{"id":2889,"date":"2024-02-07T04:30:38","date_gmt":"2024-02-07T02:30:38","guid":{"rendered":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=2889"},"modified":"2025-03-19T22:57:52","modified_gmt":"2025-03-19T20:57:52","slug":"frauenhandel-4-7-kriminalstatistik","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=2889","title":{"rendered":"Frauenhandel 4.7 Kriminalstatistik"},"content":{"rendered":"\n<p><a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=2830\"><strong>Weiterlesen: Frauenhandel<\/strong><\/a><br>\u00a9 ProLitter<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1\" height=\"1\" border=\"0\" src=\"https:\/\/pl01.owen.prolitteris.ch\/na\/plzm.3a4aca5e-eb3d-428a-a2a5-a62fcff7aabb\">is, Rahel Zschokke<\/p>\n\n\n<div class=\"wp-block-image\">\n<figure class=\"alignright size-full\"><a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/03\/9783907230138-10.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"69\" height=\"94\" src=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/03\/9783907230138-10.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-3524\"\/><\/a><\/figure>\n<\/div>\n\n\n<p><strong>4.7 Frauenhandel und Prostitution in der Kriminal- und Strafurteilsstatistik<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.7.1. Gesetzliche Grundlagen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der 5. Titel des Strafgesetzbuches \u201eStrafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrit\u00e4t\u201c wurde zu Beginn der neunziger Jahre total revidiert. (473) Anlass zur Revision gaben Normen, denen ein unzeitgem\u00e4\u00dfes Verst\u00e4ndnis von Sexualit\u00e4t zwischen Eheleuten (z.B. sexueller Gewalt in der Ehe, ius in corpore) und weitere Normen zu Grunde lagen, die einer modernen Auffassung von Sexualit\u00e4t nicht mehr entsprachen (z.B. Strafbarkeit des homosexuellen Verkehrs, hohes Schutzalter). Aus diesem Grund stehen durchgehend vergleichbare statistische Zeitreihen f\u00fcr Sexualstraftaten erst ab 1993 zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n\n\n\n<p>Obwohl Prostitution in der Schweiz bereits vor der Revision nicht strafbar war, ist in der kantonalen Praxis eine gewisse Kriminalisierung der Prostitution nach wie vor bekannt. So sind f\u00fcr das Jahr 2003 in der Z\u00fcrcher polizeilichen Kriminalstatistik 468 F\u00e4lle von unzul\u00e4ssiger Aus\u00fcbung der Prostitution aufgef\u00fchrt (von 1911 Sexualdelikten \u00fcberhaupt). (474) Deshalb erstaunt es auch nicht, dass sich in dieser Statistik der Anteil von weiblichen Tatverd\u00e4chtigen unter dem Titel \u201eSexualdelikte\u201c auf 32% bel\u00e4uft (verglichen mit 20% bei s\u00e4mtlichen StGB-Tatverd\u00e4chtigen).<\/p>\n\n\n\n<p>An die Stelle der fr\u00fcher strafbaren Zuh\u00e4lterei trat mit Art. 195 StGB der neue Straftatbestand \u201eF\u00f6rderung der Prostitution\u201c. Dieser Artikel sch\u00fctzt unm\u00fcndige Personen, Personen, die der Prostitution zugef\u00fchrt werden, sowie die Handlungsfreiheit der Prostituierten. (475)<\/p>\n\n\n\n<p>Menschenhandel wird mit Art. 196 StGB unter Strafe gestellt und sch\u00fctzt Personen, die unter Beeintr\u00e4chtigung ihrer Autonomie der sexuellen Ausbeutung zugef\u00fchrt werden. Trotz der Modernisierungsbem\u00fchungen im Rahmen der Revision des Sexualstrafrechts wurde der altert\u00fcmliche Begriff der Unzucht zu Lasten einer operationalen Definition sexueller Ausbeutung im Text belassen. Die Strafbarkeit wird auf s\u00e4mtliche Vorbereitungshandlungen ausgedehnt. Die Titelmarginale \u201eMenschenhandel\u201c ist problematisch, da der Artikel nicht den Handel mit Kindern, etwa zur Adoption, oder den Handel mit Arbeitskr\u00e4ften, etwa im Zusammenhang mit illegaler Einwanderung und Besch\u00e4ftigung, unter Strafe stellt. Im Zentrum der ratio legis steht jedenfalls der so genannte Frauenhandel. (476)<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.7.2. Kriminalstatistik, Daten f\u00fcr die gesamte Schweiz<\/strong> (477)<\/p>\n\n\n\n<p>Die aktuelle \u201eminimale\u201c polizeiliche Kriminalstatistik der Schweiz, die jeweils durch das EJPD (478) im Fr\u00fchjahr f\u00fcr das vergangene Jahr publiziert wird, beruht auf Aggregaten, die von den Kantonen geliefert und im Bundesamt f\u00fcr Polizeiwesen addiert werden. Dieses unvollst\u00e4ndige Aggregat der aufgenommenen