Auswirkungen der Drogenrepression

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Sammelband mit 32 Beiträgen

272 S. – 22,0 x 16,0 cm

Preis  Fr. 40.-  Eur 27.-

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© ProLitteris, Josef Estermann

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  • Robert Hämmig
  • André Seidenberg
  • Josef Estermann
  • Andreas Fuhrer
  • Joachim Nelles
  • Christoph Maeder
  • Heino Stöver
  • Jutta Jakob
  • Hans Schultz
  • Christian Buschan
  • Beat Zürcher
  • Norbert Klossner
  • Judith Voney
  • Thomas Hansjakob
  • Heiner Bosch
  • Wolfgang Lesting
  • Robert Böhm
  • M. Samui
  • Piitsch Galbier
  • Raphael Calzaferri
  • Michael R. Grüninger
  • Yolanda Uebelhardt
  • Paul Weber
  • Regine Linder
  • Oliviero Pettenati
  • Olaf Gersemann
  • Ingo Pies
  • Urs W. Studer
  • Akzept E.V.
  • David Winizki
  • Boris Boller
  • Wolfgang Schneider
  • Ute Herrmann

Einleitung des Herausgebers

Josef Estermann

Nachdem unsere Forschungsgruppe an der Universität Bern vom Schweizer Bundesamt für Gesundheit den Auftrag erhalten hatte, Prävalenz und Inzidenz des Konsums sogenannter harter, illegaler Drogen zu analysieren, wurde im Verlauf des Forschungsprojektes klar, welche immense Bedeutung die Repression für den Verlauf von Drogenkarrieren hat. Nicht nur stammten zu diesem Zeitpunkt die einzigen halbwegs validen Daten, die für eine Epidemiologie des Drogenkonsums hätten verwendet werden können, aus dem Bereich der Repression. Es zeigte sich auch, dass repressive Eingriffe einen Einfluss auf den Gesundheitsszustand der Konsumierenden haben können. Dabei waren insbesondere infektionsepidemiologische Überlegungen um die Verbreitung von HIV (AIDS) und Hepatitis (vor allem die HB- und HC-Viren) und die Situation im Strafvollzug sowie Fragen der sozialen Verelendung von Interesse.

Nach dem Abschluss des epidemiologischen und des qualitativen Teils der Studie und der Identifikation von protektiven Faktoren war es unabdingbar, neben dem Drogenkonsum die Repression selbst einer näheren Betrachtung zu unterziehen. Dies umso mehr, als sich der Status der Repression seit den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts wesentlich verändert hatte. Die umfassende Darstellung der Auswirkungen der Drogenrepression war jedoch durch eine einzelne Forschungsgruppe nicht zu leisten, so dass namhafte Wissenschaftlerinnen, Praktiker und Politikerinnen eingeladen wurden, die Repressionsauswirkungen, den Status und die zu erreichenden Ziele jeweils in dem von ihnen bearbeiteten Bereich zu beschreiben. Die Ergebnisse sind in dem vorliegenden Sammelband zusammengestellt. Allerdings sind hier diejenigen Stimmen, die repressiven Ansätzen den Vorzug geben, ausserhalb der Bereiche Polizei und Justiz kaum vertreten. Dies wiederum ist ein Spiegel der wissenschaftlichen Diskussion, die sich in den vergangenen Jahren von repressiven Ansätzen weit entfernt hat.

Der erste Abschnitt des vorliegenden Sammelbandes, „Drogenrepression und Gesundheit“, beleuchtet die medizinische und sozialmedizinischen Aspekte. Robert Hämmig macht auf die historische Entwicklung der Drogenprohibition und ihre Auswirkungen auf die Verbreitung von Infektionskrankheiten aufmerksam, während André Seidenberg den bedenklichen Gesundheitszustand und die Mortalität (Sterblichkeit) der patienten aufzeigt. Beide Autoren kommen zum Schluss, dass die Prohibition sowohl Morbidität (Krankheitsstand) als auch Mortalität der Konsumierenden negativ beeinflusst. Diese Erkenntnisse decken sich mit den weiter unten abgedruckten Berichten der Betroffenen und der Betreuer. Der folgende Artikel von Josef Estermann schlägt die Brücke zwischen Opiatabgabeprogrammen und Drogenrepression und zeigt die Auswirkungen kriminalitätsbedingter Desozialisation auf.

