{"id":2604,"date":"2023-01-15T01:06:35","date_gmt":"2023-01-14T23:06:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=2604"},"modified":"2025-03-19T22:53:38","modified_gmt":"2025-03-19T20:53:38","slug":"der-prostitutionsdiskurs","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=2604","title":{"rendered":"Frauenhandel: Der Prostitutionsdiskurs"},"content":{"rendered":"\n<p><a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=2611\"><strong>Weiterlesen: Rahel Zschokke &#8211; Frauenhandel, politische Agenda<\/strong><\/a><br>\u00a9 ProLitter<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1\" height=\"1\" border=\"0\" src=\"https:\/\/pl01.owen.prolitteris.ch\/na\/plzm.daff788b-848c-4ae4-89bc-bb128d1a6ec3\">is, Rahel Zschokke<\/p>\n\n\n<div class=\"wp-block-image\">\n<figure class=\"alignright size-full\"><a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/03\/9783907230138-2.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"69\" height=\"94\" src=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/03\/9783907230138-2.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-3508\"\/><\/a><\/figure>\n<\/div>\n\n\n<p><strong>3 Der Prostitutionsdiskurs<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.1 Historische Aspekte der sozialen Kategorie <em>Frau<\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.1.1. M\u00e4nnerphantasien<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die klassische Darstellung des Gesetzesbegriffs geht auf Plato zur\u00fcck, der Gesetz abh\u00e4ngig vom Prinzip des Guten und der Unterwerfung des Gerechten unter jenes versteht. Anhand der Analyse von literarischen Texten zweier Autoren macht Gilles Deleuze (75) &#8211; etwas ungew\u00f6hnlich vielleicht &#8211; den modernen Begriff des Gesetzes verst\u00e4ndlich, den Kant in der \u201eKritik der praktischen Vernunft\u201c (76) als unabh\u00e4ngig von jeglichem Inhalt oder Objekt, Geltungsbereich und -umst\u00e4nden wesentlich als ein sich Entziehendes auffasst.<\/p>\n\n\n\n<p>In seiner Studie \u00fcber den Masochismus legt Deleuze Argumente vor, die die von Krafft-Ebing in der \u201ePsychopathia sexualis\u201c (1924) formulierte und von Freud in ,,Drei Abhandlungen zur Sexualtheorie, Triebe und Triebschicksal\u201c und \u201eDas Unbehagen in der Kultur\u201c postulierte Einheit bzw. Umkehrbarkeit von Sadismus und Masochismus in Frage stellt. Seine Analyse geht von der unterschiedlichen Sprache und Form der Texte der beiden Literaten aus und stellt g\u00e4nzlich unvereinbare Motivationen und Kontexte zwischen den beiden fest. W\u00e4hrend die Franz\u00f6sische Revolution von 1789 den libert\u00e4ren Geist des Marquis de Sade pr\u00e4gte, war der aus dem historischen, \u00f6sterreichisch-ungarischen Galizien stammende Ritter, Gutsbesitzer und Geschichtsprofessor der deutschen Romantik und den Revolutionen von 1848 verpflichtet und tr\u00e4umte von einem Panslawismus unter einer strengen, aber gerechten russischen Zarin, wie sie die damalige Geschichte in der Person von Katharina der Gro\u00dfen pr\u00e4sentierte.<\/p>\n\n\n\n<p>W\u00e4hrend das politische Denken de Sades um die institutionelle Gr\u00fcndung der Republik kreist und der Idee des Vertrags, und den sich daraus generierenden Gesetzen zutiefst abhold ist und diese verwirft, ist das wesentliche Element in den Texten Masochs gerade der Vertrag zwischen dem weiblichen \u201eHenker\u201c und dem m\u00e4nnlichen sich Unterwerfenden. (77)<\/p>\n\n\n\n<p>Die juristische Unterscheidung zwischen Vertrag und Institution erkennt den freien Willen der Vertragsschlie\u00dfenden als Voraussetzung f\u00fcr den g\u00fcltigen Vertrag, welcher ein zwischen ihnen bestehendes Verh\u00e4ltnis von Rechten und Pflichten definiert; dabei erstreckt sich der Vertrag nicht auf Dritte und seine zeitliche G\u00fcltigkeit ist beschr\u00e4nkt. Die Institution dagegen ist eher als Statut von langer Dauer definiert, welches unfreiwillig, unaufk\u00fcndbar und konstitutiv f\u00fcr eine Macht oder Gewalt ist und deren Reichweite sich ebenso auf Dritte erstreckt.<\/p>\n\n\n\n<p>In Bezug auf das Gesetz ist der Vertrag in der Lage, ein Gesetz zu stiften, w\u00e4hrend die Institution Gesetze unn\u00f6tig macht und anstelle eines Systems von Rechten und Pflichten ein dynamisches Muster f\u00fcr Aktion, Gewalt und Macht in Kraft setzt. W\u00e4hrend also die Gesetze die Handlungen binden, fixieren und moralisieren, bieten reine Institutionen Muster f\u00fcr freie, anarchische Handlungen in st\u00e4ndiger Bewegung, in dauerndem Aufruhr &#8211; jenseits von Moralit\u00e4t.<\/p>\n\n\n\n<p>Zur\u00fcck bei Sade und Sacher-Masoch fallen weitere konstituierende Elemente auf: Die Texte beider Autoren spielen im Bereich m\u00e4nnlicher Phantasmen oder \u201eM\u00e4nnerphantasien\u201c \u00fcber die Frau. Genauer: \u00fcber die Mutter. Indem sich die Sade&#8217;schen Helden mit der strafenden Vater-Institution der Negation identifizieren, bringen sie mithilfe strenger, gewissenhafter Beweisf\u00fchrung die Mutter (in der Frau) zugunsten der Tochter in der symbolischen Ordnung zum Verschwinden, sodass sie an die Stelle des Vaters treten k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Referenz bei Sacher-Masoch hingegen sind die \u201eUrbilder der Frau\u201c, ein Mythos, der vom zeitgen\u00f6ssischen Ethnologen und hegelianischen Rechtswissenschafter Bachofen als \u201eStadien\u201c beschrieben ist. Das erste ist das het\u00e4rische, aphroditische: entstanden im Chaos der fetten S\u00fcmpfe, besteht es aus den zahlreichen Verh\u00e4ltnissen, die die Frau nach Lust und Laune mit den M\u00e4nnern eingeht. Das weibliche Prinzip ist hier das herrschende, weil der Vater \u201eNiemand\u201c ist. Dieses Bild \u00fcberlebte in der Institution der heiligen Prostitution. Die zweite, demetrische, erscheint mit den Amazonengesellschaften. Die S\u00fcmpfe werden trockengelegt und es setzt eine strenge mutterrechtliche, agrarische Ordnung ein. Unter der Herrschaft der Frau gewinnen Vater und Gatte einen gewissen Status. Zuletzt bildet sich das patriarchale oder apollinische System aus, wobei das Matriarchat degeneriert. Diese drei Stadien bilden die theoretische und ideologische Struktur der drei Frauentypen Masochs, in die sie sich einordnen lassen: Die erste und dritte als Grenzen der Frauenphantasien Masochs und dazwischen die kalte und strenge M\u00fctterlichkeit, die, \u00fcber das Christentum auf dem Weg nach Norden empfindsam geworden, sich mit der Jagdbeute aus wilderen Zeiten, dem Pelz, sch\u00fctzen muss. In der Lesart von Deleuze werden nun dieser kalten und strengen, aber \u201eguten\u201c Mutter, die Rechte des aus der symbolischen Ordnung verdr\u00e4ngten Vaters \u00fcbertragen, wobei die Gefahr seiner R\u00fcckkehr durch zeitlich bindende Vertr\u00e4ge abgewehrt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Bemerkenswerterweise ist in den Texten beider Autoren die Prostitution angesprochen. Bei de Sade wird der Traum von der universellen Prostitution (der Frau) auf eine objektive Institution projiziert, durch die die Vernichtung der M\u00fctter und die Selektion der T\u00f6chter bewerkstelligt wird, indem die Mutter zur \u201egueuse\u201c und die Tochter zur Komplizin gemacht wird. Masoch hingegen gr\u00fcndet die ideale Prostitution auf eine private Abmachung zwischen der Frau als der guten Mutter und dem masochistischen Helden, der sie dazu \u00fcberredet hat, sich anderen hinzugeben.<\/p>\n\n\n\n<p>Die W\u00fcrdigung des Erkenntnisgewinns, der aus der Lesart Deleuze&#8217;s aus Texten von de Sade und von Sacher-Masoch \u00fcber die Entstehung des Rechts erw\u00e4chst, w\u00e4re eine gesonderte Untersuchung wert, oder wie Deleuze selbst formuliert: ,,Der wirklichen Stellung dieser Rechtsprobleme wird man am Ende vielleicht nur in den pervertierten Formen ansichtig, die Sade und Masoch ihnen zu geben verstanden: verformt zu phantasmatischen Elementen in einer Parodie der Geschichtsphilosophie\u201c (Deleuze: 231). Und, wie hinzuzuf\u00fcgen w\u00e4re, in einer Parodie der Geschichte \u201eder Frau\u201c, mit deren Platzzuweisung ins Reich des Privaten das patriarchal angelegte aufstrebende B\u00fcrgertum bis heute seine liebe M\u00fche hat und die definitorische Macht von M\u00e4nnerphantasien nicht \u00fcber die Vorstellung \u201eder Frau\u201c als einer \u201edem Mann\u201c zu Diensten stehenden Prostituierten hinauskommt.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit Referenz zum psychoanalytisch-philosophischen Text von Gilles Deleuze r\u00fccken drei Aspekte von Prostitution ins Blickfeld: Einmal die historisch-gesellschaftliche Bedingtheit von Prostitution, die sich im 19. Jahrhundert als Produkt von m\u00e4nnerphantastischer Definitionsmacht zeigt; dann der Aspekt der b\u00fcrgerlichen Ehefrauen, die sich als Komplizinnen der Macht (ihrer M\u00e4nner) gegen\u00fcber den ohnm\u00e4chtigen (Arbeiter-)Frauen abgrenzen, und weiter die Emanzipation von b\u00fcrgerlichen Frauen aus der Ern\u00e4hrer-Ehe-Institution in den freiwilligen (Berufs-)Vertrag bzw. die illusion\u00e4re Emanzipation \u201eohnm\u00e4chtiger\u201c Frauen in die Prostitution und deren Pervertierung durch die Anerkennung organisierter, kommerzieller Ausbeutung als Beruf.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.1.2 Die St\u00e4nde<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die politischen Verh\u00e4ltnisse im Europa der St\u00e4nde machten im Laufe der Zeit diejenigen Adelsfamilien m\u00e4chtig, die \u00fcber die gr\u00f6\u00dften L\u00e4ndereien verf\u00fcgten. Angefangen von den Kreuzz\u00fcgen bis hin zu den Kolonialisierungskriegen begleiteten h\u00f6fische Intrigen um Erbfolgen und -anspr\u00fcche solche Landeroberungsfeldz\u00fcge. W\u00e4hrend auf der einen Seite Nachkommen zur Sicherung und zum Ausbau der Herrschaft n\u00f6tig waren, wurde das Land, das zu verteilen war, immer knapper (Elias, 1976a). Einer der Ansatzpunkte zur Kontrolle des Problems war die Beschr\u00e4nkung der Erbfolge auf legitime Nachfolger, d.h. die Ausschlie\u00dflichkeit der Anerkennung von Kindern der Ehefrau. Da Gentests zur Feststellung der Vaterschaft noch nicht zur Verf\u00fcgung standen, die Mutterschaft hingegen prinzipiell evident war, blieb einzig sicherzustellen, dass sexuelle Kontakte mit Ehefrauen ausschlie\u00dflich den Ehem\u00e4nnern vorbehalten war. Diese \u00f6konomisch-politischen Erfordernisse zur Sicherung der st\u00e4ndischen Herrschaft setzte sich mithilfe m\u00e4chtiger, moralisch-rechtsverbindlicher kultureller Codes wie Jungfr\u00e4ulichkeit vor der Ehe, Keuschheit der Ehefrau, Treue der Ehefrau auch bei kriegs- und gesch\u00e4ftsbedingter Abwesenheit des Gatten durch. Eine \u00f6konomische Notwendigkeit, die m\u00e4nnlichen Vertreter des herrschenden Standes in moralisch gleichstellende kulturelle Codes einzubinden, bestand hingegen nicht und setzte sich auch nicht durch. Ganz im Gegenteil: Es bildete sich eine zun\u00e4chst nicht hinterfragte Doppelmoral aus, die M\u00e4nnern der Oberschicht erlaubte, was ihren Frauen verboten war.