Der Kampf ums Recht. Abstracts

Der Kampf ums Recht. Abstracts des 2. Kongresses der deutschsprachigen Rechtssoziologischen Gesellschaften.

Herausgegeben von Christian Boulanger, Michelle Cottier u.a.

129 S. – 29,5 x 21,0 cm

Preis Fr. 40.- Eur 25.-

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Weiterlesen Abschaffung des Rechts, Abstracts
© ProLitteris, Josef Estermann

  1. Empirische Auswertung und Thesenprüfung

Die vorliegende Untersuchung ist durch zwei Thesenzusammenhänge gekennzeichnet. Strafjustiz als Klassenjustiz bedeutet, daß sich die Klasse, aus der sich die Richter rekrutieren, gegen die Klasse, aus der die Strafgefangenen stammen, durchsetzt. Im gesamten Kriminalisierungsprozeß müßten also die oberen Schichten gegen Kriminalsanktionen, das heißt hier Freiheitsentzug, immun sein, während die unteren Schichten verstärkt kriminalisiert werden. In der deskripitven Statistik haben wir gesehen, daß Unterschichtsangehörige im Gefängnis massiv übervertreten sind. Da wir jedoch keine Daten über den gesamten Kriminalisierungsprozeß haben, sondern nur über die Strafgefangenen selber, kann sich der Thesenzusammenhang der Klassenjustiz nur in bezug auf graduelle Unterschiede bei der Kriminalisierung von Angehörigen verschiedener gesellschaftlicher Schichten bestätigen oder als falsch erweisen. Im einzelnen sind folgende Thesen zu überprüfen: Unterschichtsangehörige werden früher kriminalisiert als Angehörige oberer Schichten. Sie werden öfter verurteilt, das einzelne Strafmaß ist höher und ebenso die gesamte Internierungsdauer.

Der zweite Thesenzusammenhang bezieht sich auf die interaktionistische Kriminalsoziologie. Das im Gerichtsverfahren festgestellte kriminelle Handeln besitzt im Gegensatz zum tatsächlichen zu transformierenden Handeln keine objektiv oder naturwissenschaftlich feststellbare Qualität, sondern ist als Zuschreibung Resultat des Interaktionsprozesses zwischen den Instanzen sozialer Kontrolle und dem Betroffenen und eventuell weiteren Beteiligten (Zeugen, Rechtsanwälte). Der Thesenzusammenhang der interaktionistischen Kriminalsoziologie trifft sich an der Stelle mit demjenigen der Klassenjustiz, wo wir annehmen, daß aufgrund ihrer sozialen und ökonomischen Lage Benachteiligte auch im Interaktionsprozeß der Kriminalisierung Nachteile in Kauf nehmen müssen. In diesem Falle ist die schlechte sozioökonomische Lage ein Kriminalisierungsmerkmal sui generis, das nicht nur auf die Handlungsmotivationen und -dispositionen der Betroffenen wirkt, sondern auch als Auswahlkriterium der Instanzen sozialer Kontrolle fungiert. (1) Wir können also die oben formulierten Thesen auch der interaktionistischen Kriminalsoziologie zuordnen. Weiterhin ist zu vermuten, daß jede erfolgreiche Zuschreibung kriminellen Handelns weitere Zuschreibungen wahrscheinlicher und folgenschwerer macht: Strafmaß und Dauer sämtlicher Internierungen sind abhängig vom Zeitpunkt der ersten und der aktuellen Verurteilung, der Zahl der Vorstrafen und der Qualität der zugeschriebenen Handlungen, wobei die „kriminelle Qualität“ nicht in erster Linie als Verletzung von· Persönlichkeitsrechten und persönlicher Integrität, sondern als Verletzung von Normen der Aneignung von Gütern und Werten in Erscheinung tritt.

  1. Die Bedeutung des Alters im Kriminalisierungsprozeß

Wir vermuten, daß das Lebensalter einen wesentlichen Einflußfaktor im Kriminalisierungsprozeß darstellt, einerseits als Zeitpunkt des Beginns der Kriminalisierung und andererseits als Zeitpunkt der aktuellen Zuschreibung von kriminellem Handeln. Das Alter könnte auch ein Index für bestimmtes kriminelles Handeln sein, beispielsweise für bestimmte Former, der Jugendkriminalität (,Zigarettenautomatenplünderer‘ oder ,Fahrrad- und Motorraddiebe‘), die eventuell zu Frühkriminalisierung führen.

Indikatoren für den Zeitpunkt des Beginns der kriminellen Karriere sind das Alter zur Zeit des ersten Kontaktes mit Instanzen sozialer Kontrolle, das Alter zur Zeit der ersten Verurteilung und das Alter zur Zeit der ersten Internierung aufgrund eines Gerichts- oder Verwaltungsaktes (Internierung in Erziehungsanstalt, Arbeitsanstalt oder Gefängnis). Diese drei Variablen sind sich in Verteilung und Richtung des Einflusses auf andere Variablen sehr ähnlich (Tabelle 1). Das Alter zur Zeit des Beginns der kriminellen Karriere hängt deutlich mit Aufenthalten in Heimen und Erziehungsanstalten zusammen. Je jünger der Strafgefangene zu diesem Zeitpunkt war, desto eher wurde er in Heimen erzogen und desto länger war der Aufenthalt in Heimen, insbesonders Erziehungsanstalten. Deutlich ist auch der Einfluß der Internierung der Eltern. Waren die Eltern des Strafgefangenen interniert wird seine Frühkriminalisierung wahrscheinlicher.

Je jünger der Strafgefangene zur Zeit seiner Erstkriminalisierung war, desto größer ist die Anzahl der Verurteilungen zum Zeitpunkt der aktuellen Verurteilung. Von einer ,Besserung‘ durch die Behandlung des Betroffenen mit strafrechtlichen oder sonstigen öffentlichen Erziehungsmaßnahmen kann also schwerlich die Rede sein.

Ein überraschender Zusammenhang besteht zwischen dem Alter zu Beginn der kriminellen Karriere und der Art der ersten Verurteilung. Je jünger der Betroffene war, desto eher führte die erste Verurteilung zum Freiheitsentzug. Es handelt sich hier meistens um freiheitsentziehende Jugendmaßnahmen (Einweisung in Erziehungs- und Arbeitserziehungsanstalt). Das Jugendstrafrecht garantiert also durchaus keine „mildere“ Behandlung als das Erwachsenenstrafrecht, sondern nur effektivere Selektionsmöglichkeiten. Ein hohes Alter zur Zeit der ersten Internierung hängt mit einer !angen Zeitspanne zwischem dem ersten Kontakt mit den Instanzen sozialer Kontrolle und der ersten Internierung zusammen. Der Zusammenhang mit dem Alter zur Zeit der ersten Verurteilung und des ersten Kontaktes mit den Instanzen ist schwächer. Im Falle der Frühkriminalisierung verkürzt sich also die Zeitspanne zwischen erster Auffälligkeit und erster Internierung.

