6rende Weisung IV<a href=\"#sdfootnote6sym\"><sup>6<\/sup><\/a>, die Verordnung VZAE<a href=\"#sdfootnote7sym\"><sup>7<\/sup><\/a>, die Botschaft zum AuG<a href=\"#sdfootnote8sym\"><sup>8<\/sup><\/a> sowie das Schwerpunkteprogramm f\u00fcr die Jahre 2008 bis 2011, in dem die Inhalte der Integrationsf\u00f6rderung festgelegt sind (BFM 2007c). Dieses Material wird mit dem Ansatz der Kritischen Diskursanalyse untersucht, da dieser Zugang die Rolle von Diskursen bei der Reproduktion von Macht und sozialer Ungleichheit spezifisch fokussiert (J\u00e4ger\/J\u00e4ger 2007, J\u00e4ger 2009).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zun\u00e4chst folgt nun einf\u00fchrend eine \u00dcbersicht \u00fcber die rechtlichen Regelungen zu Integration in der Schweiz, bevor exemplarisch geschlechtsspezifische Dimensionen einzelner Rechtsvorgaben herausgearbeitet werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Rechtliche Regelungen zu Integration in der Schweiz<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bis in die 1960er Jahre wurden ausl\u00e4ndische Arbeitskr\u00e4fte in der politischen Debatte nur als zeitweise in der Schweiz anwesend betrachtet (vgl. Mahnig und Piguet 2003). Durch diese \u201eR\u00fcckkehrillusion\u201c (Sch\u00f6nenberger und D\u2019Amato 2009:6) wurden keine Leistungen der Aufnahmegesellschaft im Hinblick auf einen dauerhaften Aufenthalt der MigrantInnen f\u00fcr n\u00f6tig gehalten. Erst sp\u00e4t wurde seitens des Staates die prim\u00e4re Orientierung an einer Rotation der Arbeitskr\u00e4fte aufgegeben und die Notwendigkeit erkannt, Integrationsma\u00dfnahmen einzuf\u00fchren, da sich ein gro\u00dfer Teil der Zugewan\u00adderten nicht nur provisorisch, sondern dauerhaft in der Schweiz niederlie\u00df (vgl. Wicker 2009; D\u2019Amato und Brigitta Gerber 2005; Niederberger 2004).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Seit den 1990er Jahren sind Fragen der Integration von MigrantInnen verst\u00e4rkt in den Vordergrund der politischen Debatte ger\u00fcckt. Nachdem der Bund lange Zeit wenig Anstrengungen in Bezug auf Integrationsf\u00f6rderung unternommen hatte, griff er nun die Debatte auf (Prodolliet 2006b). So wurde einerseits der Integrationsbericht des Bundes publiziert, der erstmals eine Analyse der Situation in den verschiedenen sozio-\u00f6konomischen Bereichen beinhaltet (BFM 2006, Kritik s. Gerber 2006, Schoch 2006). Au\u00dferdem wurden Ziele und Grunds\u00e4tze der schweizerischen Integrationspoli\u00adtik im neuen Ausl\u00e4ndergesetz (AuG) festgelegt, welches am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist. Die Integrationsverordnung VintA konkretisiert die gesetzlichen Bestimmungen im Bereich Integration.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Damit wurde erstmals der Begriff der Integration auf der Ebene eines Bundesgesetzes verankert und als politisches Ziel definiert. Integrationsf\u00f6rderung erh\u00e4lt so mehr finanzielles und gesellschaftliches Gewicht (Sch\u00f6nenberger und D\u2019Amato 2009:11). Allerdings wurde der Rechtsbegriff Integration bisher nicht klar definiert. Zwar werden Rechtsfolgen an \u201egelungene Integration\u201c gekn\u00fcpft, es ist jedoch nicht explizit festgelegt, was darunter zu verstehen ist (Achermann 2007:116). Die rechtlichen Vorgaben liefern lediglich Hinweise darauf, wie der Gesetzesbegriff Integration zu verstehen ist: Ziel der Integration ist die chancengleiche Teilhabe von l\u00e4ngerfristig und rechtm\u00e4\u00dfig anwesenden Ausl\u00e4nderInnen an der schweizerischen Gesellschaft (Art. 4 Abs. 2 AuG, Art. 2 Abs. 1 VintA, Botschaft z. AuG:3758f.). Gelungen ist die Integration der Ausl\u00e4nderInnen dann, \u201ewenn sie in den verschiedenen Integrationsbe\u00adreichen (z.B. Bildung, Erwerbst\u00e4tigkeit, Straff\u00e4lligkeit) vergleichbare statistische Werte aufweisen wie Schweizerinnen und Schweizer, die sich insbesondere im Hin\u00adblick auf das Alter, das Geschlecht, die gesellschaftliche und wirtschaftliche Lage, die Familiensituation sowie die berufliche Ausbildung in \u00e4hnlichen Lebenssituatio\u00adnen befinden\u201c (Ausf. 2.1 Weisung IV). Entsprechend haben Bund, Kantone und Ge\u00admeinden eine Verpflichtung zur Integrationsf\u00f6rderung, die als Querschnittsaufgaben bei allen staatlichen Aufgaben zu ber\u00fccksichtigen ist (Art. 53 Abs. 1 AuG).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Integration wird dabei als gegenseitiger Prozess gesehen, an dem sowohl die Schwei\u00adzerInnen als auch die Zugewanderten ihren Anteil haben. Allerdings betont der Gesetzestext \u201edie Bedeutung der Bereitschaft zur Integration von Seiten der Ausl\u00e4n\u00adderinnen und Ausl\u00e4nder\u201c (Botschaft z. AuG:3733). Der Beitrag der Ausl\u00e4nderInnen besteht im Erlernen einer Landessprache, in der \u201eRespektierung der rechtsstaatlichen Ordnung und der Werte der Bundesverfassung\u201c sowie im \u201eWillen zur Teilnahme am Wirtschaftsleben und zum Erwerb von Bildung\u201c (Art. 4 VintA, vgl. Art. 4 Abs. 4 AuG). Im Gegenzug stellt der Bund Mittel f\u00fcr die F\u00f6rderung der Integration zur Ver\u00adf\u00fcgung.<a href=\"#sdfootnote9sym\"><sup>9<\/sup><\/a> Dieses Integrationsverst\u00e4ndnis l\u00e4sst sich mit der Formel \u201eFordern und F\u00f6rdern\u201c fassen (TAK 2007:2; BFM 2007b:1).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Integration ist zudem ein Kriterium bei der Vergabe von Aufenthaltsrechten. So soll der Grad der Integration bei der Erteilung und Verl\u00e4ngerung von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen ber\u00fccksichtigt werden (Art. 96, 23 Abs. 2, 84 Abs. 5, 34 Abs. 4 AuG). Bei erfolgreicher Integration kann die Niederlassungsbewilligung bereits nach f\u00fcnf statt zehn Jahren Aufenthalt erteilt werden (Art. 34 Abs. 4 AuG). Dies soll einen \u201eAnreiz f\u00fcr pers\u00f6nliche Integrationsanstrengungen\u201c schaffen (Bot\u00adschaft z. AuG:3750). Die Erteilung oder Verl\u00e4ngerung von Aufenthaltsbewilligun\u00adgen kann neu an den Besuch eines Integrations- oder Sprachkurses gekn\u00fcpft werden, die Beh\u00f6rden k\u00f6nnen mit den betreffenden Personen sog. Integrationsvereinbarungen abschlie\u00dfen, in denen Ma\u00dfnahmen und Sanktionen festgehalten sind.<a href=\"#sdfootnote10sym\"><sup>10<\/sup><\/a><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">An der starken Gewichtung der Verpflichtung, die vor allem an den sog. Integrations\u00advereinbarungen deutlich wird, wurde von verschiedenen Seiten Kritik ge\u00e4u\u00dfert (Eser Davolio und Tov 2011, siehe dazu auch den Beitrag von Miryam Eser Davolio in die\u00adsem Band). Hingewiesen wird dabei unter anderem auf die Gefahr, dass die Beh\u00f6rden durch die Unbestimmtheit des Rechtsbegriffs Integration einen gro\u00dfen Ermessens\u00adspielraum erhalten, etwa beim Bestimmen des Grades der Integration f\u00fcr Bewilli\u00adgungsentscheide. Au\u00dferdem wird die Rechtsungleichheit zwischen EU- und EFTA-B\u00fcrgerInnen auf der einen Seite und Angeh\u00f6rigen weiterer Staaten (sog. Drittstaats\u00adangeh\u00f6rigen) auf der anderen Seite kritisiert: So unterliegen EU-B\u00fcrgerInnen dem gesetzlichen Imperativ der Integration nicht<a href=\"#sdfootnote11sym\"><sup>11<\/sup><\/a>, ihre Aufenthaltsbewilligungen sind nicht an das Kriterium der Integration gebunden und sie k\u00f6nnen nicht zum Besuch eines Sprach- oder Integrationskurses verpflichtet werden, w\u00e4hrend bei Drittstaatsan\u00adgeh\u00f6rigen \u201eerfolgreiche Integration\u201c ein Kriterium f\u00fcr die Erteilung von Aufenthalts\u00adbewilligungen darstellt. Die Regelungen zur Integration gelten daher faktisch nur f\u00fcr Personen aus nicht-europ\u00e4ischen Staaten, sog. Drittstaatenangeh\u00f6rige.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Da Hochqualifizierte keinen Integrationskurs besuchen m\u00fcssen, (vgl. BFM 2007b:4) wird die Kategorie der Drittstaatsangeh\u00f6rigen im Bereich der Integration nochmals unterteilt in hoch- und niedrig-qualifizierte Personen. Gut ausgebildete, privilegierte Ausl\u00e4nderInnen geraten nicht in den Fokus der Integrationsf\u00f6rderung, Zielgruppe der Schweizer Integrationspolitik sind damit schlecht qualifizierte Ausl\u00e4nderInnen aus nichteurop\u00e4ischen Staaten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Fordern und F\u00f6rdern aus Geschlechterperspektive<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auf der einen Seite der Integrationsf\u00f6rderung stehen Anreize wie etwa die M\u00f6glich\u00adkeit, bei erfolgreicher Integration die Niederlassungsbewilligung bereits nach f\u00fcnf statt zehn Jahren Aufenthalt zu erhalten. Diesen Anreizen stehen relativ weit gehende Anspr\u00fcche gegen\u00fcber, die erf\u00fcllt sein m\u00fcssen, damit Integration als erfolgreich gelten kann. Dieses Prinzip des \u201eFordern und F\u00f6rdern\u201c ist inzwischen zu einer unhinterfrag\u00adten Selbstverst\u00e4ndlichkeit geworden (vgl. Pi\u00f1eiro et al. 2009). Wie Pi\u00f1eiro und Haller (2009) aus einer gouvernementalit\u00e4tstheoretischen Perspektive am Beispiel des Bas\u00adler Integrationsgesetzes zeigen, rekurriert dieses Prinzip auf das Konzept eines akti\u00advierenden Staates. \u201eUn\u00fcbersehbar ist die marktliberale Konfiguration der Leistungs\u00adaktivierung und der gleichzeitigen Responsibilisierung von Migranten, die das Signum des aktivierenden Staates bilden\u201c (Ebd:141).