F\u00e4lle ist nach Straftatengruppen zusammengefasst, die die Eigentumskriminalit\u00e4t stark aufgliedern, die Normen des Sexualstrafrechts jedoch zu zwei Kategorien zusammenfasst, n\u00e4mlich Vergewaltigung und \u201eAndere strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrit\u00e4t\u201c. Sie kann keine Aufschl\u00fcsse \u00fcber die Verfahren nach Art. 195 und 196 StGB geben, da diese nicht erfasst werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Kantone selbst verf\u00fcgen nicht \u00fcber einheitliche Erhebungskriterien. In vielen Kantonen werden die Ergebnisse jeweils zum Jahresende von den einzelnen Dienststellen abgefragt und zusammengez\u00e4hlt. Diese Statistik gilt als Referenzstatistik f\u00fcr die INTERPOL und den internationalen Vergleich.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die Jahre 1997 bis 1999 hat das Bundesamt f\u00fcr Polizei (BAP) mittels Befragungen der Kantone zus\u00e4tzliche Daten in diesem Bereich gesammelt, bezeichnenderweise auch Informationen \u00fcber Verfahren nach Art. 199 StGB, also unzul\u00e4ssige Aus\u00fcbung der Prostitution, die f\u00fcnf Sechstel der F\u00e4lle ausmachen und so ein Schlaglicht auf den Schwerpunkt der Strafverfolgungst\u00e4tigkeit werfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Da die Daten auf Befragung der kantonalen Beh\u00f6rden mit der bekannten betr\u00e4chtlichen Variabilit\u00e4t in der Antwortdisziplin und der mangelnden Standardisierung beruhen, kann aus diesen Daten jedenfalls nicht auf einen signifikanten Anstieg der F\u00e4lle in diesem Zeitraum geschlossen werden. Jedenfalls sind die Fallzahlen in Anbetracht der Zahl durch das BAP gesch\u00e4tzten 14&#8217;000 Prostituierten in der Schweiz (479) nicht gerade hoch. Die durchschnittlich ca. 30 j\u00e4hrlich erfassten Opfer des Menschenhandels entspr\u00e4chen dann nach Sch\u00e4tzung des BAP etwa zwei Promille der Gesamtzahl der sich prostituierenden Frauen, die sich h\u00e4ufig nur wenige Monate in der Schweiz aufhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Tabelle: F\u00e4lle und Tatverd\u00e4chtige nach Art 195 und 196 StGB in den Jahren 1997-1999 (480)<\/p>\n\n\n\n<p>StGB-Artikel | Jahr | F\u00e4lle | T\u00e4terinnen und T\u00e4ter | T\u00e4terinnen und T\u00e4ter pro Fall | Opfer | Opfer pro Fall<\/p>\n\n\n\n<p>Art. 195 StGB, F\u00f6rderung der Prostitution: 1997 49 60 1,22 51 1,40<br>1998 71 79 1,11 60 0,85<br>1999 69 92 1,33 59 0,86<br>Art 196 StGB, Menschenhandel: 1997 20 21 1,05 20 1,00<br>1998 43 40 0,93 36 0,84<br>1999 25 46 1,84 29 1,16<br><strong>4.7.3 Kriminalstatistik, kantonale Daten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Bez\u00fcglich polizeilicher Ermittlungen und deren Ergebnisse steht leider nur eine zuverl\u00e4ssige Datenquelle zur Verf\u00fcgung, die von der Z\u00fcrcher Kantonspolizei gef\u00fchrte Kriminalstatistik des Kantons Z\u00fcrich (KRISTA). Obwohl die kantonalen Daten nicht ohne weiteres auf nationale Verh\u00e4ltnisse \u00fcbertragbar sind, kann der Kanton Z\u00fcrich in Bezug auf den Straftatbestand Menschenhandel und F\u00f6rderung der Prostitution als zuverl\u00e4ssiges Beispiel f\u00fcr die Situation in der Schweiz gelten. Jedenfalls zeigen die Statistiken der Strafverfolgung des Menschenhandels und der F\u00f6rderung der Prostitution kleine Fallzahlen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die KRISTA publiziert erfasste Straftaten, also die im Meldezeitraum angezeigten und f\u00fcr die Statistik weitergemeldeten Straftaten als so genannte Input-Statistik. Publiziert ist auch der Anteil gekl\u00e4rter Straftaten. Eine Straftat ist gekl\u00e4rt, wenn der oder die Tatverd\u00e4chtige bekannt ist (Output-Statistik). Diese Daten sind Stichtag bezogen zum Jahresende ausgewertet und unterliegen einem Zeitverzug, der sich aus dem Auseinanderfallen des Anzeige- und des Aufkl\u00e4rungszeitpunktes ergibt. Die dritte publizierte Dimension sind die ermittelten T\u00e4terinnen und T\u00e4ter der aufgekl\u00e4rten Straftaten. Pro Straftat sind mehrere T\u00e4ter m\u00f6glich. Obwohl T\u00e4ter pro Straftatenart nur einmal gez\u00e4hlt werden, kann ein T\u00e4ter oder eine T\u00e4terin mehrmals pro Jahr und in mehreren Straftatenarten gez\u00e4hlt werden. Dies bedeutet, dass erfasste Straftaten, aufgekl\u00e4rte Straftaten und ermittelte Tatverd\u00e4chtige in den einzelnen Deliktsgruppen numerisch auseinander fallen. Die Zahlen der einzelnen Erfassungsdimensionen in den einzelnen Zeitr\u00e4umen stimmen nie \u00fcberein, Verh\u00e4ltniszahlen sind rein rechnerische Werte sind, die allerdings trotzdem zuverl\u00e4ssige Aussagen zulassen.