{"id":2439,"date":"2022-10-25T03:01:32","date_gmt":"2022-10-25T01:01:32","guid":{"rendered":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=2439"},"modified":"2025-03-19T00:38:16","modified_gmt":"2025-03-18T22:38:16","slug":"auswirkungen-drogenrepression-estermann-verfolgung-von-delikten","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=2439","title":{"rendered":"Auswirkungen Drogenrepression Estermann Verfolgung von Delikten"},"content":{"rendered":"\n<p><a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=2441\"><strong>Weiterlesen: Nelles Strafvollzug<\/strong><\/a> \u00a9 ProLitter<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1\" height=\"1\" border=\"0\" src=\"https:\/\/pl01.owen.prolitteris.ch\/na\/plzm.9aa6fcff-712c-412a-8351-597486d04491\">is, Josef Estermann<\/p>\n\n\n<div class=\"wp-block-image\">\n<figure class=\"alignright size-full is-resized\"><a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/03\/9783907230015_.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"417\" height=\"600\" src=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/03\/9783907230015_.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-3490\" style=\"width:71px;height:auto\" srcset=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/03\/9783907230015_.jpg 417w, https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/03\/9783907230015_-209x300.jpg 209w\" sizes=\"auto, (max-width: 417px) 100vw, 417px\" \/><\/a><\/figure>\n<\/div>\n\n\n<p>Josef Estermann<\/p>\n\n\n\n<p>Die Verfolgung von Drogendelikten<\/p>\n\n\n\n<p>In der Schweiz steigerte sich die Verfolgung der Drogendelikte seit den sp\u00e4ten sechziger Jahren mehr oder weniger kontinuierlich. Eine kurze Stabilisierung brachte der Zeitraum zwischen 1986 und 1990 unter dem von der Aids-Epidemie bestimmten Gesundheitsprimat. Seit 1991 erlebt die Drogenrepression in der Schweiz die st\u00e4rkste Zunahme seit \u00fcber 20 Jahren und scheint nun ihr Maximum erreicht zu haben. Umfassende statistische Analysen des Zeitverlaufs lagen erstmals 1994 vor. (1) Im Jahre 1995 hat die Eidgen\u00f6ssische Kommission zur Revision des Bet\u00e4ubungsmittelgesetzes, die sogenannte Kommission Schild, auf Grundlage politischer_ Diskussionen und wissenschaftlicher Erkenntnisse der letzten Jahre eine Dekriminalisierung des Konsums illegaler Drogen und des Besitzes zum Eigengebrauch vorgeschlagen (BAG, 1995). Allerdings verlangt sie auch eine Verst\u00e4rkung des Kampfes gegen den illegalen Handel mit diesen Substanzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Schweizer Repressionsdaten<\/p>\n\n\n\n<p>Tatsache bleibt, dass seit dem Beginn der Kriminalisierung des Drogenkonsums in den sp\u00e4ten sechziger Jahren in den polizeilichen Daten der Konsum gegen\u00fcber Handel und Schmuggel immer im Vordergrund stand (Abb. 1). Mit der massiven Ausweitung der polizeilichen Repression seit 1991 stieg der Anteil der blo\u00dfen Konsumierenden an der Gesamtzahl der polizeilich Angezeigten. Parallel dazu stieg die durchschnittliche Anzahl von polizeilichen Anzeigen pro Person und Jahr von gut 1,2 (1990) auf knapp 1,6 (1996). Seit 1993 hat sich auch bez\u00fcglich der konsumierten Substanzen eine \u00c4nderung der Polizeistrategie ergeben: Heroinkonsum wird seither seltener verfolgt, w\u00e4hrend die Verfolgung des Haschisch- und Kokainkonsums weiterhin zunimmt. Immerhin erfolgten in der Schweiz im Jahre 1996 beinahe 25&#8217;000 Anzeigen wegen Haschischkonsums, und dies gleichzeitig mit einer breit angelegten politischen Diskussion zu einer Legalisierung des Hanfs. Mit der Verschreibung von Heroin hat n\u00e4mlich die Legitimation der strafrechtlichen Verfolgung des Heroinkonsums gelitten, so dass die Repression neue Substanzen fokussiert, insbesondere Methamphetamine, Ecstasy etc.