{"id":2611,"date":"2023-01-16T01:48:15","date_gmt":"2023-01-15T23:48:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=2611"},"modified":"2025-03-19T22:54:13","modified_gmt":"2025-03-19T20:54:13","slug":"frauenhandel-in-der-politischen-agenda","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=2611","title":{"rendered":"Frauenhandel in der politischen Agenda"},"content":{"rendered":"\n<p><a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=2802\"><strong>Weiterlesen: Rahel Zschokke &#8211; Frauenhandel 3.5<\/strong><\/a><br>\u00a9 ProLitter<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1\" height=\"1\" border=\"0\" src=\"https:\/\/pl01.owen.prolitteris.ch\/na\/plzm.5b7b9cd7-3a9e-4f4d-9793-70e413815a88\">is, Rahel Zschokke<\/p>\n\n\n<div class=\"wp-block-image\">\n<figure class=\"alignright size-full\"><a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/03\/9783907230138-3.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"69\" height=\"94\" src=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/03\/9783907230138-3.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-3510\"\/><\/a><\/figure>\n<\/div>\n\n\n<p><strong>Rahel Zschokke: Frauenhandel<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>3 Der Prostitutionsdiskurs<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.2 Frauenhandel in der politischen Agenda<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Gegen Ende des 20. Jahrhunderts kam das Thema Frauenhandel und Prostitution erneut zur Sprache. Im deutschsprachigen Raum der 80er Jahre nahmen vor allem frauenbewegte universit\u00e4re Kreise und das entwicklungspolitisch engagierte Umfeld der Kirchen das gesellschaftliche Problem wahr. Ausgangspunkt bildete zuerst die Auseinandersetzung mit dem neuen Ph\u00e4nomen des Sextourismus, Heiratsmigration und sp\u00e4ter die Migration von Frauen in Prostitution und andere illegale oder informelle Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisse. Es entstanden Frauenprojekte mit dem Ziel, Ma\u00dfnahmen voranzutreiben, die pr\u00e4ventiv wirken und die Situation der Frauen verbessern sollten. Im Bereich Frauenhandel strebte man strafrechtlich wirksame Interventionen an. Die Projekte vernetzten sich national und international, es wurden Berichte publiziert oder von Regierungskommissionen und internationalen Organisationen in Auftrag gegeben. (117)<\/p>\n\n\n\n<p>Denn mittlerweile hatte sich die Richtung des Frauenhandels umgekehrt: Nicht mehr weisse Frauen aus Europa werden nach S\u00fcd-, Nord- und Mittelamerika, in den mittleren Osten, nach Asien und S\u00fcdafrika verschifft, sondern es reisen Frauen aus den armen L\u00e4ndern Asiens, Lateinamerikas, Afrikas und seit der Wende aus Osteuropa in die reichen L\u00e4nder Westeuropas, Arabiens, nach Israel, Japan, Australien und in die USA.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Umfang des Ph\u00e4nomens ist unbekannt und allf\u00e4llige Richtgr\u00f6\u00dfen beruhen auf Sch\u00e4tzungen. Da das Prostituiertenmilieu und Angaben \u00fcber Prostitutionskunden statistisch kaum erfasst sind, sind die Sch\u00e4tzungen unsicher. Immerhin sind sich Experten einig, dass beispielsweise in Albanien, das als Transit- und Herkunftsland vieler von Frauenhandel betroffenen Frauen gilt, der Anteil der Frauen, die verschleppt, entf\u00fchrt oder durch andere Gewalt in die Prostitution gezwungen und unfreiwillig oder gewaltsam in diesem Metier festgehalten werden, 10-15% aller Prostitutionsmigrantinnen ausmacht. Auf \u00e4hnliche Ergebnisse kommen Experten aus der Ukraine. (118)<\/p>\n\n\n\n<p>Nach Sch\u00e4tzungen der EU arbeiten j\u00e4hrlich eine halbe Million Migrantinnen gegen ihren Willen in der Prostitution. Nach einer Daphne-Umfrage in Deutschland, Frankreich und Luxemburg stammen zwischen 62% und 82% der Migrantinnen im Sexgewerbe mittlerweile aus Osteuropa. (119) In der Schweiz kommt das Bundesamt f\u00fcr Polizei aufgrund einer Umfrage bei kantonalen Polizeikommandos und eigenen Hochrechnungen auf eine gesch\u00e4tzte Zahl von l 4&#8217;000 Prostituierten. Darin sind sowohl offiziell registrierte wie auch ein gesch\u00e4tzter Teil illegal arbeitender Prostituierter enthalten. Die steigende Anzahl Prostituierter l\u00e4sst sich zum gr\u00f6\u00dften Teil mit dem wachsenden Anteil illegaler Prostitution erkl\u00e4ren, w\u00e4hrend der Anteil legaler Prostitution sinkt. Bei den Prostituierten mit Arbeitsbewilligung macht der Drogenstrich einheimischer Frauen einen steigenden Anteil aus. (120)<\/p>\n\n\n\n<p>Folgende Faktoren spielen bei der Wiederaufnahme des Themas Frauenhandel und Prostitutionsmigration in die internationale politische Agenda eine Rolle: (121)<\/p>\n\n\n\n<p>1. Das Erstarken der Neuen Frauenbewegung der 70er und 80er Jahre, ausgehend von Westeuropa und Nordamerika, die die Gewalt gegen Frauen und Ausbeutung weltweit sowohl im \u00f6ffentlichen wie auch im privaten Bereich zum Thema machte.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Das Aufkommen des exotischen Massen- und Sextourismus, wodurch das Thema des Missbrauchs von Frauen der dritten Welt durch wei\u00dfe M\u00e4nner (und Frauen) der ersten Welt von Sozialwissenschaftlerinnen, Politikerinnen, Sozialarbeiterinnen, \u00c4rztinnen, Juristinnen, kirchlichen Kreisen und Hilfswerken eingebracht wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Die Sorge des reichen Westens angesichts des Ansteigens der Migration aus den Armutsl\u00e4ndern.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Das Aufkommen der \u00fcblicherweise geschlechtlich \u00fcbertragenen Immunschw\u00e4chekrankheit Aids und dem damit verbundenen Bed\u00fcrfnis der westlichen Staaten, die wachsende Zahl ausl\u00e4ndischer Prostituierter zum Schutz der eigenen Bev\u00f6lkerung zu kontrollieren.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Die \u00d6ffnung der osteurop\u00e4ischen L\u00e4nder nach der Wende und dem damit verbundenen drastischen Anstieg von Handel mit Frauen.<\/p>\n\n\n\n<p>Eines der grunds\u00e4tzlichen Probleme im Zusammenhang mit der Bek\u00e4mpfung von Frauenhandel liegt darin, dass eine L\u00e4nder \u00fcbergreifende, operational sowie theoretisch fundierte Definition von Frauenhandel fehlt, obwohl die Bestrebungen, den Frauenhandel zu bek\u00e4mpfen, zahlreich sind. Davon zeugt eine F\u00fclle von Resolutionen, Konventionen, \u00dcbereinkommen, Empfehlungen und Programmen, die seit den 90er Jahren von verschiedenen internationalen Organen und Organisationen formuliert wurden, ohne dass sich jedoch die mit Frauenhandel assoziierten Ph\u00e4nomene verringern oder eind\u00e4mmen lie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.2.1 Internationale Abkommen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Neben dem Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels in der Anti-Sklaverei-Konvention von 1926 und der erg\u00e4nzenden Konvention von 1956 wird Menschenhandel in der Uno-Menschenrechtskonvention zur Bek\u00e4mpfung des Menschenhandels und der Ausbeutung der Prostitution Dritter von 1949 ausdr\u00fccklich verboten. Darin hei\u00dft es: \u201eProstitution und das damit einhergehende \u00dcbel des Menschenhandels zum Zwecke der Prostitution sind unvereinbar mit der W\u00fcrde und dem Wert des Menschen und gef\u00e4hrden das Wohl des Einzelnen, der Familie und der Gemeinschaft.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Dieses Statement war zwar gut gemeint, blieb aber in der praktischen Anwendung wirkungslos. Menschenhandel wird darin als Unterform von Prostitution verstanden und hat vor allem eine \u201emoralische\u201c Ausrichtung.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Konvention steht sowohl als Abschluss der seit Anfang des letzten Jahrhunderts aufgekommenen Reglementierungen und Konventionen, setzt aber auch einen Akzent im neu aufstrebenden West-Europa und innerhalb der neuen Weltordnung nach den beiden Kriegen. Die Weltkriege hatten dem Frauenhandel aus Europa ein Ende gemacht, und die europ\u00e4ischen Frauen wurden zum Aufbau des neuen Europa gebraucht. In den darauf folgenden drei\u00dfig Jahren fand das Thema Frauenhandel in internationalen Dokumenten kaum Erw\u00e4hnung. Erst Ende der achtziger Jahre taucht die Frage auf internationaler Ebene wieder auf. (122)<\/p>\n\n\n\n<p>Die folgende Chronologie soll einen \u00dcberblick \u00fcber laufende internationale und europ\u00e4ische Definitionsbem\u00fchungen geben, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollst\u00e4ndigkeit:<\/p>\n\n\n\n<p>1979 UN-Convention on the Elimination of all Forms of Discrimination against Women. (123)<\/p>\n\n\n\n<p>1989 Europ\u00e4isches Parlament: Erste Resolution \u00fcber Ausbeutung der Prostitution und Menschenhandel zum Zwecke der Prostitution.<\/p>\n\n\n\n<p>1991 Europarat h\u00e4lt ein Seminar ab \u00fcber Zwangsprostitution und Menschenhandel als Verletzung der Menschenrechte und Menschenw\u00fcrde. Eine Expertengruppe entwirft einen Aktionsplan, der Menschenhandel als Frauenhandel definiert. (124)<\/p>\n\n\n\n<p>1992 Empfehlung Nr. 19 der UN-Konvention. (125)<\/p>\n\n\n\n<p>1993 Europ\u00e4isches Parlament: 2. Resolution: Unterschied zwischen Ausbeutung von Zwangsprostitution und Prostitution.<\/p>\n\n\n\n<p>1993 UNO-Menschenrechtskonferenz in Wien definiert Frauenrechte als Menschenrechte. (126)<\/p>\n\n\n\n<p>1995 Weltfrauenkonferenz Beijing, Plattform. (127)<\/p>\n\n\n\n<p>1996 Das Europ\u00e4ische Parlament gibt das traditionelle Konzept von Frauenhandel zum Zwecke der Prostitution zugunsten einer weiter gefassten Formulierung auf. (128)<\/p>\n\n\n\n<p>1996 EU-Konferenz zum Thema Frauenhandel in Zusammenarbeit mit IOM. (129)<\/p>\n\n\n\n<p>1997 Treffen europ\u00e4ischer NGO. Dokument zuhanden der europ\u00e4ischen Ministerkonferenz. (130)<\/p>\n\n\n\n<p>1997 Haager Ministerkonferenz. ,,Code of Conduct\u201c. (131)<\/p>\n\n\n\n<p>1999 EU Initiative: Stability Pact. Special Co-ordinator for South Eastem Europe. Regional Table. (132)<\/p>\n\n\n\n<p>1999 Europol-Convention: Trafficking in Human Beings. (133)<\/p>\n\n\n\n<p>2000 UN-Protokoll: To Prevent Supwess and Punish Trafficking in Persons, especially Women and Children. (134)<\/p>\n\n\n\n<p>2000 Europarat: Trafficking in Human Beings for the Purpose of Sexual Exploitation. (135)<\/p>\n\n\n\n<p>2000 Kommission der Europ\u00e4ischen Gemeinschaften. Rahmenbeschl\u00fcsse zur Bek\u00e4mpfung des Menschenhandels werden dem Rat und dem Europ\u00e4ischen Parlament vorgelegt. (136)<\/p>\n\n\n\n<p>2000 Tagung des Stability Pact f\u00fcr Osteuropa in Palermo. Deklaration gegen den Menschenschmuggel. Die Gesetzgebung wurde in mehreren L\u00e4ndern vereinheitlicht, es fehlt aber ein Aktionsplan.<\/p>\n\n\n\n<p>2001 Innen- und Justizminister der EU einigen sich auf einen Rahmenbeschluss. (137)<\/p>\n\n\n\n<p>2002 Europarat: Declaration about Trafficking, vorbereitet von der Kommission Stability Pact.<\/p>\n\n\n\n<p>2003 Vorbereitung zur Internationalen Konferenz in Slowenien: Trafficking impact on National Economies.<\/p>\n\n\n\n<p>Aus dieser Chronologie k\u00f6nnen zwei Sachverhalte abgelesen werden: Ungel\u00f6ste Definitionsprobleme sowie eine L\u00fccke zwischen politischer Absicht\/politischem Bekenntnis und der (trans-)nationalen Entwicklung eines Instrumentariums, das geeignet ist, Frauenhandel effektiv zu bek\u00e4mpfen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.3 Am Definitionsprozess beteiligte Akteure<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Am Definitionsprozess von Frauenhandel sind unterschiedliche Akteure beteiligt. Abh\u00e4ngig von der Berufsgruppenzugeh\u00f6rigkeit bringen diese ihren je spezifischen Zugang zur Problematik Frauenhandel zur Sprache. Dabei kommt den Vertretern des Rechts, der Gesetzformulierung, vor allem aber der Rechtsprechung ein besonderes Gewicht zu. Es sind gerade diese Instanzen, die aufgrund des Gewaltmonopols und der Tradition des Rechtsstaats verpflichtet sind, daf\u00fcr zu sorgen, dass (soziale) Tatbest\u00e4nde unter entsprechende Gesetze subsumierbar sind, da sie erst dadurch ins Dispositiv des Rechts eingebunden werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.3.1 Rechtliche Instanzen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Neben weiteren Kriterien, die ber\u00fccksichtigt werden m\u00fcssen (zum Beispiel internationale Entsprechung von Tatbest\u00e4nden, Konkurrenz zu anderen Gesetzen, Tradition von Gesetzen, Absicht des Gesetzgebers), erfassen rechtliche Instanzen m\u00f6glichst pr\u00e4zise soziale Handlungen als Straftatbest\u00e4nde. Bei ersatzloser Streichung des Straftatbestandes \u201eZuh\u00e4lterei\u201c straffte das 1992 revidierte Schweizerische Sexualstrafrecht unter dem Titel \u201eStrafbare Handlungen gegen die Sittlichkeit\u201c den Tatbestand Menschenhandel, lie\u00df die Beschr\u00e4nkung auf Frauen und Minderj\u00e4hrige fallen und reduzierte die Strafdrohung. Dabei orientierte sich der Tatbestand an internationalen Abkommen. Nach der Botschaft des Bundesrats soll die Bestimmung auch Prostituierte sch\u00fctzen, die \u201evoll einverstanden sind, z.B. das Etablissement zu wechseln\u201c. (138) In diesem Punkt sind sich die Kommentatoren und Gerichte allerdings nicht einig, denn \u201enur ein Handeln gegen den Willen einer wahrheitsgetreu informierten Person kann als Angriff auf ein Rechtsgut p\u00f6nalisiert werden\u201c. (139) Die Bek\u00e4mpfung der Prostitution schlechthin, was als Kampf gegen Windm\u00fchlen bezeichnet wird, ,,ist kein Ziel des revidierten Sexualstrafrechts. Es ist auch nicht einzusehen, inwiefern strafw\u00fcrdig handelt, wer als Stellenvermittler Provisionen einsteckt.\u201c (140) Ein weiterer Streitpunkt ist der Begriff \u201eHandel\u201c, der \u201eals Vermittlung \u201elebendiger Ware\u201c, und nicht als Anwerbung zum Einsatz im eigenen Etablissement des T\u00e4ters\u201c f\u00fcr strafbar erkl\u00e4rt wird. (141) Zudem besteht keine Einigkeit, ob jemand Handel treibt, der solche Gesch\u00e4fte wiederholt t\u00e4tigt oder zu t\u00e4tigen beabsichtigt (142) oder ob bereits die Vermittlung eines einzigen Menschen gen\u00fcgt, um als Handel zu gelten. (143)<\/p>\n\n\n\n<p>Erfasst wird zudem nur der Menschenhandel, der dazu dient, der Unzucht eines anderen Vorschub zu leisten, das hei\u00dft, dass die Betroffen der Prostitution zugef\u00fchrt werden. Nicht erfasst wird der Handel zu anderen Zwecken, wie zum Beispiel der Handel mit ausl\u00e4ndischen Arbeitskr\u00e4ften (Trechsel 1997: 732f). An diesem Punkt kn\u00fcpft Heller an, der vorschl\u00e4gt, Sexmigrantlnnen ohne entsprechende Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung den \u00fcbrigen Arbeitst\u00e4tigen ohne Bewilligung, also den Schwarzarbeiterlnnen, gleichzustellen. (144) Er beruft sich auf das gesch\u00fctzte Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung und kritisiert die Zuordnung der Prostitution zum \u201eunsittlichen Vertrag\u201c als veraltet. Der Begriff des \u201eunsittlichen Vertrags\u201c bedeutet, dass eine Prostituierte den Lohn, den sie mit einem Freier vereinbart hat, nicht einklagen kann, weil der Vertrag zwischen den beiden nichtig ist. Heller stuft diesen Sachverhalt als Diskriminierung von Prostituierten ein. In die gleiche Richtung zielt der Beitrag von Brigitte H\u00fcrlimann. (145) Sie postuliert, den \u201ealten Zopf\u201c des unsittlichen Vertrags abzuschneiden und Prostitution als Beruf anzuerkennen. Da Prostitution in der Schweiz seit Inkrafttreten des Strafgesetzbuches (StGB), also seit 1942 als legales Gewerbe gilt und damit straflos ist und seit 1973 den Schutz der verfassungsrechtlich verankerten Wirtschaftsfreiheit genie\u00dft, (146) bedarf es lediglich einer Praxis\u00e4nderung der Rechtsprechung. ,,Um Prostitution vom zivilrechtlichen Mangel der Sittenwidrigkeit zu befreien, braucht es keine Gesetzes\u00e4nderungen und kein neues Gesetz &#8211; im Gegensatz zur L\u00f6sung in Deutschland. Es gen\u00fcgt, legal, freiwillig und selbstbestimmt ausge\u00fcbte Prostitution von Erwachsenen nicht l\u00e4nger unter die Sittenwidrigkeit des Art 20 Abs. 1 OR zu subsumieren.