{"id":2407,"date":"2022-10-21T13:48:45","date_gmt":"2022-10-21T11:48:45","guid":{"rendered":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=2407"},"modified":"2025-03-19T00:33:05","modified_gmt":"2025-03-18T22:33:05","slug":"drogenrepression-heroinabgabeprojekte-schweiz","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=2407","title":{"rendered":"Auswirkungen Drogenrepression Estermann Heroinabgabeprojekte Schweiz"},"content":{"rendered":"\n<p><a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=2439\"><strong>Weiterlesen: Verfolgung von Drogendelikten<\/strong><\/a><br>\u00a9 ProLitter<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1\" height=\"1\" border=\"0\" src=\"https:\/\/pl01.owen.prolitteris.ch\/na\/plzm.c3ff0627-61d3-4cda-955c-a516f83048e9\">is, Josef Estermann<\/p>\n\n\n<div class=\"wp-block-image\">\n<figure class=\"alignright size-full is-resized\"><a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/03\/9783907230015_.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"417\" height=\"600\" src=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/03\/9783907230015_.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-3490\" style=\"width:71px;height:auto\" srcset=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/03\/9783907230015_.jpg 417w, https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/03\/9783907230015_-209x300.jpg 209w\" sizes=\"auto, (max-width: 417px) 100vw, 417px\" \/><\/a><\/figure>\n<\/div>\n\n\n<p>Josef Estermann<br><strong>Schweizer Heroinabgabeprojekte, Kriminalpr\u00e4vention und Drogenrepression<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Im Jahre 1994 bewilligte das Schweizer Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (1) ein Forschungsprojekt, das als weltweit erstes Vorhaben in einem breit angelegten Versuch die M\u00f6glichkeit medizinischer Verschreibung von Opiaten inklusive Heroin an Opiatabh\u00e4ngige wissenschaftlich evaluieren sollte. (2) In der Zwischenzeit liegen erste Ergebnisse vor (Uchtenhagen 1997).<\/p>\n\n\n\n<p>Die Auswahl der Probanden erfolgte nach strengen Zulassungskriterien. Die Zuweisung in die einzelnen Zweige war allerdings nicht vollst\u00e4ndig randomisiert, da dies in der Forschungsanlage zwar erw\u00fcnscht, in der Praxis aber nicht vertretbar und nicht durchf\u00fchrbar war. Rekrutiert wurden Probanden, die auf eine langj\u00e4hrige Heroinabh\u00e4ngigkeit zur\u00fcckblicken konnten, mehrere Therapieversuche abgebrochen hatten und Merkmale sozialer Desintegration zeigten. Insofern handelt es sich um eine Auswahl von Probanden, die bedeutend schlechtere Prognosen aufweisen als die durchschnittlichen Heroinabh\u00e4ngigen, insbesondere auch, was deren Kriminalit\u00e4tsbelastung angeht. Andererseits verlangen die Abgabemodalit\u00e4ten (regelm\u00e4\u00dfiges Erscheinen, zeitlich streng geregelte Abgabe, intensive Betreuung) eine gewisse Bereitschaft zur Integration und Unterwerfung unter ein fremdbestimmtes Regime, das lange nicht bei allen sozial desintegrie1ten kompulsiven Opiatabh\u00e4ngigen und bei sozial integrierten sogar eher selten gegeben ist. Angesichts der restriktiven Aufnahmebedingungen erwies sich die Rekrutierung von Probanden als gar nicht so problemlos wie erwartet und wurde erst im Sommer 1996 eingestellt. Der offizielle Abschluss des empirischen Teils des Forschungsprojekts erfolgte Ende 1996. Nach der Pr\u00e4sentation eines