<\/p>\n\n\n\n<p>Abb. 1: Polizeiliche Bet\u00e4ubungsmittel-Anzeigen in der Schweiz, 1974-1996<\/p>\n\n\n\n<p>Selbst bei den Verurteilungen sind die Konsumdelikte \u00fcberrepr\u00e4sentiert (vgl. Abb. 2). Nur bei den Freiheitsstrafen sind die F\u00e4lle des blo\u00dfen Handels gegen\u00fcber den blo\u00dfen Konsumf\u00e4llen in der \u00dcberzahl. Eine Sonderuntersuchung \u00fcber die nicht im Strafregister eingetragenen BetmG-Entscheide der Jahre 1991 und 1994 (2) ergab, dass die Zahl der Sanktionen, die nicht ins Zentralstrafregister eingetragen werden, diejenige der eingetragenen noch \u00fcbertrifft. Insgesamt erfolgten 1994 etwa 23&#8217;500 Entscheide, davon nur ca. 1&#8217;800 ohne Sanktion, w\u00e4hrend 1991 14&#8217;500 Entscheide ergingen und davon ca. 1&#8217;500 ohne Sanktion. Der Zuwachs an Sanktionen bestand vor allem aus Bu\u00dfen wegen Bet\u00e4ubungsmittelkonsums.<\/p>\n\n\n\n<p>Abb. 2: In das Strafregister eingetragene Verurteilungen nach BetmG in der Schweiz, 1980-1995<\/p>\n\n\n\n<p>Die blo\u00dfe Betrachtung der Strafregistereintr\u00e4ge verschleiert das wahre Ausma\u00df der Sanktionierung im Drogenbereich. W\u00e4hrend Bu\u00dfen bis zu einer gewissen H\u00f6he prinzipiell nicht eingetragen werden, sind seit 1992 auch \u00dcbertretungsbu\u00dfen h\u00f6heren Betrages, die im Wiederholungsfalle nicht zu einer Strafsch\u00e4rfung f\u00fchren, nicht mehr eingetragen. Dies ist der Grund f\u00fcr den scheinbaren R\u00fcckgang der Konsumverurteilungen im Jahre 1992. In Tat und Wahrheit stieg der Anteil der Konsumsanktionierungen in den vergangenen Jahren mehr oder weniger stetig. Von den verurteilten Personen ist jede siebte eine Frau, jede dritte nicht-schweizerischer Nationalit\u00e4t und nur etwa jede zehnte unter 20 Jahren alt.<\/p>\n\n\n\n<p>Entgegen h\u00e4ufig vertretener Ansicht sind Freiheitsstrafen wegen blo\u00dfen Konsums ohne Vorliegen weiterer Straftatbest\u00e4nde nicht selten. Oft werden solche Strafen in Kompensation bereits ausgestandener Untersuchungshaft verh\u00e4ngt. Drogenhandel wird mit vergleichsweise sehr langen Freiheitsstrafen belegt, \u00fcbertroffen h\u00f6chstens von absichtlichen T\u00f6tungsdelikten. Dies ist mit ein Grund f\u00fcr die bl\u00fchende Drogensubkultur in Schweizer Gef\u00e4ngnissen. Daten der Schweizer Gesundheitsbefragung des Bundesamtes f\u00fcr Statistik (Koller 1997) zeigen, dass 73% der Insassen Erfahrungen mit harten Drogen (Heroin und Kokain) haben. Die Lebenszeitpr\u00e4valenz s\u00e4mtlicher illegaler Substanzen \u00fcbertrifft in dieser Population 80% bei weitem. Ein F\u00fcnftel der Strafgefangenen geben an, einmal w\u00f6chentlich oder noch h\u00e4ufiger zu konsumieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Abb. 3: Drogenrepression in der Schweiz, 1968-1996<\/p>\n\n\n\n<p>Da die Daten des Repressionssystems zur Zeit noch die besten epidemiologischen Sch\u00e4tzungen der Anzahl der Konsumierenden erm\u00f6glichen, jedenfalls derjenigen, die in erster Linie aufgrund ihrer sozialen Lage bei der Polizei auff\u00e4llig werden k\u00f6nnen, beruhen die statistisch zuverl\u00e4ssigsten Sch\u00e4tzungen auf diesem Datenbestand. Allerdings k\u00f6nnen bei der Interpretation bestimmter