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Indem Rechte an die Bedingung der erfolgreichen Integration gekn\u00fcpft werden, r\u00fcckt der Aspekt des Forderns in den Vordergrund. Damit hat sich eine normative Vorstel\u00adlung von Integration durchgesetzt, die davon ausgeht, dass Teilhabe \u201eein ausschlie\u00df\u00adlich willentlich zu beeinflussender Prozess sei, eine Leistung, die jede und jeder er\u00adbringen kann, wenn sie oder er sich nur gen\u00fcgend M\u00fche gibt\u201c (Kabis 2004:95). Das Prin\u00adzip \u201eF\u00f6rdern und Fordern\u201c folgt damit einer neoliberalen Rationalit\u00e4t (Lemke 2004). Diese ist mit einer spezifischen Subjektivit\u00e4t verbunden, die des \u201eunternehme\u00adri\u00adschen Selbst\u201c (Br\u00f6ckling et al. 2000) Die Verantwortung f\u00fcr die Absicherung von Problemlagen und Risiken wird damit vom Wohlfahrtsstaat auf die Individuen ver\u00adschoben: \u201eMenschen sollen durch geschicktes Selbstmanagement ihre eigene \u201aemplo\u00adyability\u2018 sichern, sind damit aber auch im Falle des Scheiterns an ihrem Ungl\u00fcck sel\u00adber schuld\u201c (Tuider 2010:23). Dies wird deutlich im Bericht zum Vernehmlas\u00adsungs\u00adentwurf der Integrationsverordnung VintA, in der Integration als Gegenstand von Dis\u00adzi\u00adplinierungsma\u00dfnahmen festgelegt wird. Demnach sollen bei ausl\u00e4nderrecht\u00adli\u00adchen Entscheiden \u201eerfolgreiche Bem\u00fchungen f\u00fcr die Integration belohnt (\u2026), eine miss\u00adlungene Integration bei der Ermessensaus\u00fcbung sanktioniert werden\u201c (BFM 2007b:3).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die zunehmende Verschiebung der Verantwortung f\u00fcr gesellschaftliche und wirt\u00adschaftliche Teilhabe zeigt sich in der Umsetzungspraxis der Schweizer Integrations\u00adf\u00f6rderung: Die Mehrzahl der vom Bund gef\u00f6rderten Integrationsprogramme besteht aus niederschwelligen Sprach- und Alphabetisierungskursen f\u00fcr meist bildungsunge\u00adwohnte MigrantInnen. Durch eine auf Bildung und Sprachf\u00f6rderung ausgerichtete Integrationspolitik wird letztlich Desintegration zu einem pers\u00f6nlichen Problem der MigrantInnen erkl\u00e4rt, strukturelle Bedingungen der sozio\u00f6konomische Positionierung von MigrantInnen geraten aus dem Blick. Zur Desintegration tragen auch Faktoren wie herkunftsspezifische Selektion im Bildungssystem, Diskriminierung beim Ar\u00adbeitsmarktzugang, restriktive Anerkennungspraxis von Bildungsabschl\u00fcssen usw. bei, die nicht durch Sprach- und Integrationskurse abgebaut werden. Derartige F\u00f6rder\u00adma\u00dfnahmen zementieren wiederum die Einsch\u00e4tzung, dass die Ursache sozialer Un\u00adgleichheit bei den individuellen Integrations- und Bildungsdefiziten der MigrantInnen liegt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Was bedeutet dieses Verst\u00e4ndnis von Integration im staatlichen Diskurs aus einer Geschlechterperspektive? Die ZuwanderInnen m\u00fcssen \u2013 so der Wille des Gesetzge\u00adbers \u2013 ihr \u201eIntegrationspotenzial\u201c (Botschaft z. AuG:3796) und vor allem ihre \u201eInte\u00adgrationsbereitschaft\u201c (Botschaft z. AuG:3714) unter Beweis stellen. Die Kriterien, um den Grad der Integration im Einzelfall zu bestimmen, sind in der Integrationsver\u00adordnung VIntA festgelegt und werden in der Weisung IV pr\u00e4zisiert.<a href=\"#sdfootnote12sym\"><sup>12<\/sup><\/a> Ein zentrales Kriterium hierbei ist der \u201eWille zur Teilnahme am Wirtschaftsleben und zum Erwerb von Bildung\u201c, der sich in Erwerbst\u00e4tigkeit bzw. Bildungst\u00e4tigkeit zeigt, Erwerbslo\u00adsigkeit kann in dieser Logik also als fehlender \u201eWille zur Teilnahme am Wirtschafts\u00adleben\u201c, d.h. als mangelnde Bem\u00fchung um Integration ausgelegt werden. Sozialhilfe\u00adbezug kann ein Grund f\u00fcr den Widerruf von Bewilligungen sein. Hierbei soll die \u201eunverschuldete Verhinderung an der Arbeitsaufnahme oder dem Erwerb von Bil\u00addung\u201c etwa wegen starker gesundheitlicher Beeintr\u00e4chtigung ber\u00fccksichtigt werden (Ausf. 2.2 Weisung IV), allf\u00e4llige Betreuungspflichten sind jedoch nicht als zu be\u00adr\u00fccksichtigender Faktor genannt. Das Kriterium der erfolgreichen Integration wird so zur Legitimation von Ein- und Ausschluss. Da Frauen in viel gr\u00f6\u00dferem Ausma\u00df als M\u00e4nner f\u00fcr die Betreuung von Kindern und Pflegebed\u00fcrftigen zust\u00e4ndig sind und dies ihre Erwerbst\u00e4tigkeit erschweren kann, benachteiligt diese eigentlich ge\u00adschlechtsneutrale Regelung Frauen.<a href=\"#sdfootnote13sym\"><sup>13<\/sup><\/a><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Migrantinnen sind von dieser Regelung auch insofern anders betroffen als Migranten, als der Arbeitsmarkt nicht nur nach Herkunft, sondern auch nach Geschlecht segmen\u00adtiert ist. Dies wirkt sich insbesondere auf das Einkommen und damit die soziale Absi\u00adcherung der Migrantinnen aus (FrAu 2003:4-5), womit sie einem h\u00f6heren Risiko f\u00fcr Sozialhilfebed\u00fcrftigkeit unterliegen als Migranten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zusammenfassend l\u00e4sst sich sagen: Integrationsforderungen wie dem Nachweis des \u201eWillens zur Teilnahme am Wirtschaftsleben\u201c, sind zugewanderte M\u00e4nner und Frau\u00aden zwar gleicherma\u00dfen unterworfen. Werden die Ma\u00dfst\u00e4be f\u00fcr Integrationserfolg jedoch geschlechtsneutral ausgelegt, wirkt sich das auf Frauen nicht gleicherma\u00dfen aus wie auf M\u00e4nner. Wenn Migrantinnen mit Kindern wegen ihren Betreuungspflich\u00adten nicht oder nur eingeschr\u00e4nkt am Erwerbsleben teilnehmen k\u00f6nnen, wird dies als mangelnde Bereitschaft zur Integration ausgelegt und sanktioniert. Auch zugewan\u00adderte M\u00e4nner sind zwar von Schwierigkeiten beim Arbeitsmarktzugang betroffen, zugewanderte Frauen finden sich jedoch oftmals in einer noch weiter abgewerteten Statuslage wieder. So manifestieren sich bei Migrantinnen geschlechtsspezifische Diskurse innerhalb der Strukturen internationaler und geschlechtsspezifischer Ar\u00adbeitsteilung in noch schlechteren Arbeits- und Lebensbedingungen als bei eingewan\u00adderten M\u00e4nnern. Auf den ersten Blick geschlechtsneutrale Regelungen wie die Krite\u00adrien f\u00fcr gelungene Integration lassen die untergeordnete berufliche und gesellschaftli\u00adche Position vieler immigrierter Frauen ebenso au\u00dfer Acht wie die oftmals stark ein\u00adgeschr\u00e4nkten Existenz- und Verdienstm\u00f6glichkeiten, die Migrantinnen faktisch offenstehen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Die \u201ebesonderen Anliegen\u201c von Frauen<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Gesetzestext bezieht sich geschlechtsneutral auf die \u201eausl\u00e4ndische Bev\u00f6lkerung\u201c. Explizit wird jedoch festgehalten: Bund, Kantone und Gemeinden \u201etragen den beson\u00adderen Anliegen der Integration von Frauen, Kindern und Jugendlichen Rechnung\u201c (Art. 53 Abs. 4 AuG). Auch die Integrationsverordnung h\u00e4lt fest: \u201eDen besonderen Anliegen von Frauen, Kindern und Jugendlichen ist Rechnung zu tragen\u201c (Art. 2 Abs. 3 VIntA). Offenbar ist seitens des Gesetzgebers ein Bewusstsein f\u00fcr die Schwie\u00adrigkeiten von zugewanderten Frauen vorhanden, die sich statistisch in nied\u00adrigeren L\u00f6hnen, schlechteren beruflichen Positionen sowie einem gr\u00f6\u00dferem Risiko f\u00fcr Er\u00adwerbs\u00adlosigkeit und Armut niederschlagen (vgl. BFM 2007a; BFS 2008). Worin bestehen diese besonderen Anliegen zugewanderter Frauen?