{"id":32,"date":"2010-03-30T17:14:08","date_gmt":"2010-03-30T17:14:08","guid":{"rendered":"http:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=32"},"modified":"2023-12-03T00:09:14","modified_gmt":"2023-12-02T22:09:14","slug":"sozialforschung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=32","title":{"rendered":"Sozialforschung"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=2372\"><strong>Weiterlesen: Anarchie und Herrschaft<\/strong><\/a><br>\u00a9 ProLitter<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pl01.owen.prolitteris.ch\/na\/plzm.05b757f8-676a-4148-bb56-e11d1b35392f\" width=\"1\" height=\"1\">is, Josef Estermann<\/p>\n\n\n<p><em><strong>Publizierte Projekte<\/strong><\/em><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=1841\">SLQA: Lebensqualit\u00e4t in Alters- und Pflegeheimen<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=1890\">Alterskonzept des Kantons Nidwalden<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=1633\">Rechtliche Betreuung \u2013 Eine vergleichende Analyse von Daten aus Deutschland, \u00d6sterreich und der Schweiz<\/a><\/p>\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>Reanalyse der Fallzahlen im Erwachsenenschutzrecht, 1996 bis 2011<\/strong>  <\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><br>Josef Estermann<br>FK Rechtssoziologie und Rechtswirklichkeitsforschung der Schweizerischen Gesellschaft f\u00fcr Soziologie<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\"><strong>Einleitung<\/strong><\/h5>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die bisher publizierten Daten der per Jahresende bestehenden zivilrechtlichen Schutzmassnahmen f\u00fcr Erwachsene (Vormundschaften, Beistandschaften, Beiratschaften) der vergangenen 15 Jahre zeigen einen starken Anstieg der Zahl der Massnahmen. Im Hinblick auf das am 1. Januar 2013 in Kraft getretene neue Erwachsenenschutzrecht ist es f\u00fcr das Verst\u00e4ndnis der Rechtswirklichkeit des alten Vormundschaftsrechts als Grundlage f\u00fcr die Einsch\u00e4tzung m\u00f6glicher \u00c4nderungen der Praxis von Interesse, die bis anhin publizierten Daten zu pr\u00fcfen und wenn m\u00f6glich zu verbessern, um ein m\u00f6glichst genaues Bild der aktuellen Situation vor der Rechts\u00e4nderung zu gewinnen. Mit der Einf\u00fchrung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes wird auch die statistische Erfassung der Massnahmen auf eine neue Grundlage gestellt und es besteht die Chance, mittels besserer Kenntnis der rechtstats\u00e4chlichen Situation im Erwachsenenschutzrecht sowohl die beh\u00f6rdliche T\u00e4tigkeit zu optimieren als auch die Lebensqualit\u00e4t der Klientel zu erh\u00f6hen.   <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><br><strong>1. Vorgehen bei der Datenpr\u00fcfung   <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"> F\u00fcr die vorliegende Reanalyse wurde das gesamte von der KOKES (Konferenz der Kantone f\u00fcr Kindes- und Erwachsenenschutz) publizierte auf Erwachsene bezogene Datenmaterial (1) zum alten Vormundschaftsrecht (alt Art. 369-372 und alt Art. 392-395 ZGB) aufgearbeitet und auf Unregelm\u00e4ssigkeiten hin untersucht. (2) Zus\u00e4tzlich erfolgten 31 qualitative Interviews mit Personen aus Vormundschaftsbeh\u00f6rden sowie Personen aus verschiedenen Kantonen, die sich mit der Erfassung und Betreuung dieser Daten besch\u00e4ftigt haben.   <br><br> Die Bereitstellung der publizierten Daten geschieht durch die Kantonsverwaltungen, in der Regel durch das Zusammenz\u00e4hlen von Meldungen aus den Bezirken und Gemeinden, je nach Organisationsstruktur des Kantons. Bis zur \u00dcberf\u00fchrung in den durch die KOKES publizierten Bestand werden die Aggregate meist von Verwaltungsbeamten auf bis zu vier Ebenen (Gemeinden, innerkantonale \u00fcbergeordnete Verwaltungsebene, Kantonsverwaltung, KOKES) jeweils addiert und die Additionen an die n\u00e4chste Stelle weitergeleitet. Vor allem in derAnfangsphase des Meldesystems waren die Meldungen aus einigen Kantonen unvollst\u00e4ndig oder wurden \u00fcberhaupt nicht geliefert. Sch\u00e4tzungen \u00fcber die Anzahl nicht gemeldeter F\u00e4lle wurden nie publiziert. Wissenschaftliche Arbeiten (Stremlow 2001, Stremlow\/Affolter\/H\u00e4feli\/M\u00fcller\/Voll 2002), welche die empirische Basis f\u00fcr die Botschaft des Bundesrates zur Revision des Erwachsenenschutzrechts bereitstellten und dort auch publiziert wurden (3), haben zwar die eingeschr\u00e4nkte Qualit\u00e4t der Datenlage deutlich benannt, aber keine Sch\u00e4tzungen des Anteils und der Verteilung der nicht oder fehlerhaft erhobenen Daten geliefert. Im Meldesystem selber sind keine systematischen Konsistenzpr\u00fcfungen verankert. Solche Daten lassen unter Umst\u00e4nden Aussagen \u00fcber die regionale und Verteilung der verschiedenen Massnahmen des Erwachsenenschutzes zu, bilden aber bez\u00fcglich der Einsch\u00e4tzung einer Ver\u00e4nderung der Gesamtzahl eine schwache Basis. Mit der vorliegenden Arbeit wird versucht zu pr\u00fcfen, ob hinter dem steilen Anstieg der gemeldeten Fallzahlen ein tats\u00e4chlicher Anstieg der verschiedenen Massnahmen des Erwachsenenschutzes steht, wie stark dieser ist und welcher Art von Massnahmen er geschuldet sein k\u00f6nnte.    <br><br> Zur Herstellung einer konsistenten Datenbasis stehen bew\u00e4hrte statistische Verfahren zur Analyse von mehrj\u00e4rigen Trends zur Verf\u00fcgung. Mittels multivariaten Modellen und Residuenanalyse lassen sich Inkonsistenzen identifizieren, welche dann mit Hilfe der qualitativen Interviews und strukturellen \u00dcberlegungen in zuverl\u00e4ssigere Sch\u00e4tzwerte zu transformieren sind. Der erste Schritt besteht in einer Analyse der Fallzahlen in den einzelnen Kantonen zusammen mit der st\u00e4ndigen Wohnbev\u00f6lkerung, der Bev\u00f6lkerungsdichte, dem Altersquotienten (Anteil der \u00fcber 65-j\u00e4hrigen) und dem Meldejahr. (4) Die identifizierten Ausreisser (Fehlerwahrscheinlichkeit gr\u00f6sser als 95% in Bezug auf den statistisch erwarteten Wert) werden einer qualitativen Analyse unterzogen und nach Plausibilit\u00e4t korrigiert. Bei zeitlich k\u00fcrzer zur\u00fcckliegenden Daten erfolgt eine Befragung der Datenlieferanten nach eventuellen Gr\u00fcnden f\u00fcr die unerwartet starke Zu- oder Abnahme mit anschliessender Korrektur der gemeldeten Anzahl unter Ber\u00fccksichtigung der Interviewergebnisse. F\u00fcr l\u00e4nger zur\u00fcckliegende Daten werden Mittel- bzw. Trendwerte substituiert.