{"id":2665,"date":"2023-02-08T17:36:48","date_gmt":"2023-02-08T15:36:48","guid":{"rendered":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=2665"},"modified":"2024-02-29T00:00:35","modified_gmt":"2024-02-28T22:00:35","slug":"strafgefangene","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=2665","title":{"rendered":"Strafgefangene &#8211; Klassenjustiz Kap 3 und 4"},"content":{"rendered":"\n<p> <a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=2912\"><strong>Weiterlesen Kap 5  <\/strong><\/a><br>\u00a9 ProLitter<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/pl01.owen.prolitteris.ch\/na\/plzm.aee71177-3bad-43d3-8ab5-539f96c7b813\" width=\"1\" height=\"1\" border=\"0\">is, Josef Estermann   <\/p>\n\n\n\n<p><strong>3 Empirische Grundlagen der Untersuchung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.1 Datenerhebung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Datenbasis der folgenden empirischen Untersuchung bilden Prim\u00e4rerhebungen, die Rechtsdissertanden in 10 Schweizer Strafanstalten zwischen 1971 und 1975 durchgef\u00fchrt haben. (1) Die einzelnen Prim\u00e4rerhebungen wurden in den Anstalten selbst vorgenommen. Die Dissertanden befanden sich w\u00e4hrend mindestens dreier Monate, teilweise bedeutend l\u00e4nger, in den zu untersuchenden Strafanstalten (teilnehmende Beobachtung). Nachdem sie mindestens zum Teil in den Anstaltsbetrieb integriert waren, f\u00fchrten sie Gespr\u00e4che mit Personal und Insassen (strukturierte Tiefeninterviews) und hielten die Ergebnisse auf Frage-Antwort-Bogen fest. Obwohl die Dissertanden keine grundlegende sozial wissenschaftliche Ausbildung durchlaufen hatten, sind die Daten wegen des intensiven Kontaktes des Forschers mit den untersuchten Personen und des bedeutenden Hintergrundwissens au\u00dferordentlich valide. Der Mangel des Materials besteht eher darin, da\u00df die Daten, da sie aus verschiedenen Anstalten stammen, nur bedingt vergleichbar sind. F\u00fcr die vorliegende Untersuchung wertete ich das Prim\u00e4rmaterial (Frage-Antwort-Bogen und Strafregisterausz\u00fcge) aus und codierte es neu. Den Datensatz bearbeitete ich an dem Computer der Freien Universit\u00e4t Berlin vor allem mittels des Programmpaketes SPSS.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Datensatz enth\u00e4lt sozio\u00f6konomische Merkmale der Strafgefangenen und Informationen \u00fcber alle Ereignisse, die Aufschl\u00fcsse \u00fcber Kontakte mit Institutionen sozialer Kontrolle geben (Heimeinweisung, Zeitpunkt, Art und Dauer des Strafvollzugs usw.).<\/p>\n\n\n\n<p>Bei der Codierung haben einige Schw\u00e4chen des Prim\u00e4rmaterials Probleme hervorgerufen: Gleiche F\u00e4lle waren teilweise unterschiedlich klassifiziert und es wurden unterschiedliche Auswahlkriterien angewendet. In einzelnen Prim\u00e4rerhebungen wurden F\u00e4lle von Ma\u00dfnahmevollzug (Internierung von straff\u00e4lligen Alkoholikern, Geisteskranken und Gewohnheitsverbrechern sowie Jugendma\u00dfnahmevollzug) weggelassen, in den meisten jedoch ber\u00fccksichtigt. Einige Strafregisterausz\u00fcge waren offensichtlich fehlerhaft und einige Interviews unvollst\u00e4ndig bzw. nicht verwertbar (offensichtlich falsche Angaben, Verweigerungen). Die meisten Schw\u00e4chen konnten durch die Neucodierung und Abgleich mit den Strafregisterausz\u00fcgen mindestens teilweise behoben werden. F\u00e4lle, die zu viele unsichere oder unvollst\u00e4ndige Daten enthielten, wurden von der Analyse ausgeschlossen. So sank die Zahl der F\u00e4lle von urspr\u00fcnglich 1012 auf 989. Unsichere Daten wurden als fehlende Werte bezeichnet und gehen nicht in die Auswertung ein. Die Anzahl der F\u00e4lle ist f\u00fcr die Insassen schweizerischer Strafanstalten repr\u00e4sentativ, die Stichtage sind zuf\u00e4llig gew\u00e4hlt.<\/p>\n\n\n\n<p>Da sowohl die Produktionsbedingungen wie auch das Sanktionssystem und die strafrechtlichen Normen in den Staaten Mitteleuropas weitgehend identisch sind und ein reger Austausch bzw. \u00dcbernahme von Normen und theoretischen oder praktischen Strategien zur ,Behandlung&#8216; von Kriminalit\u00e4t stattfindet, k\u00f6nnen wir von der Repr\u00e4sentativit\u00e4t der Daten und Ergebnisse beispielsweise auch f\u00fcr die Bundesrepublik Deutschland, \u00d6sterreich, Italien oder Frankreich ausgehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Auswertung beruht in erster Linie auf Ausz\u00e4hlungen, Kreuztabellen und verschiedenen statistischen Tests (2), f\u00fcr komplexe Zusammenh\u00e4nge auf korrelations- und regressionsanalytischen Modellen (3).<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.2 Probleme der Wirklichkeitsabbildung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>In der nachfolgenden Arbeit werden zwei Arten von Aussagen getroffen, n\u00e4mlich (A) solche, die die vorgefundenen Sachverhalte und Tatsachen statisch darstellen (wer ist im Gef\u00e4ngnis?) und (B) Aussagen \u00fcber den Kriminalisierungsproze\u00df (wie kam es zur Internierung, wie laufen Kriminalisierungsprozesse ab, welche Kriterien spielen bei der Selektion eine Rolle?).<\/p>\n\n\n\n<p>Bei der statischen Darstellung bestehen au\u00dfer dem Stichprobenfehler, der bei der Stichtagserhebung auftritt, kaum methodische Schwierigkeiten. Die Erhebung bezieht sich auf die Grundgesamtheit der an einem bestimmten Tag inhaftierten Strafgefangenen, nicht aber auf die Strafgefangenen \u00fcberhaupt, da langj\u00e4hrige Strafgefangene eine wesentlich gr\u00f6\u00dfere Chance haben, in die Stichprobe zu kommen. W\u00e4hrend eines Jahres k\u00f6nnen in einer Gef\u00e4ngniszelle entweder ein langj\u00e4hriger oder vier Gefangene mit je dreimonatiger Freiheitsstrafe inhaftiert sein. Jeder der letzteren hat eine viermal kleinere Chance, in die Stichprobe zu kommen. Das Problem l\u00e4\u00dft sich durch die Gewichtung der F\u00e4lle nach Strafdauer beheben.<\/p>\n\n\n\n<p>Die proze\u00dforientierte Darstellung st\u00f6\u00dft hingegen auf schwerwiegende Probleme. Der Datensatz enth\u00e4lt keine Angaben \u00fcber die Entwicklung der kriminellen Karriere nach der Strafentlassung. Es befinden sich auch keine Individuen im Datensatz, die zwar eine oder mehrere Stufen der Kriminalisierung durchlaufen haben, jedoch nicht ins Gef\u00e4ngnis eingewiesen wurden. Aussagen \u00fcber Selektion auf den verschiedenen Stufen des Kriminalisierungsprozesses sind also nur mit Einschr\u00e4nkung m\u00f6glich. Da es nicht nur um eine. Aufz\u00e4hlung von Merkmalen und Eigenschaften der Strafgefangenen als Kriminalisierungsmerkmale geht, sondern auch um den Kriminalisierungsproze\u00df, stelle ich die einzelnen Stationen, die ein Individuum in diesem Proze\u00df durchl\u00e4uft, graphisch vereinfacht dar (Abbildung 4) und zeige, welche Teile des Prozesses durch das empirische Material abgedeckt sind und welche nicht. Es sind nur Personen erfa\u00dft, die sich im Strafvollzug befanden. Von diesen sind allerdings s\u00e4mtliche vor dem Erhebungszeitpunkt liegende Kriminalisierungsereignisse bekannt (Verurteilungen, Heimeinweisungen usw.)