{"id":228,"date":"2010-04-24T04:14:45","date_gmt":"2010-04-24T04:14:45","guid":{"rendered":"http:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=228"},"modified":"2025-05-03T20:46:21","modified_gmt":"2025-05-03T18:46:21","slug":"organisierte-kriminalitat","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=228","title":{"rendered":"Organisierte Kriminalit\u00e4t"},"content":{"rendered":"<div class=\"wp-block-image\">\n<figure class=\"alignright size-large\"><a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2021\/02\/OK.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"69\" height=\"95\" src=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2021\/02\/OK.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-779\"\/><\/a><\/figure>\n<\/div>\n\n\n<p>Ergebnisbericht eines Nationalfonds-Forschungsprojektes \u00fcber Organisierte Kriminalit\u00e4t und Gewalt im Alltag<\/p>\n\n\n\n<p>208 S., 2 Abb. &#8211; 21,0 x 15,0 cm<\/p>\n\n\n\n<p>Preis Fr.  50.-\u00a0 Eur 50.-<br>ISBN 978-3-907230-11-4<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=1074\"><strong>Weiterlesen  <\/strong><\/a>\u00a9 ProLitter<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pl01.owen.prolitteris.ch\/na\/plzm.bfe0ea23-19d0-4fc1-bfbf-a080da21c87a\" width=\"1\" height=\"1\">is, Rahel Zschokke, Josef Estermann<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\"><a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Organisierte_Kriminalit\u00e4t\">de.wikipedia.org\/wiki\/Organisierte_Kriminalit\u00e4t<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=8\">Bestellen<\/a><\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Ann\u00e4herung an das Ph\u00e4nomen \u201eOrganisierte Kriminalit\u00e4t\u201c <\/h1>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Josef_Estermann_(Soziologe)\" data-type=\"URL\">Zum Autor auf Wikipedia<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>von Josef Estermann<\/p>\n\n\n\n<p> Organisierte Kriminalit\u00e4t ist neben der Drogenproblematik ein zentrales Thema der Kriminalpolitik in der Schweiz. W\u00e4hrend die Drogenproblematik f\u00fcr den gr\u00f6ssten Teil der Bev\u00f6lkerung zur Alltagswelt geh\u00f6rt, fehlt im \u00f6ffentlichen Bewusstsein \u2013 abgesehen von Medienberichten mit Auslandsbezug \u2013 meist eine Konkretisierung oder direkte Erfahrung mit \u201eOrganisierter Kriminalit\u00e4t\u201c: Je n\u00e4her man sie anschaut, je mehr man nach ihr sucht, desto ferner r\u00fcckt sie. Eine Einigung dar\u00fcber, was Organisierte Kriminalit\u00e4t sei, ist nicht einmal unter Strafverfolgern zu erreichen. Dies macht den Begriff unbestimmt, so dass auch ein interaktionistischer Ansatz ohne Ph\u00e4nomenologie nicht auskommt.<br><br> Als \u201eArbeitsgebiete\u201c der Kriminellen Organisationen gelten unter anderen Drogenhandel, Frauenhandel, Menschenhandel, Schutzgelderpressung und die Geldw\u00e4sche, also die Scheinlegalisierung der aus dem kriminelle Gewerbe erzielten Gewinne. Aber auch Diebesorganisationen werden unter diesem Titel abgehandelt. Fast immer findet sich ein Auslandsbezug. Bevor Organisierte Kriminalit\u00e4t in aller Munde war, galt diese einfach als Bandenkriminalit\u00e4t, allenfalls gewerbsm\u00e4ssig betrieben. Mark Pieth hat in diesem Zusammenhang den Begriff \u201eOrganisierte Basiskriminalit\u00e4t\u201c verwendet, gerade um Bandenkriminalit\u00e4t von organisierter Kriminalit\u00e4t im engeren Sinne abzugrenzen. Bevor organisierte Kriminalit\u00e4t in aller Munde war, reichten die klassischen strafrechtlichen Sanktionsversch\u00e4rfungen bei gemeinsamer Begehung oder die Bestimmungen zur Beihilfe ohne weiteres aus, um das Ph\u00e4nomen zu bew\u00e4ltigen, wohl weder besser noch schlechter als heute.