Sch\u00e4tzmodelle grobe Fehler unterlaufen. So sa\u00df beispielsweise auch die Forschungsabteilung der SFA einem von einem Mathematiker produzierten methodischen Artefakt auf (SFA 1997, S. 9). Das erw\u00e4hnte Modell ber\u00fccksichtigte schlicht und ergreifend nicht, dass bei einer Ausweitung der polizeilichen T\u00e4tigkeit nicht nur bereits erfasste Personen verst\u00e4rkt und intensiver wiedererfasst werden, sondern dass Neueinsteiger schneller bestraft werden als vorher. Es werden Gruppen neu erfasst, die vorher in Ruhe gelassen worden sind. Sie erscheinen als Neuzug\u00e4nge, obwohl sie seit einiger Zeit konsumieren. Ein Beispiel f\u00fcr diese Gruppe der f\u00e4lschlicherweise durch die erw\u00e4hnten Modelle den Einsteigern und damit neu der Population zugerechneten Personen sind sozial integrierte Kokainkonsumierende um drei\u00dfig oder vierzig. Eine Intensivierung der Repression erh\u00f6ht den Anteil der repressionssuszeptiblen Konsumierenden. Modelle, die dies nicht ber\u00fccksichtigen, f\u00fchren zwangsl\u00e4ufig zu artifiziellen Ergebnissen, hier insbesondere irrt\u00fcmlich zur Annahme von signifikanten Inzidenzsteigerungen. Da helfen auch Modelle nicht, welche zwei Gruppen von Personen mit unterschiedlicher Repressionssuszeptibilit\u00e4t annehmen (SFA 1997, S. 41). So wird auch klar, dass diese Modelle beim &#8222;levelling off&#8220; der Repression, also der konstant intensiven polizeilichen T\u00e4tigkeit seit 1994, die Sch\u00e4tzwerte f\u00fcr die Inzidenz genauso artifiziell wieder sinken lassen.<\/p>\n\n\n\n<p>Abb.4: Polizeilich erfasste Personen im Bereich \u201eharte Drogen&#8220;<\/p>\n\n\n\n<p>Analysen, die eine gewisse Sensibilit\u00e4t f\u00fcr den Einfluss der polizeilichen T\u00e4tigkeit selbst aufbringen, zeigen weder eine signifikante Ver\u00e4nderung der Gesamtfallzahlen noch eine deutliche \u00c4nderung der Inzidenz in den neunziger Jahren (Estermann et al. 1996). Dieser Prozess wird besonders deutlich, wenn man die Daten auf Personenebene aggregiert und bemerkt, dass es sich bei polizeilichen BetmG-Anzeigen, die als Erstanzeigen in die Statistik aufgenommen werden, h\u00e4ufig um Anzeigen handelt, bei der die Deliktsform (Handel oder Konsum) oder die Substanz (Haschisch, Heroin, Kokain etc.) erstmals angezeigt wird, die angezeigte Person jedoch schon in den Dateien verzeichnet ist. Dies ist mit ein Grund f\u00fcr die Fehler in den erw\u00e4hnten Pr\u00e4valenzberechnungen. Forschungen in sogenannten &#8222;lokalen Drogenszenen&#8220;, wie sie zur Zeit in Bern gef\u00f6rdert werden, machen hingegen einen anderen, nicht minder folgenreichen Fehler, indem sie naiv und empirizistisch auf die Validit\u00e4t von breit gestreuten Frageb\u00f6gen vertrauen und deshalb zu ebenso zweifelhaften Ergebnissen kommen.<\/p>\n\n\n\n<p>Bez\u00fcglich der Strafverfolgung des Drogenkonsums blicken wir auf eine nun doch schon \u00e4ltere juristische Diskussion zur\u00fcck, deren zentrale Argumente zum Beispiel im 68. Jahrgang der Schweizer Juristen-Zeitung (Schultz 1972 und Bertschi 1972) abgedruckt wurden. Sie unterschieden sich kaum von den Argumenten, die auch hier Praktiker und Wissenschaftler anf\u00fchren: liberale Grundpositionen und die Einsicht in die Straflosigkeit der Selbstsch\u00e4digung einerseits, Bef\u00fcrchtungen um einen Beweisnotstand bei H\u00e4ndlern (Eigenbedarf?), Ermittlungsbed\u00fcrfnisse der Polizei und \u00dcberlegungen zur \u00f6ffentlichen Ordnung andererseits. F\u00fcr die zweitgenannte, heute immer noch