\u201c Die Juristin argumentiert mit einem \u201enachhaltig erfolgten Wertewandel in der Gesellschaft, in dem sich die Auffassungen bez\u00fcglich Sexualit\u00e4t, sei es au\u00dfereheliche, gleichgeschlechtliche oder entgeltliche, ma\u00dfgeblich ge\u00e4ndert\u201c h\u00e4tten, so dass sich die Gerichte nicht damit begn\u00fcgen d\u00fcrften, Prostitution als sittenwidrig einzustufen, nur weil das bisher immer so gehandhabt worden war (H\u00fcrlimann: 16). Vielmehr m\u00fcssten sie sich am rechtlichen Umgang mit Homosexualit\u00e4t, mit dem Konkubinat oder mit der Ehe- und Partnerschaftsvermittlung orientieren und entsprechend auf gesellschaftliche \u00c4nderungen auch bez\u00fcglich Prostitution reagieren. Diese Auffassung von \u201eProstitution als Arbeit wie jede andere auch\u201c entspricht einem neuen Trend in der Rechtsprechung, (147) in der Gesetzgebung, (148) unter Prostituiertenorganisationen sowie bei bestimmten Nicht-Regierungsorganisationen. (149)<\/p>\n\n\n\n<p>Worin der gesellschaftliche Wertewandel bestehen soll, ist allerdings nicht ausgewiesen. Es bleibt zu fragen, ob hier nach einer L\u00f6sung von Problemen der Frauenmigration gesucht wird, oder ob nicht lediglich ein Toleranzmodell angesprochen ist, das zwar die Arbeit der Rechtsprechung zugunsten des individualisierten Marktprinzips erleichtert, aber blo\u00df vordergr\u00fcndig aufwertet, was vor 100 Jahren aus Gr\u00fcnden des sozialen Ausschlusses abgewertet wurde. Aufgrund der Privatisierung und \u00d6konomisierung gesamtgesellschaftlicher Interessen hat sich lediglich die Sozialtechnologie gewandelt, die mit R\u00fcckgriff auf die \u00f6ffentliche Toleranz eine gesellschaftliche Partizipation von einer Partizipation auf dem Markt abh\u00e4ngig macht und ausschlie\u00dft, wer sich nicht fit f\u00fcr den Markt pr\u00e4sentiert. Obwohl allgemein vorausgesetzt, greift das Toleranzmodell zugunsten des Marktprinzips insofern zu kurz, als die Kosten f\u00fcr die Markttauglichkeit bzw. die Kosten bei Ausschluss von der Marktpartizipation nicht vom Markt selbst getragen (Verursacherprinzip), sondern konsequent auf die betroffenen Individuen bzw. die Gesellschaft abgew\u00e4lzt werden. An der Verletzung der pers\u00f6nlichen Integrit\u00e4t durch Prostitution hat sich dadurch nichts ge\u00e4ndert. Im Gegenteil, durch eine rechtlich legitimierte Variante des Gelderwerbs durch Prostitution(smigration) wird vielen Frauen und M\u00e4nnern in Armutssituationen zugemutet, ihre gesellschaftliche Partizipation zugunsten kurzfristiger und defizit\u00e4rer Marktpartizipation aufs Spiel zu setzen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.3.2 Nicht-Regierungsorganisationen (NRO)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Frauenorganisationen und NRO sind t\u00e4glich konfrontiert mit Frauen in materiellen oder pers\u00f6nlichen Abh\u00e4ngigkeitsverh\u00e4ltnissen, die auf unsicherer oder fehlender rechtlicher Grundlage, teilweise in materieller, physischer oder psychischer Notlage, \u00dcberlebensstrategien entwickeln. Angesichts des weltweiten Wohlstandsgef\u00e4lles und der strukturellen Benachteiligung von Frauen ist eine bewusst getroffene Entscheidung f\u00fcr die eine oder andere Form der Arbeitsmigration nicht immer mit Freiwilligkeit gleichzusetzen. NRO, Frauenorganisationen und -projekte bieten betroffenen Frauen Hilfe an, wenn diese durch vermittelte Heiratsmigration, Vermittlung in prek\u00e4re, ausbeuterische Arbeitsverh\u00e4ltnisse und ins Sexgewerbe in Not geraten. (150) Die Verkn\u00fcpfung der Forderung nach beruflicher Anerkennung der Prostitution mit der deklarierten Freiwilligkeit von Prostitutionsmigrantinnen unterschl\u00e4gt die durch materielle Notsituationen bedingte Motivation zu dieser Art von Erwerbst\u00e4tigkeit, untergr\u00e4bt den Solidargedanken der NRO und entzieht den staatlichen und frauensolidarischen Hilfsleistungen die Legitimationsbasis.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.3.3 Definitionen in der Literatur<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Autorinnenkollektiv um Elvira Niesner grenzt sich gegen erweiterte Definitionen von Frauenhandel ab: \u201eVoraussetzungen f\u00fcr Menschenhandel sind gegeben, wenn Personen unter den Pr\u00e4missen ihrer strukturellen Benachteiligung in ein fremdes Land, wie bspw. die Bundesrepublik gebracht werden und sie in dieser Situation von anderen Personen ausgenutzt, von ihnen fremden Interessen bestimmt werden. Von Menschenhandel ist jedoch erst dann zu sprechen, wenn diese Personen unter Anwendung von Gewalt, Zwang oder T\u00e4uschungsman\u00f6vern ihres sexuellen Selbstbestimmungsrechtes beraubt werden.\u201c (151)<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Definition lehnt sich an die bundesdeutsche Gesetzgebung an, die in erster Linie Personen vor erzwungener Prostitution, aber auch vor erzwungener Ehe und vor sexueller Fremdbestimmung unabh\u00e4ngig von fr\u00fcheren Lebensbedingungen im Herkunftsland sch\u00fctzen will.<\/p>\n\n\n\n<p>Niesner et al. richten sich gegen die Entdramatisierung der Definition von Menschenhandel, die den Zwang zur Prostitution mit der Ausbeutung als Reinigungskraft gleichsetzt: ,,Der gesamte informelle Arbeitsmarkt w\u00fcrde als Menschenhandel etikettiert, mit einem Schlag h\u00e4tten wir es mit einem Massenph\u00e4nomen Menschenhandel zu tun. Weibliche und m\u00e4nnliche Migranten in ausbeuterischen Arbeitsverh\u00e4ltnissen w\u00fcrden gleicherma\u00dfen als Opfer stigmatisiert.\u201c Menschenhandel im engen Sinn f\u00fchrt zu strafrechtlichen Konsequenzen, die Ausbeutung von Arbeitskraft in prek\u00e4ren Arbeitsverh\u00e4ltnissen nur zu staatlicher Kontrolle. Das Festhalten am Begriff Frauenhandel begr\u00fcnden die Autorinnen politisch: W\u00e4hrend grunds\u00e4tzlich M\u00e4nner und Frauen Opfer von Menschenhandel sein k\u00f6nnen, sind in der Praxis fast ausschlie\u00dflich Frauen betroffen, wenn man von Kinderhandel absieht. Frauen sind nach wie vor prim\u00e4res Ziel sexualisierter Gewalt, und der Begriff Frauenhandel will auf diesen Sachverhalt verweisen. Den Begriff Menschenhandel verwenden die Autorinnen lediglich im Kontext der Strafverfolgung.<\/p>\n\n\n\n<p>Sie grenzen sich auch klar vom Begriff Sklaverei und Zwangsarbeit (152) ab, wie ihn einige Autorinnen zur Beschreibung der vermittelten Sexmigration verwenden. (153) Bei diesen Autoren steht der Bezug zur \u201eorganisierten Kriminalit\u00e4t\u201c im Vordergrund und schlie\u00dft Kinderhandel und -pornographie ein. (154) Da ein Bezug von Frauenhandel und strafrechtlich relevanter organisierter Kriminalit\u00e4t zumindest f\u00fcr die Schweiz nicht nachgewiesen werden konnte, wird auf allf\u00e4llige Zusammenh\u00e4nge, die andere L\u00e4nder betreffen, hier nicht weiter eingegangen. (155)<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.3.4 Schicht- und Kulturbedingtheit von Definitionen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Wie der Definition von Menschenhandel im (schweizerischen und deutschen) Sexualstrafrecht liegt auch der Argumentationsweise von Niesner et al. die Verletzung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts zugrunde. Dem Schutz der k\u00f6rperlichen und sexuellen Integrit\u00e4t kommt hier eine besondere gesellschaftliche Bedeutung zu. Dementsprechende neuere Gesetzes\u00e4nderungen gr\u00fcnden auf langj\u00e4hrigen Auseinandersetzungen und Interventionen von Aktivistinnen und Forscherinnen mit dem Themenkomplex Gewalt gegen Frauen, Gewalt in der Ehe, sexuelle Selbstbestimmung, Recht auf den eigenen K\u00f6rper, Abtreibungsdebatte etc. Die Schicht- und Kulturbedingtheit von Definitionen zeigt sich in der Anwendung der Begriffe auf Personengruppen au\u00dferhalb dieses Kontextes und f\u00fchrt zu Begriffsverwirrungen oder Widerspr\u00fcchen in Interpretation und sozialpolitischen Forderungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Niesner et al. tun sich schwer, Prostitutionsmigration als (Schwarz-)Arbeit zu definieren, wie die Tendenz in Kreisen der Rechtsprechung nahe legt. Ohne faktischen Abh\u00e4ngigkeits- und Gewaltbedingungen zuzustimmen oder diese zu ignorieren, fordern die Autorinnen, den Migrantinnen ein Selbstbestimmungsrecht zuzugestehen und akzeptierend zur Kenntnis zu nehmen, dass Migrantinnen auch freiwillig, aus eigenem Entschluss, in der Prostitution arbeiten, ohne sich mit der passiven Rolle des Opfers zu identifizieren. Sie lehnen jedoch die Zuordnung zum Begriff Berufsarbeit ab. ,,Obgleich die Entscheidung eines jeden Subjekts zur Prostitution als Erwerbsarbeit anzuerkennen ist, k\u00f6nnen wir der Prostitution nicht den Status eines beliebigen Berufes einr\u00e4umen\u201c (Niesner: 18f.). Bei der Prostitution sind nicht nur Dienstleistungen und Arbeit eingefordert, sondern der gesamte Mensch inklusive seiner K\u00f6rperlichkeit ist betroffen. Deshalb ist \u201edie Prostitution [&#8230; ] eben doch nicht eine Arbeit wie jede andere (Lohnarbeit), sondern eine Zwischenform, die sich von industrieller Lohnarbeit durch ihren Reproduktionscharakter, d.h. durch den noch existenzielleren Charakter der Entfremdung und von der Hausarbeit durch ihren industriell-professionellen Charakter unterscheidet.\u201c (156)<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.3.5 Politische Instanzen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Schweizerische Bundesrat \u00e4u\u00dferte sich bei der Gesetzesrevision des Sexualstrafrechts dahingehend, dass unter dem Artikel Menschenhandel auch Personen gesch\u00fctzt werden sollten, die voll einverstanden sind, z.B. das Etablissement zu wechseln. Wie im Kapitel 5 belegt ist, konnte sich diese Intention nur teilweise durchsetzen. Forderungen von Frauenkommissionen innerhalb der Legislative, wie zum Beispiel das Zeuginnenschutzrecht, findet im Moment im Parlament noch keine Mehrheit. Auch die Idee von Aussteigerprogrammen, um Prostitutionsmigrantinnen in ihrer Alltagsbew\u00e4ltigung im Zielland zu unterst\u00fctzen, entbehrt nach Ansicht einer politischen Mehrheit der Dringlichkeit auf der politischen Agenda. (157) Die Problematik wird vor allem von Frauen und Frauenorganisationen eingebracht, und es scheint, dass sich die Mehrheit der m\u00e4nnlichen Ratsmitglieder auf der politischen Ebene nicht sonderlich f\u00fcr Prostitution und Prostitutionsmigration interessieren. Aber ohne entsprechende Lobbyarbeit fehlt es an Ressourcen, um Ziele zu verwirklichen und die Auseinandersetzung mit diesem Themenkomplex voranzutreiben.<\/p>\n\n\n\n<p>Dennoch sieht sich der Rechtsstaat, nicht zuletzt aufgrund internationalen Drucks und des Gleichstellungspostulats, zur Auseinandersetzung und zum Handeln verpflichtet. Auch im Zusammenhang mit Migrationsfragen werden die politischen Instanzen mit einer Reihe von Problemen konfrontiert, die direkt oder indirekt mit Frauenhandel verkn\u00fcpft sind. Die oben dargestellte Chronologie der internationalen Bem\u00fchungen, Frauenhandel zu bek\u00e4mpfen, zeigt allerdings eine L\u00fccke zwischen politischer Absicht und Bekenntnis und der Entwicklung eines Instrumentariums, das geeignet ist, Frauenhandel effektiv zu bek\u00e4mpfen.<\/p>\n\n\n\n<p>(West-)Europa hat sich zwar auf einen gemeinsamen Rahmenbeschluss geeinigt, die praktische Umsetzung zur Bek\u00e4mpfung von Frauenhandel st\u00f6\u00dft aber an Grenzen, obwohl offizielle Sch\u00e4tzungen eine steigende Tendenz der Prostitutionsmigration ausweisen.158 Es gibt eine Reihe von Gr\u00fcnden, die zur Erkl\u00e4rung der praktischen Ineffizienz bei der Bek\u00e4mpfung von Frauenhandel dienen k\u00f6nnen. Dabei \u00fcberschnei\u00ad den sich die Diskurse um Nationalstaat, Recht, Gesetze, Migration, Arbeit, Frauenarbeit und Prostitution.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.3.6 Selbstdefinition<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Prostitutionsmigrantinnen mit den oben angesprochenen strukturellen Voraussetzungen stammen aus den untersten sozialen Schichten des Herkunftslandes. (159) Im Aufnahmeland hingegen nimmt die Prostituierte eine andere soziale Stellung ein. Die Gleichg\u00fcltigkeit infolge sozialer Anonymit\u00e4t, das Fehlen von Stigmatisierung der Prostituierten und das Einkommen, das mit Prostitution in westlichen L\u00e4ndern erzielt werden kann, hebt ihre soziale Position h\u00f6her, als dies mit derselben T\u00e4tigkeit im Herkunftsland m\u00f6glich w\u00e4re. Wenn die \u201eEhre der Frau\u201c und die \u201eEhre des Mannes\u201c in den Herkunftsl\u00e4ndern noch einen zentralen, qualifizierten und sanktionierbaren sozialen Wert darstellen, hat der Ehr-Begriff in den Aufnahmel\u00e4ndern seine strukturierende Bedeutung weitgehend verloren. (160) An seine Stelle treten zunehmend vom Markt abgeleitete Werte, die eine Prostituierte mit hohem \u201eMarktwert\u201c sozial h\u00f6her einzustufen erlauben als eine \u201eehrbare\u201c Hausangestellte mit geringeren Einkommenschancen. Die Partizipation am internationalen Sexmarkt ist also verbunden mit der gr\u00f6\u00dferen Chance aufw\u00e4rts gerichteter sozialer Mobilit\u00e4t, was diese Option gerade auch f\u00fcr Migrantinnen ohne entsprechende Bewilligungen attraktiv macht. Das erkl\u00e4rt, warum sich Frauen aus Drittweltl\u00e4ndern und Osteuropa \u201efreiwillig\u201c im Sexgewerbe bet\u00e4tigen und dabei einen illegalen Status und nachteilige Gesch\u00e4ftspraktiken in Kauf nehmen. H\u00e4ufig versuchen sie, die einschr\u00e4nkende Illegalit\u00e4t mittels Scheinehen zu beheben (161) oder den illegalen Status mithilfe einer juristischen Interessenvertretung aufzuheben. (162)<\/p>\n\n\n\n<p>Die Prostitutionsmigrantinnen \u00e4u\u00dfern sich, im Gegensatz zu vielen einheimischen Prostituierten, die sich in lokalen Gruppierungen organisieren und national und zum Teil international vernetzen, \u00f6ffentlich auftreten, sich mit eigenen Publikationen eine Stimme geben und sich aktiv in den Definitionsdiskurs einbringen, (163) nur ungern und vereinzelt zu ihrem Selbstverst\u00e4ndnis. (164) Gr\u00fcnde daf\u00fcr m\u00f6gen auf der finanziellen Ebene liegen, was die Leugnung ihrer T\u00e4tigkeit als Prostituierte gegen\u00fcber der \u00d6ffentlichkeit und den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden n\u00f6tig macht, um einen Unterbruch ihrer Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit oder Bu\u00dfenzahlungen wegen verletzter Meldepflicht oder zu langem Aufenthalt in der Schweiz zu vermeiden. Es gibt auch Gr\u00fcnde auf der sozialen Ebene, was den rechtlichen Status, die Sprachkompetenz, die Abh\u00e4ngigkeit oder Angst vor Schleppern und Zuh\u00e4lterlnnen, die Konkurrenzsituation und die ethnische Vielfalt betrifft, die die Eigenanerkennung ihrer T\u00e4tigkeit au\u00dferhalb des Settings der Prostitution blockieren. Auch Merkmale der Individualstruktur k\u00f6nnen zur Erkl\u00e4rung beitragen: Der sozial funktionale Ehrbegriff im Herkunftsland und die daraus folgende Erpressbarkeit durch einheimische Mitwisser machen die Verdr\u00e4ngung oder Verleugnung ihres Status als Prostituierte n\u00f6tig. Die pers\u00f6nliche Abwertung von Prostitution und Prostituierten und die Sichtweise von Prostitution als individuelle Privatsache oder individuelles Schicksal sind weitere Folgen der Asynchronizit\u00e4t des Ehrbegriffs in Herkunfts- und Aufnahmeland. Die Aufwertung des eigenen Erfolgs bei Freiern und daraus abgeleitet die Konkurrenzposition zu Kolleginnen und nicht-prostitutiven Frauen dienen kurzfristig als Strategie, die Widerspr\u00fcche einer individualisierten Konzeption von Prostitution zu \u00fcberbr\u00fccken. Als erg\u00e4nzende Strategie, die Widerspr\u00fcche in Schach zu halten, kann die tempor\u00e4re Konzeption der eigenen T\u00e4tigkeit als Prostituierte verstanden werden, wie aus den Interviews und den Gerichtsprotokollen hervorgeht. Zu diesem Zweck werden Biographiemuster so konstruiert, dass sie einerseits den vor\u00fcbergehenden Aspekt der Prostitutionst\u00e4tigkeit betonen und andererseits so formulieren, dass sie Kontaktpersonen wie Freiern, Strafverfolgungsbeh\u00f6rden oder NRO plausibel erscheinen: So sind etwa das Muster der Studentin, die f\u00fcr ihre kostspielige Ausbildung Geld braucht oder das Muster der allein erziehenden Mutter, die f\u00fcr ihre Kinder aufkommen muss, oder die attraktive Touristin, die zuf\u00e4llig durch die vielen Freierangebote im Sexgewerbe t\u00e4tig ist, g\u00e4ngige Biographievarianten, die besonders bei Osteurop\u00e4erinnen verbreitet sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese drei Faktoren, n\u00e4mlich die individuell als h\u00f6her wahrgenommene Chance aufw\u00e4rts gerichteter sozialer Mobilit\u00e4t durch Prostitutionsmigration verglichen mit Migration in informelle legale oder illegale Arbeitsverh\u00e4ltnisse, die Asynchronizit\u00e4t des Ehrbegriffs in Herkunfts- und Aufnahmeland und die Strategien einer individualisierten Konzeption der Prostitution, hindern die Betroffenen, eine Basis f\u00fcr ein gemeinsames Auftreten als Arbeitsmigrantinnen zu schaffen, f\u00fcr ihre Rechte und Bed\u00fcrfnisse selbst einzutreten und so am Definitionsprozess und der Bek\u00e4mpfung von Frauenhandel aktiv mitzuwirken.