<\/p>\n\n\n\n<p>Die gewaltigen \u00f6konomisch-politischen Umw\u00e4lzungen setzten der st\u00e4ndischen Gesellschaft ein Ende, und eine neue Sozialstruktur entwickelte sich entsprechend den neuen \u00f6konomischen Erfordernissen. \u00dcber das Konzept des Kapitals als Privateigentum \u00fcbernahm das B\u00fcrgertum die Kontrolle von Kapital und Arbeit, die sich neu als Produktivfaktoren durchgesetzt hatten, und entmachtete Adel und Klerus. Weitere Kernaufgaben des Kollektivs wie innere und \u00e4u\u00dfere Sicherheit, die Gerichtsbarkeit, die Erziehung der Jugend etc. konnten mithilfe von Steuern und Kapitalabgaben neu organisiert werden und fanden ihre Form ebenfalls unter der Hegemonie des B\u00fcrgertums im Laufe des 19. Jahrhunderts im s\u00e4kularisierten Nationalstaat. Mit der <em>egalit\u00e9<\/em> hatte die Franz\u00f6sische Revolution eine Verhei\u00dfung in die Welt gesetzt, die ihr die Qualit\u00e4t eines Menschenrechts und Verfassungsrang verlieh, an deren Einl\u00f6sung sich der Verfassungsstaat und die b\u00fcrgerliche Gesellschaft immer wieder messen lassen mussten und m\u00fcssen. Bemerkenswert dabei ist, dass die Gleichheitsverhei\u00dfung f\u00fcr die Rechtsstellung der Frau in Familie, Beruf und Politik nicht so sehr ein Thema des 19. als vielmehr des 20. Jahrhunderts war und bis heute ist. (78) Die vorrevolution\u00e4re alteurop\u00e4ische Verfassung war weit davon entfernt, Gleichheit der Menschen als Ordnungsprinzip in Anspruch zu nehmen. Die Legitimit\u00e4t von St\u00e4nden wurde nicht bestritten. (79) Nach Bourdieu orientieren sich untere Schichten bez\u00fcglich der Symbolstruktur an den oberen Schichten.(80) Sie \u00fcbernahmen die kulturellen Codes der ehemaligen Oberschicht und passten sie an die neuen Erfordernisse an.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.1.3 Das <em>gro\u00dfe Paar<\/em> setzt sich durch<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Ulrike Prokop (1991) hat den Begriff des <em>gro\u00dfen Paares<\/em> gepr\u00e4gt, um die spezifisch moderne Geschlechterkonstellation des b\u00fcrgerlichen Paares zu charakterisieren. (81) Weiblichkeit ist hier ganz von den Interessen des Mannes und der Kleinfamilie her bestimmt, und sie ist f\u00fcr Frauen mit dem Verlust von Welt verbunden. Die Frau tritt ihre Handlungsf\u00e4higkeit in der Welt gleichsam an den Mann ab, und hat in der Illu\u00ad sion des gro\u00dfen Paares an seiner Gr\u00f6\u00dfe teil.<\/p>\n\n\n\n<p>Das kulturelle Muster des <em>gro\u00dfen Paares<\/em> kann als m\u00e4nnlich b\u00fcrgerliche Antwort auf eine gesellschaftliche Umbruchsituation verstanden werden, die mit der Aufkl\u00e4rung entstand und in der franz\u00f6sischen Revolution ihren H\u00f6hepunkt erreichte. Zum einen hatte die Freisetzung der Menschen von der kirchlichen und st\u00e4ndischen Ordnung, also die \u201eFreiheit\u201c, auch ihre bedrohlichen Seiten f\u00fcr das Individuum. Demgegen\u00fcber wurde das Paar zum Symbol der frei gew\u00e4hlten Bindung und zur Grundstruktur der neuen sozialen Ordnung. Zum anderen steht die abstrakte Vorstellung der Gleichheit im Widerspruch zu den konkreten sozialen Differenzen und Machtanspr\u00fcchen. Im Muster des <em>gro\u00dfen Paares<\/em> aber wird die m\u00f6gliche Gleichheit der Frau abgewehrt und eine spezifisch moderne Differenz der Geschlechter konstruiert, die zu Beginn des 19. Jahrhunderts naturwissenschaftlich codiert wird (Honegger 1991). Dieses Deutungsmuster wird im weiteren Verlauf des Jahrhunderts im Eherecht institutionalisiert und damit einer durchaus kontroversen Auseinandersetzung bis auf weiteres entzogen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.1.4 Allein lebende Frauen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Gilbert (2001), die eine Genealogie weiblicher Lebensentw\u00fcrfe jenseits des <em>gro\u00dfen Paares<\/em> freilegt und zum Schluss kommt, dass weibliche Individuation seit den 70er Jahren tendenziell alle Frauen erfasst, erscheint die Perspektive der Pluralisierung von Lebensformen weniger als Konsequenz einer Marktlogik, die das Leben der Einzelnen ergreift und in die Einsamkeit f\u00fchrt, sondern als neue Welle der Transformation der Geschlechterverh\u00e4ltnisse. Dabei werden Widerspruchskonstellationen aktiviert, die f\u00fcr das moderne Geschlechterverh\u00e4ltnis konstitutiv sind und f\u00fcr m\u00e4nnliche wie f\u00fcr weibliche Lebensgestaltung bis heute wirksam sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Geschlechterverh\u00e4ltnis erscheint als Strukturkategorie und weist auf die g\u00e4ngige Defizitperspektive hin, unter der soziologische Forschung Lebensentw\u00fcrfe lediger Frauen \u00fcblicherweise betrachtet. Die Tradition alternativer weiblicher Lebensentw\u00fcrfe wird verdr\u00e4ngt. Um diese g\u00e4ngigen Defizitperspektiven zu \u00fcberwinden und das Alleinleben von Frauen in seinen ambivalenten und widerst\u00e4ndigen Dimensionen begreifen zu k\u00f6nnen, legt sie in ihrer Untersuchung die Konstruktion und Transformation der Geschlechterverh\u00e4ltnisse in der Moderne als zentrale Analyseachse zu Grunde. Ein kritisch-historischer Zugang erlaubt es, jene f\u00fcr die b\u00fcrgerliche Moderne konstitutiven Widerspruchskonstellationen zu rekonstruieren, die den sozialen Ort und die Erfahrung lediger Frauen bestimmt haben, und gleichzeitig die Verschiebungen aufzuzeigen, die sie im Lauf der letzten 200 Jahre erfuhren. Ausgehend von den Erfahrungen und der Position lediger Frauen der Mittel- und Oberschicht im westeurop\u00e4ischen Kontext erfolgt die Rekonstruktion vom gesellschaftlichen Rand her.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Gilbert sind ledig bleibende Frauen seit der Aufkl\u00e4rung Gegenstand von Karikaturen, die \u00fcber die Jahrhunderte variieren, in ihrer negativen Konnotation aber best\u00e4ndig sind. Sind es f\u00fcr die Ober- und Mittelschicht die Moli\u00e8rschen Figuren der <em>pr\u00e9cieuses ridicules<\/em> oder der <em>femmes savantes<\/em>, deren Anspr\u00fcche an einen Mann so gro\u00df sind, dass keiner gen\u00fcgen kann, oder bei Rousseau der gebildete Sch\u00f6ngeist, der sich m\u00e4nnliche Qualit\u00e4ten anma\u00dft und sich entsprechend l\u00e4cherlich macht, sind es bei den Medizinern des 19. Jahrhunderts die \u201ealten Jungfern\u201c, denen uners\u00e4ttlich und alles verschlingend alle m\u00f6glichen Krankheiten drohen, wenn sie der Gattungsaufgabe nicht nachkommen. Balzac betrachtete ihre Existenz als <em>non-sens<\/em>, ziellos und unerkl\u00e4rlich. Mit Freud und dem Aufstieg der Psychoanalyse im 20. Jahrhundert zog schlie\u00dflich die \u201esexuell Frustrierte\u201c in das Panoptikum stereotyper Figuren der ledigen Frau ein.<\/p>\n\n\n\n<p>W\u00e4hrend sich diese Bilder auf ledige Frauen der Mittel- und Oberschicht beziehen, verk\u00f6rperten Prostituierte durch Zuschreibung moralischer Defizite die Abgrenzung von hegemonialen Gesellschaftsschichten. In der Prostitution zeigte sich dies als Herablassung, die den sexuellen Zugriff auf Putzfrauen, Hausangestellte, Kinderm\u00e4dchen oder ledige Arbeiterinnen als Selbstverst\u00e4ndlichkeit rechtfertigte.<\/p>\n\n\n\n<p>Wie Gilbert weiter zeigt, gilt die allein stehende Frau erst mit dem Aufkommen der b\u00fcrgerlichen Gesellschaft als defizit\u00e4r. Die Vorstellung der romantischen Liebe und das Modell des b\u00fcrgerlichen Paares sind Produkte der Aufkl\u00e4rung. Im Lauf des 18. Jahrhunderts bildete sich das Paar mit Kind als zentrale soziale Einheit heraus; als Kehrseite dieses Prozesses wurde die ledige Frau marginalisiert. Sie wurde, wie auch der ledig bleibende Mann, zur \u00f6ffentlichen Problemfigur. Doch w\u00e4hrend der Hagestolz in Beruf und Politik seine T\u00e4tigkeitsfelder hatte, in denen er sich entfalten konnte und gesellschaftliche Anerkennung genoss, geriet die ledig bleibende Frau gleichsam ins soziale Abseits &#8211; ohne anerkannte Stellung in der Familie und ohne Perspektive au\u00dferhalb.<\/p>\n\n\n\n<p>Unverheiratete hatten in der vorb\u00fcrgerlichen Gesellschaft ihren sozialen Ort in der \u201eFamilie\u201c. Diese war als Produktions- und Hausgemeinschaft definiert, als Einheit all jener, die unter demselben Dach arbeiteten und verk\u00f6stigt wurden, und nicht als Einheit von Vater, Mutter und Kindern. Diese \u00d6konomie war von einer klaren Trennung der Arbeits- und Zust\u00e4ndigkeitsbereiche nach Geschlecht gepr\u00e4gt. Die Frauen bezogen ihr Selbstverst\u00e4ndnis nicht aus der Paarbeziehung, sondern aus gemeinsamen Arbeits- und Produktionszusammenh\u00e4ngen. Die Durchsetzung des Ehepaares als grundlegende b\u00fcrgerliche Vergesellschaftungsform aber war mit der Zerst\u00f6rung weiblicher Kultur verbunden (Prokop 1991). Gleichzeitig wurden Differenzen zwischen Frauen entlang anderer sozialer Dimensionen produziert, denn w\u00e4hrend sich Frauen der Mittel- und Oberschicht zumindest einen indirekten Zugang zur Welt durch ihre Ehem\u00e4nner, durch Verm\u00f6gen oder durch Bildung erschlie\u00dfen konnten, blieben diese Optionen den Frauen aus den unteren gesellschaftlichen Schichten verwehrt.<\/p>\n\n\n\n<p>In Anlehnung an Erdheim (1994), (82) der Institutionen als St\u00e4tten der Produktion gesellschaftlicher Unbewusstheit beschreibt, gehe ich davon aus, dass in der Institution der Prostitution verdr\u00e4ngte Aspekte der Kultur aufgehoben sind. Wenn nun die Figur der Prostituierten auf diese verdr\u00e4ngten Aspekte verweist, so ist es umgekehrt m\u00f6glich, ausgehend von der Beschreibung der Ph\u00e4nomene und Diskurse um Prostitution\/Frauenhandel, Widerspr\u00fcche der Kultur zu erschlie\u00dfen. Dabei postuliere ich &#8211; in einer Akzentverschiebung bez\u00fcglich der Position Gilberts &#8211; dass sich in der Figur der heutigen Prostituierten gerade die Marktlogik, der sich auch das <em>gro\u00dfe Paar<\/em> unterworfen sieht, widerspiegelt, und dass sich dieses Geschlechterkonzept \u00fcber die Akzentuierung seiner illusion\u00e4ren Seite perpetuiert, w\u00e4hrend gleichzeitig Machtanspr\u00fcche von Frauen der Mittel- und Oberschicht in die hegemoniale Gesellschaftsstruktur integriert werden k\u00f6nnen. Allerdings zeigt die Marktlogik Wirkung, indem die zur Geschlechtsblindheit mutierte Defizitperspektive alle Marktteilnehmer zu Lasten einer hegemonialen Schicht erfasst, ein gesellschaftlicher Umw\u00e4lzungsprozess, der durch hohe Abfindungssummen auf der einen Seite und Sozialhilfe auf der anderen in europ\u00e4ischen L\u00e4ndern noch abgemildert werden kann.