geltendes Recht darstellende Position, sei hier Marcel Bertschi, 1972 Leiter der Bet\u00e4ubungsmittelgruppe an der Bezirksanwaltschaft Z\u00fcrich, ein Bef\u00fcrworter der Strafbarkeit des Konsums, ausf\u00fchrlich zitiert: &#8222;Bei der heutigen Rechtslage indessen kann man die Leute, die an einer Haschparty dabei waren, bei der eine rechte Menge Bet\u00e4ubungsmittel sichergestellt werden konnte, vorl\u00e4ufig einmal in Untersuchungshaft setzen, bis man in oft zeitraubenden und manchmal wenig ergiebigen Einvernahmen herausgefunden hat, woher der verwendete Stoff stammte.&#8220; (Bertschi 1972, S. 372).<br>Auch in diesem Zusammenhang muss betont werden, dass nicht die Repression, vor allem nicht die Polizei, f\u00fcr alle Probleme der Drogenpolitik verantwortlich gemacht werden kann. Vielmehr sind diese Institutionen gebunden an die politische Weisungskompetenz der Verantwortlichen und an die Regel der Gesetzm\u00e4\u00dfigkeit der Verwaltung, welche die Rechtsdurchsetzung einschlie\u00dft. Nicht vergessen werden darf hingegen der Stellenwert des Opportunit\u00e4tsprinzip und der G\u00fcterabw\u00e4gung, die den Institutionen einigen Spielraum f\u00fcr rationale Strategien ad hoc bel\u00e4sst.<\/p>\n\n\n\n<p>Die internationale Lage<\/p>\n\n\n\n<p>Die einzelnen europ\u00e4ischen L\u00e4nder weisen, was die Verfolgung der sogenannten Drogendelikte angeht, einige rechtliche Unterschiede auf. In der Schweiz wird Konsum und Besitz illegaler Drogen besonders hart sanktioniert (Gef\u00e4ngnisstrafen sind m\u00f6glich), \u00e4hnlich wie seit 1993 auch in Schweden. In Frankreich ist der Konsum strafbar. In Spanien wird der Besitz und der Konsum mit einer blo\u00dfen Polizeibu\u00dfe geahndet (wie \u00fcbrigens auch im Schweizer Kanton Genf), in Italien ist der Konsum, der Besitz, und der Erwerb zum Eigenkonsum straffrei, jedoch sind f\u00fcr das Individuum sehr unangenehme administrative Ma\u00dfnahmen m\u00f6glich. In Deutschland und in D\u00e4nemark ist der Konsum de jure nicht strafbar, de facto jedoch schon, da der Besitz strafbar ist. Eine \u00e4hnliche Situation herrschte in der Schweiz bis zur Revision des BetmG im Jahre 1975. Mit dem sogenannten L\u00fcbecker Urteil, sollte sich daraus herrschende Praxis entwickeln, w\u00e4re mindestens der Haschischkonsum in Deutschland faktisch legalisiert. In den Niederlanden, in Gro\u00dfbritannien und in \u00d6sterreich ist der Konsum illegaler Drogen in der Regel nicht strafbar. In Belgien ist nur der gemeinsame Gebrauch strafbar. F\u00fcr H\u00e4ndler hingegen sehen alle europ\u00e4ischen L\u00e4nder Gef\u00e4ngnisstrafen vor. Die Strafrahmen sind sehr unterschiedlich und h\u00e4ngen von Substanz und Menge ab. Fast alle L\u00e4nder kennen Strafmilderungen f\u00fcr selbst abh\u00e4ngige H\u00e4ndler. Alle europ\u00e4ischen Staaten sehen vor, dass Behandlung anstelle von Strafe treten kann. Auch die Verfolgungspraxis selber differiert, h\u00e4ufig sogar innerhalb der L\u00e4nder. Dies macht einen Vergleich insbesondere der kriminalstatistischen Daten \u00e4u\u00dferst schwierig, wenn nicht gar unm\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<p>Die epidemiologischen Aussagen beruhen in den einzelnen L\u00e4ndern auf sehr unterschiedlichen methodischen Ans\u00e4tzen und sind auch nicht immer frei von politischen Interessen. Das gr\u00f6\u00dfte Problem dabei ist allerdings, dass die Begriffe \u201eKonsumierende&#8220; oder \u201eAbh\u00e4ngige&#8220; selten operational definiert sind, und wenn dies der Fall ist, kommen meist unterschiedliche Definitionen zur Anwendung. Dies betrifft einerseits die jeweils verbotenen Substanzen, andererseits Konsumfrequenz und -menge sowie nicht zuletzt die Kontextualit\u00e4t des Umgangs (Eigengebrauch, Gebrauch in der \u00d6ffentlichkeit, gemeinsamer Gebrauch, Weitergabe, Handel, Schmuggel etc.).