(5)    <br><br><strong>2. Ergebnis der Datenpr\u00fcfung   <\/strong><br><br>Es zeigt sich eine massive Untersch\u00e4tzung der Fallzahlen bis mindesten ins Jahr 2003 und \u00fcberzuf\u00e4llige Schwankungen in den sp\u00e4teren Jahren. Zudem fand nach Publikation der Daten bis 2004 in der Botschaft von 2006 ein Wechsel der Erhebungskriterien statt, dessen Effekte nicht vollst\u00e4ndig rekonstruiert werden k\u00f6nnen. Einen gewissen Einfluss hatte auch die sich seit den achtziger Jahren vor allem in urbanen Regionen durchsetzende juristische Lehrmeinung, f\u00fcr Menschen mit schweren geistigen Geburtsgebrechen und f\u00fcr Menschen mit Altersdemenz kombinierte Beistandschaften anstelle von Vormundschaften anzuordnen. Zudem wurden in den Anf\u00e4ngen der publizierten Statistik bis ins Jahr 2000 die f\u00fcrsorgerischen Freiheitsentziehungen (FFE, alt Art. 397a ZGB) mit einbezogen und dann aufgegeben, weil die eingeforderten Daten l\u00e4ngst nicht von allen Kantonen geliefert wurden und vor allem die meist kurzzeitigen \u00e4rztlichen FFE (alt Art. 397b Abs. 2 ZGB) ausklammerten.   <br><br> Es zeigt sich eine massive Untersch\u00e4tzung der Fallzahlen bis mindesten ins Jahr 2003 und \u00fcberzuf\u00e4llige Schwankungen in den sp\u00e4teren Jahren. Zudem fand nach Publikation der Daten bis 2004 in der Botschaft von 2006 ein Wechsel der Erhebungskriterien statt, dessen Effekte nicht vollst\u00e4ndig rekonstruiert werden k\u00f6nnen. Einen gewissen Einfluss hatte auch die sich seit den achtziger Jahren vor allem in urbanen Regionen durchsetzende juristische Lehrmeinung, f\u00fcr Menschen mit schweren geistigen Geburtsgebrechen und f\u00fcr Menschen mit Altersdemenz kombinierte Beistandschaften anstelle von Vormundschaften anzuordnen. Zudem wurden in den Anf\u00e4ngen der publizierten Statistik bis ins Jahr 2000 die f\u00fcrsorgerischen Freiheitsentziehungen (FFE, alt Art. 397a ZGB) mit einbezogen und dann aufgegeben, weil die eingeforderten Daten l\u00e4ngst nicht von allen Kantonen geliefert wurden und vor allem die meist kurzzeitigen \u00e4rztlichen FFE (alt Art. 397b Abs. 2 ZGB) ausklammerten.   <br><br> <br> Die Rechtswirklichkeit des Erwachsenenschutzrechts macht jedoch keine Spr\u00fcnge (6) und die Strukturen des Vormundschaftswesens sind tr\u00e4ge, so dass in den Kantonen je nach ihrer Gr\u00f6sse Abweichungen von einem Jahr zum n\u00e4chsten von mehr als 10-15% in fast allen \u00fcberpr\u00fcften F\u00e4llen Melde- und Erfassungsfehlern geschuldet sind.   <br><br> Folgende strukturelle Mechanismen lassen sich identifizieren, welche, abgesehen von Rechnungsfehlern, die sich zuf\u00e4llig erh\u00f6hend oder erniedrigend auswirken k\u00f6nnen, zu einer \u00dcbersch\u00e4tzung des Anstiegs der Fallzahlen f\u00fchren:   <br><br>1. Bei Einf\u00fchrung der Statistik haben mehr Amtsstellen ihre F\u00e4lle nicht gemeldet als zu sp\u00e4teren Zeitpunkten.  <br>2. Versp\u00e4tete Meldungen werden dem Folgejahr zugerechnet (Folgejahre werden \u00fcbersch\u00e4tzt, Vorjahre untersch\u00e4tzt, die Summe bleibt sich gleich).  <br>3. Nicht mehr aktive bestehende Massnahmen (beispielsweise Wegzug, Todesfall, Verschollenheit) werden in den Datenbest\u00e4nden nicht gel\u00f6scht, was in erste Linie bei Wegzug zu Doppelz\u00e4hlungen f\u00fchren kann. Das selbe gilt f\u00fcr Massnahme\u00e4nderungen mittels beh\u00f6rdlicher Verf\u00fcgung.   <br><br> Punkt 1 kann durch Sch\u00e4tzung weitgehend korrigiert, Punkt 2 mit dem hier angewendeten Verfahren teilweise bearbeitet werden. Punkt 3 hingegen ist nur schwer adressierbar. Es stellt sich weiterhin die Frage, ob eventuelle administrative Interesselagen dazu f\u00fchren, dass zu hohe Meldezahlen eher akzeptabel erscheinen als zu niedrige. Weitere qualitative Studien sind erforderlich, auch im Hinblick auf das neue, im Jahre 2013 zur Anwendung kommende Meldesystem.   <br><br><strong>3. Darstellung der numerischen Entwicklung der Massnahmen des Erwachsenenschutz- bzw. Vormundschaftsrechts   <\/strong><br><br> <em>Grafik 1: Massnahmen des Erwachsenenschutzrechts, 1996-2011 <\/em>  <br><br> Der steigende Trend in den Fallzahlen bleibt auch nach der Korrektur der Daten erhalten. Er betrifft jedoch nicht die Vormundschaften (alt Art. 369-372 ZGB), sondern die altrechtlichen Beistands- und Beiratschaften (alt Art. 392-395 ZGB).  <br><br> Betrachten wir die so genannte Pr\u00e4valenz, also den Anteil der von den Massnahmen betroffenen Personen an der st\u00e4ndigen Wohnbev\u00f6lkerung (einmal gerechnet \u00fcber die Gesamtbev\u00f6lkerung und einmal \u00fcber die erwachsene Bev\u00f6lkerung), zeigt sich wegen des starken Bev\u00f6lkerungszuwachses in der Schweiz in den letzten 15 Jahren ein abgeschw\u00e4chter, aber dennoch signifikanter positiver Trend. (7) Die bev\u00f6lkerungsrelative Darstellung verliert gegen\u00fcber der Darstellung der absoluten Fallzahlen an Dramatik. Dabei spielt nat\u00fcrlich auch der \u00fcberproportional wachsende Anteil der \u00fcber 65j\u00e4hrigen eine grosse Rolle. \u00c4ltere Personen werden besonders h\u00e4ufig wegen demenziellen Erkrankungen entm\u00fcndigt oder verbeist\u00e4ndet.   <br><br><em>Grafik 2: Pr\u00e4valenz aller Massnahmen und aller Beistandschaften, 1996-2012<\/em>   <br><br> Der Trend ist bei s\u00e4mtlichen Massnahmen und bei den Massnahmen ohne die Vormundschaften ungef\u00e4hr gleich stark und immer noch deutlich. Die Pr\u00e4valenz der altrechtlichen Beistands- und Beiratschaften betr\u00e4gt im Beobachtungszeitraum 4-7 pro Tausend der gesamten st\u00e4ndigen Wohnbev\u00f6lkerung und 6-9 pro Tausend der erwachsenen Wohnbev\u00f6lkerung. Die Pr\u00e4valenz der handlungseinschr\u00e4nkenden Massnahmen mit Verlust der B\u00fcrgerrechte wie des aktiven und passiven Wahlrechts betr\u00e4gt 2.5-3.5 pro Tausend der Wohnbev\u00f6lkerung und 3.5-4.5 pro Tausend Erwachsener. Dies summiert sich zu 7-11 pro Tausend der Wohnbev\u00f6lkerung und 10-13 pro Tausend Erwachsener. Zur Zeit ist ungef\u00e4hr jeder 77. Erwachsene in der Schweiz von einer Massnahme des Erwachsenenschutzes betroffen.    <br><br> Im Bereich des Erwachsenenschutzrechts ist klar zu unterscheiden zwischen den generell die Handlungsf\u00e4higkeit entziehenden Massnahmen (capitatio iuris), also der altrechtlichen Vormundschaft, nach neuem Recht der umfassenden Beistandschaft, welche mit dem absoluten Verlust der b\u00fcrgerlichen Rechte (vgl. Art. 136 BV, Internationaler Pakt \u00fcber b\u00fcrgerliche und politische Rechte, EMRK) und der Vertragsf\u00e4higkeit einhergeht (alt Art. 369-372 ZGB; neu Art. 398 ZGB, mit Verlust der Handlungsf\u00e4higkeit) und den \u00fcbrigen Massnahmen (alt Art. 392-395 ZGB; neu Art. 393-396 ZGB, mit Handlungseinschr\u00e4nkung). Erkl\u00e4rte Absicht des neuen Gesetzes ist die St\u00e4rkung der Subsidiarit\u00e4t und der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit. Es sollen nur die wirklich notwendigen Massnahmen ergriffen werden und die Eingriffe in die b\u00fcrgerlichen Rechte sowie die Handlungsf\u00e4higkeit bzw. Handlungseinschr\u00e4nkung der Betroffenen sollen so gering wie m\u00f6glich gehalten werden.(8)   <br><br><em>Grafik 3: Anzahl und Pr\u00e4valenz von vormundschaftlichen Massnahmen<\/em>     <br><br> Hier zeigt sich nun bei den Pr\u00e4valenzen kein signifikanter Trend mehr, das heisst, dass die bereits schwache und eventuell Meldeartefakten geschuldete Zunahme der Fallzahlen allein durch das Bev\u00f6lkerungswachstum erkl\u00e4rt werden kann.(9)   <br><br> Wir unterscheiden des weiteren Kantone mit konsistenterer Meldepraxis (10) und Kantone mit weniger konsistenter Meldepraxis (grosse j\u00e4hrliche Abweichungen, mehr als 3 fehlende oder nachweislich nicht der Realit\u00e4t entsprechende Werte) (11). Inkonsistente Meldungen gehen h\u00e4ufig mit Reorganisationen der Verwaltungsstruktur einher, besonders deutlich in den Kantonen Genf, Bern und Waadt.   <br><br><em>Grafik 4: Anzahl und Pr\u00e4valenz von vormundschaftlichen Massnahmen in Kantonen mit konsistenter Meldepraxis<\/em>   <br><br> Nun zeigt sich bei den vormundschaftlichen Massnahmen mit weitestgehendem Eingriff in die Handlungsfreiheit (alt Art. 369-372 ZGB) ein signifikant sinkender Trend.(12) Dies ist ein weiterer Hinweis darauf, dass ein grosser Teil des ausserordentlich steil erscheinenden Anstiegs der gemeldeten Fallzahlen ein Erhebungsartefakt darstellt. Selbstverst\u00e4ndlich ist ein Teil dieser Bewegungen auch auf \u00c4nderungen der Rechtsauslegung zur\u00fcckzuf\u00fchren (s. z.B. Breitschmid\/Matt 2012: 231f).   <br><br><b>4. Diskussion<\/b><br><br> Es bleibt zu \u00fcberpr\u00fcfen, welche Faktoren nach Kontrolle der demografischen Effekte der Bev\u00f6lkerungszahl und des Altersquotienten zur Erkl\u00e4rung der Zahl der Verbeist\u00e4ndeten (bzw. Bevormundeten) und deren Ver\u00e4nderung im Zeitverlauf heranzuziehen sind. Es gibt gute Gr\u00fcnde anzunehmen, dass die \u00f6konomische Entwicklung und die Dichotomie Urbanit\u00e4t\/Ruralit\u00e4t dabei bedeutsam sind. Aber wie verschiedentlich gezeigt wurde (Fuchs, 2011; Kreissl, 2008; Stremlow, 2001), spielen lokal unterschiedliche Rechtskulturen eine grosse Rolle. Der Umstand, dass im Kanton Fribourg beispielsweise die Pr\u00e4valenz von Massnahmen mehr als doppelt so hoch liegt wie im Kanton Zug oder im Kanton Basel-Landschaft kann nicht allein mit \u00f6konomischen oder konfessionellen oder bev\u00f6lkerungstypischen Merkmalen erkl\u00e4rt werden. Obwohl das materielle Recht gleich ist, besteht offensichtlich eine regional unterschiedliche \u00dcbung, welche sich mit einiger Sicherheit in Organisationsstrukturen abbildet. Rechtskulturen und Gerichts- und