{"id":1558,"date":"2021-03-03T03:33:13","date_gmt":"2021-03-03T01:33:13","guid":{"rendered":"http:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=1558"},"modified":"2025-03-19T23:16:31","modified_gmt":"2025-03-19T21:16:31","slug":"kampf-ums-recht-budowski","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=1558","title":{"rendered":"Kampf ums Recht Budowski"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"has-medium-font-size\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1\" height=\"1\" src=\"https:\/\/pl01.owen.prolitteris.ch\/na\/plzm.0a301914-83bd-41eb-97c0-a41de8d154d5\"><a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=1275\"><strong>Weiterlesen  <\/strong><\/a>\u00a9 ProLitter<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1\" height=\"1\" src=\"https:\/\/pl01.owen.prolitteris.ch\/na\/plzm.0a301914-83bd-41eb-97c0-a41de8d154d5\">is, Lucia Lanfranconi<\/p>\n\n\n<div class=\"wp-block-image\">\n<figure class=\"alignright size-full\"><a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/03\/s-1.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"90\" height=\"126\" src=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/03\/s-1.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-3556\"\/><\/a><\/figure>\n<\/div>\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><strong>Monica Budowski, Susanne Bachmann, Lucia M. Lanfranconi, Anne Kersten<\/strong><\/h1>\n\n\n\n<p>\u00a9 ProLitter<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pl01.owen.prolitteris.ch\/na\/plzm.0a301914-83bd-41eb-97c0-a41de8d154d5\" width=\"1\" height=\"1\">is, Susanne Bachmann, Lucia Lanfranconi<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><strong>Kampf um Geschlechtergerechtigkeit bei der Entstehung und Umsetzung von Recht in der Schweiz<\/strong><\/h1>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Zusammenfassung<\/h2>\n\n\n\n<p>\u201eAlles Recht in der Welt ist erstritten worden\u201c \u2013 und Recht strukturiert die Ge\u00adschlechterverh\u00e4ltnisse. Die folgenden Beitr\u00e4ge, welche am Kongress ein Panel bilde\u00adten, fokussieren auf die Entstehung und Umsetzung von Gesetzen in der Schweiz, in die Geschlechtervorstellungen und geschlechtsspezifische Interessen eingeschrieben wurden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die drei sozialwissenschaftlichen Fallstudien zeigen in verschiedenen Politikberei\u00adchen (Opferhilfe, Gleichstellungs- und Integrationspolitik) unterschiedliche Interes\u00adsen und damit verbundene Auseinandersetzungen und Widerspr\u00fcche exemplarisch auf. Anhand konkreter Gesetzesbeispiele wird mit je unterschiedlichen Schwerpunk\u00adten der Frage nachgegangen, welche Geschlechterbilder und -normen sich in den nationalen Gesetzesnormen der Opferhilfe, der Gleichstellungs- sowie der Integrati\u00adonspolitik der Schweiz identifizieren lassen. Dabei interessiert, inwiefern diese Bilder und Normen im Prozess der Umsetzung der Gesetze \u00fcbernommen und modifiziert werden und wo neue Normen auftauchen. Ebenfalls von Interesse sind die Konse\u00adquenzen dieser impliziten und expliziten Geschlechtervorstellungen in Hinblick auf dieempirisch vorgefundene Chancengleichheit von Frauen und M\u00e4nnern. Die Beitr\u00e4\u00adge decken Fest- und Umschreibungen, aber auch die Produktion von Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern bei der Umsetzung von Recht auf. In den Einzelbeitr\u00e4\u00adgen werden erste Ergebnisse pr\u00e4sentiert und weitergehende Fragen aufgeworfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die vorliegenden Beitr\u00e4ge beruhen auf drei Dissertationen des vom schweizerischen Nationalfonds finanzierten Forschungsmoduls \u201aGenderregimes: institutionalisierte Ungleichheiten?