Der folgende Abschnitt „Drogen im Strafvollzug“ berührt das besonders sensible Problem der Behandlung Drogenabhängiger im Gefängnis. Strafvollzugsanstalten haben auf der einen Seite Verurteilte aufzunehmen, die gerade aufgrund ihres Rauschmittelkonsums beziehungsweise der gesellschaftlichen Bedingungen dieses Konsums und der problematischen und mangelhaften individuellen Verarbeitung dieser Bedingungen straffällig geworden sind. Die immer häufiger werdende und zur Zeit jährlich Tausende von Personen betreffende Einweisung von Drogensüchti­gen und -händlern in die Strafanstalten hat dazu geführt, dass in diesen veritable Drogensubkulturen entstanden sind. Dadurch entstanden Legitimationsschwierig­keiten des Strafvollzugs, deren fehlende Thematisierung verantwortlich gemacht werden kann für hunderte von zusätzlichen Infektionen durch HIV, Hepatitiden und anderen Infektionskrankheiten. Andreas Fuhrer und Joachim Nelles berichten über ein äusserst erfolgreiches Interventions- und Forschungsprojekt in der Frauenvoll­zugsanstalt Hindelbank. Es konnte gezeigt werden, dass die Spritzenabgabe, die implizit bedeutet, dass die Existenz der Drogensubkultur in den Strafanstalten end­lich anerkannt wird, sehr positive Effekte gezeigt hat. Ihr kommt eine zentrale Rolle bei der Prävention von Infektionskrankheiten zu. Christoph Mäder analysiert diese Subkultur qualitativ. Die Akzeptanz der Lebenswelt der vielleicht auch wegen Ver­sorgungs- und Finanzengpässen gerade abstinenten oder aber mit geringer Dosis lebenden Abhängigen durch die Angestellten im Strafvollzug wird als Konstituti­onsbedingung für das Funktionieren der Anstalten verdeutlicht. Heino Stöver und Jutta Jakob berichten über den Stand der Infektionsprophylaxe in deutschen Straf­anstalten und über die Bemühungen um „harm reduction“ in diesen Institutionen. Deutlich wird, wie gering in praxi die Unterschiede zwischen Deutschland und der Schweiz sind und wie wichtig eine Entlastung des Strafvollzugs von Drogenab­hängigen für die Volksgesundheit ist.

Der dritte Abschnitt beschäftigt sich mit Polizei, Rechtspflege und Rechtswissen­schaft. Vorab wird der Status der Kriminalisierung des Drogenkonsums und der kriminalstatistische Rahmen durch den Herausgeber dargelegt. Als zentraler histo­rischer Beitrag folgt der Abdruck eines Referates von Hans Schultz aus dem Jahre 1972. Kurzlebig ist das kollektive Gedächtnis bezüglich der Diskussion um die Drogenprohibition, so dass hier mit den Vorurteilen, die Strafbarkeit des Konsums illegaler Drogen wäre schon immer Konsens gewesen, die entsprechende Rechts­lage wäre schon uralt und die massive Epidemie des Opiatgebrauchs wäre jüngsten Datums, dringend aufgeräumt werden muss. Es folgen die Beiträge aus verschiede­nen Schweizer Polizeiorganisationen (Christian Buschan, Bundesamt für Polizei­wesen, Beat Zürcher und Norbert Klossner, Stadtpolizei Zürich, Judith Voney, Kantonspolizei Bern), die deutlich machen, dass der Polizei ein Verzicht auf die Strafbarkeit des Drogenkonsums eher schwer fallen dürfte. Thomas Hansjakob beschreibt die Verfolgung von Drogenkonsum und -handel aus der Sicht eines Untersuchungsrichters und Heiner Bosch aus der Sicht der Polizeiforschung mit Schwergewicht auf die Bedeutung der umfassenden Fahndungsdateien und der Tiefe der Registrierung in diesem Bereich. Schließlich referiert Wolfgang Lesting über die sogenannte offene Szene und Probleme des Polizeirechts und der bürgerli­cher Freiheiten bei deren Unterdrückung.