<\/p>\n\n\n\n<p>Tabelle: Aufgenommene und gekl\u00e4rte Straftaten mit Vorwurf der Verletzung von Art. 195 und 196 StGB im Kanton Z\u00fcrich (KRISTA) (481)<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00f6rderung der Prostitution, Art. 195; Menschenhandel, Art. 196<\/p>\n\n\n\n<p>Jahr | 195 aufgenommen | gekl\u00e4rt | Aufkl\u00e4rungsquote | 196 aufgenommen | gekl\u00e4rt | Aufkl\u00e4rungsquote<\/p>\n\n\n\n<p>1992 2 2 100,0 1 1 100,0<br>1993 6 6 100,0 12 12 100,0<br>1994 13 12 92,3 7 6 85,7<br>1995 15 15 100,0 6 6 100,0<br>1996 15 14 93,3 5 5 100,0<br>1997 26 26 100,0 20 20 100,0<br>1998 17 16 94,1 10 9 90,0<br>1999 16 16 100,0 8 7 87,5<br>2000 10 9 90,0 1 1 100,0<br>2001 9 7 77,8 7 7 100,0<br>2002 12 12 100,0 7 7 100,0<br>2003 8 8 100,0 4 4 100,0<br>Insges. 149 143 95,9 88 85 96,5<\/p>\n\n\n\n<p>Die polizeilichen Daten f\u00fcr den Kanton Z\u00fcrich zeigen eine mit 96% sehr hohe Aufkl\u00e4rungsquote, was sich aus dem Umstand ergibt, dass Ermittlungen wegen Frauenhandel und F\u00f6rderung der Prostitution nur aufgenommen werden, wenn sich Hinweise auf bestimmte Vorkommnisse ergeben. Es versteht sich von selbst, dass F\u00e4lle auch dann als gekl\u00e4rt gelten, wenn sich der Verdacht im Zuge der Ermittlungen nicht best\u00e4tigt oder der oder die vermuteten T\u00e4ter sich als Nichtt\u00e4ter herausstellen oder mangels Beweisen freigesprochen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Zahl der F\u00e4lle ist in Anbetracht der Vielzahl der in Clubs, Cabarets und im Begleitservice besch\u00e4ftigten Frauen als eher gering zu bezeichnen. Betrachtet man den gesamten Erhebungszeitraum, so wird ein An- und Abschwellen der H\u00e4ufigkeitszahlen mit einem H\u00f6hepunkt im Jahr 1997 sichtbar.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.7.4 Ermittelte T\u00e4terinnen und T\u00e4ter<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Kanton Z\u00fcrich tr\u00e4gt je nach Spezifikation der Untersuchungshandlungen 15-30% des nationalen Aufkommens an Ermittlungshandlungen. In bestimmten Bereichen kann dieser Anteil sogar fast die H\u00e4lfte betragen. Bei Menschenhandel und F\u00f6rderung der Prostitution ist Z\u00fcrich ein zuverl\u00e4ssiges Beispiel f\u00fcr die Situation in der Schweiz. Die Zahl der F\u00e4lle ist gering. In Z\u00fcrich werden j\u00e4hrlich 20-30 F\u00e4lle von F\u00f6rderung der Prostitution und ca. 10 F\u00e4lle von Menschenhandel gekl\u00e4rt. Dies entspricht einer H\u00e4ufigkeitszahl von einer bis drei Straftaten pro hunderttausend Einwohner pro Jahr.<\/p>\n\n\n\n<p>Tabelle: Ermittelte T\u00e4terinnen und T\u00e4ter mit Vorwurf der Verletzung von Art. 195, F\u00f6rderung der Prostitution, im Kanton Z\u00fcrich (KRISTA) (482)<\/p>\n\n\n\n<p>Jahr | Total | M\u00e4nner | Frauen | SchweizerInnen | Ausl\u00e4nderInnen<br>1992 0 0 0 0 0<br>1993 8 5 3 6 2<br>1994 16 14 2 9 7<br>1995 26 21 5 17 9<br>1996 17 14 3 10 7<br>1997 35 23 12 15 20<br>1998 34 28 6 14 20<br>1999 25 16 9 16 9<br>2000 13 11 2 9 4<br>2001 15 12 3 11 4<br>2002 12, 8 4 5 7<br>2003 18 14 4 5 13<br>Insgesamt 219 166 53 117 102<br>Anteile % 75,8 24,2 53,5 46,5<\/p>\n\n\n\n<p>Die Zahl der ermittelten T\u00e4terinnen und T\u00e4tern liegt um etwa die H\u00e4lfte h\u00f6her als die Zahl der Straftaten (219 gegen\u00fcber 143). Die meisten Straftaten werden also nicht von Einzelt\u00e4tern und Einzelt\u00e4terinnen begangen. Der M\u00e4nneranteil von 76% ist vergleichbar mit dem M\u00e4nneranteil von 80 bzw. 81% in der Statistik aller in der KRISTA nach StGB bzw. dem Bet\u00e4ubungsmittelgesetz (BetmG) gemeldeten Straft\u00e4ter und Straft\u00e4terinnen im Jahre 1997. Der Unterschied ist zwar gering, aber signifikant. Frauen sind als T\u00e4terinnen im Vergleich mit anderen Straftaten also \u00fcberrepr\u00e4sentiert. Die Tatverd\u00e4chtigen sind im Vergleich zu anderen Straftatengruppen, etwalich \u00e4lter. Der Anteil von T\u00e4terinnen und T\u00e4tern mit Schweizer Staatsb\u00fcrgerschaft von 53,5% liegt h\u00f6her als derjenige bei Verst\u00f6\u00dfen gegen das StGB \u00fcberhaupt, Ausl\u00e4nder sind bei der F\u00f6rderung der Prostitution verglichen mit den \u00fcbrigen Straftatbest\u00e4nde<\/p>\n\n\n\n<p>Tabelle: Ermittelte T\u00e4terinnen und T\u00e4ter mit Vorwurf der Verletzung von Art. 196 StGB, Menschenhandel, im Kanton Z\u00fcrich (KRISTA) (483)<\/p>\n\n\n\n<p>Jahr | Total | M\u00e4nner | Frauen | SchweizerInnen | Ausl\u00e4nderInnen<br>1992 0 0 0 0 0<br>1993 4 2 2 4 0<br>1994 8 8 0 4 4<br>1995 17 13 4 11 6<br>1996 9 6 3 4 3<br>1997 22 16 6 13 9<br>1998 28 25 3 11 17<br>1999 15 10 5 10 5<br>2000 1 1 0 0 1<br>2001 7 5 2 4 3<br>2002 4 4 0 4 0<br>2003 18 17 1 6 12<br>Insgesamt 133 107 26 71 62<br>Anteile % 80,5 19,5 53,4 46,6<\/p>\n\n\n\n<p>Die Zahl der F\u00e4lle von Menschenhandel ist deutlich niedriger als diejenige von F\u00f6rderung der Prostitution. Auch hier liegt die Zahl der ermittelten T\u00e4terinnen und T\u00e4ter um etwa die H\u00e4lfte h\u00f6her als die Zahl der Straftaten (133 gegen\u00fcber 85). Menschenhandel ist also in der Regel kein Delikt von Einzelt\u00e4tern und Einzelt\u00e4terinnen. Der M\u00e4nneranteil liegt mit gut 80% im Durchschnitt aller durch die KRISTA rapportierten Deliktsarten. M\u00e4nner sind im Vergleich mit anderen Straftaten nicht \u00fcberrepr\u00e4sentiert. Die Tatverd\u00e4chtigen sind allerdings im Vergleich zu anderen Straftatengruppen \u00e4lter. Der Ausl\u00e4nderanteil liegt beim Menschenhandel etwas niedriger als bei der F\u00f6rderung der Prostitution und deutlich niedriger als bei anderen Verst\u00f6\u00dfen gegen das StGB. Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder sind beim Menschenhandel verglichen mit den \u00fcbrigen Straftatbest\u00e4nden untervertreten.<\/p>\n\n\n\n<p>Die sinkende Zahl der F\u00e4lle nach 1998 hat ohne Zweifel etwas mit der Rechtsunsicherheit in Bezug auf die Bedingungen der Strafbarkeit des Menschenhandels bei der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden zu tun. Der in Aussicht stehende Leitentscheid des Bundesgerichtes im Jahre 2004 bzw. die Entscheide des h\u00f6chsten Z\u00fcrcher Strafgerichts lassen jetzt die Bereitschaft der Ermittlungsbeh\u00f6rden ansteigen, im Hinblick auf Menschenhandel \u00fcberhaupt wieder zu ermitteln.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.7.5 Zusammenhang mit kriminellen Organisationen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>In der Kriminalstatistik des Kantons Z\u00fcrich wird auch die Information aufgenommen, ob eine Straftat nach Kenntnis der Polizei im Zusammenhang mit kriminellen Organisation stehe oder nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>Tabelle: Straftaten, die nach der Z\u00fcrcher polizeilichen Kriminalstatistik kriminellen Organisationen zugeordnet werden (484)<\/p>\n\n\n\n<p>Jahr Art. 195 StGB, F\u00f6rd. der Prostitution | Art. 196 StGB, Menschenhandel<br>Jahr aufgenommen | dav. in Verbindung mit krimineller Org. | aufgenommen | dav. in Verbindung mit krimineller Org.<\/p>\n\n\n\n<p>1992 2 &#8211; 1 &#8211;<br>1993 6 &#8211; 12 &#8211;<br>1994 13 &#8211; 7 &#8211;<br>1995 15 4 6 4<br>1996 15 2 5 1<br>1997 26 8 20 7<br>1998 17 15 10 13<br>1999 16 0 8 0<br>2000 13 2 1 0<br>2001 15 3 7 2<br>2002 12 2 4 0<br>2003 18 9 18 7<br>Insges. 168 47 99 36<\/p>\n\n\n\n<p>Der Straftatbestand \u201eBeteiligung an einer kriminellen Organisation\u201c wurde im Jahre 1994 in Kraft gesetzt. Seither steigen die Anteile der F\u00e4lle von Menschenhandel und F\u00f6rderung der Prostitution, die von der Z\u00fcrcher Polizei im Zusammenhang mit kriminellen Organisationen gesehen werden. Im Jahre 1998 stehen nach Angaben der Z\u00fcrcher Kantonspolizei alle F\u00e4lle von Menschenhandel im Zusammenhang mit organisierter Kriminalit\u00e4t. Dies ist in erster Linie ein definitorisches Problem. Weder Menschenhandel noch F\u00f6rderung der Prostitution sind Straftatbest\u00e4nde, die von Einzelpersonen begangen werden, da sich geteilte Rollen aufdr\u00e4ngen (Kontakte im Ausland, Platzierung, Transport, Finanzierung etc.). Es scheint, dass von der Z\u00fcrcher Polizei in den Jahren 1997\/98 gemeinsame Begehung ohne weiteres kriminellen Organisationen zugeordnet werden, was seit 1999 wohl nicht mehr opportun erschien. (485)<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.7.6 Strafurteilsstatistik<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Datenmaterial