<\/p>\n\n\n\n<p>In Europa ist zur Zeit zu beobachten, dass sich fast alle Regierungen verst\u00e4rkt um das sogenannte Drogenproblem k\u00fcmmern. Dies hat zur Folge, dass weitere Ma\u00dfnahmen ergriffen werden sollen, die in zwei Richtungen gehen, n\u00e4mlich die St\u00e4rkung des Repressionsapparates einerseits, Ma\u00dfnahmen gegen die Geldw\u00e4sche etc. eingeschlossen (4) und die Vergr\u00f6\u00dferung des Therapieangebotes. Marktorientierte Strategien, die sich einer Liberalisierung nicht verschlie\u00dfen, sind in den Niederlanden mehrheitsf\u00e4hig. Auf gro\u00dfes Interesse sto\u00dfen die wissenschaftlichen Versuche zur Verschreibung von Heroin, die sich als au\u00dferordentlich effizient bei der Reduktion der Kriminalit\u00e4tsbelastung erwiesen haben und unter Umst\u00e4nden diese bedeutend st\u00e4rker reduzieren als jede kriminalpolitische Ma\u00dfnahme im repressiven Bereich. Somit w\u00e4ren bei minimem Kostenanstieg im Gesundheitswesen enorme Kosteneinsparungen im Bereich der Repression m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<p>In den L\u00e4ndern mit hoher Punitivit\u00e4t, also harten Strafnormen, hohen Strafma\u00dfen und harter Verfolgungspraxis sind die Pr\u00e4valenzen, also der Anteil der Konsumierenden in der Bev\u00f6lkerung nicht unbedingt niedrig, eher das Gegenteil ist der Fall. Die USA und die Schweiz haben eine hohe Punitivit\u00e4t mit hoher Pr\u00e4valenz. Schweden hat eine hohe Punitivit\u00e4t mit geringer Pr\u00e4valenz. Italien und Spanien haben eine geringe Punitivit\u00e4t mit hoher Pr\u00e4valenz. \u00d6sterreich, Gro\u00dfbritannien und die Niederlande haben eine geringe Punitivit\u00e4t mit geringer Pr\u00e4valenz. Ein signifikanter negativer Zusammenhang l\u00e4sst sich nicht ausmachen. Somit muss die Hypothese aufrechterhalten werden, dass die Punitivit\u00e4t keinen Einfluss auf die Pr\u00e4valenz hat. In der Folge kann die Hypothese aufgestellt werden, dass die Repression selbst keinen Einfluss auf die Anzahl der Konsumierenden und die Anzahl der Neueinsteiger hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Fussnoten<br>(1) Das Schweizer Bundesamt f\u00fcr Statistik gab in den Jahren 1994 und 1995 kommentierte Quellenwerke zur Drogenrepression heraus (Estermann\/R\u00f6nez 1995). Dabei wurde erstmals die massive Intensivierung der Repression seit 1990 durch eine statistische Analyse dargelegt. Die im Januar 1996 eingesetzte Sektionsleitung Recht unterlie\u00df die weitere Publikation dieser Quellenwerke in den Jahren 1996 und 1997, so dass weitere mit Vorjahren vergleichbare offizielle Informationen erst nach der im September 1997 stattfindenden Abstimmung der alleine auf Repression abzielenden Volksinitiative \u201eJugend ohne Drogen&#8220; zur Verf\u00fcgung stehen werden. Unter Umst\u00e4nden werden diese dann doch noch vor der Abstimmung \u00fcber die ebenfalls von Bundesrat und Parlament mehrheitlich abgelehnten liberalen Initiative &#8222;DroLeg&#8220; publiziert. Dieser Lapsus erschwert eine rationale Auseinandersetzung mit der in erster Linie emotional argumentierenden Prohibitionsinitiative \u201eJugend ohne Drogen&#8220;<br>(2) Die Sonderuntersuchung wurde konzipiert am Bundesamt f\u00fcr Statistik durch S. R\u00f4nez, V. Mag und J. Estermann und teilweise finanziert durch das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit. Deren Publikation am BFS wurde leider betr\u00e4chtlich verz\u00f6gert, so dass nun \u00fcber die Daten des Jahres 1994 nur eine kurze Pressemitteilung vorliegt. Die Daten des Jahres 1991 sind publiziert in Estermann\/R\u00f4nez, 1995.