{"id":3040,"date":"2025-02-07T22:46:06","date_gmt":"2025-02-07T20:46:06","guid":{"rendered":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=3040"},"modified":"2025-04-25T20:39:44","modified_gmt":"2025-04-25T18:39:44","slug":"erziehungsheime-funktionen-und-wirkungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=3040","title":{"rendered":"Erziehungsheime. Funktionen und Wirkungen"},"content":{"rendered":"\n<p><a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=3393\"><strong>Weiterlesen  Erziehungsheime und Kriminelle Karrieren <\/strong><\/a><br>\u00a9 ProLitter<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" height=\"1\" width=\"1\" border=\"0\" src=\"http:\/\/pl01.owen.prolitteris.ch\/na\/plzm.fdc4242d-4374-4b30-bf08-5f111e2b5832\">is, Josef Estermann, Vera Rothamel<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ergebnisse des Forschungsprojekts &#8222;Unselbst\u00e4ndigkeit, abweichendes Verhalten und Integrationschancen jugendlicher Heimentlassener&#8220; (Mitarbeit: Rolf-Dieter Hepp, Rita Sabine Kergel, Vera Rothamel, Hilke Rebenstorf, Josef Estermann)<\/strong><\/p>\n\n\n<div class=\"wp-block-image\">\n<figure class=\"aligncenter size-large\"><a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/04\/2018_Kornschuette_2-1.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"683\" src=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/04\/2018_Kornschuette_2-1-1024x683.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-3616\" srcset=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/04\/2018_Kornschuette_2-1-1024x683.jpg 1024w, https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/04\/2018_Kornschuette_2-1-300x200.jpg 300w, https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/04\/2018_Kornschuette_2-1-768x512.jpg 768w, https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/04\/2018_Kornschuette_2-1.jpg 1079w\" sizes=\"auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px\" \/><\/a><\/figure>\n<\/div>\n\n\n<p id=\"block-ca49baa5-4010-4a42-ba05-134035d0b059\">Mitteilungen aus dem Schwerpunktbereich Methodenlehre, Freie Universit\u00e4t Berlin, Institut f\u00fcr Soziologie, peer reviewed<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Inhalt<\/strong><br>Einleitung<br>Abschnitt 1  \u00d6ffentliche und private Sozialisation &#8211; Heime als totale Institution?<br>Abschnitt 2   Heimeinweisung, Heimaufenthalt und Entlassung<br>Abschnitt 3   Fallbeispiele<br>Abschnitt 4   Konsequenzen der Heimsozialisation<br>Literatur<br><\/p>\n\n\n\n<p id=\"block-e71dec80-b735-4331-a25b-492b86b067ea\"><strong>Einleitung<\/strong><br><br>In der Literatur und in offiziellen Stellungnahmen wird oft davon ausgegangen, dass sozialp\u00e4dagogische Betreuungsmassnahmen sich an der Handlungskompetenz des Personals bemessen. Dabei wird vernachl\u00e4ssigt, dass diese Massnahmen in die kommunikativen Rahmenbedingungen institutioneller Sozialisation eingebunden sind.<\/p>\n\n\n\n<p id=\"block-ef364734-efcf-45bc-8d8b-5f8a04e365e1\">Ein wesentlicher Faktor der Rahmenbedingungen der Heimsozialisation ist die Form der Devianz &#8211; als subjektives Verhalten und auch als gesellschaftlich vermittelte Art der psychischen Disposition der Heiminsassen -, die als Objekt p\u00e4dagogischer Eingriffe mehr als nur die Kulisse f\u00fcr Betreuungsmassnahmen bilden. In West-Berlin hat sich das Alter der Heimeinweisungen verst\u00e4rkt auf pubertierende Jugendliche im Alter von f\u00fcnfzehn bis achtzehn Jahren verschoben. Hieraus resultiert eine ver\u00e4nderte Strategie der p\u00e4dagogischen Vereinnahmung, da diese Klientel unter anderen psychischen und sozialen Defiziten leidet als die Acht- bis Zehnj\u00e4hrigen, die fr\u00fcher einen Grossteil der neu Eingewiesenen stellten. Die Bedeutung dieser Rahmenbedingungen f\u00fcr den von der Heimerziehung betroffenen Personenkreis beschreiben wir in der vorliegenden Arbeit.<\/p>\n\n\n\n<p>Im ersten Abschnitt wird die Institution Heimerziehung theoretisch auf der Grundlage der Erkenntnisse von Goffman und Foucault dargestellt. Der zweite Abschnitt beschreibt Heimeinweisung, Heimaufenthalt und Heimentlassung in ihren Funktionen und Wirkungen. Der dritte Abschnitt besch\u00e4ftigt sich mit Einzelf\u00e4llen, die im Rahmen unseres Projektes betreut wurden. Der Stellenwert der Heimerziehung f\u00fcr deren Sozialisation sowie der Verlauf ihrer Integrationsprozesse in gesellschaftliche Lebensbereiche ausserhalb des Heims stand dabei im Mittelpunkt unseres Interesses. Dieser Abschnitt ist der empirische Teil unserer Arbeit. Zum Schluss zeigt der vierte Abschnitt die Konsequenzen der Heimsozialisation und das Problemfeld &#8222;Heimerziehung&#8220; analytisch auf.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Abschnitt 1   \u00d6ffentliche und private Sozialisation &#8211; Heime als totale Institution?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Ausrichtung der Betreuungs- und Therapiemassnahmen auf die Durchsetzung von Ordnungsmustern bezieht sich im Falle der Heimerziehung auf die Konflikte im Umgang mit einem schwierigen Insassenkreis, der sich dem Massnahmenkatalog tendenziell verweigert. Dies wird aus den Mustern der Auff\u00e4lligkeit geschlossen, die zur Heimeinweisung f\u00fchrten. Sie gelten als Indiz f\u00fcr die Notwendigkeit, die Verlaufsformen devianten Verhaltens aufzubrechen. Die gesellschaftliche Einsch\u00e4tzung der Heimaufenthalte f\u00fchrt dazu, dass sie als Form der Bestrafung Minderj\u00e4hriger begriffen werden: &#8222;Erstaunlich ist, dass der bestrafende Charakter der Heimerziehung von Sozialarbeitern, Jugendamtleiterinnen und Richterinnen mit Offenheit angegeben wird. Auch wenn sie die Bestrafung als eine Erziehungsmassnahme konstatieren. Die Heimerziehung kommt nicht pl\u00f6tzlich. Sie wird angedroht. Zeigt die Drohung nicht die erhoffte Wirkung, wird Heimerziehung angeordnet.&#8220; (Aich, Da weitere Verwahrlosung droht &#8230;, S. 308). Die negative soziale Einsch\u00e4tzung des Charakters der Heimerziehung f\u00fchrt unter anderem dazu, dass das Verhalten der Z\u00f6glinge auch vom p\u00e4dagogischen Personal negativ eingesch\u00e4tzt wird.<br><br>Ein zentrales Spannungsfeld erstreckt sich zwischen \u00f6ffentlichen und privaten Sozialisationsstrukturen. Dadurch dass einerseits eine gesellschaftliche Integration das normative Ziel des p\u00e4dagogischen Prozesses der Heimerziehung sein soll, andererseits aber eine Integration in einer abgeschlossenen Institution forciert wird, zeigt sich eine Art vergesellschafteter double-bind-Prozess, der zwischen den Polen Verselbst\u00e4ndigung und Anpassung an die Heimrealit\u00e4t angesiedelt ist. Da das Modell der Sozialisation in der Familie Vorbild f\u00fcr eine gelungene Sozialisation ist, hat die Heimerziehung eine Substitutionsfunktion, die sie an einem gerade auch an den Normen des Familienzusammenhangs gescheiterten Betroffenenkreises ausf\u00fchrt.<br><br>Ad\u00e4quate Sozialisationsmassnahmen m\u00fcssten sich aber durch eine Ber\u00fccksichtigung der Motive und Artikulationsformen abweichender Verhaltensmuster auszeichnen. Angesichts der Anforderungen der sozialen Wirklichkeit m\u00fcssen in den Betreuungsmassnahmen die verschiedenen Gestalten der individuellen Verdr\u00e4ngungs- und Delegationsformen der Betroffenen ber\u00fccksichtigt werden, da Angstmotive und daraus resultierende Artikulationsformen deren Handlungsspielraum stark pr\u00e4gen.<br><br>Die subkulturellen Bewusstseinsformen, die sich in den Heimen finden, bedingen eine potentielle Beziehungslosigkeit und produzieren Muster psychischer Verelendung. Innerhalb der Werteskala und des Normgef\u00fcges der Z\u00f6glinge entwickeln sich Handlungsintentionen, die in ihrer Durchf\u00fchrung sowohl von der Aussenwelt verurteilt werden, wie auch eine Verst\u00e4rkung der individuellen Konflikte und Versagens\u00e4ngste hervorrufen. Desintegrationsprozesse werden dadurch beschleunigt, dass in der interpersonalen Interaktion Verluste sprachlicher und symbolischer Verselbst\u00e4ndigungsprozesse stattfinden.<br><br>Die Heimerziehung versucht diesem Prozess entgegenzuwirken, indem sie einerseits die Mechansimen gesellschaftlicher Sozialisation als Bedingungen gelungener Integration und pers\u00f6nlicher Identit\u00e4t \u00fcbernimmt. Andererseits ist sie durch die Ausgliederung des gesellschaftlichen Teilbereichs Heimerziehung und der daraus resultierenden Trennung der Insassen von der Sozialisation in der Familie gezwungen, ihre T\u00e4tigkeit in einem ausgegliederten Randbereich jenseits allt\u00e4glicher gesellschaftlicher Erfahrung zu institutionalisieren.<br><br>Foucault stellt diese Abgrenzung eines &#8222;Internierungsraumes&#8220; als eine neue Qualit\u00e4t historischer Erfahrung dar, die sich im Rahmen des Industrialisierungsprozesses herausgebildet hatte. Die Einschliessung sollte die Internalisierung spezifischer Sozialisationsanforderungen unterst\u00fctzen beziehungsweise leisten: &#8222;In einer vielschichtigen Einheit schafft sie (die Abgrenzung des Internierungsraumes, d.V.) eine neue Sensibilit\u00e4t gegen\u00fcber wirtschaftlichen Problemen wie Arbeitslosigkeit und M\u00fcssiggang, eine neue Arbeitsmoral und zudem den Traum einer Stadt, in der durch die autorit\u00e4ren Formen des Zwanges die moralische Verpflichtung mit dem b\u00fcrgerlichen Recht zusammenfiele. Dunkel sind diese Thesen beim Bau der Internierungsst\u00e4tten und ihrer Organisation pr\u00e4sent und geben diesem Ritual den Sinn.&#8220; (Foucault, Wahnsinn und Gesellschaft, S. 80) Wir werden pr\u00fcfen, ob diese Ausf\u00fchrungen von Foucault auch f\u00fcr unseren Untersuchungsgegenstand, n\u00e4mlich Heime f\u00fcr Kinder und Jugendliche, im Sinne einer strukturellen Homogenit\u00e4t zutreffen.<br><br>Die historisch gewachsene Abgrenzung und Aussiedlung eines Internierungsraumes aus dem regul\u00e4ren gesellschaftlichen Interaktionsprozess f\u00fchrte dazu, dass sich noch heute die meisten Heime an den Peripherien der St\u00e4dte oder auf dem Lande befinden. Die Kinder und Jugendlichen werden von dem Ort ihres &#8222;devianten Verhaltens&#8220; getrennt. &#8222;Heimerziehung will Distanz zum Gewesenen setzen. Solche Distanz wir Leere, wenn Heime oft weitab auf dem Lande liegen, keine attraktiven, dem Selbstverst\u00e4ndnis und den legitimen Forderungen der Jugendlichen entsprechenden Lernfelder anbieten &#8230;&#8220; (Thiersch, Institution Heimerziehung, S. 61). Diese r\u00e4umliche Trennung von ihrem sozialen Umfeld er\u00f6ffnet ein therapeutisches Feld, dem die Kinder und Jugendlichen mehr oder weniger schutzlos ausgeliefert sind, da ihr bisher erlerntes soziales Wissen und Verhalten weitgehend entwertet wird. Die Abgrenzung von den allt\u00e4glichen Lebensbedingungen kann als eine Form von Macht begriffen werden, in der &#8222;das Prinzip der r\u00e4umlichen Verschachtelung hierarchisierter \u00dcberwachung, das Prinzip der &#8218;Einlagerung'&#8220; (Foucault, \u00dcberwachen und Strafen, S. 222) zu einer Ausgrenzung der Insassen aus ihren bisherigen Lebensr\u00e4umen f\u00fchrt. Eine Eingliederung in die spezifische Form und Wirkungsweise und in das Normen- und Wertgef\u00fcge der Heime wird vorangetrieben, um die Insassen den Anforderungen dieses Sozialisationsprozesses zu unterwerfen. Die Insassen werden in einen sozialen Erfahrungsraum \u00fcberf\u00fchrt, in dem sie sich den vorgegebenen Kriterien der Insassen aus ihren bisherigen Lebensr\u00e4umen f\u00fchrt. Eine Eingliederung in die spezifische Form und Wirkungsweise und in das Normen- und Wertgef\u00fcge der Heime wird vorangetrieben, um die Insassen den Anforderungen dieses Sozialisationsprozesses zu unterwerfen. Die Insassen werden in einen sozialen Erfahrungsraum \u00fcberf\u00fchrt, in dem sie sich den vorgegebenen Kriterien einer sozialen Institution zu beugen haben. Durch die \u00e4ussere Abgrenzung gegen die Umgebung (z.B. Z\u00e4une) sowie die innere Eingrenzung (z.B. Anlage der R\u00e4ume; in vielen Heimen m\u00fcssen die Z\u00f6glinge, um ihre Zimmer betreten oder verlassen zu k\u00f6nnen, am Raum der Erzieher vorbeigehen, so dass eine Kontrolle der Ausgangszeiten sowie des Besuchs usw. gew\u00e4hrleistet ist), werden ihre Bewegungsm\u00f6glichkeiten eingeschr\u00e4nkt, um sie einer Ordnung des Lebensraumes qua &#8222;architektonischer&#8220; Disziplinierung als Einordnung in das soziale Muster einer abgekapselten sozialen Institution zu unterwerfen. Hierin sieht Foucault eine neue soziale Dimension, die die Architektur der Herrschaft des B\u00fcrgertums entscheidend kennzeichnet, da sie die Symbole der Macht von aussen nach innen wendet.