Frauenhandel

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Rahel Zschokke

348 S. – 21,0 x 14,5 cm, Preis Fr. 60.-  Eur 40.-

Weiterlesen © ProLitteris, Rahel Zschokke, Josef Estermann

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Vorwort

von Josef Estermann

Rahel Zschokke analysiert auf der Basis von erhobenem empirischen Material Wesen und Auswirkungen der aktuellen Prostitutionsmigration in erster Linie aus Osteuropa in die Schweiz. Theoretische Soziologische Überlegungen zur Migration sind die Basis zum Verständnis des Prostitutionsmarktes in den reichen westeuropäischen Ländern. Die Autorin ist eine engagierte Soziologin, die es sich nicht nehmen lässt, ihre politische Position bezüglich der Ausbeutung von jungen Frauen aus ärmeren Ländern in die wissenschaftliche Arbeit einfliessen zu lassen und die Forderung nach gesellschaftlicher Relevanz zu bekräftigen.

Im ersten Kapitel erörtert Frau Zschokke die theoretischen Grundlegungen ihrer Forschung. Sie stützt sich wesentlich auf das Konzept zunehmender Selbstkontrolle von Norbert Elias, Walter Benjamins Gedanken zu dem Sieger der Geschichte und das, von feministischen Soziologinnen wie Christina Thürmer-Rohr, Ute Gerhardt oder Nancy Fraser analysierte Postulat von der männlichen Superiorität. Zschokke entzaubert damit den Mythos vom ältesten Gewerbe der Welt. Prostitution als Ware wird psychoanalytisch begründet und als Sex ohne Potenz entlarvt. Der rechtliche Aspekt ist in seinem dialektischen Spannungsverhältnis des „unsittlichen Prostitutionsvertrags“ und der Gewerbe- und Vertragsfreiheit dargelegt. Deutlich wird, dass eine Terminologie von Bestechung und Bestechlichkeit dem Phänomen bedeutend näher kommt als diejenige von Arbeitsvertrag oder Dienstleistung.

Das zweite Kapitel ist der methodischen Grundlegung gewidmet. Zschokke stützt sich auf die umfassenden Forschungsmethoden im Bereich der „organisierten Kriminalität“ und wählt eine Verbindung von qualitativen, insbesondere textanalytischen Methoden und Tiefeninterviews (Cicourel, Garfinkel, Derrida, Grounded Theory) mit quantitativen Analysen. Das verwendete empirische Material besteht aus offenen Interviews, Gerichtsentscheiden und deren vorlaufenden Akten, den Gesetzestexten und deren legislativen Grundlagen, Recherchen vor Ort (Tschechei, Russland, Albanien, Schweiz) sowie ergänzenden Literatur und Berichterstattungsanalysen. Das quantitative Material besteht au einer Freierbefragung und aus rechts- und kriminalstatistischen Daten.

Es folgt eine umfassende Darstellung des Prostitutionsdiskurses, bestehend aus einer historischen Analyse, einer Beschreibung der politischen Agenda der internationalen Abkommen und der politischen Akteure. Einen bedeutenden Raum nimmt die Beschreibung der Migrationstheorie und der zeitgeschichtlichen Migrationsentwicklungen ein, gefolgt von der Darstellung des Diskurses um soziale Gerechtigkeit und der Einschätzung des heutigen Standes der Prostitutionsmigration und dessen Diskussion in den Sozialwissenschaften.

Das vierte Kapitel widmet sich der Prostitutionsmigration in der Schweiz und der Situation der potenziellen Migrantinnen und Migranten in den Herkunftsländern. Im ersten Unterabschnitt wird der Prostitutionsmarkt in der Schweiz beschrieben, dann die Migrationssituation in der Schweiz in den europäischen Kontext gestellt. Es folgt die Beschreibung der Migrationssituation in Osteuropa mit Länderstudien. Dann wird erstes erhobenes Datenmaterial präsentiert, nämlich qualitative Interviews mit Prostitutionsmigrantinnen und eine Freierbefragung, welche für sich allein schon eine empirische Studie darstellt. Im sechsten Unterabschnitt wird das empirische Kernstück vorgestellt, die Fallanalyse von Strafverfahren, gefolgt von der Analyse des quantitativen Materials der Kriminal- und Strafurteilsstatistik.