Beh\u00f6rdenorganisation haben auf die Rechtswirklichkeit h\u00e4ufig einen st\u00e4rkeren Einfluss als das materielle Recht selbst (Estermann, 2009). Es ist zu erwarten, dass vor allem die Reorganisation der Erwachsenenschutzbeh\u00f6rden die Rechtswirklichkeit ver\u00e4ndern wird. An dieser Stelle sind nur die bestehenden Erwachsenenschutzmassnahmen \u00fcberpr\u00fcft, also weder die neu angeordneten oder die aufgehobenen und auch nicht diejenigen des Kinderschutzes. Diese Aufgabe bleibt sp\u00e4teren Arbeiten vorbehalten.  <br><br><b>Literatur<\/b> <br><br>Breitschmid, Peter und Matt, Isabel (2012): Im Vorfeld des Vorsorgeauftrags: Wirrungen um die (altrechtliche) Vorsorgevollmacht (BGE 134 III 385 ff.), in: Pflegerecht 04\/2012 vom 19.11.2012, 223-235.  <br>Botschaft zur \u00c4nderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht) vom 28. Juni 2006, BBl 2006: 7001-7138.   <br>EMRK, Konvention vom 9. November 1950 zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, SR 0.101   <br>Estermann, Josef (2009): Quod non est in actis non est in mundo. Standards und Modi der Sachverhaltsfeststellung in gerichtlichen Verfahren, in: Interdisziplin\u00e4re Rechtsforschung zwischen Rechtswirklichkeit, Rechtsanalyse und Rechtsgestaltung. Beitr\u00e4ge zum Kongress \u201eWie wirkt Recht?\u201c, Luzern 2008, hg. von Josef Estermann, Bern und Beckenried, St\u00e4mpfli und Orlux Verlag: 180-192.   <br>Fuchs, Walter (2010): Lokale Rechtskulturen im Sachwalterrecht &#8211; Eine multivariate Analyse, Interdisziplin\u00e4re Zeitschrift f\u00fcr Familienrecht 5, Nr. 6: 318-323.   <br>Internationaler Pakt \u00fcber b\u00fcrgerliche und politische Rechte, SR 0.103.2   <br>Kreissl, Reinhard (2009): Citizen by Proxy und Individualrechte. \u00dcber das Rechtssubjekt und seine Stellvertreter, Wien, Lit Verlag.   <br>Schweizerische Vormundschaftsstatistik 1996, ZVW 2\/3\/1998, S. 125-128, und fortfolgende Ausgaben der ZVW (sp\u00e4ter ZKE).   <br>Stremlow, J\u00fcrgen (2001): Grosse Unterschiede in der Vormundschaftspraxis der Kantone, in ZVW 5\/2001: 267-279.    <br>Stremlow, J\u00fcrgen; Affolter Kurt; H\u00e4feli, Christoph; M\u00fcller, Stefan; Voll, Peter (2002): Weiterentwicklung der schweizerischen Vormundschaftsstatistik. Schlussbericht, HSA Luzern, Institut WDF, Luzern.   <br><br><b>Fussnoten<\/b><br><br>(1) Schweizerische Vormundschaftsstatistik 1996 und fortfolgende. Zugang auch \u00fcber http:\/\/www.kokes.ch\/de\/04-dokumentation\/01-fruehere-jahre.php?navid=15   <br>(2) F\u00fcr Kommentare und guten Datenzugang danke ich Diana Wider und Andreas Jud, Hochschule Luzern sowie Herrn Kurt Affolter f\u00fcr deren Diskussion.<br>(3) Botschaft des Bundesrates, 2006: 7124-7138.<br>(4) Technisch handelt es sich um mehrere multivariate Regressionsmodelle mit Residuenanalyse.