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.4 Ein migrationstheoretischer Rahmen: Grenzen des Nationalstaats<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Regelung zur Bek\u00e4mpfung des Frauenhandels ist f\u00fcr die EU-Mitgliedstaaten zwar rechtlich verbindlich, die Umsetzung der Gesetze und Verordnungen bleibt aber der Souver\u00e4nit\u00e4t der einzelnen Staaten \u00fcberlassen. Die Frage nach Definitionen und Interpretationen verschiebt sich auf eine andere Ebene. Durch die Unterschiede in den nationalen Gesetzgebungen, der Rechtsprechung und den Praktiken der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden, Polizei und NRO pr\u00e4sentiert sich die Grundlage f\u00fcr die grenz\u00fcberschreitende Bek\u00e4mpfung des international und transnational auftretenden Ph\u00e4nomens Frauenhandel uneinheitlich. Nicht alle betroffenen west- und osteurop\u00e4ischen Staaten geh\u00f6ren der EU an, in vielen L\u00e4ndern gilt Menschenhandel noch nicht einmal als Straftatbestand.<\/p>\n\n\n\n<p>Dem Fehlen einer einheitlichen Definition von Frauenhandel entspricht die fehlende Harmonisierung der Gesetzeslage, ohne die eine Strafverfolgung an der Landesgrenze Halt machen muss. Ein Antrag auf Auslieferung kann n\u00e4mlich nur dann gestellt werden, wenn der Anklagepunkt in beiden L\u00e4ndern eine Straftat darstellt. Eine Folge davon ist das Ausweichen auf andere Straftatbest\u00e4nde, wie zum Beispiel auf den Art. 195 StGB, F\u00f6rderung der Prostitution, oder auf Vergehen gegen die Ausl\u00e4ndergesetze. (165) Personen, die bei Polizeikontrollen aufgegriffen werden und denen ein Versto\u00df gegen diese Gesetze nachzuweisen ist, werden kriminalisiert und meist sofort ausgewiesen. Im Interesse des Gesch\u00e4fts stehen Prostituierte aus dem In- und Ausland bereit, die Vakanzen so schnell wie m\u00f6glich wieder zu besetzen. Schlepper, H\u00e4ndler und Kuriere, die vom Ausland aus operieren, entgehen so einer Strafverfolgung, und die ganze Infrastruktur der ans\u00e4ssigen Zuh\u00e4lterlnnen oder Bordellbesitzerinnen bleibt erhalten. Ausger\u00fcstet mit entsprechender Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung ist diesen zudem schwer der Prozess zu machen, da Zeuginnen den Gerichten oft nicht zur Verf\u00fcgung stehen. Inhaberinnen von Salons und Sex-Clubs treten als \u201eArbeitgeber\u201c auf und kommen nicht selten wegen \u201eBesch\u00e4ftigen von Personen ohne Arbeitserlaubnis\u201c (Schwarzarbeit) mit einer Bu\u00dfe davon oder werden von der schwereren Straftat freigesprochen, wenn es doch zu einem Prozess kommt &#8211; <em>in dubio pro reo.<\/em> Die Umsetzung der Vorgaben regelt den Zugang zum internationalen Sexmarkt folgerichtig aus marktwirtschaftlicher Sicht. Als Instrument zur Bek\u00e4mpfung von Frauenhandel eignet sich dieses Vorgehen also kaum.<\/p>\n\n\n\n<p>Hier zeigen sich zwei Aspekte, mit denen die heutigen Nationalstaaten durch das Ph\u00e4nomen Frauenhandel konfrontiert sind: Migration und die Grenzen bzw. die Souver\u00e4nit\u00e4t von Nationalstaaten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.4.1 Migration in der Weltgesellschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Unter dem Aspekt von <em>N\u00e4he und Ferne, Gleichheiten<\/em> und <em>Ungleichheiten<\/em>, mehr oder weniger <em>fremd <\/em>unterscheidet Hoffmann-Novotny zun\u00e4chst drei Einwanderungswellen, beginnend mit dem 19. Jahrhundert. (166) Er datiert die erste Welle der Einwanderung in die Schweiz auf Anfang der drei\u00dfiger Jahre des vorletzten Jahrhunderts; die unter Druck geratenen deutschen Intellektuellen des Vorm\u00e4rz leiteten eine Fluchtbewegung gr\u00f6\u00dferen Stils in die Schweiz ein. Ein zweiter H\u00f6hepunkt dieser liberalen Immigration zeichnete sich nach dem Scheitern der Revolution von 1848\/49 ab. Die wirtschaftlichen und politischen Impulse der als \u00fcberschichtende Einwanderung bezeichneten Welle schufen ma\u00dfgeblich die wirtschaftliche Grundlage f\u00fcr die zweite Einwanderungswelle, die in der zweiten H\u00e4lfte des 19. Jahrhunderts einsetzte und mit dem Zweiten Weltkrieg ihr Ende fand. Diese Arbeiter-Massenwanderung bezeichnet der Autor als Unterschichtung der schweizerischen Sozialstruktur. Kennzeichnend f\u00fcr diese Welle ist die r\u00e4umliche, kulturelle und strukturelle N\u00e4he der Herkunftsl\u00e4nder wie Deutschland, Frankreich, Italien und \u00d6sterreich. In den f\u00fcnfziger Jahren des 20. Jahrhunderts setzte dann eine der zweiten \u00e4hnliche, dritte Welle von Einwanderung ein, die den Anteil von Deutschen, Franzosen und \u00d6sterreichern kontinuierlich zugunsten von Italienern und Spaniern verschob.<\/p>\n\n\n\n<p>\u201eIn den siebziger Jahren zeichnet sich dann eine deutliche Erweiterung der migrationsrelevanten Umwelt der Schweiz ab, die den \u00dcbergang zu einer Einwanderung markiert, welche es rechtfertigt, von einer vierten Welle zu sprechen.\u201c (Hoffmann-Novotny, 2001: 15) W\u00e4hrend Migranten aus angrenzenden Staaten nur noch 65% der ausl\u00e4ndischen Wohnbev\u00f6lkerung ausmachen, sind es vorerst Spanier, Jugoslawen und T\u00fcrken, und bis in die neunziger Jahre zunehmend Personen aus Asien und Afrika, die in die Schweiz einwandern. Die Zahlen \u00fcber die Zusammensetzung der ausl\u00e4ndischen Wohnbev\u00f6lkerung bed\u00fcrfen erg\u00e4nzender Angaben zur Asylmigration und zur illegalen Einwanderung, denn \u201edieser Einwanderungstyp gewinnt seit Anfang der achtziger Jahre zunehmend an Bedeutung, setzt den bereits aufgezeigten Trend fort und dominiert sukzessive die \u00f6ffentliche Wahrnehmung und die politische Diskussion der neuen Einwanderung.\u201c (Hoffmann-Novotny, 2001: 18). Folgende Faktoren charakterisieren die neue Einwanderungswelle:<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Die migrationsrelevante Umwelt der Schweiz umspannt die ganze Welt, was die Heterogenit\u00e4t der ethnischen und nationalen Zusammensetzung der Einwanderung sichtbar erh\u00f6ht und die Variation der Zugangswege (von kontingentierten Arbeitsbewilligungen \u00fcber Familiennachzug bis zu Asylgesuchen und illegaler Einreise) erweitert. Dabei stellen die <em>Sans-papiers<\/em> (Migranten, die sich einer allf\u00e4lligen Wegweisung durch \u201eUntertauchen\u201c entziehen) ebenfalls ein neues Ph\u00e4nomen dar.<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Die Einwanderer konstituieren sich als ethnische Gemeinschaften, was die Chancen einer Integration und Assimilation reduziert.<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Die Flucht der Einheimischen und \u201ealten\u201c Einwanderer vor neuen Migranten leitet eine soziale Entmischung von Stadtquartieren ein.<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; \u201eDiaspora-Organisationen\u201c kontrollieren \u201eihre\u201c Gemeinschaften, indem sie ein Machtmonopol beanspruchen und mithilfe von privaten Steuereintreibungen eine Art klandestinen Staat im Staat etablieren. Diese Praktiken sind eine Folge des Finanzbedarfs von B\u00fcrgerkriegen oder b\u00fcrgerkriegs\u00e4hnlichen Konflikten im Herkunftsland und dienen meinen Datenquellen zufo e auch der politischen Einflussnahme im Herkunfts- wie auch im Aufnahmeland. (167)<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Der Einfluss von Fundamentalisten nicht-s\u00e4kularisierter Religionen auf Migranten, die diesen Religionen angeh\u00f6ren, stellt strukturelle und kulturelle Selbstverst\u00e4ndlichkeiten des Einwanderungslandes in Frage. So legitimiert die muslimische Scharia Gewalt an Ehefrauen, T\u00f6chtern und Schwestern und rechtfertigt die Verf\u00fcgung \u00fcber sie.<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Das Ph\u00e4nomen des Kriminaltourismus tritt in Erscheinung, wozu auch Aspekte des Frauenhandels zu z\u00e4hlen sind.<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Migranten pendeln sowohl zwischen Einwanderungsgesellschaften als auch zwischen Aus- und Einwanderungsl\u00e4ndern. Das Ph\u00e4nomen ist als Transmigration und zirkul\u00e4re Migration bekannt.<\/p>\n\n\n\n<p>Zur Charakterisierung einer vierten Weile m\u00f6gen dabei nicht so sehr die einzelnen Ph\u00e4nomene neu sein, sondern vielmehr ihr quantitativer Aspekt. (168) Das Muster der Migration selbst, die nicht wie die vorangehenden einsetzt, einen Gipfel erreicht und dann ausklingt, sondern wohl auf unabsehbare Zeit weiterl\u00e4uft, gewichtet Hoffmann-Novotny hingegen am st\u00e4rksten.<\/p>\n\n\n\n<p>Er vermutet, dass sich das neue Muster aus den Determinanten der Migration und den strukturellen Spannungen in der Weltgesellschaft ableitet. Als Folge von Spannungstransfers aus den Auswanderungsl\u00e4ndern in die Einwanderungsl\u00e4nder nehmen die strukturellen Spannungen zun\u00e4chst eher zu als ab. Die migrationsrelevante Umwelt der Schweiz erweitert sich, und die nationale, soziostrukturelle und die kulturelle Ferne der Einwanderer nimmt zu.<\/p>\n\n\n\n<p>Aus makrosoziologischer Perspektive ist die Entstehung einer Weltgesellschaft die Konsequenz eines Prozesses, der sich seit Beginn der Neuzeit in Europa vollzieht: die kulturelle und strukturelle Durchdringung als \u201eEurop\u00e4isierung\u201c und \u201eVerwestlichung\u201c der Welt. Als Ergebnis eines Jahrhunderte dauernden und in j\u00fcngster Zeit beschleunigten Prozesses von Eroberungen, Kolonisierungen, und wirtschaftlicher, touristischer, massenmedialer und kriegerischer Durchdringung ist die Globalisierung nichts anderes als eine Verwestlichung der Welt. In dieser Weltgesellschaft nehmen die Nationen auf einer strukturellen und einer kulturellen Dimension unterschiedliche Positionen ein. Hoffmann-Novotny weist darauf hin, dass sich im Zug der Globalisierung die Welt zwar verwestlicht, jedoch ohne dass die entsprechenden gesellschaftlich vorfindbare Ungleichheit der Lebensstandards und Lebenschancen &#8211; im individuellen Bewusstsein erst sichtbar werden lassen, schafft ein Potenzial an Mobilisierung und Mobilit\u00e4t, das sich angesichts des geringen Erfolgs kollektiver Entwicklungsanstrengungen den Weg der individuellen Mobilit\u00e4t via Emigration geradezu suchen muss\u201c (Hoffmann-Novotny: 19). Aus soziologischer Perspektive ist die Weltgesellschaft geschichtet, wobei von den unterentwickelten L\u00e4ndern als internationaler Unterschicht, den Schwellenl\u00e4ndern als Mittelschicht und den hoch entwickelten L\u00e4ndern als internationaler Oberschicht zu sprechen sei. Das Schichtungskonzept impliziert grunds\u00e4tzlich eine offene Gesellschaft, die soziale Mobilit\u00e4t erlaubt. Also versteht sich Migration als geographische Mobilit\u00e4t und spezifische Strategie f\u00fcr soziale Aufw\u00e4rtsmobilit\u00e4t. ,,Sie ist ein Ersatz &#8211; ein fimktionales \u00c4quivalent &#8211; f\u00fcr eine nicht m\u00f6gliche Realisierung der genannten Werte im Auswanderungsland oder f\u00fcr ausbleibende kollektive Mobilit\u00e4t, d.h. der erfolgreichen Entwicklung eines solchen Landes, an der seine B\u00fcrger hinreichend teilhaben w\u00fcrden\u201c (Hoffmann-Novotny: 19).<\/p>\n\n\n\n<p>Tendenziell spannungstr\u00e4chtig ist der Anspruch von Unterprivilegierten auf Realisie\u00ad rung von materiellen und immateriellen Werten dann, wenn etwa materielle Werte auf kriminellem Weg realisiert werden. Voraussetzung dazu ist, dass der Differenzcharakter der Weltgesellschaft via Wertediffusion individuell erkannt wird. Denn \u201eAbermillionen von Menschen sind ganz offensichtlich nicht l\u00e4nger bereit, auf die Fr\u00fcchte kollektiver Anstrengungen zur Reduktion des Entwicklungsr\u00fcckstandes und zur Verbesserung ihrer Lebenschancen zu warten [&#8230;] und versuchen, durch Emigration in L\u00e4nder der entwickelten Welt ihre individuelle Lebenssituation zu verbessern\u201c (Hoffmann-Novotny: 20).<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.4.2 Migrationsstr\u00f6me und Staat<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Saskia Sassen (169) postuliert, dass internationale Wanderungsbewegungen durch eine ganze Reihe wirtschaftlicher und geopolitischer Prozesse entstehen und nicht einfach durch zuf\u00e4llige W\u00fcnsche einzelner Menschen, ihre Lebensbedingungen zu verbessern. Sie betont die Wichtigkeit der Arbeitsmigration f\u00fcr Europa. Wie alle Regionen, die sich durch rapides wirtschaftliches Wachstum auszeichnen, sah sich auch Europa gen\u00f6tigt, Arbeitskr\u00e4fte von au\u00dferhalb anzuwerben. Migration ist definiert als \u201e\u00e4u\u00dferst selektive Prozesse, wobei nur ganz bestimmte Gruppen von Menschen ihre Heimat verlassen. Diese treiben keinesfalls blind auf irgendein reiches Land zu, das sie aufzunehmen verspricht, denn Migrationswege haben eine erkennbare Struktur, die mit Beziehungen und Interaktionen zwischen Herkunfts- und Ziell\u00e4ndern zusammenh\u00e4ngt&#8220; (Sassen: 14).