der Urteilsstatistik des Bundesamtes f\u00fcr Statistik bezieht sich auf rechtskr\u00e4ftige Urteile gegen einzelne Personen, die Z\u00e4hleinheit sind also Verurteilte. Die Statistik ist mit einem strukturellen Meldeverzug behaftet, der sich mit dem Einsatz des elektronischen Strafregister allerdings betr\u00e4chtlich vermindert hat. Allerdings kann beispielsweise ein Amtsgerichtsurteil aus dem Jahre 1999, welches bis vor Bundesgericht weitergezogen wird, erst Jahre sp\u00e4ter rechtskr\u00e4ftig werden, das bedeutet, dass eine provisorische Erfassung eventuell erst Jahre sp\u00e4ter durch die rechtskr\u00e4ftige ersetzt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Tabelle: Auf Grundlage von Art. 195 und 196 StGB verurteilte Personen (486)<\/p>\n\n\n\n<p>Jahr Art.195, F\u00f6rderung der Prostitution, Ort der Verurteilung | Art. 196, Menschenhandel, Ort der Verurteilung<br>Jahr Z\u00fcrich \u00dcbrige CH insgesamt | Z\u00fcrich \u00dcbrige CH insgesamt 1992 0 2 2 0 0 0<br>1993 0 9 9 0 0 0<br>1994 0 5 5 0 0 0<br>1995 2 6 8 0 0 0<br>1996 3 5 8 2 2 4<br>1997 5 8 13 3 1 4<br>1998 10 24 34 0 1 1<br>1999 4 15 19 0 7 7<br>2000 4 13 17 0 3 3<br>2001 3 13 16 0 2 2<br>2002 1 10 11 0 3 3<br>2003 1 4 5 1 6 7<br>Insgesamt 33 114 147 6 27 33<\/p>\n\n\n\n<p>Auf Grund von Art. 195 StGB, F\u00f6rderung der Prostitution, wurden in dem Zeitraum 1992-2003 insgesamt 147 Personen verurteilt. Die regionale Verteilung spiegelt nicht die Bev\u00f6lkerungsdichte und die Verteilung der Zahl der Prostituierten in der Schweiz wider: 33 Verurteilungen in Stadt und Agglomeration Z\u00fcrich, 29 im Wallis, 16 in Bern, 12 in Genf, 11 im Tessin und 10 in St. Gallen, 8 in der Waadt, 5 in Luzern und lediglich je 4 in Basel, im Thurgau und im Aargau. Die \u00fcbrigen Kantone weisen ein bis zwei oder gar keine Verurteilungen aus.<\/p>\n\n\n\n<p>Auf Grund von Art. 196 StGB, Menschenhandel, wurden 33 Personen verurteilt, davon 9 im Tessin, 8 in Bern, 6 in Z\u00fcrich, 3 im Thurgau und in der Waadt und je 1 in Basel, Aargau, St. Gallen und Graub\u00fcnden. F\u00fcr Z\u00fcrich ergibt sich eine Verurteilungsquote von unter 5 Prozent. Dies ist ein Hinweis darauf, dass sich die polizeiliche Einsch\u00e4tzung des Straftatbestandes von der juristischen Beurteilung unterscheidet oder dass die Polizei einen wesentlichen Teil der ermittelten T\u00e4terinnen und T\u00e4ter nicht hat den Gerichten \u00fcberstellen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Von s\u00e4mtlichen Verurteilten sind wegen F\u00f6rderung der Prostitution 22% und wegen Menschenhandels 18% im Kanton Z\u00fcrich abgeurteilt worden. Die Anzahl der in den Jahren nach der Revision des Sexualstrafrechts insgesamt nach Art. 195 und 196 StGB verurteilten Personen ist erstaunlich niedrig, wobei Z\u00fcrich im Verh\u00e4ltnis zu der \u00fcbrigen Schweiz zum Straftatbestand \u201eF\u00f6rderung der Prostitution\u201c zwar die meisten Urteile liefert, die Verurteilungen zu \u201eMenschenhandel\u201c im Vergleich etwa mit dem Tessin oder Bern hingegen auffallend tief liegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Tabelle: Verurteiltenquote im Kanton Z\u00fcrich bei ermittelten Tatverd\u00e4chtigen, Art. 195 und 196 StGB.<\/p>\n\n\n\n<p>Jahr Art. 195 StGB, F\u00f6rderung der Prostitution | Art. 196 StGB, Menschenhandel<br>Jahr Ermittelte Tatverd\u00e4chtige Verurteilte Quote | Ermittelte Tatverd\u00e4chtige Verurteilte Quote<\/p>\n\n\n\n<p>1992 0 0 &#8211; 0 0 &#8211;<br>1993 8 0 0 4 0 0<br>1994 16 0 0 8 0 0<br>1995 26 2 0,08 17 0 0<br>1996 17 3 0,18 9 2 0,22<br>1997 35 5 0,14 22 3 0,14<br>1998 34 10 0,29 28 0 0<br>1999 25 4 0,16 15 0 0<br>2000 13 4 0,31 1 0 0<br>2001 15 3 0,20 7 0 0<br>2002 12 1 0,08 4 0 0<br>2003 18 1 0,06 18 1 0,06<br>Insges. 219 33 0,15 133 6 0,05<\/p>\n\n\n\n<p>Zurzeit liegt die errechnete Verurteiltenquote, das direkte Verh\u00e4ltnis Verurteilte pro ermittelte T\u00e4terinnen und T\u00e4ter in Z\u00fcrich bei 15 Prozent f\u00fcr die F\u00f6rderung der Prostitution und bei 5 Prozent f\u00fcr Menschenhandel. Dabei sind allerdings Nachmeldungen und wesentlich sp\u00e4tere Verurteilungen von ermittelten Tatverd\u00e4chtigen zu ber\u00fccksichtigen. Die echten Verurteiltenquoten d\u00fcrften also etwas h\u00f6her liegen. Was Menschenhandel angeht, sind sie allerdings au\u00dferordentlich gering.