<br><br>&#8222;Damit entwickelt sich auch die Problematik einer Architektur, die nicht mehr bloss wie der Prunk der Pal\u00e4ste dem Gesehenwerden oder die Geometrie der Festungen der \u00dcberwachung des \u00e4usseren Raumes dient, sondern der inneren, gegliederten und detaillierten Kontrolle und Sichtbarmachung ihrer Insassen. Noch allgemeiner geht es um eine Architektur, die ein Instrument zur Transformation der Individuen ist: die auf diejenigen, welche sie verwahrt, einwirkt, ihr Verhalten beeinflussbar macht, die Wirkungen der Macht bis zu ihnen vordringen l\u00e4sst, sie einer Erkenntnis aussetzt und sie ver\u00e4ndert. Die Steine k\u00f6nnen sehr wohl gelehrig und erkennbar machen.&#8220; (Foucault, \u00dcberwachen und Strafen, S. 222)<br><br>In den architektonischen und organisationsbedingten Strukturen der Heimerziehung als Form \u00f6ffentlicher gesellschaftlicher Sozialisation reflektieren sich nicht nur historisch die Kriterien normativer Macht- und Ordnungsmuster, sondern auch die Funktionsmomente gesellschaftlicher Verhaltensanweisungen, die im Akt therapeutischer Verankerung ihr Klientel von dem gesellschaftlichen Erfahrungsraum trennt. Die \u00e4ussere Abgrenzung der Heime gegen\u00fcber ihrer Umwelt weist auf ihre soziale Abgrenzung hin, da sie als Fremdk\u00f6rper innerhalb ihrer Umgebung angesehen werden m\u00fcssen.<br><br>Erfreulicherweise gibt es auch alternative Modelle. Wir m\u00f6chten hier zum Beispiel auf das Hamburger Sternschanzen-Modell hinweisen, in dem das Heim in das soziale Umfeld integriert ist und von Jugendlichen bewohnt wird, die selbst aus dem Quartier stammen, in dem das Heim steht. Auch in Berlin-Kreuzberg existieren Jugend-Wohngemeinschaften, die den Vorteil haben, in den Bezirk integriert zu sein.<br><br>In den Heimen selbst bestehen f\u00fcr die Insassen Schwierigkeiten, sich Freir\u00e4ume zu schaffen, da sie auf das Misstrauen des Personals stossen, das in diesen Orten Devianz vermutet. In privaten Freir\u00e4umen best\u00fcnde die Gefahr, dass sonst unterdr\u00fcckte Aggressionen ausgelebt w\u00fcrden. Ausserdem b\u00f6ten sie die M\u00f6glichkeit, autonome und unkontrollierte Organisations- und Kommunikationsformen zu installieren, die den Machtanspruch und das Sozialisationsprogramm der Institutionen st\u00f6ren k\u00f6nnten.<br><br>In dem Rahmen einer abgetrennten &#8218;totalen Institution&#8216; (Goffman) wird die Differenz zwischen Privatheit und \u00d6ffentlichkeit aufgel\u00f6st. Der Erfahrungsraum der Kinder und Jugendlichen ist auf den eigengesetzlichen Rahmen des Heimes begrenzt, der innerhalb seines Machtbereichs ein Subsystem von Werten und Normen entwickelt, die sich in einer Art &#8218;Gegenrecht&#8216; niederschlagen, das durch die Heimordnung institutionalisiert ist.<br><br>Thiersch macht einschr\u00e4nkend darauf aufmerksam, dass die Einsch\u00e4tzung der Heime als totale Institutionen zu pauschal ist: &#8222;Die verschiedenen Formen der totalen Institution sind also voneinander zu unterscheiden nach den unterschiedlichen Bedf\u00fcrfnissen der Insassen und der daraus resultierenden unterschiedlichen Funktion der Abgeschlossenheit. Die Formalisierung der totalen Institution und die Abstraktion von Bed\u00fcrfnis und Funktion, im konkreten Fall der Heimerziehung also von der fehlenden Selbstkompetenz und der Notwendigkeit der Entlastung, machen das Modell der totalen Institution problematisch f\u00fcr die Analyse der Heimerziehung.&#8220; (Thiersch, Institution Heimerziehung, S. 60)<br><br>Wenn aber Kl\u00f6ster, Gef\u00e4ngnisse und Konzentrationslager trotz ihres grundverschiedenen Charakters aufgrund spezifischer Indices legitim unter dieselbe analytische Kategorie &#8222;totale Institution&#8220; subsumiert werden k\u00f6nnen, erscheint es uns als gerechtfertigt, die Heime als totale Institution zu betrachten. Allerdings sind sie als eine Sonderform anzusehen, deren Problematik sich \u00fcber die Verobjektivierung der Erziehungsinhalte in einem abgesonderten Raum und seiner Trennung von den sonstigen gesellschaftlichen Bereichen erschliessen l\u00e4sst.<br><br><br><strong>Abschnitt 2    Heimeinweisung, Heimaufenthalt und Entlassung<\/strong><br><br>Die Prozedur der Heimeinweisung zielt darauf ab, den Bruch zwischen der alten, famili\u00e4ren Lebenswelt und der neuen Realit\u00e4t des Heimlebens symbolisch und materiell darzustellen und im Individuum zu verankern. Sie umfasst eine Reihe von Interaktionen, die dem Z\u00f6gling die Entscheidungsfreiheit entziehen. Die differenzierten Ma\u00dfnahmen, die die Heimeinweisung begleiten, bewirken in ihrer Verschr\u00e4nkung ein Gef\u00fchl des Ausgeliefertseins, das den Verlust der Selbstbestimmung demonstriert. Eine \u00d6ffnung des Z\u00f6glings gegen\u00fcber der Institution wird durch diese Ma\u00dfnahmen angestrebt, die ihm im Akt der Heimeinweisung den Verlust seiner sozialen Bindungen sowie der famili\u00e4ren Bez\u00fcge und des in der Regel an diese gekoppelten Schutzraumes vor Augen f\u00fchren. Solche Interaktionen k\u00f6nnen in der Anweisung, die Heimordnung zu unterschreiben, der vorgeschriebenen \u00e4rztlichen Untersuchung, den Gespr\u00e4chen mit Heimleitung und Sozialarbeitern oder der Einf\u00fcgung in die Gruppe bestimmter Mitz\u00f6glinge bestehen. Alle diese Akte schr\u00e4nken den Handlungsspielraum des neu Eingewiesenen au\u00dferhalb der Muster der Heimrealit\u00e4t ein. Es gibt f\u00fcr ihn keine andere M\u00f6glichkeit, seine Situation zu verbessern, als so zu handeln, wie es ihm vorgeschrieben wird. Die Ma\u00dfnahmen stehen f\u00fcr den neu Eingewiesenen nicht zur Disposition, er ist nicht Vertragspartner, sondern Unterworfener. Diese Ma\u00dfnahmen werden nicht als p\u00e4dagogische Akte begriffen, sondern legitimieren sich \u00fcber ihren funktional-formalen Charakter. Zum Beispiel haben \u00e4rztliche Untersuchungen bei der Einweisung einen durchaus zu akzeptierenden gesundheitspolitischen Zweck, wirken aber in der Gesamtsituation h\u00e4ufig wie Akte der Disziplinierung.<br><br>&#8222;In aller Regel bringt der Stab gewisse Aufnahmeprozeduren zur Anwendung, wie die Aufnahme des Lebenslaufes, Fotografieren, Wiegen und Messen &#8230; Diese Aufnahmeprozeduren sind eher als ein &#8218;Trimmen&#8216; oder eine &#8218;Programmierung&#8216; zu bezeichnen, denn durch diese Form der Isolierung wird es m\u00f6glich, den Neuank\u00f6mmling zu einem Objekt zu formen, das in die Verwaltungsmaschinerie der Anstalt eingef\u00fcttert und reibungslos durch Routinemassnahmen gehandhabt werden kann. Die meisten dieser Prozeduren beruhen auf Attributen wie dem Gewicht oder dem Fingerabdruck, die das Individuum lediglich insofern aufweist, als es ein Mitglied der gr\u00f6\u00dften und abstraktesten sozialen Kategorie, n\u00e4mlich der Menschheit ist. Eine Behandlung aufgrund solcher Attribute l\u00e4sst weitgehend die Grundlagen einer fr\u00fcheren Selbstidentifikation au\u00dfer acht.&#8220; (Goffman, Asyle, S. 27)<br><br>Der Initiationsritus der Neuaufnahme suggeriert den Charakter der Unterwerfung, dem der Insasse dann im Heimalltag begegnet. Obwohl die Aufnahmeprozedur sich formal legitimiert und im Falle der Heimeinweisung nicht alle von Goffman aufgez\u00e4hlten Indices beinhaltet, stellt sie doch gerade in ihrer Formalit\u00e4t eine p\u00e4dagogische Massnahme dar, indem sie den Z\u00f6glingen die ersten Zurichtungsmechanismen f\u00fcr die Heimsozialisation eindrucksvoll begreifbar macht. Sie scheint au\u00dferhalb des p\u00e4dagogischen Geschehens angesiedelt zu sein.<br><br>Die Eigendynamik der Heimstruktur entfaltet spezifische, ihr immanente Verwaltungs- und Ordnungsmuster. Die eingewiesenen Kinder und Jugendlichen sto\u00dfen im Heim auf ihren familiaren Sozialisationsmustern kontr\u00e4re Interaktionsbedingungen. Der Zwang zur Anpassung an die vorgegebene Struktur fordert von ihnen eine Negierung erlernter Sozialisationsmuster. Dadurch sollen Ausdrucksformen devianten Verhaltens abgefangen werden. Die Heime entwickeln sich zu abgeschlossenen &#8218;Gegenr\u00e4umen&#8216;, in denen Ordnungsmuster und Anpassungsrituale trainiert werden, die ihren organisatorischen R\u00fcckhalt in einer auf Ausschlu\u00df ausgerichteten Form der Vergesellschaftung hat, in der &#8222;das Recht in sein Gegenteil umschl\u00e4gt, indem es sich zu einer blo\u00dfen Form ver\u00e4u\u00dfert, deren tats\u00e4chlicher und institutionalisierter Inhalt das Gegenrecht wird.&#8220; (Foucault, Uberwachen und Strafen, S. 287)<\/p>\n\n\n\n<p>Durch die Heimordnung werden die Ma\u00dfnahmen, die durch die Fremdunterbringung erreicht werden sollen, pr\u00e4zisiert. Sie schaffen eine Welt von Ordnungsmustern, die den einzelnen in Vorschriften einbindet, die ihn zum Objekt von Vollstreckungsma\u00dfnahmen des p\u00e4dagogischen Personals werden lassen. Die Rechtlosigkeit des Abh\u00e4ngigen wird zum Funktionsmodus einer Administration, in der die Lebens\u00e4u\u00dferungen der Insassen jederzeit unter einem Modell der Abweichung interpretiert werden k\u00f6nnen. Abh\u00e4ngigkeit und Unterwerfung werden damit institutionell verankert.<br><br>W\u00e4hrend in den Familien Verhaltensregeln in erster Linie kommunikativ zur Disposition stehen und \u00fcber gegenseitige Anspr\u00fcche verhandelt wird, steht in Heimen die gesetzte, nicht dispositive Norm im Vordergrund. Meistens mu\u00df eine Heim- oder Hausordnung unterzeichnet werden. Dort finden sich Regeln wie: &#8222;W\u00e4hrend Deines Aufenthaltes wirst Du im Eichenhof arbeiten und am Schulunterricht teilnehmen, wenn du schulpflichtig bist. Die Art und Weise Deiner Besch\u00e4ftigung wird vom Eichenhof entschieden. &#8230; Anweisungen: &#8211; da\u00df Schm\u00f6ker, Kofferradios und alkoholische Getr\u00e4nke nicht in den Eichenhof mitgebracht werden, &#8230; &#8211; da\u00df Du Dein Geld nicht verleihst und auch Deine Sachen nicht verborgst, mit anderen M\u00e4dchen tauschst oder an andere Madchen verkaufst. &#8230; Du wirst Urlaub erhalten. In der Regel jeden zweiten Sonntag wenn Du Dich im Eichenhof eingelebt und gut gef\u00fchrt hast und Deine Eltern und das Jugendamt einverstanden sind.&#8220; (zitiert nach Homes, Heimerziehung, S. 38) &#8222;Den Kindern ist der Aufenthalt w\u00e4hrend der Pausen in den Familiengruppen nicht erlaubt; sie sollen sich auf dem Schulhof aufhalten. \u00dcber das Fehlverhalten der Kinder in der Schule sollen die entsprechenden Gruppen informiert werden.&#8220; (Regelkatalog des Kinderheims Haus Buckow vom M\u00e4rz 1982) Verhaltensanweisungen sind schriftlich fixiert und oft sind Vorschriften so einschr\u00e4nkend, da\u00df \u00dcbertretungen mit dem besten Willen nicht zu vermeiden sind. Sie sind meistens kaum geeignet, Selbstverantwortlichkeit und Selbstwertgef\u00fchl zu sozialisieren.<br><br>Die Produktion des &#8222;Gegenrechts&#8220; (Foucault) legitimiert sich durch den Aufbau von Ordnungsmustern, die die Funktion des Devianzabbaus und des Erhalts der Eigendynamik der Heime hat. Im Grunde genommen ist abweichendes Verhalten die Basiskategorie der Funktionen dieser institutionellen Strukturen. Die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung der Heime selbst, sowie die Heimkarriere des Einzelnen legitimieren sich \u00fcber Abweichung. Durch deviantes Verhalten beweist der Insasse die Notwendigkeit seines Heimaufenthalts und reproduziert damit wiederum die Notwendigkeit des Heimes. Das Heim als institutioneller Faktor wird so legitimiert und stabilisiert sich in seiner Eigendynamik.<br><br>Es wird eine Dialektik von Unselbst\u00e4ndigkeit und Anpassung an Fremdbestimmung aufgebaut, die den sozialen Normen des familiaren Bezugskreises und den ihm zugeh\u00f6rigen Alltagserfahrungen widerspricht. Unterwerfung unter das gesellschaftlich funktionale Wertesystem endet im Bannkreis therapeutischer Kontrolle devianten Verhaltens.