\u2018, das von Prof. Monica Budowski (Universit\u00e4t Fribourg\/CH) geleitet wird. Das Forschungsmodul ist Bestandteil des Graduiertenkollegs ProDoc \u201aGender: Prescripts and Transcripts\u2018, das ebenfalls vom Nationalfonds finanziert wird. Die drei Dissertationen haben zum Ziel, die Logiken und Mechanismen in den Umsetzungs\u00adpraxen von Gesetzen herauszuarbeiten, sowie die Implikationen f\u00fcr die Geschlechter\u00adgleichheit in den drei ausgew\u00e4hlten Politikbereichen aufzuzeigen.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Struggle for Gender Equality during the Production and Implementation of Law in Switzerland<\/h1>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Summary<\/h2>\n\n\n\n<p>\u201cEvery right in the world had to be fought for\u201d \u2013 and such rights certainly influence gender relationships. The three contributions of this panel focus on how certain laws were developed, formulated, and implemented in Switzerland and what gender-specific representations and interests they hold.<\/p>\n\n\n\n<p>In an exemplary manner, the three social-scientific case studies reveal different interests and contradictions in policy areas (victim support, equality policies and integration policies). From different perspectives, the studies pursue the question to what extent these representations and norms are adopted and modified and contribute to the emergence of new norms. They contribute to the current debate of how the struggle takes place when implementing legislation. They address how the implicit and explicit representations of gender are codified and transformed and how they relate to the empirical facts regarding equality between men and women. The three articles present initial results and raise a number of further questions.<\/p>\n\n\n\n<p>The contributions are based on three dissertations undertaken within the research module \u2018Gender regimes: institutionalized inequality?\u2019 financed by the Swiss Natio\u00adnal Science Foundation and directed by Prof. Monica Budowski (University of Fribourg, Switzerland). The research module is attached to the graduate school \u2018Gender: Pre\u00adscripts and Transcripts\u2019 (ProDoc) also financed by the Swiss National Science Foundation. The three dissertations aim at identifying the logics and mecha\u00adnisms of the implementation practices of particular laws and at highlighting their implications for gender equality in the selected policy areas.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Geschlechterverh\u00e4ltnisse bei der Umsetzung von Recht<\/h2>\n\n\n\n<p>Normen und Werte wie auch Machtverh\u00e4ltnisse spielen bereits beim Entstehungspro\u00adzess von Gesetzen eine wichtige Rolle. Sie sind zudem explizit oder implizit in Re\u00adgeln und Gesetzen enthalten und kommen implizit in der sozialen Praxis zum Aus\u00addruck. Im Umsetzungsprozess interpretieren die verantwortlichen Akteurinnen und Akteure die eingeschriebenen Normen, Muster und Vorstellungen und setzen sie in konkrete Praktiken, Ma\u00dfnahmen und Programme um. Dieser Umsetzungsprozess ist zugleich ein \u00dcbersetzungsprozess, der Modifikationen und Transformationen der ur\u00adspr\u00fcnglichen, impliziten und expliziten Normen und Konzepte beinhaltet.<\/p>\n\n\n\n<p>Wichtig bei diesem Prozess sind ebenfalls die Interessen der Akteur\/-innen sowie die Rahmenbedingungen des lokalen Kontextes. So l\u00e4sst sich beispielsweise nachzeich\u00adnen, wie Akteur\/-innen, die f\u00fcr die Umsetzung von Gesetzen zust\u00e4ndig sind, strate\u00adgisch mit den finanziellen Rahmenbedingungen umgehen oder wie sie \u201aSprache\u2018 (Terminologie, Wortwahl und Bilder) zur Durchsetzung ihrer Interessen verwenden. Der Kontext ist in der Schweiz oft sehr heterogen, weil die Zust\u00e4ndigkeiten f\u00fcr Um\u00adsetzungen von Bundesgesetzen in Programmen, Organisationen und Ma\u00dfnahmen meist auf kantonaler Ebene, im privaten Sektor oder bei Nichtregierungsorganisatio\u00adnen liegen. Resultate dieser Prozesse der Interpretation und Umsetzung sind die Auf\u00adrechterhaltung, (Re-)Produktion oder Aufl\u00f6sung sozialer Ungleichheiten, die teils be\u00adabsichtigt sind, teilweise aber auch ein unerwartetes Ergebnis darstellen.