<\/p>\n\n\n\n<p>Im Rahmen dieser Untersuchung sind Aussagen \u00fcber den Verlauf der Kriminalisierung nur bez\u00fcglich der Merkmale und Lebensgeschichte von Strafgefangenen zu machen. Dies d\u00fcrfte eine zul\u00e4\u00dfige Reduktion sein, da der Freiheitsentzug im herrschenden Gesellschafts- und damit Strafrechtssystem die endg\u00fcltige Kriminalisierung einer Person bedeutet. Aussagen \u00fcber Indices als Selektionsmerkmale sind aufgrund der Datenlage m\u00f6glich. Bez\u00fcglich der Art und Weise, der Gr\u00fcnde und des Funktionierens der Selektion m\u00fc\u00dften weitere empirische Forschungen und gesellschaftstheoretische Analysen angestellt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Abbildung 4<\/strong><\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-full\"><a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2023\/02\/Abbildung4_klassenjustiz.jpeg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"452\" height=\"640\" src=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2023\/02\/Abbildung4_klassenjustiz.jpeg\" alt=\"\" class=\"wp-image-2679\" srcset=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2023\/02\/Abbildung4_klassenjustiz.jpeg 452w, https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2023\/02\/Abbildung4_klassenjustiz-212x300.jpeg 212w\" sizes=\"auto, (max-width: 452px) 100vw, 452px\" \/><\/a><\/figure>\n\n\n\n<p><strong>4 EMPIRISCHE AUSWERTUNG &#8211; OPERATIONALISIERUNG, VARIABLENBESCHREIBUNG UND DESKRIPTIVE STATISTIK<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Im ersten Schritt m\u00fcssen die Gef\u00e4ngnisinsassen im Hinblick auf ihre sozialen und \u00f6konomischen Merkmale und auf die Interaktionsereignisse, die ihre Kriminalisierung bzw. ihre kriminelle Karriere bestimmt haben oder bestimmen, beschrieben werden. Ergeben sich . hier Differenzen zu den sozialen und \u00f6konomischen Merkmalen der Durchschnittsbev\u00f6lkerung, .k\u00f6nnte man auf das Vorliegen von Indices oder entscheidungsrelevanten Merkmalen f\u00fcr die Kriminalisierung schlie\u00dfen: Solche Merkmale sind \u201eIndiceskandidaten\u201c. Ob es sich dabei wirklich um Indices, also um Transformationsbedingungen f\u00fcr die Zuschreibung des negativen Status eines \u201eKriminellen\u201c handelt, l\u00e4\u00dft sich jedoch letztendlich nur mittels einer Analyse des Definitionsaktes im Gerichtssaal oder bei der Interaktion mit anderen Instanzen sozialer Kontrolle feststellen. Eine solche Analyse l\u00e4\u00dft das vorliegende Datenmaterial allerdings nicht zu, wohl aber eine Korrelations- und Regressionsanalyse von Ablauf und Resultat des gesamten Kriminalisierungsprozesses, den die Strafgefangenen durchlaufen haben.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.1 Variablenbeschreibung und deskriptive Statistik der Merkmale der Gef\u00e4ngnisinsassen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>In diesem Abschnitt werden die einzelnen Variablen und ihre Bedeutung erl\u00e4utert. Dargestellt sind deren Verteilung und Auspr\u00e4gung sowie, wo die entsprechenden Daten zur Verf\u00fcgung stehen, die Werte der Gesamtbev\u00f6lkerung. Eine Gewichtung der F\u00e4lle wurde nur im regressionsanalytischen Teil vorgenommen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.1.1 Alter<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Alter der Strafgefangenen ist f\u00fcr den Kriminalisierungsproze\u00df in zweierlei Hinsicht bedeutsam: Als Datum des Beginns der Kriminali\u00ad sierung weist es darauf hin, welche Alters- und Bev\u00f6lkerungsgruppen von der Erstkriminalisierung besonders bedroht sind, als Datum der aktuellen Verurteilung zeigt es die altersm\u00e4\u00dfige Verteilung der Gef\u00e4ngnisinsassen und damit die Altersgruppe, die von der Zuschreibung des Status eines Kriminellen am st\u00e4rksten betroffen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr den Zeitpunkt des Beginns der Kriminalisierung wurden drei Variablen erhoben:<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Alter zur Zeit des ersten Kontaktes mit Instanzen sozialer Kontrolle (AEKI)<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Zeitpunkt der ersten Internierung in einem Erziehungsheim, der ersten Verurteilung oder der ersten jugendanwaltschaftlichen Ma\u00dfnahme<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Alter zur Zeit der ersten Verurteilung (AEV)<\/p>\n\n\n\n<p>Dabei wurde nicht zwischen der H\u00e4rte der einzelnen Sanktionen wie Bu\u00dfe, Jugendstrafe, Freiheitsstrafe mit oder ohne Bew\u00e4hrung unterschieden.<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Alter zur Zeit der ersten Internierung (AEI)<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Zeitpunkt der ersten Internierung in Erziehungsanstalt, Arbeitserziehungsanstalt oder Gef\u00e4ngnis.<\/p>\n\n\n\n<p>Indikator f\u00fcr die zweite Altersdimension ist das<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Alter zur Zeit der aktuellen Verurteilung (AAV).<\/p>\n\n\n\n<p>Da die Auspr\u00e4gungen der Altersvariablen nicht normalverteilt sind, sondern eine monomodale Verteilung aufweisen, deren Modalwert bedeutend kleiner ist als deren Durchschnittswert, ist der Median der Verteilungskurve der beste Wert zur Beschreibung der Variablen.<\/p>\n\n\n\n<p>AEKI Median bei 19,3 Jahren (N =9 26)<\/p>\n\n\n\n<p>AEV Median bei 20, 3 Jahren (N = 954)<\/p>\n\n\n\n<p>AEI Median bei 21, 5 Jahren (N = 931)<\/p>\n\n\n\n<p>AAV Median bei 28, 8 Jahren (N = 981)<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.1.2 Geschlecht<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Geschlecht ist ein wichtiges Zuordnungskriterium in s\u00e4mtlichen interaktiven Prozessen. Das gilt auch f\u00fcr den Bereich des Kriminalisierungsprozesses. In den untersuchten Strafanstalten befanden sich nur 5,4 % Frauen (N = 989).<\/p>\n\n\n\n<p>Blo\u00df aufgrund dieses Datums auf Vorteile f\u00fcr Frauen in der Interaktion mit den Instanzen sozialer Kontrolle zu schlie\u00dfen, w\u00e4re voreilig. (1) \u00c4hnliche Verteilungen wie in den Strafanstalten finden sich auch in den Polizei- und Urteilsstatistiken. So waren z.B. in der Schweiz 1976 bei 14,1 % der abgeurteilten Straftaten Frauen angeklagt, unter den zu Freiheitsstrafen ohne Bew\u00e4hrung Verurteilten waren 6,4 %, unter den wegen schwerwiegenden Delikten (Raub, absichtliche T\u00f6tung, Erpressung, Sexualdelikte mit Gewaltanwendung) Verurteilten nur 3,9 % Frauen. (2)<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.1.3 Nationalit\u00e4t<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Nationalit\u00e4t k\u00f6nnte insofern einen Einflu\u00df auf den Interaktionsproze\u00df bei der Zuschreibung kriminellen Verhaltens haben, als da\u00df Ausl\u00e4ndern oft ad\u00e4quate Kommunikationsformen vor allem sprachlicher Natur fehlen. In Schweizer Gef\u00e4ngnissen befanden sich im Untersuchungszeitraum 18,6 % Ausl\u00e4nder (N = 983, davon 90 % aus dem benachbarten Ausland), unter der Wohnbev\u00f6lkerung 16 % und unter den Erwerbst\u00e4tigen 26 % . Ausl\u00e4nder sind also in den Strafanstalten nicht \u00fcberrepr\u00e4sentiert.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.1.4 Internierung in Heimen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Wird ein Kind oder ein Jugendlicher aus der Familie herausgel\u00f6st, verliert er weitgehend deren Schutz und ist den Fremddefinitionen durch Institutionen und Instanzen sozialer Kontrolle st\u00e4rker ausgeliefert. Nicht selten sind es die Instanzen selber (Schule, Jugendanwaltschaft, Gericht), die die Internierung betreiben. Im vorliegenden Datensatz gelten als Internierung Aufenthalte in Heimen von mindestens dreimonatiger Dauer. Ber\u00fccksichtigt wurden nur Heimaufenthalte w\u00e4hrend der ersten 18 Lebensjahre der Strafgefangenen (N = 931).