Finanzierung von Rechtsextremismus in Nidwalden und Obwalden – Stutz ermittelt

Autor: Josef Estermann, © ProLitteris

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Hans Stutz, ein engagierter Journalist, der sich monothematisch mit der politisch rechts agierenden Szene in der Schweiz und im deutschsprachigen Ausland beschäftigt, ermittelt gegen Personen, die rechtsextreme Parteien finanzieren und die in bestimmten Innerschweizer Kantonen nach Aufwand besteuert werden.

Die Aufwandbesteuerung ausländischer Personen wird in erster Linie von den Kantonen Nidwalden und Obwalden angeboten, um reiche Privatpersonen beispielsweise aus der Bundesrepublik Deutschland und aus der Republik Österreich in ihre Steuerhoheit zu locken und ihnen damit zu ermöglichen, in Deutschland oder Österreich keine Steuern zu bezahlen. Die Kantone Obwalden und Nidwalden sind günstig gelegen, weil sie sich in genügendem Abstand zu der deutschen und der österreichischen Grenze befinden, da diese Steuerbehörden Wohnsitze in den Grenzkantonen wie z.B. Zürich nicht als ausländischen Wohnsitz anerkennen. Personen mit Wohnsitz in Grenznähe werden von ihren Heimatländern als Grenzgänger qualifiziert, wenn sie auch nur den geringsten Bezug zu ihrem Heimatland aufweisen (Grenzübertritte, Besuch verwandter Personen im Heimatland etc.).

Nid- und Obwalden locken mit auf den ersten Blick sehr günstigen Steuersätzen. Während der Kanton Zug mit seiner Steuerpolitik eher ausländische Firmen fokussiert, ist der Kanton Nidwalden in erster Linie auf Privatpersonen aus. Diesen Privatpersonen ist allerdings die Errichtung eines Nidwaldner (Pseudo-)Wohnsitzes nicht unbedingt zu empfehlen, da die Steuerbehörde des Kantons Nidwalden den eventuellen Wegzug in der Regel nicht akzeptiert und versucht, diese Personen in der Folge nie mehr aus der Steuerpflicht zu entlassen.

Aufwandbesteuerung bedeutet, je nach kantonalem Steuerrecht unterschiedlich, dass als Einkommen nur die geschätzten Kosten des Lebensunterhalts besteuert werden. So bleiben massive Erträge aus Kapital aus dem Ausland wie Zinsen und Dividende und auch inländische Kapitalerträge unbesteuert, was zu enormen Verlusten an Steuersubstrat für die Herkunftsländer bedeutet. Aber auch Nachbarkantone wie beispielsweise Luzern oder Bern leiden beträchtlich unter der Praxis insbesondere der Nidwaldner Steuerbehörden.

Deren Praxis führt auch zu permanenten Klagen der Nachbarstaaten wegen Steuerumgehung und ist mitursächlich für die grossen Schwierigkeiten, mit denen die Schweiz in den Verhandlungen mit der EU zu kämpfen hat. Zudem führt die Steuerbehörde des Kantons Nidwalden eine massive Werbekampagne, welche weitere Personen in das für alle Nachbarn schädliche Steuerparadies locken soll. Deutlich wird das auch bei Betrachtung des Netzauftrittes des Amtes.

Nun hat Hans Stutz herausgefunden, dass solche aufwandbesteuerte Personen in den Kantonen Nidwalden oder Obwalden rechtsextreme Parteien im deutschsprachigen Ausland finanzieren. Stutz plant eine Veröffentlichung der näheren Umstände.

Der hier publizierte Text wird laufend ergänzt.

Josef Estermann, VICESSE, ProLitteris