Der dritte Abschnitt beschäftigt sich mit Polizei, Rechtspflege und Rechtswissen­schaft. Vorab wird der Status der Kriminalisierung des Drogenkonsums und der kriminalstatistische Rahmen durch den Herausgeber dargelegt. Als zentraler histo­rischer Beitrag folgt der Abdruck eines Referates von Hans Schultz aus dem Jahre 1972. Kurzlebig ist das kollektive Gedächtnis bezüglich der Diskussion um die Drogenprohibition, so dass hier mit den Vorurteilen, die Strafbarkeit des Konsums illegaler Drogen wäre schon immer Konsens gewesen, die entsprechende Rechts­lage wäre schon uralt und die massive Epidemie des Opiatgebrauchs wäre jüngsten Datums, dringend aufgeräumt werden muss. Es folgen die Beiträge aus verschiede­nen Schweizer Polizeiorganisationen (Christian Buschan, Bundesamt für Polizei­wesen, Beat Zürcher und Norbert Klossner, Stadtpolizei Zürich, Judith Voney, Kantonspolizei Bern), die deutlich machen, dass der Polizei ein Verzicht auf die Strafbarkeit des Drogenkonsums eher schwer fallen dürfte. Thomas Hansjakob beschreibt die Verfolgung von Drogenkonsum und -handel aus der Sicht eines Untersuchungsrichters und Heiner Busch aus der Sicht der Polizeiforschung mit Schwergewicht auf die Bedeutung der umfassenden Fahndungsdateien und der Tiefe der Registrierung in diesem Bereich. Schliesslich referiert Wolfgang Lesting über die sogenannte offene Szene und Probleme des Polizeirechts und der bürgerli­cher Freiheiten bei deren Unterdrückung.

Im Abschnitt über die Lage der Konsumierenden kommen einerseits Betroffene zu Wort, die bis anhin eher Objekt als Subjekt der Drogendiskussion darstellten, sowie Personen, die sich im sozialen Bereich, also sozusagen an der „Front“ mit den Pro­blemen praktisch beschäftigen. Robert Böhm beschreibt Entstehung und Zielset­zung des Drogenhilfenetzwerkes JES, eine der wichtigsten Selbsthilfeorganisatio­nen in der Bundesrepublik. Mario Samui zeigt in journalistischer Aufbereitung ein­zelne und typische Repressionsereignisse mit den lokalen Schwerpunkten Frankfurt und Berlin auf. Piitsch Galbier skizziert die neuesten für die Leute auf der Szene wichtigen drogenpolitischen Entwicklungen in Zürich und Luzern. Raphael Calza­ferri, Michael Grüninger, Yolanda Übelhardt und Paul Weber beschreiben die Betreuung der lokalen Szene in Luzern. Régine Linder und Oliviero Pettenati ana­lysieren die Situation in Bern.

Zunehmend wichtig im Bereich der Drogenpolitik werden wirtschaftliche Fragen, die im Abschnitt „Drogenmarkt und ökonomische Aspekte der Drogenrepression“ abgehandelt sind. Dabei stehen die Funktionsweise der Märkte (Ingo Pies), deren Interaktion mit Repressionsstrukturen (Olaf Gersemann) und die Kosten der Repression (Josef Estermann) im Vordergrund. Deutlich wird in allen Beiträgen die ökonomische Problematik der Prohibition und ihre Nachteile gegenüber staatlichen Abgabemodellen oder auch weitergehenden Vorschlägen zur Aufhebung des Schwarzmarktes. Theoretische Analysen und empirische Daten zeigen, dass der Schwarzmarkt unter den aktuellen Bedingungen der Prohibition auch unter noch so grossen repressiven Anstrengungen blüht.

