{"id":3393,"date":"2025-02-17T00:47:28","date_gmt":"2025-02-16T22:47:28","guid":{"rendered":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=3393"},"modified":"2025-04-24T17:11:23","modified_gmt":"2025-04-24T15:11:23","slug":"die-bedeutung-von-erziehungsheimaufenthalten-fuer-kriminelle-karrieren","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=3393","title":{"rendered":"Die Bedeutung von Erziehungsheimaufenthalten f\u00fcr kriminelle Karrieren"},"content":{"rendered":"\n<p><a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=3066\"><strong>Weiterlesen Tieffluguntersuchung Norddeutschland <\/strong><\/a><br>\u00a9 ProLitter<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" height=\"1\" width=\"1\" border=\"0\" src=\"http:\/\/pl01.owen.prolitteris.ch\/na\/plzm.1453129b-e62c-4aa7-b3ff-d20817de4103\">is, Josef Estermann, Grafiken von Vera Rothamel<\/p>\n\n\n\n<p>Erstver\u00f6ffentlichung Kriminologisches Bulletin, 10. Jg., Nr. 2<\/p>\n\n\n\n<p id=\"block-33cf6fda-8f7d-471f-97d4-1edcf8ed25a0\"><strong>von Josef Estermann, Dr. phil., lic. iur. Max-Planck-Institut f\u00fcr Bildungsforschung, Berlin<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Frage nach der Bedeutung von Erziehungsheimen und -anstalten f\u00fcr die Auspr\u00e4gung krimineller Karrieren nimmt in der praktischen Auseinandersetzung mit kriminellem Verhalten und Kriminalisierung einen breiten Raum ein. Einerseits wird die Ansicht vertreten, dass die Internierung eine erzieherische Massnahme darstellt, die kriminelle Karrieren verhindern kann. Dies entspr\u00e4che auch dem Auftrag der Art. 84 Ziff. 1 und 91 Ziff. 1 StGB, analog zu Art. 37 Ziff. 1 StGB. Dabei wird in der Regel zugegeben, dass Erziehungsheimz\u00f6glinge m\u00f6glicherweise in ihrem sp\u00e4teren Leben eher straff\u00e4llig werden als ihre nichtinternierten Altersgenossen, was den Kern der Auseinandersetzung ausmacht.<br><br>Die Empirie legt die Vermutung nahe, dass jede erfolgte Internierung eine weitere wahrscheinlicher macht. (1) Sch\u00e4tzungen und empirische Untersuchungen verschiedener methodischer Ausrichtung und unterschiedlicher Sorgfaltsanspr\u00fcchen weisen einen Anteil von nur 30 bis 50 % Legalbew\u00e4hrungen aus. Gerade in der Diskussion um die Jugendkriminalit\u00e4t spielt es nun eine grosse Rolle, ob geschlossene Heime zu Recht als Brutst\u00e4tten krimineller Karrieren gelten k\u00f6nnen, oder ob sich kriminelle Karrieren unabh\u00e4ngig von Heimaufenthalten entwickeln. Ist ersteres der Fall, m\u00fcsste die Kriminalpolitik auf eine massive Einschr\u00e4nkung von freiheitsentziehenden Jugendstrafen und Heimeinweisungen jeglicher Art dr\u00e4ngen, und das nicht nur, weil die Kosten von Erziehungsheimen und diejenigen sp\u00e4terer Karrieren ausserordentlich hoch sind. Betrachtet man n\u00e4mlich den vor\u00fcbergehenden Charakter einmaliger Abweichung (2) im allgemeinen und jugendlicher Verhaltensweisen im besonderen, besteht die Gefahr, durch eine harte Sanktion bestimmte unerw\u00fcnschte Verhaltensweisen und bestimmte gesellschaftliche Reaktionsmuster bei und gegen\u00fcber jugendlichen Straff\u00e4lligen zu verfestigen. Oder anders gesagt: der freiheitsentziehende Straf- bzw. Massnahmevollzug an Jugendlichen k\u00f6nnte \u201ehartgesottene Kriminelle&#8220; mitproduzieren.<br><br>Zu diesem Thema wurden im Kriminologischen Bulletin in den letzten Jahren einige Artikel publiziert. R. Furger (KBull 10. Jg. Nr. 1, Juni 1984) beachtet leider in seinem f\u00fcr die praktische Arbeit in geschlossenen Heimen sehr n\u00fctzliche Artikel \u201eDiagnostische und therapeutische Aspekte der Jugendkriminalit\u00e4t&#8220; die Voraussetzungen f\u00fcr die Internierung selber, den ganzen sozio-\u00f6konomischen Kontext des Erziehungsheimwesens, zu wenig und macht dementsprechend auch keine expliziten Deinstitutionalisierungsvorschl\u00e4ge. So beleuchtet beispielsweise die Hervorhebung der Bedeutung eines sp\u00e4teren Arbeitgebers f\u00fcr den Z\u00f6gling (S. 91) schlussendlich nur den sozio-\u00f6konomischen Kontext der Institution: Welches Kind aus den oberen Schichten landet denn schon im Erziehungsheim und muss seinen Lebensweg vom Arbeitgeber abh\u00e4ngig machen? Misslich erscheint mir auch das Fehlen von Analyse und Kritik des Verwahrlosungsbegriffs. Seine Warnung vor individueller Prognostik hingegen (S. 91f) kann ich in diesem Aufsatz sowohl theoretisch wie empirisch nur gutheissen, werde aber f\u00fcr die Institution des Erziehungsheims selber eine Wirkungsprognose erstellen.