Syntheseberichtes (Uchtenhagen 1997) sind bereits definitive Ergebnisse angek\u00fcndigt, doch muss insbesondere der Verlauf bei den sp\u00e4ter eingetretenen Probanden weiter beobachtet werden. Ein zwangsweises Einstellen des Forschungsprojektes k\u00e4me einer wissenschaftlichen Katastrophe gleich und w\u00fcrde die Aussagekraft dieses einmaligen Projektes \u00fcber Geb\u00fchr einschr\u00e4nken. Interessant sind n\u00e4mlich nicht nur kurzfristige Verbesserungen des Gesundheitszustandes, der sozialen Integration und der Legalbew\u00e4hrung, sondern in erster Linie die langfristigen Auswirkungen auf Morbidit\u00e4t, Mortalit\u00e4t, (3) Integration und Kriminalit\u00e4tsbelastung. Obwohl die Rechtsverordnung vom 21. Oktober 1992, die als Grundlage f\u00fcr den Beginn des Forschungsvorhabens diente, auf den 31.12.1996 terminiert ist, w\u00e4re ein erzwungenes Einstellen der Heroinverschreibung f\u00fcr die Patienten, bei denen sich diese Medikation als g\u00fcnstig erwiesen hat, weder forschungsethisch noch aus der Perspektive des behandelnden Arztes vertretbar.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Erhebung der Strafregisterausz\u00fcge der Teilnehmer an den Heroinverschreibungsprojekten (Methadon- und Morphinpatienten dienten dabei als Kontrollgruppe) am Bundesamt f\u00fcr Polizeiwesen (BAP), die ich im Auftrage von Killias und Uchtenhagen durchf\u00fchrte, ergab eine betr\u00e4chtliche Belastung der Probanden mit Vorstrafen und laufenden Ermittlungsverfahren. So waren 88% der \u00fcber tausend Probanden mit Heroinverschreibung in den Datenbest\u00e4nden des Bundesamtes f\u00fcr Polizeiwesen verzeichnet, 83% mit Strafregistereintr\u00e4gen und zus\u00e4tzliche 5% mit laufenden Ermittlungsverfahren. Die Probanden der Kontrollgruppe waren gerade an der Grenze der Signifikanz sogar noch st\u00e4rker belastet (p=0,05, relatives Kriminalisierungsrisiko der Heroinprobanden gegen\u00fcber der Kontrollgruppe rrk=0,94, Konfidenzintervall 0,89-0,99). Hochsignifikant bez\u00fcglich der Kriminalit\u00e4tsbelastung der Heroinprobanden ist der Geschlechtsunterschied. W\u00e4hrend f\u00fcr die M\u00e4nner in 93% der F\u00e4lle Informationen am BAP vorhanden waren, betrug dieser Anteil bei den Frauen nur (aber immerhin) 77%. Dies ergibt ein relatives Kriminalisierungsrisiko f\u00fcr M\u00e4nner von rrk=1,20 (Konfidenzintervall 1,13-1,28 mit p&lt;0,001). Die signifikant h\u00f6here Kriminalit\u00e4tsbelastung der M\u00e4nner war zu erwarten (Estermann et al. 1996).<\/p>\n\n\n\n<p>Anhand einer Teilstichprobe der Versuchsteilnehmer (Uchtenhagen 1997, S. 78 ff) errechnet sich ein R\u00fcckgang der polizeilich registrierten Delinquenz um etwa die H\u00e4lfte, der Strafregistereintr\u00e4ge um mehr als die H\u00e4lfte und der selbstberichteten Delinquenz um deutlich mehr als die H\u00e4lfte. Die Probanden wurden auch bedeutend seltener Opfer krimineller Akte.<\/p>\n\n\n\n<p>Insbesondere die eigentliche (selbstberichtete) Beschaffungskriminalit\u00e4t ging in den Heroinabgabeversuchen um \u00fcber 97% zur\u00fcck (Ki1lias 1997, S. 2ff). Deutlich zur\u00fcck ging der Handel mit illegalen Substanzen. Abgenommen hat auch die Anzahl der Freiheitsstrafen (um ca. 70%) und die durchschnittliche Dauer dieser Freiheitsstrafen, die in der Regel auf Bew\u00e4hrung ausgesetzt werden konnten. Selbst bei den vorzeitig aus dem Versuch ausgeschiedenen Personen zeigte sich nach Abbruch