<\/p>\n\n\n\n<p>Erhoben wurden vier Arten von Heiminternierungen:<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Internierung in einem Kinder- oder Waisenheim<\/p>\n\n\n\n<p>15 % der Gef\u00e4ngnisinsassen, davon 67 % auch in anderen Heimen, durchschnittliche Internierungsdauer 8 Jahre<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Internierung in Schulheimen und Internaten<\/p>\n\n\n\n<p>12 % der Gef\u00e4ngnisinsassen, davon 49 % auch in anderen Heimen, durchschnittliche Internierungsdauer 6 Jahre<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Internierung in Erziehungsheimen und -anstalten<\/p>\n\n\n\n<p>29 % der Gef\u00e4ngnisinsassen, davon 41 % auch in anderen Heimen, durchschnittliche Internierungsdauer 5 Jahre<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Internierung in Spit\u00e4lern und psychiatrischen Anstalten<\/p>\n\n\n\n<p>8 % der Gef\u00e4ngnisinsassen, davon 52 % auch in anderen Heimen, durchschnittliche Internierungsdauer 3 Jahre<\/p>\n\n\n\n<p>Insgesamt waren 46 % der Strafgefangenen schon vor oder w\u00e4hrend ihres 18. Lebensjahres in Heimen interniert, davon weit \u00fcber die H\u00e4lfte in Erziehungsheimen und -anstalten. Von diesen 46 % verbrachten 41 % ein oder zwei Jahre in Heimen, 22 % drei oder vier Jahre. 16 % waren \u00fcber 10 Jahre interniert.<\/p>\n\n\n\n<p>Schon bei der blo\u00dfen Beschreibung wird deutlich, welchen zentralen Einflu\u00df l\u00e4ngerdauernde Heimaufenthalte, insbesondere solche in Erziehungsheimen und Erziehungsanstalten, auf eine sp\u00e4tere kriminelle Karriere haben. Heimaufenthalt ist ein Indiceskandidat, sei es als Transformationsbedingung f\u00fcr ,kriminelle Neigung&#8216;, ,Arglist&#8216; oder ,Aneignungsabsicht&#8216;. So werden Indices in einem Alter angelegt, in dem eine Person \u00fcberhaupt noch nicht strafrechtlich verantwortlich gemacht werden kann.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.1.5 Internierung der Eltern<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Eine Internierung im Gef\u00e4ngnis, einer psychiatrischen Klinik oder einer Trinkerheilanstalt bringt nicht nur eine negative Zuschreibung mit sich, sondern auch eine erh\u00f6hte Aufmerksamkeit der Instanzen sozialer Kontrolle der Familie des Internierten gegen\u00fcber. Dadurch wiederum k\u00f6nnten Kriminalisierungsprozesse initiiert oder gef\u00f6rdert werden. Von 17,4 % der Gef\u00e4ngnisinsassen waren nach ihren eigenen Angaben mindestens ein Elternteil interniert (N = 983). Davon waren in 66 % der F\u00e4lle der Vater, in 24 % die Mutter und in 10 % beide Elternteile betroffen. In Wirklichkeit d\u00fcrfte der Anteil der internierten Eltern wohl bedeutend h\u00f6her liegen, da Internierungen h\u00e4ufig vor Kindern verschwiegen oder von den Befragten ungern berichtet werden und weil viele der Strafgefangenen nicht zusammen mit beiden Elternteilen aufgewachsen sind und h\u00e4ufig \u00fcber das Verh\u00e4ltnis ihrer Eltern zu den Instanzen sozialer Kontrolle nicht Bescheid wissen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.1.6 Die Zeitspanne vom ersten Kontakt mit den Instanzen sozialer Kontrolle bis zur ersten Internierung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die erfolgreiche Kriminalisierung einer Person findet ihren Abschlu\u00df mit der Internierung. Konnte ein Betroffener beim ersten Kontakt mit den Instanzen die Internierung abwenden, ist das ein Hinweis auf gr\u00f6\u00dfere Immunit\u00e4t gegen\u00fcber Kriminalisierungsprozessen.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei 51 % der Insassen von Strafanstalten f\u00e4llt der Zeitpunkt des ersten Kontaktes und der ersten Internierung in dasselbe Lebensjahr. Dieser Prozentsatz ist auch deshalb so hoch, weil die Einweisung in eine Erziehungsanstalt oder das Urteil, das zu einer Freiheitsstrafe ohne Bew\u00e4hrung gef\u00fchrt hat, oft zugleich das fr\u00fcheste bekannte Datum \u00fcber einen Kontakt mit den Instanzen sozialer Kontrolle ist. Die Zeitspanne betr\u00e4gt bei 21,3 % der Insassen ein oder zwei Jahre, bei 11,6 % drei oder vier Jahre und bei weiteren 11,6 % f\u00fcnf bis zehn Jahre. Nur 4, 4 % der Insassen hatten ihren ersten Kontakt mit den Instanzen \u00fcber 10 bis maximal 25 Jahre vor ihrer ersten Internierung. Die monomodal schiefe Verteilung zeigt, da\u00df Strafgefangene in der Regel sehr bald nach dem ersten Kontakt mit den Instanzen sozialer Kontrolle auch interniert worden sind.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.1.7 Ausbildung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>In den westlichen Industriegesellschaften ist Ausbildung eine der wichtigsten Voraussetzungen f\u00fcr den Zugang zu erw\u00fcnschten gesellschaftlichen Positionen und Berufen, zu hohem sozio\u00f6konomischen Status und damit zu gesellschaftlich begehrten G\u00fctern. Jemand, der nur die Grundschule besucht und keine Berufsausbildung genossen hat, ist mehr oder weniger darauf angewiesen, zeitlebens schlecht bezahlte Hilfst\u00e4tigkeiten zu verrichten, zum Teil in physisch oder psychisch ungesunden Verh\u00e4ltnissen. Ihm wird der Zugang zu kulturellen oder teuren G\u00fctern ganz oder teilweise verwehrt sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Gegensatz dazu verschafft Ausbildung, vor allem eine gehobene Schulbildung, die M\u00f6glichkeit, sich in einer \u201egew\u00e4hlten\u201c Sprache auszudr\u00fccken, bzw. den Sprachcode der oberen Schichten zu beherrschen, um zu erkl\u00e4ren, Vorg\u00e4nge zu analysieren, Argumente zu festigen oder zu entkr\u00e4ften &#8211; kurz: in einer Interaktionssituation ohne physische Mittel mehr Macht auszu\u00fcben.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Gef\u00e4ngnisinsassen \u00b7und Bev\u00f6lkerung (3) wurden folgende Ausbildungsmerkmale (letzte besuchte Vollzeitschule) erfa\u00dft:<\/p>\n\n\n\n<p>Gef\u00e4ngnisinsassen<\/p>\n\n\n\n<p>N = 979<\/p>\n\n\n\n<p>nur Grundschule 59,7 %<\/p>\n\n\n\n<p>Realschule 24,0 %<\/p>\n\n\n\n<p>Gymnasium, Technikum, Fachhochschule 11,8<\/p>\n\n\n\n<p>davon ohne Abschlu\u00df (76,0 %)<\/p>\n\n\n\n<p>Universit\u00e4t 2,3 %<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; davon ohne Abschlu\u00df (68,2%)<\/p>\n\n\n\n<p>noch in Ausbildung 2,2 %<\/p>\n\n\n\n<p>Bev\u00f6lkerung (3)<\/p>\n\n\n\n<p>N = 1848<\/p>\n\n\n\n<p>nur Grundschule 37,5 %<\/p>\n\n\n\n<p>Realschule 41,9<\/p>\n\n\n\n<p>Gymnasium, Technikum, Fachhochschule 14,5<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; davon ohne Abschluss (32,1 %)<\/p>\n\n\n\n<p>Universit\u00e4t 4,7 %<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; davon ohne Abschluss (27,0%)<\/p>\n\n\n\n<p>noch in Ausbildung 1,4 %<\/p>\n\n\n\n<p>Bei den Strafgefangenen ist der Anteil derjenigen, die nur die Grundschule besucht haben deutlich \u00fcberh\u00f6ht. Ebenfalls \u00fcberrepr\u00e4sentiert sind diejenigen, die eine h\u00f6here Schulbildung ohne Abschlu\u00df abgebrochen haben oder noch in Ausbildung stehen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber eine abgeschlo\u00dfene Berufsbildung verf\u00fcgen 47,9 % der Strafgefangenen. Gewichtet man das Ergebnis wegen der Unterrepr\u00e4sentation der Frauen nach dem Geschlecht, liegt der Anteil der Personen mit abgeschlossener Berufsbildung um ein Drittel niedriger als bei der Gesamtbev\u00f6lkerung. Die Ausbildung der Gef\u00e4ngnisinsassen ist also deutlich unterdurchschnittlich.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.1.8 Beruf<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Beruf ist zum gr\u00f6\u00dften Teil von der Ausbildung bestimmt. Im Berufsleben erh\u00e4lt der abh\u00e4ngig Besch\u00e4ftigte die Mittel zur Reproduktion seiner Arbeitskraft. Damit sind seine Kompetenzen und seine Macht, die \u00fcber die Interaktion in der Prim\u00e4rgruppe hinausreicht, abgesteckt. Die G\u00fcter, die ihm zur Verf\u00fcgung stehen, sind durch seinen Lohn bestimmt. Ebenso der Selbst\u00e4ndige, der den Preis f\u00fcr die Qualit\u00e4t und Quantit\u00e4t der G\u00fcter oder Dienstleistungen erh\u00e4lt, die er vielleicht mit drei oder vier Gehilfen zusammen produziert. Der Unternehmer hingegen verf\u00fcgt \u00fcber Macht und G\u00fcter nach der Ma\u00dfgabe der Gr\u00f6\u00dfe und Bedeutung seines Betriebs.