<\/p>\n\n\n\n<p>Sassen weist darauf hin, dass der an Krieg und religi\u00f6se Verfolgung gebundene Begriff der Migration in historisch lebendigerer Erinnerung geblieben ist als die zahlreichen Formen der Arbeitsmigration, die den Alltag Europas ebenso pr\u00e4gten. Das Bild der fr\u00fchen neuzeitlichen Migration in den modernen Geschichtswissenschaften wird durch Ereignisse dominiert wie die Vertreibung einer halben Million Hugenotten aus Frankreich nach 1685, die Vertreibung der Lutheraner aus Salzburg 1732, die Entstehung nationalistisch-ethnischer Bewegungen im Osmanischen Reich, die unterst\u00fctzt durch west- und mitteleurop\u00e4ische M\u00e4chte zu massiven Bev\u00f6lkerungsverschiebungen f\u00fchrten, der Krieg zwischen dem Osmanischen Reich, \u00d6sterreich und Russland im 18. Jahrhundert infolge Bev\u00f6lkerungsverschiebungen in S\u00fcdosteuropa und Kleinasien. Bereits den milit\u00e4rischen Beratern Napoleons war klar, dass sie die Arbeitsmigration ber\u00fccksichtigen mussten, wenn sie \u00fcber die verf\u00fcgbaren Soldaten auf dem Laufenden sein wollten, die die franz\u00f6sische Armee f\u00fcr ihre Eroberungskriege brauchte. Der Feldherr gab denn auch die erste offizielle statistische Untersuchung in Auftrag, die zwischen 1808 und 1813 durchgef\u00fchrt wurde. Sie sollte das verf\u00fcgbare Arbeitskr\u00e4ftepotential im napoleonischen Reich ermitteln, das zu diesem Zeitpunkt aus dem heutigen Frankreich, Belgien, Luxemburg, Holland, Teilen Italiens und der Schweiz und dem Westen Deutschlands bestand. Diese Untersuchung ist heute eine wichtige Quelle f\u00fcr detaillierte Informationen \u00fcber die damaligen Arbeitswanderungen. Anhand dieser und weiterer Daten k\u00f6nnen Kategorien und Muster von Wanderungen entwickelt werden, die bis heute ihre G\u00fcltigkeit bewahrten. (170)<\/p>\n\n\n\n<p>Auf die Darstellung der zahlreichen und vielf\u00e4ltigen innereurop\u00e4ischen wirtschaftlichen, kulturellen, politischen Verflechtungen und Wanderungsbewegungen in der Literatur wird hier verzichtet und muss weiteren Forschungsprojekten \u00fcberlassen bleiben. (171) Wir beschr\u00e4nken uns auf einige Hinweise, die Schweiz und Osteuropa betreffen. Wanderungen aus der Schweiz nach Osteuropa sind historisch belegt und kulturell noch immer pr\u00e4sent. So migrierten beispielsweise Tessiner Architekten und Bauarbeiter Ende 17., anfangs 18. Jahrhundert zum Aufbau von St. Petersburg unter den Zaren Peter des Gro\u00dfen und Katharina der Gro\u00dfen. Viele Spuren zeugen noch von der Auswanderung von Schweizer Bauern nach Russland und den \u00f6stlichen Teilen des damaligen deutschen Kaiserreichs im 19. Jahrhundert oder auch von den Wanderungen von Schweizer S\u00f6ldnern zu fremden Kriegsdiensten in innereurop\u00e4ischen Kriegen. Die j\u00fcngste Geschichte zeigt Wanderungen in die umgekehrte Richtung. W\u00e4hrend des Zweiten Weltkriegs wurden 1942 in der Schweiz die Grenzkontrollen versch\u00e4rft und mit der \u201eDas-Boot-ist-voll\u201c-Politik Fl\u00fcchtlinge an der Grenze zur\u00fcckgewiesen. Der Bericht Koller (172) geht von 25&#8217;000 aufgenommenen Fl\u00fcchtlingen aus, wobei noch eine geringe Dunkelziffer dazukommt, da es schon damals die gr\u00fcne Grenze gab und auch die Einstellung der Grenzw\u00e4chter zur Fl\u00fcchtlingsproblematik eine Rolle spielte. (173) \u00dcber die Zahl der Zur\u00fcckweisungen gehen die Meinungen der Historiker auseinander.<\/p>\n\n\n\n<p>Als politischer Akt im Zuge des Kalten Krieges hie\u00df die Schweiz zehn Jahre sp\u00e4ter die so genannten \u201eDissidenten\u201c aus dem Ungarn-Aufstand 1956 willkommen und bot den meist aus der Bildungselite oder religi\u00f6sen Minderheiten stammenden Angeh\u00f6rigen eine Alternative zur Auswanderung in die USA. Bei der Niederschlagung des Prager Fr\u00fchlings (1968) \u00f6ffnete die neutrale Schweiz wiederum aus politischen Gr\u00fcnden die Grenzen f\u00fcr Regimegegner und ihre Familien, wiederum meist gut qualifizierte Angeh\u00f6rige aus ehemaligen Mittel- und Oberschichten und religi\u00f6sen Minderheiten. Im Zuge des politischen Putsches gegen Solidarnosz in Polen (1980) waren Migrationsbewegungen aus Polen auch in die Schweiz zu verzeichnen. Zur Zeit des bipolaren Weltsystems waren auch Schweizer Kirchen und kirchliche Hilfswerke in Osteuropa pr\u00e4sent, seit 1989, zu Beginn der Entwicklung der Marktwirtschaft in Osteuropa, traten Schweizer Investoren auf den Plan. G\u00fcter, Dienstleistungen, Technologie, Kapital und damit auch Menschen, Kultur, Information, Werte passierten die Grenzen von Ost- und Westeuropa.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.4.3 Wanderungsmotivationen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Sassen zeigt in ihrer Untersuchung, dass Faktoren wie Verfolgung, Armut und \u00dcberbev\u00f6lkerung erst im Rahmen umfassenderer politischer und wirtschaftlicher Strukturen und Ereignisse zum tats\u00e4chlichen Ausl\u00f6ser f\u00fcr Wanderungsbewegungen werden. Migrationen sind in Strukturen eingebettet, die sowohl Umfang und Dauer begrenzen wie auch ihre geographische Richtung festlegen. So f\u00fchrten etwa die Anf\u00e4nge der europ\u00e4ischen Industrialisierung, insbesondere die Entwicklung der Manufaktur und der Ausbau der Eisenbahn zu gro\u00dfen Wanderungsbewegungen im ausgehenden 18. bis zum ausgehenden 19. Jahrhundert. Die Modernisierung verlief national und regional in sehr unterschiedlichem Tempo. Da die einzelnen Staaten nicht \u00fcber die dazu notwendigen administrativen und technischen Kapazit\u00e4ten verf\u00fcgten, gab es in dieser Epoche so gut wie keine Grenzkontrolle. Erst mit der Entwicklung der Nationalstaaten seit etwa Mitte 19. Jahrhundert m\u00fcnden Fragen der Migration letztendlich in Fragen nach der Bedeutung von Grenzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die heutige Tendenz zur Entwicklung grenzfreier Wirtschaftsr\u00e4ume einerseits und die Wiederbelebung von Grenzkontrollen, um die Einreise von \u201eunerw\u00fcnschten&#8220; Immigranten und Fl\u00fcchtlingen zu verhindern andererseits, zeigt das Spannungsfeld zwischen Wirtschaft und Staat in der Zeit eines neoliberalen Globalisierungsschubs auf. ,,Der gegenw\u00e4rtige Austausch von Kapital, Waren, Iriformationen und Kultur l\u00e4sst die heutigen Bem\u00fchungen zur Beendigung der Einwanderung als paradox erscheinen. Denn w\u00e4hrend die Regierungen und die Wirtschaft der hoch entwickelten L\u00e4nder die Rolle der Staatsgrenzen verringern und transnationale R\u00e4ume entwickeln wollen, w\u00e4chst der Widerspruch zwischen ihrer Einwanderungspolitik und den anderen politischen Rahmenbedingungen des internationalen Systems sowie der zunehmenden weltwirtschaftlichen Integration\u201c (Sassen: 17). Sie f\u00fchrt die trotz einwanderungspolitischen Ma\u00dfnahmen aktuell steigende Zahl legaler und illegaler Einwanderer nach Westeuropa auf die schwierige Bew\u00e4ltigung der Gleichzeitigkeiten gegens\u00e4tzlicher Systeme zur\u00fcck. W\u00e4hrend in all diesen L\u00e4ndern neben einer \u00d6ffnung der Wirtschaft f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren und M\u00e4rkte auch die Nachfrage nach billigen Arbeitskr\u00e4ften zu beobachten ist, wobei sich billig nicht nur auf mangelnde Qualifikationen bezieht, f\u00fchrt die Entwicklung eines globalisierten Wirtschaftssystems zu einem Bedeutungsverlust nationaler Regierungen und Grenzen, vor allem hinsichtlich der Kontrolle internationaler Gesch\u00e4fte. In der Einwanderungspolitik spielen die alten Konzepte von Nationalstaat und Staatsgrenzen denn weiterhin eine entscheidende Rolle. Parallelen zu diesem Dilemma lassen sich auch in Umdeutungen der Definitionen des Begriffs \u201eFl\u00fcchtling\u201c erkennen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.4.4 Fl\u00fcchtlinge und Arbeitsmigranten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die <em>Encyclopedia Britannica<\/em> von 1796 bezieht den Begriff <em>refugee<\/em> nicht mehr nur auf die Protestanten, sondern auf alle, die ihr Land in Notzeiten verlassen m\u00fcssen, d.h. auch auf die <em>\u00e9migr\u00e9s<\/em>, die Adligen, die ihr Land w\u00e4hrend der Revolution verlie\u00dfen. Bis Mitte 19. Jahrhundert gab es in Deutschland kein Wort f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge. Man sprach von \u201eHeimatlosen\u201c oder \u201eStaatenlosen\u201c. Aber die merkantilistische Politik des Ancien Regime nahm Einwanderung als positiven Faktor eines Zuwachses von Ressourcen wahr. Fl\u00fcchtlinge, die meist gebildet und manchmal wohlhabend waren, fanden deshalb freundliche Aufnahme. Der wachsende Nationalismus seit 1848 und die Kriege von 1864 bis 1871 waren Ausl\u00f6ser gr\u00f6\u00dferer Fl\u00fcchtlingsbewegungen. Nicht alle europ\u00e4ischen L\u00e4nder hielten an einer liberalen Politik zum Schutze der Rechte von Emigranten fest. Die \u00fcberwiegend armen Fl\u00fcchtlinge lebten in den Aufnahmel\u00e4ndern meist mit den einheimischen Arbeitern zusammen, und die Lebensbedingungen der politischen Fl\u00fcchtlinge und der Wanderarbeiter glichen sich zunehmend an. Viele Fl\u00fcchtlinge waren in Gewerkschaften und sozialistischen Gruppen aktiv und nutzten ihr Exil zum Aufbau der Parteien der sp\u00e4teren Revolution. Das bewog Frankreich, zwischen 1894 und 1906 mehr als 1600 Ausl\u00e4nder unter der Beschuldigung des Anarchismus auszuweisen. Nach dem Ersten Weltkrieg setzte sich der Begriff <em>Fl\u00fcchtling <\/em>auch in Deutschland durch.<\/p>\n\n\n\n<p>Die enge Definition der Genfer Konvention von 1921 bezieht sich im Prinzip auf Menschen, die aus der eben gegr\u00fcndeten Sowjetunion fl\u00fcchteten und weist dem Staat eine aktive Rolle bei der Identifizierung und Aufnahme der Fl\u00fcchtlinge zu. Diese Praxis setzt ein starkes System zwischenstaatlicher Beziehungen voraus, wie sie die westeurop\u00e4ischen Staaten erst nach dem Ersten Weltkrieg durch den Ausbau von technischen und administrativen Kapazit\u00e4ten zur Grenzkontrolle und zur Regelung von Aktivit\u00e4ten auf dem eigenen Territorium geschaffen haben. Die realen massenhaften Fl\u00fcchtlingsstr\u00f6me in Europa, u.a. in Gestalt von 2,5 Millionen Personen j\u00fcdischen Glaubens, die aus Russland und Osteuropa vertrieben wurden, traten schon vor dem Ersten Weltkrieg, aber auch danach in Erscheinung. Die Bedeutung dieser Fl\u00fcchtlingsstr\u00f6me als Herausforderung an die Definitionsmacht der Staaten war eher klein, da der Arbeitskr\u00e4ftebedarf der USA sie gro\u00dfenteils absorbierte. Europ\u00e4ische Regierungen regulierten die Einwanderung, indem sie den Transit der Armen f\u00f6rderten und die Wohlhabenden zum Bleiben ermutigten. J\u00fcdische Gemeinden gr\u00fcndeten Hilfsorganisationen, die die Auswanderung in die USA organisierten und die zur\u00fcckgebliebenen Familien in Osteuropa unterst\u00fctzten. Der so genannte Alien Act von 1905 sollte der bisherigen englischen Politik der offenen T\u00fcr Grenzen setzen und die Einreise mittelloser Ausl\u00e4nder einschr\u00e4nken. Dieses Gesetz unterschied zwischen Fl\u00fcchtlingen und Immigranten, wobei mit Fl\u00fcchtlingen nicht Massen verfolgter armer Menschen gemeint waren, sondern politische Aktivisten und verfolgte Revolution\u00e4re. Vertriebene osteurop\u00e4ische Juden waren demnach keine Fl\u00fcchtlinge. In der Praxis jedoch fanden diese Bestimmungen selten Anwendung, sodass weiterhin auch arme j\u00fcdische Migranten einwandern konnten.<\/p>\n\n\n\n<p>Heutige Fluchtbewegungen aus Asien und Afrika oder aus dem Balkan und anderen L\u00e4ndern stellen zwar den engen Fl\u00fcchtlingsbegriff in Frage, besch\u00e4ftigen aber die \u00d6ffentlichkeit vor allem im Kontext der Asylmigration. Nach dem Ende des Kalten Krieges gewinnen Fragen nach der Legitimit\u00e4t der Fluchtgr\u00fcnde an Aktualit\u00e4t. Reine Wirtschaftsfl\u00fcchtlinge haben in dieser Debatte europaweit einen schweren Stand sich zu legitimieren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.4.5 Asylmigration<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Zustrom von Asylsuchenden stieg zwischen 1980 und 1991 in den meisten westeurop\u00e4ischen L\u00e4ndern um das F\u00fcnffache an, Deutschland war das wichtigste Aufnahmeland. In der Schweiz stiegen die Zahlen von 6100 (1980) auf \u00fcber 40&#8217;000 (1991) (Sassen: 122). Der Zusammenbruch des Ostblocks und der Kriegsausbruch in Jugoslawien verst\u00e4rkte die Zahl derer, die in Westeuropa um Asyl nachsuchten. Die L\u00e4nder Westeuropas entwickelten eine neue einheitliche Politik zur Steuerung der Asylbewegungen, die an bilaterale Abkommen und innereurop\u00e4ische Personenfreiz\u00fcgigkeit gebunden ist. Die \u00c4nderungen in der Asylpolitik, die einen Asylantrag ausschlie\u00dfen, wenn die Asylsuchenden sich vorher in einem sicheren Drittland aufgehalten haben, verringerte die Zahl der Asylbewerber. Als Konsequenz dieser Politik sahen sich mittel- und s\u00fcdeurop\u00e4ische L\u00e4nder jetzt gedr\u00e4ngt, die westeurop\u00e4ischen Einreisebeschr\u00e4nkungen f\u00fcr die Massen der Fl\u00fcchtlinge und Asylbewerber zu unter\u00adst\u00fctzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die politischen Ma\u00dfnahmen zur Erschwerung der Einreise und der Anerkennung des Fl\u00fcchtlingsstatus zeigen Wirkung. Die Zahl der Asylbewerber sinkt in einigen L\u00e4ndern Westeuropas und ehemalige Auswandererl\u00e4nder wandeln sich zu Einwandererl\u00e4ndern. (174)<\/p>\n\n\n\n<p>In Mitteleuropa bilden Asylbewerber und Fl\u00fcchtlinge immer noch eine kleine Gruppe, aber ihre Zahl steigt. So suchten Migranten in Ungarn oder der Tschechei Asyl, wobei die Zahl der Asylanten die tats\u00e4chlichen Aufnahmegrenzen bei weitem nicht erreichen, auch weil sie nach kurzer Zeit diese Aufnahmel\u00e4nder wieder verlassen. (175) Aber auch Portugal, Spanien und Italien verst\u00e4rkten ihre Kontrollen und beschr\u00e4nkten die Einreise auch von Personen ehemaliger Kolonien gem\u00e4ss Schengener Abkommen. Diese restriktiveren Methoden gegen\u00fcber Asylmigranten f\u00fchrten auch zu sinkenden Anerkennungsraten von Fl\u00fcchtlingen in EG-L\u00e4ndern. Allerdings existieren in den EU-Staaten sowie in der Schweiz Abstufungen von Aufenthaltsgenehmigungen. So erwachsen etwa aus der Duldung aus humanit\u00e4ren Gr\u00fcnden oder aus dem Titel der vorl\u00e4ufigen Aufnahme weniger Rechte als aus einem Fl\u00fcchtlingsstatus. Sie bedrohen aber ein unsicheres Asylbegehren nicht mit der sofortigen Ausweisung. Aus diesen Gr\u00fcnden ist es m\u00f6glich, dass viele Ausl\u00e4nder oft \u00fcber Jahre mit provisorischem oder unsicherem Status in Westeuropa leben.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Studie von Efionayi-M\u00e4der et al. befasst sich mit den Determinanten der Verteilung von Asylgesuchen innerhalb westeurop\u00e4ischer Ziell\u00e4nder und mit der Frage, inwiefern diese sich aus einem bewussten Wahlprozess von Seiten der Fl\u00fcchtlinge ergibt. Die grunds\u00e4tzliche Frage, inwiefern Asylmigration auch in ihrem Verlauf gezwungenerma\u00dfen fremdbestimmt und folglich mit eng gefassten Theorien individuellen rationalen Verhaltens prinzipiell nicht deutbar ist, musste offen gelassen werden. \u201eEmpirische Studien von Migrationshistorikerinnen zeigen nicht nur, dass eine Unterscheidung zwischen ,freier&#8216; und ,erzwungener&#8216; Migration schwierig zu halten ist, sondern dass diese Typologie f\u00fcr die Untersuchung des Migrationsprozesses oft hinf\u00e4llig wird\u201c (Efionayi-M\u00e4der: 20). Obwohl Motivationen von Fl\u00fcchtlingen und Arbeitsmigranten sehr unterschiedlich sein k\u00f6nnen, erweisen sich die Disparit\u00e4ten in der Praxis als weniger offensichtlich als vermutet. \u201ePersonen beider Gruppen sind gezwungen, Entscheide zu treffen (ob und wohin sie migrieren), beide sind auf soziale Netze und Informationen angewiesen und suchen (bessere) Lebensm\u00f6glichkeiten.