ein R\u00fcckgang der registrierten Delinquenz. Der wissenschaftliche Versuch der \u00e4rztlich kontrollierten Heroinabgabe scheint eines der erfolgreichsten Programme zur Kriminalit\u00e4tsprophylaxe \u00fcberhaupt zu sein, das jemals evaluiert wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>All dies ist im Kontext der Drogenkriminalit\u00e4tssituation der neunziger Jahre zu sehen. In den Jahren 1992, 1993 und 1994 wurden in der Schweiz bestehende offene Szenen aufgel\u00f6st und anschlie\u00dfend die Entstehung von neuen repressiv verhindert. Seit 1995 hat sich die Repression auf einem hohen Niveau eingependelt. Gleichzeitig wurden das Asylrecht und die Ausschaffungsbestimmungen versch\u00e4rft, was neben den verst\u00e4rkten polizeilichen Ma\u00dfnahmen zu einer massiven Zunahme der ausl\u00e4nderrechtlichen Verfahren und Strafurteilen f\u00fchrte (BFS 1996). Alle diese repressiven Ma\u00dfnahmen sind flankiert worden durch eine Ausweitung der therapeutischen und sozialarbeiterischen Angebote. Solche Leistungen geraten jetzt im Zuge der sich verschlechternden finanzie1len Lage der \u00f6ffentlichen Hand, vor allem der Kommunen mit Zentrumsfunktion, zunehmend unter Druck.<\/p>\n\n\n\n<p>Ziemlich zeitgleich mit dieser Ausweitung der Angebote hat sich die Summe der sogenannten Beschaffungskriminalit\u00e4t vermindert. Die deutlichen negativen Korrelationen zwischen der Teilnahme an einem Opiatabgabeprogramm (insbesondere Heroin und durchaus auch Methadon) und der Kriminalit\u00e4t (gemessen an Selbstberichten, Anzeige- und Verurteilungsraten, Gef\u00e4ngniseinweisungen) lassen den Schluss zu, dass die Opiatabgabeprogramme wesentlich f\u00fcr diesen R\u00fcckgang verantwortlich sind. Der Einfluss intensivierter Repression auf die Kriminalit\u00e4t ist viel schwerer zu messen, da insbesondere im Bereich der Drogen verst\u00e4rkte Repression die Fallzahlen steigen l\u00e4sst, auch ohne dass sich an der H\u00e4ufigkeit des Drogenkonsums oder -handels etwas \u00e4ndert. Dass Opiatabh\u00e4ngige, deren Grundversorgung durch das \u00f6ffentliche Gesundheitswesen abgedeckt wird, gerade deswegen nicht mehr kriminell werden, weil sie die exorbitanten Schwarzmarktpreise nicht mehr zu bezahlen brauchen, ist unmittelbar einsichtig, beinahe banal. Wenn sich dabei auch noch deren Gesundheitszustand verbessert, wie bereits gezeigt werden konnte, und sich ihre Wohn- und Arbeitssituation normalisiert, sich sogar ein Ausstieg aus der Sucht, also Abstinenz einstellen kann, ist die Kosten-Nutzen-Effizienz der Opiatverschreibung im Vergleich zur Repression um Gr\u00f6\u00dfenordnungen besser. Kommt noch dazu, dass die Organtoxizit\u00e4t von Opiaten (nicht vergessen werden darf allerdings die unmittelbare Todesgefahr bei \u00dcberdosierung) im Vergleich zu der frei zug\u00e4nglichen Volksdroge Alkohol kaum nennenswert ist. Da es sich bei den Opioiden, auf deren medizinische Verwendung nicht verzichtet werden kann, leider um Substanzen mit allerh\u00f6chstem Abh\u00e4ngigkeitspotential handelt, muss ihre Verbreitung unter potenziellen Einsteigern mit allen vertretbaren Mitteln eingeschr\u00e4nkt werden. Dabei ist die Aufnahme von abh\u00e4ngigen Kleindealern in Opiatverschreibungsprogramme wohl eine der effizientesten Ma\u00dfnahmen (vgl. dazu auch die Artikel von Gersemann und Pies in diesem Buch).