<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In der Botschaft des Bundesrates zum AuG wird dazu pr\u00e4zisiert, dass Frauen im Rah\u00admen der Integrationsf\u00f6rderung als \u201ebesonders wichtige Zielgruppe\u201c gelten: \u201eDies gilt insbesondere f\u00fcr Frauen, welche im Familiennachzug in die Schweiz kommen und aufgrund ihrer jeweiligen famili\u00e4ren Stellung als M\u00fctter und Hausfrauen nicht oder nicht sofort in den \u2013 bekannterma\u00dfen integrativ wirkenden \u2013 Arbeitsmarkt aufgenom\u00admen werden k\u00f6nnen. Dennoch ist es erforderlich, dass auch sie sich mit den Gege\u00adbenheiten des Aufnahmelandes vertraut machen. So sind beispielsweise Kenntnisse der Landessprache und der Grundz\u00fcge unseres Schulwesens die Voraussetzung daf\u00fcr, dass Eltern ihre Kinder im Rahmen ihrer Grundschulbildung begleiten k\u00f6nnen. Aus diesem Grund legt der Bund bei der Ausgestaltung seines Integrationsprogrammes besonderes Gewicht auf Projekte der Sprachf\u00f6rderung, welche auch M\u00fcttern mit Kleinkindern zug\u00e4nglich sind\u201c (Botschaft z. AuG:3801).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Entsprechend sind Frauen speziell im Schwerpunkteprogramm des Bundes zur Inte\u00adgrationsf\u00f6rderung erw\u00e4hnt. Dieses konkretisiert den inhaltlichen Rahmen der Ma\u00df\u00adnahmen, die gem\u00e4\u00df AuG mit Finanzhilfen des Bundes zur Integrationsf\u00f6rderung unterst\u00fctzt werden (BFM 2007c). Der Bereich \u201eSprache und Bildung\u201c, insbesondere der Erwerb einer Landessprache, bildet dabei die zentrale Priorit\u00e4t bei der F\u00f6rderung von Integrationsma\u00dfnahmen.<a href=\"#sdfootnote14sym\"><sup>14<\/sup><\/a> Als Zielgruppe werden dabei unter anderem Frauen mit Kindern im Vorschulalter genannt (Ebd.:5).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Diese Priorisierung von Sprachf\u00f6rderung und die Ausrichtung auf Frauen mit Kin\u00addern spiegelt zwei grundlegende Pr\u00e4missen der schweizerischen Integrationsf\u00f6rde\u00adrung: Erstens die Annahme, dass Sprache zentral f\u00fcr die gesellschaftliche Integration ist und zweitens M\u00fctter der Schl\u00fcssel zur Integration ihrer Kinder sind (Prodolliet 2006a). Dies schl\u00e4gt sich auch im Angebot an staatlich gef\u00f6rderten Integrationsma\u00df\u00adnahmen nieder: Sprach- und Alphabetisierungskurse, meist gekoppelt mit Informatio\u00adnen zu Schweizer Institutionen und Beh\u00f6rden, bilden die Mehrzahl der Projekte (Bachmann 2006:53-56). Ein Gro\u00dfteil davon richtet sich an Frauen.<a href=\"#sdfootnote15sym\"><sup>15<\/sup><\/a> Oftmals wird eine kosteng\u00fcnstige Kinderbetreuung parallel zum Kurs angeboten. F\u00fcr eingewander\u00adte M\u00e4nner gibt es nur eine Handvoll spezifischer Integrationsangebote.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zugewanderte Frauen werden in der Integrationsf\u00f6rderung also vor allem in ihrer Rolle als M\u00fctter und als vorrangig zust\u00e4ndig f\u00fcr Haushalt und Kindererziehung ange\u00adsprochen und unterst\u00fctzt. Dahinter stehen stereotype Vorstellungen der Geschlechter\u00adbeziehungen bei Zugewanderten mit traditioneller Arbeitsteilung zwischen M\u00e4nnern und Frauen: W\u00e4hrend der Mann als Hauptern\u00e4hrer gilt, wird die Migrantin vorrangig als ans Haus gebunden und nicht erwerbst\u00e4tig wahrgenommen. Damit besteht die Gefahr, dass diese Adressierung traditionelle Geschlechterrollen reproduziert (vgl. Ria\u00f1o 2010) und andere Lebenssituationen zugewanderter Frauen zu wenig ber\u00fcck\u00adsichtigt werden. Zugleich ist die Wahrnehmung von zugewanderten Frauen als Haus\u00adfrauen und M\u00fctter strukturell beeinflusst, denn die gr\u00f6\u00dfte Gruppe der Einwandernden aus Drittstaaten sind Frauen im Familiennachzug (BFM 2009:120). Da die M\u00f6glich\u00adkeiten eines Aufenthalts in der Schweiz zwecks Erwerbst\u00e4tigkeit stark eingeschr\u00e4nkt ist, bleibt vielen Frauen faktisch nur die Zulassung \u00fcber den Aufenthaltszweck \u201eVerbleib beim Ehemann\u201c (Spescha 2006). Dies pr\u00e4gt offensichtlich wiederum die beh\u00f6rdliche Sichtweise auf die Zugewanderten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Konstatierung eines besonderen F\u00f6rderungsbedarfes von Migrantinnen in den inte\u00adgrationspolitischen Richtlinien reagiert auf tats\u00e4chliche Problemlagen: Der Anteil gering qualifizierter Arbeitskr\u00e4fte unter den nicht-schweizerischen Erwerbst\u00e4tigen ist vergleichsweise hoch: Fast ein Drittel weist keinen nachobligatorischen Ausbildungs\u00adabschluss auf, gegen\u00fcber rund 13 Prozent der SchweizerInnen (BFS 2008:39). Aller\u00addings sind die in der Schweiz lebenden Ausl\u00e4nderInnen beruflich sehr unterschiedlich qualifiziert. 2008 war der Anteil der Personen mit Terti\u00e4rausbildung mit 29 Prozent bei ausl\u00e4ndischen Erwerbst\u00e4tigen praktisch gleich hoch wie bei den SchweizerInnen mit 30 Prozent (Ebd.). Entgegen dem vorherrschenden Bild, nach dem zugewanderte Frau\u00aden vorwiegend niedrig qualifiziert sind, verf\u00fcgen viele Migrantinnen \u00fcber gute Aus\u00adbildungen und Qualifikationen (vgl. Ria\u00f1o et al. 2008). Und die Zahl gut ausge\u00adbil\u00addeter EinwandererInnen nimmt stark zu \u2013 nicht zuletzt aufgrund der entsprechen\u00adden Regulierungsbestrebungen der Migrationspolitik. 60 Prozent der Ausl\u00e4nderInnen, die vor weniger als zwei Jahren in die Schweiz gekommen sind, haben eine Ausbil\u00addung auf Terti\u00e4rstufe abgeschlossen (Ebd.:38). Allerdings arbeiten auch qualifizierte MigrantInnen vielfach in niedrig bezahlten Berufen mit schlechten Arbeitsbedingun\u00adgen (Pecoraro 2005). Sie haben oftmals Schwierigkeiten, eine ihrer Ausbildung und Berufserfahrung entsprechende Stelle zu finden (vgl. Ria\u00f1o et al. 2008; Ria\u00f1o und Baghdadi 2007). Die restriktive Praxis der Beh\u00f6rden bei der Anerkennung von im au\u00dfereurop\u00e4ischen Ausland erworbenen Bildungszertifikaten tr\u00e4gt mit zu dieser Situati\u00adon bei, wodurch die Ressourcen qualifizierter MigrantInnen unsichtbar werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Es zeigt sich also, dass mit der Betonung \u201ebesonderer Anliegen\u201c von zugewanderten Frauen in den integrationspolitischen Richtlinien eine spezifische Umsetzungspraxis verbunden ist, die schlussendlich vereinheitlichend und dequalifizierend wirken kann. F\u00fcr eine bestimmte Gruppe von Migrantinnen sind die vorhandenen Integrationsan\u00adgebote unbestritten sinnvoll. Allerdings fehlen explizit am Arbeitsmarkt ausgerichtete Integrationsma\u00dfnahmen weitgehend, vor allem existieren fast keine Angebote f\u00fcr qualifizierte Migrantinnen und Migranten. Diese Gruppe ist jedoch keineswegs eine kleine Minderheit. Auch qualifizierte Zugewanderte haben oftmals Schwierigkeiten, eine Stelle zu finden, die ihrer Ausbildung und Berufserfahrung entspricht. Die Ma\u00dfnahmen der Integrationsf\u00f6rderung orientieren sich jedoch vorrangig einseitig am verbreiteten Bild der unqualifizierten und schlecht ausgebildeten Migrantinnen und Migranten und sprechen zugewanderte Frauen vorrangig als M\u00fctter und Ehefrauen an. Dies macht aber nur einen Teil der Lebensrealit\u00e4t der ausl\u00e4ndischen Bev\u00f6lkerung aus. Ma\u00dfnahmen, die sich vorrangig an Defiziten orientieren, werden den differen\u00adzierten Lebenslagen von MigrantInnen nicht gerecht. Potenziale und Ressourcen der MigrantInnen geraten dadurch in den Hintergrund.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Integration nur f\u00fcr rechtm\u00e4\u00dfig und l\u00e4ngerfristig Anwesende<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">MigrantInnen ohne geregelten Aufenthaltsstatus \u2013 in der Mehrzahl sind das Frauen<a href=\"#sdfootnote16sym\"><sup>16<\/sup><\/a> \u2013 sind grunds\u00e4tzlich von der Integrationspolitik ausgenommen. Verschiedene Autor\u00adInnen stellen einen Zusammenhang her zwischen der Geschlechterordnung, der glo\u00adbalen geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung und der Anwesenheit illegalisierter Mi\u00adgrantInnen (Lanz 2003). So wurde mehrfach in der Literatur auf den Effekt hingewie\u00adsen, dass das Aufbrechen der traditionellen Geschlechterrollen in der Mehrheitsge\u00adsellschaft der westlichen L\u00e4nder eine neue Arbeitsteilung entlang ethnischer Grenzen produziert. Die erweiterten Erwerbsm\u00f6glichkeiten europ\u00e4ischer Mittelstandsfrauen f\u00fchrten nicht dazu, dass M\u00e4nner einen gr\u00f6\u00dferen Anteil an unbezahlter Reproduktions- und Hausarbeit \u00fcbernehmen. Diese Rolle kommt zunehmend Migrantinnen zu. Mi\u00adgrantinnen helfen damit, den Spagat zwischen Erwerbs- und Familienarbeit zu bew\u00e4l\u00adtigen \u2013 oftmals in prek\u00e4ren Arbeitsverh\u00e4ltnissen und ohne geregelten Aufenthaltssta\u00adtus. Privathaushalte sind nach dem Gastgewerbe der Sektor, in dem am meisten aus\u00adl\u00e4ndische Arbeitskr\u00e4fte besch\u00e4ftigt werden (Anlaufstelle und GBI 2004:17). Damit wird das System der Hausangestellten aus dem 19. Jahrhundert re-institutionalisiert (Young 1999:9). Ungeachtet des gro\u00dfen Bedarfs an (vor allem weiblichen) Arbeits\u00adkr\u00e4ften f\u00fcr diese Dienstleistungen fehlen legale