<\/p>\n\n\n\n<p>Warum ist der Fokus auf die Kategorie Geschlecht wichtig? Geschlechterverh\u00e4ltnisse sind pr\u00e4gender Bestandteil gesellschaftlicher Ordnungen; sie bestimmen Strukturen und Handlungsweisen (Chafetz 1988; Fraser und Gordon 1994; Becker-Schmidt und Knapp 2001). Sie beeinflussen die Chancen von individuellen und kollektiven Akteu\u00adrinnen und Akteuren. Damit schaffen, reproduzieren und modifizieren sie soziale Un\u00adgleichheiten oder l\u00f6sen bestehende auf. Soziale Ungleichheiten beziehen sich auf den systematisch ungleichen Zugang zu sozial wertgesch\u00e4tzten G\u00fctern, Leistungen und Anerkennung. \u201aGeschlecht\u2018 wird in diesem Rahmen in erster Linie als soziale Kate\u00adgorie verstanden, die darauf verweist, dass Geschlechtsidentit\u00e4ten ausgehandelt wer\u00adden. Konzepte von \u201aWeiblichkeit\u2018 und \u201aM\u00e4nnlichkeit\u2018 sowie Vorstellungen \u00fcber ge\u00adschlechtsspezifische Rollen sind nicht nat\u00fcrlich. Vielmehr handelt es sich um soziale Konstruktionen, die kontext- und akteursabh\u00e4ngig sind. Solche Konstruktionen lagern sich in Institutionen und Organisationen ein und werden dadurch institutionali\u00adsiert, das hei\u00dft, sie schaffen implizite und explizite gesellschaftliche Ordnungen und Strukturen (Mayntz 1975; Weber 1976). Im vergangenen Jahrhundert hat sich der Spielraum von Frauen in der Schweiz \u2013 wie auch sonst in Europa \u2013 vergr\u00f6\u00dfert. Dies ist f\u00fcr die drei Beitr\u00e4ge relevant, weil diese von der Annahme ausgehen, dass sich der tendenziell gr\u00f6\u00dfere gesellschaftliche Handlungsspielraum von Frauen auch in Geset\u00adzesnormen niederschl\u00e4gt bzw. deren Entstehungsprozess beeinflusst.<\/p>\n\n\n\n<p>Vor diesem Hintergrund gehen die drei Fallstudien in drei Politikbereichen der \u00fcber\u00adgeordneten Frage nach, inwiefern das spezifische Zusammenspiel von Normen und Gesetzen auf Bundesebene und deren Interpretation, Umsetzung und allf\u00e4llige Modi\u00adfikation in Form von Ma\u00dfnahmen und Projekten zu einer verbesserten Gleichstellung von Frauen und M\u00e4nnern oder zur Benachteiligung einer Geschlechtergruppe f\u00fchrt. Die drei vergleichenden Fallbeispiele identifizieren einerseits Normen, Werte und Konzepte von Weiblichkeit und M\u00e4nnlichkeit und geschlechtsspezifischen Identit\u00e4ten und Rollen und stellen andererseits die Frage nach deren Umsetzung und Um-Schrei\u00adbung in Ma\u00dfnahmen und Programmen, welche ihrerseits wiederum die Geschlechter\u00adverh\u00e4ltnisse beeinflussen. Eine derartige, geschlechtersensible Analyse, welche die Gesetze und deren Entstehung wie auch den Umsetzungsprozess und die unterschied\u00adlichen Interessen der daran Beteiligten einbezieht, schafft ein vertieftes Verst\u00e4ndnis \u00fcber die Mechanismen und Logiken, die zwischen niedergeschriebenen Gesetzesnor\u00admen einerseits und bestehenden gesellschaftlichen Geschlechterverh\u00e4ltnissen ande\u00adrerseits wirksam sind.