\u201c (176) Die Autorinnen gehen von der Annahme aus, dass die meisten Fl\u00fcchtlinge trotz vielf\u00e4ltiger Sachzw\u00e4nge wenigstens \u00fcber beschr\u00e4nkte Wahlm\u00f6glichkeiten verf\u00fcgen, wobei strukturelle Rahmenbedingungen nicht ausgeblendet werden d\u00fcrfen. Sie sch\u00e4tzen die juristisch relevante Frage der Beweggr\u00fcnde f\u00fcr das Exil als relativ unbedeutend ein. Sie schlie\u00dfen sich in dieser Hinsicht der vielfach ge\u00e4u\u00dferten Auffassung an, wonach Migrationsmuster im Asylbereich (zunehmend) vielf\u00e4ltig sind und politische, soziale und \u00f6konomische Beweggr\u00fcnde nicht immer klar getrennt werden k\u00f6nnen. Sie verwenden denn auch den Begriff Fl\u00fcchtling f\u00fcr alle Personen, die Asyl suchen, ohne Anspielung auf eine juristisch nachweisbare Fl\u00fcchtlingseigenschaft. In diesem Zusammenhang weisen Efionayi-M\u00e4der et al. auf die Grenzen der \u00fcberholten &#8211; aber weithin beliebten &#8211; individuellen Push and Pull-Konzeption hin und zeigen gleichzeitig das Potenzial alternativer Deutungen im Zusammenhang mit sozialen Netzwerken oder Kettenmigration auf, wie sie bisher vorwiegend im Bereich Arbeitsmigration erforscht worden sind. Auf die zentrale Frage der Studie, ob und inwieweit es m\u00f6glich ist, Migrationsbewegungen von Fl\u00fcchtlingen durch eine gezielte Politikgestaltung in den Aufnahmestaaten zu steuern, kommen sie zur Antwort, dass der Verlauf der Asylmigration innerhalb europ\u00e4ischer Staaten tats\u00e4chlich bis zu einem gewissen Grad beeinflussbar ist. Die Analyse der Migrationsfl\u00fcsse belegt, dass ein Teil der Asylsuchenden infolge von nationalen Politik\u00e4nderungen auf andere L\u00e4nder ausweicht. Dies gilt zumindest hinsichtlich restriktiver oder kontrollverst\u00e4rkender Regelungen. Grunds\u00e4tzlich bewirken die Politik\u00e4nderungen allerdings nur eine vor\u00fcbergehende Umverteilung der Migrationsbewegungen, nicht aber einen generellen R\u00fcckgang des gesamten Volumens. ,,Dies h\u00e4ngt damit zusammen, dass alle L\u00e4nder bem\u00fcht sind, die Ausgestaltung der Asylpolitik den neuesten Entwicklungen in anderen Staaten anzugleichen, um nicht zu einem bevorzugten Zufluchtsort von Asylsuchenden zu werden. Zwischen 1992 und 1999 bleibt das Gesuchsvolumen in den Aufnahmestaaten insgesamt konstant, wenn man von vor\u00fcbergehenden Schwankungen und einer leichten Zunahme in Gro\u00dfbritannien, \u00d6sterreich und der Schweiz absieht&#8220; (Efionayi-M\u00e4der: 154).<\/p>\n\n\n\n<p>Umfassende Gesetzes\u00e4nderungen, wie sie die meisten europ\u00e4ischen Staaten Mitte der 90er Jahre einf\u00fchrten, beschr\u00e4nken die Einreisem\u00f6glichkeiten und den Zugang zum Asylverfahren. Sie zeigen aber nicht auf alle Herkunftsgruppen die gleiche Wirkung. Die Umverteilungseffekte sind f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge gewisser Nationen ausgepr\u00e4gt (Irak, Somalia, Sri Lanka), f\u00fcr andere nicht (Jugoslawien, T\u00fcrkei). Daraus leiten die AutorInnen ab, dass \u201eAngeh\u00f6rige jener Herkunftsgruppen, die im Aufnahmekontext sozial gut verankert sind, das hei\u00dft \u00fcber Gemeinschaften von etablierten ArbeitsmigrantInnen verfugen, sich in der Wahl des Zielortes durch asylpolitische Ma\u00dfnahmen am wenigsten beeinflussen lassen. Ferner tendieren auch Massenfluchtbewegungen in L\u00e4nder zu flie\u00dfen, zu denen bereits enge soziale Beziehungen bestehen, w\u00e4hrend sich die Asylsuchenden in \u201e\u00fcblichen\u201c Zeiten eher auf unterschiedliche Destinationen verteilen\u201c (Efionayi-M\u00e4der: 154). Dies verdeutlicht die zentrale Rolle, die soziale Netze im Entscheidungs- und Migrationsprozess spielen. Soziale Netze liefern nicht nur materielle Ressourcen zur Verwirklichung der Wanderung. Der Migrationsprozess verst\u00e4rkt auch die bestehenden Beziehungen durch neue materielle und soziale Verpflichtungen. Asylpolitik und Aufnahmepraxis erscheinen sekund\u00e4r im Vergleich zur M\u00f6glichkeit, auf die Unterst\u00fctzung von Verwandten zur\u00fcckgreifen zu k\u00f6nnen. Ein ebenso wichtiges Kriterium f\u00fcr die Wahl eines Aufnahmelandes bildet der vorl\u00e4ufige Schutz und die Garantie von Grundrechten im Aufnahmeland. Einzelma\u00dfnahmen bez\u00fcglich Sozialhilfe oder Zugang zum Arbeitsmarkt haben keinen feststellbaren Einfluss auf die Asylfl\u00fcsse, was sich darin zeigt, dass die Mehrzahl der Fl\u00fcchtlinge \u00fcber die Ausgestaltung der Asylregimes nur oberfl\u00e4chlich informiert sind. Die AutorInnen betonen aber, dass die Migrationsstrategien variieren k\u00f6nnen, je nach Ausgangslage und Umst\u00e4nden der Wanderung. Nicht nur der Wissensstand \u00fcber individuelle Unterschiede der Aufnahmel\u00e4nder weicht von Herkunftsgruppe zu Herkunftsgruppe ab, sondern ebenso die Beurteilung der Aufnahmebedingungen. Die Geographie der Migrationsfl\u00fcsse h\u00e4ngt auch von der Eigendynamik der Migrationsverl\u00e4ufe ab, wobei diese von geostrategischen Voraussetzungen, Entscheiden von Verwandten oder Drittpersonen sowie durch Schlepperaktivit\u00e4ten gepr\u00e4gt werden. Letztere sind vor allem bez\u00fcglich asylpolitischen, strategischen und \u00f6konomischen Kriterien relevant und spielen bei der Steuerung von interkontinentalen Migrationsbewegungen eine zentrale Rolle. Die AutorInnen kommen zum Schluss, dass Migrationsstrategien nicht auf die Folgen individueller Motivationen und Entscheidungen reduziert werden k\u00f6nnen und w\u00fcnschen sich die Erforschung der Wanderungen in ihrer sozialen, wirtschaftlichen und politischen Einbettung unter Ber\u00fccksichtigung der Schlepperstrategien.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.4.6 Illegale Wanderungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Illegale Aus- und Einwanderungen sind seit jeher bekannt. Im Laufe der Geschichte sahen sich Emigranten und Immigranten immer wieder mit gesetzlichen Schranken konfrontiert, je nach der jeweiligen Politik und den Regelungen eines Landes, die Gruppen zum Bleiben und andere zum Weiterreisen motivierten, je nach schwankendem Bedarfs an Arbeitskr\u00e4ften und infolge von Kriegen, B\u00fcrgerkriegen oder ethnisch-religi\u00f6sen Ausgrenzungen.<\/p>\n\n\n\n<p>In den fr\u00fchen 70er Jahren schr\u00e4nkten die meisten westeurop\u00e4ischen L\u00e4nder die Arbeitsmigration stark ein. Die Rezession infolge der \u00d6lkrise und der R\u00fcckgang der industriellen Produktion lie\u00df in vielen westlichen Regionen die Nachfrage nach ausl\u00e4ndischen Arbeitskr\u00e4ften sinken. In den Aufnahmel\u00e4ndern Westeuropas stieg der Bestand der ausl\u00e4ndischen Bev\u00f6lkerung aber trotz Einwanderungsstopp durch nat\u00fcrlichen Zuwachs, Familienzusammenf\u00fchrung und dem kontinuierlichen Zustrom ausl\u00e4ndischer Arbeitskr\u00e4fte, die auf anderen Wegen ins Land kamen. Die ausl\u00e4ndische Population hatte sich in den 70er Jahren in westeurop\u00e4ischen Aufnahmel\u00e4ndern vervierfacht, eine Gr\u00f6\u00dfe, die weder die wachsende Zahl illegaler Einwanderer noch die R\u00fcckkehrer und ihre Nachkommen oder Einwanderer aus fr\u00fcheren Kolonien, die die jeweilige Staatsb\u00fcrgerschaft besa\u00dfen, ber\u00fccksichtigt. (177) W\u00e4hrend R\u00fcckkehrer oder Nachkommen von bereits Ans\u00e4ssigen nach geltendem Recht der einzelnen L\u00e4nder aufgenommen werden, betrifft die illegale Einwanderung alle Aufnahmel\u00e4nder. Es wird angenommen, dass die Zahl der illegalen Einwanderer durch den Einwanderungsstopp f\u00fcr Asylmigranten und durch die Einschr\u00e4nkungen bei der Gew\u00e4hrung von Asyl gestiegen ist. F\u00fcr das Jahr 1993 sch\u00e4tzt das ILO die illegalen Einwanderer in Europa auf vier bis f\u00fcnf Millionen. Ob diese Sch\u00e4tzungen allerdings die Realit\u00e4t abbilden, ist schwer nachzupr\u00fcfen. (178) Wissenschaftlicher Forschung im Graubereich der Legalit\u00e4t sind enge Grenzen gesetzt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.4.7 Illegale T\u00e4tigkeiten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Geschichte kennt viele Beispiele von illegalen Aktivit\u00e4ten im Zusammenhang mit Migration: Angefangen bei den Ausweisungen von Einwanderern aus Frankreich, die des Anarchismus verd\u00e4chtigt wurden, \u00fcber die unerw\u00fcnschten gewerkschaftlichen T\u00e4tigkeiten russischer Einwanderer in Deutschland bis zu den Aktivit\u00e4ten der sizilianischen Patenorganisationen in den USA. Die italienische Mafia in Nordamerika, die ihre Herrschaftsstrukturen und ihren Machtanspruch vom s\u00fcdlichen Italien und Sizi\u00ad lien auf italienische Ethnien in den USA exportierte und offensichtlich ziemlich erfolgreich war, gab den Prototyp dieser Verbindung ab. Inwiefern die Kriminalisierung der Aktivit\u00e4ten durch eine entwickeltere und restriktivere Gesetzeslage im Aufnahmeland (Prohibition, Verbot der Prostitution) gerade die Voraussetzung schuf, den Zugang zu diesen Bereichen \u00fcber ethnische Zugeh\u00f6rigkeit zu finden und \u00f6kono\u00ad misch Fu\u00df zu fassen, zeigt die historische Mafia-Forschung. (179) Die Konzeption der \u201eOrganisierten Kriminalit\u00e4t\u201c, wie sie in der heutigen Gesetzgebung oder in Lageberichten von Polizei oder Interpol formuliert ist, orientiert sich noch immer am Bild der Mafia. (180) Voraussetzungen f\u00fcr die klassischen Aktivit\u00e4ten der Mafia wie Prostitution, Alkoholvertrieb w\u00e4hrend der Prohibition, Schutzgelderpressung und Gewaltanwendung waren nebst der gesetzlichen Grundlage des Verbots dieser G\u00fcter und M\u00e4rkte eine Monopolstellung auf der Grundlage von gen\u00fcgend gro\u00dfen Ethnien, die im Sinne Efionayi-M\u00e4ders eine zentrale Rolle bei der (Ketten-)Migration spielen. Darauf aufbauend ist anzunehmen, dass bei Arbeitsverbot, Arbeitslosigkeit oder ungen\u00fcgenden Ma\u00dfnahmen zur Integration im Aufnahmeland, die St\u00e4rke und Relevanz solcher Netzwerke zunehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Aufgrund von Lageberichten der Polizei ist bekannt, dass der heutige Drogenhandel in der Schweiz je nach Art der Drogen haupts\u00e4chlich von Gruppen aus zwei Ethnien kontrolliert wird, die hier ebenfalls eine Migrationspopulation bilden (Balkan, eine Ethnie aus zwei afrikanischen Staaten). Die Motivation zu illegalen Aktivit\u00e4ten beruht sicher einmal auf \u00f6konomischen Opportunit\u00e4ten, sich die Nachfrage nach illegalen G\u00fctern zunutze zu machen und den Marktvorteil der wanderungsbedingten Logistik wahrzunehmen (Drogenhandel, Kleinkriminalit\u00e4t). Anl\u00e4sse zu Kriminalit\u00e4t k\u00f6nnen aber durchaus auch politisch (Schutzgelderpressung, Geldbeschaffung zur Finanzierung von B\u00fcrgerkriegen, Waffenhandel) oder kulturell (Beschneidung von M\u00e4dchen, Blutrache) begr\u00fcndet sein. Wenn in den Aufnahmel\u00e4ndern entsprechende Aktivit\u00e4ten unter dem Mantel von liberaler Toleranz geduldet werden, beeintr\u00e4chtigt dies die Rechtssicherheit von unbeteiligten Migranten und Einheimischen und l\u00e4sst die Grenzen der Legalit\u00e4t verschwimmen. Auf dieser Grundlage setzt sich eine vereinfachte, rassistisch motivierte Wahrnehmung des Zusammenhangs von Migration und illegalen Aktivit\u00e4ten leicht durch.<\/p>\n\n\n\n<p>In der Literatur ist die Existenz von internationalen Banden und internationalen M\u00e4rkten des Waffen- und Prostitutionshandels unbestritten. \u201eInternationale Banden haben sich in Polen und Tschechien, mittlerweile auch zunehmend in den USA, vor allem in Chicago und New York, Operationsbasen erschaffen\u201c (Sassen: 132). Es ist zwar bekannt, dass osteurop\u00e4ische und russische Frauen auf den westeurop\u00e4ischen und anderen M\u00e4rkten als Prostituierte arbeiten und dass Frauen aus der fr\u00fcheren Sowjetunion, aus Rum\u00e4nien und Jugoslawien in mitteleurop\u00e4ischen M\u00e4rkten in diesem Metier aktiv sind. Die Angaben beruhen aber auf Sch\u00e4tzungen, da keine umfassenden Studien dazu vorliegen. Morokvasic sch\u00e4tzt, dass allein in Warschau 3000 Prostituierte aus den GUS-Staaten aktiv sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Angesichts solcher Ph\u00e4nomene und unbefriedigenden Datenlagen empfiehlt Besozzi einen marktanalytischen Ansatz, gibt aber zu bedenken, dass das Potential einer entsprechend ausgerichteten Methodik \u201enur dann zum Tragen kommt, wenn es gelingt, \u00fcber rein \u00f6konomische Aspekte der illegalen M\u00e4rkte auch die soziologische und kulturelle Perspektive miteinzubeziehen.\u201c (181) Eine verl\u00e4ssliche Quelle zur Erfassung und Einsch\u00e4tzung von illegalen Aktivit\u00e4ten von Migranten bieten nebst Kriminalstatistiken die Rechtsprechung sowie die Einsch\u00e4tzungen von Strafverfolgungsbeh\u00f6rden und Organen der Grenzkontrolle. Welche Aspekte von illegalen Aktivit\u00e4ten durch diese Quellen erschlossen werden k\u00f6nnen, h\u00e4ngt von weiteren Faktoren ab. Ausgehend von der Rechtslage sind die internationale Harmonisierung und die operationalen Begriffsdefinitionen zu ber\u00fccksichtigen. Das Anzeigeverhalten von Betroffenen, der Grad an sozialer Kontrolle sowie Ressourcen, die zur Ahndung von Rechtsbr\u00fcchen zur Verf\u00fcgung stehen, sind weitere Determinanten, die Aufschluss \u00fcber illegale Aktivit\u00e4ten im Zusammenhang mit Migration geben.