Der vorletzte Abschnitt gilt drogenpolitischen Positionen. Als erstes schildert Urs W. Studer die Probleme einer städtischen Exekutive mit der Situation auf der Drogenszene, ohne den Blick für die Bürgerrechte der Konsumierenden und die allgemeine Bevölkerung zu verlieren. Die Vereinigung akzept e.V. stellt ihre Forde­rungen für eine Politik der Akzeptanz der Drogenkonsumierenden in Deutschland vor. David Winizki präsentiert die antiprohibitionistischen Forderungen der Schwei­zer drogenpolitischen Initiative DroLeg. Eine Stellungnahme der Schweizer Prohibitionsinitiative „Jugend ohne Drogen“ war trotz mehrfacher Anfrage nicht erhältlich, obwohl der hinter dieser Initiative stehende Verein für Psychologische Menschenkenntnis (VPM) in seinen Verlautbarungen die wissenschaftlich und rational gegründete Form der Auseinandersetzung hochzuhalten vorgibt.

Der letzte Abschnitt ist den sozial- und kommunikationswissenschaftlichen Aspek­ten gewidmet. Boris Boller behandelt die Darstellung von Drogen, Kriminalität und Repression in der Schweizer Presse und macht deutlich, dass nicht etwa Drogen und Gesundheit oder Drogen und das Verlangen nach Rausch in den Medien die zentrale Rolle spielt, sondern bedingt durch die Prohibition, die Verbindung der Droge mit Kriminalität. Wolfgang Schneider zeigt neue Wege in der Suchtpräven­tion auf und stellt einige Dogmen der herkömmlichen Drogenforschung in Frage. Ute Herrmann schliesslich beleuchtet den Zusammenhang zwischen den differenten Geschlechterrollen der Drogenszene und der Repression.



Kosten der Drogenrepression
Josef Estermann


Die polizeiliche und juristische Aktivität im Drogenbereich, Strafvollzug inbegriffen, hat zum Ziel, den Konsum und den Handel mit illegalen Substanzen einzuschränken und insbesondere auch im Sinne einer Förderung der öffentlichen Gesundheit, generalpräventiv die Anzahl der Konsumierenden und speziell der Neueinsteiger zu vermindern. Abgesehen von einer Diskussion über die Tauglichkeit der Mittel, die dabei zum Einsatz kommen sowie deren juristischen und materiellen Rahmenbedingungen, stellt sich die Frage nach dem Aufwand. Prävention und auch die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung muss eine ausreichende Kosten-Nutzen-Effizienz aufweisen können. Falls diese nicht gegeben ist, müssen alternative Wege gefunden werden, um den Schaden, welcher der Gesellschaft durch den Problemkomplex „Drogen“ erwachsen, einzuschränken und zu vermindern. Ohne in der Folge die Effizienz der repressiven Maßnahmen zu evaluieren, wird in der Folge ein Status über ihre Kosten erstellt.