Das Alter zu Beginn der kriminellen Karriere hat zwar nur einen schwach negativen Einfluß auf die Dauer der aktuellen Freiheitsstrafe, auf die Gesamtinternierungsdauer vor dem aktuellen Urteil hingegen einen hochsignifikanten: Je jünger ein Strafgefangener zur Zeit seiner Erstkriminalisierung war, desto länger ist die Dauer der Internierung vor der aktuellen Verurteilung und desto länger die gesamte Zeit, die er in totalen Institutionen wie Gefängnis oder Arbeitserziehungsanstalt verbracht hat. Hier zeigt sich die fatale Wirkung der Frühkriminalisierung auf den Lebensverlauf und die kriminelle Karriere der Betroffenen.

Tabelle 1: Korrelationen der Altersvariablen


AEKAEIAEVAAV
Alter z. Zt. des ersten Kontaktes mit Instanzen (AEK)



Alter z. Zt. der ersten Internierung (AEI)
0,932



Alter z. Zt. der ersten Verurteilung (AEV)
0,796

0,705


Alter z. Zt. der aktuellen Verurteilung (AAV)
0,480

0,469

0,501

Zeitspanne erster Kontakt bis erste Internierung
0,233

0,576

0,136

0,295
Geschlecht (2)nsns0,1410,067
Nationalität (3)0, 0960, 0630,147ns
Dauer der Heimerziehung-0,536-0,587-0,341-0,259
Dauer des Erziehungsheim­ aufenthalts
-0,679

-0, 753

-0,405

-0, 189
Eltern interniert-0,210-0,232-0,162-0, 172
Erste Verurteilung Freiheitsentzug
-0,314

-0,362

-0,362

-0,160
Anzahl Verurteilungen-0,187-0,181-0,2370,427
aktuelles Strafmaßns-0,069ns0,237
aktuelle Verurteilung Maßnahmevollzug
-0,140

-0,176

-0, 118

0,227
Dauer der Vorinternierungen-0,522-0,569-0,3900,357
Gesamte Internierungsdauer-0,303-0,509-0,2540,323
erste Verurtei1ung – Diebstahl
-0,355

-0,357

-0,413

-0,223
– Betrug0,1340,0870,1490,188
– Raub-0,072-0,080-0,098-0, 177
– absichtliche Tötung0,1710,1310, 183ns
– Sexualdelikte ohne



Gewaltanwendung0,1020,1000,1340,135
– Verkehrsdelikte-0,138-0,123-0, 172-0,210
– Rauschgiftdeliktens-0,056ns-0, 163

Das Alter zur Zeit der aktuellen Verurteilung wird negativ beeinflußt von Heimaufenthalt, Internierung der Eltern und der Art der ersten Verurteilung. Je länger ein Heimaufenthalt gedauert hat, je eher die Eltern interniert waren und je eher die erste Verurteilung zu Freiheitsentzug geführt hat, desto jünger ist der Strafgefangene zur Zeit der aktuellen Verurteilung. Hohes Alter zur Zeit der aktuellen Verurteilung hängt mit hohem aktuellen Strafmaß, langer Internierungsdauer vor der aktuellen Verurteilung und hoher Gesamtinternierungsdauer zusammen. Das weist einerseits darauf hin, daß kriminelle Karrieren tatsächlich stattfinden, d.h. mehrmalige Verurteilungen, lange Gesamtinternierungsdauer und zunehmende Härte der Urteile im Verlauf des Kriminalisierungsprozesses eine normale Erscheinung darstellen, andererseits sind die Zusammenhänge nur Ausdruck dessen, daß ältere Strafgefangene mehr ,Gelegenheit‘ hatten, kriminalisiert zu werden und einen bedeutenden Teil ihrer Lebenszeit hinter Gittern zu verbringen.

In jugendlichem Alter sind Verurteilungen wegen Diebstahls, Raubes und wegen Verkehrsdelikten häufiger, wegen Betrugs, Sexualdelikten und Tötungsdelikten hingegen seltener. Jugendliches Alter fördert vor allem die Zurechnung üblicher“ Eigentumskriminalität, z.B. Entwendungen, Entreißdiebstähle bzw. Raub, Einbruch etc. Diese Art von Verurteilungen steht zumeist am Anfang der gerichtlich festgeschriebenen kriminellen Karriere.

Niedriges Alter bei Beginn der Kriminalisierung ist ein Index für die Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen und (zusammen mit hohem Alter zur Zeit der aktuellen Verurteilung) für das Vorliegen einer kriminellen Karriere, Heimaufenthalt und Internierung der Eltern sind Indices für die Zuschreibung kriminellen Handelns in jugendlichem Alter.

5.2 Die Bedeutung des sozioökonomischen Status des Strafgefangenen und seiner Eltern

Die Herkunft hat einen starken Einfluß darauf, ob und wie lange der spätere Strafgefangene in Heimen untergebracht war (Tabelle 2). Der sozioökonomische Status der Eltern ist also ein Selektionskriterium für Heimunterbringung, die wiederum ein selbständiger Index für die Zuschreibung kriminellen Verhaltens ist. Noch stärker ist der Zusammenhang mit der Dauer des Aufenthaltes in Erziehungsheimen und -anstalten, was in den meisten Fällen schon der Kriminalisierung nahekommt oder mit ihr zusammenfällt. Je niedriger die Schichtangehörigkeit der Eltern, desto größer die Wahrscheinlichkeit, in einem Heim untergebracht zu werden und desto länger der Aufenthalt in Heimen, insbesondere in Erziehungsheimen.

Tabelle 2: Korrelationen mit dem sozioökonomischen Status des Strafgefangenen und seiner Eltern

HerkunftStatusAusbil­ dungBeruf (4)
Dauer der Internierung in Heimen -0,289-0,237-0,201-0, 211
Dauer der Internierung in Erziehungsheimen -0,350
-0,320

-0,275

-0,282
Dauer der Internierung vor der aktuellen Verurteilung -0,246
-0,232

-0,196

-0,202
Dauer der aktuellen Verurteilung (-0,052)-0,1445)-0,094-0,149
Gesamte Dauer der Internierungen -0,227-0,203-0, 164-0,181
Grad der Kriminalisierung -0, 284-0,324-0,291-0,309
Alter z. Zt. des ersten Kontaktes mit Kontrollinstanzen (AEK) 0,322
0,318

0,236

0,307
– der ersten Internierung (AEI) 0,3420,3570,2540,352
– der ersten Verurteilung (AEV) 0,1860,2760,1960,280
– der aktuellen Verurteilung (AAV)0,1350,2380,0980,285
Zeitraum erster Kontakt bis erste Internierung O, 222
0, 207

0,134

0,226
Erste Verurteilung Freiheitsentzug -0, 212-0, 165-0,128-0, 172
Untersuchungshaft ns-0, 090-0,093-0,067
Internierung der Eltern (6) -0,193-0,142-0, 112-0,132
aktuelle Verurteilung Diebstahl -0, 126-0, 275-0,214-0,252
aktuelle Verurteilung Betrug O, 1380, 2340,1450,248
aktuelle Verurteilung Sexualdelikt ohne Gewaltanwendung -0, 078
-0, 106