Das fünfte Kapitel widmet sich ganz der schweizerischen Rechtsprechung im Bereich Frauenhandel mit einem Ausblick auf deren weitere Entwicklung und deren Wirksamkeit. Das letzte Kapitel fasst die Forschungsergebnisse zusammen.

Die Steuerung von Migration durch die Zielländer erfolgt zur Zeit hauptsächlich über nationale Gesetzgebung und Rechtsdurchsetzung. In der Schweiz wird eine restriktive Zuwanderungspolitik betrieben, so dass sich ausländische Prostituierte zum grössten Teil in der Illegalität bewegen. Die beträchtliche Nachfrage kombiniert mit den misslichen Lebensbedingungen der Frauen benachteiligter Schichten in den Ländern der postsozialistischen Transformation hat Zehntausende junger Frauen in die Schweiz gebracht, ohne dass gesetzliche Restriktionen oder die Tätigkeit der Strafverfolgungsbehörden darauf irgend einen nennenswerten Einfluss gehabt hätten. Im Gegenteil, es sind gerade die Illegalität und der damit verbundene Status der Prostituierten, die die Marktbedürfnisse erfüllen (Verfügbarkeit von immer neuen und schnell wieder abschiebbaren jungen, attraktiven Frauen), bei gleichzeitigem maximalem Profit der etablierten inländischen Netzwerke. Die Strafverfolgung ist weit davon entfernt, diesen Markt einzuschränken, im Gegenteil. Die weit verbreitete Akzeptanz von Prostitution als sogenanntes „ältestes Gewerbe der Welt“ trägt ihr übriges dazu bei. Die Prostitutionsmigration aus Osteuropa erfüllt die Markterfordernisse in der Schweiz so gut, dass sie in den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts die klassische Prostitutionsmigration aus Südamerika, der Karibik, aus Thailand und aus Afrika in einem harten Verdrängungswettbewerb in den Schatten stellte und zu einem Preiszerfall auf dem Prostitutionsmarkt führte.

Ähnliche Entwicklungen lassen sich auch in Deutschland beobachten, da die aktuelle Prostitutionsmigration wesentlich geprägt ist durch das ökonomische Ost-West-Gefälle und die Grenzöffnung nach dem politischen Umbruch in Mittel- und Osteuropa. Insofern lässt sie sich nicht entscheidend durch unterschiedliche Rechtssysteme oder etwa durch die Praxis der Visaerteilung beeinflussen. Das bestehende Recht und dessen Durchsetzung wirken nicht so sehr direkt auf die Zahl der Prostitutionsmigranten und -migrantinnen, wohl aber auf deren Lebensbedingungen und die Struktur des Marktes. Fiskalische Massnahmen sind allemal effizienter als straf- oder ausländerrechtliche.

Die Kontrolle durch die Strafverfolgungsbehörden in der Schweiz erwies sich als weitgehend kontraproduktiv, unter anderem, weil sie sich nach der Revision des Sexualstrafrechts auf den Schutz des Rechtsgutes der „sexuellen Selbstbestimmung“ beschränkt sah. Die mangelnde gesellschaftswissenschaftliche Kenntnis und das mangelnde Reflektionsvermögen des Gesetzgebers bezüglich der Ausbeutungsverhältnisse in der Prostitution führten dazu, dass die eigentlichen Profiteure der Prostitutionsmigration bei der Verfolgung ihrer Geschäfte weitgehend freie Hand erhielten. Im nach wie vor „unsittlichen“ Prostitutionsvertrag ist nämlich gerade die „sexuelle Selbstbestimmung“ der Prostituierten der Vertragsgegenstand. Es soll länger als bis ins Jahr 2020 dauern, bis das schweizerische Vertragsrecht den Vertrag zwischen LeistungserbringerIn und LeistungsempfängerIn nicht mehr wegen Unsittlichkeit des Vertrags für nichtig erklärt und somit den Prostitutionslohn klagbar macht. Dass der Prostitutionslohn gerne lieber vor der Leistung eingefordert wird, mag noch lange Praxis bleiben, Vorauskasse bietet eben mehr Sicherheit für Leistungserbringer.