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Beruf bildet einen wesentlichen Teil des sozio\u00f6konomischen Status und bestimmt die Klassenzugeh\u00f6rigkeit. Er ist eine ma\u00dfgebliche Bezugsgr\u00f6\u00dfe f\u00fcr interaktive Handlungs- und Kommunikationsabl\u00e4ufe. Um Berufe oder T\u00e4tigkeiten einordnen zu k\u00f6nnen, wurden sie in Funktionsgruppen eingeteilt.<\/p>\n\n\n\n<p>Gef\u00e4ngnisinsassen<\/p>\n\n\n\n<p>N = 979<\/p>\n\n\n\n<p>nur leitende Funktionen 0,1 %<\/p>\n\n\n\n<p>leitende und ausf\u00fchrende administrative Funktionen 4,4 %<\/p>\n\n\n\n<p>leitende manuelle Funktionen 4,7 %<\/p>\n\n\n\n<p>ausf\u00fchrende administrative Funktionen 10,8 %<\/p>\n\n\n\n<p>ausf\u00fchrende manuelle Funktionen 53,6 %<\/p>\n\n\n\n<p>Hilfsfunktionen 26,4 %<\/p>\n\n\n\n<p>Bev\u00f6lkerung (3)<\/p>\n\n\n\n<p>N = 1848<\/p>\n\n\n\n<p>nur leitende Funktionen 1,6 %<\/p>\n\n\n\n<p>leitende und ausf\u00fchrende administrative Funktionen 15 ,8 %<\/p>\n\n\n\n<p>leitende manuelle Funktionen 14,9 %<\/p>\n\n\n\n<p>ausf\u00fchrende administrative Funktionen 21,1 %<\/p>\n\n\n\n<p>ausf\u00fchrende manuelle Funktionen 37,0 %<\/p>\n\n\n\n<p>Hilfsfunktionen 9,6 %<\/p>\n\n\n\n<p>Strafgefangene sind in den untersten beiden Funktionsgruppen (4) stark \u00fcbervertreten, w\u00e4hrend sich in der h\u00f6chsten gerade nur eine Person befindet. Untervertreten sind auch die Selbst\u00e4ndigen (12 % gegen\u00fcber 17,8 % in der Gesamtbev\u00f6lkerung). Bei einem Gro\u00dfteil der \u201eselbst\u00e4ndigen\u201c Strafgefangenen handelt es sich um Stra\u00dfenh\u00e4ndler, Hausierer, wandernde Musikanten oder Prostituierte.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Darstellung der Berufspositionen der Gef\u00e4ngnisinsassen macht deutlich, da\u00df das Gef\u00e4ngnis im wesentlichen f\u00fcr das manuell arbeitende Proletariat eine Heimst\u00e4tte bildet, insbesondere f\u00fcr den deklassierten Teil des Proletariats wie Hilfsarbeiter oder Dauerarbeitslose.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.1.9 Sozio\u00f6konomischer Status und Schichtangeh\u00f6rigkeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Aufgliederung der Bev\u00f6lkerung nach dem sozio\u00f6konomischen Status ihrer Mitglieder und die Zusammenfassung der Individuen mit \u00e4hnlichem Status in Schichten oder Klassen stellt die ungleiche Teilhabe der Individuen an gesellschaftlichen Mitteln und G\u00fctern dar und damit auch die ungleichen Verh\u00e4ltnisse zwischen den Menschen und zwischen Gesamtgesellschaft und Einzelnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das in der Gesellschaft direkt wahrnehmbare Korrelat dieser Gliederung sind die Unterschiede in Ansehen, Privilegien, Verm\u00f6gen, Macht, Prestige und Selbsteinsch\u00e4tzung, die zwischen den Individuen bestehen. Es ist unmittelbar einsichtig, da\u00df Bezeichnungen wie Arbeiter, Direktor, Akademiker, Hilfs- oder Sondersch\u00fcler, Mitglied des Bundestages, Fremdarbeiter, Sohn des Dr. M\u00fcller, Fabrikbesitzer, Handlanger, Doktor oder Angestellter ganz bestimmte Abstufungen an Status in der Wahrnehmung der Mitglieder\u00b7 der Gesellschaft ausdr\u00fccken.<\/p>\n\n\n\n<p>Sowohl f\u00fcr Max Weber (1925, 1934 und 1956) als auch f\u00fcr Karl Marx (1842, 1858 etc.) ist die gesellschaftliche Arbeitsteilung eine Hauptbedingung der gesellschaftlichen Schichtung. Max Weber begreift die Schichtung (k\u00f6rperlich arbeitende Menschen einerseits und Inhaber leitender Funktionen andererseits) kulturspezifisch: Die Vorstellung des \u201edreckigen\u201c Arbeiters, die St\u00e4ndevorstellung der r\u00f6mischen Gesellschaft, da\u00df der Aristokrat nicht arbeiten d\u00fcrfe, habe sich in Europa und seinem kulturellen Umkreis bis heute erhalten. Alle Zwischenschichten seien in der Hauptsache statistischer Natur. Dabei spielen Einkommensdifferenzen eine wichtige Rolle. Von Marx in den Vordergrund ger\u00fcckt wird der Besitz von Produktionsmitteln, dessen zentrale Rolle auch Weber anerkennt. So unterscheidet Marx in erster Linie zwei Klassen: die Besitzenden (Aristokraten, Bankiers, Gro\u00dfh\u00e4ndler, Industrielle) und die Nichtbesitzenden, unterteilt in Unproduktive (Angestellte, Intellektuelle), Produktive (Arbeiter) und Lumpenproletariat (Arbeitslose, Deklassierte, Hilfsarbeiter). Weber definiert dazwischen eine weitere Klasse: die Mittelschicht, bestehend aus kleinen Eigent\u00fcmern, Bauern und Handwerkern. Die neueren Autoren weichen nicht wesentlich von diesen Ergebnissen ab. Bei Lockwood (1958, S. 15) ist die Statussituation definiert als \u201ethe position of the individual in the hierarchy of prestige of society in large\u201c. Kahn ( 1977, S. 10) bezeichnet die Klassen als Ausdruck der gesellschaftlichen Verteilung von Macht, Privilegien und Prestige.<\/p>\n\n\n\n<p>Um solche Begriffe sozialwissenschaftlich verf\u00fcgbar zu machen, bedarf es der Indikatoren. Von fast allen Autoren wird der sozio\u00f6konomische Status haupts\u00e4chlich an der Berufsposition gemessen. Kleining und Moore (1960, S. 91) erstellen eine Berufsprestigeskala von je 70 M\u00e4nner- und Frauen berufen. Neund\u00f6rfer (1961) definiert einen Funktionsgruppenkatalog, der es erm\u00f6glicht, Lohnempf\u00e4nger nach der Art ihrer T\u00e4tigkeit in Qualifikationsstufen einzuordnen.<\/p>\n\n\n\n<p>H\u00e4ufig werden auch Einkommen und Selbsteinsch\u00e4tzung in die Untersuchung einbezogen, doch bleiben die Abweichungen gering, da die beiden Indikatoren von Berufsprestige und -funktion weitgehend vorherbestimmt sind (Bolte, 1974). Bei Hollingshead\/Redlich (1958, S. 387) betr\u00e4gt die multiple Korrelation von \u201eoccupational position\u201c und \u201eeducation\u201c mit einer alle m\u00f6glichen Indikatoren ber\u00fccksichtigenden \u201eclass position\u201c r = 0.91. Collins (1971, S. 1002) h\u00e4lt Ausbildung f\u00fcr die wesentliche Voraussetzung des Zugangs zu Berufen mit hohem Status. Ausbildung w\u00e4re damit f\u00fcr sich allein schon ein valider Indikator f\u00fcr Schichtangeh\u00f6rigkeit.<\/p>\n\n\n\n<p>Die exakte Einstufung der Individuen in die Gruppen eines Schichtmodells ist bis zu einem gewissen Grade willk\u00fcrlich. \u201eGroupings or strata derived from such measurement, are not necessarily real social groups, but may represent simply the more or less arbitrary classification of the investigation\u201c (Kohn, 1977, S. 11). Das \u00e4ndert jedoch nichts an der Tatsache, da\u00df es in kapitalistischen Industriegesellschaften eine Schichtung gibt. Broom\/Jones (1977, S. 812) nennen drei Voraussetzungen f\u00fcr die Indentifizierbarkeit von sozialen Schichten in einer Gesellschaft:<\/p>\n\n\n\n<p>1. Eine soziale Differenzierung und eine Arbeitsteilung, Inhaber verschiedener sozialer Rollen ungleiche Betr\u00e4ge materieller und nichtmaterieller Belohnung erhalten (amounts of material or nonmaterial rewards).<\/p>\n\n\n\n<p>2. Eine Exklusivit\u00e4t der Muster (patterns) sozialer Partizipation unter Personen, die soziale Rollen mit \u00e4hnlicher Belohnung (commanding similar rewards) besetzen.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Ungleiche M\u00f6glichkeiten der \u00dcbertragung von Vorteilen auf sp\u00e4tere Generationen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die ersten beiden Bedingungen sind ausreichend f\u00fcr die Definition ungleicher hierarchisch strukturierter sozialer Schichten, die dritte Bedingung ist die Grundlage f\u00fcr die Aufrechterhaltung von Ungleichheit und Schichtangeh\u00f6rigkeit von einer Generation zur andern. Hier tritt der Aspekt der sozialen Mobilit\u00e4t in die Analyse der gesellschaftlichen Schichtung ein.