-0,130

-0,070
aktuelle Verurteilung Verkehrsdelikte ns-0, 102-0,126-0,078
aktuell Maßnahmevollzug -0, 082 _-0, 190-0,123-0,196

Herkunft aus der Unterschicht hat auch einen direkten Einfluß auf die Dauer der Internierungen vor der aktuellen Verurteilung und die Dauer sämtlicher Freiheitsstrafen (Gesamtinternierungsdauer und Grad der Kriminalisierung), nicht aber auf die Dauer der aktuellen Freiheitsstrafe. Ein deutlicher Zusammenhang zwischen Herkunft und aktueller Internierungsdauer besteht jedoch bei denjenigen Strafgefangenen, die wegen Vergewaltigung, Körperverletzungs- und Tötungsdelikten verurteilt wurden. Dieser Umstand könnte darauf hindeuten, daß Unterschichtsherkunft bei der Transformation eines Verhaltens in kriminelles Handeln als Index für Gewaltanwendung gilt. Das entspräche der verbreiteten Mittelschichtsvorstellung, die der Unterschicht einen Hang zu Brutalität und Gewaltanwendung zuschreibt. Auf jeden Fall ist bei Gewaltdelikten Unterschichtsherkunft ein strafverschärfendes Kriterium.

Signifikante Zusammenhänge bestehen zwischen Herkunft und Alter zur Zeit der ersten Kriminalisierung. Je niedriger die Schichtangehörigkeit der Eltern, desto jünger war der Strafgefangene zum Zeitpunkt des ersten Kontaktes mit den Instanzen sozialer Kontrolle, der ersten Verurteilung und der ersten Internierung. Der Zusammenhang mit dem Alter zur Zeit der aktuellen Verurteilung ist schwächer, am stärksten ist derjenige zwischen Herkunft und erster Internierung. Kinder aus Unterschichtsfamilien sind besonders von der Frühkriminalisierung betroffen. Herkunft aus der Unterschicht ist ein Index für die Zurechnung kriminellen Verhaltens in jugendlichem Alter. Es besteht auch ein Zusammenhang zwischen Herkunft und dem Zeitraum vom ersten Kontakt mit den Instanzen bis zur ersten Internierung. Niederer Status der Eltern verkürzt diese Zeitspanne.

Ein schwacher Zusammenhang besteht zwischen Herkunft aus der Unterschicht und der Internierung eines oder beider Elternteile im Gefängnis oder einer psychiatrischen Anstalt. Herkunft hat auch einen Einfluß darauf, ob die erste Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung führt. Hier sind aus der Unterschicht stammende Personen ebenfalls benachteiligt. Kinder von Unterschichtsangehörigen werden häufiger wegen Diebstahls, seltener wegen Betrugs verurteilt.

Analoge Zusammenhänge bestehen zwischen dem sozioökonomischen Status des Strafgefangenen und den soeben erwähnten Variablen. Der Zusammenhang zwischen Status und aktueller Dauer der Freiheitsstrafe ist zwar signifikant, erklärt aber selbst bei Kontrolle der Deliktsarten nur knapp 4 % der Varianz der Strafdauer. Deutlich ist der Zusammenhang zwischen hohem Status und hohem Alter zur Zeit der aktuellen Verurteilung. Eine Parallelentwicklung von Status und Alter ist jedoch für alle Bevölkerungsschichten gegeben und nicht typisch für. Strafgefangene. Der Zusammenhang zwischen hohem Alter zur Zeit der ersten Internierung und hohem Status hingegen deutet auf den negativen Einfluß der Frühkriminalisierung auf die sozioökonomischen Chancen des Betroffenen hin. Da die meisten Strafgefangenen schon vor ihrem zwanzigsten Lebensjahr kriminalisiert wurden, haben sich dadurch ihre Möglichkeiten verringert oder sogar aufgehoben, begehrte gesellschaftliche Positionen zu erreichen. Ebenso steht die Dauer der Internierung in Heimen in negativem Zusammenhang mit dem sozioökonomischen Status, insbesondere mit der Qualität der Berufsbildung.

Der Status hat auch einen, zwar eher unbedeutenden Einfluß auf die Art und die Umstände der aktuellen Verurteilung. Strafgefangene mit höherem Status wurden seltener in Untersuchungshaft genommen. Sie wurden auch seltener wegen Diebstahls, Sexualdelikten und Verkehrsdelikten verurteilt, häufiger hingegen wegen Betrugs.

Sehr deutlich ist der Zusammenhang zwischen sozioökonomischem Status und krimineller Karriere: Je schlechter die ökonomischen Lebenschancen des Betroffenen, desto länger (absolut) und häufiger (relativ zu seiner Lebenszeit) wird er gefangen gehalten.

Fassen wir zusammen: Niederer sozioökonomischer Status und niederer Status der Eltern sind Indices für die Verhängung höherer Freiheitsstrafen, für die Zuschreibung kriminellen Handelns in jugendlichem Alter und für die Ausprägung einer kriminelle Karriere (hohe Gesamtinternierungsdauer und hoher Grad der Kriminalisierung). Sie sind ein Index für Diebstahl, nicht aber für Betrug. Unterschichtsangehörigkeit hängt zusammen mit Internierung der Eltern, Aufenthalt in Heimen und langer Dauer des Aufenthalts, mit früher Kriminalisierung und härterer Behandlung bei der Verurteilung, d. h. eher Untersuchungshaft und eher Freiheitsstrafe ohne Bewährung bei der ersten Verurteilung und eher Maßnahmevollzug bei der aktuellen Verurteilung.

Soweit es die sozioökonomischen Merkmale betrifft, lassen sich die eingangs erwähnten Thesenzusammenhänge jedenfalls nicht falsifizieren. Obwohl die Koeffizienten zum Teil sehr niedrige Werte annehmen, kann man davon ausgehen, daß die unteren Schichten verstärkt kriminalisiert werden, was den Kern der Klassenjustiz ausmacht.

5.3 Der Einfluß von Herkunftsvariablen auf die ersten Kriminalisierungsereignisse

Frau zu sein immunisiert weitgehend gegen Kriminalisierung. Über andere Formen repressiver sozialer Kontrolle ist damit nichts gesagt, eine verstärkte Psychiatrisierung von Frauen ist denkbar. Falls jedoch einer Frau kriminelles Handeln zugeschrieben wird, ergeben sich für sie im weiteren Verlauf der kriminellen Karriere keine deutlichen Vorteile.