<br>(5) Beispielsweise wird eine gemeldete kantonale Datenreihe 510, 500, 250, 500, 520 substituiert mit 510, 500, 500, 500, 520, eine gemeldete kantonale Datenreihe 610, 620, 800, 640, 650 mit 610, 620, 630, 640, 650, eine gemeldete kantonale Datenreihe 400, 410, 200, 150, 440, 450 oder 400, 410, 700, 650, 440, 450 mit 400, 410, 420, 430, 440, 450. Tats\u00e4chlich haben die Interviews ergeben, dass es einige F\u00e4lle gab, in denen bestimmte Bezirke keine Daten lieferten (Untersch\u00e4tzung der echten Fallzahl) oder Doppelz\u00e4hlungen resultierten (\u00dcbersch\u00e4tzung der echten Fallzahl). In einigen Kantonen liegen f\u00fcr die ersten 3 Jahresdaten keine Meldungen vor. Hier wird mit Mittelwert oder Trend substituiert: n.a., n.a., n.a., 520, 500, 510 mit 510, 510, 510, 520, 500, 510; n.a., n.a., n.a., 500, 510, 520 mit 470, 480, 490, 500, 510, 520. Da es sich bei den hier angef\u00fchrten beispielhaften gemeldeten Datenreihen nicht um neu angeordnete Massnahmen (Inzidenzen) sondern um bestehende Massnahmen handelt, sind alle der angef\u00fchrten Beispiele von Meldungsverl\u00e4ufen nicht nur implausibel, sondern schlicht in der Realit\u00e4t vormundschaftlicher Massnahmen nicht m\u00f6glich.<br>(6)<em> natura non saltat neque iustitia.<\/em><br>(7) Relativ gesamte st\u00e4ndige Wohnbev. r=.33, relativ erwachsene st\u00e4ndige Wohnbev. r=.27, beide p&lt;.01, Daten s\u00e4mtlicher Kantone.  <br>(8) Botschaft des Bundesrates, 2006: 7001ff.  <br>(9) Relativ gesamte st\u00e4ndige Wohnbev\u00f6lkerung r=.09, relativ erwachsene st\u00e4ndige Wohnbev\u00f6lkerung r=.05, ns., Daten s\u00e4mtlicher Kantone.   <br>(10) Es handelt sich um die Kantone NE, FR, JU, BS, SO, AG, ZH, AR, AI, TG, SG, GL, ZG, LU, SZ, NW, OW, UR.   <br>(11) Es handelt sich um die Kantone TI, GE, VD, VS, BE, BL, SH, GR.  <br>(12) Relativ gesamte st\u00e4ndige Wohnbev\u00f6lkerung r=-.76, relativ erwachsene st\u00e4ndige Wohnbev\u00f6lkerung r=-.88, beide p&lt;.05, in der Grafik dargestellte Gesamtdaten, df=16.<br>Hier sitzt die Z\u00e4hlmarke von ProLitter<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pl01.owen.prolitteris.ch\/na\/plzm.05b757f8-676a-4148-bb56-e11d1b35392f\" width=\"1\" height=\"1\">is  <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=1142\"><strong>Mehr lesen: Daniela H\u00fcgi: Analyse biografischer Daten und Fragestellungen<\/strong><\/a> <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Weiterlesen: Anarchie und Herrschaft\u00a9 ProLitteris, Josef Estermann Publizierte Projekte SLQA: Lebensqualit\u00e4t in Alters- und Pflegeheimen Alterskonzept des Kantons Nidwalden Rechtliche Betreuung \u2013 Eine vergleichende Analyse von Daten aus Deutschland, \u00d6sterreich und der Schweiz Reanalyse der Fallzahlen im Erwachsenenschutzrecht, 1996 bis 2011 Josef EstermannFK Rechtssoziologie und Rechtswirklichkeitsforschung der Schweizerischen Gesellschaft f\u00fcr Soziologie Einleitung Die bisher publizierten &hellip; <a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=32\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Sozialforschung<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":3,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-32","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/32","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=32"}],"version-history":[{"count":38,"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/32\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2957,"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/32\/revisions\/2957"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=32"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}