<br><br> Art. 260ter StGB mit der Marginale \u201eKriminelle Organisation\u201c in Kraft seit dem 1. August 1994, gibt keinen Hinweis auf die vermuteten T\u00e4tigkeitsgebiete der organisierten Kriminalit\u00e4t. Tatbestandsmerkmale sind die Geheimhaltung der Organisation, die Bereicherung mit verbrecherischen Mitteln und Gewaltanwendung.<br>Man k\u00f6nnte auch die Frage stellen, ob etwa Kartelle (zu denken w\u00e4re etwa an das in den USA und der EU verfolgte Vitaminkartell der weltgr\u00f6ssten Pharmaunternehmen) oder rechtsextremen, fremdenfeindliche, gewaltt\u00e4tige Skinhead-Gruppen kriminelle Organisationen sein k\u00f6nnten. Art. 260ter StGB g\u00e4be unter Umst\u00e4nden auch eine ausgezeichnete Handhabe gegen die Kader neonazistischer Organisationen. Bisher konnten allerdings noch keine Aktionen der Bezirks- und Staatsanwaltschaften in diesen Bereichen festgestellt werden. In welchen Bereichen hingegen Aktivit\u00e4ten zu registrieren sind, zeigt diese Forschungsarbeit.<br><br> Die seltene Anwendung dieses Artikels durch die Gerichte, ganz im Gegensatz zur Strapazierung des Themas \u201eOrganisierte Kriminalit\u00e4t\u201c durch die Strafverfolgungsinstitutionen, h\u00e4ngt damit zusammen, dass der Nachweis der Beteiligung an der kriminellen T\u00e4tigkeit der kriminellen Organisation, etwa Drogenhandel, einen gen\u00fcgend hohen Strafrahmen setzt, so dass der Nachweis der Beteiligung an der Organisation, oder deren Existenz \u00fcberhaupt, im Verh\u00e4ltnis zu der zu erreichenden Sanktion einen unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigen Aufwand erfordert.<br><br> <em>Ratio legis <\/em>des Art. 260ter StGB ist die Verurteilung von Personen, die sich nicht direkt an den Verbrechen beteiligen, sondern auf der F\u00fchrungsebene und in der Logistik zu verorten sind. Als Gefahr f\u00fcr den Staat werden auch erpresserische und korruptive Einflussnahmeversuche durch kriminelle Organisationen bezeichnet, die Infiltration des Staatsapparates, wie auch Film und Fernsehen aus Italien und den USA wohl bekannt. G\u00fcnther Arzt sieht die Gefahr der Infiltration und des \u00fcberbordenden Schwarzmarktes als Rechtfertigungsgrund der Norm. Ob jedoch eine entsprechende Realit\u00e4t in der Schweiz \u00fcberhaupt existiert, konnte eigentlich noch nie gezeigt werden. (1)<br><br> Bez\u00fcglich Korruption beziehungsweise Beg\u00fcnstigung machen vor allem F\u00e4lle im Tessin Presse. Hingegen scheint im Z\u00fcrcher Korruptionsfall Huber nicht etwa das organisierte Verbrechen, sondern der Beamte die treibende Kraft gewesen zu sein. Das gross angelegte Ermittlungsverfahren gegen die im Sicherheits- und Prostitutionsbereich t\u00e4tige Rockergruppe Hells Angels erwies sich als grosses Fiasko f\u00fcr die Bundesanwaltschaft und die Z\u00fcrcher Polizei. Korruption in der Schweiz l\u00e4uft auch entsprechend den gesch\u00e4ftlichen Gepflogenheiten nicht mit dicken Geldumschl\u00e4gen, des Abends in der Bar unter dem Tisch durchgereicht, sondern viel eher in stabilen Vernetzungen, die Leistung und Gegenleistung nicht unbedingt \u00fcber bares Geld und nicht unbedingt in einem kurzen Zeitraum realisieren. Das Schweizerdeutsche kennt daf\u00fcr den sch\u00f6nen Begriff \u201eVetterliwirtschaft\u201c.