<br><br>Der Bruch der Identit\u00e4t und der erlernten Lebensmuster m\u00fcndet in eine Kontrolle \u00fcber die Kinder und Jugendlichen, die zu einer Selbstaufgabe zugunsten der Anpassung an die vorgegebenen Ordnungsmuster f\u00fchrt. Die Unselbst\u00e4ndigkeit, die als Einordnung in die Heimstruktur auftritt, wird den Jugendlichen bis zum Tage ihrer Entlassung abverlangt. Dies geschieht selbst dort, wo sich neue Formen wie beispielsweise betreutes Einzelwohnen, therapeutische Wohngemeinschaften und \u00e4hnliches herausgebildet haben, da auch in diesem Falle auf Grund der rechtlichen Situation die Betreuungsma\u00dfnahmen im Moment der Heimentlassung ausgesch\u00f6pft sind. &#8222;Es scheint, da\u00df lange Heimaufenthalte sowohl eine totale Entfremdung vom Herkunftsmilieu verursachen, als auch die Fahigkeit und das Interesse, mit anderen &#8211; seien es Partner oder Freunde &#8211; zusammen zu wohnen und zu leben, reduzieren. Offenbar wird durch einen k\u00fcrzeren Heimaufenthalt die Entfremdung vom Herkunftsmilieu vermieden. Doch ist auch anzunehmen, da\u00df ein gr\u00f6\u00dferes Interesse am Kind oder Jugendlichen die Eltern eher auf eine R\u00fcckkehr nach Hause dr\u00e4ngen l\u00e4\u00dft, so da\u00df wohl eine Wechselbeziehung zwischen Dauer des Heimaufenthalts und Entfremdung vom Herkunftamilieu besteht.&#8220; (Bieback-Diehl u.a., Heimerziehung, S. 157)<br><br>Das Interesse der Eltern oder bisher Erziehenden an ihren Kindern als Moment des Herkunftsmilieus kann somit als &#8222;Einmischung der bisher Erziehungsberechtigten&#8220; f\u00fcr die Institution einen St\u00f6rfaktor der sozialen Kontrolle darstellen, da die Bindung der Insassen an ihre familiaren Strukturen &#8211; die Heimeinweisung hat ja gerade erwiesen, da\u00df diese nicht normgem\u00e4\u00df beziehungsweise disfunktional waren &#8211; den therapeutischen Effekt mindern konnte. Nur wenn sich die Familie selbst der therapeutischen Kontrolle \u00f6ffnet und damit zur Integration des Kindes in die Heimstruktur beitr\u00e4gt, wird sie als Stabilisierungsfaktor im Sozialisationsproze\u00df betrachtet.<br><br>Die Mitarbeit an der therapeutischen Kontrolle \u00fcber das Individuum und die \u00d6ffnung gegen\u00fcber diesen \u00f6ffentlichen Eingriffen stellen f\u00fcr die Familie oft die einzige M\u00f6glichkeit dar, das Kind beziehungsweise den Jugendlichen wieder zur\u00fcckzugewinnen. &#8222;Die angedrohte oder tats\u00e4chliche vor\u00fcbergehende oder endg\u00fcltige Einbehaltung des Kindes dient als Waffe, mit deren Hilfe der Staat und die Wohlt\u00e4tigkeitsgesellschaften ihre Moralvorstellungen durchsetzen.&#8220; (Mayer, Das Kind und die Staatsraison, S. 51f)<br><br>Durch diesen m\u00f6glichen Einsatz von Zwangsmitteln werden die Familien dazu gebracht, sich im Rahmen der Erziehungsnormen und -werte den gesellschaftlichen Anspr\u00fcchen zu unterwerfen. Wenn das Kind auff\u00e4llig wird, bedroht dies die Familie in ihrer Existenz, da jederzeit die Gefahr besteht, da\u00df das Kind in die \u00f6ffentliche Erziehung \u00fcberf\u00fchrt wird. &#8222;Die b\u00fcrgerliche Familie legt um das Kind einen sanit\u00e4ren Sicherheitsg\u00fcrtel, der sein Ausdehnungsfeld begrenzt: im Inneren dieser Umfriedung wird die Entwicklung seines K\u00f6rpers und seines Geistes durch alle Hilfsmittel der Psychop\u00e4dagogik gef\u00f6rdert und durch eine diskrete Uberwachung kontrolliert. Im anderen Falle ware das p\u00e4dagogische Modell richtiger als \u00fcberwachte Freiheit zu bestimmen. Hier liegt das Problem weniger in der Last eigent\u00fcmlicher Zw\u00e4nge als im \u00dcberma\u00df an Freiheit und Stra\u00dfenleben, und die angewandten Techniken gehen dahin, diese Freiheit zu begrenzen, das Kind in R\u00e4ume st\u00e4rkerer Uberwachung, Schule oder Elternhaus, zur\u00fcckzuf\u00fchren.&#8220; (Donzelot, Die Ordnung der Familie, S. 60)<br><br>Aus den Bestimmungen eines Bildes der funktionierenden Familie, wie sie sich in historischer Anpassung unter anderem an die Macht des Staates herauskristallisiert hat, entspringt ein Zwang zur Einbindung der Sozialisationsmechanismen, die die Familienstruktur dem Wert- und Normsystem unterwerfen. Diese Vorg\u00e4nge verlaufen auf der individuellen beziehungsweise aktuellen Ebene analog zu denjenigen, die Norbert Elias (\u00dcber den Proze\u00df der Zivilisation) als historische Prozesse beschreibt. Die Macht dringt in ihren \u00f6ffentlichen Strategien unmittelbar in das Privatleben der Familien ein, obwohl sie dieses Privatleben analytisch vom Begriff der \u00d6ffentlichkeit abschneidet.<br><br>&#8222;Hier wird das Kind zum Symptom, zum Vorwand, zur Geisel oder zum Wechselgeld f\u00fcr die Wiederherstellungs- und Erziehungsoperationen der Institutionen. Die Atomisierung der Gesellschaft, ihr 2erfall in Familien entspricht genau der Entwicklung, in deren Verlauf die Kindheit zum Problem wurde, eine &#8218;unangepa\u00dfte Kindheit&#8216; zum Vorschein kam und mit ihr die Kategorie der &#8218;unregelma\u00dfigen&#8216; Kinder, deren Umrisse ganz allmahlich von den Staatsapparaten herausgearbeitet wurden.&#8220; (Mayer, Das Kind und die Staatsraison, S. 59)<br><br>In diesen Prozessen der Normierung und des Einpflanzens von Werten in das Individuum setzt sich in den Familien die Herrschaft des Staates durch, der als \u00fcbergreifender Richter die Opposition von normalem vs. abweichendem Verhalten in sie einschreibt.<br><br>&#8222;Es handelt sich also um den \u00dcbergang von einer Regierung der Familien zu einer Regierung durch die Familie. Die Familie stellt nicht mehr einen ebenb\u00fcrtigen Gespr\u00e4chspartner der bestehenden M\u00e4chte, eine ihnen gleichrangige Kraft dar. Sie wird zum Relais, zum erzwungenen oder freiwilligen Tr\u00e4ger der gesellschaftlichen Imperative, infolge eines Prozesses, der das Familienleben nicht abschafft, sondern im Gegenteil auf die Spitze getrieben hat, der den Familienmitgliedern alle Vorz\u00fcge und Nachteile vor Augen gef\u00fchrt hat, um schlie\u00dflich zwei Kopplungen, eine negative und eine positive, von normativen Erfordernissen und \u00f6konomisch-moralischen Verhaltensweisen vorzunehmen.&#8220; (Donzelot, Die Ordnung der Familie, S. 104)<br><br>Mit der Bestimmung der Devianz als eine dem &#8222;auff\u00e4lligen&#8220; Kinde inh\u00e4rente Eigenschaft, wird dessen Aussonderung aus dem familiaren Bezugsrahmen betrieben. Die Devianz wird unter Schemata subsumiert, die eine Verobjektivierung der Tatbest\u00e4nde erm\u00f6glichen. Dadurch sind Kinder einem Anpassungsproze\u00df unterworfen, in dem ihre Abweichung als Krankheitsbild interpretiert wird, um ihre Sozialisation auf das normale Familienbild auszurichten.<br><br>&#8222;Es ist bemerkenswert, da\u00df die Krankheit in dem Augenblick zum Thema geregelter wissenschaftlicher Forschung wird, in dem die kalkulierte Produktion von Waren einsetzt. Es bildet sich eine Wissenschaft heraus, welche die Krankheit, die sie erforscht, nachdem sie vom Kranken abgetrennt wurde, als ein Objekt organisiert, an dem man &#8218;arbeiten&#8216; oder, besser gesagt, aus dem man &#8218;Profit ziehen kann. Und so, wie die Klinik den Blick vom kranken Menschen auf die Krankheit umgelenkt hat, so hat die Wohlfahrtsorganisation mit einer entmenschlichten, abgegrenzten, in Raum und Zeit kodifizierten Krankheit zu tun, auf die sie mit Behandlung reagieren mu\u00df, der Behandlung freilich eines Objekts, eines Organs, eines Teils eines Korpers, mit dem man sich besch\u00e4ftigt und um den herum sich ein Betrieb entwickelt, der sich nach den Gesetzen der industriellen Forschung abspielt.&#8220; (Ongaro Basaglia, Gesundheit, Krankheit. Das Elend der Medizin, S. 53)<br><br>Die Trennung des Krankheitsbildes vom Normalzustand f\u00fchrt zu einer Losl\u00f6sung des diagnostizierten Zustandes von der Gesamtpers\u00f6nlichkeit, die dann leicht in allen ihren Lebens\u00e4u\u00dferungen unter dem diagnostischen Blickwinkel betrachtet werden kann. Foucault beschreibt diese Isolierung anhand der Psychiatrisierung der perversen Lust.<br><br>&#8220; &#8230; der sexuelle Instinkt ist als autonomer biologischer und psychischer Instinkt isoliert worden; all seine m\u00f6glichen Anomalien sind analysiert worden; man hat ihm eine normalisierende und pathologisierende Rolle f\u00fcr das gesamte Verhalten zugeschrieben &#8230; &#8220; (Foucault, Sexualit\u00e4t und Wahrheit, S. 86).<br><br>Durch die Strategie des Ausschlusses und der Isolierung werden die Formen der Abweichung verst\u00e4rkt, da das Individuum selbst ein Produkt seiner Devianz wird. Die Opposition von Einschlu\u00df vs. Ausschlu\u00df setzt Sanktionsmechanismen in Gang, die theoretisch analog dargestellt werden, da der Ausschlu\u00df von Wahnsinnigen, Kranken, Delinquenten und auff\u00e4lligen Kindern homologe, wenn auch differierende Ausschlie\u00dfungsmechanismen hervorruft (vgl. Foucault, Geburt der Klinik, Wahnsinn und Gesellschaft, Sexualit\u00e4t und Wahrheit, \u00dcberwachen und Strafen).<br><br>&#8222;W\u00e4hrend die gew\u00f6hnliche Erziehung mit dem Relais der familiaren Sozialisation auskommt, verlangt der tiefergehende Bruch, der im Wahnsinn zutage tritt, die Vermehrung und Intensivierung der padagogischen Wirklichkeit; Herausnahme aus dem sozialen und familiaren Rahmen, Versetzung in ein gpezifisches Milieu, Maximierung der Disziplinartechniken.&#8220; (Castel, Die psychiatrische Ordnung, S. 257)<br><br>Dadurch, da\u00df den Symptomen der Abweichung pathogene Krankheitsbilder zugeordnet werden, k\u00f6nnen ihnen soziale Ma\u00dfnahmen als Gegenmittel verordnet werden. Durch Therapien, Ein\u00fcbung sozialer F\u00e4higkeiten etc. soll eine soziale Basis f\u00fcr Anpassungsprozesse geschaffen werden. Zu diesen Ma\u00dfnahmen z\u00e4hlt die Ausschlie\u00dfung aus der Gesellschaft, die bei Erwachsenen durch das Gef\u00e4ngnis erreicht werden soll, f\u00fcr strafunm\u00fcndige Kinder und f\u00fcr Jugendliche wird diese Ausschlie\u00dfung aus dem gesellschaftlichen und \u00f6ffentlichen Leben durch die Heimeinweisung geleistet. Das Einfinden in die neue soziale Struktur und die Eigendynamik der Gruppenprozesse sowie der vorgelagerten Ordnungsstruktur, die in den Heimen anzutreffen ist, bedeuten einen doppelten Bruch mit erlernten Sozialisationstypen und Verhaltensmustern: W\u00e4hrend auf der einen Seite die Gruppenstrukturen stark durch die Devianz der Kinder und Jugendlichen gepr\u00e4gt sind und somit ein subversives Eigenleben entfalten, werden auf der anderen Seite durch das p\u00e4dagogische Personal Normen und Ordnungskriterien gesetzt, die auf eine Negation der bisherigen Identit\u00e4tsmuster hinzielen. Dadurch wird bei Neuank\u00f6mmlingen eine erh\u00f6hte Mortifikationsangst produziert, da der frischgebackene Z\u00f6gling mit seinen Verhaltensmustern auf Widerst\u00e4nde st\u00f6\u00dft, die diese Verunsicherung verst\u00e4rken. Hinzu kommt, da\u00df die Gruppenstrukturen in Heimen meist in sich sehr instabil sind, so da\u00df Neuank\u00f6mmlinge immer eine Bedrohung des Gruppengleichgewichts bedeuten.<br><br>Durch den spezifischen Charakter institutionalisierter Heimerziehung wird eine Form von \u00d6ffentlichkeit hergestellt, die die gesellschaftliche Trennung von Privatheit und \u00d6ffentlichkeit im Rahmen einer abgeschlossenen Institution aufhebt. Jede Lebens\u00e4u\u00dferung der Z\u00f6glinge ist tendenziell in dem Sinne \u00f6ffentlich, da\u00df diese sich den Ebenen der Uberwachung und m\u00f6glicher Kontrolle nur schwer entziehen k\u00f6nnen. Damit negiert das Heim als Institution die Sph\u00e4re des Privaten, die in der b\u00fcrgerlichen Gesellschaft ein Konstituens der Entwicklung individueller Identit\u00e4t bildet. Das \u00f6ffentliche Muster der Heimerziehung jedoch setzt die Sph\u00e4re des Privaten dem \u00f6ffentlichen Zugriff aus.<br><br>Indem Regelverst\u00f6\u00dfe, auch wenn sie nicht direkt durch das p\u00e4dagogische Personal kontrolliert werden, diesem fast immer durch Gruppenmitglieder zugetragen werden, wird das Wissen \u00fcber die Devianz des Einzelnen durch die Institution erweitert. Auch der baulich abgeschlossene Charakter und die Mehrfachbelegung eines Zimmers fordern dieses Moment des \u00f6ffentlichen Zugriffs. Durch die Anordnung der r\u00e4umlichen Gegebenheiten kann somit Regelverst\u00f6\u00dfen, die als auffallend gekennzeichnet worden sind, vorgebeugt werden. Um gleichgeschlechtliche k\u00f6rperliche Beziehungen zu unterbinden, hat zum Beispiel das Landesjugendamt Niedersachsen die Richtlinie aufgestellt, da\u00df der Bettenabstand mindestens 60 cm betragen mu\u00df (vgl. Roth, Heimkinder, S. 65).