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.1.5 Kulturbegriff<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die meisten sozialwissenschaftlichen Definitionen bezeichnen das Symbolsystem einer Gesellschaft als Kultur, das auf der Ebene der Gesamtgesellschaft in Institutionen kodifiziert ist. Ob in diesen Institutionen \u201edie grundlegenden Werte und Normen, Verfahrens- und Verhaltensregeln des menschlichen Zusammenlebens erkennbar sind\u201c (Hoffmann-Novotny 1996: 106),83 ist weniger umstritten als Fragen im Zusammenhang mit der Annahme, dass Kultur und Struktur einer Gesellschaft aufeinander abgestimmt sind und in einer Entsprechung zueinander stehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Kontext von strittigen Theoriefragen passt Verena Tobler (84) ihr Konzept der Kernkultur ein. Sie geht davon aus, dass Gesellschaften ihre Kultur aufgrund des Zugangs zu Ressourcen entwickeln, die zur kollektiven Organisierung von (\u00fcber)lebenssichernden G\u00fctern und Werten f\u00fcr alle Mitglieder der Gesellschaft notwendig sind. Die grundlegenden Regelungen des Zugangs zu existentiell wichtigen G\u00fctern und Werten nennt sie Kernkultur. Die Kernkultur ist aggressiv besetzt. Kulturen unterscheiden sich voneinander in der Reichweite des Zugangs zu Ressourcen.<\/p>\n\n\n\n<p>In Anlehnung an Tobler ist im Begriff <em>Kernkultur<\/em> die Ausgestaltung der b\u00fcrgerlichen Gesellschaft angesprochen, die auf der Symbolebene den kollektiven Zugang zu Grundbed\u00fcrfnissen in den Kategorien \u00f6ffentlich und privat organisiert. Die Unterordnung der Geschlechterdifferenz unter diese Dualit\u00e4t entspricht gleichzeitig der Zweiteilung auf der Symbolebene: Der Durchsetzung des Primats b\u00fcrgerlichen Privateigentums und der darauf aufbauenden Hegemonie des B\u00fcrgertums und dem Interesse seiner privaten Aneignung liegt das Kapital als kollektiv erwirtschafteter Wert zugrunde.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit der Aufl\u00f6sung der Produktionseinheit des ganzen Hauses beanspruchte das B\u00fcrgertum die Kontrolle \u00fcber den produktiven Teil der kollektiv erarbeiteten Werte, was sowohl die Investitionsentscheide als auch die Bedingungen solcher Entscheide umfasst (Staat, Verwaltung, Gesetzgebung etc.). Die reproduktiven Anteile und die Konsumation sind ebenso privatisiert und den m\u00e4nnlichen B\u00fcrgern als privat zugeordnet. Der soziale Ort der b\u00fcrgerlichen Frauen entsprach also dem privaten Aspekt der b\u00fcrgerlichen M\u00e4nner. Gleichzeitig erhielt die reproduktive m\u00e4nnliche Sexualit\u00e4t den Verweis in den privaten Bereich, jene Dimension also, die zugleich sozialer Ort der Frauen war. Die b\u00fcrgerliche Ehe wurde im Verlaufe des 19. Jahrhunderts im Eherecht institutionalisiert, was den Prozess der Individualisierung st\u00fctzte, der prim\u00e4r M\u00e4nnern des B\u00fcrgertums vorbehaltenen war. Die beschleunigte Arbeitsteilung, die Entfesselung des Privateigentums von feudal gebundenen Formen der Produktionsverh\u00e4ltnisse und die Verberuflichung der Arbeitswelt machten diesen Prozess notwendig.<\/p>\n\n\n\n<p>Unter der Annahme des universalistischen Postulats der moralischen Gleichwertigkeit aller Menschen, dem sich die neue Gesellschaftsordnung verpflichtete, akzeptiert sie das ideelle Konzept der \u201eGleichheit&#8220; und legitimiert sich dadurch, dass sie soziale Gleichwertigkeit d.h. soziale Gerechtigkeit herstellt. Allerdings unterliegt auch die Gleichheit dem Dualismus: Einerseits etabliert sie sich in der \u00d6konomie des Verh\u00e4ltnisses von b\u00fcrgerlichen M\u00e4nnern unter sich und andererseits bezeichnet sie die private Gleichheit aller Frauen in ihrem untergeordneten Verh\u00e4ltnis zu den entsprechenden M\u00e4nnern.<\/p>\n\n\n\n<p>Die soziale Ordnung setzte sich auf der Grundlage des neuen wirtschaftlichen Konzepts von kollektiver Arbeit unter der Hegemonie des Kapitals als Privateigentum \u00fcber das Leistungsprinzip durch, wobei das Konzept der Pr\u00e4dominanz der m\u00e4nnlichen Sexualit\u00e4t zugrunde gelegt wurde. Drei wesentliche Einrichtungen verhalfen (und verhelfen) dem Leistungsprinzip zum Durchbruch.<\/p>\n\n\n\n<p>Erstens die Konstruktion des Gesellschaftlichen in einen \u00f6ffentlichen und einen privaten Bereich, wobei Muster der Unterordnung und soziale Ungleichheit im privaten Bereich der \u00d6konomie und der Familie durchaus geltendem Recht entsprechen und grunds\u00e4tzlich nur bei \u00d6ffentlichmachung des Anspruchs, d.h. in politischer, die Grenzen des Privaten \u00fcberschreitender Formulierung des Anspruchs, legitimiert bzw. ver\u00e4ndert werden m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<p>Zweitens Individuierungs- und Ausschlussprozesse, die die Konstruktion aktueller und rechtsverbindlicher Regelung von sozialer Differenz auf der Grundlage der An\u00ad nahme von Gleichheit erlauben. Das hei\u00dft, dass alles, was aus den Gleichheitskategorien Geschlecht und Hegemonie heraus f\u00e4llt und sich nicht \u00f6ffentlich, politisch als Gleiches zur Sprache bringt, vom Gleichheitspostulat ausgeschlossen bleibt.<\/p>\n\n\n\n<p>Drittens, vor dem Hintergrund der politischen Durchsetzung des Partizipationsanspruchs von Frauen der Mittel- und Oberschicht, die Konstruktion eines geschlechtsblinden Leistungsprinzips, das Geschlecht \u201eentsexualisiert\u201c und sozial bedeutungslos macht. Die Dominanz dieses Konstrukts l\u00e4sst den Ausschluss von (sexuell) Differentem zu, indem sich das Differente in Form seines nicht entsexualisierten Geschlechts der Anpassung an das Leistungsprinzip als defizit\u00e4r verweiger<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.1.6 Frauenarbeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>W\u00e4hrend in feudalen Strukturen Frauen einen Gro\u00dfteil der Gebrauchsg\u00fcter in der vorherrschenden Produktions- und Reproduktionsst\u00e4tte der Familie herstellten und auch ledige Frauen dort ihren Platz beanspruchen konnten, hatte sich das einzelne Individuum von dieser Einheit mit der Entfaltung der kapitalistischen Produktionsweise und der Entstehung des b\u00fcrgerlichen Staates zu l\u00f6sen. ,,Die herk\u00f6mmliche Familienwirtschaft war aufgehoben und damit die traditionelle Basis der sozialen Stellung der gewerblichen und b\u00e4uerlichen Frauen zerst\u00f6rt.\u201c (85) Mit der Reduktion der produktiven T\u00e4tigkeiten in der Familie wurden Arbeitskr\u00e4fte freigesetzt, w\u00e4hrend der Lebensunterhalt nicht mehr f\u00fcr alle Mitglieder in der Familie gew\u00e4hrleistet werden konnte.<\/p>\n\n\n\n<p>Wie schon Marx analysierte, hatten Geschlechts- oder Altersunterschiede seit dem Fr\u00fchkapitalismus in der Produktion keine Geltung mehr. ,,Es gibt nur noch Arbeitsinstrumente, die je nach Alter und Geschlecht verschiedene Kosten machen.\u201c (86) Marx spricht dabei von einer Entwertung der m\u00e4nnlichen Arbeitskraft, da ihr Wert nicht durch die Erhaltung des individuellen erwachsenen Arbeiters, sondern durch die Erhaltung der ganzen Arbeiterfamilie bestimmt wird: \u201eDie Maschinerie wirft alle Glieder der Arbeiterfamilie auf den Arbeitsmarkt und verteilt den Wert der Arbeitskraft des Mannes \u00fcber die ganze Familie.\u201c (87) Wo Frauen und Kinder ihre Arbeitskraft als \u201ezus\u00e4tzliche\u201c billiger verkaufen k\u00f6nnen, dr\u00fcckt dies zwangsl\u00e4ufig die L\u00f6hne der m\u00e4nnlichen Arbeiter, wenn um die gleichen, raren Arbeitspl\u00e4tze konkurriert werden muss. (88) Wie Brandt et al. zeigen, unterschied sich die Situation der damaligen Proletarierin besonders durch zwei Merkmale von der der B\u00fcrgerin: Die Entlastung von Hausarbeit und von Erziehung der Kinder als gesellschaftlich notwendige Arbeit \u201ederen private Finanzierung dem Proletariat nicht m\u00f6glich und deren gesellschaftliche Finanzierung auf Grund privatwirtschaftlicher Kalkulation ausgeschlossen war (und ist). W\u00e4hrend also den Proletarierinnen Haushalts- und Erziehungsarbeit im Privatbereich der Familie ohne Entgelt zugemutet wurde, mussten sie im Produktionsbereich Lohnarbeit leisten. Im Gegensatz zu den b\u00fcrgerlichen Frauen wurde ihnen das \u201eRecht\u201c auf Arbeit aufgezwungen.\u201c (Brandt: 22). Die Arbeiter, die ihre Existenz zuerst von der Maschinerie bedroht sahen, verliehen ihrer Ohnmacht mit der Maschinenst\u00fcrmerei Ausdruck; ihr Zorn richtete sich aber ebenso auf die Erwerbsarbeit der Frauen, was in der Literatur als proletarischer Antifeminismus bekannt ist. (89) Sie hofften, durch die Blockierung des Zugangs zum Arbeitsmarkt f\u00fcr Frauen das Arbeitskr\u00e4fteangebot zu verringern und dadurch eine bessere Position in Lohnverhandlungen zu behaupten. Legitimiert wurde diese Haltung durch das Konzept der b\u00fcrgerlichen (Klein-)Familie, nach dem der Mann als Ern\u00e4hrer von Frau und Kindern einer (Lohn-)Arbeit nachgeht, mit seinem Lohn die Familie sichert, damit sich die Frau um den Haushalt, die Pflege und das Wohlergehen von Mann und Kindern k\u00fcmmern kann. Der Realit\u00e4t von Armut und Elend hielt dieses Konzept allerdings nicht Stand: Die besitz- und bildungslosen Schichten waren gezwungen, f\u00fcr bessere Arbeits- und Lebensbedingungen f\u00fcr Frauen, M\u00e4nner und Kinder zu k\u00e4mpfen. W\u00e4hrend kollektive Widerstandsformen ihren Ausdruck in gewerkschaftlicher und parteilicher Organisierung fanden, zeigten sich individuelle \u00dcberlebens- bzw. Verdr\u00e4ngungsstrategien u.a. in Alkoholismus, Eigentumsdelikten oder Prostitution. (90) Arbeiter-Frauen waren nicht nur durch die Notwendigkeit von Lohnarbeit, schlechter Position auf dem Arbeitsmarkt, Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr Kinder und Familienarbeit und Abh\u00e4ngigkeit von Ehemann, Vater oder Bruder wirtschaftlich und sozial schlechter gestellt als Arbeiter, es standen ihnen auch auf der politisch-juristischen Ebene keineswegs die gleichen Instrumente zur Verf\u00fcgung wie den M\u00e4nnern. (91) Wenn auch Bebels Buch <em>Die Frau und der Sozialismus<\/em> (92) wesentlich zur Verbreitung der sozialistischen Emanzipationstheorie unter Arbeiterfrauen und Arbeiterinnen beitrug und Engels die Unterdr\u00fcckung der Frau in Familie und Gesellschaft auf die Entstehung des Privateigentums zur\u00fcckf\u00fchrte und ihre Einbindung in den Produktionsprozess forderte, (93) war vielen Frauen klar, dass sie ihre wirtschaftliche Unabh\u00e4ngigkeit teuer zu erkaufen hatten. ,,Aus einer Sklavin des Mannes ward sie die des Arbeitgebers: Sie hatte nur den Herrn gewechselt.