<br><br>Im Kriminologischen Bulletin wurde auch versucht, eine positive Wirkung von Erziehungsheimaufenthalten auf den Lebensweg nachzuweisen. M. Boehlen (KBull 8. Jg. Nr. 2, Dezember 1982) feiert den Umstand, dass 53,6 % der unter ihrer Mitwirkung in Erziehungsheimen und -anstalten untergebrachten \u201edelinquenten Jugendlichen&#8220; sieben bis sechzehn Jahre nach ihrer Entlassung noch immer nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden (S. 7f). Bei der Operationalisierung der Bew\u00e4hrung allerdings reiht sich eine petitio principii an die andere. Nachdem die berufliche Stellung als Konstituens der sogenannten Arbeitsbew\u00e4hrung festgeschrieben wird, soll die berufliche Stellung die Arbeitsbew\u00e4hrung erkl\u00e4ren (S. 11f); nachdem die Ehe als Indikator f\u00fcr soziale Bew\u00e4hrung herangezogen wird, soll sie einen positiven Einfluss auf die Bew\u00e4hrung selber haben (S. 11f) etc. Der offensichtliche Mangel an Kenntnissen in empirischer Sozialforschung (so wird z.B. behauptet, Chi Quadrat sei als Test angewendet worden, obwohl die Werte nirgends ausgewiesen sind, wird der Anschein erweckt, diskrete Hypothesen \u00fcber Zellenbesetzungen seien getestet worden, was der Chi Quadrat-Test allerdings nicht leisten kann) hindert die Autorin nicht, die methodisch sehr viel h\u00f6her entwickelten Untersuchungen von Blum und Lusser als widerlegt zu bezeichnen. Lusser&#8217;s richtiger und im vorliegenden Aufsatz weiterverfolgter Ansatz, jugendliche Straff\u00e4llige mit und ohne Erziehungsheimaufenthalt zu vergleichen, soll dessen Ergebnisse als unzutreffend erscheinen lassen (S. 13), indem behauptet wird, es w\u00fcrden zwei nicht vergleichbare Gruppen verglichen. Dies obwohl es dem tertium comparationis (Straff\u00e4lligkeit bzw. aktenkundige Auff\u00e4lligkeit) in keiner Weise an Stringenz mangelt. In der Schlussfolgerung spricht Boehlen \u00abschwer abnormen Pers\u00f6nlichkeiten\u00bb jede Chance der Bew\u00e4hrung ab (S. 20), so dass f\u00fcr ihre Untersuchung nur noch die intime Kenntnis und an und f\u00fcr sich richtige Auswahl der Stichprobe positiv angemerkt werden kann.<br><br>Valide Ergebnisse hingegen lassen sich von dem Ansatz des P\u00e4dagogischen Instituts der Universit\u00e4t Z\u00fcrich erwarten (Hannes Tanner, KBull 9. Jg. Nr. 1, Juni 1983, S. 61-77). Diese Langzeituntersuchung bezieht sich auf Heiminsassen beginnend bei ihrer Einweisung bis hin zu einem Zeitraum von f\u00fcnf Jahren nach ihrer Entlassung. Eine Verk\u00fcrzung dieses Zeitraumes, der wegen Mittelknappheit droht, w\u00fcrde den Aussagewert der Untersuchung allerdings \u00fcber Massen mindern.<br><br>Besonders interessant ist das Forschungsprojekt von Nicolas Queloz (KBull 10. Jg. Nr. 1, Juni 1984, S. 57-71), der wohl in der Schweiz erstmalig (\u00e4hnliche Designs wurden in den USA schon vor 20 Jahren mit Erfolg angewendet, in der Bundesrepublik seit 1972) mittels eines konsequenten Reaktionsansatzes die Selektionskriterien der Instanzen in Zusammenhang mit sozialen Merkmalen auff\u00e4lliger Jugendlicher setzt.