<br><br>Durch diese institutionalisierte Form der \u00d6ffentlichkeit wird die Gruppe vom einzelnen Kind oder Jugendlichen als Bedrohung aufgefa\u00dft. Das Mi\u00dftrauen gegen\u00fcber anderen wird subjektiv verwurzelt, w\u00e5hrend die Vereinzelung eine spezifische Form der Vereinsamung hervorbringt.<br><br>&#8222;Neben der Vereinzelung mu\u00df der Jugendliche seinen eigenen Willen, sein Selbstbewu\u00dftsein, seine eigenen Normen und Werte verlieren, er mu\u00df ganz klein gemacht werden, sein ganzer Widerstand mu\u00df gebrochen werden, erst dann k\u00f6nnen neue Normen und Werte eingetrichtert werden.&#8220; (Brosch, F\u00fcrsorgeerziehung, S. 74)<br><br>Dies geschieht, indem den Kindern und Jugendlichen durch die institutionell bestimmte Lebensf\u00fchrung jegliche Form von Privatheit und Intimit\u00e4t verweigert wird. W\u00e4hrend in der familiaren Sozialisation durch den privaten Charakter des Familienlebens nicht alle Formen von &#8222;Fehlverhalten&#8220; und Devianz nach au\u00dfen dringen, wird in der Heimerziehung jede Regelverletzung \u00f6ffentlich. Sie wird in die Muster der Devianz integriert und erweitert das Wissen um die Devianz des Einzelnen. Um eine bessere Beobachtung partieller Regelverst\u00f6\u00dfe leisten zu k\u00f6nnen, war schon in den Anstalten der fr\u00fchb\u00fcrgerlichen Gesellschaft eine familien\u00e4hnliche Klassifizierung intendiert, wie sie heute noch in den familienanalogen Gruppen praktiziert wird.<br><br>&#8222;Wie in der Gesellschaft, so soll auch in der Anstalt eine Basis der Erziehung die Familie sein. Zu diesem Zweck werden k\u00fcnstliche Familien eingeteilt. Sie sind schon deshalb n\u00fctzlich, weil durch sie eine intensivere Beobachtung erm\u00f6glicht wird. Sie wird vor allem begr\u00fcndet mit dem Kampf gegen die Masturbation.&#8220; (Dre\u00dfen, Die p\u00e4dagogische Maschine, S. 157)<br><br>Einen zus\u00e4tzlichen Stabilisationseffekt bilden Regelverst\u00f6\u00dfe, die noch einmal Sinn und Notwendigkeit der Heimerziehung legitimieren. Das Fehlverhalten beweist eindeutig, da\u00df die Heimeinweisung berechtigt ist. Die erzieherische Funktion wird durch den Eingriff gest\u00e4rkt, den der Regelversto\u00df provoziert hat. Eine Klassifizierung und Einordnung des Fehlverhaltens weist auf die Devianz hin, die durch die Ma\u00dfnahme abgefangen werden soll. Durch Kanalisierung und Ausrichtung des Verhaltens auf die Normen und Werte des Heimalltags wird die p\u00e4dagogische Funktion des Heimes gest\u00e4rkt.<br><br>Durch die totale Vereinnahmung der Insassen werden immer wieder Regelverst\u00f6\u00dfe provoziert, da alle ihre Lebens\u00e4usserungen f\u00fcr die Institution offen liegen. &#8222;In der totalen Institution &#8230; gelten die Regeln rigid und immer; die dauernd kontrollierbare Ordnung ist unentrinnbar. Der Heranwachsende ist damit \u00fcberanstrengt, immer erzogen zu werden. &#8230; Vorallem aber lebt der Heranwachsende in dauernder Angst, die Regeln zu brechen. &#8230; Diese Angst &#8211; das massivste Mittel der Depersonalisation &#8211; wird gest\u00e4rkt durch ein spezifisches System von Sanktionen und Privilegien. Bei grobem Fehlverhalten droht Einzelhaft, Gruppen- und Heimverlegung. Selbstverst\u00e4ndlichkeiten, die jedem zustehen, Ausgang, Fernsehen usw., gelten nur auf Probe.&#8220; (Thiersch, Institution Heimerziehung, S. 62)<br><br>Die Produktion von Vereinsamung und Mi\u00dftrauen stabilisiert die Unselbst\u00e4ndigkeit der Insassen, die in den Mechanismen der Heimsozialisation selbst angelegt ist. Nach au\u00dfen gerichtet f\u00fchrt dies zu einer Aufgabe von Identit\u00e4t und Selbstbestimmungn zugunsten eines schematisch automatisierten Gehorsams, der bei Wegfall des \u00e4u\u00dferen Zwangs leicht hinf\u00e4llig wird. Therapien, die eine Einstellungsver\u00e4nderung bezwecken, sollen diesem Proze\u00df entgegenwirken. Hierbei ist allerdings zu bedenken, da\u00df die Verhaltensanforderungen der Therapeuten auf einem anderen Niveau liegen und mit anderen Zielvorgaben ausgestattet sind als die der Erzieher. W\u00e4hrend der Erzieher aufgrund seiner Praxis vordringlich sich am Verhalten der Gruppe orientiert, stellt das psychologische Personal das Individuum in den Mittelpunkt seines Interesses. Hierin sieht Thiersch einen weiteren Aspekt der Angstproduktion im Heimmilieu. &#8220; &#8230; die verschiedenen mit Sanktionsgewalt bevollm\u00e4chtigten Autorit\u00e4ten, z.B. Erzieher, Psychologen, Meister, K\u00fcchenfrauen usw. beziehen sich nicht auf die gleichen Ordnungskriterien. Indem sie sich unterschiedlich, ja gegens\u00e4tzlich verhalten, erleben die Heranwachsenden in der Strenge des Systems ein desorientierendes Gegeneinander, also Willk\u00fcr.&#8220; (Thiersch, a.a.O., S. 62) Die Folgen dieses innerinstitutionellen Konflikts werden dem Insassen als dem Objekt differierender Verhaltensanweisungen angelastet. Eine subjektive Einsicht in den Sinn der Ma\u00dfnahmen findet regelm\u00e4\u00dfig nicht statt. Bewu\u00dftlose Unterwerfung unter Autorit\u00e4ten la\u00dft sich als Produkt dieser unterschiedlichen Verhaltensanforderungen darstellen. Durch r\u00e4umliche Auslagerung der Heime aus dem unmittelbaren Lebensraum und Erfahrungsfeld der Kinder und Jugendlichen soll die Trennung von den bisherigen Lebensbedingungen, die letztlich zur Devianz f\u00fchrten, untermauert werden. Das bisherige soziale Wissen des Kindes oder Jugendlichen \u00fcber seine Umwelt wird entwertet.<br><br>Schutzlos ist es den Anforderungen der Anstalt ausgeliefert, repressiv wird eine Integration in den bestehenden Sozialisationsrahmen der Heime vorangetrieben. Auch die Erschwerung des Kontaktes zu den Familien ist als eine Ma\u00dfnahme zu sehen, die den Widerstand des betroffenen Individuums bricht und dieses f\u00fcr die Heimma\u00dfnahmen zug\u00e4nglich macht. Die Mortifikationsangst des Einzelnen bei der Integration in neue soziale Bereiche wird \u00fcberdimensional gesteigert und tr\u00e4gt zur Vernichtung der bisherigen sozialen Identit\u00e4t bei. Insofern ist in der Ansiedelung der Heime an den Peripherien der St\u00e4dte und auf dem Lande auch eine p\u00e4dagogische Ma\u00dfnahme zu sehen.<br><br>Die r\u00e4umliche Trennung der Individuen von ihrem bisherigen sozialen Umfeld dient der Internalisierung des Normen- und Wertesystems der Gesellschaft, um den Formen der Verwahrlosung durch sanktionierte Formen der Macht entgegen zu wirken. Allein durch die institutionell vorgegebene Form der Heimerziehung sowie deren Ordnungsmuster, die eine neue Identit\u00e4t schaffen sollen, wird ein Entm\u00fcndigungsproze\u00df vorangetrieben, der die Formen der Sozialtechnologie erst repressiv verankert.<br><br>&#8222;Der relative Grad der Repressivit\u00e4t eines Rollensystems bemi\u00dft sich an dem institutionell festgelegten Verh\u00e5ltnis der hergestellten Komplementarit\u00e5t der Erwartungen zur erlaubten Reziprozit\u00e4t der Befriedigungen. Der relative Grad der Rigidit\u00e4t eines Rollensystems bemi\u00dft sich an dem institutionellen Spielraum gew\u00e4hrter bzw. geforderter Interpretation. Und die Art der Verhaltenskontrolle, die ein Rollensystem auferlegt, bemi\u00dft sich am Grad der erreichten Internalisierung.&#8220; (Habermas, Thesen zur Theorie der Sozialisation, S. 11)<br><br>Da dieser Spielraum in den Heimen sehr stark eingegrenzt ist, und die Einordnungs- und Unterwerfungskriterien unter die institutionell vorgegebenen Bedingungen im Mittelpunkt der Sozialisationsma\u00dfnahmen der Heime steht, f\u00fchrt die institutionell verwurzelte Repressivit\u00e4t bei l\u00e4ngeren Heimaufenthalten zu einer Selbstaufgabe des Individuums, das sich letztendlich der Delegation von Verantwortung und Selbstbestimmung unterworfen hat. Bei der Entlassung, also in dem Moment, in dem der Jugendliche beziehungsweise der junge Erwachsene ein Leben gem\u00e4\u00df den gesellschaftlich geforderten Normen au\u00dferhalb der Institution f\u00fchren mu\u00df, bricht der Konflikt aus, der in dem Unterschied von Heimerziehung als \u00f6ffentlicher, abgeschirmter Sozialisation und Familienerziehung als gesellschaftlich normale und bestimmende angelegt ist. Hier kann sich die Situation eines double-bind Effektes bei den Betroffenen ergeben, da die Dialektik von Unselbst\u00e4ndigkeit und Eigenverantwortung durch die Struktur der Heime negiert und einseitig auf die notwendige Durchsetzung unbegriffener Anpassungsnormen und deren Verinnerlichung verschoben ist. Gr\u00fcnde des Scheiterns entlassener Heimjugendlicher an den Lebensbedingungen der Au\u00dfenwelt werden im Rahmen des Individualschuld-Theorems entweder der Resistenz beziehungsweise der pers\u00f6nlichen Unf\u00e4higkeit, oder aber dem p\u00e4dagogischen Versagen zugeschrieben. In Wahrheit aber bestimmt die gesellschaftliche Strukturierung psychischer Konditionierungsleistungen als p\u00e4dagogisches Erziehungsziel die inhaltlichen Richtlinien des Sozialisationsprozesses in der Fremdunterbringung.<br><br>Die Verschiebung gesellschaftlichen Konfliktpotentials in eine qualitativ andere Dimension des Sozialisationsprozesses bedeutet wiederum eine Ausgrenzung oder Aussiedlung des Konfliktes auf die Ebene der &#8222;eingeschlossenen Sozialisation&#8220; in der herrschenden Form der Fremdunterbringung. Da bei l\u00e4ngeren Heimaufenthalten ein Anpassungsproze\u00df an die qualitativ anderen Formen der Interaktion stattfindet, besteht die Gefahr, da\u00df im Zuge der Interventionen sich die Selbstaufgabe des Individuums mit dessen stillschweigendem Einverst\u00e4ndnis vollzieht. Da im Kontext des Diskurses \u00fcber das Soziale die Anpassung im Vordergrund steht, k\u00f6nnen Heimaufenthalte zu einer Form der Unm\u00fcndigkeit f\u00fchren.<br><br>W\u00e4hrend des Heimaufenthaltes findet durch soziale Kontrolle auch eine Entlastung der Heimkinder und Heimjugendlichen statt, da deren soziale Pflichten und Bed\u00fcrfnisse durch das p\u00e4dagogische Personal gesteuert werden. Diese Delegation sozialer Handlungsstr\u00e4nge beinhaltet zum einen Potenzierung von Unselbst\u00e4ndigkeit und Unm\u00fcndigkeit. Zum andern wird davon ausgegangen, da\u00df Probleme, die aus sozialen Handlungen resultieren, abgefangen und in Bahnen gelenkt werden, die dem sozialen Muster \u00f6ffentlicher Heimerziehung entsprechen. So findet eine Verdichtung und Verst\u00e4rkung sozialer Insuffizienz statt, die durch den spezifischen Charakter der Heime als sozialer Institution gepr\u00e4gt ist.<br><br>Der Konflikt zwischen Selbstbestimmung und Anpassung, der sp\u00e4testens bei der Heimentlassung ausbricht, birgt die Tendenz in sich, die Unselbst\u00e4ndigkeit als integrativen Faktor der \u00f6ffentlichen Sozialisation der Heimerziehung in den Individuen zu verankern. Soziale Integrationsprozesse werden gef\u00e4hrdet, da \u00dcberanpassung dann aufbricht, wenn soziale Konflikte nicht mehr aufgefangen werden. Dies ist nach unserer Meinung ein zentrales Element gesellschaftlicher Produktion von &#8222;Stammg\u00e4sten geschlossener Institutionen&#8220;. Heimaufenthalte erh\u00f6hen die Wahrscheinlichkeit einer sp\u00e4teren kriminellen Karriere (vgl. Estermann, Die Bedeutung von Erziehungsheim- und Erziehungsanstaltsaufenthalten f\u00fcr kriminelle Karrieren, S. 30ff).<br><br>Die Entlassung ist offensichtlich genauso problematisch wie der Aufenthalt selber. &#8222;W\u00e4hrend der Abl\u00f6sungsproze\u00df von Jugendlichen aus ihrer Herkunftsfamilie allm\u00e4hlich sich vollzieht, \u00fcberwiegend vom individuellen Reifezustand abh\u00e4ngig ist, oder durch praktische Gr\u00fcnde wie \u00dcbersiedlung an den Ausbildungsort eingeleitet wird, bestimmen administrative oder gesetzliche Regelungen wie z.B. die Aufhebung der Ma\u00dfnahme oder die Vollj\u00e4hrigkeit des Z\u00f6glings den Zeitpunkt der Heimentlassung. Da die Heimentlassung aufgrund einer administrativen Ma\u00dfnahme erfolgt, kollidiert sie h\u00e4ufig mit besonders belastenden Situationen der jungen Menschen &#8211; seien es Arbeitssuche und der Beginn einer neuen Tatigkeit, seien es die Aufnahme einer Berufst\u00e4tigkeit nach Abschlu\u00df der Lehre oder die Fortsetzung einer Berufsausbildung. Im Vergleich zu den in der Familie aufgewachsenen jungen Menschen fehlt den Heimentlassenen ein familiales Auffangnetz, das sie in belastenden Situationen ber\u00e4t.