\u201c (94) Oder vielmehr, sie hatte nun gleich zwei Herren: den Mann in der Familie und den Arbeitgeber am Arbeitsplatz, wenn sie \u00fcberhaupt Arbeit fand. Obwohl Clara Zetkin die Notwendigkeit der gemeinsamen Organisation trotz Schwierigkeiten immer wieder betonte, erwies sich das Prinzip der Gleichheit auf Grund der \u201eDoppelbelastung\u201c der Frauen als unhaltbar. Das Instrument des \u201eArbeiterinnenschutzes\u201c war Ausdruck des Widerspruchs zwischen dem Gleichheitsbegriff des b\u00fcrgerlichen Liberalismus und den \u00f6konomischen Realit\u00e4ten von Frauen, die sich trotz verfassungsrechtlicher Verankerung der Gleichberechtigung (Stimm- und Wahlrecht 1918 in Deutschland, 1972 in der Schweiz eingef\u00fchrt) wesentlich von denen der M\u00e4nner unterschieden (und unterscheiden). Die Entwicklung der Frauenarbeit und ihrer Bedingungen im und nach dem zweiten Weltkrieg in Deutschland best\u00e4tigt, dass die Erwerbst\u00e4tigkeit der Arbeiter-Frauen nicht von ihren Bed\u00fcrfnissen und den Bed\u00fcrfnissen ihrer Familien abh\u00e4ngt, sondern vom schwankenden Bedarf an weiblichen Arbeitskr\u00e4ften. ,,Die massenhafte Einbeziehung der Frauen in den Produktionsprozess ab 1916 &#8211; vor allem in Munitionsfabriken und in der Elektroindustrie -, die Beseitigung aller Arbeitshemmnisse f\u00fcr Frauen &#8211; Heranziehung zur Schwerstarbeit und Au\u00dferkraftsetzung aller Vorschriften \u00fcber Arbeiterinnen-, Jugend- und Kinderschutz f\u00fcr die Dauer des Krieges-, machten die Vorstellungen \u00fcber das\u201eWesen\u201c der Frau gegenstandslos.\u201c (Brandt: 31) Die Verdr\u00e4ngung der Frauen von den Arbeitspl\u00e4tzen zugunsten der Integration der zur\u00fcckkehrenden Soldaten in die Wirtschaft gab der Sichtweise der sozialistischen Frauenbewegung Recht und zeigte die Wirkungslosigkeit der Gleichberechtigung, wenn sie an der Umsetzung f\u00fcr eine qualitative Verbesserung der Lebensbedingungen f\u00fcr Arbeiter-Frauen gemessen werden sollte. Die Massenentlassungen w\u00e4hrend der Wirtschaftskrise betrafen denn auch in erster Linie Frauen. Zudem wurden Sozialhilfen zulasten von Frauen und Kindern gesenkt oder gestrichen. Abgelehnt wurde auch der Antrag der kommunistischen Reichstagsfraktion von 1931 mit den Forderungen: gleicher Lohn f\u00fcr gleiche Arbeit, Au\u00dferkraftsetzung aller die Frauen benachteiligenden Gesetze, gleiche Rechte f\u00fcr unverheiratete M\u00fctter und volle Entscheidungsfreiheit und Gleichberechtigung der Ehefrauen. Die Heroisierung der M\u00fctter mit Muttertag und Mutterkreuz war angesagt, gleichzeitig machte der zweite Weltkrieg die Erwerbsarbeit f\u00fcr Frauen aber zur Pflicht.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Historikerin Brigitte Studer untersucht die Umschichtungen und Umstrukturierungen der weiblichen Erwerbst\u00e4tigkeit in der Schweiz von 1888-196095 und stellt bereits bei der Erfassung von Frauenarbeit Schwierigkeiten fest: ,,Angaben zur zahlenm\u00e4\u00dfigen Entwicklung der weiblichen Erwerbsarbeit haben stets den Definitionsprozess der sozialwissenschaftlichen Kategorien in Betracht zu ziehen. Statistiken erfassen nur diejenige soziale Realit\u00e4t, die zu einem bestimmten Zeitpunkt als relevant bezeichnet wird. Die Erfassung der umstrittenen, wirtschaftlich notwendigen, aber gesellschaftlich gro\u00dfenteils unerw\u00fcnschten Frauenarbeit basierte in der Regel auf einer spezifischen Repr\u00e4sentation des Sozialen, die \u201ewirtschaftliche\u201c T\u00e4tigkeit zunehmend auf hauptberufliche und nicht intermittierende Lohnarbeit beschr\u00e4nkt. Von diesem Muster abweichende, spezifische Formen von Erwerbst\u00e4tigkeit, die vorwiegend von Frauen ausge\u00fcbt werden, sind daher von den Enqueten und statistischen Erhebungen wie auch von den seit 1850 alle zehn Jahre durchgef\u00fchrten eidgen\u00f6ssischen Volksz\u00e4hlungen nur unvollst\u00e4ndig erfasst. Die Taxonomien der Sozialstatistik waren zwar bereits zum Zeitpunkt ihrer Formulierung als normative Konstrukte umstritten, gleichwohl vermochten sie die Aneignungsformen und die Praktiken des Sozialen zu strukturieren. Seit einigen Jahren hat die historische Forschung begonnen, diesen \u201eWahrheitseffekt\u201c nicht mehr als gegeben zu nehmen, sondern ihn zu problematisieren und somit selbst zum Gegenstand historischer Forschung zu machen.\u201c (Studer: 73 f.).<\/p>\n\n\n\n<p>In Bezug auf den Arbeitsmarkt ist schon die Ausgangslage zwischen M\u00e4nnern und Frauen ungleich. Dies \u00e4u\u00dfert sich am augenf\u00e4lligsten im v\u00f6llig unterschiedlichen Grad der Erwerbsbeteiligung der beiden Geschlechter. ,,Die Wirtschaftskrise f\u00f6rderte demnach die gesellschaftliche Kontroverse dar\u00fcber, nach welchen Kriterien die Verteilung der Arbeit als sich rarifizierende Ressource geschehen solle. Die Frage drehte sich stets um die Legitimit\u00e4t der weiblichen Erwerbst\u00e4tigkeit, nie um diejenige der M\u00e4nner\u201c (Studer: 86).<\/p>\n\n\n\n<p>Die These, wonach hinter der Kampagne gegen die \u201eDoppelverdiener\u201c eine weit verbreitete Moral gelegen h\u00e4tte, nach der die beschr\u00e4nkte Anzahl Arbeitspl\u00e4tze und das Einkommen entsprechend den famili\u00e4ren Verpflichtungen zu verteilen gewesen w\u00e4re, l\u00e4sst sich auch durch die in der Schweiz vorgebrachten Argumente st\u00fctzen (Studer: 87).<\/p>\n\n\n\n<p>Studer kommt in ihrer Arbeit \u00fcber die Erwerbsquoten von Frauen in der Schweiz von 1888-1960 zum Ergebnis, dass das Merkmal Geschlecht (sex) den Arbeitsmarkt wesentlich horizontal nach Geschlecht sowie vertikal nach beruflicher Positionierung strukturiert. Die starken Fluktuationen k\u00f6nnen nicht allein durch die strukturellen Ver\u00e4nderungen und die Konjunkturen erkl\u00e4rt werden. Frauen sind bis heute gezwun\u00ad gen, ihre berufliche Identit\u00e4t zu legitimieren, und zwar vor allem bez\u00fcglich Lebens\u00ad situation und Zivilstand.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.1.7 Frauenarbeitsgesetze<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>W\u00e4hrend des 20. Jahrhunderts wurden zunehmend besondere Bestimmungen oder gar Sondergesetze zur Regelung der Frauenlohnarbeit geschaffen. (96) Bei der Fabrikgesetzgebung waren sie noch Teil eines allgemeinen, das hei\u00dft f\u00fcr alle Arbeitskr\u00e4fte geltenden Gesetzeswerks, im Bereich der gewerblichen Arbeit kamen nun Gesetze zur Geltung, die ausschlie\u00dflich die Arbeit von Frauen regelten.<\/p>\n\n\n\n<p>Ungleiche Lebens- und Arbeitsbedingungen sind Bestandteil der Geschlechterordnung. Ungleiches Recht aber bedarf einer Begr\u00fcndung, seitdem das Postulat der Rechtsgleichheit Gestaltungskraft gewonnen hat und zu den unverzichtbaren Bestandteilen von Rechtsnormen geh\u00f6rt. Als Legitimation unterschiedlicher Rechte f\u00fcr M\u00e4nner und Frauen dienten die unterschiedliche \u201eNatur\u201c, Konstitution oder gar \u201eBiologie\u201c von M\u00e4nnern und Frauen und ihren darauf gr\u00fcndenden unterschiedlichen physischen M\u00f6glichkeiten sowie ihre famili\u00e4re und gesellschaftliche Rolle. Diese Differenz l\u00e4sst die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung, die Definition von M\u00e4nnerarbeiten und Frauenarbeiten, aber auch unterschiedliche Rechtsnormen, wie sie in den Schutzgesetzen verankert sind, als \u201enat\u00fcrlich\u201c erscheinen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Postulat der Rechtsgleichheit der Geschlechter hat das Rechtssystem ver\u00e4ndern k\u00f6nnen, nicht aber die gesellschaftliche Machtverteilung und das darauf beruhende System der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung. Bei der \u00dcberwindung des ungleichen Rechtssystems war das Prinzip der Gleichheit eine zentrale Voraussetzung, bei der weiteren Verwirklichung der Gleichberechtigung scheint es hinderlich zu sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Teil des dabei auftretenden Widerstands ist dem aufkl\u00e4rerischen Gleichheitsbegriff selbst immanent, der nur die Gleichbehandlung von Gleichem zu fordern scheint. Da jede Differenz vom m\u00e4nnlichen Ma\u00df auch gleich eine hierarchische Abwertung darstellt, kann der Anspruch auf Gleichberechtigung nur erworben werden, indem offensichtlich bestehende Ungleichheiten als nebens\u00e4chlich deklariert werden. Sie d\u00fcrfen nicht als tats\u00e4chliche Abweichung vom m\u00e4nnlichen Ma\u00dfstab gewertet werden k\u00f6nnen. Frauen mussten unter Beweis stellen, dass sie in jeder Lebenslage und unter allen Umst\u00e4nden identische Leistungen erbringen konnten. War das nicht m\u00f6glich, rechtfertigte dies eine Minderstellung.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Definition von Gleichheit ist wesentlich daran beteiligt, dass Frauen trotz fortschreitender rechtlicher Gleichstellung die gesellschaftliche Gleichberechtigung nicht erreicht haben.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.1.8 B\u00fcrgerliche Frauen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Weil die besitzenden Frauen der b\u00fcrgerlichen Schichten von den Freiheiten und Rechten, die auf dem Privateigentum beruhten, weitgehend ausgeschlossen waren und den nicht besitzenden Frauen der Zugang zur Berufswelt versperrt war, sahen sie sowohl gleiche Rechte (wie die b\u00fcrgerlichen M\u00e4nner), Recht auf Arbeit und Zugang zu allen Berufen, wie auch Zulassung zu den Bildungsinstitutionen als Garant ihrer Freiheit und Gleichheit. Entsprechend der b\u00fcrgerlichen Gleichheitsforderung stimmten sie dem Abbau aller traditionellen Privilegien zu und lehnten jegliche Sonderbestimmungen und -rechte ab. Sie folgten dem auf dem Konkurrenz- und Leistungsprinzip beruhenden Individualit\u00e4tsbegriff, wobei das Primat der Familie kollektiv zwar nicht in Frage gestellt, praktisch aber durch Ehe- oder Kinderlosigkeit doch unterlaufen wurde. (97) Wenn sich eine Mehrheit der b\u00fcrgerlichen Frauen doch der Ehe und den damit verbundenen Pflichten zuwandte, galt es als schicklich, sich erst einer beruflichen T\u00e4tigkeit zu widmen, wenn die Erhaltung der Familie gesichert war. ,,Der einzelnen Pers\u00f6nlichkeit muss die Freiheit gegeben werden, nach dem Ma\u00df ihrer Kr\u00e4fte und nach innerster \u00dcberzeugung Beruf mit Ehe und Mutterschaft zu vereinigen, und es wird immer Frauen geben, die k\u00f6rperlich so kr\u00e4ftig und seelisch so reich sind, dass sie das Recht haben, eine doppelte Last auf sich zu nehmen.\u201c (98) Die Forderungen der b\u00fcrgerlichen Frauenbewegung wurden im Laufe des 20. Jahrhunderts trotzdem nur schleppend oder gar nicht durchgesetzt. So besch\u00e4ftigen sich Politik und Gerichte immer wieder mit Forderungen nach gleichem Lohn f\u00fcr gleichwertige Arbeit, nach \u00dcbernahme von Hausarbeit und Erziehungsfunktionen durch gesellschaftliche Institutionen, nach zivilstandsunabh\u00e4ngiger Mutterschaftsversicherung, nach Schutz vor Gewalt in Ehe und Partnerschaft und Scheidungsrecht. Die Widerspr\u00fcche und Unvereinbarkeiten zwischen Beruf, Karriere, Familie, Mutterschaft liegen weitgehend im Bereich individueller L\u00f6sungsstrategien und sind nach wie vor stark durch die Abh\u00e4ngigkeit von (Ehe)M\u00e4nnern oder Eltern gepr\u00e4gt. Daran konnte auch die Aufwertung der Mutter und Hausfrau zum Beruf als Kompensation gesellschaftlich verwehrter Pers\u00f6nlichkeitsentfaltung nichts \u00e4ndern.