Das Alter zur Zeit der ersten Verurteilung wird durch die Herkunftsvariablen nicht so gut erklärt wie das Alter zur Zeit der ersten Internierung und des ersten Kontaktes mit Instanzen sozialer Kontrolle. Dies entspricht auch dem Ergebnis, daß je niedriger die Herkunftsschicht und je eher die Eltern interniert waren, desto kürzer der Zeitraum zwischen erster Auffälligkeit und erster Internierung ist. Die hier nicht aufgeführten partiellen Korrelationen, d. h. Die von den einzelnen Herkunftsvariablen unter Abzug der zusammen mit den übrigen Variablen erklärten Anteile der ersten Kriminalisierungsereignisse zeigen, daß die Einflüsse von Geschlecht, Nationalität, In­ ternierung und Status der Eltern weitgehend voneinander unabhängig sind. Die Interkorrelationen zwischen den Herkunftsvariablen sind außer Status/Internierung der Eltern (Gamma = -0, 193) nicht signifikant.

Tabelle 3: Korrelationen der Herkunftsvariablen

unabhängige Variablen (Herkunftsv aria blen)Korre­ lationabhängige Variablen (erste Kriminalisierungs­ ereignisse)
Internierung der Eltern-0,232Alter zur Zeit der
Status der Eltern0,342ersten Internierung
Nationalität ( 7)0,06316,3 % erklärte Varianz (8)
Internierung der Eltern-0,201Alter zur Zeit des ersten
Status der Eltern0,322Kontaktes mit Instanzen
Nationalität0,09613,1 % erklärte Varianz
Geschlecht (9)0,141Alter zur Zeit der
Internierung der Eltern-0, 165ersten Verurteilung
Status der Eltern0,1867, 8 % erklärte Varianz
Nationalität0,147
Internierung der Eltern-0,125Zeitspanne erster Kontakt
Status der Eltern0,222bis erste Internierung
Nationalität-0,0839, 2 % erklärte Varianz
Geschlecht0,099Dauer der Internierung
Internierung der Eltern0,227in Erziehungsheimen
Status der Eltern-0,35016, 8 % erklärte Varianz



Die eigentliche abhängige Variable ist die erste Verurteilung: Die Kriminalisierung ist definitiv, wenn sie zu Freiheitsentzug geführt hat (Tabelle 4).

Der Einfluß von Status und Internierung der Eltern ist vor allem über das Alter zur Zeit des Beginns der kriminellen Karriere vermittelt. Eine wichtige Rolle spielt die Zeitspanne zwischen der ersten Auffälligkeit und der ersten Internierung. Je kürzer diese Zeitspanne, desto eher führt die erste Verurteilung zu Freiheits­ entzug. Ebenso erhöht ein Aufenthalt im Erziehungsheim die Wahr­ scheinlichkeit eines freiheitsentziehenden Urteils. Allgemein läßt sich sagen: Je jünger der Strafgefangene zur Zeit des Beginns der kriminellen Karriere war, desto eher wurde er schon im Zuge der ersten Verurteilung definitiv kriminalisiert.

Tabelle 4: Korrelationen mit erster Verurteilung

Die Analyse der partiellen Korrelationen zeigt, daß die drei Altersvariablen einen großen Anteil der Varianz der ersten Verurteilung gemeinsam erklären. So ist z.B. der Zusammenhang zwischen dem Alter zur Zeit des ersten Kontaktes mit den Instanzen sozialer Kontrolle unter Berücksichtigung des Einflusses des Alters zur Zeit der ersten Verurteilung nicht mehr signifikant. Die partielle Korrelation des Zeitraums zwischen erster Auffälligkeit und erster Internierung hingegen bleibt bei der Kontrolle sämtlicher übrigen Variablen hochsignifikant und spielt somit eine eigenständige und bedeutende Rolle in bezug auf den Ausgang der ersten Verurteilung. Viele Strafgefangene, besonders wenn sie früh kriminalisiert wurden, waren schon vor ihrer ersten Verurteilung interniert. Der Einfluß der Erziehungsheimaufenthalte ist bei Kontrolle des Zeitraums zwischen erster Auffälligkeit und erster Internierung und bei Kontrolle des Alters zur Zeit der ersten Internierung verhältnismäßig schwach.

Fassen wir zusammen. Niederer sozioökonomischer Status der Eltern und Internierung der Eltern sind Indices für eine Zuschreibung kriminellen Handelns in jugendlichem Alter. Jugendliches Alter zur Zeit des Beginns der kriminellen Karriere, kurzer Zeitraum zwischen erster Auffälligkeit und erster Internierung sowie Aufenthalt in Erziehungsheimen sind Indices für die Wahl von ,Verurteilung zu Freiheitsentzug ohne Bewährung‘ als Rechtsfolge eines im Gerichtsverfahren definierten kriminellen Verhaltens.

5.4 Der Einfluß früherer Kriminalisierungsereignisse auf die aktuelle Verurteilung

Als frühere Kriminalisierungsereignisse gelten sämtliche Daten über Kontakte mit den Instanzen sozialer Kontrolle vor der aktuellen Verurteilung, insbesondere Vorverurteilungen, Dauer der Aufenthalte in Gefängnis oder Erziehungsanstalten, Art der ersten Verurteilung (Buße/Geldstrafe, Freiheitsstrafe oder strafrechtliche Maßnahme) und die Art des Delikts, weswegen der Strafgefangene verurteilt wurde.

Bei Dauer und Art der aktuellen Verurteilung nehmen die Korrelationskoeffizienten niedrige Werte an (Tabelle 5). Von wesentlicher Bedeutung ist nur die Dauer der Internierungen vor der aktuellen Verurteilung. Je länger die Vorinternierungsdauer, desto länger dauert der aktuelle Freiheitsentzug (12 % erklärte Varianz) und desto eher verhängt der Richter eine strafrechtliche Maßnahme, wie z.B. Verwahrung als Gewohnheitsverbrecher ( 20 % erklärte Varianz). Wenn ein Rückfall im strafrechtlichen Sinne vorliegt, besteht derselbe Zusammenhang. Strafverschärfung bei Rückfall oder bei „erheblicher krimineller Energie des Straftäters“, wofür die bisherige Internierung ein Index sein könnte, liegt durchaus innerhalb des rechtlichen Entscheidungsprogramms im Strafverfahren. Die Ergebnisse zeigen, daß dieses Entscheidungsprogramm auch faktische Gültigkeit hat, und daß es einen wesentlichen Einfluß auf die Festschreibung von kriminellen Karrieren ausübt. Im Alltagswissen des Richters mag es die Form annehmen: ,,Je länger ein Angeklagter schon im Gefängnis war, desto eher ist er ein Krimineller, der hart bestraft werden muß.“

Weitere signifikant positive zusammenhänge ergeben sich zwischen der aktuellen Internierungsdauer und der Dauer des Aufenthaltes in Heimen und Erziehungsanstalten, der Anzahl der Vorverurteilungen und dem Freiheitsentzug als Rechtsfolge der ersten Verurteilung. Je größer der Zeitraum zwischen erster Auffälligkeit und erster Internierung war, desto kürzer ist die aktuelle Internierung.