&#8220; (Bieback-Diel, Heimerziehung und was dann?, S. 89f)<br><br>Die Situation der Entlassung bedeutet einen radikalen Bruch in den Lebensbeziehungen und Lebenserfahrungen des Heimjugendlichen. Die bisher geltenden sozialen Normen und Orientierungsmuster werden entwertet. Die sozialen Beziehungen des Jugendlichen, die sich aufgrund der abgeschlossenen Struktur der Heime sehr stark an anderen Heimjugendlichen orientieren, werden in ihrer Intensit\u00e4t und Qualit\u00e4t zwangsl\u00e4ufig erheblich beeintr\u00e4chtigt. Die Affinit\u00e4t der Jugendlichen zum Heim zeigt sich auch darin, da\u00df viele sich in dessen N\u00e4he eine Wohnung oder ein Zimmer suchen, um durch eine geringere r\u00e4umliche Entfernung die entstandene Distanz zum bisherigen Lebensbereich zu verringern.<br><br>Empirische Untersuchungen zeigen, da\u00df ein ganz erheblicher Prozentsatz (ca. 1\/3) derjenigen, die vor der Unterbringung in der letzten Einrichtung nicht im Nahbereich der Einrichtung gelebt haben, nach der Entlassung in der N\u00e4he des letzten Heimes verbleibt (vgl. z.B. Elger, Die Situation Heimentlassener Jugendlicher und junger Erwachsener). Dies macht deutlich, da\u00df die Heime infolge der entstandenen Bindungen eine nicht unerhebliche Verantwortung auch f\u00fcr die weitere Lebensgeschichte der Betroffenen tragen m\u00fc\u00dften. Es sind \u00fcberwiegend die herkunftsfern Untergebrachten, von denen h\u00e4ufig \u00fcber die H\u00e4lfte nach der Entlassung nicht an den Herkunftsort zur\u00fcckkehren. Die N\u00e4he des Heimes setzt offenbar Ma\u00dfst\u00e4be bei der sozialen Orientierung der ehemaligen Insassen. Daf\u00fcr werden allerdings auch Stigmatisierungen in Kauf genommen, da der soziale Kontakt zum n\u00e4heren Umfeld des Heimes so stark ist, da\u00df das Stigma (Goffman) &#8222;Heimz\u00f6gling&#8220; mit gr\u00f6\u00dferer Sicherheit haften bleibt.<br><br>Eine zus\u00e4tzliche Belastung entsteht dadurch, da\u00df dem Heimjugendlichen durchaus bewu\u00dft ist, da\u00df seine Beziehungen zum p\u00e4dagogischen Personal Arbeitsbeziehungen sind und also mit der Entlassung aus dem Heim auch die emotionale Zuwendung des Personals entf\u00e4llt. Dem Heimjugendlichen fehlt in der Regel im Gegensatz zu einem &#8222;Familienkind&#8220; der R\u00fcckhalt und das Sicherheitsgef\u00fchl, die zur sozialen Stabilit\u00e5t beitragen.<br><br>Die Heimentlassung wird von den Jugendlichen als ein Bruch zwischen einge\u00fcbten Verhaltensmustern und Selbst\u00e4ndigkeit gesehen, aus der Orientierungslosigkeit resultiert. Probleme und Fehlverhalten ehemaliger Heimjugendlicher dienen oft als Negativbeispiele f\u00fcr die Heiminsassen. Obwohl die Heimentlassung die Befreiung von den durch die Heime durchgesetzten Mustern der Unm\u00fcndigkeit und der Selbstaufgabe bedeutet und auch als Verwirklichung der Freiheit an sich herbeigesehnt wird, ist sie andererseits von starken \u00c4ngsten und Insuffizienzgef\u00fchlen begleitet.<br><br><br><strong> Abschnitt   3   Fallbeispiele<\/strong><br><br>Wir haben oben dargestellt, da\u00df das Heim durch seine Abgrenzungskriterien gegen\u00fcber der Gesellschaft als Modell geschlossener Unterbringung Verselbst\u00e4ndigungsbem\u00fchungen zugunsten einer Anpassungsstrategie restringiert und so soziale Eingliederungsschwierigkeiten verst\u00e4rkt. Die Probleme k\u00f6nnen beispielsweise in R\u00fcckz\u00fcgen aus sozialen Kontakten, Vereinsamung, Alkoholismus, Geldschwierigkeiten, Kriminalisierung etc. bestehen. Deshalb sieht sich das p\u00e4dagogische Personal oft aus eigenem Verantwortungsgef\u00fchl heraus gezwungen, in der Freizeit eine unbezahlte Nachbetreuung zu leisten, um die soziale Funktion der Heime als Sozialisationsinstanz herstellen zu k\u00f6nnen. Da dies nur in relativ wenigen F\u00e4llen erreicht werden kann, und da Erzieher und Sozialarbeiter keine den Erfordernissen ad\u00e4quate Nachbetreuung liefern k\u00f6nnen (obwohl nat\u00fcrlich eine Kontrolle durch Jugendamt bzw. Staatsanwaltschaft und Polizei bestehen bleibt), hat sich im Anschlu\u00df an die Heimkampagne (vgl. Ahlheim u.a., Gefesselte Jugend) und im Zuge der Herabsetzung des Vollj\u00e4hrigkeitsalters das Problembewu\u00dftsein f\u00fcr das Dilemma der sozialen Folgen gesch\u00e4rft, die aus der Heimentlassung resultieren. Durch die Bildung von Wohngemeinschaften und durch das Anmieten von Wohnungen f\u00fcr die Insassen versuchen die Heime m\u00f6glichen negativen Folgeerscheinungen der Heimsozialisation zu begegnen. Da auch Ma\u00dfnahmen wie betreutes Einzelwohnen als Probehandlung sozialer M\u00fcndigkeit nur f\u00fcr einen ganz geringen Teil der Heimjugendlichen angeboten werden k\u00f6nnen und diese gezwungen sind, sich im Zuge der Heimentlassung relativ kurzfristig neue Wohnungen zu suchen, ist die Effektivit\u00e4t dieser Ma\u00dfnahme \u00e4u\u00dferst begrenzt. Als ein Ergebnis der Fallstudien l\u00e4\u00dft sich festhalten, da\u00df auch Einzelpersonen, die in Jugendgruppen betreut wurden, sowie Jugendliche, denen betreutes Einzelwohnen angeboten wurde, trotz dieser Hilfestellung betr\u00e4chtliche Probleme hatten, da die Ma\u00dfnahmen mit der Heimentlassung auslaufen.<br><br>Gebremst wird der Erfolg von eventuellen Nachbetreuungsmassnahmen zudem noch durch die Autorit\u00e4tsprobleme, die oft als Resultat der Heimerziehung das Verh\u00e4ltnis von Nachbetreuer und Z\u00f6glingen belasten. Die in den Heimen bestehenden Herrschaftsstrukturen und die Anpassung an sie rufen die Gefahr der \u00dcbernahme von Interaktionsmustern hervor, die der neuen Situation nicht mehr angemessen sind. Ausserdem sind Ausbildungs- und Weiterbildungsma\u00dfnahmen f\u00fcr p\u00e4dagogische Mitarbeiter in diesem Bereich sehr begrenzt.<br><br>Da die Heimentlassenen nicht mehr dem Bereich der Heimerziehung zuzuordnen sind und da nach der Entlassung die Sozialarbeiter des Bezirks, in dem ihre Wohnung liegt, zust\u00e4ndig werden, braucht das Heim als Institution in seinem Selbstverst\u00e4ndnis das weitere Schicksal der ehemaligen Z\u00f6glinge nicht zu verantworten. Entsprechend sind Gr\u00fcnde f\u00fcr eine Nachbetreuung durch das Heim in der Legitimitat beziehungsweise Legitimierung der Heimerziehung zu finden, die sich auch in der Arbeitszufriedenheit des p\u00e4dagogischen Personals niederschl\u00e4gt.<br><br>Beziehungsdefizite, die sich w\u00e4hrend des Heimaufenthalts in der Regel herausgebildet haben, erschwerten den untersuchtenn Jugendlichen die Integrationsm\u00f6glichkeiten in eine selbstbestimmte Existenz. Isolationsverst\u00e4rkend wirkten sich die passiven Rezeptionsgewohnheiten der Heimjugendlichen aus. Ihr Verhalten nach au\u00dfen war stark gepragt durch \u00c4ngste und Isolation gegen\u00fcber anderen Individuen. Durch die Gruppenkonstellationen in den Heimen kristallisierte sich bei den von uns untersuchten Jugendlichen ein schwer zu durchbrechendes Misstrauen gegen\u00fcber der Umwelt heraus. Ein Jugendlicher versteckte aus Angst vor Besuchern, die aus demselben Sozialisationsrahmen kamen wie er, sein Geld in dem Duschablauf. Als er dann duschte, sp\u00fclte er sein Geld in die Kanalisation. Obwohl dieses Einzelverhalten \u00fcberdimensionale \u00c4ngste signalisiert, lie\u00dfen sich Tendenzen der Abschlie\u00dfung und Isolation in der Regel auch bei anderen Fallbeispielen feststellen. Ein Jugendlicher, der nach f\u00fcnfj\u00e4hrigem Heimaufenthalt wieder zu seiner Mutter zog, isolierte sich total, indem er sich zu Hause verbarrikadierte und seinen Kontakt zur Au\u00dfenwelt auf das Fernsehprogramm reduzierte, das er sich durchg\u00e4ngig ansah. Diese freiwillige Einsperrung, die aus seiner Heimerfahrung resultierte, f\u00fchrte zu einer kaum durchdringbaren Abkapselung von der Umwelt. Auch wenn \u00dcberreaktionen sich zum Teil aus der psychischen Disposition und der spezifischen sozialen Lage des Einzelnen ergaben, so l\u00e4\u00dft sich doch feststellen, da\u00df alle von uns untersuchten Jugendlichen dazu neigten, sich selbst zu isolieren. Obwohl Kontakte zwischen Heimjugendlichen bestehen und sie so \u00fcber den Verbleib ihrer Mitinsassen informiert sind, versuchen sie sich gerade beim Auftreten von Problemen auch von diesen losen Kontakten abzusetzen, da sie f\u00fcr die Beteiligten eine Form sozialer Kontrolle darstellen.<br><br>Angst vor Kontakten f\u00fchrt zu Barrieren im Umgang mit offiziellen Stellen, die von den ehemaligen Heiminsassen in der Regel emotional negativ besetzt werden. Sozialarbeiter sind f\u00fcr die Heimeinweisung zust\u00e4ndig gewesen, aus der der Leidensdruck w\u00e4hrend der Heimerziehung folgte. Dies f\u00fchrt dazu, da\u00df die Stellen, die laut gesetzlichem Auftrag die Nachbetreuung regeln sollen, von den Jugendlichen ungern aufgesucht werden, da sie von ihnen Restriktionen bef\u00fcrchten. <br><br>Entscheidend aber ist die Insuffizieng im Bereich des sozialen Handelns, die im Umgang mit B\u00fcrokratien dazu f\u00fchrt, da\u00df die jungen Erwachsenen durch ein nichtangemessenes Verhalten im Nachteil sind. Da sie sich durchweg nicht mit den Anforderungen eines b\u00fcrokratischen Amtsweges auskennen und meist nicht in der Lage sind, die erforderlichen Bescheinigungen beizubringen, fallen sie aus den Mustern b\u00fcrokratischer Sachkompetenz heraus. \u00dcberdies mu\u00dften sie sich meist noch mit den Heimen in Verbindung setzen, um notwendige Bescheinigungen zu bekommen. Haufig fuhlt sich da aber kaum jemand fur die entlassenen Jugendlichen verantwortlich. Eine von uns betreute Person mu\u00dfte mehrmals in das Heim fahren, um die Sperrkarte f\u00fcr ihr Sparguthaben zu bekommen. Solche Situationen f\u00fchren dazu, da\u00df die Jugendlichen dann lieber auf ihre Anspr\u00fcche verzichten, als da\u00df sie &#8222;hinter den Erziehern herlaufen&#8220;.<br><br>In einem anderen Fall hat sich ein Jugendlicher beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet. Da er vom Hauswirt keinen Schl\u00fcssel f\u00fcr den Briefkasten bekommen hatte (was von diesem auf Nachfrage best\u00e4tigt wurde), verlor er seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und -hilfe. Er meldete sich namlich nicht auf entsprechende Aufforderung beim Arbeitsamt, da er die Post nicht erhalten hatte. Bei der Reintegration dieses Jugendlichen machte sich dieser Sachverhalt erschwerend bemerkbar. Als er kein Geld mehr besa\u00df, sich aber eine neue Arbeit gesucht hatte, mu\u00dfte er beim Sozialant \u00dcbergangsgeld beantragen. Dieses wurde ihm verweigert mit der Begr\u00fcndung, da\u00df er Anrecht auf den Lohn habe, den er verdiene. Durch Intervention von Seiten des Projektes und da sich der zust\u00e4ndige Sozialarbeiter auch f\u00fcr ihn einsetzte, wurde ihm dann das \u00dcbergangsgeld gew\u00e4hrt. Diese doppelte Intervention gegen\u00fcber dem Sozialamt war offensichtlich notwendig, um die Zahlung zu erreichen. Allerdings \u00fcberwies ihm das Sozialamt den Betrag nicht auf sein Konto. Stattdessen bestellte ihn der Sachbearbeiter mehrmals zur Auszahlung zu sich. Da dies nur w\u00e4hrend der Arbeitszeit m\u00f6glich war und sich der Jugendliche in der Probezeit befand, war durch diesen Umstand auch eine Bedrohung der Reintegration gegeben.<br><br>Als eine besonders gravierende und sich verhangnisvoll auswirkende Tendenz erwies sich, da\u00df der gr\u00f6\u00dfte Teil der Jugendlichen Anforderungen und Probleme ignorierte, die aus ihrem Handeln resultierten. Ein von uns betreuter junger Erwachsener zog, nachdem sein Strom gesperrt worden war, zu seinem Bruder, ebenfalls einem ehemaligen Heimz\u00f6gling. In der Folge zahlte er keine Miete mehr und nahm auch die R\u00e4umung seiner Wohnung nicht wahr. Zu dieser Zeit arbeitete er in einem Gartenbaubetrieb. Allerdings konnte er keine Lohnsteuerkarte abgeben, da er nirgendwo mehr gemeldet war. Seinem Arbeitgeber sagte er mehrmals auf dessen Anfragen hin zu, da\u00df er seine Lohnsteuerkarte nachreichen w\u00fcrde, obwohl er nicht wu\u00dfte, wie er sie beibringen sollte. Nachdem von unserer Seite im Sp\u00e4tsommer mit dem Arbeitgeber Kontakt aufgenommen worden war, wurden wir auf das Problem aufmerksam. Sein Arbeitgeber argumentierte, da\u00df er dem jungen Erwachsenen fur den Rest des Jahres kaum noch Geld auszahlen k\u00f6nne, da er ihn in die h\u00f6chste Lohnsteuergruppe einordnen m\u00fcsse, wenn keine Lohnsteuerkarte vorliege. Da\u00df dem ehemaligen Heimz\u00f6gling \u00fcberhaupt die ganze Zeit noch sein Lohn ausbezahlt wurde, lag daran, da\u00df er in einem Kleinbetrieb arbeitete, in dem ein patriachalisches Arbeitsverh\u00e4ltnis herrschte und in dem wenigstens zeitweise diese Form der Devianz abgefangen werden konnte. Durch unsere Intervention gelang es, den jungen Erwachsenen dazu zu ermutigen, sich anzumelden und gleichzeitig eine Lohnsteuerkarte zu besorgen.