{"id":2360,"date":"2022-10-09T23:15:00","date_gmt":"2022-10-09T21:15:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=2360"},"modified":"2022-10-21T22:44:26","modified_gmt":"2022-10-21T20:44:26","slug":"organisierte-kriminalitaet-justiz-3-2","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=2360","title":{"rendered":"Organisierte Kriminalit\u00e4t Justiz 3.2"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"has-medium-font-size\"><a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=2362\"><strong>Weiterlesen: OK Polizei <\/strong><\/a><br>\u00a9 ProLitter<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/pl01.owen.prolitteris.ch\/na\/plzm.7a021e99-087c-4291-a18c-02925e7625fa\" width=\"1\" height=\"1\" border=\"0\">is, Josef Estermann<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">3.2 Justiz<\/h1>\n\n\n\n<p>Die Diskussionen um die Bek\u00e4mpfung krimineller Organisationen (vgl. dazu auch Abschnitt 7), die das Wissen \u00fcber deren au\u00dferordentliche Gef\u00e4hrlichkeit im Kopf der Zeitungsleser und Fernsehkonsumenten zur fast unverr\u00fcckbaren Tatsache gemacht haben, m\u00fcndeten nicht nur in \u00c4nderungen des materiellen Strafrechts, sondern f\u00fchr\u00adten auch zum Umbau der Staatsanwaltschaften und deren nachgeordneten Beh\u00f6r\u00adden. Sie bewirkten einen Modernisierungsschub weg von der dezentralen, geografi\u00adschen Gebietszust\u00e4ndigkeit hin zu Sachzust\u00e4ndigkeiten. Insbesondere f\u00fchrten sie zu einer Schw\u00e4chung der kantonalen Polizeihoheit und einer St\u00e4rkung der zentripetalen Kr\u00e4fte. Diese \u00c4nderung zeigt sich sowohl auf Bundesebene mit der St\u00e4rkung der Bundesanwaltschaft und der Schaffung einer Bundeskriminalpolizei<sup><a href=\"#sdfootnote27sym\"><sup>27<\/sup><\/a><\/sup> als auch auf kantonaler Ebene mit der St\u00e4rkung der Untersuchungsrichter\u00e4mter (Bezirksanw\u00e4lte, Amtsstatthalter, <em>juge d\u2019instruction <\/em>etc).<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">3.2.1 Die Modernisierung der Strafverfolgung im Kanton Luzern<\/h1>\n\n\n\n<p>Die Gunst der Stunde nutzend, schritt der Kanton Luzern zu einer Reorganisation des Justizsystems. Das gesamte Strafverfolgungssystem wurde unter fachliche Aufsicht des Obergerichts gestellt, die Amtsstatthalter (so hei\u00dfen die Untersuchungsrichter im Kanton Luzern) der Staatsanwaltschaft unterstellt. Die politische Ebene, zu der in diesem Zusammenhang die Exekutive, also das Justizdepartement zu rechnen ist, ist der Fachaufsicht enthoben. Damit ist ein Maximum an Gewaltenteilung erreicht. Bei dieser Gelegenheit wurden spezielle Untersuchungsrichter\u00e4mter f\u00fcr Wirtschaftskri\u00adminalit\u00e4t und organisierte Kriminalit\u00e4t eingerichtet.<sup><a href=\"#sdfootnote28sym\"><sup>28<\/sup><\/a><\/sup> Der politisch ver\u00adantwortliche Justizdirektor Paul Huber: <em>\u201eZur Entwicklung der organisations\u00adrechtlichen Grundla\u00adgen f\u00fcr die Strafuntersu\u00adchung OK und WK-Kriminalit\u00e4t. Die hat bei uns eigentlich im Jahre 1989 einge\u00adsetzt. Bis dahin hatten wir im Kanton Luzern, wie in vielen anderen mittelgro\u00dfen Kantonen, eigentlich nur bezirks\u00adweise oder \u00e4mterweise orga\u00adnisierte Untersuchungs\u00adbeh\u00f6rden. Den verschie\u00adde\u00adnen selbst\u00e4n\u00addigen Untersuchungs\u00adrichterinnen und -rich\u00adtern wurden die F\u00e4lle nach Rotations\u00adprinzip zuge\u00adteilt. Es gab auch keine Speziali\u00adsierung im Bereich OK und Wirtschafts\u00adkriminalit\u00e4t. In einzelnen F\u00e4llen wurden dann schwierige F\u00e4lle ausgelagert und Anw\u00e4lten, die zu au\u00dferor\u00addentlichen Untersu\u00adchungsrichtern bestellt wurden, zur Bearbeitung \u00fcbergeben.