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Die drei Fallstudien: Opferhilfe, Integrations- und Gleichstellungspolitik<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Frage, inwiefern verschiedene Politikbereiche dazu beitragen, Geschlechter\u00adgleichheit herzustellen bzw. bestehende Verh\u00e4ltnisse aufrecht zu erhalten oder neue Ungleichheiten zu schaffen, ist nicht neu. Innovativ hingegen ist, dass diese Frage an\u00adhand von drei Gesetzgebungen untersucht wird: Zwei der Beitr\u00e4ge fokussieren Rechtstexte, die bei ihrer Entstehung spezifisch die Interessen von Frauen ber\u00fcck\u00adsichtigen (Integrationsbereich und Gleichstellungsbereich), w\u00e4hrend der dritte Bei\u00adtrag ein Gesetz ins Zentrum der Analyse stellt, das zwar neutral formuliert wurde, in der Umsetzung jedoch vorrangig die Interessen bzw. die Situationen von Frauen ber\u00fccksichtigt (Opferhilfe).<\/p>\n\n\n\n<p>Anne Kersten (Universit\u00e4t Fribourg\/CH) befasst sich in ihrem Beitrag mit dem \u00f6f\u00adfentlichen Opferhilfe-Diskurs in der Schweiz. Das Opferhilfegesetz garantiert Opfern von Straftaten unentgeltliche Beratung und Unterst\u00fctzung und verbessert ihre Rechte im Strafverfahren. Es ist geschlechtsneutral formuliert, richtet sich also gleicher\u00adma\u00dfen an weibliche wie an m\u00e4nnliche Menschen. Seit seiner Inkraftsetzung im Jahre 1993 wird es jedoch zum \u00fcberwiegenden Anteil von Frauen und M\u00e4dchen in An\u00adspruch genommen. Das erstaunt, weisen doch Kriminalit\u00e4tsstatistiken und Dunkel\u00adfeldforschungen ein \u00e4hnliches Ausma\u00df der Gewaltbetroffenheit f\u00fcr weibliche und m\u00e4nnliche Menschen aus. Anne Kersten beleuchtet diese Entwicklung vor dem Hin\u00adtergrund der Annahme, dass in Entstehung und Umsetzung der geschlechtsneutralen Opferhilfe-Gesetzesnorm Mechanismen eingelagert sind, welche die staatliche Opfer\u00adhilfe als eine Hilfe vorwiegend f\u00fcr weibliche Verbrechensopfer umgrenzen. Sie un\u00adtersucht die medialen und \u00f6ffentlichen Debatten rund um Entstehung und Umsetzung des Opferhilfegesetzes und geht der Frage nach, ob, wann und inwiefern diese Debat\u00adten geschlechtsspezifisch strukturiert sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Lucia M. Lanfranconi (Universit\u00e4t Fribourg\/CH) setzt sich in ihrem Beitrag mit K\u00e4mpfen in der Umsetzung des Schweizer Gleichstellungsgesetzes (GlG) von seiner Entste\u00adhung bis heute auseinander. Das GlG trat 1996 in Kraft und bezweckt die F\u00f6r\u00adderung der Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben. In der Folge wurden von verschiedenen Akteurinnen und Akteuren mit unterschiedlichen Machtpositionen und Interessen (u.a. Verwaltungs- und Beratungsstellen zur Gleichstellung, Politiker\/-innen, Vertreter\/-innen von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden) verschiedene Ma\u00dfnahmen und Projekte gefordert, entworfen und implementiert. Es erstaunt vor diesem Hintergrund nicht, dass in diesem Umsetzungsprozess unterschiedliche Dis\u00adkurse identifiziert werden k\u00f6nnen. Diese unterscheiden sich in ihren Aussagen dar\u00ad\u00fcber, wer mit welchen Mitteln und aufgrund welcher Begr\u00fcndungen die betriebliche Gleichstellung umzusetzen habe. Lucia M. Lanfranconi sch\u00e4lt zwei dominierende Diskurse heraus und diskutiert deren spezifisches Erscheinen und teilweise strategi\u00adsches Aktivieren und Verkn\u00fcpfen sowie die damit einhergehenden Chancen und Risi\u00adken mit Blick auf die geforderte Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben in der Schweiz.