<br><br>Die Daten, die ich in diesem Artikel zur Thesenpr\u00fcfung verwende, stammen aus den Untersuchungen zum Schweizerischen Strafvollzug und wurden zwischen 1972 und 1974 unter der Leitung der Professoren Stratenwerth, Noll und Schultz gesammelt (3). Es handelt sich dabei um repr\u00e4sentative Daten \u00fcber Strafgefangene in Vollzugsanstalten (keine Untersuchungs- und Bezirksgef\u00e4ngnisse), also um eine geeignete Population zur \u00dcberpr\u00fcfung der Frage nach einer eventuellen F\u00f6rderung oder aber Verhinderung krimineller Karrieren durch Erziehungsheime, n\u00e4mlich die Population derer, die entweder am Anfang (mit der Chance des Abbruchs) oder aber mitten in einer Karriere stecken. Dabei ist allerdings zu beachten, dass schlussendlich nur eine l\u00fcckenlose wissenschaftliche Verfolgung lege artis des Lebenslaufs einer gen\u00fcgend grossen Anzahl (ungef\u00e4hr 300 &#8211; 400) jugendlicher Auff\u00e4lliger mit und ohne Erziehungsheimaufenthalt sowie einer Kontrollgruppe \u00fcber einen Zeitraum von ungef\u00e4hr 20 Jahren \u00fcber jeden methodischen Zweifel erhaben w\u00e4re. Die hier untersuchte Population beinhaltet leider nur eine &#8222;negative Auswahl&#8220;, n\u00e4mlich diejenigen Personen, die sp\u00e4ter tats\u00e4chlich ins Gef\u00e4ngnis eingewiesen wurden. F\u00fcr die zu \u00fcberpr\u00fcfenden Hypothesen reicht diese Basis jedoch aus.<br><br>Wir wollen nun die These \u00fcberpr\u00fcfen, dass entsprechend dem gesetzlichen Auftrag das Erziehungsheim einen wohltuenden Einfluss auf die sp\u00e4tere Entwicklung des Z\u00f6glings habe.<br><br>Das w\u00fcrde bedeuten, dass Jugendliche, die auff\u00e4llig geworden sind und im Erziehungsheim waren, eine bessere Legalbew\u00e4hrung aufweisen, als Jugendliche, die keiner oder einer nicht freiheitsentziehenden Massnahme unterworfen wurden. Anhand der Strafgefangenendaten l\u00e4sst sich nun \u00fcberpr\u00fcfen, ob diese These zutrifft oder ob das Erziehungsheim die kriminelle Karriere beg\u00fcnstigt. In einem ersten Schritt \u00fcberpr\u00fcfe ich den Zusammenhang zwischen Erziehungsheimaufenthalt und Karriere nur f\u00fcr die Strafgefangenen, die vor dem 19. Lebensjahr auff\u00e4llig wurden (Tabelle 1).<br><br>Als Kriterium f\u00fcr die Auffalligkeit w\u00e4hle ich den ersten Kontakt mit Instanzen sozialer Kontrolle (erste Verurteilung oder erste Internierung, Erziehungsheim und -anstalt wurden nicht getrennt erfasst, als Aufenthalte wurden nur solche von mindestens sechsmonatiger Dauer ber\u00fccksichtigt). Eine ausgepr\u00e4gte Karriere liegt vor, wenn der Strafgefangene sowohl mehr als f\u00fcnfmal verurteilt wurde wie auch gesamthaft \u00fcber 5 Jahre interniert war. Die Analyse bezieht sich in diesem Schritt nur auf Strafgefangene, die vor dem 19. Lebensjahr auff\u00e4llig wurden, das sind 43 % der Strafgefangenen \u00fcberhaupt. Die Altersgrenze folgt aus Art. 89 StGB, mithin der Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts. Gem\u00e4ss Art. 91 StGB kann der Richter bei erstmaliger, unter Umst\u00e4nden auch wiederholter und schwerwiegendster krimineller Auff\u00e4lligkeit immer auch auf Unterbringung in einer geeigneten (auch der eigenen) Familie oder auf blosse Erziehungshilfe erkennen.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-full\"><a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/31.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"717\" height=\"488\" src=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/31.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-3428\" srcset=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/31.png 717w, https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/31-300x204.png 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 717px) 100vw, 717px\" \/><\/a><\/figure>\n\n\n\n<p>Anhand der Tabelle 1 kann die Hypothese, dass ein Erziehungsheimaufenthalt einen g\u00fcnstigen Einfluss auf den Verlauf der kriminellen Karriere h\u00e4tte, nicht best\u00e4tigt werden. Selbst Strafgefangene, die bloss in anderen Heimen waren (Kinder- und Waisenheime, Internate, Spit\u00e4ler), sind sp\u00e4ter h\u00e4ufiger (wenn auch nicht signifikant h\u00e4ufiger) und l\u00e4nger im Gef\u00e4ngnis, weisen also eher eine ausgepr\u00e4gte kriminelle Karriere auf. Der Unterschied zu den Strafgefangenen ohne Heimerfahrung ist jedoch minim, w\u00e4hrend die Bedeutung des Erziehungsheims offensichtlich wird. Betrachtet man den Einfluss des Erziehungsheimes auf die Anzahl der Verurteilungen, ergibt sich f\u00fcr die Z\u00f6glinge eine erh\u00f6hte Verurteilungswahrscheinlichkeit, deren Effekt sich mit einer durchschnittlich h\u00f6heren Gesamtinternierungsdauer verbindet. Auff\u00e4llig ist, dass ein Teil der Z\u00f6glinge ohne Verurteilung, also durch administrative Einweisung oder vorzeitigen Strafantritt den Weg ins Gef\u00e4ngnis gefunden hat. \u00c4hnliche Ergebnisse zeigen sich, wenn nur Strafgefangene ber\u00fccksichtigt werden, die vor dem 19. Lebensjahr erstmals verurteilt wurden (Tabelle 2).