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Im Jahre 1989 wurde dann ein Offizium Wirtschaftskriminalit\u00e4t geschaffen, und zwar eigent\u00adlich auf politische Anregung hin in Zusammenarbeit mit dem Oberge\u00adricht. Wir hatten ja keine rechtlichen Grundlagen im streng formalen Sinn zur Schaffung eines solchen Offi\u00adziums. Die Rechtsgrundlage war die dauernde Bestel\u00adlung eines au\u00dferordentlichen Amtsstatthalters, der bei einem Bezirk angesie\u00addelt wurde. Die Ernennung erfolgte durch das Obergericht. Diesem au\u00dferordentli\u00adchen Amtstatthalter wurden [&#8230;] komplexe F\u00e4lle von Wirtschaftskriminalit\u00e4t, die in ande\u00adren Bezirken angefallen sind, au\u00dferordentlicher weise zugeteilt. Dieses Amt wurde schrittweise ausgebaut, in dem am Schluss zwei Amtschreiber, also Untersu\u00adchungs\u00adbeamte, diesem Offizium zugeteilt worden sind und ein eigenst\u00e4ndiges Sekretariat gehabt haben. Erst 1994 wurde dann durch eine \u00c4nderung des Organi\u00adsationsge\u00adsetzes bei uns die rechtliche Basis gelegt daf\u00fcr, dass ein kantonsweit ope\u00adrierender Untersuchungsrichter \u00fcberhaupt t\u00e4tig werden konnte, also die Basis geschaffen f\u00fcr die \u00dcberf\u00fchrung dieses au\u00dferordentlichen Offiziums in ein ordentli\u00adches. Als Wahlbe\u00adh\u00f6rde wurde der Gro\u00dfe Rat bestellt. Die anderen Untersuchungs\u00adrichter werden bei uns durch Volkswahl bestimmt, \u00e4mterweise, bezirksweise. Ein anderes Wahlgremium wurde in der politischen Diskussion verworfen, zum Beispiel eine Ernennung durch den Regierungs\u00adrat, oder durch das Obergericht, oder durch die Staatsanwaltschaft<\/em>.<em>\u201c<\/em><sup><a href=\"#sdfootnote29sym\"><sup>29<\/sup><\/a><\/sup><\/p>\n\n\n\n<p>Inhaltlich ist der T\u00e4tigkeitsbereich des neuen kantonalen Untersuchungsrichters f\u00fcr organisierte Kriminalit\u00e4t nicht genau definiert, sondern wird pragmatisch ausgef\u00fcllt: <em>\u201eMateriell sieht meine Zust\u00e4ndigkeit so aus: Ich habe Sachverhalte zu beurteilen, die in Richtung 260ter gehen. Wobei die Definition etwas abgewandelt wurde, Lu\u00adzerner Pragmatismus<\/em>. [&#8230;]<em> In der Realit\u00e4t z\u00e4hlt meine Kapazit\u00e4t und Sach\u00fcberle\u00adgungen: Soll man jetzt diesen T\u00e4ter verfolgen auf dieser Stufe oder nicht? Wie sehe ich die organisierte Kriminalit\u00e4t oder wie kam es \u00fcberhaupt zu meiner T\u00e4tigkeit? Die ordent\u00adlichen Amtsstatthalter im Kanton Luzern, die haben eine Flut von Sachver\u00adhalten zu beurteilen. Vor allem aus dem Bereich Stra\u00dfenverkehrsdelikte. Ihre All\u00adtagst\u00e4tigkeit ist durch die Quantit\u00e4t gekennzeichnet, sie haben kaum M\u00f6g\u00adlichkeiten, zusammenh\u00e4ngende F\u00e4lle genauer zu durchleuchten. Sie bewegen sich mehrheitlich auf der ersten Stufe der Kriminalit\u00e4t. Ich komme auf die anderen Stufen zur\u00fcck. Das war sehr unbefriedigend und der Justizdirektor hat ausgef\u00fchrt, wie es dann zur Reak\u00adtion kam. Die Untersuchungsrichter haben selber beantragt, dass man irgend\u00adeine Stelle haben muss, die auch die Vernetzungen anschauen kann, die Zeit und Fachwissen hat, das anzugehen. Da sind wir bei der zweiten Stufe der Krimina\u00adlit\u00e4t, also nicht mehr nur Einzelt\u00e4ter, einzelne Sachverhalte, sondern zusammenh\u00e4n\u00adgende Fragen, Stichwort: Bandenm\u00e4\u00dfigkeit. Man kann sich fragen, ob das schon organi\u00adsierte Kriminalit\u00e4t ist, ich bin der Meinung nicht, und offensichtlich auch die Mehr\u00adheit des Plenums hier. Die zweite Stufe ist nat\u00fcrlich noch nicht die L\u00f6sung aller Dinge. Wie ich meine Aufgabe verstehe, sollte ich eigentlich eine dritte Stufe errei\u00adchen. Also \u00fcber die einzelnen Sachverhalte hinaus, \u00fcber die zweite Stufe, bandenm\u00e4\u00ad\u00dfig, hinauf zur dritten Stufe. F\u00fcr mich ist das Merkmal dieser Stufe eigentlich die Unternehmensartigkeit, also Aufgabenteilung bei den T\u00e4tern, Hierarchie, Ersetzbar\u00adkeit der T\u00e4ter, also irgendwie auch gef\u00fchlsm\u00e4\u00dfig eine Stufe weiter als die Banden\u00adm\u00e4\u00dfigkeit. Ich