M\u00f6glichkeiten der Arbeitsmigration aus Drittstaaten \u2013 abgesehen von einer spezifischen Bewilligung f\u00fcr Cabaret-T\u00e4nze\u00adrinnen, auf die noch eingegangen wird, sowie einzelnen Ausnahmen f\u00fcr qualifizierte SpezialistInnen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Da die H\u00fcrden f\u00fcr die Zulassung von ArbeitnehmerInnen aus Drittstaaten sehr hoch sind, nehmen ExpertInnen an, dass die Zahl der Sans-Papiers in der Schweiz weiter steigen wird (Longchamp et al. 2005:42). Je restriktiver jedoch die Einwanderungs\u00adbestimmungen sind, desto mehr wird die Migration (vor allem von Frauen) in die Illegalit\u00e4t abgedr\u00e4ngt (Le Breton 1999:86). Eine Integrationspolitik, die sich nur an MigrantInnen mit \u201erechtm\u00e4\u00dfigen\u201c, geregeltem Aufenthaltsstatus richtet, \u00fcbernimmt im Endeffekt den moralisierenden rechtspopulistischen Diskurs von Missbrauch und \u201eAusl\u00e4nderkriminalit\u00e4t\u201c (vgl. Fekete 2006) und ignoriert die strukturellen Ursachen der Anwesenheit zehntausender Menschen ohne legalen Status in der Schweiz. Dies wirkt sich besonders auf Frauen benachteiligend aus, da sie den Gro\u00dfteil der illegalisierten Anwesenden in der Schweiz bilden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Integrationsf\u00f6rderung ist nach dem Ausl\u00e4ndergesetz nicht nur explizit ausschlie\u00dflich an MigrantInnen gerichtet, die sich \u201erechtm\u00e4\u00dfig\u201c in der Schweiz aufhalten, sondern ebenso an \u201el\u00e4ngerfristig anwesende\u201c MigrantInnen (Art. 4 AuG). Das verweist auf die zentrale Annahme, dass ein stabiler Aufenthaltsstatus die zentrale Basis f\u00fcr Inte\u00adgration bildet (Piguet 2006:122). Dahinter steht eine bestimmte Konzeption von Migration, die als unidirektionaler Ortswechsel gedacht wird und auf der Vorstellung eines nationalstaatlichen Containermodell basiert (Karakayali und Tsianos 2007:8). Die Integrationsforderung an MigrantInnen beruht auf dieser Denkweise, die Zuwan\u00adderung mit dauerhafter Anwesenheit gleichsetzt. Neuere Forschungen machen darauf aufmerksam, dass es Migrationsmuster gibt, die dieser Sichtweise nicht entsprechen. Dahinden (2010) beschreibt spezifische transnationale Praktiken, die auf zirkul\u00e4rer Mobilit\u00e4t basieren, eine \u201etransnationality through mobility\u201c, wie Dahinden es nennt. Diese zirkul\u00e4ren transnationalen MigrantInnen verlassen ihr Herkunftsland nicht, um sich anderswo niederzulassen, sondern entwickeln mobile Formen von Migration, um den Lebensstandard in ihrem Herkunftsland zu verbessern oder zu bewahren. Ihr Her\u00adkunftsland sehen sie weiterhin als zentralen Bezugspunkt und Mittelpunkt ihres Lebens \u2013 auch wenn dort unter Umst\u00e4nden weniger Zeit verbracht wird als in der Migration. Oftmals sind Frauen in diese mobile Form transnationaler Aktivit\u00e4t invol\u00adviert, wie Dahinden zeigt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein Beispiel daf\u00fcr sind osteurop\u00e4ische Pendelmigrantinnen, die in der Schweiz unter sehr prek\u00e4ren Bedingungen in Privathaushalten Pflegebed\u00fcrftige betreuen. Sarah Schilliger (2009) zeigt in ihrem laufenden ethnographischen Dissertationsprojekt an\u00adhand dieser Migrantinnengruppe anschaulich, wie mit der Herausbildung eines preka\u00adrisierten und h\u00e4ufig informellen, vergeschlechtlichten und ethnisierten Arbeitsmark\u00adtes in Schweizer Privathaushalten Geschlechterordnung, (Care-)Arbeitsmarkt und Migrationsregime ineinandergreifen. Vor dem Hintergrund der erh\u00f6hten Erwerbst\u00e4\u00adtigkeit von Frauen und der Alterung der Bev\u00f6lkerung steigt die Nachfrage nach be\u00adzahlter Pflegearbeit in Privathaushalten. Diese Arbeiten werden oft von osteurop\u00e4i\u00adschen Frauen \u00fcbernommen, die aus L\u00e4ndern mit hoher (Frauen-)Arbeitslosigkeit stammen und h\u00e4ufig gut qualifiziert sind. Die restriktive Zulassungspraxis der Schweiz verunm\u00f6glicht den legalen l\u00e4ngerfristigen Aufenthalt und f\u00fchrt zur \u201eLebens\u00adpraxis der zwei Standbeine\u201c (Ebd.).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dahinden skizziert den Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung und spezifischen Geschlechterrepr\u00e4sentationen mit diesen mobilen Formen transna\u00adtionaler Migration: W\u00e4hrend M\u00e4nner als \u201eFamilienern\u00e4hrer\u201c zwar Geld an die zu\u00adr\u00fcckgebliebene Familie schicken, aber nur selten und f\u00fcr kurze Zeit zur\u00fcckkehren, versuchen Frauen, die weiterhin als prim\u00e4r zust\u00e4ndig f\u00fcr die Familie gelten, die Sor\u00adgearbeit f\u00fcr die Familie mit ihrer Erwerbsarbeit durch h\u00e4ufigere R\u00fcckkehr ins Her\u00adkunftsland zu verbinden (Dahinden 2010:330). Diese Praxis eines \u201etransnationalen Haushaltes\u201c (Pries 2005:397) erm\u00f6glicht Frauen, ihre produktiven mit den reproduk\u00adtiven Aufgaben zu vereinbaren (Dahinden 2010:330). Die Studie von G\u00fclcan Akka\u00adya und Bernhard Soland (2009) zeigt diesen Zusammenhang mit der innerfamili\u00e4ren geschlechtsspezifischen Rollen- und Arbeitsteilung und transnationalen mobilen Mi\u00adgrationsmustern anhand albanischer MigrantInnen deutlich: Der Ehemann emigriert dauerhaft in die Schweiz, um ein Einkommen zu erwirtschaften, w\u00e4hrend sich die Ehefrau in Mazedonien um Kinder und Schwiegereltern k\u00fcmmert. Ein Teil der inter\u00adviewten Frauen versuchten in dieser Situation, die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Kinderbe\u00adtreuung und die Aufrechterhaltung der Partnerschaft mit Pendelmigration zu verein\u00adbaren.<a href=\"#sdfootnote17sym\"><sup>17<\/sup><\/a> Besonders eindr\u00fccklich ist das Beispiel einer Frau, die 20 Jahre lang jeweils ein halbes Jahr im Herkunftsland und ein halbes Jahr in der Schweiz lebt (Ebd.:66).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Solche zirkul\u00e4ren transnationalen Mobilit\u00e4tsmuster sind oftmals nicht frei gew\u00e4hlt, sondern von rechtlichen Zw\u00e4ngen beeinflusst. Die restriktive Zulassungspraxis der Schweiz verunm\u00f6glicht den TransmigrantInnen vielfach, sich dauerhaft niederzulas\u00adsen. Dies wird besonders deutlich an der Bewilligung f\u00fcr Cabaret-T\u00e4nzerinnen in der Schweiz, eine spezifische Aufenthaltskategorie f\u00fcr zeitlich befristete Anstellungen von Frauen im Erotikmarkt.<a href=\"#sdfootnote18sym\"><sup>18<\/sup><\/a> Die Bewilligung f\u00fcr Cabaret-T\u00e4nzerinnen ist auf acht Monate befristet. W\u00e4hrend dieser Zeit wechseln die Frauen jeden Monat den Arbeits\u00adplatz. Ein Wechsel der T\u00e4tigkeit ist nicht erlaubt, die Frauen d\u00fcrfen nur als Nacht\u00adclub-T\u00e4nzerinnen arbeiten. Auch der Nachzug von Familienangeh\u00f6rigen ist mit die\u00adser Kurzaufenthaltsbewilligung nicht m\u00f6glich (Spindler\/Schertenleib 2006:35). Die spezifischen Regelungen, die f\u00fcr Cabaret-T\u00e4nzerinnen gelten, verst\u00e4rken den zir\u00adkul\u00e4\u00adren Charakter der Mobilit\u00e4t der T\u00e4nzerinnen und deren fortgesetzte Orientierung hin zum Herkunftsland, zugleich limitieren sie deren Integration in die Schweizer Gesellschaft, indem die Frauen zeitlich und sozial segregiert werden (Dahinden 2010: 337, 342).<a href=\"#sdfootnote19sym\"><sup>19<\/sup><\/a><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Erteilung tempor\u00e4rer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse, welche nur f\u00fcr eine bestimmte T\u00e4tigkeit gelten, ist eine Dimension des Migrationsregimes, das Einwan\u00adderung entlang des Bedarfes des Arbeitsmarktes zu steuern versucht, welcher wieder\u00adum eng mit ethnischen und vergeschlechtlichten Konstruktionen verbunden ist. Diese mobilen transnationalen MigrantInnen werden nicht als MigrantInnen wahrgenom\u00admen, weil sie nicht dem klassischen Bild von Migration entsprechen (Dahinden 2010).