Direkte quantifizierbare Kosten für die repressive Durchsetzung des Verbots von Konsum und Handel mit illegalen Drogen fallen in den Bereichen Polizei, Justiz und Strafvollzug an. (1) Indirekte Kosten der Normdurchsetzung, etwa im medizinischen Bereich oder Folgekosten eines Gefängnisaufenthaltes (Wiedereingliederung, Schuldenregulierung, Arbeitsvermittlung etc.) oder auch Kosten, die durch planerische und analytische Arbeiten außerhalb des Polizei- und Justizbereichs, oder durch internationale Vernetzungsarbeit entstehen, bleiben an dieser Stelle unberücksichtigt. Ebenso finden in dieser Analyse jene Kosten keine Berücksichtigung, die Privatpersonen erwachsen, die sich um Rehabilitation der Betroffenen kümmern oder die als Freunde, Verwandte oder auch Bestohlene die Sucht der Abhängigen und die überhöhten Schwarzmarktpreise mitfinanzieren. Insofern kann in der Folge klar von Kosten der Drogenrepression und nicht etwa von Kosten des Drogenkonsums gesprochen werden. Außer Betracht bleiben auch die im Rahmen von „human capital“-Überlegungen anfallenden weiteren indirekten, schwierig zu quantifizierenden Aufwendungen auf Seiten der Drogenkonsumierenden und -händler, der Angehörigen, Freunden und Bekannten und der Organe der Strafrechtspflege sowie der Verlust an produktiven Lebensjahren durch Krankheit und Tod. Sicher ist jedoch, dass diese indirekten Kosten ein mehrfaches der direkten Kosten der Drogenrepression ausmachen.
Bis anhin haben in der Schweiz mehrere Autoren den Versuch unternommen, unter anderem die Kosten der sogenannten Drogenkriminalität zu schätzen (Danthine et al. 1990, Ammon 1991, Nydegger 1992, Bernasconi 1993). Sie litten zum Teil an der suboptimalen Datenlage und unterschätzten insbesondere die Kosten, die bei der Polizei zur Verfolgung des Drogenkonsums und -handels anfallen (Estermann 1995), da sie sich in der Hauptsache auf die Lohnkosten von Spezialeinheiten im Drogenbereich stützten, allgemeine und fixe Kosten jedoch nicht berücksichtigten. Zum anderen beziehen sich diese Schätzungen im wesentlichen auf Daten, die aus der Zeit vor der Intensivierung der Verfolgung des Drogenkonsums und -handels seit dem Jahre 1990 stammen.
Den folgenden Betrachtungen liegen Finanzaggregate der Jahre 1991 und 1992 zugrunde. In diesem Zeitraum wurde gegenüber 1990 die Drogenrepression in der Schweiz beträchtlich verstärkt. Bei den Schätzungen handelt es sich um Minima. Die Maxima liegen 10% bis 20% über den angegebenen Werten. Es handelt sich dabei nur um direkte Kosten.