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.1.9 Historische Wurzeln von Frauenhandel in der Moderne<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Ph\u00e4nomen Frauenhandel ist in der Literatur nicht neu. In ihrem Aufsatz \u00fcber die Prostitution im Rio de Janeiro des 19. Jahrhunderts merkt die Historikerin dos Santos Silva an, dass \u201edie Prostitution eine typische Form weiblicher Sklaverei darstellt und man von einer Frauengeschichte nicht sprechen kann, ohne die Geschichte der Dirne mit einzubeziehen.&#8220;99 Sie beschreibt die dortige Entstehung der patriarchalischen Familie der Ober- und oberen Mittelschicht, die auf der Herrschaft des Mannes \u00fcber der Frau beruhte, unterst\u00fctzt durch eine doppelte Moral: der Mann, das \u201estarke Geschlecht&#8220;, der bedeutende Leitungsfunktionen wahrnimmt und der alle seine Bed\u00fcrfnisse befriedigen kann, und die Frau, das \u201eschwache Geschlecht\u201c, die zu h\u00e4uslichen Pflichten und Kindererziehung auf das Haus beschr\u00e4nkt ist und unter der Herrschaft ihres Vaters und sp\u00e4ter ihres Gatten lebt. Von Grundbesitz, Rechten und Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit praktisch ausgeschlossen \u201e&#8230; verg\u00f6tterte man die \u201ereine Frau\u201c, w\u00e4hrend man von den Ausschweifungen des Mannes kaum Aufhebens machte.\u201c (dos Santos: 298). Um die \u201eReinheit\u201c der wei\u00dfen Frau aufrechtzuerhalten, hatten die in dieser sozialen Schicht \u00fcblichen schwarzen Sklavinnen nebst den Hausarbeiten ihrem Herrn auch sexuelle Dienste zu leisten. Manchmal wurden sie \u201everliehen\u201c, eine Form der damaligen Prostitution.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Prostitution hatte aber auch in Europa Probleme geschaffen. In der zweiten H\u00e4lfte des 19. Jahrhunderts sprach man von der Existenz eigentlicher Organisationen, die gezielt junge M\u00e4dchen f\u00fcr die Prostitution anwarben. (100) Diese Organisationen arbeiteten mit Anzeigen in Zeitungen und durch B\u00fcros zur Stellenvermittlung. Man bot Arbeitspl\u00e4tze in k\u00fcnstlerischen Gruppen, Restaurants, Cafes zu einem guten Gehalt an, ohne dass die jungen Frauen besondere Erfahrungen mitbringen mussten. Eine andere M\u00f6glichkeit war ein Heiratsantrag in entfernte L\u00e4nder. Im Allgemeinen gab es vor der Abreise eine kleine Probezeit, in der die Papiere f\u00fcr Minderj\u00e4hrige gef\u00e4lscht wurden und eine gewisse \u201eAusbildung\u201c der unerfahrenen jungen M\u00e4dchen stattfand. Dann folgte die Reise im Zug und per Schiff. Die Schulden, die sich mit der Zeit anh\u00e4uften, die Schwierigkeiten der Verst\u00e4ndigung in einem fremden Land, die Unkenntnis der einheimischen Sprache schufen praktisch un\u00fcberwindliche Hindernisse f\u00fcr eine eventuelle R\u00fcckkehr. Der \u201eM\u00e4dchenhandel\u201c oder der \u201ewei\u00dfe Sklavenhandel\u201c, (101) wie das Ph\u00e4nomen damals benannt wurde, erreichte betr\u00e4chtliche Dimensionen. Innerhalb Amerikas waren Brasilien und Argentinien die bedeutendsten Ziele, eine Folge der geringen Einreisekontrollen in diesen L\u00e4ndern. Rio de Janeiro spielte eine beachtliche Rolle als Umschlagplatz. Dabei erzielten wei\u00dfe Frauen, besonders Franz\u00f6sinnen, dreimal h\u00f6here Preise als andere.<\/p>\n\n\n\n<p>Als T\u00e4nzerinnen und S\u00e4ngerinnen siedelten sie sich in der Luxusklasse der Prostituierten an, wo sie ,,zu einem Grad von Ber\u00fchmtheit und Reichtum gelangten, die sie in Europa auf diese Weise niemals h\u00e4tten erreichen k\u00f6nnen\u201c, wie ein zeitgen\u00f6ssischer Reisender zu erz\u00e4hlen wei\u00df. (102)<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Grund vieler junger Europ\u00e4erinnen, ihr Gl\u00fcck in der Prostitution in St\u00e4dten und fremden L\u00e4ndern zu suchen, war die krasse Unterlegenheit der Frauen auf dem neuen, einheimischen Arbeitsmarkt. \u00c4hnlich wie in England drangen von der zweiten H\u00e4lfte des 19. Jahrhunderts an weibliche Arbeitskr\u00e4fte in die Industrie ein. Die Arbeiter f\u00fchlten sich bedroht, machten sie f\u00fcr die Arbeitslosigkeit verantwortlich, streikten, wenn Frauen eingestellt wurden und beschworen die Bedeutung der Hausfrau auch f\u00fcr Arbeiterinnen. Die Arbeitsbedingungen f\u00fcr Frauen waren hart, und der Lohn betrug etwa die H\u00e4lfte von dem der M\u00e4nner.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.1.10 Erste Organisationen zur Bek\u00e4mpfung des Frauenhandels<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der M\u00e4dchenhandel skandalisierte unterdessen die \u00d6ffentlichkeit, und 1877 wurde in Genf die <em>Union International des Amis de la Jeune Fille<\/em> aus Anlass des ersten Kongresses der <em>Federation Abolitioniste Internationale<\/em> gegr\u00fcndet.103 Weitere Konferenzen zum Thema fanden 1888 in London und 1894 in Paris statt. Verschiedene Vereinigungen wurden zum Schutz junger M\u00e4dchen und zur Beseitigung des M\u00e4dchenhandels gegr\u00fcndet und internationale Konferenzen abgehalten. 1895 tagte in Paris die erste internationale Konferenz zur Verhinderung des Frauenhandels. Weitere Konferenzen folgten 1899 in London und Budapest. 1904 wurde in Paris das erste internationale Abkommen \u00fcber \u201ewei\u00dfe Sklaverei\u201c beschlossen. 1910 wurde die Genfer Konvention gegen M\u00e4dchen- und Frauenhandel verabschiedet, die 1921 ausgeweitet, auch Knaben unter Schutz stellte. 1933 wurde in Genf eine neue Konvention unterzeichnet, wonach Minderj\u00e4hrige (unter 21 Jahren) gesch\u00fctzt sind und zugleich der Transport von Frauen ins Ausland zum Zweck der Prostitution unter Strafe gestellt wird, auch wenn die Frauen damit einverstanden waren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.1.11 Diskurse um Prostitution<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der absolutistische Staat kriminalisierte bestimmte Sexualhandlungen, fasste sie aber nicht als einen geschlossenen Deliktsbestand auf und ahndete nach anderen Kriterien, f\u00fcr andere Zwecke und mit anderen Folgen als die sp\u00e4teren Gesetzgeber. Obrigkeit und Untertanen haben Sexualhandlungen als Teil sozialer Lebenszusammenh\u00e4nge verstanden und nicht ausschlie\u00dflich aus geschlechtlicher Perspektive. Sexualstrafrecht und Sittlichkeitsdelikte gibt es erst seit dem 19.\/20. Jahrhundert. (104) Nach Hull bezog sich das Interesse der Regierung auf die Erhaltung der sozialen Ordnung, deren Kern in der fr\u00fchmodernen Zeit die Ehe war. Diese war die Voraussetzung f\u00fcr die wirtschaftliche T\u00e4tigkeit in der Produktion, Voraussetzung f\u00fcr die Erlangung des B\u00fcrgerrechts und Ordnungsprinzip f\u00fcr die soziale und sexuelle Reproduktion. Dabei zielte das fr\u00fchmoderne Rechtssystem auf die Aufrechterhaltung der St\u00e4nde, was sich in den st\u00e4ndischen Normen in Rechtsprechung und Strafpraxis widerspiegelt. Die Tatbest\u00e4nde zielten nicht nur auf das Verbrechen, sondern auf den sozialen Stand des Verbrechers, dessen Unrecht an der Gesellschaft durch seine standesspezifischen Pflichten definiert wurde. Dabei war nicht nur der Stand nach Geburt, sondern auch nach Geschlecht, Heirat und Reichtum relevant. Gesetz und Recht best\u00e4tigten die als gerecht empfundene Ungleichheit und galten als legitim, wenn diese st\u00e4ndische Gerechtigkeit wiederhergestellt wurde. Diesem fr\u00fchen Grundsatz wird sp\u00e4ter mit dem Postulat der Gleichheit vor dem Gesetz widersprochen.<\/p>\n\n\n\n<p>Dilcher (1997) weist auf die einzigartige Leistung Feuerbachs 105 hin, der das absolutistische Strafrecht kritisierte, die v\u00f6llige Trennung von Recht und Moral postulierte und die konsequente Beschr\u00e4nkung der staatlichen Aufsicht auf Delikte forderte, die die Rechte Dritter verletzten. Freiwillige Sexualhandlungen verschwanden zunehmend von der Liste der Verbrechen zugunsten der Anerkennung einer privaten Sph\u00e4re individueller moralischer Entscheidung. Allerdings enthielten die neuen Strafgesetze \u201eb\u00fcrgerliche\u201c Normen, die Geschlechtsspezifit\u00e4t noch radikaler ausf\u00fchrten als der Absolutismus.<\/p>\n\n\n\n<p>Seit dem Ende des 19. Jahrhunderts k\u00e4mpfte die Frauenbewegung gegen eine strafrechtliche Sanktionierung der Prostitution und ihres Umfelds, die allein den Frauen die Folgen der \u201eDoppelmoral\u201c aufb\u00fcrdeten. Die Prostitution stand als Regelung zum Wohl der Gesundheit, der \u00f6ffentlichen Ordnung und des \u00f6ffentlichen Anstandes grunds\u00e4tzlich unter Strafe, aber ebenso grunds\u00e4tzlich war sie als \u201eunumst\u00f6\u00dfliches Faktum\u201c toleriert. In \u201eMischtatbest\u00e4nden\u201c vereinten sich die widersprechenden Aspekte der Prostitution. Die staatliche Reglementierung der Prostitution war seit Anfang des 19. Jahrhunderts nach napoleonischem Vorbild in zahlreichen europ\u00e4ischen Staaten eingef\u00fchrt worden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die internationale europ\u00e4ische Frauenbewegung kritisierte die staatlichen Organe, die mutma\u00dflich polygam lebende Frauen Sanktionen unterzogen, ohne M\u00e4dchenhandel, Armutsprostitution oder Zuf\u00fchrung junger M\u00e4dchen zur Prostitution verhindern zu k\u00f6nnen. Sie kritisierte, dass die beh\u00f6rdlich angeordnete Registrierung und medizinische Untersuchungen die Frauen dem\u00fctige und \u201eehrlos\u201c mache, damit sie die M\u00e4nnerwelt als \u201egemeine Dirne\u201c ,,bedienen\u201c. (Meyer-Renschhausen: 772). Ab 1902 forderte die im Bund deutscher Frauenvereine organisierte Frauenbewegung Straffreiheit der Prostitution, die Schlie\u00dfung aller Bordelle und Bordellstrassen sowie \u201esoziale Arbeiterinnen\u201c f\u00fcr den Umgang mit \u201egef\u00e4hrdeten M\u00e4dchen\u201c. In Deutschland trat 1927 ein \u201eGesetz zur Bek\u00e4mpfung der Geschlechtskrankheiten\u201c in Kraft, welches diese Forderungen aufnahm.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Frauenbewegung trug den ver\u00e4nderten gesellschaftlichen Verh\u00e4ltnissen Rechnung. Frauen nahmen vermehrt am \u00f6ffentlichen Leben und konnten oder wollten sich als Arbeiterin, Juristin, \u00c4rztin oder Politikerin nicht auf die Rolle als Ehegattin, Hausfrau und Mutter beschr\u00e4nken. Letztendlich erreichte die Bewegung vor allem einen \u201emoralischen\u201c Sieg, indem sich die Idee des 19. Jahrhunderts, die Prostitution als \u201eFrauenproblem\u201c zu begreifen, erledigt hatte und die Strafbarkeit der Prostitution in den (west-)europ\u00e4ischen L\u00e4ndern ab Ende der 20er Jahre aufgehoben war. Allerdings zeigen sich in der Gesetzgebung dieser Zeit immer noch zwei bis heute wirksame Aspekte: Die Prostitution als \u201eunumst\u00f6\u00dflich notwendiges\u201c, aber zugleich als \u201eunerw\u00fcnschtes&#8220; Faktum.