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.4.8 Prostitutionsmigration<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das W\u00f6rterbuch der Soziologie definiert Wanderungen oder Migration als Prozesse regionaler Mobilit\u00e4t innerhalb einer Gesellschaft oder zwischen verschiedenen Gesellschaften und ihren geographischen und kulturellen Lebensbereichen. (182) Dabei wird unterschieden zwischen (1) Binnen-, Ein- und Auswanderung, (2) freiwilliger oder erzwungener Wanderung, (3) zeitlich begrenzter oder dauernder Wanderung. Meiner Datenlage zufolge l\u00e4sst sich das Ph\u00e4nomen Frauenhandel zuerst als freiwillige Binnenwanderung von l\u00e4ndlichen Gebieten in die St\u00e4dte, aber auch als zeitlich beschr\u00e4nkt konzipierte Aus- bzw. Einwanderung Richtung Ost-West bzw. S\u00fcd-Nord einordnen. Zumindest vom strafrechtlich auff\u00e4lligen Anteil ergibt sich aus diesem Muster eine unfreiwillige R\u00fcckwanderung, beispielsweise von bei Polizeikontrollen aufgegriffenen Ausl\u00e4nderinnen, die der Prostitution ohne entsprechende Bewilligung nachgingen und ausgewiesen werden. Freiwillige R\u00fcckwanderungen gibt es bei Personen, die die zeitliche Beschr\u00e4nkung des Touristenvisums einhalten, oder bei Personen, die Zwangsverh\u00e4ltnissen entkommen wollen. Daneben existieren zweifellos die durch Anwendung von Gewalt aus Profitinteresse Dritter erzwungene Binnen-, Aus- und Einwanderung, Weiterwanderung in Drittl\u00e4nder oder so genannte <em>assisted returns<\/em>. (183) Von Februar 2000 bis Mai 2001 beanspruchten einem Bericht der IOM Kosovo (184) zufolge drei bis 23 Personen monatlich die Einrichtung der <em>assisted returns<\/em>. Der Bericht spricht von beachtlichen 66% der Personen, die durch Razzien der Polizei aus der Prostitution \u201ebefreit\u201c wurden, gegen\u00fcber 18% selbst\u00e4ndigen Aussteigerinnen. (185) Den gleichen Quellen zufolge sind Frauenhandelsrouten bekannt, die sich, von Russland ausgehend, in der Ukraine (Kiew) treffen, um sich von dort \u00fcber Ungarn, Jugoslawien nach Kosovo und weiter nach Albanien, Mazedonien, Rum\u00e4nien, Bulgarien und Moldawien auszubreiten. (186)<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.4.9 Grenzen der Nationalstaaten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Wie Balkanl\u00e4nder und osteurop\u00e4ische Staaten mit dem Problem des Frauenhandels umgehen, erforschen und beobachten seit l\u00e4ngerem verschiedene Projekte westeurop\u00e4ischer Regierungen und der USA, aber auch verschiedene Hilfswerke sowie internationale Organisationen (WHO, ILO, IOM, OSCE). (187) Das mazedonische Strafrecht beispielsweise kennt keinen Artikel, der Menschenhandel unter Strafe stellt, was zeigt, dass der Handel mit Frauen als Straftat nicht gen\u00fcgend anerkannt ist. Wenn in Mazedonien eine Strafverfolgung wegen Frauenhandels aufgenommen wird, gr\u00fcndet diese auf der Rechtsgrundlage von zwei Artikeln des Strafrechts: der Zuf\u00fchrung zur Prostitution (Zuh\u00e4lterei) und der illegalen Grenz\u00fcberschreitung. Im Moment nimmt allerdings eine neu gebildete nationale Kommission zur Bek\u00e4mpfung von Menschenhandel ihre Arbeit mit dem Ziel auf, die Legislation den internationalen und europ\u00e4ischen Standards anzupassen. Das <em>Protocol to prevent, suppress and punish trafficking in persons, especially women and children<\/em>, welches Teil der UN-Konvention gegen transnationale organisierte Kriminalit\u00e4t ist (IOM Skopje), verlangt eine diesbez\u00fcgliche Harmonisierung. Dass allerdings Korruption als gro\u00dfes Problem bei der Bek\u00e4mpfung von Frauenhandel und anderen Verbrechen gegen Leib und Leben beispielsweise in Albanien erkannt ist, best\u00e4tigt die OSCE-Vertretung in Tirana. (188) Unter Ost-Europa-Experten ist unbestritten, dass die Korruptionsrate in den GUS-Staaten allgemein sehr hoch ist. (189)<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.4.10 Schlepper, Grau- und Schwarzm\u00e4rkte<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die hohe Korrumpierbarkeit der lokalen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden f\u00fchrt Juchler einerseits auf fehlende oder nicht funktionierende demokratische Strukturen infolge Machtvakuums staatlicher Gewalt zur\u00fcck, und andererseits verleitet das extrem tiefe Lohnniveau staatlicher Angestellter verglichen mit dem relativ hohen Einkommen, das auf Schwarz- oder Graum\u00e4rkten im Land selber oder in Westeuropa erzielt werden kann, zu Korruption. Auch die Schweiz ist nicht von Beamtenbestechung verschont, wie ein Gerichtsfall im Zusammenhang mit Frauenhandel am Flughafen Z\u00fcrich zeigt. (190) Dies st\u00fctzt die Vermutung, dass Akteure des Grau- oder Schwarzmarktes &#8211; wozu die Organisation der Prostitution zu z\u00e4hlen ist &#8211; auf einge\u00fcbte Praktiken der Bestechung zur\u00fcckgreifen, um ihre wirtschaftlichen Interessen durchzusetzen. Wenn Korruptionspraktiken in westlichen L\u00e4ndern nur als Einzelf\u00e4lle auftreten, so bleibt das Problem der Schwarz- und Graum\u00e4rkte doch aktuell. Dass gerade mit der kommerziellen Ausbeutung weiblicher und m\u00e4nnlicher Sexualit\u00e4t durch Prostitutionsmigration namhafte Geldbetr\u00e4ge mit geringem Risiko am Fiskus vorbei erwirtschaftet werden k\u00f6nnen, tr\u00e4gt nicht dazu bei, diese Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeiten, \u201eals Arbeit wie jede andere auch\u201c zu legitimieren, unabh\u00e4ngig von moralischen Vorstellungen. Begriffe wie \u201eFreiwilligkeit\u201c, \u201esexuelle Selbstbestimmung\u201c oder \u201efreigew\u00e4hlte Arbeit\u201c treten in der Charakterisierung der Prostitutionsmigration deutlich in den Hintergrund angesichts der \u00f6konomischen Potenz des Gesch\u00e4fts mit der internationalen Prostitution, die sich auf der Grundlage von Korruption, fehlender Gesetzesharmonisierung, mangelnder Durchsetzungskraft und beschr\u00e4nkter Reichweite von Gesetzen entfaltet.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn also in der Prostitution t\u00e4tige Frauen ohne entsprechende Bewilligungen, sowohl in West- als auch in Osteuropa, aufgrund von Ausl\u00e4ndergesetzen des Landes verwiesen werden, trifft man damit lediglich das schw\u00e4chste Glied einer Kette. Der illegale Status der Prostitutionsmigrantinnen f\u00f6rdert die Abh\u00e4ngigkeit von VermittlerInnen, Zuh\u00e4lterlnnen und Bordellinhaberlnnen, was eine profittr\u00e4chtigere Ausbeutung ihrer individuellen Ressourcen erm\u00f6glicht. Zudem behindert das Bewusstsein des illegalen Status die Anrufung von amtlichen Stellen, au\u00dfer etwa in Notf\u00e4llen, was zur Verdeckung strafrelevanter Gesch\u00e4ftspraktiken f\u00fchrt. Und nicht zuletzt entspricht es dem \u00fcblichen Gesch\u00e4ftsinteresse, immer neue, \u201eunverbrauchte\u201c Personen in der Prostitution anbieten zu k\u00f6nnen, um der Nachfrage zu gen\u00fcgen. Dass damit Tendenzen zur Eigenverantwortung \u00fcber Erwerb von Sprachkompetenz, Informiertheit \u00fcber geltende Gesetze, Kontakt mit NRO, Anrufen von medizinischen und amtlichen Stellen durch eine kurze Aufenthaltsdauer untergraben werden, dient ebenfalls dem Gesch\u00e4ft als Ganzem. Denn die Nachfrage nach Verdienstm\u00f6glichkeiten macht es Anwerbern leicht, dem internationalen Gesch\u00e4ft mit der Prostitution gen\u00fcgend Frauen auch ohne Anwendung von Gewalt zuzuf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.4.11 Migration und soziale Mobilit\u00e4t<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Wenn Hoffmann-Novotny Migration als spezifische Strategie f\u00fcr soziale Mobilit\u00e4t durch geographische Mobilit\u00e4t charakterisiert, trifft dies nach Sassen bestenfalls f\u00fcr einen kleinen Teil der historischen Migranten zu.<\/p>\n\n\n\n<p>Wirtschaftlich bedingte Migration im <em>Ancien R\u00e9gime<\/em> \u00fcberschnitt sich mit der Wanderung von Fl\u00fcchtlingen, was die zwei Seiten eines Dilemmas repr\u00e4sentiert, mit dem der Staat bei der Beschr\u00e4nkung oder Initiierung der Abwanderung seiner B\u00fcrger konfrontiert war. Im 17. und 18. Jahrhundert waren regionale und lokale Arbeitswanderungen mehr oder weniger zyklisch und bildeten ein regelm\u00e4\u00dfiges Muster von Kommen und Gehen. In gewissem Rahmen war auch die Entstehung von Migrationsketten beobachten: Deutsche lie\u00dfen sich in Amsterdam nieder und Franzosen in Spanien. Denn f\u00fcr die St\u00e4dte des <em>Ancien R\u00e9gime<\/em> mit ihrer merkantilistischen Politik war Einwanderung ein positiver Faktor, ein Zuwachs an Ressourcen. \u201eMigration um des beruflichen Fortkommens willen war allerdings auf Menschen beschr\u00e4nkt, die in Staat oder Kirche eine hohe Stellung einnahmen. [..] die Arbeitswanderer in Europa waren weder Aufsteiger noch mittellose Vagabunden. Wirtschaftliche Akteure auf der Suche nach einem neuen \u00f6konomischen Status waren Migranten im Ancien Regime nur im Rahmen der Kolonisation\u201c (Sassen: 45).<\/p>\n\n\n\n<p>Die Zunahme von Handels- und Industriekapital im Zuge der \u00f6konomischen Entwicklungen und die Bem\u00fchungen, einheitliche Nationalstaaten aufzubauen und die Herrschaft der Familiendynastien abzuschaffen, f\u00fchrten nach 1848 zu einer Ver\u00e4nderung der Mobilit\u00e4t der Arbeitskr\u00e4fte. Durch das Wachstum der St\u00e4dte, den Ausbau der Transportwege und die zunehmende Bedeutung der Fabrikarbeit entstand ein riesiger Bedarf an Arbeitskr\u00e4ften, doch gab es auch Opfer der neuen Wirtschaftsordnung, die sich nach dem Scheitern der Revolutionen sehr schnell durchsetzte. Die Industrialisierung hatte die alten Subsistenzformen auf Bauernh\u00f6fen und in Handwerksbetrieben zerst\u00f6rt. Die Kleinbauern verarmten, wurden \u00fcberwiegend von Geld abh\u00e4ngig und waren zur Wanderung gezwungen. Dazu kam die Aufhebung der Leibeigenschaft, die im Anschluss an fr\u00fchere preu\u00dfische Reformen jetzt auch in Russland und \u00d6sterreich vollzogen wurde und eine wachsende Schicht besitzloser, elender und umherziehender Arbeitskr\u00e4fte freisetzte. Die ins Exil gezwungenen Revolution\u00e4re und politischen Fl\u00fcchtlinge, in der Regel hochgebildete und wohlhabende Patriotinnen und Patrioten, verloren sich in einer Masse mittelloser Fl\u00fcchtlinge und Vertriebener.<\/p>\n\n\n\n<p>\u201eDurch die Ver\u00e4nderungen in Europa verlor die Kolonisation ihren bisherigen Eroberungscharakter und wurde zur Massenflucht vor der Not. Die Migration nach \u00dcbersee war h\u00e4ufig genug eine \u00dcberlebensfrage, etwa im Fall der Hungersnot, die Mitte des 19. Jahrhunderts in Irland eine Million Opfer forderte und eine weitere Million zur Emigration zwang\u201c (Sassen: 48). W\u00e4hrend geographische Mobilit\u00e4t zunehmend zu einem Akt der Verzweiflung wurde, verwischten sich auch die Unterschiede zwischen Arbeits- und Fl\u00fcchtlingsmigration, und die Lebensbedingungen glichen sich mehr und mehr an.<\/p>\n\n\n\n<p>Aber auch Gegentendenzen im Sinne Hoffmann-Novotnys sind belegt. Leslie Moch (191) weist darauf hin, dass junge Frauen seit der zweiten H\u00e4lfte des 19. Jahrhunderts nicht nur in die St\u00e4dte gingen, um dort im Haushalt, in den M\u00fchlen oder als N\u00e4herinnen zu arbeiten, um so der wirtschaftlichen Not auf dem Lande zu entrinnen. Sie verlie\u00dfen ihr bisheriges Umfeld auch, um sich in den St\u00e4dten vor allem als Lehrerinnen ausbilden zu lassen und sich eine Stelle zu suchen. Dass gerade Frauen die Gelegenheit f\u00fcr sich nutzten und geographische Mobilit\u00e4t mit sozialem Aufstieg zu verbinden wussten, muss vor dem Hintergrund von neuen M\u00f6glichkeiten sozialer Mobilit\u00e4t gesehen werden, die unabh\u00e4ngig von einem Ehemann angestrebt werden konnte. Denn materiell und rechtlich abh\u00e4ngig von potenziellen Ehem\u00e4nnern, hatte sich auch der soziale Status der Ehefrau dem des Mannes anzupassen. Angesichts von Verarmung oder erzwungener Migration der Kleinbauern und Landarbeiter drohte durch die Ehe m\u00f6glicherweise ein sozialer Abstieg. Aber \u201edie Entwicklung des modernen Nationalstaats und der Kolonialreiche in \u00dcbersee sowie die Bildung neuer Staaten bot auch M\u00e4nnern ganz neue Aufstiegsm\u00f6glichkeiten durch Migration, zum Beispiel bei Beh\u00f6rden, bei der Post oder bei der Kolonialpolizei\u201c (Sassen: 59).<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Max Weber ist die berufliche Mobilit\u00e4t untrennbar mit der Entwicklung der modernen B\u00fcrokratie verbunden, in der \u00c4mter nicht weitervererbt werden, sondern prinzipiell jeder qualifizierten Person offen stehen. Damit bietet die moderne B\u00fcrokratie allen dieselben Aufstiegschancen. Dass er dabei wohl weniger an Frauen gedacht hat, lehrt uns die Geschichte. An der Schwelle zum 20. Jahrhundert bis in die Zwischenkriegszeit bestand jedenfalls eine relativ hohe R\u00fcckkehrquote von US-Migranten in ihre Heimatl\u00e4nder, was nicht f\u00fcr ein Massenph\u00e4nomen der Berufs- oder Karrieremigration spricht. Ein Drittel aller Migranten wanderten zur\u00fcck. Selbst in den USA war sozialer Aufstieg durch Mobilit\u00e4t sehr viel seltener als vermutet, wenn auch h\u00e4ufiger als in Europa. (192) Sassen geht davon aus, \u201edass sich das Ph\u00e4nomen Karrieremigration zum gr\u00f6\u00dften Teil auf Lehrerinnen und Lehrer, Kolonialbeamte und andere Berufsgruppen im Staatsdienst beschr\u00e4nkte\u201c (Sassen: 61). F\u00fcr den gr\u00f6\u00dften Teil der Migrantinnen und Migranten war geographische Mobilit\u00e4t wohl eher mit dem Kampf ums \u00dcberleben und ungewissem Ausgang verbunden.<\/p>\n\n\n\n<p>Heute unterscheidet man Einwanderer der ersten und zweiten Generation. In die Schweiz immigrierten Personen aus Italien, Spanien, sp\u00e4ter aus Portugal, der T\u00fcrkei, dem ehemaligen Jugoslawien und aus anderen L\u00e4ndern, um Arbeit und ein Auskom\u00ad men zu finden, zumeist aus unteren Bildungsschichten stammende Gastarbeiter, \u00fcberwiegend in niedrigeren Berufspositionen und f\u00fcr tiefere L\u00f6hne arbeitend. Es kann von einem Ph\u00e4nomen der Unterschichtung gesprochen werden. (193) F\u00fcr die zweite Generation zeigt sich im Vergleich mit der einheimischen erwerbst\u00e4tigen Bev\u00f6lkerung eine gewisse, wenn auch geringere strukturelle Benachteiligung als noch bei den Eltern. (194) \u00dcber die strukturellen Benachteiligungen, \u00fcber die Lebenssituation und die soziale Lage der zweiten Ausl\u00e4ndergeneration in der Schweiz ist recht wenig bekannt. Komparativ angelegte Studien, die verbindliche und allgemeing\u00fcltige Aussagen und Interpretationen zulassen, sind selten. Die Studie von Meyer-Sabino (195) \u00fcber italienische Gastarbeiterkinder zeigt, dass diese gegen\u00fcber der einheimischen Bev\u00f6lkerung in verschiedener Hinsicht strukturell benachteiligt sind: Sie sind in Sonderklassen \u00fcbervertreten, sie wiederholen h\u00e4ufiger eine Schulstufe, sie gehen nach der obligatorischen Schulbildung vermehrt keiner weiteren Ausbildung nach, sie besuchen mit geringerer Wahrscheinlichkeit h\u00f6here Schulen. Die gleiche Studie belegt f\u00fcr t\u00fcrkische Angeh\u00f6rige der zweiten Generation noch schlechtere Werte. Die ganze zweiten Generation ist im Vergleich mit der schweizerischen Bev\u00f6lkerung bez\u00fcglich Bildung und beruflicher Stellung benachteiligt. (196) Mit der Frage, inwiefern sie diese Benachteiligung als belastend empfinden und welche Anpassungsformen und Bew\u00e4ltigungsstrategien sie entwickeln, befasst sich die Studie von H\u00e4mming und Stolz. (197) Im Sinne von Mertons Konzept der Ziel-Mittel-Diskrepanz (198) gehen sie von einem klassischen anomietheoretischen Ansatz aus. Sie definieren strukturelle Integration als Statusintegration, als volle Teilhabe am gesellschaftlichen Positionssystem, nach Hoffmann-Novotny (1973) als Partizipation an der Gesellschaft. Dabei folgen sie der Annahme von einer noch immer weit verbreiteten Erfolgsorientierung und einer generellen Pr\u00e4ferenz f\u00fcr hohe Statuspositionen gegen\u00fcber tiefen. Sie kommen zum Schluss, dass die \u201et\u00fcrkische und die italienische Zweite Generation tats\u00e4chlich strukturell desintegriert und benachteiligt ist. Das gilt jedoch nur im Hinblick auf die Bildung und die berufliche Stellung &#8211; nicht jedoch bez\u00fcglich des Einkommens. Auch ist die Statusdifferenz bzw. -distanz zur Schweizer Vergleichspopulation bei den t\u00fcrkischen Befragten insgesamt gr\u00f6\u00dfer als bei den ita\u00ad lienischen&#8220; (H\u00e4mming: 194). Daraus resultieren erh\u00f6hte Statusfrustration, verst\u00e4rkte normative Desorientierung und soziale Verunsicherung. Eine \u201eerh\u00f6hte Aggressivit\u00e4t, eine verst\u00e4rkte latente Depressivit\u00e4t sowie ein vermindertes Selbstwertgef\u00fchl&#8220; infolge von Deprivations- und Orientierungsanomie treten sowohl bei den Angeh\u00f6rigen der Zweiten Generation als auch bei der Schweizer Kontrollgruppe auf. Neben diesen und anderen Befunden zeigen die Autoren, \u201edass die Variable ,Nationalit\u00e4t&#8216; durch\u00ad wegs einen Einfluss bei der Erkl\u00e4rung migrations- bzw. zweitgenerationsspezifischer Adaptationsmuster beh\u00e4lt&#8220; (H\u00e4mming: 195).<\/p>\n\n\n\n<p>Hilpert (199) best\u00e4tigt den Befund von Hoffmann-Novotny (1973: 240f. 266), der schon fr\u00fch auf die \u201eneofeudale Absetzung nach unten\u201c als Reaktion auf strukturelle Spannungen und Anomie der ersten Generation und einer Zur\u00fcckstufung des Anspruchsniveaus und Akzeptierung der Benachteiligung hingewiesen hat. Danach akzeptieren Angeh\u00f6rige der ersten Generation ihre strukturelle Benachteiligung, d.h. ihre marginalisierte Lage und ihren Status als \u201ebillige Arbeitskr\u00e4fte\u201c, eher.