will hier nicht Wortklauberei betreiben, wir haben einen sehr prag\u00admatischen Ansatz. Bei uns in der Realit\u00e4t, kann ich ehrlich sagen, der 260ter ist in der Realit\u00e4t v\u00f6llig bedeutungslos. F\u00fcr mich ist entscheidend, ob ein T\u00e4terkonstrukt vorliegt, das nicht sofort durchschaubar ist und ob damit der ordentliche Statthalter \u00fcberfordert ist. Das sind die pragmatischen Kriterien. Und hier kann ich an Herrn Professor Arzt ankn\u00fcpfen, die dritte Stufe geht jetzt nat\u00fcrlich nahtlos \u00fcber zur or\u00addent\u00adlichen Wirtschaft und die Unternehmensartigkeit ist hier in diesem Gebilde erkennbar und gleich sieht nat\u00fcrlich auch ein wirtschaftliches Unternehmen aus. Es bet\u00e4tigt sich in der Regel mit anderen Sachen, in der Regel. Herr Oberholzer hat vorher die Schnittstellen auch sehr sch\u00f6n anget\u00f6nt, CS und Roche usw. Und das ist dann die heikle Frage, wie weit kann man da gehen? Und dann sind auch die politi\u00adschen Fragen hier. Soll man \u00fcberhaupt Ressourcen schaffen, um bis an die obere Grenze zu gehen? Und dann wird es auch f\u00fcr gewisse Politiker gef\u00e4hrlich, Gro\u00dfr\u00e4te usw. Soll man diese Ressourcen zur Verf\u00fcgung stellen? Ganz heikle politische Fra\u00adgen, die sich da stellen. Einfach zum Ausdruck, wie ich die OK verstehe: Eine Stufe mehr als Bandenm\u00e4\u00dfigkeit. Ganz einfach und plakativ<\/em>.<em>\u201c<\/em><sup><a href=\"#sdfootnote30sym\"><sup>30<\/sup><\/a><\/sup><\/p>\n\n\n\n<p>Interessant an der Entwicklung im Kanton Luzern ist die Verbindung der Themen Wirtschaftskriminalit\u00e4t und organisierte Kriminalit\u00e4t. Sie entspricht dem kleinsten gemeinsamen Nenner der Interessenlagen des linken (Steuerfragen und Wirtschafts\u00adethik) und des rechten politischen Spektrums (effiziente klassische Kriminalit\u00e4tsbe\u00adk\u00e4mpfung). Damit erwuchs der Modernisierungsvorlage kein Widerstand der Par\u00adteien. Die Verquickung der politischen Diskussion mit organisatorischen Bed\u00fcrfnis\u00adsen wird vom Justizdirektor verhalten angesprochen: <em>\u201eEiner der wichtigs\u00adten Gr\u00fcnde war sicher, dass in weiten Kreisen die Sensibilit\u00e4t f\u00fcr die Problematik ,organisierte Kriminalit\u00e4t\u2019 erh\u00f6ht wurde. \u00dcber die Gr\u00fcnde daf\u00fcr haben wir heute morgen schon einiges geh\u00f6rt. Wir haben auch von Mythen geh\u00f6rt, die sich um diesen Begriff rank\u00adten. Ich mag gar nicht ausschlie\u00dfen, dass das auch wesentlich zu der Entwicklung in unserem Kanton beigetragen hat. Es war aber doch im Wesentlichen die wachsende Einsicht auch der Bev\u00f6lkerung und der Politiker, dass langfristig die Verletzungen von weitgehend ungeschriebenem oder privatem Verhalten, Verhal\u00adtenscodices, wie sie bei der Wirtschaftskriminalit\u00e4t ja offen oder oft zu Tage treten, dass das f\u00fcr die Gesellschaft insgesamt sch\u00e4dlich sei und dass dagegen etwas gemacht werden m\u00fcsse. Und dass die bestehenden Organisationen dazu eben nicht in der Lage seien.\u201c<\/em><sup><a href=\"#sdfootnote31sym\"><sup>31<\/sup><\/a><\/sup><\/p>\n\n\n\n<p>Die eigentlichen Gr\u00fcnde f\u00fcr die Modernisierung l\u00e4gen allerdings an der Untauglich\u00adkeit der bisherigen, lokalen Organisationsform: <em>\u201eDann gab es auch eine klare Ein\u00adsicht bei den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden, dass eine Professionalisierung notwendig sei. <\/em>[&#8230;]<em> Es gab mangelnde Routine mit diesen vielen, mit diesen zunehmenden Ein\u00adzelf\u00e4llen, die aber einmal da, einmal da bei den Untersuchungsrichtern anfielen, die dann in der Regel auch ein wenig \u00fcberfordert waren, sogar sehr \u00fcberfordert. Ich kann mich noch gut erinnern, als ich einmal an einem ordentlichen Monatsrapport die Frage stellte: \u201aWas macht ihr eigentlich so lange an diesem Fall?