<br><br> So unklar die systematische Analyse bei der Frage \u201eWas ist organisierte Kriminalit\u00e4t?\u201c bleibt, so hoffnungsvoll erscheint eine einfache ph\u00e4nomenologisch-interaktionistische Definition: Organisierte Kriminalit\u00e4t ist, was die Beh\u00f6rden als organisierte Kriminalit\u00e4t verfolgen. Das reicht zwar sicher nicht als juristische Definition, immerhin jedoch als kriminal- und organisationssoziologische. Damit kann sich n\u00e4mlich der Blick von den schwarzen, schwer auszuleuchtenden Tiefen krimineller Organisationen abwenden, so sie denn \u00fcberhaupt zu finden sind, um die T\u00e4tigkeit der Polizei, der Amtsstatthalter, der Bezirksanw\u00e4lte, der Staatsanwaltschaften, des procureur g\u00e9n\u00e9ral (2) zu beleuchten. Dies ist legitim und wissenschaftlich zul\u00e4ssig. Die Beh\u00f6rden verf\u00fcgen seit l\u00e4ngerer Zeit \u00fcber die entsprechenden rechtlichen Grundlagen. Die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden haben organisierte Kriminalit\u00e4t fokussiert und Sonderabteilungen gebildet. Was sie bis jetzt gefunden und der Justiz zugef\u00fchrt haben, kann mit Fug und Recht als das bezeichnet werden, was mit den umfangreichen zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel (3) zu Tage gef\u00f6rdert werden konnte.<br><br> Empirische Daten zur organisierten Kriminalit\u00e4t, soweit sie Gegenstand der Strafverfolgung wird, sind knapp. An vorderster Front der Verfolgung steht selbstverst\u00e4ndlich die Polizei. Leider gab es im Untersuchungszeitraum auf Bundesebene keine polizeiliche Kriminalstatistik, die diesen Namen verdient. Eine solche wurde erst in den Zehnerjahren des laufenden Jahrhundert realisiert. Die Bem\u00fchungen, Daten der Strafverfolgung durch die Polizeien der einzelnen Kantone vergleichbar aufzubereiten, waren langwierig, ohne dass \u00fcber einen Zeitraum von fast dreissig Jahren nennenswerte Fortschritte h\u00e4tten erzielt werden k\u00f6nnen. Die einzige polizeiliche Kriminalstatistik, die diesen Namen verdient, war im Untersuchungszeitraum diejenige des Kantons Z\u00fcrich. Diese liefert auch im Zeitverlauf vergleichbare Informationen. Sie ist fallorientiert und l\u00e4sst eine tiefe Aufgliederung zu. Auf Bundesebene hingegen handelte es sich bis vor kurzem noch bloss um zusammengefasste, j\u00e4hrlich oder halbj\u00e4hrlich bei den Kantonen erhobene aggregierte Befragungsergebnisse ohne vergleichbare, einheitliche Erfassungssystematik.<br><br> Trotzdem m\u00fcssen diese Statistiken und eine qualitative Analyse der vorliegenden Urteile die Frage beantworten k\u00f6nnen, ob die der organisierten Kriminalit\u00e4t zugeschriebenen Deliktsfelder von durchstrukturierten Organisationen beherrscht werden, oder ob es sich nicht viel eher um kleingewerbliche Netzwerke und verbundene Einzelunternehmer mit ausgepr\u00e4gter Spezialisierung handelt.<br>Im Gegensatz zur geringen Bedeutung von kriminellen Organisationen in der Schweiz, welche mit der ganzen innovativen Kraft der Gesetzgebung bek\u00e4mpft werden, sich aber trotz intensiven Nachforschungen nicht haben finden lassen, steht die grosse Bedeutung eben dieser innovativen Gesetzesnormen f\u00fcr die institutionelle Entwicklung des Strafverfolgungsapparates und seiner Instrumentarien.<br><br><em>(1) In den Nachbarl\u00e4ndern Deutschland und Italien begann die Diskussion um organisierte Kriminalit\u00e4t schon fr\u00fcher, vgl. Etwa Uwe D\u00f6rmann, Karl-Fiedrich Koch, Hedwig Risch, Werner Vahlenkamp: Organisierte Kriminalit\u00e4t \u2013 wie gross ist die Gefahr, Sonderband der BKA-Forschungsreihe, Wiesbaden 1990.