<\/p>\n\n\n\n<p>Zu dieser Zeit war die Prostitution in Europa reglementiert. Sie galt als schmutzig und verwerflich, wurde aber geduldet, weil sie die \u201eFunktionsf\u00e4higkeit des sozialen Organismus\u201c demonstrierte. (106) Man traf Ma\u00dfnahmen, um das so genannte \u201enotwendige \u00dcbel&#8220; zu \u00fcberwachen und zu kontrollieren. Sitten\u00e4rzte untersuchten die jungen Frauen auf Geschlechtskrankheiten, und die Obrigkeit kontrollierte die Bordelle, die zugleich den Zuh\u00e4ltern als Anwerbungsbasis f\u00fcr den wachsenden Markt in \u00dcbersee dienten. Denn dorthin schwappte die europ\u00e4ische Auswanderungswelle, die zum gr\u00f6\u00dften Teil aus jungen M\u00e4nnern ohne Familie bestand.<\/p>\n\n\n\n<p>Angesichts der Angst vor Geschlechtskrankheiten in den rasant wachsenden Industriest\u00e4dten entsprach die Auffassung eines Pariser Arztes dem Zeitgeist. Er sch\u00e4tzte die Prostitution bei einer Anh\u00e4ufung von Menschen als unvermeidlich ein, genauso wie \u201eM\u00fcll und Unrat\u201c; allerdings spiele sie beim moralischen Schutz der Gesellschaft eine wichtige Rolle. ,,Wenn man die Prostitution unterdr\u00fcckt, werden die Leidenschaften die Gesellschaft umw\u00e4lzen, wenn man ihnen den Platz zuweist, der den ehrenhaften Frauen reserviert ist, wird alles in Schmutz und Schande versinken.\u201c (107)<\/p>\n\n\n\n<p>Der italienische Arzt Lombroso definierte Prostitution als eine \u201espezifische Form der Kriminalit\u00e4t\u201c. (108) Er rechtfertigte die Ausgrenzung und Kriminalisierung von Prostituierten mit k\u00f6rperlichen Symptomen von \u201eangeborener Nymphomanie\u201c, die er zusammen mit \u201eDebilit\u00e4t\u201c feststellen zu k\u00f6nnen glaubte. Der medizinische Diskurs schuf damit Voraussetzungen zur sozialen Ausgrenzung und Diskriminierung von vielen Frauen der unteren Gesellschaftsschichten, deren sexuelles Verhalten nicht dem b\u00fcrgerlichen Frauen-Ideal entsprach; er verlangte staatliche Ma\u00dfnahmen zur Reglementierung der Prostitution und des M\u00e4dchenhandels und rechtfertigte gleichzeitig die \u00dcberwachung, Kontrolle und Bestrafung der Prostituierten.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Einfluss des medizinischen Diskurses um Prostituierte, Prostitution und Frauenhandel bleibt bis heute relevant, wenn auch weniger in einem strafrechtlichen Zusammenhang. So hat denn die Sorge \u00fcber die Ausbreitung der haupts\u00e4chlich geschlechtlich \u00fcbertragenen Krankheit AIDS die aktuelle Forschung \u00fcber Prostitution und Prostitutionsmigration wesentlich mitbestimmt. (109) Aids-Pr\u00e4ventionsstellen koordinieren und finanzieren auch Frauenprojekte, die sich in aufsuchender Arbeit mit (Migrations-)Prostituierten engagieren. (110)<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.1.12 Zweierlei Konzepte von Ehre<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Grundlagen zu staatlichen Interventionen und geschlechtsspezifischer \u00dcberwachung gehen auf die Zeit nach der Reformation zur\u00fcck, wo die gerichtliche Hoheit in Sitt\u00ad lichkeits- und Ehesachen ganz von der Kirche auf die weltliche Obrigkeit \u00fcberging und die neue Konzeption von Sexual- und Ehedelikten in die Kriminalrechtspraxis \u00fcbertragen wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>Wie Lyndal Roper (111) anmerkt, bestimmte die Ordnung des Haushalts im 16. Jahrhundert sowohl die Arbeitsverh\u00e4ltnisse als auch die Geschlechterbeziehungen. Der Mann sollte heiraten, wenn er Meister und damit voll erwachsen war; ein unverheirateter Meister galt als unehrlich. Zugleich musste er das Recht aufgeben, zusammen mit den anderen Gesellen Bordelle zu besuchen. Wie der Mann wurde auch die Frau erst durch die Ehe in ihrer sozialen und \u00f6konomischen Position gesichert. F\u00fcr Mann und Frau waren Ehe, Ehre und soziale Position untrennbar miteinander verbunden. Deshalb war Ehebruch gef\u00e4hrlich: Au\u00dfereheliche Verh\u00e4ltnisse zerst\u00f6rten sowohl die materielle als auch die ideelle Basis eines Haushalts. Der Begriff der Ehre war zwar materiell gefasst, es lagen ihm aber f\u00fcr Frauen und M\u00e4nner unterschiedliche Konzepte zugrunde. W\u00e4hrend die Ehre des Mannes korporativ gesetzt und mit dem \u00f6ffentlichen Leben, mit der Zunft, mit der Arbeit und mit dem Status verbunden war, bezog sich weibliche Ehre auf die Ehe, die Keuschheit und auf Geld (Mitgift). Frauen konnten f\u00fcr den Verlust ihrer Jungfr\u00e4ulichkeit Geld, die so genannte Morgengabe, verlangen. F\u00fcr sie galt die Gleichung: Geld im Tausch gegen den Verlust der jungfr\u00e4ulichen Ehre. Um die Ehre wiederherzustellen, musste eine der Prostitution verd\u00e4chtigte Frau vor Gericht dokumentieren, dass sie kein Geld genommen hatte und also keine Prostituierte war, sondern dass sie f\u00fcr die Ehe zur Verf\u00fcgung stand und den entsprechenden Status in der Gesellschaft beanspruchte.<\/p>\n\n\n\n<p>In den Deliktslisten fr\u00fcherer Jahrhunderte unterscheidet Hull (1997: 225) drei Arten von verbotenen Handlungen:<\/p>\n\n\n\n<p>1) Heterosexuelle Gewalt, d.h. ,,Notzucht\u201c oder Entf\u00fchrung zu sexuellen Zwecken, auf die die Todesstrafe durch das Schwert stand,<\/p>\n\n\n\n<p>2) gewaltt\u00e4tige Handlungen im Zusammenhang mit heterosexuellem Verkehr, d.h. Abtreibung und Kindsmord. Darauf stand ebenfalls die Todesstrafe und<\/p>\n\n\n\n<p>3) freiwillige Sexualhandlungen, die gegen religi\u00f6se oder moralische Werte verstie\u00dfen, d.h. au\u00dferehelicher sexueller Verkehr, der als \u201eUnzucht&#8220; oder Leichtfertigkeit unter Strafe stand, sowie Ehebruch, Konkubinat, Inzest und Bigamie, die mit Geldbu\u00dfen, Rutenschl\u00e4gen, Gef\u00e4ngnis oder Landesverweisung bestraft wurden, und Sodomie, d.h. homosexueller Verkehr oder sexuelle Handlungen mit Tieren, die beide mit dem Feuertod bestraft wurden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Strafbarkeit von Sexualhandlungen ist aus der Einbettung in soziale Lebenszusammenh\u00e4nge zu verstehen, was im Vergleich den Blick f\u00fcr die historische und soziale Bedingtheit heutiger Straftatbest\u00e4nde sch\u00e4rft. Soweit die Handlungen nicht die k\u00f6rperliche Unversehrtheit anderer betrafen (Kategorie 1 und 2), gr\u00fcndeten sie auf moralischen Kriterien, die aus dem Ehrbegriff abgeleitet waren, dem eine zentrale Bedeutung im rechtsverbindlichen gesellschaftlichen Leben zukam.<\/p>\n\n\n\n<p>Auf der Grundlage einer materiell nach Geschlecht differenzierten Auffassung von Ehre hinterlie\u00dfen die Deliktslisten ihre Spuren in den Sittlichkeitsgesetzen des 19. und 20. Jahrhunderts. Die strafrechtliche Erfassung und Verfolgung von \u201efreiwilligen&#8220; Handlungen wurde indessen zunehmend in Frage gestellt, da sie nicht die Rechte Dritter ber\u00fchrten. Zur Zeit der Jahrhundertwende erreichte der \u00f6ffentliche Streit um die \u201eDoppelmoral\u201c und die ungleichen Ma\u00dfst\u00e4be, denen \u201esittliches\u201c Verhalten von M\u00e4nnern und Frauen staatlich sanktioniert unterlag, einen H\u00f6hepunkt. (112)<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.1.13 Zur Geschichte der Diskurse \u00fcber Prostitution<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Eine Geschichte der Prostitution, die ihre Entwicklung implizit oder explizit als gra\u00ad duelle Entfaltung von essentiellen, trans-historischen geschlechtlichen Beziehungen pr\u00e4sentiert, tendiert dazu, die unterschiedlichen Formen, die die Kommerzialisierung der sexuellen Beziehungen \u00fcber die Zeit angenommen hat, aus dem Blickfeld zu verlieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Wie Friedrich Engels in seinem Buch \u201eDer Ursprung der Familie, des Privateigen\u00ad tums und des Staates\u201c (113) bemerkt, beruhte die Sichtweise der naiven Anthropologen, die jede Form von au\u00dferehelicher sexueller Beziehung in \u201eprimitiven\u201c Gesellschaften als eine Form von Prostitution interpretierten, auf dem Missverst\u00e4ndnis von legitimen und akzeptierten sexuellen Austauschbeziehungen, die zwischen Menschen von gleichem sozialen Status in diesen Gesellschaften erfolgten. Einen \u00e4hnlichen Hinweis macht Michel Foucault (1986a) in seiner Studie \u00fcber Homosexualit\u00e4t, wo er zeigt, dass zum Beispiel das antike Griechenland einen Unterschied machte zwischen denen, die viele sexuelle Beziehungen hatten (hetairekos) und denen, die sich prostituierten (peporneumenos), indem sie sexuelle Beziehungen gegen Geld oder andere Zuwendungen aufnahmen. Die soziale Bedeutung von Prostitution und die Hauptformen der Regulierung pr\u00e4sentierten sich allerdings wesentlich anders als in sp\u00e4teren Epochen.<\/p>\n\n\n\n<p>Im mittelalterlichen England wurden alle Akte der \u201eSodomie\u201c (Homosexualit\u00e4t) hart bestraft, w\u00e4hrend weibliche Prostitution zwar strafrechtlich verfolgt, aber doch als \u201enotwendiges \u00dcbel\u201c akzeptiert wurde. St\u00e4dtische Autorit\u00e4ten in ganz Europa etablierten lizenzierte und in st\u00e4dtischem Eigentum befindliche Bordelle. (114) Die qualifizierte Akzeptierung und Institutionalisierung der weiblichen Prostitution im mittelalterlichen Europa reflektierte den inferioren sozialen Status der Frau und die ambivalente Einstellung der christlichen Kirche gegen\u00fcber dem Austausch sexueller Dienstleistungen gegen Geld oder anderen Formen der Bezahlung. Obwohl sich nach dem Ende des Mittelalters die weibliche Prostitution \u00fcberall ausgebreitet hatte und die Aktivit\u00e4ten der \u201eHuren\u201c moralische und legale Sanktionen herausforderten, konnte sich die Prostitution in Europa erst Anfang des 19. Jahrhunderts in ihrer modernen Form ausbreiten.<\/p>\n\n\n\n<p>Alain Corbin (115) analysiert den kommerziellen Sex im 19. Jahrhundert in Frankreich und beschreibt, wie die Argumente der st\u00e4dtischen Autorit\u00e4ten, Mediziner, Hygieniker, Polizei und Richter kombiniert wurden, um die Regulation der Prostitution f\u00fcr drei wesentliche soziale Bed\u00fcrfnisse zu organisieren: Das Bed\u00fcrfnis, die \u00f6ffentliche Moral zu sch\u00fctzen, das Bed\u00fcrfnis, die m\u00e4nnliche Prosperit\u00e4t zu st\u00fctzen (kommerzieller Sex wurde als Gef\u00e4hrdung der sozialen Mobilit\u00e4t von M\u00e4nnern und als unkalkulierbares Risiko einer unehelichen Vaterschaft gesehen) und das Bed\u00fcrfnis, die nationale Gesundheit vor sexuell \u00fcbertragbaren Krankheiten zu sch\u00fctzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese drei sozialen Grundbed\u00fcrfnisse finden eine Entsprechung in folgenden Schl\u00fcsselbildern von Prostituierten:<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Die Prostituierte als Kind, das respektables, erwachsenes Verhalten und soziale Werte weder versteht noch akzeptiert.<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Die Prostituierte als faule Person, die sich legitimer Arbeit gegen\u00fcber unwillig zeigt.