\u2019 hat man mir dann gesagt, man w\u00fcrde mich schon orientieren, dann hat man mir auf einem gro\u00dfen Tisch ein riesiges Spinnennetz ausgebreitet von Beziehungen im Zusammen\u00adhang mit irgendeinem Drogenfall. Was ist denn jetzt schon passiert? Es ist noch nichts pas\u00adsiert. Wann passiert etwas? Vielleicht in einem Jahr schnappt dann die Falle zu, hat man mir gesagt. Die Falle ist dann nie zugeschnappt. Der Fall ist nach sehr viel Arbeit im Nichts, im Sande verlaufen. Weil die Leute, die auf diesem Sche\u00admata wa\u00adren, schon wieder verschwunden waren. Als dann wirklich die Falle zuschnappen sollte, blieb nur sehr, sehr wenig \u00fcbrig. Und das hat man bei den Straf\u00adverfolgungs\u00adbeh\u00f6rden auch gesehen, man wollte da irgendwo aus dieser unguten Situation aus\u00adbrechen und dann kam noch hinzu, dass \u00fcberall, in den anderen Kanto\u00adnen, die Ent\u00adwicklung auch war, dass man Wirtschaftskriminalit\u00e4ts- und OK-Spezial\u00adeinheiten bei den Untersuchungsbeh\u00f6rden gebildet hat.\u201c<\/em><sup><a href=\"#sdfootnote32sym\"><sup>32<\/sup><\/a><\/sup><\/p>\n\n\n\n<p>Ein zweiter wichtiger Grund liegt in dem politischen Willen, Polizei und Strafverfol\u00adgung tats\u00e4chlich pr\u00e4ventiv einzusetzen, im Vorfeld und mit abschreckender Wir\u00adkung: <em>\u201eWir sind umgeben von steuerg\u00fcnstigen Kantonen, die auch viele Wirtschafts\u00adkriminelle anlocken und wir wissen, dass im Kanton Zug recht vehement gegen diese Erscheinungen Front gemacht wird. Mindestens von der Polizei- und Justizdirektion, dort wurden ziemlich viele Stellen geschaffen, um dieser Wirtschaftskriminalit\u00e4t Herr zu werden und auch das Auswuchern von organisierter Kriminalit\u00e4t zu behin\u00addern. Und wir bef\u00fcrchteten hier in Luzern, dass ein gewisser Ausweicheffekt sich einstellen k\u00f6nnte. Deshalb wollte man eigentlich schon von Anfang an im Sinne einer Dissuasion ein Abwehrdispositiv errichten. W\u00e4hrend nun dieser Ansto\u00df bei der Wirt\u00adschaftskriminalit\u00e4t stark von der politischen Seite her kam, auch von Beh\u00f6rdenseite, politischer Beh\u00f6rdenseite, war es bei der organisierten Kriminalit\u00e4t etwas anders. Da kam der Druck dann von den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden her, innerhalb dieser Strafverfolgungskonferenz, die ich schon erw\u00e4hnt hatte. Einmal hatte man dort die Vorteile dieses Untersuchungsrichteramtes ,Wirtschaftskriminalit\u00e4t\u2019 erkannt, und die F\u00e4higkeit, wirklich Wirkung zu erzeugen. Dann war es auch die Zahl der F\u00e4lle und die Qualit\u00e4t der F\u00e4lle und das Zunehmen von Bandenkriminalit\u00e4t<\/em>. [&#8230;] <em>Kurz gesagt war es dann eigentlich die Staatsanwalt\u00adschaft und die Untersuchungsrichter, die gesagt haben, man m\u00fcsste eigentlich, bevor wir die Rechtsgrundlagen haben, auch noch ein Offizium ,Organisierte Kriminalit\u00e4t\u2019 schaffen<\/em>.<em>\u201c<\/em><sup><a href=\"#sdfootnote33sym\"><sup>33<\/sup><\/a><\/sup> <em>\u201eDie Zielsetzung war bei uns von Anfang an nicht, einem \u00fcberbordenden Verbrechertum Herr zu wer\u00adden, sondern hatte von Anfang an eher pr\u00e4ventive Gr\u00fcnde, die zur Schaffung dieser Offi\u00adzien gef\u00fchrt hat<\/em>.<em>\u201c<\/em><sup><a href=\"#sdfootnote34sym\"><sup>34<\/sup><\/a><\/sup><\/p>\n\n\n\n<p>Mangelndes Problembewusstsein l\u00e4sst sich den politischen Verantwortlichen jedoch nicht nachsagen: <em>\u201eWir haben uns bei der Vorbereitung zur Schaffung eines speziali\u00adsierten Untersuchungsrichteramtes f\u00fcr Verbrechen der organisierten Kriminalit\u00e4t durchaus mit den kritischen Einw\u00e4nden befasst, wie sie heute morgen erw\u00e4hnt wur\u00adden. N\u00e4mlich, dass die Entwicklung in der Schweiz tendenziell dramatisiert werde und dass organisierte Kriminalit\u00e4t nicht als wirklich relevantes Problem erscheine, vielmehr auch der polizeilichen und kriminalistischen Aufr\u00fcstung dienen k\u00f6nnte oder zu einem Frontalangriff auf die