Analoge Zusammenhänge bestehen zwischen Kriminalisierungereignissen und der Verhängung einer strafrechtlichen Maßnahme. Diese Maßnahmen bedeuten einen erheblich längeren Freiheitsentzug. Je jünger der Strafgefangene zur Zeit seiner ersten Internierung war und je eher er schon einmal wegen Diebstahls oder Betrugs verurteilt wurde, desto eher wird eine strafrechtliche Maßnahme verhängt. Eigentumsnormverletzungen und Frühkriminalisierung haben eine zentrale Bedeutung im Kriminalisierungsprozeß.

Bei der Art der abgeurteilten Delikte ergeben sich außer bei der Verurteilung wegen Diebstahls nur wenige schwach signifikante Zusammenhänge. Die Gefängnisinsassen zeichnen sich durch eine weitgehend „homogene Deliktsstruktur“ aus. Eine Verurteilung wegen Diebstahls hingegen ist umso wahrscheinlicher, je jünger der Angeklagte zur Zeit des Beginns der kriminellen Karriere war, je länger die Internierung in Heimen und Erziehungsanstalten dauerte, je kürzer die Zeitspanne zwischen erster Auffälligkeit und erster Internierung und je länger die Internierungen vor der aktuellen Verurteilung dauerten. Die früheren Kriminalisierungsereignisse erklären 32 % der Gesamtvarianz der Verurteilungen wegen Diebstahls.

Tabelle 5 Korrelation früherer Kriminalisierungsereignisse mit der aktuellen Verurteilung

Die Korrelationen von Vorverurteilung und aktueller Verurteilung wegen des gleichen Deliktes sind hoch: Wurde jemand wegen eines bestimmten Deliktes verurteilt, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit einer weiteren einschlägigen Verurteilung.

5.5 Regressionsanalyse des Strafmaßes (Dauer des aktuellen Freiheitsentzuges)

Wie schon im vorhergehenden Abschnitt festgestellt, nehmen die Korrelationskoeffizienten mit Strafmaß (Tabelle 6) niedrigere Werte an. Deutlich ist nur der Einfluß der Dauer der Vorinternierungen. Je länger der Strafgefangene schon vor seiner aktuellen Verurteilung im Gefängnis war, desto höher ist das Strafmaß. Die Ereignisse und Merkmale, die zeitlich vor der aktuellen Verurteilung liegen, erklären gemeinsam nur 13 % der Gesamtvarianz. Auch die Art der abgeurteilten Delikte erklären nur 10 % zusätzliche Varianz. Die angewendete Strafrechtsnorm ist nicht zentraler Bestimmungsfaktor des Strafmaßes. Die letztendlich erklärten 77 % der Gesamtvarianz sind hauptsächlich auf die Variable Maßnahmevollzug zurückzuführen. Wenn der Richter eine strafrechtliche Maßnahme anstelle einer ,normalen‘ Freiheitsstrafe verhängt, steigt die Dauer des Freiheitsentzuges um durchschnittlich über 60 %.

Betrachtet man aber nur eine Art von Verurteilungen (hier Diebstahl und kein weiteres Delikt, Tabelle 7), zeigen sich wesentlich deutlichere Zusammenhänge: Je kürzer der Zeitraum zwischen erstem Kontakt mit den Instanzen sozialer Kontrolle und der ersten Internierung, je niedriger der sozioökonomische Status, je länger die Dauer der Internierungen vor der aktuellen Verurteilung und je größer die Anzahl der Vorverurteilungen, desto höher ist das Strafmaß. Die Ereignisse und Merkmale, die zeitlich vor der aktuellen Verurteilung liegen, erklären gemeinsam etwa die Hälfte der Varianz des Strafmaßes. Der übrige Teil der gesamten erklärten Varianz von 91 % ist auf die Verhängung von strafrechtlichen Maßnahmen zurückzuführen, die die durchschnittliche Dauer des Freiheitsentzugs um 80 % erhöht.

Die Variablen, die nicht von den Eingriffen der Instanzen in das Leben des Strafgefangenen beeinflußt sind wie Geschlecht, Nationalität, Internierung und Status der Eltern bestimmen das aktuelle Strafmaß kaum. Auch der sozioökonomische Status korreliert nur schwach negativ mit der aktuellen Internierungsdauer. Einen stärkeren Einfluß haben vorhergegangene Kriminalisierungsereignisse (Anzahl der Vorstrafen, Dauer der Vorinternierungen) und Merkmale der aktuellen Verurteilung (Rückfall, Art des Deliktes), wobei gerade die Art des aktuell abgeurteilten Deliktes keine zentrale Rolle spielt.

Der Thesenzusammenhang der Klassenjustiz läßt sich aufgrund dieser Ergebnisse auf der Ebene der Höhe der im Einzelfall verhängten Freiheitsstrafe nicht ohne weiteres belegen. Dabei muß allerdings beachtet werden, daß Freisprüche, Bewährungsstrafen und vorgerichtliche Selektion sich unserem Zugriff entziehen. Die entsprechende These müßte lauten: Wenn abweichendes Verhalten gerichtsrelevant wurde und wenn die Interaktion vor Gericht zur Verhängung einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung geführt hat, läßt sich eine klassenspezifische Ungleichbehandlung bezüglich der Höhe des Strafmaßes nicht mit genügender Deutlichkeit nachweisen.

Tabelle 6: Regressionsanalyse des aktuellen Strafmasses ( 14)

mult. mult. Zuwachs einf.

r r‘ r‘ r

1 Geschlecht Mann (0), Frau (1) 0,113 0,013 0,013 0, 113

2 Aufenthaltsdauer Erziehungsheim0,1890,0360,0230,130
3 erste Verurtei 1ung Freiheitsentzug0, 2060,0430,0070,103
4 Sozioökonomischer Status0, 2430,0590.016-0,144
5 Dauer der Vorinternierungen0, 3080,0950,0360,347
6 Alter z. Zt. der aktuellen Verurt.0,3160,1000,0050,234
7 Vorstrafe gemeingefährliches Delikt0, 3230, 1040,0040, 110
8 Vorstrafe Betrug0, 3270, 1070,0030,037
9 – Aufenthaltsdauer Erziehungsheim0, 3270, 107-0
10 Anzahl Verurteilungen0, 3310, 1100,0030,151
11 Vorstrafe Rauschgiftdelikte0, 3350,1120,002-0,058
12 Vorstrafe Verkehrsdelücte0, 3380,1140,002-0,060
13 Vorstrafe Diebstahl0, 3400, 1160,0020,076
14 Untersuchungshaft nein (0), UH (1)0,3600,1300,0140,139
15 aktuelle Verurteilung Militärdelikte0,3950,1560,026-0, 190
16 aktuelle Verurteilung Tötung0, 4230,1790,0230,152
17 aktuelle Verurteilung Raub0,4400,1940,0150,127
18 aktuelle Verurt. Vergewaltigung0, 4500,2030,0090,087
19 – Geschlecht0,4500,203-0
20 akt. Verurt. gemeingefährl. Delikte0, 4590, 2110,0080,078
21 aktuell Maßnahmevollzug0,8700,7570,5460,785
22 – Anzahl Verurtei 1ungen0, 8700,757-0
23 aktuelle Verurteilung Verkehrsdelikte0, 8760,7670,001-0,067