<\/p>\n\n\n\n<p>Methadon zur Substitutionsbehandlung von Opiatabh\u00e4ngigkeit ist bereits seit \u00fcber dreissig Jahren in den USA verbreitet und gilt als \u00e4u\u00dferst kosteng\u00fcnstige Therapie. Der Anteil der Substituierten liegt in der Gr\u00f6\u00dfenordnung von 10% der Abh\u00e4ngigen (vgl. Ling und Rawson, 1996). Auch bei diesen Patienten zeigt sich eine geringere Mortalit\u00e4t und Kriminalit\u00e4tsbelastung als bei den nicht therapierten Konsumierenden. Sowohl in Europa als auch in den USA wurden allgemein bis nach dem ersten Weltkrieg Opiate f\u00fcr Opiatabh\u00e4ngige verschrieben. In der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik &#8211; es wurde Morphin abgegeben &#8211; war dies bis zu deren Ende der Fall, bei einer der geringsten Pr\u00e4valenz von Opiatabh\u00e4ngigkeit aller Industriestaaten. In der Schweiz wurden bis in die achtziger Jahre Methadonbehandlungen mit viel Skepsis betrachtet. Bedeutend restriktiver verfuhr die Bundesrepublik Deutschland: Noch in den sp\u00e4ten achtziger Jahren war beispielsweise in Berlin (West) Methadon legal beinahe nur zu erhalten, wenn ein HIV-positives Testergebnis vorlag. Diese offensichtlich infektionsepidemiologisch begr\u00fcndete Indikation lie\u00df sich in der Folge als alleinige ethisch nicht aufrechterhalten, da sie eher auf den Schutz der Umgebung der Abh\u00e4ngigen gerichtet war als auf diese selbst. In den neunziger Jahren wurde die Bewilligungspraxis liberalisiert und die Zugangsbarriere zu verschriebenem Methadon betr\u00e4chtlich gesenkt. In der Schweiz setzte dieser \u00d6ffnungsprozess schon fr\u00fcher ein und zur Zeit werden mit ca. 12&#8217;000 laufenden Methadonbehandlungen etwa ein Drittel der Opiatabh\u00e4ngigen versorgt. Begleitforschungen haben gezeigt, dass sich die Arbeits- und Wohnsituation auch unter Methadonsubstitution verbessert (vgl. etwa Falcato et al. 1997, Stauffacher et al. 1995). Ein positiver Effekt auf die Legalbew\u00e4hrung (Fehlen von erneuten Bestrafungen) stellt sich ein, was die Kriminalit\u00e4tskosten senkt. Die Hypothese steht, dass dieser Effekt bei der Heroinverschreibung noch deutlicher wird, da nur diese den Beigebrauch von illegalem Schwarzmarktheroin und damit kriminogene Szenekontakte verhindert.<\/p>\n\n\n\n<p>Die insgesamt g\u00fcnstigen Ergebnisse, insbesondere auch der Umstand, dass selbst gemessen am Kriterium der Abstinenz nach der Behandlung die Heroinverschreibungsprogramme nicht schlechter abschneiden als die herk\u00f6mmlichen Behandlungsformen, rufen nach der Fortsetzung der Projekte und deren Ausweitung. Die Heroinverschreibung sollte in den Kanon der zugelassenen Therapien aufgenommen werden. Bei Annahme der prohibitiv-repressiven Volksinitiative \u201eJugend ohne Drogen&#8220; w\u00e4re dieser Weg verbaut und die Versorgung der Patienten in den Projekten gef\u00e4hrdet, was ethisch nicht zu vertreten ist. Wenn sich selbst Abstinenz als Behandlungsziel durch \u00e4rztlich kontrollierte Heroinabgabe mittelfristig nicht schlechter erreichen l\u00e4sst als bei prim\u00e4r abstinenzorientierten Behandlungsformen und die Verschreibung von Opiaten, insbesondere Heroin, zu einer Verbesserung des Gesundheitszustandes, besserer sozialer Integration und im besten Fall sogar zum Wegfall der Kriminalit\u00e4t f\u00fchrt, muss diese Behandlungsform auch angeboten werden. Den behandelnden \u00c4rzten per Volksentscheid die Anwendung einer erfolgreichen Therapie verbieten zu wollen, ist eine durch