Freiheitsrechte missbraucht werden k\u00f6nnte. Damit haben wir uns in der Tat auch in dieser Strafverfolgungskonferenz auseinan\u00adder gesetzt. Andererseits wollten wir uns aber auch nicht der Gefahr ausset\u00adzen, durch endlose und unfruchtbare Diskussionen um die definitorische Sch\u00e4rfe und Abgren\u00adzung zwischen organisierter Bandenkriminalit\u00e4t und organisierter Kriminali\u00adt\u00e4t und den unscharfen Begriff der Wirtschaftskriminalit\u00e4t, die notwendigen organi\u00adsatori\u00adschen Ma\u00dfnahmen zur Eind\u00e4mmung dieser realen Kriminalit\u00e4tsformen nicht zu er\u00adgreifen.\u201c<\/em><sup><a href=\"#sdfootnote35sym\"><sup>35<\/sup><\/a><\/sup><\/p>\n\n\n\n<p>Die Modernisierung f\u00fchrt zu einem Aufbrechen tradierter organisatorischer Struktu\u00adren, die geografisch kleinr\u00e4umig oder nach Rotationsprinzip funktionieren. Die neuen Strukturen sind spezialisiert und fachbezogen. Sie m\u00f6gen vorab effizienter sein, bergen aber die Gefahr der Einengung des Blickfelds, einer Fixierung auf den Gegenstand, wie sie auch bei den Drogendezernaten festzustellen sind. Sie bergen die Gefahr der Verselbst\u00e4ndigung, verhindern Entkriminalisierung und tendieren im schlechtesten Falle zur Problemaufrechterhaltung.<\/p>\n\n\n\n<p>Zur Entwicklung der Justiz und Strafverfolgung in Luzern jedenfalls wurde die orga\u00adnisierte Kriminalit\u00e4t funktionalisiert<em>: \u201eEine W\u00fcrdigung der Auswirkungen der politi\u00adschen Diskussion und der konkret ergriffenen Ma\u00dfnahmen hier in Luzern rund um die organisierte Kriminalit\u00e4t, f\u00fchrt mindestens zu einer positiven Feststellung oder man kann auch sagen, zu einem positiven Nebeneffekt. Die Tatsache oder der My\u00adthos organisierte Kriminalit\u00e4t hat mindestens dazu beigetragen, dass zunehmend komplexere Formen der Kriminalit\u00e4t in einem globalisierten Umfeld besser be\u00adk\u00e4mpft werden k\u00f6nnen. Auch hier in der Provinz, weil mit dem Begriff OK l\u00e4ngst \u00fcberf\u00e4l\u00adlige Strukturen der Strafverfolgung und der Polizeiarbeit schrittweise moder\u00adnisiert werden konnten. Das war ein politisches Hilfsmittel, um gewisse Barrieren, die ein\u00adfach unverr\u00fcckbar schienen, zu \u00fcberwinden. Und wenn ich dann das Fazit ziehe, das ist doch eigentlich gar nicht so schlecht, oder, und hilft dann auch viel\u00adleicht denjeni\u00adgen den Frust zu verdauen, die bisher nur von ganz wenigen Verurtei\u00adlungen im Zusam\u00admenhang mit organisierter Kriminalit\u00e4t zu berichten wussten<\/em>.<em>\u201c<\/em><sup><a href=\"#sdfootnote36sym\"><sup>36<\/sup><\/a><\/sup><\/p>\n\n\n\n<p>Es besteht aber durchaus die Bereitschaft, negative Auswirkungen dieser Funktiona\u00adlisierung zu \u00fcberpr\u00fcfen und, sofern \u00fcberhaupt m\u00f6glich, zu korrigieren: <em>\u201eAls Polizei- oder als Justizdirektor, der irgendeinen Antrag stellt ans Parlament und wenn man ein Offizium f\u00fcr organisierte Kriminalit\u00e4t schafft, hat man ja auch nach dem heuti\u00adgen Tage zum Teil ein schlechtes Gef\u00fchl. Ich muss sagen, es hat in gewis\u00adsen Berei\u00adchen als Nebenprodukt etwas gebracht. Nachweisen kann man nicht mehr, als was gesagt worden ist. Ich habe das Gef\u00fchl, dahinter w\u00e4re etwas, aber wir k\u00f6nnen es letztlich nicht nachweisen, dort wo es dann in diese dritte Stufe ginge. Und das ein\u00adzige Konkrete, das gesagt wurde, aber dann auch nicht belegt, von Ihnen glaube ich und dann auch noch von Herrn Oberholzer, dass es eigentlich am Schluss nur darum gegangen sei und darum gehe, die Beweissituation auf der Seite der Strafver\u00adfolgung zu Lasten der kleinen W\u00fcrstchen zu verbessern. Und das w\u00e4re ja das Schlimme daran. Da m\u00fcsste man ja dann sagen, dieser 260ter hat eigentlich als Effekt nur dies. Ich kann es ihnen nicht beweisen, aber ich verlange jetzt an diesem Tisch auch, dass man einmal sagt, dass man Evidenz hat daf\u00fcr. Dass die Strafverfol\u00adgungsbeh\u00f6r\u00adden diesen 260ter, wenn er schon f\u00fcr nichts anderes brauchbar gewesen ist, daf\u00fcr wenigstens gebraucht oder missbraucht haben. Gibt es daf\u00fcr wirklich auch Evidenz? Das macht die ganze Sache ja nicht grunds\u00e4tzlich besser, sie ist dann ein\u00adfach noch \u00fcberfl\u00fcssiger.