Status) vor den späteren (aktuelle Deliktsgruppe, Untersuchungshaft, Maßnahmevollzug) eingeführt werden.

mul t. r: multipler Korrelationskoeffizient r

mult. r‘: multipler Determinationskoeffizient r‘. oder gemeinsam erklärte Varianz

einf. r: einfacher bivariater Korrelationskoeffizient

Der Thesenzusammenhang der interaktionistischen Kriminalsoziologie und der Theorie der kriminellen Karriere läßt sich hingegen eindeutig bestätigen: Schon kriminalisierte Personen haben höhere Freiheitsstrafen zu erwarten, wobei nicht so sehr die Qualität der vorhergegangenen Kriminalisierung in Form der abgeurteilten Delikte der Vorstrafen, sondern deren bloßes Vorhandensein bzw. deren Quantität (Anzahl der Vorstrafen und Dauer der Vorinternierungen wesentlich ist. Je früher und je intensiver Kriminalisierung stattgefunden hat, desto wahrscheinlicher und schwerer in bezug auf das Strafmaß sind nachfolgende Kriminalisierungen.

Tabelle 7: Regressionsanalyse des Strafmaßes, Diebstahl ist einziges aktuell abgeurteiltes Delikt, N = 142 (15)


mult. rmult. r•Zuwachs r•einf. r
1 Geschlecht Mann (0)‘ Frau (1)0,1240,0150,015-0,124
2 Zeitraum Kontakt bis Internierung0,2530,0640,049-0,213
3 AEV0,2860,0830,018-0,138
4 Sozioökonomischer Status0,3810,1450,063-0,190
5 Dauer der Vorinternierungen0,5550,3080,1630,425
6 AAV0,5910,3490,0410,405
7 Anzahl Verurteilungen0,6070,3680,0180,261
8 aktuelle Verurt. Maßnahmevol lzug0,9270,8590,4910,918
9 – Dauer der Vorinternierungen0,9170,859-0
10 – AEV0,9270,859-0
11 – Sozioökonomischer Status0,9260,858-0,001
12 Vorstrafe Diebstahl0,9370,8780,0200,147
13 Vorstrafe Körperverletzung0,9420,8870,0090,082
14 Vorstrafe Betrug0,9460,8940,0070,150
15 Vorstrafe Vergewaltigung0,9490,9000,0060,175
16 Vorstrafe gemeingefährliche Delikte0,9520,9060,0060,077
17 Vorstrafe Verkehrsdelikte0,9540,9110,0050,075

5. 6 Regressionsanalyse der Dauer sämtlicher Internierungen und des Grades der Kriminalisierung

Diese beiden Variablen sind Indikatoren für eine kriminelle Karriere. Liegt nur eine einzige Verurteilung zu einer kurzzeitigen Freiheitsstrafe vor, ist keine kriminelle Karriere gegeben: Die Dauer sämtlicher Internierungen und der Koeffizient Dauer der Internierungen/Lebensalter (Grad der Kriminalisierung) nehmen niedrige Werte an. Bei mehreren länger dauernden Freiheitsstrafen ergeben sich hohe Werte für beide Variablen, da die Interkorrelation äußerst hoch ist (r = 0,865).

Die erste Frage ist, welche Variablen in einem engen Zusammenhang zur gesamten Internierungsdauer bzw. zum Grad der Kriminalisierung, also zur Ausprägung einer kriminellen Karriere stehen. Es sind dies der sozioökonomische Status des Strafgefangenen und seiner Eltern sowie die Dauer des Heimaufenthaltes als Variablen, die von den Eingriffen der Instanzen sozialer Kontrolle weitgehend unabhängig sind. Eine wichtige Rolle spielen das Alter zur Zeit des Beginns der Kriminalisierung (erster Kontakt mit den Instanzen, erste Verurteilung, erste Internierung), der Zeitraum zwischen erster Auffälligkeit und erster Internierung und der Zeitpunkt der aktuellen Verurteilung. Als instanzenabhängige Variablen stehen die Art der ersten Verurteilung, die Anzahl der Vorstrafen, die Delikte der Vorverurteilungen ( in erster Linie Diebstahl) und die Art der aktuellen Sanktion (Maßnahmevollzug) in engem Zusammenhang mit der Ausprägung einer kriminellen Karriere.

60 % der Varianz der abhängigen Variablen (gesamte Internierungsdauer, Tabelle 8, und Grad der Kriminalisierung, Tabelle 9, beide am Schluß des Kapitels) werden durch Ereignisse und Merkmale erklärt, die zeitlich vor der aktuellen Verurteilung liegen, die Hälfte dieser Varianz von instanzenunabhängigen Merkmalen der Strafgefangenen. Die Merkmale der aktuellen Verurteilung erklären nur 10 % zusätzlicher Varianz, während 30 % unerklärt bleiben.

Aus diesen Ergebnissen läßt sich schließen, daß die Art der einzelnen, aktuellen Verurteilung nur wenig zur Ausprägung der Karriere im Sinne häufiger und langdauernder Freiheitsstrafen beiträgt, während Zeitpunkt und Art der ersten Verurteilung sowie die instanzenunabhängigen sozioökonomischen Merkmale eine zentrale Rolle spielen.

Für die Thesenzusammenhänge der interaktionistischen Kriminalsoziologie und der Theorie der Klassenjustiz ist die Analyse der Zusammenhänge und Einflüsse der instanzenunabhängigen Variablen auf den Kriminalisierungsprozeß wichtig. Der sozioökonomische Status des Strafgefangenen, Internierung und Status der Eltern korrelieren deutlich mit Grad der Kriminalisierung und gesamter Internierungsdauer. Sobald jedoch die instanzenabhängigen Kriminalisierungsereignisse in die Regressionsanalyse miteinbezogen sind, werden die erwähnten Variablen ausgeschieden, sie erklären also im Verhältnis zu den Kriminalisierungsereignissen keine zusätzliche Varianz. Aus diesem Grunde kann Klassenjustiz und die damit zusammenhängende schichtspezifische Selektion ideologisch verdeckt werden: Der Richter scheint nicht deshalb jemanden als Kriminellen zu definieren oder härter zu bestrafen, weil er aus niederen Schichten stammt oder weil schon seine Eltern interniert waren, sondern weil er schon früh auffällig wurde, weil er schon einmal im Gefängnis saß und weil er ein „typisches“ Vorstrafenregister aufweist. Daß alle diese Merkmale mit der Klassenzugehörigkeit korrelieren, muß innerhalb der richterlichen Argumentationsstruktur nicht weiter beachtet werden (16).