<\/p>\n\n\n\n<p>In den meisten sozialwissenschaftlichen Untersuchungen, die Modelle zur Skalierung von sozialen Positionen oder Schichtangeh\u00f6rigkeit konstruieren, werden Indikatoren wie Beruf, Ausbildung, Einkommen und Verm\u00f6gen oder Kapitalbesitz verwendet. In gewisse Untersuchungen werden auch noch Wohngebiet und weitere soziodemographische Faktoren einbezogen. In der hier vorliegenden Analyse des Kriminalisierungsprozesses ist es unerl\u00e4sslich, die Indikatoren so zu w\u00e4hlen, da\u00df aus den vorhandenen Daten ein gen\u00fcgend reliabler Schichtindex hervorgeht. Des weitern mu\u00df das Modell f\u00fcr die Analyse der Gesamtbev\u00f6lkerung tauglich sein, um eine Vergleichsbasis f\u00fcr die Daten der Strafgefangenen zu sichern.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Modell st\u00fctzt sich auf die Indikatoren Beruf, Selbst\u00e4ndigkeit vs. Lohnarbeitsverh\u00e4)tnis, Berufs- und Schulbildung. Es ist nicht notwendig, den Indikator Einkommen miteinzubeziehen, da er weitgehend von Beruf und Ausbildung abh\u00e4ngt. Zudem ist es nicht ohne weiteres m\u00f6glich, verschiedene Einkommen \u00fcber eine l\u00e4ngere Zeit hinweg zu vergleichen, was bei der Einbeziehung der Schichtangeh\u00f6rigkeit der Eltern unabdingbar w\u00e4re. Daten \u00fcber soziodemographische Faktoren und Selbsteinsch\u00e4tzung liegen nicht vor. Zudem sind sie von Beruf und Ausbildung beinahe ohne Abweichung bestimmt. Bei Hollingshead (1958) korreliert Selbsteinsch\u00e4tzung mit dem beruflichen Status r = 0.902. Kapitalbesitz ist durch Beruf und das Fehlen eines Lohnarbeitsverh\u00e4ltnisses hinl\u00e4nglich bestimmt.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei der Festlegung eines Schichtindexes wurde den verschiedenen Indikatoren ein unterschiedliches Gewicht zugemessen. Am wichtigsten ist zweifellos der Beruf, da er den gr\u00f6\u00dften Anteil an der Bestimmung des Fehlens oder Vorhandenseins von Macht, Handlungsspielraum, Privilegien und Prestige des Individuums hat. An zweiter Stelle steht die Ausbildung. Um die Schichtstruktur darzustellen, sind Beruf und Ausbildung ordinalskalierten Variablen zugeordnet und zu einer Variablen zusammengefa\u00dft, aus der mittels Gruppenbildung die Schichten bestimmt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>In den einzelnen Schichten finden sich beispielsweise:<\/p>\n\n\n\n<p>Oberschicht (OS, 82 &#8211; 100 Punkte)<\/p>\n\n\n\n<p>Besitzer von Unternehmen mit \u00fcber 50 Lohnabh\u00e4ngigen, \u00c4rzte in Spitzenpositionen, Personen mit h\u00f6chsten Positionen in Kultur, Gesellschaft, Wirtschaft oder Politik<\/p>\n\n\n\n<p>Obere Mittelschicht (OM, 70 &#8211; 81 Punkte)<\/p>\n\n\n\n<p>Frei berufliche mit Universit\u00e4tsabschlu\u00df, mittlere Unternehmer, Lohnabh\u00e4ngige und Beamte in nur leitenden Positionen<\/p>\n\n\n\n<p>Mittlere Mittelschicht (MM, 58 &#8211; 69 Punkte)<\/p>\n\n\n\n<p>kleinere Unternehmer, Akademiker in nur ausf\u00fchrenden Stellungen, Angestellte mit Berufsausbildung in leitenden und zugleich ausf\u00fchrenden Positionen, Lehrer an gehobenen Schulen<\/p>\n\n\n\n<p>Untere Mittelschicht (UM, 46 &#8211; 57 Punkte)<\/p>\n\n\n\n<p>kleine Selbst\u00e4ndige im Handwerk mit Mitarbeitern, Angestellte in ausf\u00fchrenden Positionen mit Berufs- und gehobener Schulbildung, mittlere selbst\u00e4ndige Bauern, Facharbeiter in leitenden Positionen<\/p>\n\n\n\n<p>Obere Unterschicht (OU, 34 &#8211; 45 Punkte)<\/p>\n\n\n\n<p>unqualifizierte Angestellte in ausf\u00fchrenden Positionen, qualifizierte Arbeiter in ausf\u00fchrenden Positionen, Selbst\u00e4ndige im Handwerk ohne Mitarbeiter<\/p>\n\n\n\n<p>Untere Unterschicht (UU, 13 \u2013 33 Punkte)<\/p>\n\n\n\n<p>unqualifizierte Arbeiter, Hilfsarbeiter mit regelm\u00e4\u00dfiger Besch\u00e4ftigung, Gelegenheitsarbeiter mit Berufsbildung<\/p>\n\n\n\n<p>Sozial Deklassierte (SD, 1-12 Punkte)<\/p>\n\n\n\n<p>mit sozial verachteten T\u00e4tigkeiten besch\u00e4ftigte Arbeiter, Gelegenheitsarbeiter ohne jegliche Qualifikation, Hilfsknechte, Landstreicher, Sozialhilfeempf\u00e4nger ohne Aussicht auf ordentliche Besch\u00e4ftigung<\/p>\n\n\n\n<p>Dabei ergeben sich folgende Verteilungen<\/p>\n\n\n\n<p>Strafgefangene %: OS 0,3; OM 2,8; MM 7,1; UM 11,7; OU 33,4; UU 27,1; SD 17,6<\/p>\n\n\n\n<p>Bev\u00f6lkerung A (5) eigene Ber. %: OS 1,8; OM 6,8; MM 13,8; UM 27,7; OU 30,0; UU 17,1; SD 2,8<\/p>\n\n\n\n<p>Bev\u00f6lkerung B (5) Moore\/Kleining %: OS 1; OM 5; MM 15; UM 30; OU 28; UU 17; SD 4<\/p>\n\n\n\n<p>Bev\u00f6lkerung C (5) Scheuch %: OS 2,5; OM 6,1; MM 14,6; UM 20,7; OU 36,6; UU 19,5; SD x<\/p>\n\n\n\n<p>Bev\u00f6lkerung D (5) Bolte %: OS 2; OM 5; MM 14; UM 29; OU 29; UU 17; SD 4<\/p>\n\n\n\n<p>In den untersten Schichten, vor allem bei den sozial Deklassierten, sind die Strafgefangenen deutlich \u00fcberrepr\u00e4sentiert. Je h\u00f6her die Schicht, desto kleiner wird der Anteil der Insassen im Verh\u00e4ltnis zur Gesamtbev\u00f6lkerung. Daf\u00fcr gibt es zwei sich nicht ausschlie\u00dfende Erkl\u00e4rungsm\u00f6glichkeiten: erstens der starke \u00f6konomische Druck auf die unteren Schichten, der sie eher dazu zwingt, sich begehrte oder lebensnotwendige G\u00fcter auf gegen juristische Normen versto\u00dfendem Wege zu beschaffen, und zweitens die Benachteiligung dieser Schichten durch die Instanzen sozialer Kontrolle.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.1.10 Operationalisierung des Klassenbegriffs, Klassenzugeh\u00f6rigkeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Kritik der politischen \u00d6konomie geht wie die klassische politische \u00d6konomie von Ricardo und sp\u00e4ter auch Max Weber von einer grundlegenden Zweiteilung der Gesellschaft in Kapital und Arbeit bzw. Kapitalisten und Arbeiter aus. Das Proletariat, gekennzeichnet durch die doppelte Freiheit als Freiheit von Produktionsmitteln und Freiheit zum Verkauf der Arbeitskraft differenziert sich in den Kategorien produktive und unproduktive Lohnarbeiter, Lohnarbeiter des industriellen und des kommerziellen Kapitals, Bezieher prim\u00e4rer und abgeleiteter Revenue (Bischoff, 1980, S. 52 ff; Bierbaum, 1977, S. 18 ff).<\/p>\n\n\n\n<p>Eine weitere Differenzierung besteht in der Qualifikation der Arbeit als \u201egeschickte\u201c oder \u201eungeschickte\u201c, \u201ekomplizierte\u201c oder \u201eeinfache\u201c Arbeit. Neben den Lohnarbeitern des Kapitals werden der Arbeiterklasse auch die Lohnarbeiter der nicht-kapitalistischen Warenproduktion und -zirkulation sowie die Arbeitslosen zugerechnet, im weitesten Sinne auch die von den Arbeitern mitern\u00e4hrten Angeh\u00f6rigen. In unserm Datensatz fehlen die notwendigen Angaben, um die einzelnen Individuen mit gen\u00fcgender Sicherheit bestimmten Fraktionen des Proletariats zuzuordnen, so da\u00df nur die Klasse als solche definiert werden kann. Eine Zuordnung w\u00e4re statistisch gesehen auch nicht unbedingt sinnvoll, weil sie nur eine differenzierte Nominalskala zum Resultat haben w\u00fcrde. Nach Bischoff geh\u00f6ren 52 % der Bev\u00f6lkerung der BRD der Arbeiterklasse an.<\/p>\n\n\n\n<p>Die dem Proletariat entgegengesetzte Klasse ist die Bourgeoisie. Sie gliedert sich in fungierende Kapitalisten (Unternehmer), blo\u00dfe Kapitaleigent\u00fcmer (Rentiers) und Grundeigent\u00fcmer als Sonderfall (nicht jedoch Bauern, die ihr eigenes Land bewirtschaften, vgl. Bischoff, 1980, S. 84 f). Nach Bischoff teilen sich die fungierenden Kapitalisten auf in Produktionsmitteleigent\u00fcmer und blo\u00dfe Dirigenten, also Spitzenmanager, die \u00fcberwiegend aus dem Profit bezahlt werden. In unserer Untersuchung werden jedoch die Manager den Mittelklassen zugerechnet, soweit sie nicht \u00fcber Kapitalbesitz verf\u00fcgen. Der Kapitalistenklasse geh\u00f6ren auch die mitern\u00e4hrten Angeh\u00f6rigen an. Der Bourgeoisie werden nach Bischoff 5 % der Bev\u00f6lkerung zugerechnet, bei den von uns untersuchten Strafgefangenen niemand.