<\/em><br><br><em>(2) Die nicht polizeilichen Untersuchungsbeh\u00f6rden haben in der Schweiz unterschiedliche Bezeichnungen (Bezirksanw\u00e4lte, Untersuchungsrichter, Amtsstatthalter, Regierungsstatthalter, Staatsanwaltsschaft, Bundesanwaltschaft, procureur g\u00e9n\u00e9ral, minist\u00e8re public etc.) und unterschiedliche Kompetenzen sowohl gegen\u00fcber der Polizei, als auch als Beh\u00f6rde mit richterlichen Kompetenzen (Einstellung von Verfahren, Verh\u00e4ngung von Strafen bis zu einem bestimmten Umfang, sachliche Zust\u00e4ndigkeit).<br><\/em><br><em>(3) Der Umfang der Mittel scheint oft proportional zur Lautst\u00e4rke der Klage \u00fcber unzureichende Mittel, ein auch bei den Drogendezernaten beobachtetes Ph\u00e4nomen. Es taucht \u00fcberall da auf, wo die Polizei pr\u00e4ventiv t\u00e4tig wird und mehr als klassische reaktive Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung betreiben will.<br> F\u00fcr die Entsch\u00e4digung unserer AutorInnen: Hier steht die Z\u00e4hlmarke von ProLitter<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pl01.owen.prolitteris.ch\/na\/plzm.bfe0ea23-19d0-4fc1-bfbf-a080da21c87a\" width=\"1\" height=\"1\" border=\"0\"><br><\/em>is.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Deutungsmuster der Organisierten Kriminalit\u00e4t in der Schweizer \u00d6ffentlichkeit \u2013 Medien und Akteure <\/h1>\n\n\n\n<p>von Boris Boller und Josef Estermann   <a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=1074\"><strong>Hier klicken um zu lesen<\/strong><\/a><\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Menschenhandel und Frauenhandel <\/h1>\n\n\n\n<p>von Rahel Zschokke und Josef Estermann   <a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=1104\"><strong>Hier klicken um zu lesen<\/strong><\/a><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-large-font-size\"><a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=1498\"><strong>Weiterlesen<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ergebnisbericht eines Nationalfonds-Forschungsprojektes \u00fcber Organisierte Kriminalit\u00e4t und Gewalt im Alltag 208 S., 2 Abb. &#8211; 21,0 x 15,0 cm Preis Fr. 50.-\u00a0 Eur 50.-ISBN 978-3-907230-11-4 Weiterlesen \u00a9 ProLitteris, Rahel Zschokke, Josef Estermann de.wikipedia.org\/wiki\/Organisierte_Kriminalit\u00e4t Bestellen Ann\u00e4herung an das Ph\u00e4nomen \u201eOrganisierte Kriminalit\u00e4t\u201c Zum Autor auf Wikipedia von Josef Estermann Organisierte Kriminalit\u00e4t ist neben der Drogenproblematik ein zentrales &hellip; <a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=228\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Organisierte Kriminalit\u00e4t<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":25,"menu_order":5,"comment_status":"open","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-228","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/228","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=228"}],"version-history":[{"count":43,"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/228\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3671,"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/228\/revisions\/3671"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/25"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=228"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}