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.7.7 Schlussfolgerungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Auffallend bei der statistischen Analyse ist als erstes die geringe Anzahl von Verfahren wegen F\u00f6rderung der Prostitution und Menschenhandel. Auf Grundlage der Z\u00fcrcher Kriminalstatistik gesch\u00e4tzt, d\u00fcrften dies f\u00fcr die gesamte Schweiz 60 bis 100 F\u00e4lle von F\u00f6rderung der Prostitution und 30 bis 60 F\u00e4lle (bzw. verfolgte Tatverd\u00e4chtige) von Menschenhandel j\u00e4hrlich sein, die von Seiten der Ermittlungsbeh\u00f6rden in der Schweiz angegangen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Aufkl\u00e4rungsquote liegt nahe 100 Prozent, da die Anzeige oder die Aufnahme der Ermittlungen an die T\u00e4terin oder den T\u00e4ter selbst gebunden ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Zweitens ist auff\u00e4llig, wie wenige dieser ermittelten Tatverd\u00e4chtigen verurteilt werden. \u00dcber Anzahl oder Anteil der Freispr\u00fcche existiert keinerlei gesicherte Information, da sich s\u00e4mtliche Daten entweder auf ermittelte Tatverd\u00e4chtige oder aber auf Verurteilte beziehen, nicht aber auch Freigesprochene oder Personen, bei denen sich der Tatverdacht nicht best\u00e4tigt.<\/p>\n\n\n\n<p>Da Freispr\u00fcche im formellen Verfahren relativ selten sind und nie die Anzahl der Verurteilungen erreichen, ist anzunehmen, dass gegen den gr\u00f6\u00dften Teil der ermittelten Tatverd\u00e4chtigen keine Anklage erhoben wird oder sie, vielleicht der Einfachheit alber, wegen Delikten angeklagt werden, die leichter zu beweisen und dogmatisch eniger problematisch sind. Die Analyse der einzelnen F\u00e4lle best\u00e4tigen diese Hypothese.<\/p>\n\n\n\n<p>In Anbetracht der Zahl der Ausl\u00e4nder unter den Tatverd\u00e4chtigen (die allerdings in diesem Zusammenhang nicht \u00fcberrepr\u00e4sentiert sind) und der zum Teil bedeutenden \u00f6konomischen Potenz einiger unter Umst\u00e4nden schwer greifbarer T\u00e4ter und der Beweisschwierigkeiten ist der niedrige Anteil von Verurteilten erkl\u00e4rbarer, als es auf den ersten Blick erscheint.<\/p>\n\n\n\n<p>Jedenfalls geben die Daten einen Hinweis darauf, dass das Dunkelfeld sehr umfangreich sein d\u00fcrfte.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Anmerkungen<\/strong><br>442 Kleiber, D. und Velten, D. (1994): Prostitutionskunden. Eine Untersuchung \u00fcber soziale und psychologische Charakteristika von Besuchern weiblicher Prostituierter in Zeiten von Aids; Ahlemeyer, H.W., (1996): Prostitutive Intimkommunikation. Zur Mikrosoziologie heterosexueller Prostitution; Landert, Farago, Davatz &amp; Partner (2000): Kondomverweigernde Freier, im Auftrag der Aids-Hilfe Schweiz. Z\u00fcrich; (2002): Prostitution und ungesch\u00fctzter Verkehr in der Schweiz. Institut f\u00fcr Konsumenten und Sozialanalysen, im Auftrag von Aids-Hilfe Schweiz. Z\u00fcrich. 443 Clement, Ulrich (1987): Sexualit\u00e4t im sozialen Wandel. S. 296.<br>444 Im Tages Anzeiger f\u00fcr die Region Z\u00fcrich am Donnerstag, Freitag und Samstag; im Blick f\u00fcr die ganze Deutschschweiz am Mittwoch und am Samstag. 445 Die meisten Interviews wurden von Frauen (einer Sozialwissenschafterin, einer erfahrenen hot-line Telefonistin und der Autorin) durchgef\u00fchrt, nur 5% von einem Soziologie-Studenten. Abgesehen von der Entlastung der Hauptinterviewerinnen entspricht es dem Konzept der Untersuchung, sowohl M\u00e4nner als auch nicht vorbelastete, neutrale Interviewerinnen einzubeziehen. Nach sorgf\u00e4ltiger Einf\u00fchrung waren die zugezogenen Personen an einem bis drei Tagen w\u00e4hrend vier bis zw\u00f6lf Stunden am Telefon bereit.<br>446 Z.B. das \u201eManneb\u00fcro\u201c in Z\u00fcrich, u.a.<br>447 Vgl. den ausgesprochenen Wunsch nach weiblicher Gespr\u00e4chspartnerin, oder die oft an die Interviewerinnen gestellte R\u00fcckversicherungsfrage: \u201eFinden Sie das jetzt pervers?\u201c oder \u201eFinden Sie das normal?\u201c<br>448 Die ausf\u00fchrlichen Interviewprotokolle und Fragebogen werden aus Umfanggr\u00fcnden dem Bericht nicht beigelegt, k\u00f6nnen aber bei der Autorin nachgefragt werden.<br>449 Kleiber und Velten beziehen in ihrer Freierstudie auch t\u00fcrkische Freier mit ein, indem sie spezielle Aufrufe lancierten und t\u00fcrkisch sprechende Interviewer zur Verf\u00fcgung stellten.