<br><\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-full\"><a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/32.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"895\" height=\"425\" src=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/32.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-3429\" srcset=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/32.png 895w, https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/32-300x142.png 300w, https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/32-768x365.png 768w\" sizes=\"auto, (max-width: 895px) 100vw, 895px\" \/><\/a><\/figure>\n\n\n\n<p>Diese beiden Ergebnisse w\u00fcrden eigentlich ausreichen, um die Ausgangshypothese zu verwerfen, denn sie beziehen sich auf einen Vergleich von zwei (bzw. drei) Gruppen mit den (theoretisch) gleichen Voraussetzungen: Es sind Leute, die in jugendlichem Alter auff\u00e4llig oder verurteilt wurden. Die einen kamen in eine Anstalt, die andern wurden in Freiheit belassen. Von den einen fanden sich 38 bis 39 % als ausgepr\u00e4gte Karrieristen im Gef\u00e4ngnis wieder von den andern nur 22 bis 23 %. Von einem Erfolg des Erziehungsheims und der Erziehungsanstalt k\u00f6nnen wir nicht sprechen. Die gegenteilige Hypothese muss angenommen werden, und die karrieref\u00f6rdernde Wirkung von Heimaufenthalten best\u00e4tigt sich, wenn wir die Verteilung dieser Internierungen bei der gesamten Population der Strafgefangenen betrachten (Tabelle 3). Im Sinne einer interaktionistischen Kriminologie gr\u00fcndet die erh\u00f6hte Karrierewahrscheinlichkeit bei Erziehungsheimz\u00f6glingen keinesfalls allein auf deren eventuellen negativen Verhaltensweisen, sondern ist auch eine Folge der Einweisung selber und deren Auswirkungen im sozialen, \u00f6konomischen und kriminalisierungsbezogenen Teil des Lebenslaufs.  <br><br>Der Zusammenhang zwischen Heim und ausgepr\u00e4gter Karriere ist mit gamma = 0,286 hochsignifikant. W\u00e4hrend ehemalige Insassen von anderen als Erziehungsheimen eine nur schwach h\u00f6here Wahrscheinlichkeit f\u00fcr eine ausgepr\u00e4gte kriminelle Karriere haben, sind 38 % der ehemaligen Erziehungsheim(-anstalt)z\u00f6glinge ausgepr\u00e4gte Karrieristen, dagegen nur 17 % der Strafgefangenen ohne Heimerfahrung. Strafgefangene ohne Heimerfahrung sind in der Regel Erstmalige oder Wiederholungst\u00e4ter mit kurzen Freiheitsstrafen und unter 6 Verurteilungen, Strafgefangene mit staatlich verordneter Erziehung in eigens daf\u00fcr eingerichteten Heimen Karrieristen mit einer Gesamtinternierungsdauer von \u00fcber f\u00fcnf Jahren. Auf eine multivariate \u00dcberpr\u00fcfung des Zusammenhangs verzichte ich an dieser Stelle (5). Solche Ergebnisse m\u00fcssten es einer verantwortungsvollen Kriminalpolitik nahelegen, die Kriminalisierung Jugendlicher mittels Freiheitsentzug schlicht und ergreifend abzuschaffen. Die gesellschaftlichen Kosten des gesellschaftlichen Luxus, Jugendliche in Erziehungsheimen und -anstalten zu halten, sind n\u00e4mlich exorbitant, ganz zu schweigen von dem Leiden, das unm\u00fcndigen und in der Regel aus defizit\u00e4ren sozialen Verh\u00e4ltnissen stammenden Menschen zugef\u00fcgt wird.<br><\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-full\"><a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/33.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"681\" height=\"707\" src=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/33.