<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Die Prostituierte als Symbol f\u00fcr Unruhe und Aufm\u00fcpfigkeit.<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Die Prostituierte als Quelle von Krankheit und Ansteckung.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Prostituierte als Frau der unteren Klasse, die an die physischen Bed\u00fcrfnisse der M\u00e4nner der oberen Klasse gebunden war.<\/p>\n\n\n\n<p>Soziale Antworten auf Prostitution waren grunds\u00e4tzlich widerspr\u00fcchlich: Auf der einen Seite wurde Prostitution als \u201enotwendiges \u00dcbel\u201c akzeptiert, w\u00e4hrend auf der anderen Seite Prostituierte und Prostitution vom \u201esauberen\u201c \u00f6ffentlichen Raum weggesperrt wurden. Die detaillierten Beschreibungen eines William Acton (1857) in London, Parent-Duch\u00e2telet (1857) in Paris und William Sanger (1897) in New York waren Reflexionen \u00fcber soziale Attit\u00fcden, und gleichzeitig hatten sie gro\u00dfen Einfluss auf ebendiese in verschiedenen L\u00e4ndern. Prostitution wurde als zunehmende Flut des Lasters, Verwahrlosung und Promiskuit\u00e4t in urbanen Zentren diskutiert. Man sch\u00e4tzt, dass im London der 1860er Jahre um die 80&#8217;000 weibliche Prostituierte aktiv waren. Die meisten von ihnen waren durch niedrige L\u00f6hne und Mangel an Arbeitsm\u00f6glichkeiten zu dieser T\u00e4tigkeit getrieben. Die Themen, die diese Sozialkommentatoren ansprachen, waren \u00fcberall die gleichen: Verdorbenheit der Jugend, ansteckende Geschlechtskrankheiten (vor allem Syphilis), weibliche Promiskuit\u00e4t, Frauenhandel und die Erhaltung von Ruhe und Ordnung.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcberall im Westeuropa des sp\u00e4ten 19. Jahrhunderts wurden Kampagnen zwecks Verbesserung der \u00f6ffentlichen Moral und Unterdr\u00fcckung der Prostitution organisiert. H\u00e4ufig f\u00fchrten diese M\u00e4nnern und Frauen aus evangelistischen Organisationen an. Auch Frauen wie Josephine Butler, die sich f\u00fcr die Schlie\u00dfung von Bordellen einsetzte, die die T\u00e4tigkeit junger Prostituierter anprangerte, die das Laster ausrotten wollte und Keuschheit f\u00fcr M\u00e4nner und Frauen gleicherma\u00dfen forderte, waren darin engagiert. Ein Artikel in der Londoner Pall Mall Gazette von 1885 \u201eThe Maiden Tribute of Modern Babylon\u201c, in dem das Elend der M\u00e4dchen beschrieben wird, l\u00f6ste in England schlussendlich eine sch\u00e4rfere Gesetzgebung gegen Freier und Bordellbesitzer aus und erh\u00f6hte das Schutzalter f\u00fcr Frauen. (116)<\/p>\n\n\n\n<p>Als Resultat dieser Kampagnen transformierte sich die Ph\u00e4nomenologie der Prostitution gegen Ende des 19. Jahrhunderts drastisch. Bis dahin nahmen besitzlose und arme (Arbeiter-)Frauen Gelegenheiten zur Prostitution wahr oder beschr\u00e4nkten die T\u00e4tigkeit auf ein bestimmtes Zeitfenster innerhalb ihrer Biografie. Neu zeichnete sich eine gesellschaftliche Isolierung der Prostituierten ab, die den ganzen Lebenslauf von der Zugeh\u00f6rigkeit zu einer <em>outcast<\/em>-Gruppe abh\u00e4ngig machte. Walkowitz argumentiert, dass die Kombination von polizeilichen Regulierungen und die diskursive Verkn\u00fcpfung von Prostituierten und ansteckenden Geschlechtskrankheiten in der Mitte des 19. Jahrhunderts die Funktion hatte, eine Gruppe zu isolieren. Diese <em>outcast<\/em>-Gruppe reflektierte die wachsende Teilung zwischen respektablen und unrespektablen Armen und diente als soziale Projektionsfigur der Durchsetzung moralischer \u201eb\u00fcrgerlicher\u201c Werte auf der Grundlage von \u201egut\u201c und \u201eb\u00f6se\u201c. Durch die polizeiliche Regulierung zusammen mit den medizinischen Kontrollen waren die Prostituierten gezwungen, ihren Status als \u201e\u00f6ffentliche\u201c und \u201egefallene\u201c Frauen zu akzeptieren, indem ihre geographische und soziale Ausgrenzung \u00f6ffentlich zur Debatte stand. Dieser Definitionsmacht der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger hatten die \u201egefallenen Frauen\u201c wenig entgegenzusetzen, denn die Zerst\u00f6rung ihrer privaten Identit\u00e4t durch die Verbannung in den sozialen K\u00e4fig der <em>outcast<\/em>-Gruppe schloss sie gleichzeitig von der Zugeh\u00f6rigkeit zu der politisch aktiven Arbeiterklasse und ihrer Solidarit\u00e4t aus.<\/p>\n\n\n\n<p>In vielerlei Hinsicht markiert das 19. Jahrhundert einen H\u00f6he- und Wendepunkt in der Entwicklung der Prostitution. Es war eine Periode, in der die Anzahl der Prostituierten, die Thematisierung der Prostitution und die Interventionen \u201eb\u00fcrgerlich\u201c legitimierter Autorit\u00e4ten kulminierten &#8211; ein Muster daf\u00fcr, wie die neue Hegemonialstruktur in Form des b\u00fcrgerlichen Staates \u00fcber die Entwicklung von Sozialtechniken ihre Macht zur \u201eL\u00f6sung\u201c von sozialen Problemen ausbauen und etablieren konnte. Die <em>termini technici<\/em> der Debatten und Interventionen des 19. Jahrhunderts pr\u00e4gen bis heute die Wahrnehmung, Regulierung und den Rahmen der Debatte um Prostitution. Deshalb bleiben wir &#8211; was die Prostitution betrifft- um mit Foucault zu sprechen, die anderen Viktorianer.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.2 Frauenhandel in der politischen Agenda<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Gegen Ende des 20. Jahrhunderts kam das Thema Frauenhandel und Prostitution erneut zur Sprache. Im deutschsprachigen Raum der 80er Jahre nahmen vor allem frauenbewegte universit\u00e4re Kreise und das entwicklungspolitisch engagierte Umfeld der Kirchen das gesellschaftliche Problem wahr. Ausgangspunkt bildete zuerst die Auseinandersetzung mit dem neuen Ph\u00e4nomen des Sextourismus, Heiratsmigration und sp\u00e4ter die Migration von Frauen in Prostitution und andere illegale oder informelle Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisse. Es entstanden Frauenprojekte mit dem Ziel, Ma\u00dfnahmen voranzutreiben, die pr\u00e4ventiv wirken und die Situation der Frauen verbessern sollten. Im Bereich Frauenhandel strebte man strafrechtlich wirksame Interventionen an. Die Projekte vernetzten sich national und international, es wurden Berichte publiziert oder von Regierungskommissionen und internationalen Organisationen in Auftrag gegeben. (117)<\/p>\n\n\n\n<p>Denn mittlerweile hatte sich die Richtung des Frauenhandels umgekehrt: Nicht mehr wei\u00dfe Frauen aus Europa werden nach S\u00fcd-, Nord- und Mittelamerika, in den mittleren Osten, nach Asien und S\u00fcdafrika verschifft, sondern es reisen Frauen aus den armen L\u00e4ndern Asiens, Lateinamerikas, Afrikas und seit der Wende aus Osteuropa in die reichen L\u00e4nder Westeuropas, Arabiens, nach Israel, Japan, Australien und in die USA.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Umfang des Ph\u00e4nomens ist unbekannt und allf\u00e4llige Richtgr\u00f6\u00dfen beruhen auf Sch\u00e4tzungen. Da das Prostituiertenmilieu und Angaben \u00fcber Prostitutionskunden statistisch kaum erfasst sind, sind die Sch\u00e4tzungen unsicher. Immerhin sind sich Experten einig, dass beispielsweise in Albanien, das als Transit- und Herkunftsland vieler von Frauenhandel betroffenen Frauen gilt, der Anteil der Frauen, die verschleppt, entf\u00fchrt oder durch andere Gewalt in die Prostitution gezwungen und unfreiwillig oder gewaltsam in diesem Metier festgehalten werden, 10-15% aller Prostitutionsmigrantinnen ausmacht. Auf \u00e4hnliche Ergebnisse kommen Experten aus der Ukraine. (118)<\/p>\n\n\n\n<p>Nach Sch\u00e4tzungen der EU arbeiten j\u00e4hrlich eine halbe Million Migrantinnen gegen ihren Willen in der Prostitution. Nach einer Daphne-Umfrage in Deutschland, Frankreich und Luxemburg stammen zwischen 62% und 82% der Migrantinnen im Sexgewerbe mittlerweile aus Osteuropa. (119) In der Schweiz kommt das Bundesamt f\u00fcr Polizei aufgrund einer Umfrage bei kantonalen Polizeikommandos und eigenen Hochrechnungen auf eine gesch\u00e4tzte Zahl von 14&#8217;000 Prostituierten. Darin sind sowohl offiziell registrierte wie auch ein gesch\u00e4tzter Teil illegal arbeitender Prostituierter enthalten. Die steigende Anzahl Prostituierter l\u00e4sst sich zum gr\u00f6\u00dften Teil mit dem wachsenden Anteil illegaler Prostitution erkl\u00e4ren, w\u00e4hrend der Anteil legaler Prostitution sinkt. Bei den Prostituierten mit Arbeitsbewilligung macht der Drogenstrich einheimischer Frauen einen steigenden Anteil aus. (120)<\/p>\n\n\n\n<p>Folgende Faktoren spielen bei der Wiederaufnahme des Themas Frauenhandel und Prostitutionsmigration in die internationale politische Agenda eine Rolle: (121)<\/p>\n\n\n\n<p>1. Das Erstarken der Neuen Frauenbewegung der 70er und 80er Jahre, ausgehend von Westeuropa und Nordamerika, die die Gewalt gegen Frauen und Ausbeutung weltweit sowohl im \u00f6ffentlichen wie auch im privaten Bereich zum Thema machte.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Das Aufkommen des exotischen Massen- und Sextourismus, wodurch das Thema des Missbrauchs von Frauen der dritten Welt durch wei\u00dfe M\u00e4nner (und Frauen) der ersten Welt von Sozialwissenschaftlerinnen, Politikerinnen, Sozialarbeiterinnen, \u00c4rztinnen, Juristinnen, kirchlichen Kreisen und Hilfswerken eingebracht wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Die Sorge des reichen Westens angesichts des Ansteigens der Migration aus den Armutsl\u00e4ndern.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Das Aufkommen der \u00fcblicherweise geschlechtlich \u00fcbertragenen Immunschw\u00e4chekrankheit Aids und dem damit verbundenen Bed\u00fcrfnis der westlichen Staaten, die wachsende Zahl ausl\u00e4ndischer Prostituierter zum Schutz der eigenen Bev\u00f6lkerung zu kontrollieren.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Die \u00d6ffnung der osteurop\u00e4ischen L\u00e4nder nach der Wende und dem damit verbundenen drastischen Anstieg von Handel mit Frauen.<\/p>\n\n\n\n<p>Eines der grunds\u00e4tzlichen Probleme im Zusammenhang mit der Bek\u00e4mpfung von Frauenhandel liegt darin, dass eine L\u00e4nder \u00fcbergreifende, operational sowie theore\u00ad tisch fundierte Definition von Frauenhandel fehlt, obwohl die Bestrebungen, den Frauenhandel zu bek\u00e4mpfen, zahlreich sind. Davon zeugt eine F\u00fclle von Resolutio\u00ad nen, Konventionen, \u00dcbereinkommen, Empfehlungen und Programmen, die seit den 90er Jahren von verschiedenen internationalen Organen und Organisationen formu\u00ad liert wurden, ohne dass sich jedoch die mit Frauenhandel assoziierten Ph\u00e4nomene verringern oder eind\u00e4mmen lie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Anmerkungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>75 Deleuze, Gilles (1980): Sacher-Masoch und der Masochismus. Nachwort in: Sacher-Masoch, von, Leopold: Venus im Pelz.