<br>450 Kleiber und Velten best\u00e4tigen in ihrer Studie einen leichten \u00dcberhang der Faktoren Bildung und Einkommen bei deutschsprachigen Freiern, die Printmedien benutzen, im Vergleich zu anderen Freiern.<br>451 Quelle: Bundesamt f\u00fcr Statistik: Volksz\u00e4hlung. Wohnbev\u00f6lkerung Schweiz 2000.<br>452 Pers\u00f6nliche Mitteilung eines au\u00dferhalb der Studie befragten Freiers. Er ist Informatiker in einer leitenden Position, 51 Jahre alt und lebt mit seiner Freundin.<br>453 Die F\u00e4lle beruhen auf Schweizer Gerichtsurteilen. In der Schweiz gibt es kein Zentralarchiv f\u00fcr Gerichtsurteile. Jeder Gerichtshof hat sein eigenes System der Archivierung. Die Beschaffung der Gerichtsurteile mit Pr\u00e4ferenz Frauenhandel und Osteuropa erwies sich als \u00e4usserst schwierig und zeitraubend, obwohl Damen und Herren Gerichtspr\u00e4sidenten, Archivare und Sachbearbeiter hilfsbereit und entgegenkommend waren, was an dieser Stelle nochmals herzlich verdankt sei. Da oft nur nach Datum abgelegt wird, Archivare unterdessen gewechselt hatten oder F\u00e4lle an h\u00f6here Instanzen weitergezogen und im Berichtszeitraum nicht abgeschlossen waren, kann hier keine Vollst\u00e4ndigkeit erwartet werden. Die gesammelten F\u00e4lle erf\u00fcllen aber Kriterien wie \u00dcberblick, Chronologie von Gerichtsurteilen, Vertretung verschiedener gerichtlicher Instanzen und der Landessprachregionen, \u201eStadt und Land\u201c sowie \u201eWichtige F\u00e4lle\u201c. Die Leitentscheide des Bundesgerichts liegen vollz\u00e4hlig vor. Der Informationsgewinn bei Vorliegen weiterer Urteile d\u00fcrfte gering sein.<br>454 Es handelt sich hier um Standardvertr\u00e4ge, wie sie der Bund f\u00fcr die Kontingentzuteilung fordert. Darin werden Lohn, Sozialabgaben, Steuern und Versicherungen geregelt. Die acht Monate g\u00fcltige L-Bewilligung erlaubt weder Animation zu Alkoholkonsum noch Prostitution.<br>455 Bundesgerichtsentscheid 68.446\/2000\/hev.<br>456 Wegen ihres illegalen Status bekamen die wenigsten Frauen vor ihrer Abschiebung ins Heimatland die Gelegenheit zu einer Stellungnahme vor Gericht. Die Feststellungen beruhen hier auf den Aussagen der vor Gericht angeklagten Tibor und Edgar.<br>457 F\u00fcr die ausf\u00fchrliche rechtliche W\u00fcrdigung des Falles vgl. Kapitel 5.5.2 und 5.5.3.<br>458 Aufsteigende Geschlechtskrankheiten mit m\u00f6glichen Langzeitfolgen nehmen laut pers\u00f6nlicher Mitteilung von Frau Dr. med. Zemp, Basel zu. Abtreibungen sind bei Sexmigrantinnen keine Seltenheit. Die Kantonsr\u00e4tin Noi-Togni berichtet von F\u00e4llen schwerer Alkoholsucht im Zusammenhang mit Prostitutionsmigration.<br>459 Bundesgerichtsentscheid 68.570\/1997\/flo.<br>460 Kantonspolizei Chur, Aids-Hilfe Schweiz in Chur, Polizeistelle Sion, Wallis.<br>461 BGE 126 IV 76. Die juristische Fortsetzung ist hier im Kap. 4.8.5.4 beschrieben.<br>462 Rechtliche W\u00fcrdigung des Falles vgl. Kapitel Rechtsprechung, 4.8.5.4, BGE 126 IV 76.<br>463 Juchler, Jakob (2001): Zum Kontext der postsozialistischen L\u00e4nder.<br>464 F\u00fcr die ausf\u00fchrliche rechtliche W\u00fcrdigung des Falles vgl. Kapitel 5.4.5.<br>465 Bochsler, Regula und Gisiger, Sabine (1998): Dienen in der Fremde. Dienstm\u00e4dchen und ihre Herrschaften in der Schweiz des 20. Jahrhunderts.<br>466 Garbade, Jean-Pierre (2000): Les droits des employes de maison.<br>467 F\u00fcr die ausf\u00fchrliche rechtliche W\u00fcrdigung des Falles vgl. Kapitel 5.4.6.<br>468 Nach Anfrage bei der Opferhilfestelle Z\u00fcrich ist kein Fall bekannt, wo sich ausl\u00e4ndische Prostituierte mit Opferhilfe-Anspruch bei der Stelle gemeldet h\u00e4tten.<br>469 Ein Fall betrifft zwei Minderj\u00e4hrige aus l\u00e4ndlicher Umgebung, die sich von einem Salonbesitzer als Prostituierte anstellen lie\u00dfen, ein anderer Fall betrifft eine schwer alkoholabh\u00e4ngige Frau, die sich von ihrem arbeitslosen ausl\u00e4ndischen Ehemann zwecks Finanzierung der Existenz in der Prostitution festhalten lie\u00df (beide F\u00e4lle aus Basel).<br>470 BGE 128 IV 117.<br>471 vgl. BGE 126 IV 225.<br>472 Einigten sich in unserem Fall Rechtslehre und Rechtsprechung auf eine Interpretation des Menschenhandelsartikels laut Botschaft des Bundesrats, w\u00e4re dies kompatibel mit einer Norm gegen Zuh\u00e4lterei.