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Beitrag von Susanne Bachmann (Universit\u00e4t Bern\/CH) wirft einen geschlechts\u00adsensiblen Blick auf Rechtstexte im politisch hei\u00df umk\u00e4mpften Gebiet der Integrati\u00adonspolitik. Integration soll nach geltendem Recht die Partizipation von Eingewander\u00adten an zentralen gesellschaftlichen Ressourcen erm\u00f6glichen. Im Beitrag wird danach gefragt, wie M\u00e4nnlichkeiten und Weiblichkeiten in Rechtstexten zu Integration in der Schweiz konzeptualisiert sind und welche Rolle diese Geschlechterrepr\u00e4sentationen f\u00fcr die Lebensrealit\u00e4ten von zugewanderten M\u00e4nnern und Frauen spielen. Der Bei\u00adtrag arbeitet exemplarisch geschlechtsspezifische Implikationen einzelner Gesetzes\u00adformulierungen heraus und zeigt damit auf, dass einzelne Regelungen der vermeint\u00adlich neutral formulierten Rechtstexte die Handlungsspielr\u00e4ume von M\u00e4nnern und Frauen unterschiedlich strukturieren und damit teilweise im Widerspruch zur inten\u00addierten Zielsetzung stehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Zu den Resultaten: Im Beitrag zum Opferhilfegesetz zeigt sich, dass der Begriff \u201aOpfer\u2018 in den anf\u00e4nglichen Debatten geschlechtsneutral formuliert wurde und erst im Verlauf der Zeit und insbesondere bei der Umsetzung des Gesetzes weiblich kon\u00adnotiert wurde. Die Analyse des Umsetzungsprozesses des Gleichstellungsgesetzes im Zeitverlauf zeigt, dass die mit der Umsetzung beauftragten Akteur\/-innen strategisch die Interessen der Arbeitgebenden und ihrer Vertreter\/-innen ber\u00fccksichtigen, um die Durchsetzung der betrieblichen Gleichstellung zu erreichen. Die Pr\u00e4zisierung des neutral formulierten Ausl\u00e4ndergesetzes im Hinblick auf die \u201ebesonderen Anliegen der Integration von Frauen, Kindern und Jugendlichen\u201c f\u00fchrt dazu, dass geschlechts\u00adspezifische Vorstellungen von \u201aAusl\u00e4nderinnen\u2018 und Vorstellungen \u00fcber ihr Verhal\u00adten in die Umsetzungsma\u00dfnahmen einflie\u00dfen: Dabei gelten Frauen als besonders un\u00adterst\u00fctzungsbed\u00fcrftig, jedoch wird der differenzierten Migrationspopulation nicht Rech\u00adnung tragen. Susanne Bachmann (Ausl\u00e4ndergesetz) und Anne Kersten (Opfer\u00adhilfegesetz) zeigen in ihren Beitr\u00e4gen auf, dass implizite Vorstellungen von \u201aM\u00e4nn\u00adlichkeit\u2018 und \u201aWeiblichkeit\u2018 handlungsleitend zu sein scheinen und dadurch zu nicht-intendier\u00adten Wirkungen f\u00fchren. Lucia Lanfranconi (Gleichstellungsgesetz) arbeitet in ihrem Beitrag heraus, dass die Gleichstellungsbeauftragten den Diskurs der Arbeitge\u00adbenden \u00fcbernehmen, um zu ihrem Ziel \u2013 Gleichstellung im Betrieb \u2013 zu gelangen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Literatur<\/h2>\n\n\n\n<p>Becker-Schmidt, Regina und Gudrun-Axeli Knapp (2001): Feministische Theorien zur Einf\u00fchrung (2. Auflage). Hamburg: Junius.<\/p>\n\n\n\n<p>Chafetz, Janet Saltzman (1988): Feminist Sociology: An Overview of Contemporary Theories. Itasca, Ill: Peacock Publishers.<\/p>\n\n\n\n<p>Chafetz, Janet Saltzman (1997): Feminist Theory and Sociology: Underutilized Con\u00adtributions for Mainstream Theory. Annual Review of Sociology, 23, 97-120.<\/p>\n\n\n\n<p>Fraser, Nancy und Linda Gordon (1994): \u2018Dependency\u2019 Demystified: Inscriptions of Power in a Keyword of the Welfare State. Social Politics: International Studies in Gender, State &amp; Society, 1(1), 4\u201331.<\/p>\n\n\n\n<p>Mayntz, Renate (1975): Max Webers Idealtypus der B\u00fcrokratie und die Organisati\u00adonssoziologie. In: Grochla, Erwin (Hg.). Organisationstheorie, 1. Teilband (98-105). Stuttgart: Poeschel.<\/p>\n\n\n\n<p>Weber, Max (1976): Wirtschaft und Gesellschaft: Grundriss der verstehenden Sozio\u00adlogie (5., rev. Auflage). T\u00fcbingen: Mohr. ProLitter<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pl01.owen.prolitteris.ch\/na\/plzm.0a301914-83bd-41eb-97c0-a41de8d154d5\" width=\"1\" height=\"1\">is<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Weiterlesen \u00a9 ProLitteris, Lucia Lanfranconi Monica Budowski, Susanne Bachmann, Lucia M. 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