\u201c<\/em><sup><em><a href=\"#sdfootnote37sym\"><sup>37<\/sup><\/a><\/em><\/sup>Die hier vorliegende Forschungsarbeit liefert einen Teil dieser Evi\u00addenz.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">3.2.2 Die Gerichte<\/h1>\n\n\n\n<p>Bei Richtern herrscht teilweise eine betr\u00e4chtliche Skepsis gegen\u00fcber der Anwendung des Art. 260ter StGB, dem Ausbau der strafprozessualen Ma\u00dfnahmen und der pr\u00e4\u00adventiven Polizei. So \u00e4u\u00dfert sich zum Beispiel Hans Wipr\u00e4chtiger, Richter am Kassa\u00adtionshof des Schweizer Bundesgerichts: <em>\u201eEs ist auffallend, dass wir hier wenig Ur\u00adteile haben, auch am Bundesgericht. Da gibt es zwei verschiedene M\u00f6glichkeiten, meine pers\u00f6nliche reine Spekulation, Wis\u00adsenschafter sol\u00adlen das untersuchen: In der Schweiz operierende kriminellen Organi\u00adsationen gehen so raffi\u00adniert vor, dass die Untersuchungs- und Gerichtsorgane ihrem Vorgehen nicht gewachsen sind. In diese Richtung d\u00fcrfte die Aussagen des Bundes\u00adanwalts Valentin Roschacher deuten, der, auf die Zunahme des Rechtsextremismus angesprochen, anf\u00fchrte, dass die organi\u00adsierte Kriminalit\u00e4t nach wie vor die Bedro\u00adhung Nr. 1 f\u00fcr die Schweiz sei. Diese Kriminalit\u00e4t geschehe oftmals unsichtbar und sei schon deshalb gef\u00e4hrlicher als der Rechtsextremismus, Wirtschaftskriminelle seien intelligente, spezialisierte T\u00e4ter. Das w\u00e4re eine M\u00f6glichkeit. Eine andere M\u00f6glichkeit w\u00e4re, dass sich eigentliche mafi\u00f6se Strukturen mit fl\u00e4chendecken\u00adder Gebietskontrolle und Einfluss auf die gesellschaft\u00adlichen Machtverh\u00e4lt\u00adnisse in der Schweiz bisher noch nicht etablieren konnten, sieht man mal von der Geldw\u00e4\u00adscherei ab, wo, wie Herr Pieth gesagt hat, logistisch die Schweiz benutzt wird. Dass also hier eigentlich noch die alte, klassische Straflehre mit der individuellen Tatschuld, Teilnah\u00admelehre usw. reichen k\u00f6nnte, noch, meine ich. Dass es nicht so dramatisch ist, haben schon die Publikati\u00adonen Vest, Killias, Bertossa usw. erw\u00e4hnt. Das w\u00fcrde n\u00e4mlich bedeuten, dass man einen weiteren \u2013 ich sage nicht: Aufr\u00fcstung \u2013 einen weiteren Ausbau des materiellen Strafrechts, aber auch des Verfahrensrechts, einen weiteren Ausbau mit Effizienzvorlagen welcher Art auch immer, nicht brauchen w\u00fcrde. Ich habe eher den Eindruck, dass man diese Instru\u00admentarien ben\u00fctzen sollte, die man hat und nicht noch mehr. Es w\u00fcrde hier, meine ich auch, etwas vorgegaukelt werden von Effizienz, die gar nicht zu erreichen ist, aus verschie\u00addensten Gr\u00fcnden.\u201c<\/em><sup><a href=\"#sdfootnote38sym\"><sup>38<\/sup><\/a><\/sup><\/p>\n\n\n\n<p>\u00c4hnlich \u00e4u\u00dfert sich auch Niklaus Oberholzer, Pr\u00e4sident der Anklagekammer des Kantons St.Gallen: <em>\u201eOK ist die Weiterf\u00fchrung des Kalten Krieges mit anderen Mit\u00adteln. Sie sch\u00fcrt Emo\u00adtionen, weckt \u00c4ngste und grenzt das B\u00f6se aus. Die Diskussionen dar\u00fcber zeigen, dass es sich nicht um einen rechtlich fassbaren Begriff handelt, son\u00addern eben um ein politisches Programm. Jeder und jede versteht darunter das, was ihm oder ihr eben gerade passt. In den Diskussio\u00adnen gibt es einen gemeinsamen Nen\u00adner, die gemein\u00adsame \u00dcberzeugung von der gro\u00dfen Gefahr. Und diese gro\u00dfe Gefahr kommt, wie k\u00f6nnte es anders sein, einmal mehr aus dem Osten. Die Herauf\u00adbe\u00adschw\u00f6\u00adrung dieser Gefahr verfolgt ein ganz bestimmtes