<a href=\"#sdfootnote20sym\"><sup>20<\/sup><\/a> Mobile Formen von Migration, die mit der Struktur der globalen verge\u00adschlechtlichten Arbeitsteilung eng verkn\u00fcpft sind und oft nur unter ungesicherten oder illegalisierten Bedingungen m\u00f6glich sind, bleiben in gesetzlichen Vorgaben der schweizerischen Integrationspolitik unber\u00fccksichtigt. Somit werden bestimmte Migrationsmuster, die vielfach von Frauen praktiziert werden, nicht in die Integrati\u00adonsf\u00f6rderung eingeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Fazit<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wie sich gezeigt hat, folgen die legislativen Texte einem normativen Verst\u00e4ndnis von Integration, bei dem Anreize f\u00fcr pers\u00f6nliche Integrationsbem\u00fchungen und repressive Forderungen ineinander greifen. Erfolgreiche Integration wird zu einem Kriterium der Legitimation f\u00fcr Ein- und Ausschluss und damit zum Instrument der Kontrolle und Steuerung von Migration. Indem Integration als ein Niederschlag von pers\u00f6nli\u00adchen F\u00e4higkeiten und individueller Bereitschaft verstanden wird, erhalten MigrantIn\u00adnen die Verantwortung f\u00fcr Teilhabe oder Ausschluss weitestgehend selbst zugewie\u00adsen. Diese Zuweisung der Verantwortung f\u00fcr gescheiterte oder gelungene Integration richtet sich an Frauen und M\u00e4nner gleicherma\u00dfen. Sie sind davon jedoch unterschied\u00adlich betroffen. Wenn etwa eine existenzsichernde Erwerbst\u00e4tigkeit zum Ma\u00dfstab erfolgreicher Integration erkl\u00e4rt wird und Sozialhilfeabh\u00e4ngigkeit unzureichenden Willen zur Teilhabe markiert, ignoriert dies die unterschiedliche Eingebundenheit von M\u00e4nnern und Frauen in Familien- und Betreuungsarbeiten und die geschlechts\u00adspezifisch ungleichen Risiken f\u00fcr Erwerbslosigkeit und Armut, die insbesondere angesichts des unzureichenden Angebotes an familienexterner Kinderbetreuungs\u00adm\u00f6glichkeiten Frauen existenzsichernde Erwerbsarbeit noch schwieriger machen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wenn Geschlecht in den untersuchten Texten explizit erw\u00e4hnt wird, dann nur in Form besonderer Bed\u00fcrfnisse von Frauen. M\u00e4nner finden keine spezifische Erw\u00e4h\u00adnung. Migrantinnen mit kleinen Kindern werden als Risikogruppe identifiziert, weil sie von Erwerbslosigkeit und Armut statistisch besonders betroffen sind. Setzt man dieses besondere Augenmerk f\u00fcr die Schwierigkeiten bestimmter Personengruppen ins Verh\u00e4ltnis mit der Ebene der Umsetzung der Integrationsf\u00f6rderung, f\u00e4llt auf, dass es ein gro\u00dfes Angebot an Sprachf\u00f6rderung gibt, das haupts\u00e4chlich an Frauen mit Kin\u00addern gerichtet ist. Spezifische auf den Arbeitsmarkt orientierte Integrationsangebote existieren jedoch kaum, insbesondere nicht f\u00fcr qualifizierte EinwandererInnen. Auch MigrantInnen aus EU-Staaten fallen aus dem Fokus der Integrationspolitik. Das Angebot an Integrationsma\u00dfnahmen zeigt, dass zugewanderte Frauen in erster Linie als M\u00fctter und Hausfrauen wahrgenommen werden, nicht jedoch als Erwerbst\u00e4tige. Die Ma\u00dfnahmen basieren letztlich auf Vorstellungen traditioneller Geschlechterrollen bei MigrantInnen und reproduzieren verbreitete Bilder schlecht ausgebildeter Migrantinnen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Verschiedene Forschende haben im Zusammenhang mit der als Feminisierung der Migration gefassten Entwicklung auf den zunehmenden Bedarf an Frauen im globa\u00adlen Arbeitsmarkt durch post-industrielle Restrukturierungen und die Etablierung neu\u00ader Arbeitsteilungen zwischen Frauen verschiedener Herkunft hingewiesen. Dies f\u00fchrt insbesondere dazu, dass vielfach Migrantinnen unter prekarisierten Bedingungen arbeiten. Au\u00dferdem entwickeln Frauen im Zusammenhang mit restriktiven Zulas\u00adsungspolitiken zunehmend transnationale Migrationspraktiken, die auf zirkul\u00e4rer Mobilit\u00e4t basieren, beispielsweise als tempor\u00e4r angestellte Hausangestellte, private Pflegerinnen oder reisende Sexarbeiterinnen. Oftmals sind diese Migrationsformen nur unter illegalisierten Bedingungen m\u00f6glich. Dieses Zusammenspiel von (Care-)Arbeitsmarkt, Geschlechterordnung und Migration findet keinen Niederschlag in den integrationspolitischen Vorgaben. Da Integrationsf\u00f6rderung an dauerhaft und regul\u00e4r anwesende MigrantInnen gerichtet ist, werden bestimmte Migrationsprakti\u00adken marginalisiert, die im Zusammenhang mit dem globalen vergeschlechtlichten und ethnisierten Arbeitsmarkt stehen und vielfach Frauen betreffen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wie sich gezeigt hat, basiert der staatliche Diskurs zu Integration einerseits auf nor\u00admativen Vorstellungen von Integration und Migration, die den unterschiedlichen Le\u00adbenssituationen und Praktiken von M\u00e4nnern und Frauen nicht Rechnung tragen. Auf der anderen Seite greifen die Richtlinien teilweise auf vergeschlechtlichte und ethni\u00adsierte Stereotypen zur\u00fcck und verfestigen diese damit. Die Beispiele zeigen, dass auch vermeintlich geschlechtsneutral formulierte legislative Regelungen geschlechts\u00adspezifische Implikationen aufweisen k\u00f6nnen und damit m\u00f6glicherweise die Hand\u00adlungsspielr\u00e4ume von M\u00e4nnern und Frauen unterschiedlich strukturieren.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Literatur<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Achermann, Alberto (2007): Integrationsverpflichtungen, in Jahrbuch f\u00fcr Migrations\u00adrecht 2006\/2007, hrsg. von Alberto Achermann et al. Bern: St\u00e4mpfli, S. 107-138.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Achermann, Alberto und J\u00fcrg K\u00fcnzli (2009): Zum Umgang mit den neuen Sprach\u00adminderheiten. Schlussbericht des NFP 56 \u201eSprachenvielfalt und Sprachkompetenz in der Schweiz\u201c. Bern: SNF http:\/\/www.snf.ch\/SiteCollectionDocuments\/medienmitteil ungen\/mm_090217.pdf (01.08.2011).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Akkaya, G\u00fclcan\/ Bernhard Soland (2009): Auswirkungen der Migration von alba\u00adnischen Zugewanderten auf die Herkunftsregion in Tetovo: Eine qualitativ-explorati\u00adve Forschungsstudie in der Region Tetovo (Mazedonien). Luzern: Hochschule f\u00fcr Soziale Arbeit.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Anderson, Bridget (2006): Doing the dirty work? Migrantinnen in der bezahlten Hausarbeit in Europa. Hamburg: Assoziation A.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Anlaufstelle f\u00fcr Sans-Papiers Basel und Gewerkschaft Bau &amp; Industrie GBI (2004): Leben und arbeiten im Schatten. Die erste detaillierte Umfrage zu den Lebens und Arbeitsbedingungen von Sans-Papiers in der Deutschschweiz. http:\/\/www.sosf.ch\/ cms\/upload\/pdf\/Studie_Leben_und_Arbeiten_im_Schatten_Schlussversion.pdf (03. 07. 2011).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bachmann, Susanne (2006): Analyse der st\u00e4dtischen Integrationspolitik von Bern und Z\u00fcrich aus geschlechtsspezifischer Perspektive. In Doris Wastl-Walter\/ Yvonne Ria\u00f1o (Hg.) Migration und Integrati\u00adonspolitik aus der Geschlechterperspektive, hrsg. von. Bern: GIUB: 49-68.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">BFM, Bundesamt f\u00fcr Migration (2006): Probleme der Integration von Ausl\u00e4nderin\u00adnen und Ausl\u00e4ndern in der Schweiz. Bestandesaufnahme der Fakten, Ursachen, Risi\u00adkogruppen, Ma\u00dfnahmen und des integrationspolitischen Handlungsbedarfs. Bern: BFM.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">BFM, Bundesamt f\u00fcr Migration (2007a): Bericht Integrationsma\u00dfnahmen. Bericht \u00fcber den Handlungsbedarf und die Ma\u00dfnahmenvorschl\u00e4ge der zust\u00e4ndigen Bundes\u00adstellen im Bereich der Integration von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern per 30. Juni 2007. Bern: BFM.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">BFM, Bundesamt f\u00fcr Migration (2007b): Bericht zum Entwurf der Verordnung \u00fcber die Integration von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern (Integrationsverordnung VIntA). http:\/\/www.ejpd.admin.ch\/content\/dam\/data\/migration\/rechtsgrundlagen\/gesetzgebung\/asyl-_und_auslaenderrecht\/20070328_ber_vintaaug-d.pdf (01.08.2011).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">BFM, Bundesamt f\u00fcr Migration (2007c): Schwerpunkteprogramm f\u00fcr die Jahre 2008 bis 2011. Bern: BFM.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">BFM, Bundesamt f\u00fcr Migration (2009): Ausl\u00e4nder- und Asylstatistik. Teil 1: Bestand und Bewegungen. Bern: BFM.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">BFM, Bundesamt f\u00fcr Migration (2010): Integrationsf\u00f6rderung des Bundes und ihre Auswirkungen in den Kantonen. Jahresbericht 2009. Bern: BFM.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">BFS, Bundesamt f\u00fcr Statistik (2008): Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder in der Schweiz. Bericht 2008. Neuch\u00e2tel: BFS.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Le Breton, Maritza (1999): Illegalisierung und Kriminalisierung der Migrantinnen. Frauenhandel im Kontext restriktiver Einwanderungspolitik. Widerspruch 19(37): 83-93.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Br\u00f6ckling, Ulrich\/ Krasmann, Susanne\/ Lemke, Thomas (Hg.) (2000): Gouver\u00adnementalit\u00e4t der Gegenwart. Studien zur \u00d6konomisierung des Sozialen. Frankfurt a.M: Suhrkamp.