moralisierendes falsches Demokratieverst\u00e4ndnis gepr\u00e4gte Strategie aufkl\u00e4rungsfeindlicher Gruppierungen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Anmerkungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Auf Grundlage der Verordnung \u00fcber die F\u00f6rderung der wissenschaftlichen Begleitforschung zur Drogenpr\u00e4vention und Verbesserung der Lebensbedingungen Drogenabh\u00e4ngiger vom 21. Oktober 1992, SR 812.121.5 und der darauf gegr\u00fcndeten Ausf\u00fchrungsbestimmungen (Versuche f\u00fcr eine \u00e4rztliche Verschreibung von Bet\u00e4ubungsmitteln. Gesamtversuchsplan und Ausf\u00fchrungsbestimmungen, Direktion des Bundesamtes f\u00fcr Gesundheitswesen, 24. Januar 1994).<br>(2) Einige Versuche fanden schon sehr viel fr\u00fcher in Gro\u00dfbritannien statt, allerdings selten mit vergleichbaren wissenschaftlichen Protokollen oder aber mit geringen Fallzahlen, vgl. etwa Stimson et al. 1970, Bewley et al. 1972, Thorley et al. 1977, Hartnoll et al. 1980, zusammenfassend Mino 1990. In Gro\u00dfbritannien ist Heroin bis heute verschreibungsf\u00e4hig. Meistens k\u00f6nnen positive Effekte der Heroinabgabe auf die Legalbew\u00e4hrung gezeigt werden.<br>(3) W\u00e4hrend bei Opiatabh\u00e4ngigen die Mortalit\u00e4t bei zwei bis drei Prozent pro Jahr liegt, ist diese bei den Versuchsteilnehmern trotz ihres durchschuittlich eher schlechten Gesundheitszustandes auf etwa ein Prozent zu senken (vgl. dazu Uchtenhagen 1997, Estermann 1996, Spuhler 1995).<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Literaturangaben<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Bewley T.H. et al.: Maintenance Treatment of Narcotic Addicts, in: The International Journal of Addictions 1972, 7. Jg., S. 597-611.<br>Bundesamt f\u00fcr Statistik (BFS): Statistisches Jahrbuch 1997, NZZ Verlag, Z\u00fcrich 1996.<br>Estermann, Josef; Herrmann, Ute; H\u00fcgi, Daniela; Nydegger, Bruno: Sozialepidemiologie des Drogenkonsums. Zu Pr\u00e4valenz und Inzidenz des Heroin- und Kokaingebrauchs und dessen polizeiliche Verfolgung, VWB, Berlin 1996.<br>Falcato, Luis; Eichenberger, Adrian; Zimmer H\u00f6fler, Dagmar; R\u00f6ssler Wulf: Die Methadonverschreibung an Opiatabh\u00e4ngige im Kanton Z\u00fcrich: Behandlungszahlen, Eintrittsmerkmale und Verlauf, in: Maeder et al. (Hrsg.): Tagungsband des Kongresses 1996 der Schweizer Gesellschaft f\u00fcr Soziologie, 1997.<br>Gutzwiller,Felix: Die wichtigsten Punkte zu den substanzbezogenen Untersuchungen, zu den Todesf\u00e4llen und zur Entwicklung der k\u00f6rperlichen und psychischen Gesundheit der Teilnehmenden, Versuche f\u00fcr eine \u00e4rztliche Verschreibung von Bet\u00e4ubungsmitteln, Medienkonferenz zur Ver\u00f6ffentlichung des wissenschaftlichen Abschlussberichts, Bern, 10. Juli 1997.<br>Hartnoll R.L. et al.: Evaluation of Heroin Maintenance in Controlled Trial, in: Archives of General Psychiatry 1980, 37. Jg., S. 877-884.<br>H\u00e4mmig, Robert: DDD (diversifizierte Drogenverschreibung und Drogenabgabe) -Programme in der Schweiz unter besonderer Ber\u00fccksichtigung des KODA-1 Projektes in Bern, in: akzept e.V. (Hg.): Drogen ohne Grenzen. Entwicklungen und Probleme akzeptierender Drogenpolitik und Drogenhilfe in Europa am Beispiel Deutschland\/Niederlande, VWB, Berlin 1995, S. 255-260.