Ein weiterer interessanter Punkt ist die Bedeutung der Delikte in der kriminellen Karriere. Nicht Vorverurteilungen wegen Gewaltdelikten wie absichtliche Tötung, Vergewaltigung und Körperverletzung fördern die weitere Kriminalisierung, sondern Eigentumsdelikte und darunter in erster Linie das geringfügigste, nämlich Diebstahl, gefolgt von Betrug und Raub. Auch Delikte gegen die Staatsgewalt sind typisch für die kriminelle Karriere. Ähnlich sieht es bei den Delikten der aktuellen Verurteilung aus: Zu einem besonders hohen Grad der Kriminalisierung führt hauptsächlich Diebstahl und erst in zweiter Linie Tötung und Raub. Vergewaltigung spielt kaum eine Rolle und Verkehrsdelikte korrelieren negativ.

Diese Ergebnisse sind ein weiterer Beweis für die zentrale Bedeutung der Eigentumsnormen und deren Sanktionierung im Strafjustizsystem. Ansonsten ist die Art der Delikte von untergeordneter Bedeutung, wesentlich ist die Kriminalisierung an und für sich, die im Kern allerdings auf Eigentumskriminalität beruht.

Für den Bereich der kriminellen Karriere lassen sich beide angesprochenen Thesenzusammenhänge bestätigen. Sowohl Art und Umstände der ersten Kriminalisierung und der weiteren Kriminalisierungsereignisse wie auch die sozioökonomischen Merkmale bestimmen die kriminelle Karriere. Längerdauernden Freiheitsstrafen sind vor allem Jugendliche, Unterschichtsangehörige und Zöglinge von privaten und öffentlichen Heimen ausgesetzt. Während sich bei einer einmaligen Verurteilung die Klassenmerkmale (bzw. der sozioökonomische Status) kaum in der Höhe des Strafmaßes niederschlagen, treten sie bei andauernder Karriere und wiederholter Verurteilung um so deutlicher hervor.

Tabelle 8 Regressionsanalyse der gesamten Internierungsdauer

Tabelle 9 Regressionsanalyse des Grades der Kriminalisierung (18)

6 SCHLUSSBEMERKUNGENUNDKONSEQUENZEN

Die vorliegende Arbeit soll zwei kriminalsoziologische Thesenzusammenhänge empirisch erhellen. Wenden wir uns zuerst der Frage der Klassenjustiz zu. Dabei geht es nicht um den Vorwurf gegenüber den Instanzen sozialer Kontrolle, bewußt bei ihrer Tätigkeit Unterschichtsangehörige zu benachteiligen oder Repression auszuüben:

„Ich bin nicht der Auffassung, daß die Richter etwa bewußt und böswillig das Recht beugen. Gewiß gibt es auch solche Richter. Diese beschäftigen uns nicht, denn nicht die Ausnahmen verbrecherischer Individuen, sondern die Regel, der Klassencharakter des Richters, ist sozial bedeutsam. Die Richter handeln im allgemeinen nach bestem Wissen, aber beim besten Willen können sie nichts anderes als Klassenjustiz ausüben. Sie können den Tatbestand nicht richtig erfassen. Sie verstehen alles anders, es gewinnt in ihren Augen alles eine andere Bedeutung.“ (Liebknecht, 1907, S. 39)

Liebknechts Bestimmungsmerkmale der Klassenjustiz (vgl. Liebknecht, 1907, S. 38 ff) lassen sich anhand unseres empirischen Materials nicht ohne weiteres verifizieren oder falsifizieren. Die unterschiedliche Behandlung von Arbeitern und Besitzbürgern, die sich gegen den Angeklagten wendende Unterschiedlichkeit des kulturellen und ökonomischen Hintergrundes von Richter und Angeklagtem und die Auslegung der Gesetze im Sinne der Klasseninteressen finden ihre Entsprechung in den vorliegenden Daten: Die Unterschichtsangehörigen, besonders die sozial Deklassierten, sind im Gefängnis übervertreten und Unterschichtszugehörigkeit fördert die Zuschreibung kriminellen Verhaltens und die kriminelle Karriere. Die zentrale Bedeutung der Verurteilungen wegen Verletzung der Eigentumsnormen, speziell der Eigentumsdelikte mit geringer Schadenssumme ist ein Hinweis auf die Wirksamkeit von Klasseninteressen bei der Zuschreibung kriminellen Verhaltens. Eine besondere Härte der Strafen gegen politisch und sozial Mißliebige konnte nicht festgestellt werden, zumal es im Datensatz keine zuverlässigen Informationen darüber gibt, ob ein Verurteilter politisch oder sozial mißliebig sei. Fest steht jedoch, daß Unterschichtsangehörige mit einer länger dauernden kriminellen Karriere zu rechnen haben und ihre Gesamtinternierungsdauer höher ist.

Die Thesenzusammenhänge der interaktionistischen Kriminalsoziologie können im allgemeinen bestätigt werden. Personen, denen schon früher kriminelles Verhalten zugeschrieben wurde, sind für weitere Zuschreibungen anfälliger. Unterschichtsangehörige und Jugendliche werden eher ohne vorgängige Kriminalisierung zu Freiheitsstrafen verurteilt.

Abgesehen von sozialen und historischen Rahmenbedingungen abweichenden Verhaltens (vgl. z.B. Ahlheim u.a., 1971, S. 13 – 66) lassen sich die Auswahlkriterien bei der Zuschreibung von Kriminalität, wie Chambliss (1969) festgestellt hat, auf Kriminalisierungsstrategien zurückführen: Die Aktivitäten der Instanzen sozialer Kontrolle sind daraufhin angelegt, die Maximierung der institutionellen Belohnung und die Minimierung der institutionellen Belastung zur Folge zu haben. Dieses generelle Prinzip spiegelt sich darin wieder, daß in der Anwendung des Strafrechts diejenigen Personen verhaftet, angeklagt und verurteilt werden, die die kleinste Belohnung bei der Nichtdurchsetzung der Gesetze versprechen und deren Kriminalisierung möglich ist, ohne daß irgend eine übermäßige Belastung für die Institutionen entsteht, die das Rechtssystem umfaßt.

Andererseits können die vorliegenden Ergebnisse die interaktionistische These nicht bestätigen, daß allein die Analyse der Vorgehensweise der Instanzen sozialer Kontrolle das Phänomen Kriminalität adäquat erklären könnte, bzw. daß allein das Handeln der Instanzen kriminelle Karrieren verursacht. Zwar sind sie verantwortlich für die Ausgestaltung krimineller Karrieren in der Form von langdauernden und wiederholten Gefängnisaufenthalten, doch folgen ihre Kriminalisierungsstrategien der Interpretation von Sachverhalten, die auf ganz bestimmten ökonomischen und sozialen Verhältnissen und individuellen Problemlösungsversuchen beruhen.