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-3431\" srcset=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/33.png 681w, https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/33-289x300.png 289w\" sizes=\"auto, (max-width: 681px) 100vw, 681px\" \/><\/a><\/figure>\n\n\n\n<p><br>Im folgenden geht es darum, eine m\u00f6glichst exakte Vorstellung von dem Zusammenhang zwischen einer Internierung vor dem 19. Lebensjahr und sp\u00e4terer wiederholter Strafgefangenschaft zu gewinnen. Zu diesem Zwecke stelle ich Strafgefangene, die vor diesem Zeitpunkt Kontakt mit den Instanzen sozialer Kontrolle hatten und bis zu diesem Zeitpunkt nicht interniert wurden solchen gegen\u00fcber, die vor dem 19. Lebensjahr in den zur Diskussion stehenden Anstalten und Heimen oder aber schon im Gef\u00e4ngnis waren. Falls das Erziehungsheim keinen negativen Einfluss auf die sp\u00e4tere Entwicklung hat, d\u00fcrften sich die beiden Gruppen nicht unterscheiden.<\/p>\n\n\n\n<p>35<\/p>\n\n\n\n<p>Es zeigt sich wie auch schon in den vorangegangenen Darstellungen, dass eine fr\u00fchzeitige Internierung die Wahrscheinlichkeit von ausgepr\u00e4gten kriminellen Karrieren und von mehr als f\u00fcnfmaliger Verurteilung betr\u00e4chtlich erh\u00f6ht. Kaum Unterschiede ergeben sich in bezug auf die \u201eErstmaligen&#8220;. Die Wahrscheinlichkeit, als Erstmaliger ins Gef\u00e4ngnis zu kommen wird von dem Umstand, ob jemand als Jugendlicher interniert war, nicht signifikant beeinflusst. Die folgende Tabelle 5 zeigt die Zusammenh\u00e4nge f\u00fcr s\u00e4mtliche Strafgefangenen.<br><br><\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-full\"><a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/34.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"555\" height=\"252\" src=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/34.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-3434\" srcset=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/34.png 555w, https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/34-300x136.png 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 555px) 100vw, 555px\" \/><\/a><\/figure>\n\n\n\n<p>36<\/p>\n\n\n\n<p>Auch die Analyse s\u00e4mtlicher Strafgefangener zeigt, dass weniger der Zeitpunkt der ersten Verurteilung bei der Auspr\u00e4gung krimineller Karrieren eine Rolle spielt, sondern in erster Linie der<br>Zeitpunkt der Internierung, bzw. die Einweisung in ein Erziehungsheim, in eine Erziehungsanstalt, in eine Arbeitserziehungsanstalt oder sogar in ein Gef\u00e4ngnis in jugendlichem Alter. Findet die erste Internierung erst sp\u00e4ter statt, sinkt die Wahrscheinlichkeit einer ausgepr\u00e4gten kriminellen Karriere. Eine weniger wichtige Rolle spielt der Umstand, ob eine Verurteilung vor der Internierung erfolgt ist. Solche Vorverurteilungen k\u00f6nnen sowohl bedingte Freiheitsstrafen als auch einfache Bussen sein, so dass eine gesicherte Aussage \u00fcber die Auswirkung einer Freiheitsstrafe auf Bew\u00e4hrung aufgrund der vorliegenden Daten nicht m\u00f6glich ist. Festzuhalten bleibt, dass 44,3 % (116 bzw. 12,7 % der Gesamtpopulation) der erstmalig ins Gef\u00e4ngnis Eingewiesenen nicht vor dem 19. Lebensjahr verurteilt und im Zusammenhang mit ihrer ersten Verurteilung interniert wurden, also eine Freiheitsstrafe ohne Bew\u00e4hrung erhielten. Diese Verurteilungen erfolgen in der Regel entweder aufgrund von Aburteilungen schwerwiegender Gewalt- und Eigentumsdelikte oder aufgrund von Milit\u00e4rdienstverweigerungsprozessen. 31,7 % der Erstmaligen weisen mindestens eine Vorverurteilung nach dem 18. Lebensjahr auf (83, bzw. 9,1 % der Gesamtpopulation), 24 % waren schon vor dem 19. Lebensjahr auff\u00e4llig.<br><br><\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-full\"><a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/35.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"760\" height=\"747\" src=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/35.