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bundesrat (2004): Antwort des Bundesrates auf die am 03.03.2004 im Nationalrat eingereichte Frage von Anne-Catherine Men\u00e9trey-Savary [SR 04.5033]. http:\/\/www. parlament.ch\/d\/suche\/seiten\/geschaefte.aspx?gesch_id=20045033 (31.07.2011).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">D\u2019Amato, Gianni\/ Gerber Brigitta (2005): Integration: eine Herausforderung f\u00fcr die St\u00e4dte in der Schweiz? In D\u2019Amato\/Gerber (Hg.): Herausforderung Integration. St\u00e4dtische Migra\u00adtionspolitik in der Schweiz und Europa. Z\u00fcrich: Seismo: 10-34.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dahinden, Janine (2010): Cabaret Dancers: \u201cSettle Down in order to Stay Mobile?\u201d Bridging Theoretical Orientations within Transnational Migration Studies. Social Politics 17(3): 323-348.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Erel, Umut\/ Mirjana Morokvasic\/ Kyoko Shinozaki (2003): Bringing gender into migration. Introduction. In Morokvasic\/Erel\/Shinozaki (Hg.) Crossing Borders and Shifting Boundaries. Vol. 1: Gender on the Move. Opladen: Leske+Budrich, 9-22.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eser Davolio, Miryam\/ Eva Tov (2011): \u201eDie Guten ins K\u00f6rbchen, die Schlech\u00adten raus\u201c \u2013 Erf\u00fcllung der Integrationsvereinbarung als Messlatte f\u00fcr die Beurteilung von Integrationswilligkeit. Asyl 26(1): 8-14.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Fekete, Liz (2006): Enlightened fundamentalism? Immigration, feminism and the Right. Race &amp; Class 48(2): 1-22.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Foucault, Michel (1974): Die Ordnung des Diskurses. M\u00fcnchen: Hanser.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Franck, Anja K.\/ Andrea Spehar (2010): Women\u2019s labour migration in the context of globalisation. Br\u00fcssel: Women in Development Europe WIDE.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">FrAu, Frauenrat f\u00fcr Aussenpolitik (2003): Stellungnahme in der Vernehmlassung zur Teilrevision der Integrationsverordnung(VIntA) und der Begrenzungsverordnung (BVO). www.frauenrat.ch\/pdf\/BVO-Vinta-Stellungnahme-FrAu-3.pdf (03.01.2012).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcrstenau, Sara (2004): Mehrsprachigkeit als Kapital im transnationalen Raum: Per\u00adspektiven portugiesisch-sprachiger Jugendlicher beim \u00dcbergang von der Schule in die Arbeitswelt. M\u00fcnster: Waxmann.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Gerber, Adrian (2006): Bei der strukturellen Integration einen Gang h\u00f6her schalten. Zum Integrationsbericht des Bundesamts f\u00fcr Migration. Asyl 21(3): 8-13.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Glick Schiller, Nina\/ Linda Basch\/ Cristina Blanc-Szanton (1995): From immigrant to transmigrant: Theorizing transnational migration. Anthropological Quarterly 68: 48-63.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Glick Schiller, Nina\/ Linda Basch\/ Cristina Blanc-Szanton (Hrsg.) (1992): Towards a transnational perspective on migration. Race, class, ethnicity, and nationalism reconsidered. New York: The New York Academy of Sciences.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">J\u00e4ger, Margarete\/ Siegfried J\u00e4ger (2007): Deutungsk\u00e4mpfe: Theorie und Praxis kriti\u00adscher Diskursanalyse. Wiesbaden: VS.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">J\u00e4ger, Siegfried (2009): Kritische Diskursanalyse. Eine Einf\u00fchrung. 2. Aufl. M\u00fcnster: Unrast.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Kabis, Veronika (2004): Die aktuelle Zuwanderungspolitik. In Bettina Ross (Hg.) Migration, Geschlecht und Staatsb\u00fcrgerschaft. Perspektiven f\u00fcr eine antirassistische und femi\u00adnistische Politik und Politikwissenschaft. Wiesbaden: VS: 89-101.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Karakayali, Serhat\/ Vassilis Tsianos (2007): Movements that matter. Eine Einlei\u00adtung. in Transit Migration Forschungsgruppe (Hg.) Turbulente R\u00e4nder: Neue Perspektiven auf Migration an den Grenzen Europas, hrsg. von der. Bielefeld: Transcript: 7-17.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Klingebiel, Ruth\/ Shalini Randeria (Hg.) (1998): Globalisierung aus Frauensicht. Bilanzen und Visionen. Bonn: Dietz.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Kofler, Andrea\/ Lilian Fankhauser (2009): Frauen in der Migration. Das Bild der Migrantin in der \u00f6ffentlichen und politischen Wahrnehmung und in der aktuellen For\u00adschung, hrsg. von der Eidg. Kommission f\u00fcr Migrationsfragen EKM. Bern: EKM.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Kofman, Eleonore (1999): Female \u201cBirds of Passage\u201d a Decade Later: Gender and Immigration in the European Union. International Migration Review 33(2): 269-299.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Lanz, Anni (2003): Migrantinnen l\u00f6sen die Krise der Hausfrauenarbeit. Paper presen\u00adted at the FemCo-Tagung, 17.05.2003. http:\/\/www.sosf.ch\/cms\/front_content.php?idcat=194&amp;idart=231. (12.5.2011)<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Lemke, Thomas (2004): Dispositive der Unsicherheit im Neoliberalismus. Wider\u00adspruch 24(46): 89-98.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Longchamp, Claude\/ Monia Aebersold\/ Bianca Rousselot\/ Silvia Ratelband-Pally (2005): Sans Papiers in der Schweiz: Arbeitsmarkt, nicht Asylpolitik ist entschei\u00addend. Schlussbericht im Auftrag des Bundesamtes f\u00fcr Migration. Bern: Gfs.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Lutz, Helma (2007): Vom Weltmarkt in den Privathaushalt: Die neuen Dienstm\u00e4d\u00adchen im Zeitalter der Globalisierung. 2. Aufl. Opladen: Budrich.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Lutz, Helma\/ Christine Huth-Hildebrandt (1998): Geschlecht im Migrationsdiskurs. Das Argument 40 (224): 159-173.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mahnig, Hans\/ Etienne Piguet (2003): Die Immigrationspolitik der Schweiz von 1948 bis 1998: Entwicklung und Auswirkung. In Hans-Rudolf Wicker\/ Rosita Fibbi\/ Wer\u00adner Haug (Hg.) Migration und die Schweiz. Ergebnisse des Nationalen For\u00adschungsprogramms \u201eMigration und interkulturelle Beziehungen\u201c. Z\u00fcrich: Seismo: 65-108.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mateos, In\u00e9s (2009): \u201eSprache als Schl\u00fcssel zur Integration\u201c: Eine Metapher und ihre Folgen. In Esteban Pi\u00f1eiro\/ Isabelle Bopp\/ Georg Kreis (Hg.): F\u00f6rdern und Fordern im Fokus. Leerstellen des schweizerischen Integrationsdiskurses. Z\u00fcrich: Seismo: 98-123.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">McDowell, Linda (2003): Workers, migrants, aliens or citizens? State constructions and discourses of identity among post-war European labour migrants in Britain. Poli\u00adtical Geography 22(8): 863-886.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Morokvasic, Mirjana (1984): Birds of Passage are also Women&#8230; International Migration Review 18(4): 886-907.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Niederberger, Josef Martin (2004): Ausgrenzen, Assimilieren, Integrieren. Die Ent\u00adwicklung einer schweizerischen Integrationspolitik. Z\u00fcrich: Seismo.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Pecoraro, Marco (2005): Les migrants hautement qualifi\u00e9s en Suisse. In Werner Haug\/ Philippe Wanner (Hg.) Migrants et march\u00e9 du travail en Suisse. Comp\u00e9tences et insertion professionnelle des personnes d\u2019origine \u00e9trang\u00e8re en Suisse. Neuch\u00e2tel: Forum des Swiss Forum for Migration and Population Studies: 71-110.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Piguet, Etienne (2006): Einwanderungsland Schweiz. F\u00fcnf Jahrzehnte halb ge\u00f6ffnete Grenzen. Bern: Haupt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Piguet, Etienne\/ Stefano Losa (2002): Travailleurs de l\u2019ombre? Demande de main-d\u2019oeuvre du domaine de l\u2019asile et ampleur de l\u2019emploi non d\u00e9clar\u00e9 en Suisse. Z\u00fcrich: Seismo.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Pi\u00f1eiro, Esteban\/ Jane Haller (2009): Neue Migranten f\u00fcr die Integrationsgesell\u00adschaft. Versuch einer gouvernementalen Gegenlekt\u00fcre des Prinzips \u201eF\u00f6rdern und For\u00addern\u201c. In Esteban Pi\u00f1eiro\/ Isabelle Bopp\/ Georg Kreis F\u00f6rdern und Fordern im Fo\u00adkus. Leerstellen des schweizeri\u00adschen Integrationsdiskurses. Z\u00fcrich: Seismo: 141-170.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Pries, Ludger (2005): Transnationale \u00d6konomie als Herausforderung und Chance. S. 394-401 in Projekt Migration. Katalog zur Ausstellung. K\u00f6ln: DuMont.