<br>(4) Geldw\u00e4sche wird im Zusammenhang mit Organisierter Kriminalit\u00e4t und mit Drogenhandel thematisiert. Ertr\u00e4ge aus &#8222;klassischer Kriminalit\u00e4t&#8220; sind kaum Thema, Ertr\u00e4ge aus Steuerhinterziehung und &#8222;klassischer Wirtschaftskriminalit\u00e4t&#8220; schon gar nicht, da sich unter anderem f\u00fcr deren Thematisierung in den durch eher b\u00fcrgerlich orientierte Parteien dominierten Parlamenten keine Mehrheiten finden lassen.<\/p>\n\n\n\n<p>Literaturangaben<br>Albrecht, Hans-J\u00f6rg; van Kalmthout, Anton: Drug Policies in Western Europe, Freiburg 1989. Ashton, Mike: Annual Report on the State of the Drugs Problem in the European Union 1995,<br>European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction (EMCDDA), Lisboa 1996.<br>Bertschi, Marcel: Strafloser Konsum von Bet\u00e4ubungsmitteln? in: Schweizerische Juristen-Zeitung, Heft 24, 68. Jg., 15. Dezember 1972, S. 369-374.<br>Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG): Bericht der Expertenkommission f\u00fcr die Revision des Bet\u00e4ubungsmittelgesetzes vom 3. Oktober 1951 an die Vorsteherin des Eidgen\u00f6ssischen Departementes des Innern, Bern 1996.<br>Bundesamt f\u00fcr Polizeiwesen (BAP), Zentralstelle Rauschgift: Schweizerische Bet\u00e4ubungsmittelstatistik, Bern, erscheint j\u00e4hrlich.<br>Estermann, Josef und R\u00f6nez, Simone, Drogen und Strafrecht in der Schweiz, Zeitreihen zu Verzeigungen, Strafurteilen und Strafvollzug, 1974 &#8211; 1994, Bern, Bundesamt f\u00fcr Statistik, 1995.<br>Killias Martin, Precis de criminologie, St\u00e4mpfli, Bern 1991.<br>Koller, Christophe: La consommation de drogues dans les prisons suisses. Resultats d&#8217;une enquete par interviews realisee en 1993, in: Joachim Nelles und Andreas Fuhrer (Hrsg.): Harm Reduction in Prison. Risikominderung im Gef\u00e4ngnis, Lang, Bern 1997.<br>Kraushaar, Beat und Lieberherr, Emilie: Drogenland in Mafiahand, Werd, Z\u00fcrich 1996.<br>Schultz, Hans: Die strafrechtliche Behandlung der Bet\u00e4ubungsmittel, in: Schweizerische Juristen-Zeitung, Heft 15, 68. Jg., 1. August 1972, S. 229-238.<br>Schweizerische Fachstelle f\u00fcr Alkohol- und Drogenprobleme (SFA): Alkohol, Tabak und illegale Drogen in der Schweiz 1994-1996, im Auftrag des Bundesamtes f\u00fcr Gesundheit, SFA, Lausanne 1997.<br>Stauffacher, M.; A. Lanz; R. Sempach: Behandlungsanfragen von Drogenabh\u00e4ngigen in der Stadt Z\u00fcrich 1991-1993. Eine Studie im Rahmen der \u201eEtude Multi-Villes&#8220; der Groupe Pompidou des Europarates, Institut f\u00fcr Suchtforschung, Z\u00fcrich 1995.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Weiterlesen: Nelles Strafvollzug \u00a9 ProLitteris, Josef Estermann Josef Estermann Die Verfolgung von Drogendelikten In der Schweiz steigerte sich die Verfolgung der Drogendelikte seit den sp\u00e4ten sechziger Jahren mehr oder weniger kontinuierlich. Eine kurze Stabilisierung brachte der Zeitraum zwischen 1986 und 1990 unter dem von der Aids-Epidemie bestimmten Gesundheitsprimat. 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