Ziel. Es geht nicht darum, ein vorhandenes Problem mit ad\u00e4quaten Mitteln zu l\u00f6sen, sondern es geht darum eine Legitimations\u00adbasis abzugeben f\u00fcr eine Kriminalisierung des Alltages und f\u00fcr eine Erweiterung der polizeilichen Einsatzkompetenzen. Alle rechtsstaatlichen Ga\u00adrantien, die bei der normalen Kriminalit\u00e4t geboten erscheinen, z\u00e4hlen eben nichts mehr, wenn es gilt, dem \u00fcberm\u00e4chtigen Gegner des organisierten Verbrechers ge\u00adgen\u00fcber zu treten. Nur, und das ist aufgrund meiner pers\u00f6nlichen Erfahrung das Leidige an der ganzen Sache, dies trifft einmal mehr mit praktisch s\u00e4mtlichen Mit\u00adteln des Strafrechts nicht die Gro\u00dfen, son\u00addern es trifft einmal mehr die Kleinen und die Dummen. Dem Klein\u00addealer, der keine Aus\u00adkunft dar\u00fcber geben kann, woher er die 500 Franken bezogen hat, dem werden die abge\u00adnommen unter Hinweis auf die erleichterten Einziehungs\u00adm\u00f6glichkeiten, dem Hehler, der aus dem Automaten M\u00fcnz in Banknoten umwechselt, dem Beamten, der sich im Rahmen seiner sozialen Kon\u00adtakte allenfalls zu einem Nachtessen einl\u00e4dt.\u201c<\/em><sup><a href=\"#sdfootnote39sym\"><sup>39<\/sup><\/a><\/sup><\/p>\n\n\n\n<p>Dass die Diskussion um die organisierte Kriminalit\u00e4t tats\u00e4chlich ein Surrogat f\u00fcr den kalten Krieg darstellt, zeigt eine Erwiderung aus dem Tagungspublikum: <em>\u201eIch m\u00f6chte auf die provokativen Thesen des Herrn Oberholzer auch provokativ antwor\u00adten. Ich bin \u00fcberzeugt, die russische Marine h\u00e4tte noch einen Job als Sprecher f\u00fcr Sie bereit. Es hei\u00dft doch nicht, wenn man die Mittel nicht hat, wenn etwas geschehen und man es nicht nachweisen kann, dass es \u00fcberhaupt nicht existiert. Sie haben ja dort gesehen, wenn die Mittel fehlen, dann wird so oft nur ein bisschen dar\u00fcber ge\u00adwa\u00adschen, und dann sagt man, es ist \u00fcberhaupt nicht so schlimm<\/em>.<em>\u201c<\/em><sup><a href=\"#sdfootnote40sym\"><sup>40<\/sup><\/a><\/sup><\/p>\n\n\n\n<p>Was die materielle Behandlung des Straftatbestandes der kriminellen Organisation angeht, hat die Analyse ergeben, dass die Gerichte ihre Funktion als Korrekturin\u00adstanz ausufernder Interpretationen der Ermittlungsbeh\u00f6rden durchaus wahrnehmen. So ist dem Kreisgericht Bern-Laupen durchaus klar, dass mit den hohen Forde\u00adr\u00adun\u00adgen an die Beweis\u00adbarkeit eine schwer zu nehmende H\u00fcrde f\u00fcr die Beweisbarkeit der kri\u00adminel\u00adlen Organisation gesetzt wird. Aber gerade weil die Vorverlegung der Strafbar\u00adkeit rechtspolitisch nicht unproblematisch ist, ist solches auch n\u00f6tig. Wenn, wie im vor\u00adliegenden Fall, der gewerbs- und bandenm\u00e4\u00dfige Bet\u00e4u\u00adbungsmittelhandel, also die Mehrfachqualifikation, bereits klar bewiesen ist, so l\u00e4sst sich um so leichter ver\u00adtre\u00adten, dass der zus\u00e4tzlich \u00fcberwiesene Tatbestand der krimi\u00adnellen Unterst\u00fctzung einer Organisation eindeutig und unzweifelhaft nachgewie\u00adsen werden muss.<\/p>\n\n\n\n<p>Es ist f\u00fcr das Gericht nicht nachvollziehbar, wie der Untersuchungsrichter und die Staatsanwaltschaft zu einer \u00dcberweisung wegen Unterst\u00fctzung einer kriminellen Orga\u00adnisation kommen konnte, wurden doch keine brauchbaren Abkl\u00e4rungen und Ermittlungen diesbez\u00fcglich unternommen. Die etwas eigenartige Argumentation des Untersuchungsrichters geht davon aus, dass nur deshalb, weil man \u00fcber gewisse vermutete T\u00e4tig\u00adkeiten keine Kenntnis hat, es sich dabei um eine Geheim\u00adhaltung im Sinne der kriminellen Organisation handeln m\u00fcsse.