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-3437\" srcset=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/35.png 760w, https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/35-300x295.png 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 760px) 100vw, 760px\" \/><\/a><\/figure>\n\n\n\n<p><br><br>Bei den ausgepr\u00e4gten kriminellen Karrieren ist das Verh\u00e4ltnis genau umgekehrt: Nur 37,8 % (80, 8,8 % der Gesamtpopulation) sind erst nach dem 18. Lebensjahr erstmals verurteilt und interniert worden, w\u00e4hrend 63,2 % (132, 14,4 % der Gesamtpopulation) schon vor dem 19. Lebensjahr Kontakt mit den Instanzen sozialer Kontrolle hatten, davon waren wiederum 84,8 % (112, 12,1 % der Gesamtpopulation) schon vor diesem Zeitpunkt interniert. Der Unterschied zwischen den Kategorien D und E in der Tabelle 5 ist zwar aufgrund der geringen Fallzahl nicht signifikant, doch kann er als Hinweis auf den Umstand gedeutet werden, dass mehrmalige Kontakte mit den Instanzen sozialer Kontrolle beziehungsweise Verurteilungen und sp\u00e4terer Internierung vor dem 19. Lebensjahr eine besonders grosse Hypothek f\u00fcr den sp\u00e4teren Lebenslauf bedeutet. In diesem Falle steigt die Wahrscheinlichkeit einer ausgepr\u00e4gten kriminellen Karriere (44,6 % ausgepr\u00e4gte Karrieristen in dieser Kategorie), w\u00e4hrend mehrmalige Kontakte mit den Instanzen bzw. Verurteilungen ohne Internierung vor dem 19. Lebensjahr (Kategorie C, 19,4 % ausgepr\u00e4gte Karrieristen) eine kaum h\u00f6here Wahrscheinlichkeit mit sich bringt als Vorverurteilungen nach dem vollendeten 18. Lebensjahr (Kategorie A, 14,5 %). Der Zusammenhang zwischen Zeitpunkt der ersten Verurteilung, Auff\u00e4lligkeit und Internierung mit der Anzahl der Verurteilungen ist analog strukturiert.<br><br>Das f\u00fcr diesen Artikel berechnete loglineare Modell ergibt eine signifikante Trennung von erstmaligen Strafgefangenen (Typus 1 und 2) und mehrmaligen (Typus 3 und 4). \u201eErstmalige&#8220; sind seltener vor oder gleichzeitig mit ihrer ersten Verurteilung und seltener vor dem 19. Lebensjahr interniert worden und hatten den ersten Kontakt mit den Instanzen sozialer Kontrolle seltener vor dem 19. Lebensjahr. Die Trennung zwischen ausgepr\u00e4gten und nicht ausgepr\u00e4gten Karrieristen ist in bezug auf den ersten Kontakt mit den Instanzen nicht signifikant, tr\u00e4gt also bei Kenntnis der anderen Merkmale nichts zur Erkl\u00e4rung bei. Die Wahrscheinlichkeit der ausgepr\u00e4gten Karrieristen vor dem 19. Lebensjahr interniert worden zu sein ist hingegen doppelt so hoch wie bei den nicht ausgepr\u00e4gten. Dabei erkl\u00e4rt der Zusammenhang von sofortiger (bzw. vorheriger) Internierung und Internierung vor dem 19. Lebensjahr 36 % der Verteilung der Karrieretypen.<br><br>Wir sollten nun den Blick weg von Erziehungsheim und -anstalt und hin zu der allgemeinen Bedeutung der Fr\u00fchkriminalisierung lenken. Die bisherigen Ergebnisse legen die These nahe, dass ein Zusammenhang zwischen Zeitpunkt der Kriminalisierung und der gesamten Dauer des Aufenthalts in totalen Institutionen (8) besteht: Je fr\u00fcher dieser Zeitpunkt, desto intensiver wird die kriminelle Karriere. Die Daten best\u00e4tigen dies: Je fr\u00fcher jemand interniert wird, desto l\u00e4nger wird er sp\u00e4ter im Gef\u00e4ngnis sitzen (r = -. 37). (9) Das selbe gilt sowohl f\u00fcr die erste Auff\u00e4lligkeit (r = -. 29) wie auch f\u00fcr die erste Verurteilung, hier allerdings in weit geringerem Masse (r = -. 16). Setzt man den Korrelationskoeffizienten und die Skalierung in Alltagssprache um, heisst das, dass jedes Jahr fr\u00fcherer Internierung eine um durchschnittlich mindestens zwei Monat l\u00e4ngere Gesamtinternierungsdauer mit sich bringt. (10) Interessant ist auch der enge und hochsignifikante Zusammenhang zwischen sozio\u00f6konomischer Lage der Eltern und Erziehungsheimeinweisung (gamma=0,493, eta=0,443) und Alter der ersten Internierung (gamma=0,250, eta=0,401): Sozial Benachteiligte werden eher ins Erziehungsheim eingewiesen und fr\u00fcher interniert. Oder wiederum alltagssprachlich umgesetzt: der blosse soziale Status der Eltern erkl\u00e4rt 19 % der Erziehungsheimeinweisungen. Von der Fr\u00fchkriminalisierung ist haupts\u00e4chlich die Arbeiterjugend betroffen.<br><br>Die Analyse f\u00fchrt zur dringenden kriminalpolitischen Forderung der massiven Einschr\u00e4nkung sowohl der Heiminternierung wie auch der Fr\u00fchkriminalisierung. Rechtspolitisch erfordert ist in erster Linie eine Revision des Jugendstrafrechts im Hinblick auf eine deutliche Erschwerung bis hin zur Abschaffung der freiheitsentziehenden Jugendstrafe.