<\/p>\n\n\n\n<p>76 Kant sagt, dass das Neue seines Vorgehens darin bestehe, das Gesetz nicht mehr vom Guten abh\u00e4ngig sein zu lassen, sondern im Gegenteil, das Gute vom Gesetz, zit. nach Deleuze (1980), S. 232.<\/p>\n\n\n\n<p>77 Sacher-Masoch (1980), S. 139-141. Der Vertrag verstanden als Schutz und Abwehr gegen die stets gegebene Gefahr der Wiederkehr des aggressiven, strafenden Vaters.<\/p>\n\n\n\n<p>78 Dilcher, Gerhard (1997): Die Ordnung der Ungleichheit. Haus, Stand und Geschlecht, in: Gerhard, Ute (Hg.): Frauen in der Geschichte des Rechts, S. 56 ff. Zur langsamen Konstituti\u00ad onalisierung des Familienrechts in Deutschland, d.h. die Anpassung an den Bezug auf das Individuum und das Gleichheitspostulat vgl. Simitis, Spiros (1994): Familienrecht, in: Simon, Dieter (Hg.): Rechtswissenschaft in der Bonner Republik.<\/p>\n\n\n\n<p>79 Vanja, Christina und Wunder, Heide (Hg.) (1991): Wandel der Geschlechterbeziehungen zu Beginn der Neuzeit.<\/p>\n\n\n\n<p>80 Bourdieu, Pierre (1979): Entwurf einer Theorie der Praxis.<\/p>\n\n\n\n<p>81 Prokop, Ulrike (1991): Die Illusion vom Gro\u00dfen Paar. Band 1: Weibliche Lebensentw\u00fcrfe im deutschen Bildungsb\u00fcrgertum 1750-1770.<\/p>\n\n\n\n<p>82 Erdheim, Maria (1994): Psychoanalyse und Unbewusstheit in der Kultur.<\/p>\n\n\n\n<p>83 Hoffmann-Novotny, H.J. (1996): Soziologische Aspekte der Multikulturalit\u00e4t, in: Bade, K. (Hg.): Migration, Ethnizit\u00e4t, Konflikt, S. 103-126.<\/p>\n\n\n\n<p>84 Tobler, Verena (2001): Zweierlei Kernkultur im Einwanderungsland.<\/p>\n\n\n\n<p>85 Brandt, Gisela et al. (1975): Zur Frauenfrage im Kapitalismus.<\/p>\n\n\n\n<p>86 Marx, K. und Engels, F. (1965): Manifest der kommunistischen Partei.<\/p>\n\n\n\n<p>87 Marx, K.: Das Kapital, Bd. 1, MEW Bd. 23, S. 417.<\/p>\n\n\n\n<p>88 Das Ph\u00e4nomen Kinderarbeit ist heute in vielen L\u00e4ndern aktuell: Als billige Arbeiter in Produktionsst\u00e4tten, wo sie zusammen mit ihren M\u00fcttern \u201ezus\u00e4tzliches&#8220; Geld verdienen, wo sie von Eltern aus Armut verkauft werden, als Zwangsarbeiter f\u00fcr kriminelle Netzwerke t\u00e4tig sind, M\u00e4dchen als Hausangestellte oder Zwangsprostituierte verdingt werden. Vgl. etwa Unicef (Juni, 2003): Kinderarbeit in Osteuropa; Terre des hommes (2000): Hausm\u00e4dchen in Tanzania, Projekt Kiwohede (Kiota Women&#8217;s Health and Development Organisation).<\/p>\n\n\n\n<p>89 Th\u00f6nnissen, Werner (1969): Frauenemanzipation, zit. nach Brandt et al. (1975), S. 32.<\/p>\n\n\n\n<p>90 Meyer-Renschhausen, Elisabeth (1997): Zur Rechtsgeschichte der Prostitution.<\/p>\n\n\n\n<p>91 Dazu Gerhard, Ute (1997): Grenzziehungen und \u00dcberschreitungen. Die Rechte der Frauen auf dem Weg in die politische \u00d6ffentlichkeit; Bader-Zaar, Brigitta (1997): B\u00fcrgerrechte und Geschlecht. Zur Frage der politischen Gleichberechtigung von Frauen in \u00d6sterreich, 1848- 1918; Gerber Jenni, Regula (1997): Rechtshistorische Aspekte des bemischen Emanzipationsgesetzes von 1847; Ryter, Annamarie (1997): Die Geschlechtsvormundschaft in der Schweiz: Das Beispiel der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt, alle in: Gerhard, Ute (Hg): Frauen &#8230;.<\/p>\n\n\n\n<p>92 Bebel, August (1964): Die Frau und der Sozialismus.<\/p>\n\n\n\n<p>93 Engels, Friedrich (1969): Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staates, MEWBd. 21.<\/p>\n\n\n\n<p>94 Zetkin, Clara (1957): Ausgew\u00e4hlte Reden. Bd. 1.<\/p>\n\n\n\n<p>95 Studer, Brigitte (2001): Neue Grenzziehungen zwischen Frauenarbeit und M\u00e4nnerarbeit in den Drei\u00dfiger Jahren und w\u00e4hrend des Zweiten Weltkriegs in der Schweiz.<\/p>\n\n\n\n<p>96 Wecker, Regina; Studer, Brigitte; Sutter, Gaby (2001): Die schutzbed\u00fcrftige Frau.<\/p>\n\n\n\n<p>97 Gilbert, Anne-Francoise (2001): Kampf um die Welt &#8211; Sorge um sich selbst.<\/p>\n\n\n\n<p>98 Zahn-Hamack, Agnes (1928): Die Frauenbewegung, zit. nach Brandt, G. et al., S.20.<\/p>\n\n\n\n<p>99 dos Santos Silva, Marinete (1988): Die Prostitution in Rio de Janeiro im 19. Jahrhundert, S. 293ff.<\/p>\n\n\n\n<p>100 Die zeitgen\u00f6ssische Literatur dazu ist umfangreich. z.B. Tacussel, F. (1877): La traite des blanches.<\/p>\n\n\n\n<p>101 Ein Ausdruck, der den Sklavenhandel des 17. und 18. Jahrhunderts aus afrikanischen L\u00e4ndern vor allem nach Nord- und Lateinamerika assoziiert und die Parallelit\u00e4t der zeitgen\u00f6ssischen Vorg\u00e4nge, die wei\u00dfe Frauen betrafen, die im Sexgesch\u00e4ft eine existenzsichemde T\u00e4tigkeit sahen, moralisch unterstreichen wollten. Allerdings wird mit diesem Begriff der Umstand verdeckt, dass auch viele verarmte Bauern und Kleingewerbler beiderlei Geschlechts, die im Zuge der Industrialisierung und der europaweiten Landflucht keinen Platz in den Fabriken gefunden hatten, ebenso an reiche Landeigent\u00fcmer \u201everkauft&#8220; wurden. Dazu etwa die auf zeitgen\u00f6ssischen Dokumenten beruhende Arbeit von Evel ine Hasler (1985): Ibicaba.<\/p>\n\n\n\n<p>102 dos Santos Silva, 1988.<\/p>\n\n\n\n<p>103 Die Federation Abolitioniste Internationale setzte sich daf\u00fcr ein, jede Reglementierung der Prostitution aufzuheben.<\/p>\n\n\n\n<p>104 Hull, Isabel (1997): Sexualstrafrecht und geschlechtspezifische Normen in den deutschen Staaten des 17. und 18. Jahrhunderts.<\/p>\n\n\n\n<p>105 Feuerbach, Anselm: Strafgesetzbuch f\u00fcr das K\u00f6nigreich Bayern 1813, zit. nach Dilcher (1997).<\/p>\n\n\n\n<p>106 Corbin, A. (1987): Commercial Sexuality in nineteenth century France.<\/p>\n\n\n\n<p>107 Parent-Duch\u00e2telet, A. (1981): La Prostitution a Paris au XIXe si\u00e8cle, zit. nach dos Santos<\/p>\n\n\n\n<p>(1988): Die Prostitution &#8230;, S. 300.<\/p>\n\n\n\n<p>108 Lombroso, Cesare und Ferrero, Guglielmo (1893): Das Weib als Verbrecherin und Prostituierte, zit. nach dos Santos (1988): Die Prostitution &#8230; S. 300.<\/p>\n\n\n\n<p>109 Dazu etwa Kleiber, Dieter und Velten, Doris (1994): Prostitutionskunden. Eine Untersuchung \u00fcber soziale und psychologische Charakteristika von Besuchern weiblicher Prostituierter in Zeiten von AIDS; Ahlemeyer, Heinrich W. (1996): Prostitutive Intimkommunikation; Leopold, Beate und Steffan, Elfriede (1997): Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung des Modellprogramms \u201eStreetwork zur AIDS-Pr\u00e4vention im grenz\u00fcberschreitenden Raum Bundesrepublik Deutschland-Polen und Bundesrepublik Deutschland-Tschechien\u201c; Kohler, Franz (1997): Freier und HIV-Risiko: Eine Literaturanalyse \u00fcber ungesch\u00fctzte Sexualkontakte zwischen Sexkonsumenten und Prostituierten in der Schweiz, Z\u00fcrich: Aids-Hilfe Schweiz; Aids-Hilfe Schweiz (1998): HIV\/Aids-Pr\u00e4vention f\u00fcr Frauen im Sexgewerbe, internes Papier.<\/p>\n\n\n\n<p>110 Vgl. das Barf\u00fc\u00dferprojekt, ein Schweizer Netzwerk, das sich \u00fcber Mediatorinnen vor allem f\u00fcr Prostitutionsmigrantinnen engagiert, finanziert und koordiniert von der Aids-Hilfe Schweiz.<\/p>\n\n\n\n<p>111 Roper, Lyndal (1991): ,,Wille\u201c und \u201eEhre\u201c: Sexualit\u00e4t, Sprache und Macht in Augsburger Kriminalprozessen.<\/p>\n\n\n\n<p>112 Dazu etwa Meyer-Renschhausen, Elisabeth (1997): Zur Rechtsgeschichte der Prostitution. Die gesellschaftliche Doppelmoral vor Gericht.<\/p>\n\n\n\n<p>113 Engels, Friedrich (1969): Der Ursprung der Familie.<\/p>\n\n\n\n<p>114 Karras, R. (1989): The Regulation of Brothels in Later Medieval England.<\/p>\n\n\n\n<p>115 Corbin, Alain (1987): Commercial Sexuality in 19th century France.<\/p>\n\n\n\n<p>116 Walkowitz, Judith (1977): The Making of an Outcast Group: Prostitutes and Working Women in Nineteenth Century Plymouth and Southampton.<\/p>\n\n\n\n<p>117 KOK (Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozesse.V.) (Hg.) (2001): Frauenhandel(n) in Deutschland; Konrad, Helga, Bundesministerin f\u00fcr Frauenangelegenheiten (Hg.) (1996): Frauenhandel, Wien: Bundeskanzleramt; FIZ, Fraueninformationszentrum, Schweiz (Hg.) (1998): Migration von Frauen aus Mittel- und Osteuropa in die Schweiz, Z\u00fcrich: FIZ; EU-Aktionsprogramm Daphne zur Bek\u00e4mpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliebe und Frauen; Solwodi e.V. (2003) (Hg): Grenz\u00fcberschreitendes Verbrechen &#8211; Grenz\u00fcberschreitende Zusammenarbeit. Schutz, Bera\u00ad tung und Betreuung von Gewalt- und Menschenhandelsopfern. Ein Handbuch f\u00fcr die Praxis, Boppard: Solwodi. Diverse Jahresberichte z.B. in Deutschland und andern L\u00e4ndern: Solwodi e.V., agisra e.V., La Strada; in Osteuropa: z.B. Animus Association Foundation (2000): Trafficking in Warnen. Question and Answers, Sofia; InterSOS (2000): Survey on Violence Against Warnen and Trafficking in Rural Areas. Tirana; weitere L\u00e4nderberichte von OECD, IOM, Unicef.<\/p>\n\n\n\n<p>118 Pers\u00f6nliche Mitteilungen von Eglantina Gjermeni, Leiterin des Women Center in Tirana; Edlira Haxhiymeri, Head of Department Sociology, Universit\u00e4t Tirana; Repr\u00e4sentantin von Frauenfragen der IOM Mission in Albania; Frank Ledwidge, OSCE Presence in Albania; Lamara von Albertini, Juristin, ehern. IOM Repr\u00e4sentantin in der Ukraine.<\/p>\n\n\n\n<p>119 Solwodi (2003) und Jahresbericht 2000.<\/p>\n\n\n\n<p>120 Pers\u00f6nliche Mitteilung von J. Probst, Abteilung \u201eSitte\u201c der Stadtpolizei Z\u00fcrich.<\/p>\n\n\n\n<p>121 Vgl. Referat der \u00f6sterreichischen NRO-Vertreterin Christina Boidi, LEF\u00d6, \u00d6sterreich, gehalten am 24. September 1999 in Z\u00fcrich anl\u00e4sslich der FIZ-Tagung zu Frauenhandel, Fraueninformationszentrum f\u00fcr Frauen aus Afrika, Asien und Lateinamerika, Z\u00fcrich.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Weiterlesen: Rahel Zschokke &#8211; Frauenhandel, politische Agenda\u00a9 ProLitteris, Rahel Zschokke 3 Der Prostitutionsdiskurs 3.1 Historische Aspekte der sozialen Kategorie Frau 3.1.1. M\u00e4nnerphantasien Die klassische Darstellung des Gesetzesbegriffs geht auf Plato zur\u00fcck, der Gesetz abh\u00e4ngig vom Prinzip des Guten und der Unterwerfung des Gerechten unter jenes versteht. Anhand der Analyse von literarischen Texten zweier Autoren macht &hellip; <a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=2604\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Frauenhandel: Der Prostitutionsdiskurs<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":197,"menu_order":3,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-2604","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/2604","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2604"}],"version-history":[{"count":10,"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/2604\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3509,"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/2604\/revisions\/3509"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/197"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2604"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}