<\/p>\n\n\n\n<p>Ob also geographische Mobilit\u00e4t als Strategie f\u00fcr soziale Mobilit\u00e4t f\u00fcr die Migranten selbst (erste Generation) von Bedeutung ist, muss stark bezweifelt werden. Eine gegenteilige Annahme lie\u00dfe sich dadurch begr\u00fcnden, dass die strukturelle Integration in der Herkunftsgesellschaft insofern intakt ist, als dass auch potentielle Migranten \u00fcber ihre ethnische Zugeh\u00f6rigkeit selbstverst\u00e4ndlich daran partizipieren. Handelt es sich dabei um eine Gesellschaft, die im Sinne Max Webers nicht offen ist und weder demokratische Instrumente entwickelt hat noch politisch-\u00f6konomische Voraussetzungen zu deren Entwicklung erf\u00fcllt, ist es denkbar, dass eine in sich geschichtete Auswanderungsgruppe mit einer tiefen Statusposition in der Aufnahmegesellschaft vorlieb nehmen muss. Aus der Perspektive des Aufnahmelandes pr\u00e4sentieren sich die Migranten als einheitliche (Unter-)Schicht, obwohl sie in der Herkunftsgesellschaft durchaus an differenzierten und h\u00f6heren Positionen partizipieren k\u00f6nnen. Dies d\u00fcrfte besonders dort zutreffen, wo gesellschaftliche Schranken Tr\u00e4ger von bestimmten Attributen in der Integration und Partizipation beg\u00fcnstigen bzw. sie davon ausschlie\u00dfen. Dabei ist etwa an die Dominanz einer Ethnie bzw. Religion bez\u00fcglich ethnischen oder religi\u00f6sen Minderheiten in einer von Nationalismus bzw. nicht s\u00e4kularisierter Religion gepr\u00e4gten Gesellschaft, an Kastensysteme oder eben an das Geschlechterverh\u00e4ltnis in patriarchalischen Gesellschaften zu denken. Die Frage bleibt, inwiefern , Betroffene den Statusverlust durch Migration \u00fcber Geldfl\u00fcsse im Aufnahme- bzw. Herkunftsland kompensieren oder wie der Statusgewinn bestimmter Migrantenkolonien durch Desintegration in der Herkunftsgesellschaft bestraft wird. Das Konzept der geographischen Mobilit\u00e4t ist als Strategie zur sozialen Mobilit\u00e4t hinsichtlich Differenz und Integration sowohl im Herkunfts- als auch im Aufnahmeland zu \u00fcberdenken bzw. zu erforschen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.4.12 Zusammenfassende Thesen zu Migration<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Kategorien von Migranten, die in ihrem Herkunftsland relativ zu ihrer Schichtzugeh\u00f6rigkeit aufgrund eines Attributs wie zum Beispiel \u201eGeschlecht&#8220; auf einer unteren Statusdimension positioniert sind, kann die geographische Mobilit\u00e4t als individuelle Strategie zur sozialen Mobilit\u00e4t begriffen werden, welche von der Schichtzugeh\u00f6rigkeit und der damit verbundenen Kultur abh\u00e4ngig ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Ist aufgrund der Schichtzugeh\u00f6rigkeit im Herkunftsland oder weiterer im Zielland statusrelevanter Faktoren wie Ausbildung, Alter usw. mit einer langfristigen oder definitiven Zuweisung auf die unteren Statuspositionen zu rechnen, wird diese zugunsten von leicht zug\u00e4nglichen, im Herkunfts- sowohl wie auch im Aufnahmeland statusrelevanter Kompensationsfaktoren in Kauf genommen (Gelderwerb, Heirat mit einer \u201eintegrierten\u201c Person).<\/p>\n\n\n\n<p>Je gr\u00f6\u00dfer die Kluft ist zwischen statusrelevanten Faktoren im Aufnahmeland und der M\u00f6glichkeit, solche im Herkunfts- oder im Aufnahmeland zu erwerben, desto st\u00e4rker werden Kompensationsfaktoren (wie Gelderwerb) gewichtet, bzw. treten jene in den Hintergrund.<\/p>\n\n\n\n<p>Schlepper- und Schlepperorganisationen n\u00fctzen die Disposition zu Wanderung als Gelegenheit und erleichtern sowohl den Zugang zu Arbeitsm\u00e4rkten im Graubereich wie auch den Zugang zum Zielland selber.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Kompensationsfaktor Geldeinkommen dient der Aufbesserung oder Erhaltung der Statusposition f\u00fcr sich selbst oder f\u00fcr die Familie im Herkunftsland oder dient der Vorbereitung sozialer Mobilit\u00e4t der zweiten Generation.<\/p>\n\n\n\n<p>Dank den Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommen der Schweiz mit den EU-Mitgliedstaaten genie\u00dfen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger dieser L\u00e4nder Niederlassungsfreiheit im Land ihrer Wahl. Um eine Stelle anzutreten, gen\u00fcgt eine Erkl\u00e4rung an das lokale Melderegister. In den n\u00e4chsten Jahren sollen begleitende Ma\u00dfnahmen bei der Arbeitsaufnahme Lohndumping bei Personen aus dem EU-Raum verhindern. Da \u201eProstituierte\u201c keine gesch\u00fctzte Berufsbezeichnung ist, entzieht sich die Prostitutionsmigration aus EG-L\u00e4ndern beh\u00f6rdlicher Kontrolle. Wie von lokalen Beh\u00f6rden zu erfahren ist, zeichnet sich besonders in Grenzgebieten wie Basel, Genf, Tessin und Ostschweiz ein erh\u00f6htes Aufkommen von Prostitutionsmigrantinnen aus den Nachbarl\u00e4ndern ab.<\/p>\n\n\n\n<p>Die heutige Anwendung des Rechts \u00fcberl\u00e4sst den Marktkr\u00e4ften die Regelung der europ\u00e4ischen Prostitutionswanderung, da eine rechtliche Grundlage fehlt, um europ\u00e4ische Prostituierte von einheimischen zu unterscheiden. F\u00fcr alle gelten die gleichen Restriktionen aufgrund kantonaler Verordnungen (wie z.B. Zonenpl\u00e4ne etc.) und die gleichen eidgen\u00f6ssischen Gesetze (Art. 195 StGB). Allerdings ist Prostitution nur als \u201eselbst\u00e4ndig Erwerbende\u201c rechtlich unbedenklich, eine Situation, die f\u00fcr viele Einheimische und die meisten Migrantinnen wohl nicht zutrifft. W\u00e4hrend sich Niedergelassene an die gleichen Regeln wie Einheimische halten m\u00fcssen (Steuerabgaben, Krankenkasse, Sozialversicherung etc.), k\u00f6nnen sich Pendlerinnen oder Kurzaufenthalterinnen diesen Auflagen entziehen, was die M\u00f6glichkeit zum illegalen Gelderwerb erh\u00f6ht.<\/p>\n\n\n\n<p>Heutige Anwendungen des Rechts im Zusammenhang mit Migrationsprostitution und Frauenhandel konzentrieren sich auf Personen aus Nicht-EU-L\u00e4ndern. Werden diese ohne entsprechende Arbeits- und Niederlassungserlaubnis der T\u00e4tigkeit als Prostituierte \u00fcberf\u00fchrt, werden sie als \u201eunerw\u00fcnschte Ausl\u00e4nder\u201c meist sofort ausgewiesen, ohne dass ein Prozess gegen Schlepper und H\u00e4ndler angestrengt wird.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.5 Der Diskurs um soziale Gerechtigkeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\u201e<em>Der Mensch also ist es im Grunde nicht, der ein Schicksal hat, sondern das Subjekt des Schicksals ist unbestimmbar. Der Richter kann Schicksal erblicken, wo immer er will; in jeder Strafe muss er blindlings Schicksal mitdiktieren.\u201c <\/em>Walter Benjamin (200)<\/p>\n\n\n\n<p>Dass die Anziehungskraft des Westens ungebrochen ist, zeigen wohl seine Kritiker am besten. Gerade die Kritisierbarkeit, die M\u00f6glichkeit des partiellen Scheiterns, die blinden Flecken zeichnen die westliche Kultur durch die Entwicklung eines Instrumentariums an demokratischen Einrichtungen, der Einbindung in rechtsstaatliche Maximen und pers\u00f6nlichen Freiheitsrechten zu deren Bearbeitung und Weiterentwicklung aus. Was sich heute als offene, freiheitliche westliche Gesellschaft pr\u00e4sentiert, durchlief aber, wie aus der europ\u00e4ischen und amerikanischen Geschichte hervorgeht, eine lange, wechselvolle, umstrittene und variantenreiche Entwicklungsdynamik, die bis heute anh\u00e4lt. (201)<\/p>\n\n\n\n<p>Mittel- und osteurop\u00e4ische Staaten wollen sich dieser Dynamik durch einen EU-Beitritt (wieder) anschlie\u00dfen. Differenzen zur westeurop\u00e4ischen Tradition treten in Form von Bedingungen, die an eine Partizipation gekn\u00fcpft sind, aus dem politischen, wirtschaftlichen und juristischen Bereich hervor. Durch ihre beschr\u00e4nkte Verhandelbar\u00ad keit bieten sie der westlichen Kultur eine Herausforderung zu eigener, kritischer \u00dcberpr\u00fcfung und kultureller Profilierung.<\/p>\n\n\n\n<p>Parallel dazu zeigen sich auf der individuellen Ebene Anachronismen und Schwachstellen des moralisch rechtsverbindlichen Systems in seiner westlichen Form, zum Beispiel dort, wo Migrantinnen auf asynchrone Geschlechterverh\u00e4ltnisse treffen &#8211; f\u00fcr Migrantinnen und Aufnahmegesellschaft eine Herausforderung.<\/p>\n\n\n\n<p>Denn, wie L\u00fcderssen (202) formuliert: \u201eDiktatur oder Chaos. Tertium datur: das Recht &#8211; entweder noch Herrschaft oder schon nur mehr Anarchie verb\u00fcrgend &#8211; auf der Basis von Gleichheit und Freiheit. So einfach zu sagen und so schwer zu machen. Denn Gleichheit gibt es nicht.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Anmerkungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>117 KOK (Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess e.V.) (Hg.) (2001): Frauenhandel(n) in Deutschland; Konrad, Helga, Bundesministerin f\u00fcr Frauenangelegenheiten (Hg.) (1996): Frauenhandel, Wien: Bundeskanzleramt; FIZ, Fraueninformationszentrum, Schweiz (Hg.) (1998): Migration von Frauen aus Mittel- und Osteuropa in die Schweiz, Z\u00fcrich: FIZ; EU-Aktionsprogramm Daphne zur Bek\u00e4mpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliebe und Frauen; Solwodi e.V. (2003) (Hg): Grenz\u00fcberschreitendes Verbrechen &#8211; Grenz\u00fcberschreitende Zusammenarbeit. Schutz, Beratung und Betreuung von Gewalt- und Menschenhandelsopfern. Ein Handbuch f\u00fcr die Praxis, Boppard: Solwodi. Diverse Jahresberichte z.B. in Deutschland und andern L\u00e4ndern: Solwodi e.V., agisra e.V., La Strada; in Osteuropa: z.B. Animus Association Foundation (2000): Trafficking in Warnen. Question and Answers, Sofia; InterSOS (2000): Survey on Violence Against Warnen and Trafficking in Rural Areas. Tirana; weitere L\u00e4nderberichte von OECD, IOM, Unicef.<\/p>\n\n\n\n<p>118 Pers\u00f6nliche Mitteilungen von Eglantina Gjermeni, Leiterin des Women Center in Tirana; Edlira Haxhiymeri, Head of Department Sociology, Universit\u00e4t Tirana; Repr\u00e4sentantin von Frauenfragen der IOM Mission in Albania; Frank Ledwidge, OSCE Presence in Albania; Lamara von Albertini, Juristin, ehern. IOM Repr\u00e4sentantin in der Ukraine.<\/p>\n\n\n\n<p>119 Solwodi (2003) und Jahresbericht 2000.<\/p>\n\n\n\n<p>120 Pers\u00f6nliche Mitteilung von J. Probst, Abteilung \u201eSitte\u201c der Stadtpolizei Z\u00fcrich.<\/p>\n\n\n\n<p>121 Vgl. Referat der \u00f6sterreichischen NRO-Vertreterin Christina Boidi, LEF\u00d6, \u00d6sterreich, gehalten am 24. September 1999 in Z\u00fcrich anl\u00e4sslich der FIZ-Tagung zu Frauenhandel, Fraueninformationszentrum f\u00fcr Frauen aus Afrika, Asien und Lateinamerika, Z\u00fcrich.<\/p>\n\n\n\n<p>122 Die UNO-Menschenrechtskonferenz (Wien 1993) erkl\u00e4rt die Frauenrechte zu Menschenrechten und definiert den \u201eInternationalen Frauenhandel\u201c als eine Form geschlechtspezifischer Gewalt. Sie verlangt ihre Eliminierung auf wirtschaftlichem Gebiet, durch Entwicklung und mit Hilfe der nationalen Gesetzgebung. Die Weltfrauenkonferenz (Beijing 1995) erweitert die Definition, indem sie Frauenhandel nicht ausschlie\u00dflich auf Prostitution reduziert, sondern auch andere aktuelle Formen mit einschlie\u00dft (Heiratshandel, Handel mit Arbeitskr\u00e4ften f\u00fcr \u201einformelle\u201c Arbeit). In den Resolutionen des Europ\u00e4ischen Parlaments wird das traditionelle Konzept von Frauenhandel zum Zwecke der Prostitution zugunsten einer weiter gefassten Formulierung aufgegeben. Darin sind vor allem Zusammenh\u00e4nge mit Migration angesprochen. Der Europarat organisiert 1991 ein Seminar \u00fcber \u201eZwangsprostitution und Menschenhandel als Verletzung der Menschenrechte und Menschenw\u00fcrde\u201c und gr\u00fcndet eine Expertengruppe.<\/p>\n\n\n\n<p>123 Artikel 6 der Konvention verlangt von den Mitgliedstaaten gesetzliche und sonstige Ma\u00dfnahmen, um alle Formen des Frauenhandels und der Ausbeutung von Frauen zu unterbinden.<\/p>\n\n\n\n<p>124 Frauenhandel bezieht sich auf legale und illegale Auswanderung mit dem Ziel der Prostitution oder zu jeglicher anderer Form der sexuellen Ausbeutung, unabh\u00e4ngig von der Einwilligung der Betroffenen.<\/p>\n\n\n\n<p>125 Darin hei\u00dft es: ,,Poverty and unemployment increase opportunities for trafficking in women.\u201c Das Augenmerk wird auf \u201enew forms of sexual exploitation, such as sex tourism, the recruitement of domestic labour, organized marriages\u201c gerichtet.<\/p>\n\n\n\n<p>126 Die Weltfrauenkonferenz definiert Frauenhandel als eine Form von geschlechtsspezifischer Gewalt und verlangt deren Eliminierung durch internationale Kooperation, Entwicklung und mit Hilfe nationaler Gesetzgebung.<\/p>\n\n\n\n<p>127 Unter Absatz 130b fordert die Plattform \u201eMa\u00dfnahmen zur Ermittlung von Ursachen, die den Frauen- und M\u00e4dchenhandel zwecks Prostitution und anderer Formen des Sexgewerbes sowie Zwangsheirat und Zwangsarbeit beg\u00fcnstigen&#8220;. Ihr Ziel ist die Eliminierung von Frauenhandel.<\/p>\n\n\n\n<p>128 Die Kommission des Europ\u00e4ischen Parlaments verlangt, dass \u201edas illegale Veranlassen einer Person, in ein anderes Land zu reisen, [. ..} um diese durch T\u00e4uschung, Zwang oder Ausnutzung ihrer verwundbaren Situation (&#8230;) auszunutzen\u201c unter Strafe f\u00e4llt.<\/p>\n\n\n\n<p>129 International Organisation of Migration (IOM). In einer Mitteilung wird \u201edie Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis f\u00fcr Opfer des Frauenhandels, die bereit sind, als Zeugen auszusagen\u201c gefordert.<\/p>\n\n\n\n<p>130 Das Dokument fordert nebst einer klaren, eindeutigen Politik gegen Frauenhandel, ,,alle Formen von Frauenhandel einzubeziehen\u201c. Wichtig bei der Bek\u00e4mpfung ist den Autoren und Autorinnen des Dokuments die Identifizierung der verletzten Rechte sowie die Vermeidung von Begriffskonfusionen. Frauenhandel soll bek\u00e4mpft werden, indem Rechte der Frauen abgesichert werden. Ein Verhaltenskodex zur Wiedergutmachung f\u00fcr Opfer des Frauenhandels ist im Dokument enthalten.<\/p>\n\n\n\n<p>131 Die Haager Ministerkonferenz legt in ihrem Code of Conduct eine Arbeitsdefinition von Frauenhandel vor (gainful sexual exploitation) und begreift. Frauenhandel im Kontext von Gewalt gegen Frauen. Sie erkennt Frauenhandel als \u201eeklatante Verletzung der Frauenrechte\u201c an.<\/p>\n\n\n\n<p>132 Nebst Organisationen wie UNO, UNHCR, OECD, IOM partizipieren auf Ministerebene fast alle L\u00e4nder der Region und die USA. Ziel ist, Stabilit\u00e4t in der Region mit geeigneten Ma\u00dfnahmen zu unterst\u00fctzen. Die Aufgabenbereiche Migration, Asylum, Refugees, Regional Initiative werden zu MARRI zusammengefasst und Vorst\u00e4nde f\u00fcr die verschiedenen Bereiche bestimmt. Regelm\u00e4\u00dfig tagen sogenannte ,,Regional Tables\u201c. Das Amt des Anti Trafficking Chair hat zur Zeit Helga Konrad, Wien, inne.<\/p>\n\n\n\n<p>133 Der Zusammenschluss der europ\u00e4ischen Polizei (Europol) hat sich auf den Begriff Trafficking in Human Beings (THB) geeinigt, der verschiedene Straftaten im Zusammenhang mit Migration umfasst: Prostitution, Zwangsarbeit, Formen von Kindsadoption, Menschenschmuggel, Kinderpornographie, Organschmuggel u.a..<\/p>\n\n\n\n<p>134 Das Supplement des UN-Protokolls gegen Transnational Organized Crime umfasst \u201ethe recruitment, transportation, transfer, harbouring or receipt of persons, by means of coercion, abduction, fraud, deception, abuse of power, of a position of vulnerability, of the giving or recieving of payments (TIP) [&#8230;] to achieve the consent of a person [&#8230;], for the purpose of exploitation. Exploitation includes [&#8230;] the exploitation of the prostitution of others, forced labour or services, servitude.