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Anmerkungen<\/strong><br><br>1  Hinsch\/Leirer\/Steinert: Richter als Diagnostiker, in Steinert (Hsg.): Der Proze\u00df der Kriminalisierung, M\u00fcnchen 1973, S. 137<br>H\u00f6bbel, Dieter: Bew\u00e4hrung des statistischen Prognoseverfahrens im Jugendstrafrecht, G\u00f6ttingen 1968<br>Estermann, Josef: Strafgefangene, Frankfurt\/M u.a., 1984, S. 50ff und 91f<br><br>2  So etwa Eisenberg, Ulrich: Kriminologie, K\u00f6ln u.a. 1979; auch Kurzeja, Dietmar: Jugendkriminalit\u00e4t und Verwahrlosung, Giessen 1976 (1.A. 1973), S. 196ff; Haferkamp, Hans: Kriminelle Karrieren Reinbek 1975, S. 190ff; als theoretische Grundlage Durkheim, Emile: Die Regeln der soziologischen Methode, Neuwied 1965, S. 155ff<br><br>3  Strathenwerth, G\u00fcnter\/\u00c4bersold, Peter: Der schweizerische Strafvollzug \u2013 Progamm, Methode und Durchf\u00fchrung einer Untersuchung, Aarau\/Frankfurt\/M, 1976; Stratenwerth, G\u00fcnter\/Bernoulli, Andreas: Der schweizerische Strafvollzug &#8211; Ergebnisse einer empirischen Untersuchung<br><br>4  Wegen F\u00e4llen mit fehlender Information, die aus den Tabellen ausgeschlossen sind, k\u00f6nnen sich in verschiedenen Tabellen unterschiedliche Gesamtzahlen (N) ergeben.<br><br>5  Multivariate Analysen der Zusammenh\u00e4nge finden sich in Estermann: Strafgefangene aaO., sowie in einem bisher unver\u00f6ffentlichten Manuskript des Autors: Strafgefangenenkarrieren &#8211; Eine empirische Untersuchung.<br><br>6  Die Unterschiede zur Tabelle 1 ergeben sich aus den fehlenden Informationen zu einzelnen F\u00e4llen und dem Umstand, dass eine Internierung vor dem 19. Lebensjahr nicht unbedingt in Erziehungsheim oder -anstalt zu erfolgen braucht.<br><br>7  F\u00fcr die Zusammenh\u00e4nge zwischen den Zeitpunkten des ersten Kontaktes mit den Instanzen sozialer Kontrolle, der ersten Internierung und dem Umstand, ob der ersten Internierung eine Verurteilung ohne effektive Internierung vorangegangen ist (Daten der Tabelle 5), habe ich ein loglineares Modell in GLIM entwickelt. Zur Methode siehe Baker\/Nelder: Generalised Linear Interactive Modelling, Oxford 1978.<br><br>8  Goffman, Erving: Asyle, Frankfurt\/M 1972; Foucault, Michel: \u00dcberwachen und Strafen, Frankfurt\/M 1976<br><br>9  Die Korrelationskoeffizienten (r) sind aus den log-transformierten Ausgangsdaten errechnet. Bei einer Gewichtung nach aktueller Strafdauer (vgl. Estermann, Strafgefangenenkarrieren, aa0.) ergeben sich h\u00f6here Koeffizienten: r(Internierung) =-. 51, r(Auff\u00e4lligkeit) =-. 43, r(Verurteilung) =-. 25. Je nach verwendeten Modellen und Teildatens\u00e4tzen kann von einer Steigerung der Gesamtinternierungsdauer pro Jahr fr\u00fcherer Internierung von \u00fcber 3 Monaten ausgegangen werden.<br><br>10  Das unstandardisierte beta in der bivariaten Regression betr\u00e4gt -0,782 bei einer Skalierung des Alters in Jahren und der Internierungsdauer in Quartalen: -0,782*3 Mt .=- 2,35 Mt, alpha=42,1(*3 Mt.). Also: Jeder Strafgefangene hat eine erwartete Gesamtinternierungsdauer von etwa 10,5 Jahren minus 2,35 Monate pro Jahr sp\u00e4terer Internierung. Wurde jemand mit 15 Jahren erstmals interniert, wird er erwartungsgem\u00e4ss gesamthaft etwa 7,5 Jahre im Gef\u00e4ngnis verbringen (mit eventuellen Unterbrechungen), wenn er erst mit 30 Jahren interniert wurde nur 4,5 Jahre.<\/p>\n\n\n\n<p>40<\/p>\n\n\n\n<p>R\u00e9sum\u00e9<br><br>Partant de la discussion actuelle sur l&#8217;utilit\u00e9 et les pr\u00e9judices des maisons et \u00e9tablissements d&#8217;\u00e9ducation, et des donn\u00e9es de la s\u00e9rie de recherches&#8220;L&#8217;ex\u00e9cution des peines en Suisse&#8220;, Josef ESTERMANN contr\u00f4le la th\u00e8se stipulant que l&#8217;\u00e9ducation dans de telles institutions pourrait emp\u00eacher des carri\u00e8res criminelles. Cette th\u00e8se est falsifi\u00e9e par le cadre de choix des donn\u00e9es, et l&#8217;importance du processus de criminalisation pr\u00e9coce dans des carri\u00e8res criminelles est analys\u00e9e. 47% des d\u00e9tenus pr\u00e9sentant des carri\u00e8res criminelles nettement caract\u00e9ris\u00e9es (plus de 5 condamnations et plus de 5 ans de privation de libert\u00e9), ont \u00e9t\u00e9 \u00e9lev\u00e9s dans des homes ou institutions d&#8217;\u00e9ducation; 61% ont une exp\u00e9rience de l&#8217;internat. Chaque d\u00e9tenu qui a d\u00e9j\u00e0 \u00e9t\u00e9 incarc\u00e9r\u00e9 devrait \u00eatre d\u00e9fini comme pr\u00e9sentant une carri\u00e8re criminelle (nettement caract\u00e9ris\u00e9e ou non).