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Prodolliet, Simone (2006a). \u201eMama lernt Deutsch\u201c \u2013 Ein kritischer Blick auf integrati\u00adonspolitische Pr\u00e4missen. Paper presentated at the colloquium \u201eGeschlecht und Migra\u00adtion\u201c, 14.06.2006, Universit\u00e4t Bern.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Prodolliet, Simone (2006b). \u201eNachholende Integrationspolitik\u201c \u2013 eine Herausforde\u00adrung f\u00fcr die gesellschaftlichen Institutionen. Asyl 21(3): 3-7.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Prodolliet, Simone (1999): Ohne Migrantinnen geht wirtschaftlich nichts. Frauen \u2013 der blinde Fleck in der Migrationsforschung. Widerspruch 19(37): 95-106.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Prodolliet, Simone (2007): Vielprachige Schweiz! Terra cognita 10: 4-9.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ria\u00f1o, Yvonne (2010): \u201cHe\u2019s the Swiss Citizen, I\u2019m the Foreign Spouse\u201d: Transnational Marriages and the Impact of Family-Related Migration Policies on Social Integration and Gender Relations. In Albert Kraler\/ Eleonore Kofman\/ Martin Kohli\/ Camille Schmoll (Hg.) Gender, Generations and the Family in International Migration, IMISCOE Research. Amsterdam: Amsterdam Univ. Press: 265-283.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ria\u00f1o, Yvonne (2005): Women on the Move to Europe. A Review of the Literature on Gender and Migration. In Maria Gloria da Marroni\/ Gloria Salgado (Hg.) Latinamerican Diaspora: Migration within a Globalized World. Puebla: Autonomous University of Puebla (Mexico) and Institute of Developing Economies, Japan External Trade Organization (Japan): 207-238.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ria\u00f1o, Yvonne\/ Nadia Baghdadi\/ Doris Wastl-Walter (2008): Gut ausgebildete Mig\u00adran\u00adtinnen und ihre beruflichen Integrationschancen in der Schweiz. Resultate und Empfehlungen einer Studie im Rahmen des nationalen Forschungsprogramms Inte\u00adgration und Ausschluss (NFP 51). Bern: Geograph. Institut, Univ. Bern.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ria\u00f1o, Yvonne\/ Nadia Baghdadi (2007): Understanding the Labour Market Participation of Skilled Immigrant Women in Switzerland: The Interplay of Class, Ethnicity, and Gender. Int. Migration &amp; Integration: 163-183.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ria\u00f1o, Yvonne\/ Doris Wastl-Walter (2006a): Immigration policies, state discourses on foreigners, and the politics of identity in Switzerland. Environment and Planning A 38(9): 1693-1713.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ria\u00f1o, Yvonne\/ Doris Wastl-Walter (2006b): Migration und Integrationspolitik aus der Geschlechterperspektive. Einleitung. In Ria\u00f1o\/Wastl-Walter (Hg.) Migration und Integrationspo\u00adlitik aus der Geschlechterperspektive, Forschungsbericht, hrsg. von Yvonne. Bern: Geographisches Institut der Univ. Bern: 7-10.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ria\u00f1o, Yvonne\/ Doris Wastl-Walter\/ Nadia Baghdadi (2006): Social Integration and Social Exclusion of Immigrant Women in Switzerland. Bern: Geograph. Institut, Univ. Bern.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Sch\u00e4r, Markus\/ Susanne Bachmann (2006): Die Schweizer Migrationspolitik und deren geschlechtsspezifische Aspekte. In Ria\u00f1o\/Wastl-Walter (Hg.) Migration und Integrationspolitik aus der Geschlechterperspektive. Bern: Geograph. Institut, Univ. Bern: 11-25.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Schilliger, Sarah (2009): Pendelmigrantinnen aus Osteuropa in der Home-Care.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Schoch, Sabine (2006): Eine Frage der Umsetzung. Zum Integrationsbericht des Bun\u00addesamts f\u00fcr Migration. Asyl 21: 14-16.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Sch\u00f6nenberger, Silvia\/ Gianni D\u2019Amato (2009): Das Integrationsleitbild der Stadt Bern neu \u00fcberdacht. Neuch\u00e2tel: Swiss Forum for Migration and Population Stu\u00addies.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Spescha, Marc (2006): Strukturelle Gewalt \u2013 gef\u00e4hrdete Migrantinnen. Frauen aus Drittstaaten in prek\u00e4ren Aufenthaltssituationen. Widerspruch 26: 6-20.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Spescha, Marc\/ Antonia Kerland\/ Peter Bolzli (2010): Handbuch zum Migrations\u00adrecht. Z\u00fcrich: Orell F\u00fcssli.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Spindler, Charlotte\/ Marianne Schertenleib (2006): Champagner, Pl\u00fcsch und pre\u00adk\u00e4re Arbeit: Arbeits- und Lebensbedingungen von Cabaret-T\u00e4nzerinnen in der Schweiz. hrsg. von FIZ Fraueninformationszentrum f\u00fcr Frauen aus Afrika, Asien, Lat.amerika u. Osteuropa Z\u00fcrich. Z\u00fcrich: FIZ.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Spivak, Gayatri Chakravorty (1985): The Rani of Sirmur: An Essay in Reading the Archives. In Francis Baker\/ Peter Hulme\/ Margaret Iverson (Hg.) Europe and its others. Proceedings of the Essex Conference on the Sociology of Literature, July 1984. Colchester: Univ. of Essex: 128-151.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Statistik Stadt Z\u00fcrich (2003): M\u00fctter- und V\u00e4terbefragung der Stadt Z\u00fcrich 2003. Z\u00fcrich: Statistik Stadt Z\u00fcrich.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">TAK, Tripartite Agglomerationskonferenz (2007): Rechtliche und institutionelle Inte\u00adgrationshemmnisse. Bericht zum Stand der Arbeiten betreffend die Beseitigung von Integrationshemmnissen. Umsetzungsempfehlungen der TAK vom 16. November 2007. Bern: TAK.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Thr\u00e4nhardt, Dietrich (1999): Einwandererkulturen und soziales Kapital. Eine kompa\u00adrative Analyse der Zuwanderernationalit\u00e4ten und Bundesl\u00e4nder. In Marianne Kr\u00fcger-Potrat (Hg.) iks \u2013 Inter\u00adkulturelle Studien 30. M\u00fcnster: Arbeitsstelle Inter\u00adkulturelle P\u00e4dagogik Universit\u00e4t M\u00fcnster: 6-44.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Tov, Eva\/ Esteban Pi\u00f1eiro\/ Miryam Eser Davolio\/ Valentin Schnorr (2010): Eva\u00adluation Pilotprojekt zur Einf\u00fchrung der Integrationsvereinbarungen in den f\u00fcnf Kan\u00adtonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Solothurn und Z\u00fcrich. Olten: HSA-FHNW http:\/\/www.fhnw.ch\/ppt\/content\/pub\/intv\/schlussbericht (30.07.2011).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Tuider, Elisabeth (2010): Genderregime. Die Unternehmerinnen ihrer selbst. Bild\u00adpunkt \u2013 Zeitschrift der IG Bildende Kunst: 27-29. http:\/\/www.igbildendekunst.at\/ bildpunkt\/2010\/regimestoerungen\/tuider.htm (30.07.2011).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wichterich, Christa (1998): Die globalisierte Frau. Berichte aus der Zukunft der Ungleichheit. Reinbek: Rowohlt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wicker, Hans-Rudolf (2009): Die neue schweizerische Integrationspolitik. In Gianni D\u2019Amato\/ Isabelle Bopp\/ Georg Kreis (Hg.): F\u00f6rdern und Fordern im Fokus. Leerstellen des schweizerischen Integrationsdiskurses. Z\u00fcrich: Seismo: 23-47.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Young, Brigitte F. (1999): Die \u201eHerrin\u201c und die \u201eMagd\u201c. Globalisierung und die neue internationale Arbeitsteilung im Haushalt. http:\/\/www.renner-institut.at\/ download\/texte\/young.pdf (27.07.2011).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Yuval-Davis, Nira (1997): Gender and Nation. London: Sage.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zschokke, Rahel (2005): Frauenhandel in der Schweiz. Business as usual? Becken\u00adried: Orlux.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li><\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"#sdfootnote1anc\">1<\/a>Der vorliegende Beitrag wurde im Rahmen des vom Schweizerischen Nationalfonds finanzier\u00adten Forschungsprojekts PDFMP1_127306 erstellt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"#sdfootnote2anc\">2<\/a>Kofler\/Fankhauser (2009) bieten eine \u00dcbersicht \u00fcber die aktuelle Forschungsdebatte mit kom\u00admentierter Bibliographie.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"#sdfootnote3anc\">3<\/a>Diskurs bezeichnet nach der Kritischen Diskursanalyse (Margarete J\u00e4ger und Siegfried J\u00e4ger 2007, Siegfried J\u00e4ger 2009) im Anschluss an den Diskursbegriff von Foucault (1974) institutio\u00adnalisierte soziale Wissenskomplexe und Sinnzusammenh\u00e4nge, die das Handeln der Menschen bestimmen. Diskurse naturalisieren und verallgemeinern h\u00e4ufig einen spezifischen Blick auf die Welt und positionieren Subjekte innerhalb dieser Vorstellungen. Durch diese Produktivit\u00e4t des Diskurses ist Wissen mit Macht verkn\u00fcpft (Ria\u00f1o und Wastl-Walter 2006a:1693).