<\/p>\n\n\n\n<p>Zwischen den\u00b7 beiden Hauptklassen stehen die Mittelklassen, vor allem Selbst\u00e4ndige, nicht-kapitalistische Warenproduzenten und Bauern (diese bilden nach Marx keine selbst\u00e4ndige Klasse). Die Mittelklassen sind auch Personen mit abgeleitetem Einkommen wie Besch\u00e4ftigte in Verb\u00e4nden, Parteien usw. sowie Staatsbesch\u00e4ftigte zugeordnet. Im Gegensatz zu Bischoff (1980, S. 94 und 110 ff) rechne ich Rentner und Sozialhilfeempf\u00e4nger nicht den Mittelklassen zu, sondern der Klasse aus der sie stammen. Ebenso bilden nicht-leitende Arbeiter und Angestellte bei staatlichen Wirtschaftsunternehmen in der Untersuchung Teile des Proletariats. Es geht hier nicht um eine Funktionsbestimmung von Individuen innerhalb der \u00d6konomie, sondern um die Operationalisierung gesellschaftlicher Positionen und so erscheint es wenig sinnvoll, Sozialhilfeempf\u00e4nger genau wie Richter am Bundesverfassungsgericht den Mittelklassen zuzuordnen. Nach Bischoff geh\u00f6ren 43 % der Bev\u00f6lkerung der BRD zu den Mittelklassen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Klassenzugeh\u00f6rigkeit der Strafgefangenen und der Kontrollgruppe gliedert sich wie folgt:<\/p>\n\n\n\n<p>Bourgeoise Gef\u00e4ngnisinsassen N = 979: 0 Bev\u00f6lkerung N = 1848: 3 %<\/p>\n\n\n\n<p>Mittelklassen Gef\u00e4ngnisinsassen N = 979: 10,4 % Bev\u00f6lkerung N = 1848: 39 %<\/p>\n\n\n\n<p>Proletariat Gef\u00e4ngnisinsassen N = 979: 89,6 % Bev\u00f6lkerung N = 1848: 58 %<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die Hypothesenpr\u00fcfung wurde nur die Schichtvariable verwendet. Sie kann statistisch gesehen an die Stelle der Klassenvariable treten, da die Interkorrelation \u00e4u\u00dferst hoch ist (Gamma = . 93). So kann in der Hypothesenformulierung und -pr\u00fcfung ohne weiteres von Klasse gesprochen werden. (6)<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.1.11 Sozio\u00f6konomischer Status der Eltern<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Herkunft oder der sozio\u00f6konomische Status der Eltern k\u00f6nnen in verschiedener Hinsicht einen Einflu\u00df auf den Kriminalisierungsproze\u00df haben. Erstens wirken sie auf das Ausbildungs- und Berufsniveau der Kinder. zweitens k\u00f6nnte ein hoher Status der Eltern Jugendliche vor der Kriminalisierung besch\u00fctzen, indem die Eltern ihre gr\u00f6\u00dferen gesellschaftlichen Kompetenzen und Machtmittel im Definitionsproze\u00df abweichenden Verhaltens zugunsten ihrer Kinder einsetzen und dies von den Instanzen sozialer Kontrolle bei der Aus\u00fcbung der Definitionsmacht antizipierend ber\u00fccksichtigt wird. Die entsprechende These w\u00e4re, da\u00df ein hoher sozio\u00f6konomischer Status der Eltern Fr\u00fchkriminalisierung weitgehend verhindert.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vergleich von Berufsfunktionen der Gef\u00e4ngnisinsassen, deren V\u00e4ter (als Indikator f\u00fcr den sozio\u00f6konomischen Status der Eltern) und der Gesamtbev\u00f6lkerung ergibt folgendes Bild:<\/p>\n\n\n\n<p>nur leitende F. Gef\u00e4ngnisinsassen N = 989 0,1%; V\u00e4ter der Gef\u00e4ngnisinsassen (7) N = 905 0,3% ; Bev\u00f6lkerung N = 1848 1,6 %<\/p>\n\n\n\n<p>leitende und ausf\u00fchrende administrative Funktionen Gef\u00e4ngnisinsassen 4,4 %; V\u00e4ter 9,0 %; Bev\u00f6lkerung 15,8 %<\/p>\n\n\n\n<p>leitende manuelle Funktionen Gef\u00e4ngnisinsassen 4,7 %; V\u00e4ter 14,2 %; Bev\u00f6lkerung 14,9 %<\/p>\n\n\n\n<p>ausf\u00fchrende administrative Funktionen Gef\u00e4ngnisinsassen 10,8 %; V\u00e4ter 12,7 %; Bev\u00f6lkerung 21,1 %<\/p>\n\n\n\n<p>ausf\u00fchrende manuelle Funktionen Gef\u00e4ngnisinsassen 53,6 %; V\u00e4ter 50,4 %; Bev\u00f6lkerung 37,0 %<\/p>\n\n\n\n<p>Hilfsfunktionen Gef\u00e4ngnisinsassen 26,4 %; V\u00e4ter 13,4 %; Bev\u00f6lkerung 9,6 %<\/p>\n\n\n\n<p>Die unteren Funktionsgruppen sind also auch bei den Eltern der Gef\u00e4ngnisinsassen \u00fcbervertreten. Der Grad der klassenspezifischen Selbstrekrutierung der Strafgefangenen ist wahrscheinlich genauso hoch wie bei den Richtern. (8) Richter stammen meistens aus den oberen Schichten, Gef\u00e4ngnisinsassen sind in der Regel Kinder von Arbeitern und Angestellten und geh\u00f6ren auch selbst den entsprechenden Schichten an. Analog dem Status der Insassen wurde eine Variable \u201eHerkunft\u201c oder Status der Eltern gebildet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.2 Deskripitve Statistik der Kriminalisierungsereignisse<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Neben den sozio\u00f6konomischen Merkmalen und den Altersvariablen stehen die Kriminalisierungsereignisse im engeren Sinne als abh\u00e4ngige Variablen des Kriminalisierungsprozesses. Es handelt sich um Vorverurteilungen, aktuelle Verurteilungen und Internierungen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.2.1 Abgeurteilte Straftaten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Um eine sinnvolle Auswertung zu gew\u00e4hrleisten, sind die Verurteilungen zu Deliktsgruppen zusammengefa\u00dft. Die Zahlen beziehen sich in Prozent auf Insassen, die wegen der entsprechenden Delikte verurteilt wurden. F\u00fcr die aktuelle Verurteilung ist N = 952, f\u00fcr die Vorverurteilungen (Summe der Verurteilungen vor der aktuellen Verurteilung) N = 891 und f\u00fcr die erste Verurteilung N = 945.<\/p>\n\n\n\n<p>Diebstahl (9) erste Verurteilung 54,7 %; Vorverurteilung 71,5 %; aktuelle Verurteilung 54,4 %<\/p>\n\n\n\n<p>Betrug (10) erste Verurteilung 17,5 %; Vorverurteilung 46,0 %; aktuelle Verurteilung 28,8 %<\/p>\n\n\n\n<p>Raub (11) erste Verurteilung 4,1 %; Vorverurteilung 5,9 %; aktuelle Verurteilung 10,6 %<\/p>\n\n\n\n<p>T\u00f6tung (12) erste Verurteilung 2,2 %; Vorverurteilung 0,5 %; aktuelle Verurteilung 4,7 %<\/p>\n\n\n\n<p>K\u00f6rperverletzung (13) erste Verurteilung 2,3 %; Vorverurteilung 4,7 %; aktuelle Verurteilung 5,7 %<\/p>\n\n\n\n<p>Vergewaltigung (14) erste Verurteilung 0,8 %; Vorverurteilung 2,0 %; aktuelle Verurteilung 3,2 %<\/p>\n\n\n\n<p>sonstige Sexualdelikte (15) erste Verurteilung 10,4 %; Vorverurteilung 18,4 %; aktuelle Verurteilung 13,0 %<\/p>\n\n\n\n<p>Verkehrsdelikte (16) erste Verurteilung 25,7 %; Vorverurteilung 53,2 %; aktuelle Verurteilung 26,1 %<\/p>\n\n\n\n<p>Bet\u00e4ubungsmitteldelikte (17) erste Verurteilung 3,5 %; Vorverurteilung 3,0 %; aktuelle Verurteilung 6,0 %<\/p>\n\n\n\n<p>Der gr\u00f6\u00dfte Teil der Strafgefangenen wurde wegen Eigentumsdelikten verurteilt. Auch die Verkehrsdelikte wurden meist in diesem Zusammenhang abgeurteilt. Im Zentrum des repressiven Strafrechts steht die herrschende Eigentumsordnung. \u00dcber 85 % der Insassen wurde eine Verletzung der Eigentumsordnung zugeschrieben, w\u00e4hrend Verletzungen der pers\u00f6nlichen Integrit\u00e4t, zumal \u201eschwere F\u00e4lle\u201c wie Mord und Vergewaltigung eine eher unbedeutende Rolle spielen. Bei der Eigentumskriminalit\u00e4t geht es weniger um spektakul\u00e4re Verbrechen wie Raub und Wirtschaftskriminalit\u00e4t, sondern in erster Linie um geringf\u00fcgigere wie Diebstahl. Der Bruch der b\u00fcrgerlichen Aneignungsnormen von G\u00fctern und Werten ist Indiceskandidat f\u00fcr kriminelles Verhalten \u00fcberhaupt. Der Definitionszusammenhang k\u00f6nnte \u00fcber folgende Struktur vermittelt sein: Wer die Aneignungsnormen nicht beachtet, hat keine Achtung vor der Rechtsordnung. Personen, die keine Achtung vor der Rechtsordnung haben, ist kriminelles Verhalten im weitesten Sinne zuzuschreiben.