Tabelle 1: Entwicklung der Kosten der Drogenrepression
1991 1992 Zuwachs brutto Mio. sFr. netto Mio. sFr. brutto Mio. sFr. netto Mio. sFr. brutto netto Polizeikorps 299.8 297.8 318.2 316 0.061 0.061 Übrige Polizei 24.6 20.3 24.8 20.6 0.008 0.015 Justiz 23.6 16.9 25.1 16.8 0.064 -0.006 Strafanstalten 156.0 107.4 176.9 125.4 0.134 0.168 übriger Strafvoll-zug, Schutzaufs. 32.8 30.4 36.4 33.5 0.110 0.102 Summe 536.8 472.8 581.4 512.3 0.083 0.084

Weil bei der vorliegenden Berechnung der Umstand ausser Acht gelassen wurde, dass der Anstieg 1991/92 beispielsweise bei der Zahl der Anzeigen gemäss Betäubungsmittelgesetz satte 29% und derjenige der Anzahl der BetmG-Delinquenten 16% betrug und damit der Anteil der Drogenrepression an der Polizeiarbeit und den Inhaftierungskosten insgesamt massiv angestiegen ist, liegt der wahre Betrag der Kostensteigerung um Einiges über den hier angegebenen Minimalwerten.
Die hier errechnete Minimalsteigerung vom 8% innerhalb eines Jahres beträgt mehr als das Doppelte der Inflation. Die stärkste Nettosteigerung entfiel dabei auf die Strafanstalten. Dies aus hauptsächlich zwei Gründen, nämlich der sich verschlechternden Wirtschaftslage, die geringere Einnahmen der Strafanstalten durch Arbeit der Gefangenen mit sich bringt, und dem erhöhten Investitionsvolumen bedingt durch die steigende Imprisonierungsrate in der Schweiz, die in dem fraglichen Zeitraum zu einem oft beschworenen „Gefängnisnotstand“ geführt haben soll. Dieser wurde in der Folge durch Neubauten behoben. Auch die Kostensteigerung bei der Polizei ist bedeutend, während die Justiz selbst unter Einrechnung der Inflation eher billiger gearbeitet hat, wobei hier natürlich die Einnahmen aus Bußen und Konfiskationen zu Buche schlagen.
Jedenfalls gestaltet sich die Bekämpfung des Drogenkonsums und Drogenhandels mit repressiven Mitteln außerordentlich aufwendig. Der Betrag von einer halben Milliarde Franken entspricht immerhin einem Sechstel der Gesamtausgaben für die Hochschulen, 50% der Kosten der Universitätskliniken eingeschlossen. Die Tendenz ist steigend, so dass beinahe von einer Kostenexplosion der Drogenrepression gesprochen werden kann. Die Kosten in anderen Ländern sind durchaus vergleichbar, besonders hoch sind sie in den USA, dort vor allem wegen der exorbitanten Imprisonierungsrate von mehr als 3 Promille der Gesamtbevölkerung oder fast 3 Prozent der Männer zwischen 14 und 34 Jahren (vgl. etwa oben Gersemann und Kathy Hellenbrand Rocklen, Association of the Bar of the City of New York, 1994).
Um den Stellenwert der Kosten der Drogenrepression, die in einem ökonomischen Sinne Regulierungskosten des Schwarzmarktes darstellen, richtig einschätzen zu können, ist ein Vergleich mit den Regulierkosten, den Marktvolumen und den Steuereinnahmen im Bereich der legalen Suchtmittel hilfreich. Die wesentlich anders aufgebauten, nicht von der Prohibition betroffenen, legalen und staatlich organisierten Genussgiftmärkte präsentieren sich von der Regulierungskostenseite her sehr viel bescheidener. Während Alkohol sehr hohe Gesundheitskosten verursacht und nicht selten zu Frühinvalidität führt, schlägt Nikotin vor allem bei der Mortalität, nicht aber bei der Morbidität zu Buche: Raucher sterben zwar bedeutend früher, doch in der Regel erst im Rentenalter und sind nicht länger krank als Nichtraucher. Diese Genussgifte haben ein höheres Marktvolumen und geringere Regulierungskosten. Beim Alkohol steht ein Marktvolumen von 8 Mia. Fr. Steuereinnahmen von 1,3 Mia. Fr., beim Nikotin ein Marktvolumen von 3 Mia. Fr. Steuereinnahmen von 1,4 Mia. Fr. entgegen. Illegale Drogen haben alle zusammen ein Marktvolumen von ca. 2,3 Mia. Fr., bringen keine Steuern ein und die Regulierungskosten betragen mehr als 0,5 Mia. Fr. Insgesamt umfasst das Marktvolumen der Genussgifte 13 Mia. Fr. oder knapp vier Prozent des Bruttosozialprodukts der Schweiz, während dasjenige der illegalen deutlich unter einem Prozent liegt.

Tabelle 2: Volumen und Kosten der Genussgiftmärkte in Franken
Volumen Marktpreis in Mio.Fr. Regulierungskosten (Mio. Fr.) Steuereinnahmen (Mio. Fr.) Illegale Genussgifte Heroin 11’000 kg 1’100 2 Kokain 6’000 kg 700 3 Hanfprodukte 50’000 kg 500 3 insgesamt illegale Genussgifte ca. 70 t 2’300 500 03 Legale Genussgifte Nikotin 0,8 Mia. Schachteln Zig. 3’000 n.a. 4 1’400 Alkohol 75’000’000 l 8’000 n.a. 5 1’300 insgesamt legale Genussgifte 11’000 100 2’700 insgesamt legale und illegale Genussgifte ca. 13 Mia. Fr. ca. 1 Mia. Fr. ca. 3 Mia. Fr.