<\/p>\n\n\n\n<p>\u201eEine solche Logik w\u00fcrde ja bedeuten, dass je weniger man wei\u00df, um so geheimer ist eine T\u00e4tigkeit und umso eher ist der Tatbestand der kriminellen Organisation erf\u00fcllt. Geheimhaltung kann sicher nicht bedeuten, dass die Untersuchungsbeh\u00f6rden es un\u00adter\u00adlassen, die notwendigen Abkl\u00e4rungen zu treffen, um dann grade diese fehlende Kenntnis als Kennzeichen der Tatbestandsm\u00e4\u00dfigkeit [zu] sehen. Wenn \u2013 wie im vor\u00adliegenden Fall \u2013 die Tatbestandsm\u00e4\u00dfigkeit in der banden- und gewerbsm\u00e4\u00dfigen Bege\u00adhung des Drogenhandels liegt, so ist zwar durchaus kumulativ auch eine Unter\u00adst\u00fctzung einer kriminellen Organisation denkbar. Aber wie das offenbar der Untersu\u00adchungsrichter und die Staatsanwaltschaft machen, einfach ohne n\u00e4here Abkl\u00e4rungen einen bis heute kaum je angewandten Tatbestand anzunehmen, ist f\u00fcr das Gericht nicht nachvollziehbar. Es ist zwar durchaus denkbar, dass am Anfang eines solchen Drogenhandels in Kolumbien eine Professionalit\u00e4t vorherrscht, die als kriminelle Organisation im Sinne des schweizerischen Strafgesetzbuches angesehen werden k\u00f6nnte. Dabei handelt es sich aber ausschlie\u00dflich um eine Vermutung, die bewiesen werden m\u00fcsste, wenn sie im vorliegenden Fall strafrechtliche Relevanz h\u00e4tte. Die Logik resp. fehlende Logik der \u00dcberweisungsbeh\u00f6rden h\u00e4tte ansonsten zur Folge, dass letztlich sehr viele gewerbs- und bandenm\u00e4\u00dfige Widerhandlungen gegen das Bet\u00e4ubungsmittelgesetz auch eine Unterst\u00fctzung einer kriminellen Organisation mit einschlie\u00dfen, steht doch vermutungsweise in jedem gr\u00f6\u00dferen Drogenhandel zu Be\u00adginn eine vermutete, verbrecherische Organisation.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>\u201eDass tats\u00e4chlich eine kriminelle Organisation bestand, ist nicht erwiesen und steht lediglich als reine Vermutung im Raum. Dass die Vorg\u00e4nge in Kolumbien nicht von einer Bande, sondern von einer kriminellen Organisation in die Wege geleitet wor\u00adden sind, wird zwar vermutet, ist aber nicht bewiesen. Insbesondere ist aber ein Zu\u00adsam\u00admenhang zwischen einer kriminellen Organisation in der Schweiz und einer solchen in Kolumbien nicht erstellt. Wie bereits erw\u00e4hnt, sind denn auch nie irgend\u00adwelche Abkl\u00e4rungen in dieser Richtung vorgenommen worden. Das Gericht h\u00e4lt nochmals klar fest, au\u00dfer den widerspr\u00fcchlichen und v\u00f6llig nebul\u00f6sen Behauptungen des Angeschuldigten \u00fcber eine angebliche Organisation Schweiz, Italien und Kolum\u00adbien liegen \u00fcberhaupt keine Beweise f\u00fcr das Vorliegen einer kriminellen Organisa\u00adtion vor.\u201c<sup><a href=\"#sdfootnote41sym\"><sup>41<\/sup><\/a><\/sup><\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">3.3 Polizei<\/h1>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Weiterlesen: OK Polizei \u00a9 ProLitteris, Josef Estermann 3.2 Justiz Die Diskussionen um die Bek\u00e4mpfung krimineller Organisationen (vgl. dazu auch Abschnitt 7), die das Wissen \u00fcber deren au\u00dferordentliche Gef\u00e4hrlichkeit im Kopf der Zeitungsleser und Fernsehkonsumenten zur fast unverr\u00fcckbaren Tatsache gemacht haben, m\u00fcndeten nicht nur in \u00c4nderungen des materiellen Strafrechts, sondern f\u00fchr\u00adten auch zum Umbau der Staatsanwaltschaften &hellip; <a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=2360\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Organisierte Kriminalit\u00e4t Justiz 3.2<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":228,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-2360","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/2360","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2360"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/2360\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2541,"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/2360\/revisions\/2541"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/228"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2360"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}