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese These wird durch folgendes Faktum gest\u00fctzt: Ein einziger (von drei\u00dfig) \u201eVergewaltigern\u201c wurde nur wegen dieses Deliktes verurteilt, ohne eine Vorstrafe zu haben. Es handelt sich dabei um einen Hilfsarbeiter. Nur ein knappes Drittel der \u201eVergewaltiger\u201c wurde nicht gleichzeitig wegen Verst\u00f6\u00dfen gegen die Eigentumsordnung verurteilt. Die Instanzen sozialer Kontrolle scheinen nach der Regel vorzugehen, da\u00df nur \u201eDiebe\u201c und \u201eVorbestrafte\u201c durch Freiheitsentzug zu kriminalisieren w\u00e4ren. Bei \u201eDieben\u201c oder \u201eEinbrechern\u201c sind wohl solche Randbedingungen wie Vorstrafen nicht vonn\u00f6ten, um einen Freiheitsentzug zu legitimieren; es reicht hier der zugeschriebene Bruch der Eigentumsordnung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.2.2 Art der ersten Verurteilung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verlauf des Kriminalisierungsprozesses h\u00e4ngt wesentlich davon ab, ob die erste Verurteilung zum Freiheitsentzug gef\u00fchrt hat, oder ob nur eine Bu\u00dfe oder eine Freiheitsstrafe auf Bew\u00e4hrung ausgesprochen wurde (N = 950). Resultat der ersten Verurteilung waren in 13,9 % der F\u00e4lle eine Bu\u00dfe, in 33,5 % eine Freiheitsstrafe auf Bew\u00e4hrung und in 25,9 % eine Freiheitsstrafe ohne Bew\u00e4hrung. In 26,7 % wurde eine Jugendstrafe ausgesprochen. Von diesen haben 55 % zum Freiheitsentzug gef\u00fchrt, w\u00e4hrend 45 % der Strafgefangenen zu nicht freiheitsentziehenden Jugendma\u00dfnahmen verurteilt wurden. \u00dcber die H\u00e4lfte dieser 45 % waren aber zu diesem Zeitpunkt schon interniert gewesen. Der Anteil derjenigen, denen mit oder vor der ersten Verurteilung die Freiheit entzogen wurde, ist hoch: Es handelt sich um etwa die H\u00e4lfte der Gef\u00e4ngnisinsassen. Betrachtet man s\u00e4mtliche Strafverfahren, werden hingegen nur durchschnittlich etwa 25 % derjenigen, denen im Strafverfahren abweichendes Verhalten zugeschrieben wurde, zu Freiheitsstrafen ohne Bew\u00e4hrung verurteilt. (18) Man kann also von diesem Gesichtspunkt aus auf einen die kriminelle Karriere f\u00f6rdernden Effekt der Freiheitsstrafe ohne Bew\u00e4hrung schlie\u00dfen. \u201eFreiheitsentzug bei erster Verurteilung\u201c ist ein Indiceskandidat f\u00fcr die Zuschreibung von \u201ekriminellem Verhalten\u201c im weiteren Kriminalisierungsproze\u00df.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.2.3 Art der aktuellen Verurteilung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Gegenstand der Untersuchung sind Strafgefangene. Alle untersuchten Personen sind im vorg\u00e4ngigen Verfahren zu Freiheitsentzug verurteilt worden (19). Es spielt hier allerdings eine Rolle, ob es sich um 11normale11 Freiheitsstrafen oder um Ma\u00dfnahmevollzug (Jugendma\u00dfnahme, Internierung als Gewohnheitsverbrecher usw.) handelt. Der Ma\u00dfnahmevollzug dauert in der Regel bedeutend l\u00e4nger als andere Freiheitsstrafen und betrifft 16,1 % der Strafgefangenen (N = 958). Als Jugendma\u00dfnahme steht er am Anfang und als Internierung als Gewohnheitsverbrecher am Ende der kriminellen Karriere.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.2.4 Anzahl der Verurteilungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Anzahl der Verurteilungen zeigt die Frequenz der Kriminalisierungsereignisse auf. F\u00fchrten sie zum Freiheitsentzug, bilden sie die Grundlage zur kriminellen Karriere. Als sogenannteVorstrafen gehen sie in die Urteilsfindung des aktuellen Verfahrens ein.<\/p>\n\n\n\n<p>Prozent der Gef\u00e4ngnisinsassen<\/p>\n\n\n\n<p>(N = 971)<\/p>\n\n\n\n<p>keine Vorstrafen, administrative Einweisung 3, 7<\/p>\n\n\n\n<p>keine Vorstrafen, nur aktuelle Verurteilung 12,3<\/p>\n\n\n\n<p>eine oder zwei Vorstrafen 24,4<\/p>\n\n\n\n<p>drei oder vier Vorstrafen 18,9<\/p>\n\n\n\n<p>f\u00fcnf bis sieben Vorstrafen 16,3<\/p>\n\n\n\n<p>acht bis zehn Vorstrafen 10,3<\/p>\n\n\n\n<p>\u00fcber zehn bis f\u00fcnfzehn Vorstrafen 9,6<\/p>\n\n\n\n<p>\u00fcber f\u00fcnfzehn bis zwanzig Vorstrafen 2,6<\/p>\n\n\n\n<p>\u00fcber zwanzig bis neunundvierzig Vorstrafen 1,9<\/p>\n\n\n\n<p>Die gro\u00dfe Zahl der Vorbestraften und die Anzahl der Vorverurteilungen zeigen, da\u00df auch Vorstrafen Indiceskandidaten f\u00fcr die Zuschreibung kriminellen Handelns sind.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.2.5 R\u00fcckfall<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>R\u00fcckfall ist durch das Strafgesetz definiert (20) und bedeutet, da\u00df dem Verurteilten innerhalb der vorangegangenen f\u00fcnf Jahre wegen einer. vors\u00e4tzlichen Straftat die Freiheit entzogen wurde; Rechtsfolge ist Strafversch\u00e4rfung. 53,3 % der Strafgefangenen waren r\u00fcckf\u00e4llig (N = 953). In allen diesen F\u00e4llen liegt eine kriminelle Karriere vor, und somit ist R\u00fcckfall ein weiterer Indiceskandidat f\u00fcr die Zuschreibung kriminellen Handelns.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.2.6 Dauer der Internierung vor der aktuellen Verurteilung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Diese Variable zeigt auf, in welchem Ma\u00dfe schon vor der aktuellen Verurteilung eine Kriminalisierung stattgefunden hat. 23 % der Gef\u00e4ngnisinsassen waren bei der Befragung erstmalig interniert. 14 % waren vorher h\u00f6chstens ein Jahr interniert, 30 % \u00fcber einem bis 5 Jahre, 13 % \u00fcber 5 bis 10 Jahre und weitere 10 % \u00fcber 10 Jahre. Die meisten Strafgefangenen haben also schon eine kriminelle Karriere hinter sich (N = 974). Vorkriminalisierung mit den Indikatoren Vorstrafen, Vorinternierung und R\u00fcckfall kann in die Reihe der Indiceskandidaten f\u00fcr die Zuschreibung kriminellen Verhaltens aufgenommen werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.3 Deskriptive Statistik der Resultate des Kriminalisierungsprozesses<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die letzten abh\u00e4ngigen .Variablen des Kriminalisierungsprozesses sind die Internierungen. Erst die vollzogene Freiheitsstrafe bringt die Definition eines Menschen als Kriminellen zur vollen Geltung. Als Resultate des Kriminalisierungsprozesses wurde das aktuelle Strafma\u00df bzw. die aktuelle Internierungsdauer, die Gesamtinternierungsdauer und der \u201eGrad der Kriminalisierung\u201c als Koeffizient von Gesamtinternierungsdauer und Lebensalter erhoben.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.3.1 Das aktuelle Strafma\u00df<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Dauer der aktuellen Internierung (21) zeigt das quantitative Element der Strafzumessung und damit der aktuellen Kriminalisierung auf (N = 980).<\/p>\n\n\n\n<p>40,6 % der Strafgefangenen verb\u00fc\u00dfen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr oder weniger ( 21, 8 % bis ein halbes Jahr und 18,8 % \u00fcber ein halbes Jahr), 21,2 % \u00fcber ein bis zwei Jahre, 16,3 % \u00fcber zwei bis drei Jahre, 6,2 % \u00fcber drei bis vier Jahre und 8 % \u00fcber vier bis f\u00fcnf Jahre. (22) \u00dcber f\u00fcnfj\u00e4hrige Freiheitsstrafen sind in 7,7 % der F\u00e4lle ausgesprochen worden (3,9 % unter zehn Jahren und 3,8 % \u00fcber zehn Jahre). Bei den \u00fcber f\u00fcnfj\u00e4hrigen Freiheitsstrafen handelt es sich in aller Regel um Ma\u00dfnahmevollzug oder Verurteilungen wegen absichtlicher T\u00f6tungsdelikte. Es gilt nun herauszufinden, inwieweit me\u00dfbare sozio\u00f6konomische Merkmale und vorhergegangene Kriminalisierungsereignisse einen Einflu\u00df auf das Strafma\u00df haben (vgl. Abschnitte 5.2, 5.4 und 5.5).<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.3.2 Die gesamte Internierungsdauer<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Diese Variable gibt Auskunft \u00fcber den gesamten Zeitraum, w\u00e4hrend dem der Strafgefangene in Erziehungs- und Arbeitsanstalten oder Gef\u00e4ngnissen interniert war (N = 974).