<br>473 Bundesgesetz vom 21. Juni 1991, in Kraft seit 1. Okt. 1992 (AS 1992 1670 1678; BBl 1985 II 1009.<br>474 Kantonspolizei Z\u00fcrich (2004): KRISTA 2003, Kriminalstatistik des Kantons Z\u00fcrich, S. 68.<br>475 Art. 195 StGB hat folgenden Wortlaut: Wer eine unm\u00fcndige Person der Prostitution zuf\u00fchrt, wer eine Person unter Ausn\u00fctzung ihrer Abh\u00e4ngigkeit oder eines Verm\u00f6gensvorteils wegen der Prostitution zuf\u00fchrt,<br>wer die Handlungsfreiheit einer Person, die Prostitution betreibt, dadurch beeintr\u00e4chtigt, dass er sie bei dieser T\u00e4tigkeit \u00fcberwacht oder Ort, Zeit, Ausma\u00df oder andere Umst\u00e4nde der Prostitution bestimmt,<br>wer eine Person in der Prostitution festh\u00e4lt, wird mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren oder mit Gef\u00e4ngnis bestraft.<br>476 Art. 196 StGB hat folgenden Wortlaut:<br>Wer mit Menschen Handel treibt, um der Unzucht eines anderen Vorschub zu leisten, wird mit Zuchthaus oder mit Gef\u00e4ngnis nicht unter sechs Monaten bestraft.<br>Wer Anstalten zum Menschenhandel trifft, wird mit Zuchthaus bis zu f\u00fcnf Jahren oder mit Gef\u00e4ngnis bestraft. In jedem Fall ist auch auf Bu\u00dfe zu erkennen.<br>477 Vergleiche die Darstellung der kriminalstatistischen Daten bei Josef Estermann (2002): Organisierte Kriminalit\u00e4t in der Schweiz, S. 104-116 und 134-153.<br>478 EJPD: Eidgen\u00f6ssisches Justiz- und Polizeidepartement.<br>479 BAP: Szene Schweiz, Lagebericht 1999, S. 54. Unklar ist, ob es sich um eine Stichtagssch\u00e4tzung handelt. In Anbetracht der h\u00e4ufig kurzen Aufenthaltsdauer k\u00f6nnte in diesem Falle durchaus um mehr als 30&#8217;000 Prostituierte handeln, die im Verlaufe eines Jahres ihre Dienste anbieten.<br>480 Datenquelle: Bundesamt f\u00fcr Polizeiwesen (BAP), Kriminalpolizeiliche Zentralstelle: Szene<br>Schweiz, Lagebericht 1999, Bern, 0.J. S. 59.<br>481 Quelle: KRISTA. Kriminalstatistik des Kantons Z\u00fcrich, herausgegeben von der Kantonspolizei Z\u00fcrich, Jahrg\u00e4nge 1992-2003.<br>482 Quelle: KRISTA. Kriminalstatistik des Kantons Z\u00fcrich, herausgegeben von der Kantonspolizei Z\u00fcrich, Jahrg\u00e4nge 1992-2003.<br>483 Quelle: KRISTA. Kriminalstatistik des Kantons Z\u00fcrich, Jahrg\u00e4nge 1992-2003.<br>484 Quelle: KRISTA. Kriminalstatistik des Kantons Z\u00fcrich, herausgegeben von der Kantonspolizei Z\u00fcrich, Jahrg\u00e4nge 1992-2003.<br>485 Die Daten der Sonderausz\u00e4hlung und der publizierten KRISTA bez\u00fcglich Art. 195 und 196nStGB sind nicht vollumf\u00e4nglich konsistent. Eine Kl\u00e4rung steht aus. Vgl. KRISTA 1999, S. 68 und S. 72, Textteil gegen\u00fcber S. 10, S. 41 und S. 57 Tabellenteil, insbesondere die Vergleichsangaben f\u00fcr das Jahr 1998. Eine m\u00f6gliche Erkl\u00e4rung liegt im Auseinanderfallen des Erfassungs- und des Aufkl\u00e4rungszeitpunktes.<br>486 Urteilsstatistik des Bundesamtes f\u00fcr Statistik, Stand der Datenbank: 3.7.03, ab 1998: Sonderausz\u00e4hlung aufgrund des elektronischen Strafregisters, Stand 12.8.2004.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Weiterlesen: Frauenhandel\u00a9 ProLitteris, Rahel Zschokke 4.7 Frauenhandel und Prostitution in der Kriminal- und Strafurteilsstatistik 4.7.1. Gesetzliche Grundlagen Der 5. Titel des Strafgesetzbuches \u201eStrafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrit\u00e4t\u201c wurde zu Beginn der neunziger Jahre total revidiert. (473) Anlass zur Revision gaben Normen, denen ein unzeitgem\u00e4\u00dfes Verst\u00e4ndnis von Sexualit\u00e4t zwischen Eheleuten (z.B. sexueller Gewalt in der &hellip; <a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=2889\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Frauenhandel 4.7 Kriminalstatistik<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":197,"menu_order":11,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-2889","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/2889","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2889"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/2889\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3525,"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/2889\/revisions\/3525"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/197"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2889"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}