Es ist nicht nur Tatsache, daß Arbeitslosen eher ein Diebstahl zugeschrieben wird als Bankdirektoren, sondern auch, daß sich Bankdirektoren seltener als Arbeitslose in Situationen befinden, die als Diebstahl bezeichnet werden könnten. Bankdirektoren wären zwar eher als Arbeitslose in Gefahr, aufgrund ihrer Tätigkeit als Wirtschaftskriminelle bezeichnet zu werden, doch sind sie seltener Zielobjekt der Instanzen sozialer Kontrolle. Nur so ist es zu erklären, daß sich kaum eigentliche Wirtschaftskriminelle im Gefängnis befinden, dafür massenhaft Kleinkreditbetrüger mit Vorstrafen, vor allem mit Diebstahlsvorstrafen. Auch die Durchsetzung weniger schichtspezifischer Strafrechtsnormen wie Sexualverbrechen oder Tötung trifft zumeist Unterschichtsangehörige, die schließlich ins Gefängnis eingewiesen werden.

Auf Grundlage dieser Erkenntnisse kann eine sich als emanzipatorisch und gesellschaftlich verantwortlich verstehende Wissenschaft nur auf die Auflösung der Institution Gefängnis hinarbeiten (1) ohne jedoch deren soziale und ökonomischen Gründe und die Verhältnisse der von ihr Betroffenen. aus den Augen zu verlieren.

1 Auf der rechtstheoretisch-philosophischen Ebene wird diese Forderung von Arno Plack erhoben, politisch sind die Aktivitäten des Norwegischen Vereins für Kriminalreform (KROM) und dessen Nachfolgeorganisationen im angelsächsischen Raum (PROF) beispielhaft. Die Politik von KROM beruht auf den rechtssoziologischen Arbeiten von Mathiesen (1974) (vgl. dazu Papendorf, 1977 und Mathiesen, 1981).

96

Endnoten

1 vgl. dazu z.B. Schüler-Springorum, 1982 und Feest/Lautmann, 1971

2 Geschlecht: männlich (0), weiblich (1)

3 Nationalität: Inländer (0), Ausländer (1)

4 Ausbildung und Beruf dienten als Grundlage für die Errechnung des sozioökonomischen Status. In dieser Tabelle wurde der Korrelationskoeffizient Gamma verwendet. Koeffizienten, die betragsmäßig höher als 0,06 liegen sind signifikant auf dem 95 % – Niveau. Negatives Vorzeichen zeigt einen negativen Zusammenhang auf: Je höher A desto niedriger B bzw. je niedriger A desto höher B. Kein Vorzeichen bedeutet einen positiven Zusammenhang: Je höher A desto höher B bzw. je niedriger A desto niedriger B (siehe auch im statistischen Anhang)

5 Bei der Kontrolle des Einflusses sämtlicher Deliktsgruppen (partielle Korrelation) ist r(p) = -0,186, bei Kontrolle von Betrug r (p) = 0,211.

6 Kein Elternteil interniert (0), ein Elternteil (1), beide Eltern (2)

7 Nationalität: Inländer (0), Ausländer (1)

8 Die erklärte Varianz in % entspricht dem Determinationskoeffizienten r2 in der multiplen Regressionsgleichung

9 Geschlecht: männlich (0), weiblich (1)

10 Die erste Zahl ist Pearson’s Korrelationskoeffizient r (bzw. GAMMA), in Klammern der partielle Korrelationskoeffizient rpart.

11 AEKI

12 PHI positiv

13 PHI negativ

14 Angewendet wurde die Methode der schrittweisen Regression. Da bei gelangen die unabhängigen Variabeln einzeln in die Regressionsgleichung und nach jedem Schritt wird überprüft, ob die Variablen in der Regressionsgleichung noch einen signifikanten Zuwachs an Varianz ergeben. Ist dies nicht der Fall, schließt das Rechenprogramm diese Variablen wieder aus. Dieser Vorgang wird in der Tabelle mit „-“ gekennzeichnet. Die Reihenfolge des Einschlusses der Variablen habe ich so gesteuert, daß zeitlich weiter zurückliegende (z.B. Geschlecht, Erziehungsheimaufenthalt, Status) vor den späteren (aktuelle Deliktsgruppe, Untersuchungshaft, Massnahmenvollzug) eingeführt werden.

15 Zur Vorgehensweise siehe Fußnote 14

AEV: Alter zur Zeit der ersten Verurteilung

AAV: Alter zur Zeit der aktuellen Verurteilung

Zu beachten ist, daß der Determinationskoeffizient r2 hier einen bedeutend höheren Wert annimmt als in der vorhergehenden Regression, obwohl die Zahl. der unabhängigen Variablen kleiner ist, da die Spezifizierung nach weiteren Deliktsgruppen der aktuellen Verurteilung nicht möglich ist.

16 Es sollen hier keine Kausalitäten für eine strafrechtliche Verurteilung aufgelistet werden, sondern nur mögliche Argumente des Richters für die Legitimation eines Freiheitsentzugs.

17 Auch hier wurde die Methode der schrittweisen Regression angewendet. Wegen Multikollinearitätsproblemen konnten die Variablen Dauer des Aufenthaltes in Erziehungsanstalten, Dauer der Vorinternierungen und Dauer der aktuellen Verurteilung nicht in die Analyse miteinbezogen werden.

AEK: Alter zur Zeit des ersten Kontaktes mit den Instanzen

AAV: Alter zur Zeit der aktuellen Verurteilung

18 Wegen Multikollinearitätsproblemen konnten die Variablen Dauer des Aufenthaltes in Erziehungsanstalten, Dauer der Vorinternierungen, Dauer der aktuellen Verurteilung, Dauer der Gesamtinternierungen und Alter zur Zeit der aktuellen Verurteilung nicht in die Analyse miteinbezogen werden.

AEI: Alter zur Zeit der ersten Internierung AEV: Alter zur Zeit der ersten Verurteilung

KBI: Zeitspanne zwischen erstem Kontakt mit den Instanzen sozialer Kontrolle und erster Internierung

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Verwendete Abkürzungen

AJS American Journal of Sociology

ASR American Sociological Revue

Krim. J. Kriminologisches Journal

KZfSS Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie

ANHANG 1: STRUKTUR DES PRIMÄRMATERIALS UND DOKUMENTATION DES DATENCORPUS

Hier dokumentiere ich diejenigen Teile des Frage-Antwort-Bogens der Primärerhebungen, die in zehn Schweizer Strafanstalten durchgeführt wurden, die für die vorliegende Untersuchung relevant sind. Für jeden der 1012 Probanden der Primärerhebung füllten die Interviewer einen solchen Frage-Antwort-Bogen aus. In den verschiedenen untersuchten Strafanstalten war jeweils ein anderer Forscher tätig. Zwei Drittel der Interviews wurden in deutscher, die übrigen in französischer Sprache geführt. Die Aufzeichnung der Antworten erfolgte in den entsprechenden Sprachen. In einigen Fällen mußte die Befragung in Englisch oder Italienisch durchgeführt werden.

Weiterhin dokumentiere ich Muster von Strafregisterauszügen, wie sie das Eidgenössische Polizei- und Justizdepartement und das Schweizerische Zentralpolizeibüro für jeden der 1012 Probanden zur Verfügung stellten. Die Angaben in den Strafregisterauszügen wurden mit den Angaben der Strafgefangenen verglichen.