Publizierte amerikanische Schätzungen, die den illegalen Drogenmarkt auf über fünf Prozent der gesamten Güterproduktion der Welt schätzen, sind wissentlich oder unwissentlich der falschen Annahme gefolgt, dass das ganze Volumen zu überhöhten Gassen-Endpreisen konsumiert würde, was jedoch nicht zutriff. Der überaus dramtisierende Schätzwert von fünf Prozent liegt um das doppelte oder dreifache zu hoch.
Bei den Kosten im Bereich illegale Drogen nicht eingerechnet ist der Verlust an Einkommenssteuern, die entrichtet würden, wenn die illegalen Einkünfte aus Handel, Transport und Verarbeitung steuerbar wären. Als die Regulierungskosten vermindernd eingerechnet sind hingegen Bußgelder, Einnahmen aus Konfiskationen und Verfahrenskostenüberwälzungen auf die Verurteilten. Eine Regulation des Marktes unter Verzicht auf strafrechtliche Intervention und Besteuerung würde die Regulierungskosten mindestens um die Hälfte senken. Steuereinnahmen dürften bei auch bei weiter sinkenden Preisen für die illegalen Drogen Größenordnungen von deutlich über einer Milliarde Franken erreichen, wovon ein bedeutender Teil für die Prävention und ein weiterer Teil für Behandlung aufgewendet werden könnte. Dass eine staatliche Regulierung des Marktes unter Verzicht auf strafrechtliche Intervention eine Erhöhung der Inzidenz bringen sollte, ist eine unbewiesene Behauptung. Jedenfalls hat die repressive Politik in den vergangenen 25 Jahren keine Senkung der Inzidenz gebracht und die auf dem Schwarzmarkt zirkulierende Menge nicht beeinflusst (vgl. dazu auch die Arbeit von Pies in diesem Buch). Erfahrungen aus den Zeiten der Alkoholprohibition lassen auch kein anderes Ergebnis erwarten.
Bei einer staatlichen Heroinabgabe würden die direkten Kosten unter 10 Franken täglich betragen, die Bruttokosten dürften sich im Bereich von 40 Franken bewegen (Uchtenhagen 1997). Die patienten haben einen persönlichen finanziellen Beitrag zur Behandlung zu leisten. Die Kostenersparnisse im Bereich der Prävention von Krankheiten sind beträchtlich, ebenso wie diejenigen im Bereich der Reduktion von Kriminalität. Im Verhältnis zur stationären Behandlung oder zur Inhaftierung, die sich auf mehrere hundert Franken täglich belaufen (die Vollkosten eines Tages Gefängnisaufenthalt betragen ca. 400 Franken), sind die Programme zur Opiatabgabe an Schwerstsüchtige ausserordentlich kosteneffizient, wobei die Heroinabgabe im Verhältnis zur Methadonabgabe davon profitieren kann, dass einerseits die Substanz billiger, andererseits die Bedürfnislage der Personen, die von der Szene geholt werden sollen, besser getroffen wird. Allerdings müssen für unterschiedliche Typen von Abhängigen auch unterschiedliche Behandlungsschemata zur Disposition stehen. Dabei spielt die abstinenzorientierte Therapie eine wichtige Rolle, zeigt es sich doch, dass einige Personen aus den Opiatverschreibungsprogrammen dahin wechseln.
Die öffentliche Verwaltung als Trägerin der Drogenrepression gerät zunehmend unter den Druck, die Effizienz der ergriffenen Massnahmen auch belegen zu müssen, und zwar nicht nur mit Erfolgsmeldungen über Verhaftungen und Konfiskationen in den Zeitungen. Der Effizienznachweis ist unter anderem auch ein zentrales Instrument des New Public Management, um öffentliche Finanzmittel in Bereiche zu lenken, die Erfolge vorweisen und dem Gemeinwohle dienen. Da die Effizienz der Drogenrepression bei der Kontrolle des Drogenmarktes, der Reduktion von Angebot und Nachfrage, auch bei einer Multiplikation der Ressourcen nicht gewährleistet ist (Pommerehne und Hart 1991), sind politische Entscheidungen in diesem Bereich fällig. Zudem liegen die direkten Kosten für medizinische Betreuung, Sozialarbeit, Prävention und Forschung bei nicht mehr als einem Drittel der Repressionskosten (Bernasconi 1993). In den letzten Jahren konnte einzig ein gewisser Erfolg bei der Verdrängung der sogenannten offenen Szenen erzielt werden, wobei allerdings auch Verschlechterungen des Gesundheitszustandes der Betroffenen wegen schlechterer Erreichbarkeit in Betracht gezogen werden muss. Dieser negative Nebeneffekt konnte allerdings wohl durch die Ausweitung der Methadonprogramme und die Abgabe von Heroin im Rahmen des Schweizer Forschungsprojektes kompensiert werden (Uchtenhagen 1997).
hier sitzt die Zählmarke der ProLitteris






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