<br>H\u00e4mmig, Robert: Individuelle Erfahrungen mit der Abgabe von Bet\u00e4ubungsmitteln an schwer abh\u00e4ngige Drogendelinquenten. Grenzlinien \u00e4rztlicher Ethik, in: Bauhofer, Bolle, Dittmann (Hrsg.): Drogenpolitik &#8211; Beharrung oder Wende. Schweizerische Arbeitsgruppe f\u00fcr Kriminologie, Band 15 der Reihe Kriminologie, R\u00fcegger, Chur und Z\u00fcrich 1997.<br>Killias, Martin; Uchtenhagen, Ambras: Methodologie de l&#8217;\u00e9valuation des essais suisses avec prescription m\u00e9dicale d&#8216; opiac\u00e9s sous l&#8217;angle de la d\u00e9linquance, in: Kriminologisches Bulletin, Nr. 2\/1995, S. 33-48.<br>Killias, Martin: Auswirkungen der Verschreibung von Bet\u00e4ubungsmitteln auf die Delinquenz von Drogenabh\u00e4ngigen, Versuche f\u00fcr eine \u00e4rztliche Verschreibung von Bet\u00e4ubungsmitteln, Medienkonferenz zur Ver\u00f6ffentlichung des wissenschaftlichen Abschlussberichts, Bern, 10. Juli 1997.<br>Ling, Walter und Rawson, Richard A.: Opiatsubstitutionsprogramme in den USA: Von Methadon zu LAAM und Buprenorphin, in: Rihs-Middel, Margret; Lotti, H.; Stamm, R.; Clerc, J. (Hrsg.): \u00c4rztliche Verschreibung von Bet\u00e4ubungsmitteln. Wissenschaftliche Grundlagen und praktische Erfahrungen. Bundesamt f\u00fcr Gesundheitswesen, Huber, Bern 1996, S. 268- 282.<br>Mino, Annie: Analyse scientifique de la litt\u00e9rature sur la remise contr\u00f4l\u00e9e d&#8217;h\u00e9roine ou de morphine. Expertise, Office f\u00e9d\u00e9ral de la sant\u00e9 publique, Bern 1990.<br>Rihs-Middel, Margret; Lotti H.; Stamm R.; Clerc J. (Hrsg.): \u00c4rztliche Verschreibung von Bet\u00e4ubungsmitteln. Wissenschaftliche Grundlagen und praktische Erfahrungen, Bundesamt f\u00fcr Gesundheitswesen, Huber, Bern 1996.<br>Spuhler, Thomas: Todesursachenstatistik. Tabellen 1994. Bundesamt f\u00fcr Statistik (Hrsg.),  Bern 1995.<br>Stauffacher, M.; A. Lanz; R. Sempach: Behandlungsanfragen von Drogenabh\u00e4ngigen in der Stadt Z\u00fcrich 1991-1993. Eine Studie im Rahmen der \u201eEtude Multi-Villes&#8220; der Groupe Pompidou des Europarates, Institut f\u00fcr Suchtforschung, Z\u00fcrich 1995.<br>Stimson G.V. et al.: Survey of Addicts Prescribed Heroin at London, in: Lancet 1970, Bd. 1, S. 1163-1166.<br>Thorley A. et al.: Clinic Attendance and Opiate Prescription Status of Heroin Addicts over a Six Year Period, in: British Journal of Psychiatry 1979, 130. Jg., S. 1-13.<br>Uchtenhagen, Ambros: Verschreibung von Bet\u00e4ubungsmitteln an Heroinabh\u00e4ngige. Ziele und Programm der Pilotversuche in der Schweiz, in: Sucht 5, 1994, S. 342-349.<br>Uchtenhagen, Ambros: Kurzfassung. Versuche f\u00fcr eine \u00e4rztliche Verschreibung von Bet\u00e4ubungsmitteln. Zweiter Zwischenbericht der Forschungsbeauftragten, Universit\u00e4t Z\u00fcrich, September 1996.<br>Uchtenhagen, Ambras: Versuche f\u00fcr eine \u00e4rztliche Verschreibung von Bet\u00e4ubungsmitteln. Synthesebericht, Universit\u00e4t Z\u00fcrich, Juni 1997.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Weiterlesen: Verfolgung von Drogendelikten\u00a9 ProLitteris, Josef Estermann Josef EstermannSchweizer Heroinabgabeprojekte, Kriminalpr\u00e4vention und Drogenrepression Im Jahre 1994 bewilligte das Schweizer Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (1) ein Forschungsprojekt, das als weltweit erstes Vorhaben in einem breit angelegten Versuch die M\u00f6glichkeit medizinischer Verschreibung von Opiaten inklusive Heroin an Opiatabh\u00e4ngige wissenschaftlich evaluieren sollte. 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