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>135 Empfehlung des Europarats Nr. R 11 besagt: ,,Hearing in mind that Europe has recently experienced a considerable growth of activities connected with THB for the purpose of sexual exploitation, often linked to organised crime [..] includes the exploitation andlor transport or migration &#8211; legal or illegal- of persons, even with their consent\u201c.<\/p>\n\n\n\n<p>136 Der Rahmenbeschluss definiert \u201eMenschenhandel als strukturelles Problem mit weitreichenden Folgen f\u00fcr das soziale, wirtschaftliche und organisatorische Gef\u00fcge unserer Gesellschaften&#8220;. Die EU ist seit 1996 aktiv in der Bek\u00e4mpfung von Menschenhandel in Kooperation mit NGO und Strafverfolgungsbeh\u00f6rden. Sie hat z.B. das Programm \u201eDaphne\u201c lanciert.<\/p>\n\n\n\n<p>137 Die Regelung postuliert eine enge rechtliche und polizeiliche Zusammenarbeit und sieht einen einheitlichen Strafrahmen f\u00fcr alle EU-L\u00e4nder in der Bek\u00e4mpfung von Frauenhandel vor (Neue Z\u00fcrcher Zeitung vom 29.7.2003).<\/p>\n\n\n\n<p>138 Botsch. 1086.<\/p>\n\n\n\n<p>139 Stratenwerth (1995): BT I, \u00a7 9, N 18.<\/p>\n\n\n\n<p>140 Trechsel, Stefan (1997): Schweizerisches Strafgesetzbuch. Kurzkommentar, 2.A., S. 732.<\/p>\n\n\n\n<p>141 Rechtsprechung mit eingehender Begr\u00fcndung des Schweizerischen Bundesgerichts BGE 96 IV 118ff.<\/p>\n\n\n\n<p>142 Jenny, Guido (1997): Art. 196 N 5; Stratenwerth, G\u00fcnther (1995): \u00a7 9, N 19.<\/p>\n\n\n\n<p>143 Rehberg, J\u00f6rg und Schmid, Niklaus (1997): S. 414.<\/p>\n\n\n\n<p>144 Heller, Heinz (1998): Schwarzarbeit: Das Recht der Illegalen. Diss. Z\u00fcrich.<\/p>\n\n\n\n<p>145 H\u00fcrlimann, Brigitte (2004): Prostitution &#8211; ihre Regelung im schweizerischen Recht und die Frage der Sittenwidrigkeit. Freiburg: Diss.<\/p>\n\n\n\n<p>146 BGE 68 IV 40ff.<\/p>\n\n\n\n<p>147 Argumentation in BGE 6S.765\/1999\/hev vom 24. Januar 2000.<\/p>\n\n\n\n<p>148 In Deutschland ist seit Dezember 2002 ein Gesetz in Kraft, das Prostitution als Arbeit anerkennt.<\/p>\n\n\n\n<p>149 In der Schweiz z.B. Aids-Hilfe Schweiz, FIZ Z\u00fcrich, Aspasie Genf; in den USA z.B. COYOTE.<\/p>\n\n\n\n<p>150 Vgl. FIZ: Jahresbericht 2000; FIZ (Hg.) (1998): Migration von Frauen aus Mittel- und Osteu\u00ad ropa; Jahresberichte der GAATW, gegr. 1994: The Global Alliance against Traffic in Warnen<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; GAATW, Chiangmai.<\/p>\n\n\n\n<p>151 Niesner, Elvira, Anonuevo, Estrella, Aparicio, Marta, Sonsiengchai-Frenzl, Petchara (1997): Ein Traum vom besseren Leben. Migrantinnenerfahrungen, soziale Unterst\u00fctzung und neue Strategien gegen Frauenhandel, S. l 5f.<\/p>\n\n\n\n<p>152 Den Begriff Sklaverei definieren Niesner et al. als eine staatlich legalisierte Leibeigenschaft, die mit Verkaufsrecht, T\u00f6tungsrecht sowie der Kontrolle \u00fcber Fortpflanzung einhergeht. Zwangsarbeit steht f\u00fcr den staatlich verf\u00fcgten Zwang zur Arbeit w\u00e4hrend einer Strafvollzugsma\u00dfnahme.<\/p>\n\n\n\n<p>153 Altink, Sietske (1995): Stolen Lives. Trading Women into Sex and Slavery; Phongpaicht, Pasuk (1997): Trafficking in People in Thailand.<\/p>\n\n\n\n<p>154 Vgl. dazu Shannon, Sarah (1997): Prostitution and the Mafia: The Involvement ofOrganized Crime in the Global Sex Trade.<\/p>\n\n\n\n<p>155 Estermann, Josef (2002): Organisierte Kriminalit\u00e4t in der Schweiz.<\/p>\n\n\n\n<p>156 Kontos, Silvia (1983): \u00d6ffentliche und private Frauen &#8211; zum prek\u00e4ren Verh\u00e4ltnis von Prostitution und Feminismus.<\/p>\n\n\n\n<p>157 Vgl. dazu z.B. die Eingaben der Nationalr\u00e4tinnen Cecile B\u00fchlmann, Gr\u00fcne Partei, Luzern, Motion zur Bek\u00e4mpfung des Menschenhandels, 97.3149 und Ruth-Gaby Vermot-Mangold, Sozialdemokratische Partei, Neuchatel, Frauenhandel (Fra.) 04.5057.<\/p>\n\n\n\n<p>158 Nach Sch\u00e4tzungen der EU arbeiten j\u00e4hrlich eine halbe Million Migrantinnen gegen ihren Willen in der Prostitution. Gem\u00e4\u00df einer Daphne-Umfrage in Deutschland, Frankreich und Luxemburg stammen zwischen 62 und 82% der Migrantinnen im Sexgewerbe mittlerweile aus Osteuropa (Solwodi, 2003).<\/p>\n\n\n\n<p>159 Siehe Unicef-Rapport (1999); unver\u00f6ffentlichte Berichte und Materialien im Rahmen des NFP 40: Juchler, Jakob (2001) Bericht \u00fcber Polen und Russland; Materialien von Michal Arend \u00fcber die Tschechei (2000); Materialien \u00fcber Russland von Gala Avakiants (1999); Materialien zu Albanien von Rahe! Zschokke (2000).<\/p>\n\n\n\n<p>160 \u201eEhre\u201c hat sich wohl im Begriff der Berufsethik im Max Weberschen Sinn eingeschrieben, wo er individualisiert und sanktionierbar ist.<\/p>\n\n\n\n<p>161 Auch Zweck-Ehen genannt (Probst, Stadtpolizei Z\u00fcrich, Fachgruppe Milieu\/Sexualdelikte). Vgl. polizeiinterne Statistik der Sittenpolizei Stadt Z\u00fcrich, wonach sich zunehmend frisch mit einem Schweizer oder niedergelassenen Ehemann verheiratete Prostituierte registrieren lassen; auch Interview mit Ex-Prostituierten sowie Aussagen von Prostitutionsmigrantinnen in Gerichtsprotokollen sowie Gerichtsurteile, wo ausl\u00e4ndische Ehefrauen als Salonbetreiberinnen, Anwerberinnen und Vermittlerinnen in Erscheinung treten.<\/p>\n\n\n\n<p>162 Anw\u00e4lte haben in demokratischen Gesellschaften selbstverst\u00e4ndlich das Recht, die Interpretationsbreite der Gesetze zugunsten ihrer Mandanten und Mandantinnen voll auszusch\u00f6pfen und sie hinsichtlich des Verhaltens gegen\u00fcber den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden entsprechend zu beraten.<\/p>\n\n\n\n<p>163 Z.B. Aspasie, Genf; Xenia, Bern; Apis, Basel, Graub\u00fcnden, Luzern, Schwyz, Tessin, Z\u00fcrich; Herrmann (f\u00fcr m\u00e4nnliche Prostituierte) Z\u00fcrich; Pro.ko.re, Schweiz; Obrist, Brigitte (1995): Gesch\u00fctzte Freier. Aidspr\u00e4vention im Sexgewerbe. Eine Situationsanalyse; Koster, Dora (1988): Orchideen und darnach.<\/p>\n\n\n\n<p>164 Dazu etwa Charles, Paula (1997): Schwarze Frau &#8211; Weisser Prinz; und (1995): ,,Go, Josephine, go\u201c. Die Autorin aus der Karibik beschreibt ihre Erfahrungen als Go-Go T\u00e4nzerin und Prostituierte in Z\u00fcrich.<\/p>\n\n\n\n<p>165 Das Schweizer Gesetz \u00fcber den Aufenthalt von Ausl\u00e4ndern und Niedergelassene (ANAG).<\/p>\n\n\n\n<p>166 Hoffmann-Novotny, H.-J. (2001): Internationale Migration und das Fremde in der Schweiz, in: Hoffmann-Novotny, H.-J. (Hg.): Das Fremde in der Schweiz.<\/p>\n\n\n\n<p>167 Pers\u00f6nliche Mitteilung (1975) eines t\u00fcrkisch\/kurdischen Intellektuellen, der aufgrund von Bedrohungen durch die \u201eGrauen W\u00f6lfe\u201c, einer in Deutschland und der Schweiz aktiven rechtsgerichteten t\u00fcrkischen Diaspora-Organisation, nach Paris weiterwandem musste; pers\u00f6nliche Mitteilung (2003) eines f\u00fcr den internationalen Gerichtshof in Den Haag t\u00e4tigen kosovarischen Menschenrechts-Aktivisten, der aufgrund akuter Bedrohung durch mazedonische und kosovarische Diaspora-Organisationen sein Domizil in der Schweiz aufgeben musste.<\/p>\n\n\n\n<p>168 Dazu auch die Green-Card-Debatte in Deutschland, wonach gef\u00f6rderte und geforderte Eliteeinwanderer entweder ein Hochschuldiplom aufweisen oder ersatzweise ein Jahreseinkommen von \u00fcber 50&#8217;000 Euro an ihrer letzten Stelle erzielt haben sollen.<\/p>\n\n\n\n<p>169 Sassen, Saskia (1996): Migranten, Siedler, Fl\u00fcchtlinge. Von der Massenauswanderung zur Festung Europa.<\/p>\n\n\n\n<p>170 So zum Beispiel die Kategorie der Saisonwanderungen, der \u00e4ltesten Form der europ\u00e4ischen Arbeitsmigration; die gro\u00dfen Routen der Wanderarbeiter; der Begriff der Kettenmigration, die einen Migrationstyp beschreibt, der Landsleuten durch bereits Ans\u00e4ssige die Niederlassung erleichtert; die Kolonisierungsmigration in Europa und \u00dcbersee durch Siedler; die Zirkul\u00e4rmigration und die Pendlerbewegungen u.a.<\/p>\n\n\n\n<p>171 Dazu etwa: Efionayi-M\u00e4der, Denise et al. (2001): Asyldestination Europa. Eine Geographie der Asylbewegungen; Wicker, H.-R. et al. (Hg.) (1996): Das Fremde in der Gesellschaft: Migration, Ethnizit\u00e4t und Staat; Morokvasic, Mirjana, de Tinguy, Anne (1993): Between East and West. A New Migratory Space, in: Morokvasic, M. and Rudolph, H. (eds): Bridging States and Markets; Lucassen, Jan (1987): Migrant Labour in Europe 1600-1900. The Drift to the North Sea.<\/p>\n\n\n\n<p>172 Unabh\u00e4ngige Expertenkommission Schweiz &#8211; Zweiter Weltkrieg (1999) (,,Bergier-Bericht&#8220;): Die Schweiz und die Fl\u00fcchtlinge zur Zeit des Nationalsozialismus; Bericht Koller (1996) und Ludwig.<\/p>\n\n\n\n<p>173 Keller, Stefan (1997): Gr\u00fcningers Fall.<\/p>\n\n\n\n<p>174 Dies ist in Italien, Spanien und Portugal der Fall. Polen unterzeichnete 1993 einen Vertrag \u00fcber die R\u00fcckf\u00fchrung von 10&#8217;000 Menschen pro Jahr, allerdings im Austausch mit massiven Finanzhilfen und erwartet bis zu 50&#8217;000 Asylsuchende pro Jahr aus verschiedenen L\u00e4ndern.<\/p>\n\n\n\n<p>175 J\u00e4hrliche Aufuahmegrenze der Tschechei: 12&#8217;000, gestellte Asylantr\u00e4ge im Jahr 1991: 1200, vgl. dazu Sassen, Saskia (1996): Migranten &#8230; , S. 124.<\/p>\n\n\n\n<p>176 Lucassen, Jan and Lucassen, Leo (1997): Migration, Migration History, History: Old Paradigms and New Perspectives.<\/p>\n\n\n\n<p>177 Sassen (1996: 118). Dabei spielt die unterschiedliche Gestaltung des Staatsb\u00fcrgerrechts eine Rolle. W\u00e4hrend die Schweiz und Deutschland nach dem <em>ius sanguinis<\/em> z.B. R\u00fcckkehrer und ihre Nachkommen privilegieren, kennt bspw. Frankreich das <em>ius soli,<\/em> nach dem in Frankreich geborene Kinder das franz\u00f6sische Staatsb\u00fcrgerrecht erhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>178 Sassen erw\u00e4hnt, dass in den USA die gesch\u00e4tzte Zahl von f\u00fcnf bis sechs Millionen illegaler Einwanderer stark nach unten korrigiert werden musste, als die Auswertung von Ma\u00dfnahmen, die nach der \u00c4nderung des Einwanderungsgesetzes von 1986 eingef\u00fchrt wurden, indirekte Resultate lieferten.<\/p>\n\n\n\n<p>179 Die Literatur zur Mafia ist umfangreich. Reuter, Peter (1986): Disorganized Crime. Illegal Markets and the Mafia; Raith, Werner (1983): Die ehrenwerte Firma. Der Weg der italienischen Mafia vom Paten zur Industrie.<\/p>\n\n\n\n<p>180 Estermann, Josef (2002a): Organisierte Kriminalit\u00e4t in der Schweiz.<\/p>\n\n\n\n<p>181 Besozzi, Claudio (1997): Organisierte Kriminalit\u00e4t und empirische Forschung.<\/p>\n\n\n\n<p>182 Hartfiel, G\u00fcnter und Hillmann, Karl-Heinz (1972): W\u00f6rterbuch der Soziologie.<\/p>\n\n\n\n<p>183 Pers\u00f6nliche Mitteilung der Leitung eines R\u00fcckkehrerinnen-Projekts f\u00fcr Opfer von Frauenhandel in Vlora, einer Hafenstadt in Albanien. Leider existieren dazu keine verl\u00e4sslichen statistischen Daten. Das Konzept der assisted returns begleitet Personen, die an Rechtsstellen gelangen, und \u00fcberweist sie zur Vorbereitung der R\u00fcckkehr an die CIVPOL, KFOR oder die Carabinieri.<\/p>\n\n\n\n<p>184 Counter Trafficking Activities (2001) IOM Skopje.<\/p>\n\n\n\n<p>185 Je 7% (N=328) gaben an, mithilfe eines Kunden oder anderer Personen einen Ausweg gefun\u00ad den zu haben, der Rest lie\u00df die Frage unbeantwortet. Die Angaben basieren auf Fragebogen, die die Personen als \u201eassisted returns\u201c-F\u00e4lle ausf\u00fcllen, IOM Skopje, (2001).<\/p>\n\n\n\n<p>186 Siehe dazu auch: Country Report (2001): Combat ofTrafficking in Women for the Purpose of Forced Prostitution. Bosnia and Herzegovina; Womankind Worldwide (2000): Future Strat\u00ad egy in Albania, Kosovo, Macedonia, Serbia and Montenegro, London: Womankind Worldwide.<\/p>\n\n\n\n<p>187 Zahlreiche Publikationen und Projekte. F\u00fcr die Schweiz: DEZA, Direktion f\u00fcr Entwicklung und Zusammenarbeit des Eidg. Departements f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten, Abteilung f\u00fcr die Zusammenarbeit mit Osteuropa und der GUS (AZO) (2001): Eine Dokumentation, Bern: EDA; DEZA-Strategie Albanien: 2001-2004. DEZA: August 2001; IOM (2001): Voluntary Return oflrregular Migrants Stranded in Albania, Tirana: IOM Mission in Albania.<\/p>\n\n\n\n<p>188 Pers\u00f6nliche Mitteilung von Frank Ledwidge (2001), OSCE Presence in Albania, Tirana: \u201eInformell gibt es eine Tarifliste f\u00fcr Verbrechen. Nur wer kein Geld hat, sitzt wegen Mordes oder Frauenhandels im Gef\u00e4ngnis\u201c (aus dem Englischen durch die Autorin). Dazu auch: Review of Albanian Legislation on Trafficking in Human Beings (April 2001), Tirana: OSCE, Office of the legal counselor.<\/p>\n\n\n\n<p>189 So bspw. Juchler, Jakob (2001): Zum Kontext der postsozialistischen L\u00e4nder.<\/p>\n\n\n\n<p>190 Gesondertes Verfahren des Fallkomplexes einer thail\u00e4ndischen Salonbesitzerin (vgl. Kap. 5.6.2): Der Flughafenpolizeibeamte X lie\u00df sich bestechen, thail\u00e4ndische Prostituierte mit abgelaufenem Touristenvisum unbehelligt ausreisen zu lassen und wurde wegen Amtsmissbrauchs und mehrfacher passiven Bestechung verurteilt. Fallbeschreibung siehe Zschokke, Rahel und Estermann, Josef (2002): Menschenhandel und Frauenhandel, in: Estermann, Josef: Organisierte Kriminalit\u00e4t, S. 149f.<\/p>\n\n\n\n<p>191 Moch, Leslie, P. (1988): Government Policy and Women&#8217;s Experience: The Case of Teachers in France.<\/p>\n\n\n\n<p>192 K\u00e4lble, Markus (1978): Historische Mobilit\u00e4tsforschung: Westeuropa und die USA im 19. und 20. Jahrhundert.<\/p>\n\n\n\n<p>193 Hoffmann-Novotny, H.-J. (1973): Soziologie des Fremdarbeiterproblems. Eine theoretische und empirische Analyse am Beispiel der Schweiz.<\/p>\n\n\n\n<p>194 Haug, Werner (1995): Vom Einwandererland zur multikulturellen Gesellschaft. Grundlagen f\u00fcr eine schweizerische Migrationspolitik.<\/p>\n\n\n\n<p>195 Meyer-Sabino, Giovanna (1987): La generazione della sfida quotidiano. Studio della condizione dei giovani italiani in Svizzera.<\/p>\n\n\n\n<p>196 Haug, Werner (1995), Tabellen der Volksz\u00e4hlung 1990, Internet: www.bfs.admin.ch.<\/p>\n\n\n\n<p>197 H\u00e4mming, Oliver und Stolz, J\u00fcrg (2001): Strukturelle (Des-)Integration, Anomie und Adapti\u00ad onsformen bei der Zweiten Generation, in: Hoffmann-Novotny, H.-J. (Hg.): Das Fremde in der Schweiz.<\/p>\n\n\n\n<p>198 Merton, Robert, K. (1966): Social Theory and Social Structure.<\/p>\n\n\n\n<p>199 Hilpert, Komelia (1997): Ausl\u00e4nder zwischen Integration und Marginalisierung. Zur Bedeu\u00ad tung kommunaler Quartierbildung und Traditionalisierung von Integrationsdefiziten beim Wechsel der Generationen.<\/p>\n\n\n\n<p>200 Benjamin, Walter (1965): Zur Kritik der Gewalt und andere Aufs\u00e4tze, S.72.<\/p>\n\n\n\n<p>201 Elias, Norbert (1976b): \u00dcber den Prozess der Zivilisation. Soziogenetische und psychogeneti\u00ad sche Untersuchungen, zweiter Band: Wandlungen der Gesellschaft. Entwurf zu einer Theorie der Zivilisation.<\/p>\n\n\n\n<p>202 L\u00fcderssen, Klaus (1996): Genesis und Geltung in der Jurisprudenz.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Weiterlesen: Rahel Zschokke &#8211; Frauenhandel 3.5\u00a9 ProLitteris, Rahel Zschokke Rahel Zschokke: Frauenhandel 3 Der Prostitutionsdiskurs 3.2 Frauenhandel in der politischen Agenda Gegen Ende des 20. Jahrhunderts kam das Thema Frauenhandel und Prostitution erneut zur Sprache. 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