<br><br>L&#8217;auteur en arrive \u00e0 la conclusion que les s\u00e9jours en maison d&#8217;\u00e9ducation augmentent massivement la probabilit\u00e9 de carri\u00e8re ult\u00e9rieure caract\u00e9ris\u00e9e, et que le s\u00e9jour lui-m\u00eame est \u00e9troitement li\u00e9 au bas niveau socio-\u00e9conomique des parents. En outre, la mauvaise probation l\u00e9gale des pensionnaires ne peut en aucun cas \u00eatre ramen\u00e9e uniquement \u00e0 leur \u00e9ventuel &#8222;mauvais Caract\u00e8re&#8220;. L&#8217;\u00e9tiquetage des jeunes et m\u00eame des enfants comme criminels occupe une importance consid\u00e9rable dans la suite de leur carri\u00e8re. De plus, le moment du premier internement est crucial. Plus jeune \u00e9tait un individu lors de son premier internement, plus grande sera la probabilit\u00e9 d&#8217;une carri\u00e8re criminelle ult\u00e9rieure. La dur\u00e9e moyenne d&#8217;internement augmente de 2 \u00e0 3 mois par ann\u00e9e d&#8217;internement ant\u00e9rieur. L&#8217;auteur demande une limitation, respectivement une suppression des normes juridiques qui autorisent un internement p\u00e9nal des jeunes et recommande aux instances de contr\u00f4le social d&#8217;\u00e9viter autant que possible de telles mesures.<\/p>\n\n\n<div class=\"wp-block-image\">\n<figure class=\"aligncenter size-large\"><a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/04\/2018_Kornschuette_2.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"683\" src=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/04\/2018_Kornschuette_2-1024x683.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-3610\" srcset=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/04\/2018_Kornschuette_2-1024x683.jpg 1024w, https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/04\/2018_Kornschuette_2-300x200.jpg 300w, https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/04\/2018_Kornschuette_2-768x512.jpg 768w, https:\/\/www.orlux-ag.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/04\/2018_Kornschuette_2.jpg 1079w\" sizes=\"auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px\" \/><\/a><\/figure>\n<\/div>\n\n\n<p>Grafiken von Vera Rothamel<br><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Weiterlesen Tieffluguntersuchung Norddeutschland \u00a9 ProLitteris, Josef Estermann, Grafiken von Vera Rothamel Erstver\u00f6ffentlichung Kriminologisches Bulletin, 10. Jg., Nr. 2 von Josef Estermann, Dr. phil., lic. iur. Max-Planck-Institut f\u00fcr Bildungsforschung, Berlin Die Frage nach der Bedeutung von Erziehungsheimen und -anstalten f\u00fcr die Auspr\u00e4gung krimineller Karrieren nimmt in der praktischen Auseinandersetzung mit kriminellem Verhalten und Kriminalisierung einen breiten &hellip; <a href=\"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/?page_id=3393\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Die Bedeutung von Erziehungsheimaufenthalten f\u00fcr kriminelle Karrieren<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-3393","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/3393","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=3393"}],"version-history":[{"count":19,"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/3393\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3613,"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/3393\/revisions\/3613"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.orlux-ag.ch\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=3393"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}