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"#sdfootnote4anc\">4<\/a>Bundesgesetz \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder (AuG) vom 16. Dezember 2005 (Stand 1. Januar 2009) SR 142.20.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"#sdfootnote5anc\">5<\/a>Verordnung \u00fcber die Integration von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern (VIntA) vom 24. Oktober 2007 (Stand 1. Januar 2008) SR 142.205.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"#sdfootnote6anc\">6<\/a>Weisung IV Integration, Version 1.1.08, Stand 15.11.09, online unter: http:\/\/www.bfm. admin. ch\/content\/dam\/data\/migration\/rechtsgrundlagen\/weisungen_und_kreisschreiben\/weisungen_integration\/weisungen-integration-d.pdf (26.7.2011).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"#sdfootnote7anc\">7<\/a>Verordnung \u00fcber Zulassung, Aufenthalt und Erwerbst\u00e4tigkeit (VZAE) vom 24. Oktober 2007 (Stand am 24. Januar 2011) SR 142.201.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"#sdfootnote8anc\">8<\/a>Botschaft zum Bundesgesetz \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder vom 8. M\u00e4rz 2002, SR 02.024.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"#sdfootnote9anc\">9<\/a>F\u00fcr Integrationsprojekte in Gemeinden und Kantonen vergibt der Bund gem\u00e4\u00df Art. 55 AuG F\u00f6r\u00addermittel in H\u00f6he von j\u00e4hrlich rund 16 Mio. Franken, welche die kantonalen Stellen verwalten und mit kantonalen Geldmitteln in etwa gleicher H\u00f6he erg\u00e4nzen. Der Schwerpunkt liegt dabei bei der F\u00f6rderung von Projekten, die das Erlernen einer Landessprache unterst\u00fctzen (vgl. BFM 2007c). Au\u00dferdem zahlt der Bund gem\u00e4\u00df Art. 18 Abs. 1 VintA den Kantonen f\u00fcr jede als Fl\u00fcchtling anerkannte und vorl\u00e4ufig aufgenommene Person einmalige Integrationspauschalen, welche f\u00fcr die berufliche Integration und Sprachf\u00f6rderung dieser Personengruppe zu verwenden sind. 2009 waren das insgesamt knapp 32 Millionen Franken (BFM 2010:33).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"#sdfootnote10anc\">10<\/a>Eine Evaluation der Integrationsvereinbarungen (IntV) in f\u00fcnf Kantonen bieten Tov u.a. (2010).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"#sdfootnote11anc\">11<\/a>F\u00fcr B\u00fcrgerInnen der EU-\/EFTA-Staaten gilt das Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommen, kurz FZA (s. zu den rechtlichen Regelungen detailliert Spescha et al. 2010:63\u201366). Die Bestimmungen im Bereich Integration sind auch f\u00fcr EU-\/EFTA-Staatsangeh\u00f6rige anwendbar, sofern sie vorteilhaf\u00adter als die Regelungen im FZA sind (Ausf. 1 Weisung IV).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"#sdfootnote12anc\">12<\/a>Achermann (2007:117f.) weist darauf hin, dass die Indikatoren f\u00fcr erfolgreiche Integration in den Ausf\u00fchrungsbestimmungen zum AuG nicht einheitlich festgelegt sind, sondern die ver\u00adschiedenen Regelung unterschiedliche Kriterien enthalten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"#sdfootnote13anc\">13<\/a>Dies wird versch\u00e4rft durch den gro\u00dfen Mangel an familienerg\u00e4nzenden Betreuungsm\u00f6glichkei\u00adten in der Schweiz. Dazu kommt, dass das au\u00dferh\u00e4usliche Angebot an Kinderbetreuungsm\u00f6g\u00adlichkeiten den Bed\u00fcrfnissen migrantischer Eltern nicht immer entspricht, z.B. weil die Arbeits\u00adzeiten ausl\u00e4ndischer Eltern oft schlecht mit den \u00d6ffnungszeiten der Betreuungseinrichtungen \u00fcbereinstimmen (Statistik Stadt Z\u00fcrich 2003:8).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"#sdfootnote14anc\">14<\/a>Verschiedene AutorInnen haben auf die problematischen Aspekte einer engen Verkn\u00fcpfung von Sprache und Integration hingewiesen, die dazu tendiert, den Integrationsprozess auf die Sprach\u00adkenntnisse einer Person zu reduzieren (Mateos 2009; Prodolliet 2007, 2006a; Achermann und K\u00fcnzli 2009; Sch\u00f6nenberger und D\u2019Amato 2009:17-19; Achermann 2007:127f.).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"#sdfootnote15anc\">15<\/a>Die an Frauen gerichteten Sprachkurse sto\u00dfen auf eine gro\u00dfe Nachfrage. Auch bei den ge\u00adschlechtsneutral adressierten Kursen sind die Mehrzahl der Teilnehmenden Frauen. Insgesamt liegt der Anteil der weiblichen Kursbesuchenden bei 70 Prozent (Bundesrat 2004). F\u00fcr die Teil\u00adne\u00adhmerinnen haben die Sprachkurse eine wichtige Funktion, nicht nur weil sie ihre Sprach\u00adkenntnisse verbessern und wichtige Informationen \u00fcber das Schweizer Gesundheits-, Sozial-, Bil\u00addungssystem usw. erhalten. Daneben nutzen die Frauen die Kurse, um Kontakte zu anderen Frauen zu kn\u00fcpfen (Prodolliet 2006a). Beruflich qualifizierend sind diese Kurse jedoch i.d.R. nicht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"#sdfootnote16anc\">16<\/a>In der Schweiz leben sch\u00e4tzungsweise 70\u2019000 bis 300&#8217;000 Menschen ohne Aufenthaltsbewilli\u00adgung, sog. Sans-Papiers, die Mehrheit davon sind Frauen (Anlaufstelle und GBI 2004). Eine Studie im Auftrag des Bundesamtes f\u00fcr Migration geht von 90&#8217;000 Sans-Papiers in der Schweiz aus (Longchamp et al. 2005). Eine andere Hochrechnung gibt eine Zahl von zwischen 70&#8217;000 und 180&#8217;000 Personen an (Piguet und Losa 2002).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"#sdfootnote17anc\">17<\/a>Das \u201eMigrationsmodell der getrennten Familie\u201c (Akkaya\/Soland 2009:65) wird auf verschiede\u00adne Weise gelebt. So bleibt ein Teil der Ehefrauen zur\u00fcck und betreut als quasi Alleinerziehende die Kinder, teilweise emigrieren die Frauen selbst dauerhaft und die Kinder werden von Famili\u00adenangeh\u00f6rigen betreut, ein weiterer Teil der Frauen pendelt hingegen \u00fcber l\u00e4ngere Zeit zum Ehemann in die Schweiz, um zugleich die Beziehung zum Ehemann aufrecht halten und die Familienangeh\u00f6rigen betreuen zu k\u00f6nnen, die im Herkunftsland bleiben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"#sdfootnote18anc\">18<\/a>Die Cabaret-Bewilligung ist faktisch die einzige legale M\u00f6glichkeit zur Immigration zwecks Erwerbsarbeit f\u00fcr Frauen aus Drittstaaten. Nach Angaben der Fachstelle FIZ arbeiten im Durch\u00adschnitt monatlich rund 1200 Frauen offiziell als Cabaret-T\u00e4nzerinnen in der Schweiz, jedoch keine M\u00e4nner (www.fiz-info.ch, M\u00e4rz 2011). Zur Prostitutionsmigration in die Schweiz siehe ausf\u00fchrlich Zschokke (2005).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"#sdfootnote19anc\">19<\/a>Thr\u00e4nhardt (1999) kritisiert die Deutung ausgedehnter Pendelmigration als Misserfolg und Des\u00adintegration: \u201eEine derartige Erkl\u00e4rung widerspr\u00e4che auch den Zielen, die immer wieder f\u00fcr die oberen und mittleren Gesellschaftsschichten formuliert werden. Dort w\u00fcrde man Bewegungs\u00adfreiheit und Souver\u00e4nit\u00e4t der Entscheidung \u00fcber das eigene Schicksal zweifellos als produktiv (&#8230;) interpretieren, ebenso wie die Kenntnis mehrerer Sprachen.\u201c (Ebd.:20, zit. n. F\u00fcrstenau 2004:284).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"#sdfootnote20anc\">20<\/a>Auch die inzwischen breite Transnationalit\u00e4tsforschung im Anschluss an die Arbeiten von Glick Schiller, Basch, Blanc-Szanton (Glick Schiller et al. 1992, 1995) fokussiert klassischerweise niedergelassene MigrantInnen und deren Involviertheit in verschiedene parallele soziale, \u00f6kono\u00admische, kulturelle und politische Kontexte \u00fcber mehrere nationale R\u00e4ume hinweg (vgl. Dahin\u00adden 2010:324f.). 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Der Beitrag arbeitet exemplarisch geschlechtsspezifische Implikationen einzelner Gesetzesformu\u00adlierungen heraus &hellip; <a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=1535\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Kampf ums Recht Bachmann<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":449,"menu_order":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-1535","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/1535","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1535"}],"version-history":[{"count":14,"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/1535\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3568,"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/1535\/revisions\/3568"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/449"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1535"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}