Die staatliche Intervention blieb im Wesentlichen auf die Einhaltung der Normen des Ausländerrechts, also des illegalen Aufenthalts oder der illegalen Erwerbstätigkeit der Prostituierten beschränkt. Die Massnahmen trafen also in erster Linie die eigentlich zu schützenden Opfer. Im Falle der Intervention der Behörden wurden sie in der Regel sofort ausgewiesen, während die Prozesse gegen die Organisatoren und Profiteure der Prostitutionsmigration mangels Beweisen und mangels Anwesenheit möglicher Zeugen im gerichtlichen Verfahren in der Regel scheiterten, was die Attraktivität der Investition in diesen Markt nur erhöhte. Gleichzeitig unterbindet diese Vorgehensweise das Vertrauen der ausgebeuteten Prostituierten in den Rechtsstaat und damit ihre Kooperationsbereitschaft.

Das neuerliche Abdrücken der Justiz von dem Konzept des Schutzes der „sexuellen Selbstbestimmung“ zugunsten eines Schutzes vor übermässiger Ausbeutung lässt trotz allem einige Hoffnungen aufkommen. Solange allerdings keine Zeugenschutzprogramme für betroffene Frauen und Männer aufgenommen werden und in praxi die schnelle Ausweisung auf fremdenrechtlicher Grundlage Vorrang hat, lässt sich keine konsequente Verfolgung der eigentlichen Profiteure der Prostitutionsmigration durchsetzen, welche in den seltensten Fällen die Prostituierten selbst sind.

Ein bemerkenswertes Ergebnis der Arbeit von Rahel Zschokke ist, dass Frauenhandel im Sinne eines gewalttätigen Verschleppens von Frauen aus benachteiligten Verhältnissen auf den westeuropäischen Prostitutionsmarkt keine wesentliche Rolle spielt. „Frauenhandel“ ist gekennzeichnet durch eine weitgehende „Freiwilligkeit“. Es sind ökonomische Notwendigkeiten, die die Betroffenen zur Sexmigration treiben, in der Hoffnung auf ein gutes, menschenwürdiges Einkommen und mit dem Wunsch, den schlechten ökonomischen Bedingungen und lebensweltlichen Perspektiven der Herkunftsländer zu entkommen. Dieses Ergebnis steht im Gegensatz zu den durch moralisierende Kreise evozierten Vorstellungen einer systematischen Gewaltanwendung bei der Prostitutionsmigration. Jedenfalls kann in der Schweiz keine systematische Anwendung physischer Gewalt nachgewiesen werden, wohl im Gegensatz zu den Verhältnissen in einigen Herkunftsländern, die natürlich auf die psychische Situation der Prostituierten in der Schweiz zurückwirken.

Die Arbeit von Rahel Zschokke ist auch deshalb so wertvoll, weil sie nicht nur die Erwerbsbedingungen in den Zielländern analysiert, sondern auch die gesellschaftliche Entwicklung in den Herkunftsländern, die nach der postkommunistischen Transformation eine massiven Benachteiligung der Frauen zur Folge hatte. Zschokke eröffnet den Blick für eine mögliche Politik im Umgang mit Prostitution und Prostitutionsmigration, die sich nicht auf die nationale Gesetzgebung und Rechtsdurchsetzung beschränken darf.

Die von Rahel Zschokke vorgelegte Arbeit wurde als Dissertation am Fachbereich Politik und Sozialwissenschaften der Freien Universität Berlin mit Prädikat angenommen. Es handelt sich um eine der wenigen publizierten empirischen rechtssoziologischen Studien in der Schweiz der letzten 20 Jahre überhaupt. Möge sie dieser in der Schweiz darniederliegenden Disziplin Auftrieb geben und die klägliche Lage der Prostitutionsmigrantinnen und -migranten verbessern helfen.
Hier steht die Zählmarke der ProLitteris, welche uns die Entschädigung unserer AutorInnen ermöglicht.

Einleitung

von Rahel Zschokke

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