<br><br>Ein anderer Jugendlicher, der umzog, war nur schwer dazu zu bewegen, seine Wohnung zu r\u00e4umen, nachdem er die Sachen, die er noch weiterhin benutzte, in seine neue Wohnung transportiert hatte. Obwohl darauf insistiert wurde, da\u00df die Wohnung von dem Vermieter erst weitervermietet werden k\u00f6nne, nachdem sie vollst\u00e4ndig ger\u00e4umt und ges\u00e4ubert sei, brauchte der Jugendliche \u00fcber einen Monat daf\u00fcr. F\u00fcr die Zeit mu\u00dfte er noch weiterhin Miete bezahlen. F\u00fcr ihn war es nur schwer einsichtig, da\u00df er seine alte Wohnung noch alleine und selbst\u00e4ndig r\u00e4umen sollte, nachdem er nicht mehr in ihr wohnte.<br><br>Diese Form von Eigeninteresse resultiert unseres Erachtens auch aus einer Form von Heimerziehung, in der sich der Einzelne von den sozialen Bezugspunkten distanziert und die Verantwortung f\u00fcr sein Handeln auf das p\u00e4dagogische Personal \u00fcbertragt. Eine Verantwortlichkeit kann erst dann erreicht werden, wenn sie ihm unmittelbar \u00fcbertragen wird und der Jugendliche selbst einsieht, da\u00df niemand anderes bereit ist, f\u00fcr die Konsequenzen aufzukommen, die sich aus seinem Handeln ergeben. Durch defizit\u00e4re Handlungskompetenz produzieren die Jugendlichen oft Situationen, in denen sie ihre eigene Desintegration beschleunigen, da sie sich nicht gem\u00e4\u00df den Normen und Werten ihrer Umwelt verhalten.<br><br>In unseren Fallbeispielen und Interviews konnten wir feststellen, da\u00df Sozialisationsleistungen, die die Jugendlichen im Heim unter Zwang erf\u00fcllten, ihnen \u00e4u\u00dferlich blieben. Dies betrifft besonders die Bereiche Hygiene und Arbeitsmotivation. In einigen F\u00e4llen konnten wir feststellen, da\u00df mit dem Fehlen eines Sexualpartners die Hygienebereitschaft fast vollst\u00e4ndig nachlie\u00df. So schaffte sich ein Jugendlicher, nachdem ihn sein Partner verlassen hatte, eine zweite Katze als Erg\u00e4nzung zum schon vorhandenen Kater an. Nach dem zweiten Wurf stieg die Zahl der Tiere auf sieben. Er konnte nun nicht mehr verhindern, da\u00df die Katzen die Wohnung in einen Zustand versetzten, der einen weiteren Aufenthalt f\u00fcr Menschen fast verunm\u00f6glichte. Durch die Bereitstellung einer billigeren Wohnung beugten wir der K\u00fcndigung vor, die drohte, nachdem sich der Mieter in dem darunterliegenden Stockwerk \u00fcber einen Wasserrohrbruch beklagte, der allerdings nicht stattgefunden hatte. Vielmehr waren die Katzen f\u00fcr die &#8222;Wasserflecke&#8220; in der Wohnung des Nachbarn verantwortlich. Mit dem Umzug konnte dann auch die Zahl der Katzen mit Hilfe der Sendung &#8222;Tiermarkt&#8220; des Senders Freies Berlin &#8211; es sei ihm hier gedankt &#8211; auf zwei m\u00e4nnliche Exemplare verringert werden.<br><br>Ein Jugendlicher suchte sich erst Arbeit, nachdem der Druck durch die Entziehung der materiellen Reproduktionsgrundlage so stark geworden war, da\u00df er sonst nicht mehr h\u00e4tte \u00fcberleben k\u00f6nnen. In vielen F\u00e4llen war auch Langeweile eine entscheidende Motivation bei der Eingliederung in den Arbeitsproze\u00df. Zum Teil konnten wir mithin eine erstaunliche Bereitschaft zu \u00dcberstunden feststellen. Dies mag daran liegen, da\u00df soziale Bindungen im engeren Bereich nicht vorhanden oder aber nicht tragfahig waren. Bei einem Fall stand und fiel die Motivation zur Arbeitsleistung mit der Verf\u00fcgbarkeit eines Sexualpartners. In einem anderen Fall war die Unterwerfungsbereitschaft unter die Anforderungen des Arbeitsprozesses allzu gering. Nach der Entlassung fing der Jugendliche mit einer Lehre an. Schon nach vier Wochen erhielt er die K\u00fcndigung, da er nach einer Auseinandersetzung mit dem Meister nur noch ganz selten am Arbeitsplatz erschien. Daf\u00fcr machte er den Meister verantwortlich, da dieser zu wenig auf ihn eingegangen sei. Inzwischen konnte ein Lehrvertrag in einem Sonderprojekt geschlossen werden. In diesem Ausbildungsverh\u00e4ltnis ist eine intensive Betreuung des Lehrlings durch den Meister gew\u00e4hrleistet. Es stellt sich allerdings die Frage, ob eine Bew\u00e4hrung in einem normalen Arbeitsverh\u00e4ltnis, zum Beispiel in der Industrie, m\u00f6glich sein wird. Dies wird davon abh\u00e4ngen, ob der weitere Sozialisationsproze\u00df die M\u00e4ngel der Heimerziehung in Gestalt der Verankerung intrinsischer Motivationen auffangen kann.<br><br>Ein anderer Jugendlicher sollte gek\u00fcndigt werden, da er fast regelm\u00e4\u00dfig zu sp\u00e4t an seiner Arbeitsstelle erschien. Als wir das Problem mit ihm durchsprachen, verwies er darauf, da\u00df er den Wecker morgens immer abstelle, danach aber regelm\u00e4\u00dfig wieder einschlafe. Nachdem wir ihm empfahlen, den Wecker an das andere Ende des Raumes zu stellen, so da\u00df er aufstehen m\u00fcsse, um ihn abzuschalten, kam er nicht mehr zu sp\u00e4t.<br><br>Dies mag als kleines Beispiel f\u00fcr Insuffizienzen dienen, die in der Heimsozialisation nicht kompensiert werden konnten, wenn sie nicht sogar Spezifika derselben darstellen. Der Problemhorizont bei unterschiedlichen F\u00e4llen verweist auf die durchg\u00e4ngige Sozialisation von Insuffizienz, die sich im Rahmen des Heimaufenthaltes herauskristallisiert hat. Da wir diesen Umstand allerdings nur an einer begrenzten Anzahl von Einzelpersonen festmachen konnten, l\u00e4\u00dft sich vorl\u00e4ufig nur eine hypothetische Annahme dieser Spezifika rechtfertigen.<br><br>Obwohl die Jugendlichen sich h\u00e4ufig in r\u00e4umlicher N\u00e4he des Heimes ansiedeln, wird der Kontakt zum Heim nur gesucht, wenn das anstehende Problempotential nicht \u00fcberm\u00e4\u00dfig hoch ist. Insofern stehen die Jugendlichen unter einem subjektiven Erfolgsdruck, da sie durch die Ausgrenzungskriterien der Gesellschaft deren negatives Zerrbild von sich \u00fcbernehmen, das sie in Versagenssituationen subjektiv auf diese zur\u00fcckprojizieren. Die dadurch hervorgerufenen \u00c4ngste k\u00f6nnen schon w\u00e4hrend der Heimerziehung sehr leicht zu Disziplinierungsmitteln werden; der Konflikt ist latent in den Mustern der Heimerziehung angelegt. Insuffizienz im sozialen Bereich f\u00fchrt auch zu einer Potenzierung der Integrationsschwierigkeiten, sobald die Jugendlichen auf die Hilfe des Arbeitsamtes oder des Sozialamtes etc. angewiesen sind, wo Sprachbarrieren und mangelnde Handlungskompetenz die Ausgrenzungsmechansimen versch\u00e4rfen, zumal die Jugendlichen zum gr\u00f6\u00dften Teil \u00fcber ein niedriges Frustrationspotential verf\u00fcgen.<br><br>Ein weiteres zentrales Problem besteht in der Tendenz zur Vereinsamung der ehemaligen Z\u00f6glinge, da im Heim jederzeit soziale Kontakte herstellbar sind und die Heimjugendlichen kaum Gelegenheit hatten, au\u00dferhalb der Institution die Aufnahme und Aufrechterhaltung von Kontakten unter &#8222;normalen&#8220; Bedingungen zu \u00fcben. Dies liegt mit daran, da\u00df diese seltenen externen Kontakte h\u00e4ufig mit Stigmatisierungseffekten verbunden sind. Eine von uns interviewte ehemalige Heiminsassin beschrieb dieses Problem mit dem Hinweis darauf, da\u00df sie w\u00e4hrend des Heimaufenthaltes nicht in der Lage gewesen w\u00e4re, dauerhafte Kontakte nach au\u00dfen aufzunehmen. Dies sei ihr erst gelungen, nachdem sie sich in ihren Kontakten nicht mehr mit dem Odium der Heimerziehung belastet f\u00fchlte. Die Tendenz zur Diskriminierung und Stigmatisierung von Heimjugendlichen ist f\u00fcr Au\u00dfenkontakte wie Schulbesuche und Lehre, soweit sie nicht in gesch\u00fctzten R\u00e4umen (Lehrwerkst\u00e4tten, Heimschulen etc.) stattfinden, f\u00fcr die Sozialisation der Jugendlichen problematisch. Ein Jugendlicher klagte dar\u00fcber, da\u00df er w\u00e4hrend seiner Lehre in der Berufsschule seinen Mitschulern verheimlichen mu\u00dfte, da\u00df er &#8222;aus dem Heim kam&#8220;, da er befurchtete, sonst geschnitten zu werden. Er habe schon \u00f6fter erfahren, da\u00df Kontakte abgebrochen worden seien, nachdem bekannt wurde, woher er kam. Die \u00c4u\u00dferungen der Mitsch\u00fcler \u00fcber Heimjugendliche waren so niederschmetternd, da\u00df sein Individuationsproze\u00df schweren Schaden nahm. Ein anderer von uns betreuter Jugendlicher arbeitete Vereinsamungstendenzen nach der Entlassung entgegen, indem er haufig eine Gastst\u00e4tte besuchte, wo er monatlich tausend Mark ausgab. Der hohe Betrag kam dadurch zu Stande, da\u00df er Leute einlud, um &#8222;normale&#8220; Beziehungen aufzubauen. Die damit verbundene Tendenz zum Alkoholismus lie\u00df immer dann nach, wenn er eine feste Partnerin hatte.<br><br>Bei &#8222;gelungenen&#8220; Sozialisationen stellten wir eine starke Fixierung nicht nur auf den Partner selbst, sondern auch auf dessen Familie fest. So beklagte der zuk\u00fcnftige Schwiegervater die Vereinnahmung durch einen ehemaligen Heimjugendlichen, der mit seiner Tochter im selben Haus wohnte wie er, da dieser ihn sechs bis acht mal am Tag besuchte, ohne irgend einen konkreten Anla\u00df zu haben. Nach einigen Monaten und massiven Interventionen stellten sich allerdings Verselbst\u00e4ndigungsprozesse ein, die dieses Spannungsverh\u00e4ltnis beseitigten. Das gesamte Freizeitverhalten einer anderen Insassin konzentrierte sich auf Aktivit\u00e4ten mit der Familie des Partners, was nach einiger Zeit die Stabilit\u00e4t des Verh\u00e4ltnisses massiv gef\u00e4hrdete. Eine L\u00f6sung zeichnete sich erst ab, nachdem die Frau schwanger wurde und sich in der Folge um sich selber und ihre eigenen Anspr\u00fcche und Lebenswelten k\u00fcmmerte. Die hohe Heiratsmotivation bei ehemaligen Heiminsassinnen resultiert aus der Suche nach Bindungen, die dazu dienen k\u00f6nnen, aus den eigenen Problemkonstellationen herauszufinden und nach au\u00dfen die Solidit\u00e4t eines funktionierenden Familienzusammenhangs zu dokumentieren. Diese Motivationsstruktur f\u00fchrt zu zum Teil sehr fr\u00fchen Schwangerschaften mit den korrespondierenden sozialen Problemen, die sich in der Regel erst Jahre sp\u00e4ter bemerkbar machen. Andererseits ist diese Motivationsstruktur bei Frauen als ein wesentlicher Grund f\u00fcr Abbruch beziehungsweise Unterlassen einer kriminellen Karriere und den mit dieser einhergehenden Gef\u00e4hrdungen durch Alkoholismus, Drogensucht und Prostitution anzusehen.