<\/p>\n\n\n\n<p>Von den untersuchten Strafgefangenen waren 31 % bis zu zwei Jahren interniert, 23,8 % \u00fcber zwei bis vier Jahre, 11,6 % \u00fcber vier bis sechs Jahre, 8,8 % sechs bis acht Jahre und 5,2 % \u00fcber acht bis zehn Jahre. \u00dcber zehn bis f\u00fcnfzehn Jahre waren 10, 7 % interniert, \u00fcber f\u00fcnfzehn bis zwanzig 5,5 %, \u00fcber zwanzig bis f\u00fcnfundzwanzig 3,5 % und 0,9 % \u00fcber f\u00fcnfundzwanzig Jahre. So liegt der Anteil der Strafgefangenen, denen insgesamt l\u00e4nger als f\u00fcnf Jahre die Freiheit entzogen wurde, bei 38 %. Das wirft ein Licht auf das Ausma\u00df und die zeitliche Ausdehnung des Freiheitsentzuges, den kriminalisierte Personen auszustehen haben.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.3.3 \u201eGrad der Kriminalisierung\u201c: Der Quotient von Internierungsdauer und Lebensalter<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Bei dieser Variable geht es in erster Linie darum, das momentane Alter der Gef\u00e4ngnisinsassen zu isolieren und damit die Gesamtinternierungsdauer unabh\u00e4ngig von den rein lebensaltersbedingten \u201eGelegen\u00ad heiten\u201c zur Kriminalisierung zu machen. So k\u00f6nnen auch gerichtsrelevante Argumente von der Art \u201eer hat sich lange Zeit nicht zuschulden kommen lassen\u201c oder \u201ekaum ist er aus dem Gef\u00e4ngnis entlassen worden, hat er schon wieder &#8230;\u201c besser ber\u00fccksichtigt werden als nur mit der Gesamtinternierungsdauer. \u201eGrad der Kriminalisierung\u201c ist der Prozentsatz der Lebenszeit, die der Strafgefangene hinter Gittern verbracht hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Verteilung ist schief und monomodal, die meisten F\u00e4lle finden sich im Bereich von unter 15 % (N = 973).<\/p>\n\n\n\n<p>Grad der Kriminalisierung<\/p>\n\n\n\n<p>bis 5 % 25,7<\/p>\n\n\n\n<p>\u00fcber 5 % bis 10 % 19,3<\/p>\n\n\n\n<p>\u00fcber 10 % bis 15 % 14,4<\/p>\n\n\n\n<p>\u00fcber 15 % bis 20 % 9,6<\/p>\n\n\n\n<p>\u00fcber 20 % bis 25 % 8,2<\/p>\n\n\n\n<p>\u00fcber 25 % bis 30 % 5,9<\/p>\n\n\n\n<p>\u00fcber 30 % bis 40 % 8,8<\/p>\n\n\n\n<p>\u00fcber 40 % bis 50 % 5,5<\/p>\n\n\n\n<p>\u00fcber 50 % bis 70 % 2,6<\/p>\n\n\n\n<p>Fast 25 % der Gef\u00e4ngnisinsassen waren w\u00e4hrend mehr als einem Viertel ihres Lebens interniert. Die Variable Grad der Kriminalisierung wird zum Vergleich und zur Kontrolle der gesamten Internierungsdauer als letzte abh\u00e4ngige Variable analysiert.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Anmerkungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Kapitel 3<\/p>\n\n\n\n<p>1 Stratenwerth\/\u00c4bersold: Programm, Methode und Durchf\u00fchrung einer empirischen Untersuchung. Der schweizerische Strafvollzug, Bd. 1, 1976; sowie folgende B\u00e4nde 2 bis 11<\/p>\n\n\n\n<p>2 T-Test, CHI2-Test (SPSS)<\/p>\n\n\n\n<p>3 Pearson &#8217;s Correlation, Partial Correlation und multiple Regression (SPSS), eine kurze Beschreibung findet sich im Anhang<\/p>\n\n\n\n<p>Kapitel 4<\/p>\n\n\n\n<p>1 vgl. dazu D\u00fcrkop\/Hardtmann, 1974; D\u00fcrkop, 1978b und 1978c; Klein-Schonnefeld, 1978; D\u00fcrkop\/Gipser, 1978; Stein-Hilbers, 1978<\/p>\n\n\n\n<p>2 Quelle: Die Strafurteile in der Schweiz, 1976, Statistische Quellenwerke der Schweiz Heft 617, Bern 1977<\/p>\n\n\n\n<p>3 Quelle f\u00fcr die hier und sp\u00e4ter aufgef\u00fchrten Bev\u00f6lkerungsdaten ist eine unver\u00f6ffentlichte Randausz\u00e4hlung der Untersuchung \u201eWerte und Wertordnungen in der Schweiz\u201c des Instituts f\u00fcr Soziologie in Bern 1974. Die repr\u00e4sentative Untersuchung bezieht sich auf erwachsene Schweizer beiden Geschlechts.<\/p>\n\n\n\n<p>4 Die Skala, die in der statistischen Auswertung angewendet wurde, ist weitaus differenzierter. Der Einfachheit halber erscheint sie hier in einer reduzierten Form.<\/p>\n\n\n\n<p>5 Um die Schichtverteilung der Bev\u00f6lkerung darzustellen, wurden vier verschiedene Untersuchungen ein bezogen.<\/p>\n\n\n\n<p>A: Eigene Berechnungen aufgrund des Datenmaterials der Untersuchung \u201eWerte und Wertordnungen in der Schweiz\u201c, aaO. 1974. Die Zuordnungskriterien entsprechen denjenigen, die bei der vorliegenden Untersuchung auf die Strafgefangenen angewendet wurden.<\/p>\n\n\n\n<p>B: Moore\/Kleining, 1960, S. 91, Selbsteinstufung der Probanden<\/p>\n\n\n\n<p>C: Scheuch, 1961, S. 103, Fremdeinstufung nach Beruf, Einkommen, Schulbildung<\/p>\n\n\n\n<p>D: Bolte u.a., 1966<\/p>\n\n\n\n<p>6 Zur Verwendung des Schichtbegriffs innerhalb der Klassentheorie vgl. Furth\/Greffrath, 1977, S. 123 ff, dort auch die Ausf\u00fchrungen von Herkommer, S. 138 f. Die Klassenzugeh\u00f6rigkeit der Eltern konnte nicht mit gen\u00fcgender Sicherheit festgestellt werden. Das Schichtmodell wurde analog verwendet.<\/p>\n\n\n\n<p>7 Die Kategorie \u201eV\u00e4ter\u201c ist wegen des Zeitunterschiedes zwischen Erhebung und Erwerb des Status durch die V\u00e4ter nicht direkt vergleichbar.<\/p>\n\n\n\n<p>8 vgl. dazu Kaupen, 1969; Kaupen\/Rasehorn, 1971 und Kaupen\/Volks\/Werle, 1970<\/p>\n\n\n\n<p>9 Die Prozentzahlen \u00fcbersteigen 100 %, da Verurteilungen wegen mehrerer Delikte h\u00e4ufig sind. Es wurden noch mehr Deliktsgruppen erfa\u00dft, deren Fallzahl allerdings niedrig ist und die meist in Zusammenhang mit anderen Delikten abgeurteilt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Diebstahl: kleine Eigentumskriminalit\u00e4t, Hausfriedensbruch, Erschleichen einer Leistung, Entwendung zum Gebrauch usw.<\/p>\n\n\n\n<p>10 Betrug: Veruntreuung, Unterschlagung, Urkundenf\u00e4lschung, Wirtschaftskriminalit\u00e4t<\/p>\n\n\n\n<p>11 Raub: Eigentumsdelikte mit Gewaltanwendung, Erpressung<\/p>\n\n\n\n<p>12 T\u00f6tung: absichtliche T\u00f6tungsdelikte, Mord<\/p>\n\n\n\n<p>13 K\u00f6rperverletzung: absichtliche und fahrl\u00e4ssige K\u00f6rperverletzung, fahrl\u00e4ssige T\u00f6tung<\/p>\n\n\n\n<p>14 Vergewaltigung: Notzucht und N\u00f6tigung zu unz\u00fcchtiger Handlung<\/p>\n\n\n\n<p>15 sonst. Sexualdelikte: Unzucht mit Minderj\u00e4hrigen usw.<\/p>\n\n\n\n<p>16 Verkehrsdelikte: alle Delikte nach Stra\u00dfenverkehrsgesetz<\/p>\n\n\n\n<p>17 Bet\u00e4ubungsmitteldelikte: alle Verst\u00f6\u00dfe gegen Bet\u00e4ubungsmittelgesetze<\/p>\n\n\n\n<p>18 Quelle: Die Strafurteile der Schweiz, Bern 1970 ff<\/p>\n\n\n\n<p>Das schweizerische Strafrecht unterscheidet nicht zwischen Geldstrafe und Geldbu\u00dfe<\/p>\n\n\n\n<p>19 Das stimmt bis auf einige Ausnahmen: 36 Gef\u00e4ngnisinsassen im Sample sind nicht aufgrund richterlichen Beschlusses, sondern aufgrund administrativer Verf\u00fcgungen eingewiesen worden.<\/p>\n\n\n\n<p>20 \u00a7 48 DStGB und Art. 67 CHStGB<\/p>\n\n\n\n<p>21 Die Prozentzahlen sind im Datensatz insofern verzerrt, als durch die Stichtagserhebung Insassen mit langj\u00e4hrigen Freiheitsstrafen eine gr\u00f6\u00dfere Chance haben, in das Sample zu kommen und damit im Datensatz gegen\u00fcber dem wirklichen Anteil der Insassen \u00fcberrepr\u00e4sentiert sind.<\/p>\n\n\n\n<p>22 In Deutschland liegt der Anteil der Kurzzeitstr\u00e4flinge niedriger, da einschl\u00e4gige Gesetzesartikel den Vollzug von Kurzzeitsstrafen erschweren (\u00a7 47 DstGB).<\/p>\n\n\n\n<p> <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Weiterlesen Kap 5 \u00a9 ProLitteris, Josef Estermann 3 Empirische Grundlagen der Untersuchung 3.1 Datenerhebung Die Datenbasis der folgenden empirischen Untersuchung bilden Prim\u00e4rerhebungen, die Rechtsdissertanden in 10 Schweizer Strafanstalten zwischen 1971 und 1975 durchgef\u00fchrt haben. (1) Die einzelnen Prim\u00e4rerhebungen wurden in den Anstalten selbst vorgenommen. 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