<br><br>Als wesentlicher Problemkomplex ist weiterhin die \u00f6konomische Situation der Heimentlassenen im Zusammenhang mit ihrer defizit\u00e4ren Verselbst\u00e4ndigung zu benennen. Gerade in der ersten Zeit nach der Heimentlassung zeigt sich in der Regel eine Unf\u00e4higkeit zu finanziellen Dispositionen in den Bereichen Haushaltsf\u00fchrung und Anschaffung von h\u00f6herwertigen Konsumg\u00fctern, die wegen eines verst\u00e4ndlichen Nachholbedarfs subjektiv einen enormen Stellenwert haben. So kaufte sich ein Jugendlicher, der 1300 DM verdiente, f\u00fcr 1200 DM einen Mikrocomputer, den er nach 10 Tagen f\u00fcr 200 DM wieder verkaufen mu\u00dfte, da er sich absolut keine Lebensmittel mehr leisten konnte. Auch Autos haben gerade f\u00fcr die Heimjugendlichen einen besonders hohen Stellenwert, da sie Freiheit und Mobilit\u00e4t symbolisieren. Ein extremer Verschuldungsgrad wird deshalb gerade f\u00fcr dieses Konsumgut in Kauf genommen, nicht zuletzt weil der Besitz eines Autos f\u00fcr die Jugendlichen Solidit\u00e4t und Erfolg darstellt. So nahm ein Jugendlicher, nachdem er sich ein Auto gekauft hatte, wieder Kontakt mit dem Heim auf, um seinen Erfolg zu demonstrieren. Als er sein Auto verkaufen mu\u00dfte, lie\u00df er sich bis zum Kauf eines neuen im Heim nicht mehr sehen. Eine andere ehemalige Heimjugendliche, die es geschafft hat, ein Studium aufzunehmen, arbeitete w\u00e4hrend des Semesters in einer Imbi\u00dfbude, um einen Kredit f\u00fcr den Kauf eines Autos von 15000 DM abzahlen zu k\u00f6nnen. Ein Jugendlicher schaffte sich innerhalb eines halben Jahres vier Autos an und unterschrieb f\u00fcr jedes einen Versicherungsvertrag jeweils bei einer anderen Versicherung. Er war nicht in der Lage, die daraus resultierenden Schulden zu begleichen und mu\u00dfte in der Folge alle Fahrzeuge mit Verlust wieder verkaufen, sofern sie nicht verschrottet werden mu\u00dften. Unter Umst\u00e4nden f\u00fchren solche Problemlagen zu Kriminalisierungen beziehungsweise hohen langfristigen finanziellen Verpflichtungen. Strafrechtliche Verfahren konnten durch unsere Intervention im Hinblick auf Schaffung von vertraglichen Abzahlungsmodalitaten verhindert werden. Auch Unterschlagungen, die zu Anzeigen gef\u00fchrt hatten, konnten wir abfangen. So lieh sich ein Jugendlicher mehrere Videokassetten aus und gab sie nicht mehr zur\u00fcck. Wir konnten den Besitzer der Videothek zur Zur\u00fccknahme einer Anzeige bewegen, indem wir einen Ratenr\u00fcckzahlungsvertrag vereinbarten. In anderen F\u00e4llen konnten Anklagen wegen Betrugs oder Unterschlagung nicht verhindert werden. Interviews mit ehmaligen Heiminsassen, die eine Gef\u00e4ngniskarriere beschritten hatten, best\u00e4tigten, da\u00df diese Delikte h\u00e4ufig zur ersten strafrechtlichen Verurteilung f\u00fchrten (vgl. auch Estermann, Kriminelle Karrieren, S. 67ff). Massive Verschuldung, die hoffnungslose Situationen provozierte, bestimmte bei vielen Gefangenen den Weg in die kriminelle Karriere.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>Abschnitt 4      Konsequenzen der Heimsozialisation<\/strong><br><br>Die Ausgrenzungskriterien, die sich \u00fcber die sozialen Folgen entm\u00fcndigender Heimsozialisation herauskristallisieren, sind tendenziell in den Kriterien der Heimerziehung und -einweisung unmittelbar angelegt. Die Distanz zwischen den Sozialarbeitern beim Jugendant einerseits, die f\u00fcr die Ma\u00dfnahme einer geschlossenen Unterbringung mit zust\u00e5ndig sind und den Heimen andererseits sowie die im allgemeinen mangelhafte Kenntnis von der konkreten Erziehungsstrategie der Heime bzw. der Heimgruppen beim Jugendamt f\u00fchren dazu, da\u00df in der Regel der Heimplatz zuf\u00e4llig gew\u00e4hlt wird und weder die Bed\u00fcrfnisse noch die spezifisch soziale Devianz des Einzuweisenden ausschlaggebend sind: Vielmehr wird nach organisatorischer Funktionalit\u00e4t, b\u00fcrokratischen Eigeninteressen oder einfach nach momentanem Platzangebot entschieden.<br><br>&#8222;Die Heimplatzsuche erfolgt in der Regel von Sozialarbeitern oder Verwaltungsangestellten, deren Arbeitssituation stark von verwaltenden, aktenf\u00fchrenden T\u00e4tigkeiten gepr\u00e4gt ist. Sie erledigen ihren Auftrag in der Regel ohne pers\u00f6nliche Kenntnis der Situation und der Schwierigkeiten des unterzubringenden Kindes und Jugendlichen. Sie wirken auch nicht mit an der Feststellung oder Festlegung der Art der Erziehung, die imHeim erfolgen soll.&#8220; (Manfred Rabatsch, Die Zust\u00e4nde in Heimen werden mehr verschwiegen als ver\u00e4ndert, Jahrbuch der Sozialarbeit 3, S. 255)<br><br>Das Zusammentreffen mehrerer objektiv angelegter Funktionen zwingt die Heime, die Problemkonstellation selbst\u00e4ndiger Lebensf\u00fchrung zu negieren. Ihre Effizienz ist eher in der zeitweiligen Einschlie\u00dfung abweichender Kinder und Jugendlicher zu sehen als in der Effektivit\u00e4t einer sozialp\u00e4dagogischen Ma\u00dfnahme, die zu einer gelungenen Sozialisation beitragen soll. Die Eigendynaaik der spezifischen Muster einer geschlossenen Unterbringung negiert tendenziell p\u00e4dagogische Massnahmen durch eine Form der Funktionalit\u00e4t, in der Aufbewahrung und Verwaltung dominieren.<br><br>Soziales Lernen orientiert sich an den spezifischen Rollenmustern, die den Anpassungsnormen der Heimsozialisation und den ihr eigenen ad\u00e4quaten Interaktionsformen gehorchen. Institutionell werden diese spezifischen Orientierungsmuster durch eine juristische Fixierung des Sorgerechtsentzuges gehandhabt. Auch wenn heute gerade in Berliner Heimen die freiwillige Einweisung \u00fcberwiegt, die die Eltern mit ihrer Unterschrift best\u00e4tigen, so ist diese doch in den meisten Fallen durch Druck von Seiten der Sozialarbeiter oder anderer Instanzen sozialer Kontrolle zustandegekommen, so da\u00df auch die formale Freiwilligkeit dieser Ma\u00dfnahme faktisch w\u00e4hrend des Heimaufenthaltes zu denselben Entm\u00fcndigungsprozessen f\u00fchrt. Da\u00df die Eltern dazu gebracht werden, in diese freiwillige Ma\u00dfnahme einzuwilligen, bedeutet f\u00fcr die Sozialb\u00fcrokratie erhebliche Zeitersparnis. Das besondere Rechtsverh\u00e4ltnis, das sich auch in den Heimen als Durchsetzung des Rechts in den institutionalisierten Inhalten eines &#8222;Gegenrechts&#8220; (vgl. Foucault, Uberwachen und Strafen, S. 287f) manifestiert, ist in einem &#8222;besonderen Gewaltverh\u00e4ltnis&#8220; begr\u00fcndet. In diesem Punkt besteht unter anderem die strukturelle \u00dcbereinstimmung von Gef\u00e4ngnis, Jugend- und Kinderheim, Psychiatrie und heilp\u00e4dagogischen Einrichtungen: &#8222;Die besondere Gewalt meint, da\u00df hier keine Gesetze das Hausregiment regeln, sondern da\u00df eine Art rechtsfreie Zone die Insassen umschlie\u00dft und der Institution sehr weitgehende Verf\u00fcgungsrechte \u00fcber sie (die Insassen, d.V.) einr\u00e4umt &#8211; urspr\u00fcnglich bis zu groben Eingriffen in die k\u00f6rperliche Unversehrtheit. Die besondere Gewalt hat manche Z\u00fcge des Elternrechts. Diese rechtsverd\u00fcnnte Exterritorialit\u00e4t kennzeichnet auch die heilp\u00e4dagogischen Einrichtungen, sofern ihre Z\u00f6glinge entm\u00fcndigt oder gerichtlich der elterlichen Gewalt entzogen sind.&#8220; (Herzog, Heilp\u00e4dagogik &#8211; Aussonderung mit und ohne Wissenschaft, in: Homes, Heimerziehung, S. 122)<br><br>Auf Grund des &#8222;Verf\u00fcgungsrechts&#8220; \u00fcber das Wohl der Insassen und der daraus resultierenden weitgefa\u00dften Eingriffsm\u00f6glichkeiten des institutionalisierten &#8222;Gegenrechts&#8220; als &#8222;Eigenrecht&#8220; der Institution, entwickelt sich eine Eigendynamik der Disziplinarstruktur der Heime, die die Perspektive auf ein eigenst\u00e4ndiges Leben hinter den Ordnungsfunktionen und der Aufrechterhaltung der funktionalen Struktur der Heime verschwinden l\u00e4\u00dft. Diese Determination der inhaltlich p\u00e4dagogischen Arbeit durch die b\u00fcrokratischen Erfordernisses und Anliegen beschreiben Struck und Thone anhand eines psychagogischen Kinderheimes: &#8222;Neben Therapie und p\u00e4dagogischer Leitung waren dann noch die Verwaltung und die mit ihr eng verzahnte Hauswirtschaftsleitung dem Erzieher vorgesetzt. Sie definierten Probleme, Mi\u00dfst\u00e4nde, Schlampigkeiten gem\u00e4\u00df ihrer Logik und setzten L\u00f6sungen durch, die ihrer Verwaltungsrationalit\u00e4t als die einzig denkbaren erschienen. Da\u00df die damit einhergehende Kontrollbesessenheit aber in vielen F\u00e4llen p\u00e4dagogischen Erfordernissen zuwiderlief, davon gab es lange kein Bewu\u00dftsein. Es gab so gut wie keine von den Gruppen selbstverwaltete Etats und die Beantragungsprozeduren verhinderten oft sinnvolles, spontanes Engagement.&#8220; (Struck\/Th\u00f6ne, in: Brockmann u.a. (Hg.), Jahrbuch der Sozialarbeit 3, S. 264)<br><br>Von b\u00fcrokratischen und verwaltungstechnischen \u00dcbergewichten bestimmte durchorganisierten Strukturen bewirken, da\u00df die p\u00e4dagogische Zielsetzung zum zweitrangigen Moment der Heimsozialisation wird. Die Aufgaben des p\u00e4dagogischen Personals werden sekund\u00e4r, da sie auch in ihrer praktisch-erzieherischen T\u00e4tigkeit den vorgelagerten &#8222;Organisationsbelangen&#8220; unterworfen sind. Sie treten in den Heimen in erster Linie als Disziplinierungsagenten auf. Daraus l\u00e4\u00dft sich eine Tendenz zur Trennung und Distanzierung vom Klientel ableiten, da die Durchsetzung der Disziplinar- und Ordnungsmuster an die b\u00fcrokratische Struktur des Heimes r\u00fcckgekoppelt ist.<br><br>Diese Vorherrschaft des Autorit\u00e4tsprinzips wird von Struck und Th\u00f6ne anhand der alltaglichen Erziehungsarbeit folgenderma\u00dfen skizziert: &#8222;Das Klima des Heimes wurde allerdings am st\u00e4rksten durch eine besondere p\u00e4dagogische Variante bestimmt: Die Forderung nach Distanz des Erziehers gegen\u00fcber den Kindern. Diese von Angst vor Autorit\u00e4tsverlust gespeiste Forderung wurde aus einem v\u00f6llig verhohnepiepelten Begriff von &#8218;\u00dcbertragung&#8216; abgeleitet und war eine absurde Karikatur der analytischen Neutralit\u00e4tsforderung.&#8220; (Struck\/Th\u00f6ne, ebenda, S. 264)<br><br>Die p\u00e4dagogischen Arbeiten werden durch diesen objektiv konstituierten Problemkomplex &#8211; sofern sie nicht von vornherein auf eine blinde Durchsetzung der Heimordnungen ausgerichtet sind &#8211; erschwert. Akten der Unselbst\u00e4ndigkeit kann in diesem Rahmen kaum entgegengesteuert werden, da sie integraler Bestandteil der Heimerziehung sind. Die Rahmenbedingungen p\u00e4dagogischer Arbeit sind in ein offenes Konfliktfeld eingebunden, sobald in der Praxis Verselbst\u00e4ndigungsprobleme auftauchen. Es wird zwar einerseits ein Verhaltensmodus gefordert und institutionell unterst\u00fctzt, der die Integration in soziale Lebenszusammenh\u00e4nge durch Schule, Ausbildung, Lehre und berufsbildende Kurse erm\u00f6glichen soll, andererseits kann dies innerhalb der herk\u00f6mmlichen Heimstrukturen nur auf Kosten einer auf Selbst\u00e4ndigkeit beruhenden Handlungskompetenz erreicht werden.<br><br>Bei l\u00e4ngeren Heimaufenthalten laufen die Interaktionsmuster der Insassen darauf hinaus, da\u00df sie die Verantwortlichkeit f\u00fcr ihr Handeln letztendlich an die Instanzen der p\u00e4dagogischen und sozialen Betreuung im Heim delegieren.<br><br>Eine \u00dcberanpassung und Unterwerfung unter die Sozialisationsmuster als Moment der Selbstaufgabe kann als Ergebnis dieser Sozialisationsmuster betrachtet werden. Die Probleme, die dann erst im Falle der Heimentlassung auftauchen, zeigen, da\u00df diese Unterwerfung unter die Disziplinarmacht der Heime zum Teil als \u00e4u\u00dferliches, aufgesetztes Sozialisationsmuster im Grunde nicht angenommen wurde.<br><br>Die Kriterien der Heimerziehung bleiben den Z\u00f6glingen eigentlich \u00e4u\u00dferlich. Als pr\u00e4gende Muster des Sozialisationsprozesses werden sie nur angenommen, solange sie durch den Zwang des allt\u00e4glichen Lebens vermittelt sind. Greifen diese Mechanismen der unmittelbaren Kontrolle und Sanktionierung nicht mehr, besteht die Gefahr, da\u00df die Erfahrungsmuster der Heimsozialisation abgelehnt werden, zumal ihre Insuffizienz sich in der \u00dcbertragung auf die gesellschaftlich-normalen Lebensbedingungen erweist. So tritt eine Orientierungslosigkeit ein, die durch die fehlenden Auffangm\u00f6glichkeiten verst\u00e4rkt wird, so da\u00df zumindest in einer meist mehrj\u00e4hrigen \u00dcbergangszeit Devianz wahrscheinlicher wird. Eine repr\u00e4sentative Population von Strafgefangenen besteht zu ungef\u00e4hr 30% aus ehemaligen Heiminsassen (vgl. Estermann, Strafgefangene, S. 63).<br><br>Schon w\u00e4hrend der Heimerziehung werden die Erfahrungen mit den individuell pr\u00e4genden Lebensbedingungen von einem gro\u00dfen Teil der Jugendlichen in den Ber\u00fchrungen mit anderen sozialen Bezugsfeldern und ihren sozialen Normen und Werten als Stigma reflektiert und verarbeitet.<br><br>&#8222;Der Terminus Stigma und seine Synonyme verbergen eine doppelte Perspektive: Nimmt das stigmatisierte Individuum an, da\u00df man \u00fcber sein Anderssein schon Bescheid wei\u00df, oder da\u00df es unmittelbar evident ist, oder nimmt es an, da\u00df es weder den Anwesenden bekannt ist noch von ihnen unmittelbar wahrnehmbar? Im ersten Falle hat man es mit der Misere des Diskreditierten zu tun, im zweiten mit der des Diskreditierbaren. Das ist ein wichtiger Unterschied, obgleich ein stigmatisiertes Individuum wahrscheinlich mit beiden Situationen Erfahrung haben wird.&#8220; (Goffman, Stigma, S. 12)<br><br>Die Differenz zwischen individueller Verarbeitung einer als Stigma erfahrenen Sozialisation und Lebenserfahrung einerseits und der objektiven Situation der sozialen Diskreditierung der Heimerziehung andererseits f\u00fchrt zu einer sozialen Situation, die nicht nur durch die pers\u00f6nliche Identitat des Betroffenen gepr\u00e4gt ist, sondern auch zu seiner sozialen Identit\u00e4t wird. Die objektive soziale Isolierung der Heimerziehung, die \u00fcber eine generelle Abwertung der Heiminsassen im \u00f6ffentlichen Bewu\u00dftsein vermittelt ist, verst\u00e4rkt die Isolation der Betroffenen und f\u00f6rdert ihren R\u00fcckzug in das soziale Umfeld einer abgeschlossenen Erziehungsstruktur.<br><br>&#8222;Diese Depravierung der Heimerziehung ist ( &#8230; ) Ausdruck der besch\u00e4digten Normalit\u00e4t unserer Gesellschaft. Man will nicht irritiert oder bel\u00e4stigt werden, zumal nicht von Jugendlichen, und verdr\u00e4ngt deshalb die Dissozialen ins Abseits isolierender Institutionen. Diese Verdr\u00e4ngung geht einher mit jenem Strafbed\u00fcrfnis, das, komplex, aus Unsicherheit, Ungeduld, Mi\u00dfverst\u00e4ndnis, aber auch aus Abwehr und Neid entstehen kann. Mit der H\u00e4rte der Strafe beweist man sich selbst die eigene Normalit\u00e4t und, da\u00df der Auff\u00e4llige in seiner Auff\u00e4lligkeit Schuld hat und nicht man selbst. Die einengend strafenden Momente der Heimerziehung demonstrieren und exekutieren diesen Strafwunsch an den Insassen.&#8220; (Thiersch, Institution Heimerziehung, S. 66)<br><br>Die Stigmatisierung wird von den Kindern und Jugendlichen gerade im Umgang mit der Au\u00dfenwelt erfahren. In der Schule oder in der Ausbildung stellen diese Muster sozialer Ausgrenzung eine zus\u00e4tzliche Belastung f\u00fcr die Heiminsassen dar. Es findeteine soziale Schuldzuweisung statt, die das Individuum a priori trifft: Soziale Interaktions- und Kommunikationsformen werden durch das Stigma vermittelt, Deklassierungs\u00e4ngste sozialisiert, die Heiminsassen auf das soziale Bezugsfeld der geschlossenen Institution zur\u00fcckverwiesen und ihr gesellschaftlicher R\u00fcckzug verst\u00e4rkt.<br><br>&#8222;All die anderen Kategorien und Gruppen, zu denen das Individuum notwendig auch geh\u00f6rt, werden implizit als seine nicht-realen gesehen; das Individuum ist demnach das Aggregat von Personen, die wohl die gleichen Privationen erleiden m\u00fcssen wie es selbst, weil sie das gleiche Stigma haben; seine reelle &#8218;Gruppe&#8216; ist in der Tat eine Kategorie, die zu seiner Diskreditierung dienen kann.&#8220; (Goffman, Stigma, S. 140f)<br><br>Die Stigmatisierung der Heimjugendlichen im Verkehr mit anderen sozialen Gruppen sowie das Herkunftsmilieu (vgl. die Bedeutung von sozio-\u00f6konomischen Variablen bei Estermann, Kriminelle Karrieren, S. 40ff und S. 90ff) potenziert die Probleme der Insassen au\u00dferhalb des Heimes und verweist ihre Bed\u00fcrfnisse und ihre sozialen Kontakte wieder auf das Heim zur\u00fcck. So stabilisieren sich diese Formen der \u00f6ffentlichen Erziehung, da sie die Jugendlichen auf die Ghettosituation des Heimes zur\u00fcckwerfen. Selbst in den F\u00e4llen, in denen Au\u00dfenkontakte bestehen, sind diese h\u00e4ufig negativ gef\u00e4rbt.<br><br>Der R\u00fcckzug auf die eigene Gruppe schneidet die Beziehung zu anderen sozialen Feldern ab. Damit werden f\u00fcr das Heim die Sozialisationsm\u00f6glichkeiten (Einflu\u00dfbereiche) erweitert. Der Jugendliche befindet sich in seiner Freizeit haupts\u00e4chlich auf dem Heimgel\u00e4nde oder an Orten, die seiner Gruppe zugeh\u00f6rig sind. Hier sind die Momente der Kontrolle und sozialen \u00dcberwachung der Insassen gegeben. Eine starke externe Orientierung der Heiminsassen hingegen beeintr\u00e4chtigt \u00dcberwachung und Kontrolle. Bestimmte Bereiche des Jugendlichen sind dann nicht mehr dem p\u00e5dagogischen Zugriff unmittelbar ausgesetzt und erschweren mitunter p\u00e4dagogische und administrative T\u00e4tigkeiten. Die Ausschaltung externer Einfl\u00fcsse durch den Selbstbezug der Heimkinder und -jugendlichen erleichtert zwar den reibungslosen Ablauf des Heimalltags, behindert dann allerdings die Eingliederungsbem\u00fchungen nach Ablauf der Heimerziehung. Da die Verantwortung des Heimes quasi mit dem Tag der Entlassung erlischt, liegt dieser Aspekt tendenziell au\u00dferhalb seines Bezugsfeldes: Andere soziale Sektoren werden in der Folge f\u00fcr die weitere Betreuung des Klientels zust\u00e4ndig. Damit stehen die Folgeerscheinungen der Heimerziehung au\u00dferhalb des Gesichtsfeldes der Sozialisationsstrategien, da der Heimalltag durch die Eigendynamik und die organisatorische Struktur der Heime bestimmt wird.<br><br>&#8222;Das Konzept Heimerziehung wird also, wo es in Momenten der elenden, prim\u00e4r verwaltenden Erziehung, in einer totalen und stigmatisierenden Institution realisiert wird, zur Phrase \u00fcber einer die Intention desavouierenden Realit\u00e4t, die bestimmt ist von Vorurteilen, Verdr\u00e4ngungen, Unterprivilegierung und Machtstrukturen einer sich als normal verstehenden, leistungsintensiven Klassengesellschaft. Eine solche Heimerziehung pervertiert den p\u00e4dagogischen Schonraum, um in ihm jene gesellschaftlichen Bedingungen und Zw\u00e4nge zu wiederholen, ja zu intensivieren, vor denen sie, ihrer Intention gem\u00e4\u00df, die Heranwachsenden zu sch\u00fctzen h\u00e4tte.&#8220; (Thiersch, Institution Heimerziehung, S. 66)<br><br>Es besteht die Gefahr, da\u00df die Verlaufsformen individueller Schicksale durch die Heimsozialisation festgelegt werden. Zum Teil ist mit einer Verst\u00e4rkung von Problemen in Bezug auf eine soziale Desorientierung und Vereinsamung zu rechnen, die in ihrer Verschachtelung eine Reintegration in die Gesellschaft behindern. Durch die Verst\u00e4rkung subjektiver Insuffizienzen kann sich die soziale Lage bis hin zu kriminellen Karrieren verschlechtern. Selbst Strategien der Liberalisierung der Heimlandschaft bleiben \u00e4u\u00dferst beschr\u00e4nkt, wenn sich der institutionelle Rahmen und die gesellschaftliche Einsch\u00e4tzung nicht ver\u00e4ndern. Aufgrund der Integrationsprobleme, die wir bei unseren Fallbeispielen &#8211; den von uns betreuten Jugendlichen &#8211; und in Interviews festgestellt haben, erachten wir gerade Hilfen im Rahmen von Nachbetreuungen au\u00dferhalb der Institutionen sozialer Kontrolle als notwendig, mindestens bis sich die Bedingungen \u00f6ffentlicher Sozialisation in dem von uns beschriebenen Bereich nicht grundlegend ver\u00e4ndert haben.<\/p>\n\n\n\n<p><br><br><strong>LITERATURVERZEICHNIS<br><\/strong><br>AHLHEIM, Rose u.a., Gefesselte Jugend. F\u00fcrsorgeerziehung im Kapitalismus, Frankfurt\/M 1971<br><br>AICH, Prodosh, Da weitere Verwahrlosung droht &#8230; F\u00fcrsorgeerziehung und Verwaltung, Reinbek 1973<br><br>BECKER, Howard S., Au\u00dfenseiter. Zur Soziologie abweichenden Verhaltens, Frankfurt\/M 1973<br><br>BIEBACK-DIEHL, Lieselotte, u.a., Heimerziehung &#8211; und was dann?, ISS-Materialien 20, Institut f\u00fcr Sozialarbeit und Sozialpadagogik, o.O., o.J.<br><br>BROCKMANN, Anna Dorothea u.a. (Hg.), Jahrbuch der Sozialarbeit 3, Reinbek 1979<br><br>BROSCH, Peter, F\u00fcrsorgeerziehung, Frankfurt\/M 1971<br><br>CASTEL, Robert, Die psychiatrische Ordnung. Das goldene Zeitalter des Irrenwesens, Frankfurt\/M 1983<br><br>DONZELOT, Jaques, Die Ordnung der Familie, Frankfurt\/M 1979<br><br>DRESSEN, Wolfgang, Die p\u00e4dagogische Maschine. Zur Geschichte des industrialisierten Bewu\u00dftseins in Preu\u00dfen\/Deutschland, Frankfurt\/M u.a. 1982<br><br>ELGER, Norbert, Die Situation Heimentlassener Jugendlicher und junger Erwachsener, Ergebnisse einer Untersuchung des Instituts f\u00fcr soziale Arbeit e.V., M\u00fcnster, o.J.<br><br>ELIAS, Norbert, \u00dcber den Proze\u00df der Zivilisation, Soziogenetische und psychogenetische Untersuchungen, Bern 1969<br><br>ESTERMANN, Josef, Strafgefangene. Selektive Sanktionierung, Definition abweichenden Verhaltens und Klassenjustiz, Frankfurt\/M u.a. 1984<br><br>ESTERMANN, Josef, Die Bedeutung von Erziehungsheim- und Erziehungsanstaltsaufenthalten f\u00fcr kriminelle Karrieren, in: Kriminologisches Bulletin 10.2, 1984, S. 27 &#8211; 40<br><br>ESTERMANN, Josef, Kriminelle Karrieren von Gef\u00e4ngnisinsassen. Eine empirische Untersuchung, Frankfurt\/M u.a. 1986<br><br>FOUCAULT, Michel, Sexualit\u00e4t und Wahrheit, Erster Band: Der Wille zum Wissen, o.O., o.J. (Histoire de la sexualit\u00e9, 1: La volont\u00e9 de savoir)<br><br>FOUCAULT, Michel, Wahnsinn und Gesellschaft, Frankfurt\/M 1973<br><br>FOUCAULT, Michel, Die Geburt der Klinik. Eine Arch\u00e4ologie des \u00e4rztlichen Blickes, M\u00fcnchen 1973<br><br>FOUCAULT, Michel, \u00dcberwachen und Strafen, Frankfurt\/M 1976<br><br>GIESEKE, Hermann (Hg.), Offensive Sozialp\u00e4dagogik, G\u00f6ttingen 1973<br><br>GOFFMAN, Erving, Asyle. \u00dcber die soziale Situation psychiatrischer Patienten und anderer Insassen, Frankfurt\/M 1972<br><br>GOFFMAN, Erving, Stigma. Uber die Techniken der Bew\u00e4ltigung besch\u00e4digter Identit\u00e4t, Frankfurt\/M 1967<br><br>GOTTSCHALCH, Wilfried u.a., Sozialisationsforschung, Frankfurt\/M 1971<br><br>HABERMAS, J\u00fcrgen, \u00d6ffentlichkeit und Erfahrung. Thesen zur Theorie der Sozialisation, Stichworte und Literatur zur Vorlesung im Sommer-Semester 1968, o.O., o.J.<br><br>HOMES, Alexander Markus (Hg.), Heimerziehung, Frankfurt\/M 1984<br><br>HERZOG, Gunter, Heilp\u00e4dagogik &#8211; Aussonderung mit und ohne Wissenschaft, in: HOMES a.a.O, S. 107-127<br><br>HIRSCHI, Travis \/GOTTFREDSON, Michael, Age and the Explanation of Crime, in: AJS 89\/3, 1983, S. 552-584<br><br>KLEIN, Dorie \/KRESS, June, Any Woman&#8217;s Blues: A Critical Overview of Woman, Crime and the Criminal Justice, in: PLATT\/TAKAGI (eds.), Crime and Social Justice, London 1981, S. 152-183<br><br>MAYER, Philippe, Das Kind und die Staatsraison oder Die Verstaatlichung der Familie, Reinbek 1981<br><br>MITTERAUER, Michael \/SIEDER, Reinhard (Hg.), Historische Familienforschung, Frankfurt 1982<br><br>ONGARO BASAGLIA, Franca, Gesundheit Krankheit Das Elend der Medizin, Frankfurt\/M 1985<br><br>RABATSCH, Manfred, Die Zust\u00e4nde in Heimen wurden mehr verschwiegen als ver\u00e4ndert, in: BROCKMANN, a.a.0., S. 254 &#8211; 262<br><br>ROTH, J\u00fcrgen, Heimkinder. Ein Untersuchungsbericht \u00fcber S\u00e4uglings- und Kinderheime in der Bundesrepublik, K\u00f6ln 1973<\/p>\n\n\n\n<p>STRUCK, Norbert \/TH\u00d6NE, Gisela, Sysiphos &#8211; oder: Erfahrungen mit einer Reform auf halber Strecke, in: BROCKMANN, a.a.O., S. 263 &#8211; 274<br><br>THIERSCH, Hans, Verwahrlosung, in: GIESEKE, a.a.O., S. 24 &#8211; 44<br><br>THIERSCH, Hans, Institution Heimerziehung, in: GIESEKE, a.a.O., S. 56 &#8211; 69<\/p>\n\n\n\n<p><br><br>Hilke Rebenstorf arbeitet zur Zeit am Wissenschaftszentrum Berlin und als Lehrbeauftragte am Institut f\u00fcr Soziologie der Freien Universit\u00e4t Berlin. Sie ist Diplomsoziologin mit den Arbeitsschwerpunkten Industriesoziologie, Medien- und Kommunikationsforschung, Sozialisationstheorie, elektronische Datenverarbeitung und Frauenforschung.<br><br>Rita Sabine Kergel ist Diplomsoziologin und arbeitet zur Zeit an ihrer Dissertation. Sie ist als Lehrbeauftragte am Institut f\u00fcr Soziologie der FU Berlin t\u00e4tig.<\/p>\n\n\n\n<p>Vera Rothamel hat Grafiken und Titel gestaltet.<br><br>Rolf-Dieter Hepp hat in Philosophie promoviert und arbeitet zur Heimerziehung.<br><br>Josef Estermann ist Rechtssoziologe und hat an der FU Berlin und an der Universit\u00e4t Z\u00fcrich habilitiert. Er arbeitet bei VICESSE, Wien.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Weiterlesen Erziehungsheime und Kriminelle Karrieren \u00a9 ProLitteris, Josef Estermann, Vera Rothamel Ergebnisse des Forschungsprojekts &#8222;Unselbst\u00e4ndigkeit, abweichendes Verhalten und Integrationschancen jugendlicher Heimentlassener&#8220; (Mitarbeit: Rolf-Dieter Hepp, Rita Sabine Kergel, Vera Rothamel, Hilke Rebenstorf, Josef Estermann) Mitteilungen aus dem Schwerpunktbereich Methodenlehre, Freie Universit\u00e4t Berlin, Institut f\u00fcr Soziologie, peer reviewed InhaltEinleitungAbschnitt 1 \u00d6ffentliche und private Sozialisation &#8211; Heime als &hellip; <a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=3040\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Erziehungsheime. 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